Der Autor beschreibt den Gegenstand, die Vorgeschichte und die Austragung des Konflikts um den so genannten "Radikalenerlass" in der Bundesrepublik Deutschland in den 1970er Jahren. Die Konfliktregelung zeichnet er ferner überblickartig bis zu einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom September 1995 nach. Im Mittelpunkt seiner Darstellung steht die Frage, mit welchen Verfahren und Begründungen die Bundesrepublik Deutschland den Zugang zu Positionen und Funktionen im öffentlichen Dienst versperrte bzw. ermöglichte. Da sich die spezifische Konstruktion des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik aus der obrigkeitsstaatlichen Tradition in Deutschland erklärt, sind mit der Verankerung der "hergebrachten Grundsätze" des Berufsbeamtentums eine Reihe von Widersprüchen in der Verfassung angelegt, die am Beispiel des "Radikalenerlasses" herausgearbeitet werden können. Die Art und Weise der Konfliktaustragung und die Urteile der obersten Gerichte haben nach der Analyse des Autors diese Widersprüche nicht beseitigt, sondern im Gegenteil verstärkt. (ICI2)
Die vorliegende Konfliktanalyse zum Reproduktionsbereich "Kultur" behandelt als Fallbeispiel die Auseinandersetzungen um die Rahmenrichtlinien (RR) für Gesellschaftslehre in Hessen. Die Rahmenrichtlinien stellten den Versuch dar, die Lernprozesse in Schulen nicht mehr an einen bestimmten Stoffkanon zu binden, sondern an allgemeinen und fachspezifischen Lernzielen auszurichten. In Hessen bildeten die RR einen Teil einer reformorientierten Schulpolitik und wurden für alle Fächer entwickelt. Die kontroversen Diskussionen und die zum Teil sehr heftige Kritik richteten sich jedoch vorwiegend gegen die RR für Gesellschaftslehre und das Fach Deutsch. In den Konflikt einbezogen waren auch ähnliche Versuche in Nordrhein-Westfalen für den Politik-Unterricht. In den einzelnen Angriffen bzw. Stellungnahmen wurde häufig nicht zwischen den verschiedenen RR differenziert, wie der Autor in seinem Beitrag über den Gegenstand und die Vorgeschichte des Konflikts, die Konfliktaustragung und Konfliktparteien sowie die Konfliktregelung zeigt. Die Auseinandersetzungen um die Hessischen Rahmenrichtlinien verdienen seiner Ansicht nach nicht nur historische Aufmerksamkeit, sondern haben auch exemplarische Bedeutung, wie z.B. die jüngeren Kontroversen in Brandenburg um die Einführung eines Unterrichtsfachs "Lebensgestaltung - Ethik - Religion" (LER) zeigen. (ICI2)
Die vorliegende Konfliktanalyse zum Reproduktionsbereich "Kultur" behandelt als Fallbeispiel die Auseinandersetzungen um die Rahmenrichtlinien (RR) für Gesellschaftslehre in Hessen. Die Rahmenrichtlinien stellten den Versuch dar, die Lernprozesse in Schulen nicht mehr an einen bestimmten Stoffkanon zu binden, sondern an allgemeinen und fachspezifischen Lernzielen auszurichten. In Hessen bildeten die RR einen Teil einer reformorientierten Schulpolitik und wurden für alle Fächer entwickelt. Die kontroversen Diskussionen und die zum Teil sehr heftige Kritik richteten sich jedoch vorwiegend gegen die RR für Gesellschaftslehre und das Fach Deutsch. In den Konflikt einbezogen waren auch ähnliche Versuche in Nordrhein-Westfalen für den Politik-Unterricht. In den einzelnen Angriffen bzw. Stellungnahmen wurde häufig nicht zwischen den verschiedenen RR differenziert, wie der Autor in seinem Beitrag über den Gegenstand und die Vorgeschichte des Konflikts, die Konfliktaustragung und Konfliktparteien sowie die Konfliktregelung zeigt. Die Auseinandersetzungen um die Hessischen Rahmenrichtlinien verdienen seiner Ansicht nach nicht nur historische Aufmerksamkeit, sondern haben auch exemplarische Bedeutung, wie z.B. die jüngeren Kontroversen in Brandenburg um die Einführung eines Unterrichtsfachs "Lebensgestaltung - Ethik - Religion" (LER) zeigen. (ICI2).