Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention
In: Der Europäische Konvent und sein Ergebnis - eine Europäische Verfassung: ausgewählte Rechtsfragen samt Dokumentation, S. 89-101
Der Verfasser gibt zunächst einen Überblick über das Schutzsystem der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Er stellt im Folgenden die Notwendigkeit eines Beitritts zur EMRK im Spannungsfeld von Europarecht und Völkerrecht dar und diskutiert die Frage, ob sich die Alternative eines Ausbau des innergemeinschaftlichen Grundrechtsschutzes stellt. Ein Beitritt der EU, die laut Verfassungsvertrag eine Völkerrechtspersönlichkeit besitzt, zur EMRK würde Differenzen in der Rechtsprechung zu Gunsten des Straßburger Gerichtshofs auflösen. Durch einen Beitritt könnte sich die EU den weiteren Ausbau eines eigenen Schutzsystems im Bereich der Grundrechte ersparen. (ICE)