Deutscher Widerstand 1933 - 1945: Eröffnungsrede zu einer Gedächtnisausstellung [am 20. Juli 1964]
In: Hamburger Universitätsreden 32
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In: Hamburger Universitätsreden 32
In: Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart 300/301
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 50, Heft 4, S. 824-825
ISSN: 1862-2860
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 50, Heft 4, S. 824-826
ISSN: 0032-3470
In: Demokratietheorie und Demokratieentwicklung, S. 317-332
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften: ZSE ; der öffentliche Sektor im internationalen Vergleich = Journal for comparative government and european policy, Band 1, Heft 3, S. 619-622
ISSN: 1610-7780
In: Integration durch Verfassung, S. 267-290
In: Berliner Republik: das Debattenmagazin, Heft 1, S. 20-27
ISSN: 1616-4903
In: Politicka misao, Band 37, Heft 2, S. 129-148
The author analyzes the relationship between constitutional law & political reality. Using historical material on German constitutional legal practice to analyze this relationship, the author concludes that a good constitution can function solely in the setting of a good political culture. The citizenry of a certain political culture always goes hand in hand with a good constitution. Adapted from the source document.
In: Politička misao, Band 37, Heft 2, S. 129-148
In: Revista de estudios políticos, Heft 92, S. 9-32
ISSN: 0048-7694
In: Policy-Forschung in der Bundesrepublik Deutschland: ihr Selbstverständnis und ihr Verhältnis zu den Grundfragen der Politikwissenschaft, S. 122-131
Der Verfasser trägt grundlegende Einwände und Bedenken gegen die Politikfeldanalyse (Policy-Forschung) als aktuelle Forschungsrichtung innerhalb der Politikwissenschaft vor und begründet sie von der Geschichte der deutschen Politologie her. Wichtige Politikwissenschaftler der Bundesrepublik werden als Repräsentanten verschiedener Forschungsströmungen vorgestellt, und es wird verdeutlicht, daß sie ein sehr breites Feld politisch-wissenschaftlicher Objekte bearbeitet haben. Ansetzend bei den besonderen Entwicklungen in den USA wird gezeigt, daß die Policy-Forschung für die Bundesrepublik ein verfehltes Konzept ist. Sie wird auch deshalb kritisiert, weil sie sich eher an die Tagesprobleme der Politiker anbindet anstatt von wissenschaftlichen Fragestellungen und Problemen auszugehen. (HA)
In: Policy-Forschung in der Bundesrepublik Deutschland, S. 122-131
In: Staat und Verbände: zur Theorie der Interessenverbände in der Industriegesellschaft, S. 77-96
Ein hochentwickeltes Verbandsleben unter der Voraussetzung eines klar gegliederten Parteiensystems ist Ausdruck grundsätzlicher Bejahung der gegebenen politischen Ordnung; Zeugnis für ein hohes Maß an politischem Konsensus. Um eine Deskription, eine realistische Schilderung des Einflusses der Verbände, insbesondere für die Lokalisierung ihres Wirkens zu leisten, erörtert der Autor den Aspekt der Verfassungsordnung. Denn Ort der Problematik der Verbände ist nicht ein angeblicher Verfall der Staatsautorität, sondern die Infragestellung bestimmter Prinzipien, die der Verfassungsordnung zugrundeliegen. Vom Standpunkt der Verbände aus stellt sich eine Verfassungsordnung als eine Art Operationsbasis dar, auf der sie sich bewegen müssen, stets an dem Ziel orientiert, den Zugang zur entscheidenden Stelle ausfindig zu machen. Den Verbänden ging es um den Zugang zum Machthaber, um die Möglichkeit des Immediatvortrags bei der entscheidenden Stelle. Die Verbände haben ihren Zugang in die deutsche Verfassungsordnung über die gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien gefunden. In den Details der konventionell geregelten Staatspraxis sind auch die Abhilfen zu suchen. Das Verbandswesen ist kein tauglicher Gegenstand für große Verfassungsreformen. (SJ)
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 31, Heft 1, S. 11
ISSN: 0044-3360