Darf's noch etwas mehr sein? Geförderte Beschäftigung in der Wirtschaftskrise
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Volume 58, Issue 11, p. 249-257
ISSN: 0038-609X
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In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Volume 58, Issue 11, p. 249-257
ISSN: 0038-609X
Ein-Euro-Jobs haben sich seit ihrer Einführung im Jahr 2005 zur quantitativ bedeutendsten Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik im SGB II entwickelt. 2007 wurden mehr als 750.000 neue Förderungen begonnen. Ziel von Ein-Euro-Jobs ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer zu erhöhen. Sie können aber auch zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft eingesetzt werden. Die Wirkungsanalyse weist darauf hin, dass Teilnehmer in der Zeit, in der viele Teilnahmen noch nicht abgeschlossen sind, geringere Beschäftigungschancen haben. Diese negativen Effekte sind jedoch im Vergleich zu verwandten Maßnahmen wie den ABM recht niedrig. Etwa 18 bis 20 Monate nach Maßnahmestart wirkt sich die Teilnahme bei einigen Gruppen positiv auf ihre Eingliederungswahrscheinlichkeit aus. Dazu gehören insbesondere westdeutsche Frauen, Teilnehmer im Alter von über 24 Jahren und Personen, die lange keine reguläre Beschäftigung ausgeübt haben. Bei unter 25-Jährigen hingegen hat die Teilnahme keinen Eingliederungseffekt. Für Teilnehmer aus Regionen mit unterschiedlichen Arbeitslosenquoten zeigen sich ähnliche Eingliederungswirkungen. Die Teilnahme trägt innerhalb der Beobachtungszeit von zwei Jahren nach Maßnahmebeginn nicht zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit bei.
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Die öffentlichen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende können Vermittlungsdienstleistungen über Ausschreibungen an private Dienstleister vergeben. Arbeitsuchende werden dabei zeitweise an private Vermittler überwiesen. Dies geschieht über die so genannte Beauftragung Dritter mit der gesamten Vermittlung. Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die Anfang 2005 an eine private Vermittlung überwiesen wurden, haben insgesamt kaum davon profitiert. Ihre Beschäftigungschancen erhöhen sich - je nach Teilgruppe - gar nicht oder nur in geringem Umfang. Im Durchschnitt sind sie genauso häufig oder häufiger arbeitslos gemeldet oder in Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik und beziehen genauso häufig Arbeitslosengeld II (Alg II) wie die Vergleichsgruppe. Nur einzelne, schwerer vermittelbare Gruppen von Alg-II-Empfängern profitieren von der Überweisung an private Vermittler. Im Jahr 2005 wurden rund 157 Tsd. Empfänger von Alg II zeitweise an private Vermittler mit dem Ziel der unmittelbaren Integration in den Arbeitsmarkt überwiesen. Im Jahr 2007 waren es nur noch 50 Tsd. Personen. In diesem Zeitraum ging auch die geplante Überweisungsdauer deutlich zurück. Seit dem Jahr 2005 hat sich die Struktur der überwiesenen Alg-II-Empfänger verändert: Im Jahr 2007 waren es relativ mehr Kurzzeitarbeitslose, behinderte Menschen, ausländische Mitbürger und mehr junge Erwachsene. Der Frauenanteil unter den Überwiesenen ist dagegen konstant geblieben und liegt weiterhin unter dem im Arbeitslosenbestand des SGB II.
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In: Europäische Sicherheit: Politik, Streitkräfte, Wirtschaft, Technik, Volume 55, Issue 8, p. 49-55
ISSN: 0940-4171
World Affairs Online
In: Europäische Sicherheit: Politik, Streitkräfte, Wirtschaft, Technik, Volume 55, Issue 8, p. 49-55
ISSN: 0940-4171
In: Statistical papers, Volume 45, Issue 2, p. 211-229
ISSN: 1613-9798
World Affairs Online
In: Zentralblatt für Geologie und Paläontologie
In: Zentralblatt für Geologie und Paläontologie
In: Teil 1, Allgemeine, angewandte, regionale und historische Geologie 2001,1/2
In: Journal of policy modeling: JPMOD ; a social science forum of world issues, Volume 44, Issue 3, p. 550-563
ISSN: 0161-8938
Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16.5.2022 äußerte sich das IAB mit dieser Stellungnahme (nach IAB-Stellungnahme 3/2022 zum Referentenentwurf) zum Entwurf der Bundesregierung für ein Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – mit dem ein bis 31.12.2022 befristetes Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eingeführt werden soll – und zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Thema der Anhörung war ferner ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, der erst am Tag der Anhörung vorgelegt wurde und zu dem daher schriftlich nicht Stellung genommen wurde. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE fordert die komplette (dauerhafte) Streichung von Sanktionen und betont, dass Sanktionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwar in begrenztem Maß verfassungsrechtlich möglich sind, auf Sanktionen aber verzichtet werden kann. Die Stellungnahme behandelt zunächst Inhalt und Einordnung des Gesetzesentwurfs. Anschließend werden Inhalt und Einordnung des Änderungsantrags unter folgenden Aspekten erörtert: Mangellagen infolge von Sanktionen, kontraproduktive Wirkungen von Sanktionen auf arbeitsmarktpolitische Ziele und mittelbar diskriminierende Wirkungen von Sanktionen, sodass bestimmte Personengruppen häufiger als andere von Sanktionen betroffen sind. Aus den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lasse sich weder ein Sanktionsmoratorium noch eine Abschaffung der Sanktionen im SGB II begründen; plädiert wird stattdessen für eine grundlegende Sanktionsreform.
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In: International journal of social welfare, Volume 29, Issue 2, p. 154-167
ISSN: 1468-2397
Active labour market programmes are expected to be quite effective if job centres have a substantial degree of freedom to deliver tailor‐made individual services. For Germany, we studied the effectiveness of Schemes for Activation and Integration (SAI), which were introduced in 2009 to grant such freedoms to implement short training and private placement services. We estimated SAI participation effects on welfare recipients' earnings and employment rate using propensity score matching and rich administrative data. We distinguished between participation in in‐firm training or training in other settings, and considered effect heterogeneity by gender, region and non‐employment duration. Participation substantially improved the participants' earnings and employment rate, in‐firm training more so than training in other settings. Our employment effect estimates were not considerably larger than those previously found for comparable pre‐reform programmes. A lack of experience with SAI and a still inadequate client focus in the period studied might explain this.
While many studies estimated the effects of active labour market programmes (ALMPs) on the participants' labour market outcomes, much fewer studies are concerned with effects of these policies on the regional matching-process between job seekers and vacancies. An essential part of many reforms of the unemployment benefit system such as in Germany intended to activate unemployed job-seekers through an intense use of ALMPs. Therefore, it is crucial to understand whether such policies can improve the matching efficiency. We analyse quarterly panel data of German job centres in the period 2006 to 2011 and estimate the effects of the most important ALMPs on the regional exit rate from job-seeking into regular employment in a matching-function framework by applying the system generalized methods of moments estimator. Our results point to positive effects on the matching efficiency of a number of ALMPs, but the effects partly differ between high and low unemployment regions. Only for a few programmes does our evidence point to no or negative effects on the matching efficiency and this may be related to the implementation of these programmes on a very large scale. ; Viele empirische Studien haben die Effekte der Teilnahme an verschiedenen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auf den Erfolg der Teilnehmenden am Arbeitsmarkt untersucht. Nur wenige empirische Studien haben sich mit Wirkungen dieser Maßnahmen auf den regionalen Matchingprozess zwischen Arbeitsuchenden und Vakanzen beschäftigt. Ein grundlegender Bestandteil vieler Reformen der Arbeitslosenunterstützung von Arbeitslosen, auch der Hartz-Reformen in Deutschland, war die Aktivierung von arbeitslosen Personen durch einen intensiven Einsatz aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Folglich ist es von zentraler Bedeutung, die Wirkungen dieser Maßnahmen auf die Effizienz des Matchingprozesses zu verstehen. In dieser Studie werden Paneldaten der Jobcenter in Deutschland im Zeitraum 2006 bis 2011 auf Quartalsbasis verwendet, um mit einem Matchingfunktionsansatz die Effekte der quantitativ bedeutsamsten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auf den Umfang der Abgänge aus Arbeitsuche in ungeförderte versicherungspflichtige Beschäftigung zu untersuchen. Die Schätzungen erfolgen mit der Generalisierten Momentenmethode. Die Befunde sprechen für einen positiven Einfluss einiger Maßnahmen auf die Matchingeffizienz. Nur für wenige Maßnahmen lassen sich keine oder negative Effekte auf die Effizienz des Matchingprozesses nachweisen, was damit zusammenhängen dürfte, dass die betreffenden Maßnahmen in sehr hohen Umfang eingesetzt wurden.
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In dieser Stellungnahme äußert sich das IAB zum Entwurf der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein Integrationsgesetz (Bundestagsdrucksache 18/8615) sowie zu dem Antrag "Flüchtlinge auf dem Weg in Arbeit unterstützen, Integration befördern und Lohndumping bekämpfen" der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 18/6644) und zu den beiden Anträgen "Arbeitsmarktpolitik für Flüchtlinge - Praxisnahe Förderung von Anfang an" (Bundestagsdrucksache 18/7653) und "Integration ist gelebte Demokratie und stärkt den sozialen Zusammenhalt" (Bundestagsdrucksache 18/7651) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Integration der Geflüchteten verlangt einen systematischen, umfassenden Ansatz, der Bund, Länder und Kommunen, öffentliche Einrichtungen wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundesagentur für Arbeit, die Schulen und Hochschulen und nicht zuletzt das starke Engagement von Ehrenamtlichen und Organisationen der Zivilgesellschaft mit einbezieht. Dies kann durch ein Integrationsgesetz allein nicht geleistet werden. Auch die Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verweisen darauf. Bevor auf die einzelnen Regelungen des Integrationsgesetzes eingegangen wird, werden in dieser Stellungnahme deshalb zunächst die aus Sicht des IAB zentralen Grundsätze einer Integration von geflüchteten Menschen in Deutschland erläutert, aus denen dann auch die Kriterien für die Bewertung der einzelnen Regelungen des Entwurfs des Integrationsgesetzes der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgeleitet werden. Die einzelnen Maßnahmen werden vor dem Hintergrund der dem IAB vorliegenden Evidenz kritisch gewürdigt. ; In this Statement, the IAB is commenting on the draft of the ruling coalition of the CDU/CSU (Christian Democratic Union/Christian Social Union) and the SPD (Social Democratic Party) concerning an integration law (printed parliamentary document 18/8615) as well as on the motion "Supporting refugees in finding work, promoting integration and combatting wage dumping" ("Flüchtlinge auf dem Weg in Arbeit unterstützen, Integration befördern und Lohndumping bekämpfen") of the parliamentary party Die Linke (The Left) (printed parliamentary document 18/6644) and on the two motions "Labour market policy for refugees - practical support from the beginning" ("Arbeitsmarktpolitik für Flüchtlinge - Praxisnahe Förderung von Anfang an") (printed parliamentary document 18/7653) and "Integration is live democracy and strengthens social cohesion" ("Integration ist gelebte Demokratie und stärkt den sozialen Zusammenhalt") (printed parliamentary document 18/7651) of the parliamentary group Bündnis 90/Die Grünen (Alliance 90/The Greens). The integration of refugees demands a systematic, comprehensive approach which encompasses the Federal Government, the Federal States and local authorities, public institutions such as the Federal Office for Migration and Refugees and the Federal Employment Agency, schools and universities and, not least, strong commitment from volunteers and civil society organisations. It will not be achieved through an integration law alone. The motions of the parliamentary groups Bündnis 90/Die Grünen and Die Linke also make this point. Before the individual provisions of the integration law are dealt with, this Statement will first outline from the perspective of the IAB the central principles relating to integration of persons who have fled from their home countries and are now in Germany; from these, the criteria will then be derived through which the individual provisions of the draft integration law of the coalition groups CDU/CSU and SPD can be evaluated. The individual measures will be weighed up critically against the background of the evidence available to the IAB.
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In: International journal of social welfare, Volume 25, Issue 2, p. 136-148
ISSN: 1468-2397
In this study, we examined the long‐term effects of supporting welfare recipients by means of a subsidy to start their own business. We used administrative data and propensity score matching to estimate the impact of the subsidy on the probability of receiving welfare benefits and on unemployment status up to 72 months after programme start. We supplemented our estimation results with the results of a qualitative survey which provided insights into the diversity of entrepreneurial activities and the recipients' motivation for starting a business. Our results are encouraging. We found a stable positive effect on the outcomes of interest. We further found that foreign nationals and the long‐term unemployed benefit the most. We conclude that the subsidy allows some people to successfully start a business who would not have otherwise done so and who would have been less successful by choosing the alternative of continued job search.