Globale Finanzverflechtungen
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 52, Heft 380, S. 15-60
ISSN: 0032-3462
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In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 52, Heft 380, S. 15-60
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World Affairs Online
Blog: Nachhaltigkeit, Postwachstumsgesellschaft und das gute Leben
Ohne eine günstige und üppige Energieversorgung, die an Verlässlichkeit nichts vermissen lässt, ist der Wohlstand unserer Gesellschaft undenkbar. Seit der Zeit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert ist die Frage der Energieversorgung zunehmend in den Mittelpunkt unserer ökonomischen Interessen gerückt. Damit wurde das Thema Energieversorgung auch zum Gegenstand der Politik. Seit dieser Zeit haben alle deutschen Regierungen sich mit Priorität darum bemüht, dass Energie in Deutschland in ausreichendem Maße zur Verfügung steht und für breite Schichten der Gesellschaft und für möglichst alle Industrieanwendungen zu einem akzeptablen Preis angeboten werden kann.Hat es sich dabei zu Beginn dieses Prozesses vor allem darum gedreht, wie man möglichst günstig und in großen Mengen an primäre Energieträger kam, vornehmlich Kohle, später Öl und Gas, so hat sich in den letzten zwanzig Jahren vieles in Deutschland verändert. Seit die Naturwissenschaften uns immer eindrucksvoller vor Augen führen, dass fossile Energieträger durch den Ausstoß von Treibhausgasen den Klimawandel herbeigeführt haben und in zunehmendem Maße verschärfen, ist der Menschheit und damit auch Deutschland in großem Stil daran gelegen, Energiequellen zu erschließen, die der Umwelt keinen Schaden zufügen, uns gleichzeitig aber nicht in die Vormoderne zurückfallen lassen.Eine breite gesellschaftliche Debatte ist seitdem entstanden, mit welchen Methoden man am besten dieses Ziel erreichen kann und welche sich eher nicht eignen, um dem Klimawandel zu begegnen und gleichzeitig den Industriestandort Deutschland nicht zu gefährden. Insbesondere die Partei Bündnis90/Die Grünen und die ihr nachgeordneten Lobbyorganisationen hatten einen entscheidenden politischen Einfluss auf die deutsche Gesellschaft und Politik, sodass in den letzten zwei Dekaden ein Transformationsprozess in Gang gesetzt wurde, der es sich zum Ziel setzt, die deutsche Volkswirtschaft mit sauberen und erneuerbaren Energien zu versorgen. Dieser Prozess, der gemeinhin als Energiewende bezeichnet wird, ist extrem vielgestaltig und umfasst einen radikalen und durchgehenden Umbau unserer Art, Energie zu erzeugen und zu nutzen, und ist ein international einmaliges und vielbeachtetes Projekt.Energiewende in Deutschland – Begriffsklärung "Der Wohlstand unserer Gesellschaft hängt von einer funktionierenden Energieversorgung ab. Ohne Strom, Wärme und Mobilität ist unser Alltag nicht mehr denkbar. Das Ziel der Energiewende ist es deshalb, eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung zu realisieren. Die Erforschung von Technologien und gesellschaftlichen Konzepten zur nachhaltigen Energieerzeugung, -umwandlung und -verteilung stehen daher im Fokus dieses Projekts." (BMBF 2023)Die Energiewende beschreibt nach dieser Definition also einen umfassenden, aber auch notwendigen Umbau unserer Energieversorgung. Dieser Umbau ist notwendig, da beim Verbrennen von fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl oder Gas Treibhausgase entstehen (vgl. BMBF, 2023), welche den Klimawandel verursachen und zunehmend verschärfen. Die Energiewende fußt im Grunde auf zwei Säulen. Erstens geht es um die Versorgung der deutschen Volkswirtschaft und der deutschen Bevölkerung durch Erzeugung und Speicherung von Energie (hauptsächlich Strom), der aus erneuerbaren Quellen stammen soll. Vor allem Wind- und Wasserkraft, aber auch Solarenergie stehen dabei im Vordergrund. So sollen die erneuerbaren Energien bis 2050 rund 60% unseres Bruttoendenergieverbrauchs und sogar 80% unseres Bruttostromverbrauchs decken. (vgl. BMBF, 2023)Da Sonne und Wind ohne Speichertechnik aber nicht grundlastfähig sind, also nicht kontinuierlich zur Verfügung stehen, muss Deutschland neue Technologien entwickeln, um überschüssigen Strom langfristig speichern zu können, um ihn dann in das Netz einzuspeisen, wenn er benötigt wird, oder in anderer Form in nutzbare Energie umzuwandeln und an anderer Stelle zu einem späteren Zeitpunkt zur Verstromung zu nutzen oder für andere Anwendungen. Solche Arten der Umwandlung sind vor allem Power-to-Gas, also die Umwandlung von elektrischem Strom in Wasserstoffgas. Dieses durch Elektrolyseverfahren gewonnene Gas kann entweder durch Brennstoffzellen verstromt werden oder in das Erdgasnetz eingespeist werden. (vgl. BMBF, 2023)"Ebenso denkbar ist die Umwandlung von überschüssigem Wind- oder Solarstrom in Wärme (Power-to-Heat), in flüssige Kraftstoffe (Power-to-Fuel) oder in Basischemikalien (Power-to-Chemicals)." (BMBF, 2023)Die Speicherung von überschüssigem Strom aus erneuerbaren Energien soll also vielerlei Gestalt annehmen. Zweitens ist es notwendig, den Energieverbrauch im großen Stil zu reduzieren, dazu soll bis 2050 rund 50% weniger Primärenergie verbraucht werden als 2008. Erreicht werden soll dies durch verschiedene Innovationen in unterschiedlichen Bereichen. Von effizienteren Motoren und Kraftwerken über Gebäudesanierungen bis hin zu Einsparungen bei Industrieprozessen. Ein weiterer Schritt ist die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bei der die entstandene Wärme aus der Stromgewinnung bei Industrieprozessen oder zum Heizen genutzt werden soll. (vgl. BMBF, 2023)Diese großflächige Speicherinfrastruktur befindet sich gerade erst im Aufbau und wird erst in der Zukunft eine große Rolle bei der Transformation weg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien spielen. Ebenfalls Zukunftsmusik ist die notwendige Dezentralisierung unserer Energieversorgung. Große konventionelle Kraftwerke werden in Zukunft keine Rolle mehr bei der Energiegewinnung in Deutschland spielen, sondern ersetzt werden durch eine dezentrale Struktur mit zahlreichen kleinen Produktionsanlagen. Dafür müssen sich unsere Stromnetze massiv verändern hin zu intelligenten Stromnetzten, an denen alle relevanten Akteure wie Produzenten, Verteiler und Verbraucher beteiligt sein müssen (vgl. BMBF, 2023), wenn das Projekt gelingen soll.Die Energiewende beschreibt also einen massiven Transformationsprozess aller unserer Lebensbereiche, um unsere Gesellschaft und unsere Volkswirtschaft in eine nachhaltige Energieversorgung zu überführen, die auf erneuerbaren Energien fußen soll. Eine Form der erneuerbaren Energien hat hier bisher noch keine Erwähnung gefunden und ist in den Medien und der Forschung auch bei weitem nicht so stark präsent wie Wind- und Solarenergie, nämlich die Geothermie. Um diese Energieform soll es in diesem Beitrag gehen.Funktionsweise der Geothermie"99 % der Erde sind heißer als 1.000 °C – ein gewaltiges Energiepotenzial." (EnBW, 2023) Es ist nach diesem Zitat nicht verwunderlich, dass sich ausgerechnet ein Energiekonzern so sehr für eine erneuerbare Energiequelle einsetzt. Doch bevor man sich anschaut, welches Potenzial Geothermie für Deutschland hat, sollte man sich anschauen, wie diese Form der Energiegewinnung funktioniert, denn daraus leitet sich ab, ob und wo Geothermie genutzt werden kann."Geothermie bezeichnet die in der Erdkruste gespeicherte Wärmeenergie und die ingenieurtechnische Nutzung. Geothermie kann zum Heizen, Kühlen und zur Stromerzeugung eingesetzt werden. In Deutschland steigt die Temperatur in der Erdkruste durchschnittlich um 3 Kelvin pro 100 Meter an. Dementsprechend erschließen oberflächennahe und tiefe Geothermie Bereiche unterschiedliche Temperaturniveaus." (Umweltbundesamt, 2023)Geothermie nutzt also die natürliche Wärme des Erdinneren. Je tiefer man bohrt, desto wärmer wird es. Es werden daher auch grundsätzlich zwei Arten von Geothermie voneinander unterschieden: Die oberflächennahe Geothermie und die tiefe Geothermie. (vgl. UBA, 2023) Bei der oberflächennahen Geothermie handelt es sich um eine Variante dieser Energieerzeugung, die in geringer Tiefe und mit geringer Temperatur arbeitet. Bei tiefer Geothermie werden mehrere Kilometer tiefe Bohrlöcher benötigt, um Erdschichten mit hohen Temperaturen erreichen zu können."Die Oberflächennahe Geothermie nutzt den Untergrund bis zu einer Tiefe von ca. 400 m und Temperaturen von bis zu 25 °C für das Beheizen und Kühlen von Gebäuden, technischen Anlagen oder Infrastruktureinrichtungen. Hierzu wird die Wärme oder Kühlenergie aus den oberen Erd- und Gesteinsschichten oder aus dem Grundwasser gewonnen. Neben klassischen Anwendungsformen zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser wird die Oberflächennahe Geothermie auch zur Beheizung von Gewächshäusern sowie zur Enteisung von Weichen oder Parkplätzen eingesetzt." (Bundesverband Geothermie e.V., 2023)Sie ist damit die am häufigsten genutzte Form der Erdwärme, da sie für viele auch private Anwendungen in Frage kommt. In Deutschlands privaten Hauhalten und öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern oder Schulen sind Stand 2020 über 440.000 Geothermieanlagen unterschiedlichster Machart verbaut. Jährlich kommen etwa 20.500 (vgl. Bundesverband Geothermie e.V., 2023) dieser Oberflächenanlagen dazu. In der folgenden Abbildung (siehe Link) sieht man eine der gängigsten Formen der oberflächennahen Geothermie, wie sie hauptsächlich in privaten Wohnhäusern verbaut wird: https://www.geothermie.de/fileadmin/_processed_/d/9/csm_Schema_Haus_WP_BV_20171024_final_deutsch_ed82c836bd.jpg Bei der oberflächennahen Geothermie werden einige Unterkategorien unterschieden (Abbildung siehe Link): https://www.geothermie.de/fileadmin/_processed_/5/3/csm_181122_Blockgrafik_Geothermie_003-02_bc7ad8b59a.jpg Von allen diesen Unterkategorien hat sich die Erdwärmesonde als die häufigste Variante durchgesetzt. Diese Sonden sind senkrechte Bohrungen, in die mit einer Art Zement befestigte Rohre eingelassen werden. Diese Rohre werden mit einer Trägerflüssigkeit befüllt. Dabei handelt es sich meist um Wasser, welches mit Frostschutzmittel versetzt wurde. Dieses Wasser nimmt die Wärme aus dem Inneren der Erde auf und transportiert sie zur Wärmepumpe an die Oberfläche.Für das Bahnnetz zum Beispiel zum Beheizen von Weichen kommen spezielle Anlagen zum Einsatz, die CO2 als Trägerflüssigkeit nutzen. Wenn mehrere oder größere Einheiten gleichzeitig durch dieselbe Anlage beheizt werden sollen, wird ein ganzes Sondenfeld in den Boden eingebracht. Dies ist aber aufwändiger und bedarf einer sehr genauen Planung, damit sich die einzelnen Sonden nicht gegenseitig die Wärme entziehen. (vgl. Bundesverband Geothermie e.V., 2023)Bei größeren Projekten wie z.B. Wohngebieten können auch Brunnenanlagen verbaut werden. Diese müssen aber mit Filteranlagen ausgestattet sein, um Verunreinigungen des Grundwassers zu verhindern. Daneben können auch Erdwärmekollektoren ins Erdreich eingelassen werden oder sogenannte Energiepfähle. Bei beiden ergibt sich ein finanzieller Vorteil durch die dafür nur in geringem Maße notwenigen Aushubarbeiten. (vgl. Bundesverband Geothermie e.V., 2023)Da die Temperaturen im Sommer an der Oberfläche höher sind als im Erdinneren kann Geothermie auch als Ersatz für herkömmliche Klimaanlagen verwendet werden. Grundsätzlich benötigen alle Arten von Geothermie eine Form von Wärmetauschung, die elektrischen Strom benötigt. In diesen Wärmepumpen befindet sich eine Chemikalie, die bereits bei geringer Temperatur verdampft. Das dabei entstehende Gas wird in einem Kompressor verdichtet. Der so erreichte Druck wird als Wärme an das Heizungssystem abgegeben. Wenn das Gas abkühlt, verflüssigt es sich wieder, der Druck wird durch ein Ventil abgebaut. (vgl. Bundesverband Geothermie e.V., 2023)"Die tiefe Geothermie stößt gegenüber der oberflächennahen Nutzung von Erdwärme in andere Dimensionen vor. Es werden nicht nur Wärmereservoire in größeren Tiefen erschlossen und dabei Bohrlöcher von bis zu fünf Kilometer Tiefe gebohrt. Auch die damit betriebenen Anlagen sind wesentlich größer und leistungsfähiger." (UBA, 2023)Grundsätzlich funktioniert tiefe Geothermie genauso wie oberflächennahe Geothermie. Es gibt aber einige technische Unterschiede, die das Potenzial dieser Variante verändern und Einfluss haben auf ihre Anwendungsmöglichkeiten. Tiefe Geothermie ist vollständig unabhängig von den Jahreszeiten und sehr leistungsstark. Ganze Stadtviertel können damit über Fernwärme versorgt werden. Bei entsprechender Tiefe und damit Temperatur kann mit tiefer Geothermie sogar Strom erzeugt werden. (vgl. UBA, 2023) Bei der tiefen Geothermie werden grundsätzlich drei Typen unterschieden.Bei tiefen Erdwärmesonden ist das Prinzip dasselbe wie bei oberflächennahen Sonden. Der Unterschied besteht neben der Tiefe des Bohrlochs aufgrund der hohen Temperaturen darin, dass keine Wärmepumpe benötigt wird. Die Wärme kann direkt durch das Heizungssystem verwendet werden. (vgl. Bundesverband Geothermie e.V., 2023) Der entscheidende Vorteil dieses Typs liegt darin, dass er nahezu überall genutzt werden kann, da es sich um einen geschlossenen Wasserkreislauf handelt, für den kein Austausch mit dem Grundwasser notwendig ist. Das System kann einfach mit Wasser befüllt werden, welches dann in die Tiefe geleitet wird und so die Wärme nach oben transportiert.Genau das ist bei der hydrothermalen Geothermie anders. Sie ist auf natürliche Grundwasserreservoirs angewiesen. Ohne Gesteinsschichten, die ausreichend Grundwasser führen, ist diese Variante also nicht nutzbar, da das Thermalwasser über eine Bohrung nach oben und über eine zweite Bohrung wieder nach unten geleitet werden muss. (Abbildung hier: https://www.geothermie.de/fileadmin/_processed_/e/7/csm_Geotherm_Energiebereitstellung_de_thumb_03_62a402241e.png)Sind keine natürlichen Thermalwasservorkommen vorhanden, gibt es noch die Möglichkeit, dieses künstlich in das Gestein zu pressen. Die sogenannte petrothermale Geothermie ist die Variante mit den größten Potenzial in Deutschland, da hier durch Stimulationsmaßnahen im Erdreich die Gegebenheiten, die es braucht, um tiefe Geothermie zu nutzen, künstlich hergestellt werden. Das Gestein wird durch Geoengineering so präpariert, dass man unter hohem Druck Wasser in die Gesteinsschicht presst, welches sich dann in der Tiefe aufwärmt. (vgl. Bundeverband Geothermie e.V., 2023) Dieses warme Wasser kann dann wie gewohnt zur Wärmegewinnung genutzt werden.Neben diesen gängigen Formen der Geothermie gibt es noch einige Sonderformen wie das Speichern saisonal anfallender Wärme z.B. beim Kühlen von Gebäuden oder die Nutzung von Erdwärme aus Tunneln und Bergbauanlagen. (vgl. Bundesverband Geothermie e.V., 2023)Potenzial der Geothermie in Deutschland"Die Erdwärme steht uns ganzjährig und verlässlich zur Verfügung, sie ist wetterunabhängig, krisensicher und nahezu unerschöpflich. Darum ist es richtig, die Nutzung der Erdwärme in Deutschland weiter voranzubringen. Wir haben daher einen Konzeptvorschlag mit acht konkreten Maßnahmen entwickelt, den wir in einem ersten Schritt zur Konsultation stellen wollen, um darauf aufbauend konkrete Geothermieprojekte an den Start zu bringen. Die Nutzung der Erdwärme muss nach unserer Einschätzung konsequent zusammen gedacht werden mit dem Ausbau und der Dekarbonisierung der Wärmenetze. Denn beides ist gerade für Kommunen und bei der Entwicklung einer klimaneutralen Wärmeversorgung wichtig." (Robert Habeck)Dieses Zitat des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz spricht Bände darüber, welche Bedeutung der Geothermie in Zukunft beigemessen werden wird. Das Potenzial der Geothermie hängt mit ihrer Funktionsweise zusammen, die ihre Anwendungsmöglichkeiten bedingt. Bis 2030 sollen fünfzig Prozent der Wärmeleistung in Deutschland klimaneutral erzeugt werden. Dazu soll unter anderem ein geothermisches Potenzial von 10 TWh erschlossen werden. (vgl. BMWK, 2023)Besonderes Potenzial wird der Geothermie, geographisch gesehen, in solchen Regionen beigemessen, in denen die Wärmeerzeugung auch ohne Wärmepumpen möglich ist. Diese Regionen sind vor allem die norddeutsche Tiefebene, der Oberrheingraben und das Alpenvorland (siehe Link unten für Kartenübersicht). Hier haben sich mehrere Projekte bereits etabliert, einige davon auch bereits mit großer Heizleistung (vgl. BMWK, 2022). Karte: https://www.stadtwerke-speyer.de/de/Ueber-uns/Engagement/Geothermie/Geothermie/Geothermie-temperaturkarte-3500-unter-nn-20220316__scaled__317_451.png Bayern ist bei der Nutzung der tiefen Geothermie Vorreiter in Deutschland und hat bereits konkrete Pläne für die zukünftige Nutzung in seinem Energiekonzept erarbeitet. So soll mittelfristig 1% des bayrischen Gesamtverbrauchs durch diese Technologie gedeckt werden und etwa 0,6% des Stromverbrauchs. Bei der oberflächennahen Geothermie gehen die Zahlen der zu verbauenden Anlagen in die zehntausende. (vgl. Bayrisches Energiekonzept, 2011)Hier zeigt sich aber bereits eine Begrenzung der Nutzung von Geothermie. Während oberflächennahe Geothermie nahezu überall genutzt und vor allem für das Heizen und Kühlen von kleinen bis mittleren Gebäudeeinheiten eingesetzt werden kann, ist die tiefe Geothermie auf einige Regionen in Deutschland beschränkt. Jedenfalls nach dem aktuellen Wissensstand.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will in den nächsten zwei Jahren eine großangelegte Datenkampagne fahren, um eine einheitliche Lagebeschreibung für die Nutzung der Geothermie in ganz Deutschland zu erstellen. In einer entsprechenden Explorationskampagne im Jahr 2023 an etwa hundert Standorten, an denen günstige Bedingungen zu erwarten sind, soll das Potenzial näher erforscht werden. (vgl. BMWK, 2022)Des Weiteren ist bisher die Nutzung von Geothermie für die Stromproduktion noch nahezu unerforscht. Forschungsprojekte wie z.B. der EnBW in Bruchsal oder im elsässischen Soultz-sous-Forêts sollen diese Wissenslücke schließen, befinden sich aber erst im Aufbau. Welches Potenzial sich hier für die deutsche Energiewende ergeben wird, lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen. Die Stromproduktion mit Geothermie an einem Standort der Stadtwerke München ist zugunsten der Wärmegewinnung zum Heizen eingestellt worden. (vgl. Bundesverband Geothermie e.V., 2023)Die Frage bleibt also, welches Potenzial Geothermie denn nun tatsächlich hat. Klar ist, dass Geothermie nicht den gesamten Wärmebedarf in Deutschland decken kann. Während oberflächennahe Geothermie überall eingesetzt werden kann, um Gebäude zu beheizen, so gibt es in der Industrie Anwendungen mit über 200 Grad Celsius, die nicht durch Geothermie in Kombination mit einer großen Wärmepumpe bereitgestellt werden können. Trotzdem können in Deutschland 70 GW Leistung installiert werden und damit bis zu 300 TWh pro Jahr an Wärmeleistung. Dies entspricht in etwa der Hälfte des zukünftigen Wärmebedarfs aller Gebäude in Deutschland. (vgl. DW, 2023)Damit entfaltet die Geothermie eine Leistung, die zumindest für einen sehr großen Bereich der Energie- und Wärmewende ein großes Potenzial aufweist. Wenn man in Betracht zieht, wie stiefmütterlich dieses an und für sich gewaltige Energiepotenzial bisher genutzt wurde, kann hier von einer kleinen Wärmerevolution gesprochen werden, die unsere Art zu heizen und zu kühlen grundlegend verändern wird. Geothermie ist gerade auf dem besten Weg, in einigen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags zu werden. Die große Unbekannte an dieser Stelle bleibt die Frage, ob Stromproduktion mit Geothermie in Deutschland in großem Umfang überhaupt möglich ist oder ob es nicht doch eher zugunsten der Wärmegewinnung ungenutzt bleiben sollte.Beispiel MünchenIn München erstreckt sich ein über 900 Kilometer langes Fernwärmenetz (vgl. SWM, 2023), das die meisten Münchner Haushalte mit Wärme zum Heizen versorgt. Um dieses riesige Netz klimaneutral zu bekommen, wird einiges an Anstrengung nötig sein. Doch die Stadt München sitzt auf ihrer eigenen nachhaltigen Wärmequelle.Wie bereits oben erwähnt, eignet sich das Alpenvorland, zu dem München gehört, besonders gut für alle Arten von Geothermie. Im Grunde ist ganz Bayern für diese Methode der Wärmegewinnung gut geeignet. Theoretisch könnten bis zu 40% des bayrischen Wärmebedarfs durch Geothermie gedeckt werden. 25% sind von der bayrischen Staatsregierung als Zielmarke ausgegeben worden. (vgl. SZ, 2022) In München sollen mehrere Standorte zusammenwirken, um zwischen 70% und 80% des Wärmebedarfs zu decken. (vgl. Münchner Merkur, 2022) Sechs Anlagen sind derzeit in Betrieb: Die Geothermieanlage Freiham ist seit 2016 in Betrieb und liefert Fernwärme an den Münchner Westen. In Dürrnhaar steht seit 2012 eine Anlage, die zur Stromproduktion verwendet wird. In Kirschstockach wurde ursprünglich Strom produziert. Dies wurde aber zugunsten von Fernwärme aufgegeben. Sie produziert seit 2013. In Sauerlach wird ebenfalls Strom und Fernwärme produziert. Sie ist eine der leistungsstärksten Anlagen in München. Die Anlage in Riem zur Wärmeerzeugung ist seit 2004 in Betrieb und hat damit die Vorreiterrolle inne. Sie ist für die Messestadt und die Neue Messe München zuständig. In München-Sendling steht Deutschlands leistungsstärkste Geothermieanlage. Sie wird in Zukunft Fernwärme für 80.000 Menschen liefern können. (vgl. SWM, 2023)Ziel der Stadt München ist es, bis 2040 durch Fernwärme ihren Wärmebedarf klimaneutral zu decken. (vgl. SWM, 2023) Damit ist München zu einer Art Modellstadt für die deutsche Energiewende und für Interessenten aus der ganzen Welt geworden, die in der Geothermie einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiesicherheit sehen.In München und in ganz Südbayern hat sich jedenfalls ein Boom hinsichtlich der Geothermie entwickelt. Die Süddeutsche Zeitung spricht von einer Goldgräberstimmung. (vgl. SZ, 2022) Ein durchaus passender Ausdruck angesichts des bergbaulichen Charakters, den diese Technologie nun mal an sich hat. In jedem Falle sind Politik und Unternehmen auf die Region aufmerksam geworden und wollen dort zum Teil große Summen investieren. Allein die Stadt München will bis zu einer Milliarde Euro in den Ausbau der Geothermie investieren, um ihre Ziele bezüglich der Nutzung der Geothermie zu erreichen. (vgl. Münchner Merkur, 2022) Der Bund wird ebenfalls drei Milliarden Euro in den Ausbau dieser Technologie stecken und einige private Unternehmen haben große Investitionen angekündigt. (vgl. SZ, 2022)Es gibt aber auch einige Dinge, die man durchaus als Nachteile dieser Technologie ansehen könnte und die in München zu Herausforderungen führen. Wie bereits erwähnt, ist es notwendig, bergbauartige Maßnahmen zu ergreifen, um Geothermie nutzen zu können. Dies setzt einen hohen Aufwand voraus und hat hohe Einstandskosten zur Folge (vgl. SZ, 2022). Des Weiteren ist die Nutzung von Geothermie zur Wärme- und Stromproduktion gleichzeitig momentan nur bei Neubaugebieten profitabel. (vgl. Münchner Merkur, 2022)Es stehen also noch einige ungeklärte Fragen in München im Raum. Dennoch kann man sagen, dass dieses großangelegte Projekt den Charakter einer Blaupause für andere Ballungsgebiete haben wird, in denen Geothermie ebenfalls in diesem Umfang möglich wäre. Städte wie Hamburg, Bremen oder Mannheim liegen ebenfalls in Gebieten mit großem Potenzial für Geothermie, in einigen davon sind auch schon Projekte hierzu angelaufen. (vgl. Bundesverband Geothermie e.V., 2023)FazitEiner der wichtigsten Bestandteile der Energiewende ist die Dezentralisierung der Energieversorgung. Dies betrifft nicht nur Standorte, sondern auch die Formen der Energiegewinnung. Wenn man sich also von der Geothermie das Potenzial gewünscht hätte, dass diese Technologie die endgültige Lösung der Energiefrage ist, wird man enttäuscht werden. Der Bundesverband Geothermie e.V. selbst spricht von einem zwar großem, aber auch begrenzten Potenzial. Wir werden also in diese Technologie investieren, wahrscheinlich sogar sehr viel. Aber wir werden auch andere Formen der Energiegewinnung benötigen, um die Energiewende zu schaffen.Es hat durchaus etwas Befreiendes zu wissen, dass man hier auf etwas gestoßen ist, das Grenzen hat. In einer Zeit, in der die Dimensionen von Konsum und Produktion Ausmaße angenommen haben, die nach menschlichem Ermessen kaum noch erfassbar sind und eigentlich auch kaum noch zu kontrollieren, ist die Geothermie ein Stück weit eine Antithese zu dieser Grenzenlosigkeit. Das Umweltbundesamt sagt, dass die technologischen Herausforderungen der Geothermie beherrschbar und lokal begrenzt sind. Nicht jedes Land und nicht jede Region kann Geothermie in derselben Weise nutzen. Inwieweit Geothermie in der Zukunft eine Rolle spielen wird, bleibt auch in Deutschland damit noch offen und bedarf weiterer Forschung. QuellenBayerische Staatsregierung (2011). Bayerisches Energiekonzept "Energie innovativ" BMBF / Bundesministerium für Bildung und Forschung (2023). Geothermie. https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/energiewende-und-nachhaltiges-wirtschaften/energiewende/energiewende_node.html Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2023). Eckpunkte für eine Erdwärmekampagne Geothermie für die Wärmewende. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/eckpunkte-geothermie.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2022). Geothermie für die Wärmewende – Bundeswirtschaftsministerium startet Konsultationsprozess. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/11/20221111-geothermie-fuer-die-waermewende.html Bundesverband Geothermie e.V. (2023). https://www.geothermie.de/aktuelles/nachrichten.html Deutsche Welle (2023): Geothermie auf dem Vormarsch? https://p.dw.com/p/4KFIlEnBW (2023). Geothermie. https://www.enbw.com/erneuerbare-energien/geothermie/ Münchner Merkur (2022) Die Energie der Zukunft: Wird München bei Geothermie zur Blaupause für Deutschland? https://www.merkur.de/wirtschaft/geothermie-energie-zukunft-muenchen-deutschland-kraftwerk-anlage-projekt-sendling-zr-91526752.html Süddeutsche Zeitung (2022). Goldgräberstimmung im Münchner Süden. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/muenchen-stadtwerke-geothermie-erdwaerme-laufzorn-1.5722522 SWM / Stadtwerke München (2023). Geothermie: Den Schatz aus der Tiefe sinnvoll nutzen https://www.swm.de/magazin/energie/geothermie Stadtwerke Speyer (2023). Geothermie. https://www.stadtwerke-speyer.de/geothermie?ConsentReferrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F Umweltbundesamt (2023). Geothermie. https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/geothermie#oberflachennahe-geothermie
In: Diplomarbeit
Inhaltsangabe: Einleitung: 'Nur gemeinsam wird es möglich sein, Europas Eisenbahnsystem zu einem hochproduktiven und attraktiven Transportmittel für die Zukunft zu entwickeln', lautet die Aussage von Klaus Michael Kühne, Chef des weltweit größten Speditionskonzerns Kühne + Nagel. Damit trifft er den allgemeinen Konsens und beschreibt das gemeinsame Ziel der europäischen Verkehrspolitik. Europa wächst zusammen und entwickelt sich zunehmend zu einer singulären, aus vielen nationalen Volkwirtschaften resultierenden gemeinsamen Volkswirtschaft, die ein einheitliches und flächendeckendes Verkehrsnetz verlangt. Das Ziel, das europäisches Eisenbahnsystem zu einem einheitlichen und einem der zukunftsträchtigsten Transportmittel weiterzuentwickeln, ist nicht neu. So forciert die europäische Verkehrspolitik eine Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene. Nicht nur die Globalisierung, die Auswirkungen begrenzter fossiler Ressourcen für den Transport und die damit verbundenen Preissteigerungen sondern auch das gestiegene Umweltbewusstsein der Bevölkerung zeichnen den Weg vor, sich dem Ziel zu nähern. Doch der Anteil der Eisenbahnen am Verkehrsmarkt ist noch immer sehr gering. "Der Eindruck ist weit verbreitet, dass die Eisenbahnunternehmen im Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern nicht auf die Veränderungen des Marktes oder die Bedürfnisse des Kunden eingehen.' Tatsächlich bewegten sich die Eisenbahnen v.a. von den 1960er bis Anfang der 1990er Jahre in ganz Europa in einem fast vollständig regulierten Markt und erleben erst seit Ende des 20. Jahrhunderts in Europa und weiten Teilen der Welt eine Renaissance. Die Europäische Union trägt maßgeblich zum Deregulierungsprozess bei, indem sie in zunehmendem Maße die Geschwindigkeit und das Ausmaß der Liberalisierung im öffentlichen Verkehrswesen, so auch, nach dem mittlerweile deregulierten Luftverkehr, im Schienenverkehrsmarkt, vorgibt. Dennoch weisen die einzelnen Schienenverkehrsmärkte nach wie vor eine beträchtliche Heterogenität in Struktur und Entwicklung auf. So verläuft der Weg der Eisenbahnpolitik in jedem Land unterschiedlich, um an das gleiche Ziel – des gemeinsamen europäischen Bahnsystems – zu gelangen, zu dem sich die Mitgliedsländer der Europäischen Union verpflichtet haben. Doch wie weit ist Europa tatsächlich noch von einem einheitlichen Bahnsystem entfernt? Besteht bereits heute schon ein einheitliches System oder ist es noch ein langer Weg bis zum Ziel? Problemstellung und Zielsetzung: Anknüpfend an die Frage, wie weit Europa noch von einem einheitlichen Bahnsystem entfernt ist und ausgehend von der für die Eisenbahnmärkte und speziell ihren Eisenbahnverkehrsunternehmen vorherrschenden Situation im Wettbewerb auf der Schiene, widmet sich diese Arbeit der Frage nach dem Status Quo der Entwicklung der einzelnen nationalen Schienenpersonenverkehrsmärkte. Insgesamt werden die bedeutendsten nationalen Schienenpersonenverkehrsmärkte in Europa mit den staatlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen von Schweden, Großbritannien, Frankreich, Spanien und der Schweiz betrachtet. Folglich ist das Ziel der Arbeit die Beantwortung der Frage, wie nah sich der einzelne Markt an die Vorgaben der Europäischen Union hinsichtlich der Liberalisierung im Schienenpersonenverkehr hält, bzw. diese umsetzt, um ein einheitliches Handeln für Europa zu realisieren. Darüber hinaus stehen der relative Wettbewerbsvorteil und die Attraktivität der einzelnen Schienenpersonenverkehrsmärkte im Fokus. Methodische Vorgehensweise: Zur Zielerreichung der Arbeit soll eine Marktanalyse durchgeführt werden, um Aufschluss über den Markt der europäischen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Allgemeinen zu geben. Im Zuge dessen sollen die einzelnen nationalen Märkte anhand der wichtigsten und für den Markt charakterisierenden Merkmale, wie dem Entstehungsverlauf, den Rahmenbedingungen, der Infrastruktur, den geographischen Gegebenheiten, dem staatlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen und seinen Wettbewerbern sowie dem Hochgeschwindigkeitsverkehr und den touristischen Zügen analysiert werden. Der Fokus liegt auf den europäischen Marktteilnehmern und dabei speziell auf Schweden, Großbritannien, Frankreich, Spanien innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Die Schweiz als Nicht-Mitgliedstaat der Europäischen Union, wird aufgrund ihrer geographischen Zugehörigkeit zu Europa zum europäischen Schienenpersonenverkehrsmarkt gezählt und soll daher mit in die Analyse aufgenommen werden. Um einen Überblick über die Struktur und Entwicklung der aktuellen und potentiellen Wettbewerbsposition der europäischen Eisenbahnmärkte im Vergleich zu geben, soll eine vergleichende Wettbewerbsanalyse durchgeführt werden. Hierzu sollen die einzelnen Wettbewerber im europäischen Markt anhand der wichtigsten identifizierten und charakterisierenden Merkmalen betrachtet werden: Schieneninfrastruktur, Liberalisierung sowie Wachstums- und Entwicklungspotenzial. Ziel ist es schließlich, eine zielgenaue Darstellung der einzelnen Positionen der Wettbewerber im europäischen Schienenpersonenverkehrsmarkt geben zu können und eine Einschätzung der möglichen zukünftigen Entwicklung zu skizzieren. Das hierbei verwendete Instrumentarium soll das Benchmarking sein. Aufbau der Arbeit: Nachdem im ersten Kapitel die Problemstellung, Zielsetzung, methodische Vorgehensweise und der Aufbau der Arbeit abgehandelt wurden, konzentriert sich Kap. 2 auf die theoretischen Grundlagen zum Bahnverkehr. Hierzu wird in Kap. 2.1 ein Überblick über die historische Entwicklung der Bahn gegeben, wobei der Fokus auf besondere Geschehnisse in Europa liegt. Im Anschluss erfolgen in Kap. 2.2 die Definitionen und Begriffsabgrenzungen, bevor in Kap. 2.3 die Marktteilnehmer des Schienenverkehrsmarktes aufgezeigt werden. Zunächst wird eine kurze Betrachtung des Gesamtmarktes gegeben, um im Folgenden die einzelnen Marktteilnehmer und ihre Aufgabenbereiche näher zu beleuchten. Weiterhin ist die Zuordnung der Marktteilnehmer zu den jeweiligen Wertschöpfungsstufen des Schienenverkehrsmarktes Teil der Betrachtung. Der Einstieg in das Kap. 3 bildet Kap. 3.1, in dem, zum besseren Verständnis der einzelnen europäischen Eisenbahnmärkte, auf Umweltaspekte und rechtlichen Rahmenbedingungen des Schienenverkehrsmarktes eingegangen wird. Dabei wird ein kurzer Überblick über den europäischen Rechtsrahmen gegeben, wobei speziell die einzelnen relevanten Richtlinien und Verordnungen betrachtet werden. Anknüpfend daran werden Hürden und Hemmnisse des europäischen Schienenverkehrsmarktes im Zuge einer verbesserten Interoperabilität aufgezeigt. Hierbei liegt der Fokus auf infrastrukturelle Hürden und Problematiken aufgrund unterschiedlicher nationaler Regelwerke. Auf Basis der Kenntnisse über den Bahnverkehr wird in Kap. 3.2 das Phänomen der Liberalisierung und die Entstehung von Wettbewerb im Schienenpersonenfernverkehr untersucht. Zu Beginn werden die Liberalisierung des europäischen Schienenverkehrs und die daraus folgende Marktderegulierung begründet. Im Anschluss erfolgt ein Überblick über die in Europa getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Liberalisierung des Schienenpersonenfernverkehrs, bevor zum Abschluss des Kapitels mögliche Wettbewerbsformen in einem deregulierten Eisenbahnmarkt vorgestellt werden. Als Abschluss des Kap. 3 befasst sich Kap. 3.3 mit der Veränderung des Leistungsangebotes und der Konsumentennachfrage des Personenverkehrs. Auf Basis der einzelnen Untersuchungen zum Angebot und der Nachfrage werden die Anforderungen an den Schienenverkehr herausgearbeitet und dienen so, in Verbindung mit den beiden vorherigen Kapiteln, als theoretische Grundlage für die Analyse ausgewählter europäischer Eisenbahnmärkte. Kapitel 4 bis 6 beschäftigen sich mit der Analyse fünf europäischer Eisenbahnmärkte, die in Nordeuropa und Südwesteuropa untergliedert sind. Hierbei werden zunächst die Märkte Schweden und Großbritannien in Kap. 4 genauer beleuchtet, an die sich Frankreich und Spanien in Kap. 5 anschließen. Die Schweiz wird in Kap. 6 separat behandelt. Die Marktanalysen erfolgen pro Land nach demselben Schema. Als Einstieg wird der Entstehungsverlauf des nationalen Schienenverkehrs kurz wiedergegeben und die nationalen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. Anschließend sollen geographische Besonderheiten des jeweiligen Staates herausgearbeitet werden, bevor näher auf die Infrastruktur eingegangen wird. Im nächsten Schritt erfolgt eine Analyse der jeweiligen staatlichen Eisenbahnunternehmen mit besonderem Fokus auf deren ehemalige Monopolstellung. Es wird der nationale Markt betrachtet, analysiert und Wettbewerber zum nationalen Eisenbahnunternehmen, sofern vorhanden, herausgefiltert und bewertet. Nachdem eine Übersicht über Zugarten und -material des Eisenbahnverkehrsunternehmens erstellt wurde, wird die Strategie des Unternehmens geprüft und Kooperationspartner identifiziert. Im Anschluss an die Analyse der Eisenbahngesellschaften werden speziell der Hochgeschwindigkeitsverkehr sowie touristische Züge näher betrachtet. Die Schweiz in Kap. 6 wird, vom Aufbau her, gleichermaßen wie Kap. 4 behandelt. Auf Basis der in den Kapiteln 4 bis 6 erarbeiteten Ergebnisse, schafft Kap. 7 eine vergleichende Wettbewerbsanalyse der betrachteten Märkte hinsichtlich ihrer Schieneninfrastruktur, ihrer Liberalisierung sowie ihres Wachstums- und Entwicklungspotenzials, deren Ergebnisse in einem Portfolio zusammengetragen werden. Kap. 8 resümiert schließlich die wichtigsten Ergebnisse anhand der Schlussbemerkung und bildet einen Ausblick. Da der Arbeit eine für Studierende didaktische Bedeutung beigemessen wird, behandelt ein Exkurs in Kap. 9 drei frei gewählte und selbstständig entwickelte Fallbeispiele, welche neben Aufgabenstellungen auch Lösungsansätze bieten. Hierzu zählen die spanische Hochgeschwindigkeitsstrecke Madrid-Barcelona in Kap. 9.1, der ÖBB railjet in Kap. 9.2 und das Projekt MODTRAIN, welches in Kap. 9.3 vorgestellt wird.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: II.AbbildungsverzeichnisV III.AbkürzungsverzeichnisVII 1.Einleitung1 1.1Problemstellung und Zielsetzung2 1.2Methodische Vorgehensweise2 1.3Aufbau der Arbeit3 2.Bahnverkehr5 2.1Historie5 2.2Begriffsbestimmungen6 2.3Marktteilnehmer9 3.Rahmenbedingungen des Schienenverkehrsmarktes13 3.1Rechtliche Rahmenbedingungen und Umweltaspekte13 3.1.1Rechtsrahmen der Europäischen Union13 3.1.2Infrastruktur15 3.1.3Nationale Regelwerke17 3.2Liberalisierung und Entstehung von Wettbewerb im Schienenpersonenfernverkehr19 3.2.1Notwendigkeit der Liberalisierung des europäischen Schienenverkehrs19 3.2.2Überblick der Maßnahmen zur Liberalisierung des Schienenpersonenfernverkehrs in Europa21 3.2.3Mögliche Formen des Wettbewerbs im Schienenverkehr23 3.3Konsumentennachfrage und Leistungsangebot des Personenverkehrs im Wandel25 3.3.1Veränderungen der Kundennachfrage25 3.3.2Veränderungen des Leistungsangebotes26 3.3.3Anforderungen an den Schienenpersonenverkehr28 4.Analyse ausgewählter Eisenbahngesellschaften in nordeuropäischen Märkten30 4.1Schienenverkehr in Schweden30 4.1.1Entstehungsverlauf und Rahmenbedingungen30 4.1.2Geographische Besonderheiten und Infrastruktur32 4.1.3Staatliches Eisenbahnunternehmen34 4.1.3.1Marktüberblick35 4.1.3.2Zugarten und -material36 4.1.3.3Strategien37 4.1.3.4Kooperationen38 4.1.4Hochgeschwindigkeitsverkehr39 4.1.5Touristische Züge40 4.2Schienenverkehr in Großbritannien41 4.2.1Entstehungsverlauf und Rahmenbedingungen41 4.2.2Geographische Besonderheiten und Infrastruktur43 4.2.3Staatliches Eisenbahnunternehmen45 4.2.3.1Marktüberblick46 4.2.3.2Zugarten und -material47 4.2.3.3Strategien49 4.2.3.4Kooperationen49 4.2.4Hochgeschwindigkeitsverkehr50 4.2.5Touristische Züge51 5.Analyse ausgewählter Eisenbahngesellschaften in südwesteuropäischen Märkten53 5.1Schienenverkehr in Frankreich53 5.1.1Entstehungsverlauf und Rahmenbedingungen53 5.1.2Geographische Besonderheiten und Infrastruktur55 5.1.3Staatliches Eisenbahnunternehmen56 5.1.3.1Marktüberblick58 5.1.3.2Zugarten und -material59 5.1.3.3Strategien60 5.1.3.4Kooperationen61 5.1.4Hochgeschwindigkeitsverkehr63 5.1.5Touristische Züge64 5.2Schienenverkehr in Spanien65 5.2.1Entstehungsverlauf und Rahmenbedingungen65 5.2.2Geographische Besonderheiten und Infrastruktur68 5.2.3Staatliches Eisenbahnunternehmen69 5.2.3.1Marktüberblick70 5.2.3.2Zugarten und -material71 5.2.3.3Strategien73 5.2.3.4Kooperationen74 5.2.4Hochgeschwindigkeitsverkehr75 5.2.5Touristische Züge77 6.Schienenverkehr in der Schweiz79 6.1Entstehungsverlauf und Rahmenbedingungen79 6.2Geographische Besonderheiten und Infrastruktur81 6.3Staatliches Eisenbahnunternehmen83 6.3.1Marktüberblick85 6.3.2Zugarten und -material86 6.3.3Strategien86 6.3.4Kooperationen87 6.4Hochgeschwindigkeitsverkehr88 6.5Touristische Züge89 7.Vergleichende Wettbewerbsanalyse der ausgewählten Eisenbahnmärkte91 7.1Schieneninfrastruktur92 7.2Liberalisierung98 7.3Wachstums- und Entwicklungspotential101 8.Schlussbemerkung und Ausblick106 9.Exkurs Fallbeispiele108 9.1Hochgeschwindigkeitsstrecke Madrid-Barcelona108 9.2ÖBB railjet – Ein Zug der nächsten Generation116 9.3MODTRAIN – Ein Zug für ein vereintes Europa124 IV.AnhangIX V.LiteraturverzeichnisLVITextprobe:Textprobe: Kapitel 6.3.1, Marktüberblick: Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten nimmt die Schweizer Bahn im touristischen Personenverkehr eine gut positionierte Rolle im Modal Split ein. Die Schweizer reisten im Jahr 2005 im Domestic-Tourismus zu 31,2 % mit der Bahn, die sich vom Pkw als Hauptkonkurrent und führendes Verkehrsmittel mit 65,8 % geschlagen geben mussten. Auch im Outgoing-Tourismus führte der Pkw die Verkehrsmittelwahl mit einer Nutzungsintensität von 46 % an, wohingegen das Flugzeug bei 34 % aller Reisen Hauptverkehrsmittel war. Die Bahn erreichte hierbei nur ein Drittel dieses Wertes und kam so auf ca. 12 %. Insgesamt misst der Marktanteil der Schiene derzeit 16 % am gesamten Personenverkehr und 40 % am Güterverkehr. Im Allgemeinen ist der Zugang zum Schienenpersonenverkehr nur über die Konzessionen möglich, so dass dieser als noch relativ geschlossen bezeichnet werden kann. Dennoch verkehren auf dem Normalspurnetz der Schweiz derzeit insgesamt 24 EVU, von denen 18 auf den Personenverkehr und sechs auf den Güterverkehr fallen. Das größte Schweizer Bahnunternehmen ist die SBB. Neben ihr existieren im Schienenpersonenverkehr ca. 100 private Bahnunternehmen, die v.a. touristische Bahnen darstellen und auf dem Schmalspurnetz operieren. Hiervon betreiben die BLS AG mit 449 km, die Rhätische Bahn mit 384 km, die Matterhorn-Gotthard-Bahn mit 144 km und die Südostbahn die längsten Netze neben der SBB. Aufgrund der Konzession des Bundes besitzen die SBB im SPFV bislang noch ein faktisches Monopol, im SPNV werden die Leistungen bei der SBB wie auch bei den Privatbahnen durch den Bund und die Kantone bereitgestellt. Der Güterverkehr ist weitestgehend liberalisiert. Im alpenquerenden Güterverkehr liegt der Marktanteil der Schiene bei 64 %, wohingegen nur 36 % des Gütergesamtvolumens auf der Straße transportiert wurden. Beim Schienengüterverkehr konkurrieren im alpenquerenden kombinierten Verkehr fünf Unternehmen untereinander: SBB Cargo (Marktanteil: 52 %), BLS Cargo (42 %), Rail4Chem (2 %), Crossrail (2 %) und TXLogistik (2 %). Im gesamten Güterverkehrsmarkt liegen die Marktanteile der dritten Güterverkehrsunternehmen neben der SBB Cargo und der BLS Cargo bei ca. 25 %. Zugarten und –material: Die Flotte der SBB übersteigt 2.500 Zugwagen und reicht vom Fern-/Intercity- über den Regional- bis hin zum Stadtverkehr. Für den Regional- und Nahverkehr kommt bei der SBB im Rahmen ihres Projektes Bahn 2000 neues Zugmaterial zum Einsatz. So wurde die Modernisierung ihrer 120 Nahverkehrspendelzug-Kompositionen, auch Kolibri genannt, angestoßen, so dass diese, nach dem spanischen Vorbild CIVIA, von Bombardier bis 2012 behindertengerecht umgestaltet werden. Der von Stadler Rail gebaute Flinke Leichte Innovative Regional Triebzug (FLIRT) verkehrt im Vorortverkehr der Schweiz, wie bspw. in Zug, und überzeugt v.a. durch seinen durchgängigen Passagierraum und sein hohes Beschleunigungsvermögen. 400 Zugeinheiten sind derzeit auf dem SBB Schienennetz unterwegs. Im Nahverkehr steht der Doppelstocktriebzug von Siemens mit über 200 Zugeinheiten im Vordergrund, der als einziger Doppelstocktriebzug der Schweiz seit vier Jahren bei der Zürcher S-Bahn im Einsatz ist. Im Fernverkehr werden die von Bombardier entwickelten und gebauten Intercity-Neigezüge und die IC-2000 Doppelstockzüge eingesetzt, von denen die SBB über einen Bestand von ca. 100 Zugeinheiten verfügt. Schon im Jahr 2007 hatte die SBB neues Rollmaterial für die darauf folgenden zwei Jahre im Wert von 1,7 Mrd. EUR geordert. 60 % flossen davon in 50 neue Doppelstocktriebzüge und 121 Niederflur-Doppelstockwagen. 359 Mill. wurden in die Modernisierung der bestehenden Flotte der Nahverkehrspendelzüge mit 140 Zwischenwagen gesteckt und 288 Mill. in weitere 32 FLIRT-Nahverkehrszüge. Im Jahr 2009 schrieb die SBB die größte Rollmaterialbestellung in ihrer Geschichte. Die reinen Investitionen in neue Doppelstockzüge für den Fernverkehr beliefen sich auf eine Summe, die 1,3 Mrd. EUR überschritt. Bis zum Jahr 2030 liegt die Investitionssumme für neues Rollmaterial bei ca. 13,3 Mrd. EUR. Strategien: Seit der Bahnreform im Jahr 1999 haben der Schweizer Bund und die SBB drei Leistungsvereinbarungen geschlossen, welche vom Bundesrat ergänzt und konkretisiert wurden. Sie formulieren die aktuellen strategische Ziele der SBB in einem Vier-Jahres-Horizont seit 2007 bis zum Ablauf diesen Jahres. Demnach liegt der Fokus der SBB auf der Wachstumsstrategie: Ziel ist es, eine Erhöhung des Marktanteils im Schienenpersonenverkehr bei gleichzeitiger Beibehaltung eines hohen Qualitäts- und Sicherheitsniveaus zu erreichen. Im Zuge des Wachstums ist sie darauf bedacht, eine wesentlichen Beitrag zur Verkehrsumverteilung von der Straße auf die Schiene zu leisten. In Summe soll der Unterhalt des gesamten Eisenbahnnetzes einem hohen Maß an Nachhaltigkeit unterliegen, indem sich Bauprojekte in einem angemessenen Zeit-, Kosten- und Umweltrahmen bewegen. Hierfür verfolgt die SBB kontinuierlich technologische Entwicklungen, um diese aktiv in ihre Projekte mit einzubeziehen. Bei den jeweiligen Bautätigkeiten versucht sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten regionale Anliegen zu berücksichtigen. Darüber hinaus verfolgt die SBB eine moderne und sozialverantwortliche Personalpolitik, die u.a. zur Erreichung einer hohen Kundenzufriedenheit beiträgt. In den nicht abgeltungsberechtigten Geschäftsbereichen wie dem Personenverkehr, dem Güterverkehr und den Immobilien soll bis Ende 2010 ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Nichtabgeltungsberechtigte Bereiche wie bspw. die Infrastruktur sollten zumindest kein negatives Jahresergebnis erzielen.
Hintergrund: Die rasante Beschleunigung der Medizintechnik-Entwicklung trägt erheblich zum Erfolg der Leistungsfähigkeit der Gesundheitsdienste bei, waseine Qualitätsverbesserung für die Bevölkerung zur Folge hat. Auf der anderen Seite wird heute mehr als die Hälfte des gesamten Wachstums der Behandlungskosten durch den Kostenanstieg dieser neuen Technologien verursacht. Die Einführung neuer Gesundheitstechnologien (NHT) ist daher eindeutig ein vielschichtiger Prozess. Dieser Prozess verläufttypischerweise zwischen einkommensstarken Ländern und Ländern niedriger mittlerer Einkommensstufe sehr unterschiedlich, da die Verbreitung neuer Gesundheitstechnologien in letzteren geringer ist und verzögert stattfindet. Der Bedarf derBevölkerungwird deswegen nie völlig gedeckt. Der Vergleich zwischen der schon lange etablierten chirurgischen Resektion (SR) und der neuerenstereotaktischen Radiochirurgie (SRS) bei der Behandlung von Hirnmetastasen ist ein Beispiel dafür. Stereotaktische Radiochirurgie wird in Industrieländern schon seit längerer Zeit als die kostengünstigere Option angewendet. In Entwicklungsländern hingegen wird gerade erst damit begonnen, stereotaktische Radiochirurgie durchzuführen, und es mangelt noch immer an evidenzbasierten Technologiebewertungen SRS und SR vergleichend. Generell sind Gesundheitstechnologiebewertungen und Kosteneffektivitätsanalysen in einkommensstarken Ländern relativ gut etabliert. Dagegen ist in Ländern der niedrigen oder niedrigen mittleren Einkommensstufe nur wenig darüber bekannt.Methodologische Leitlinien fehlen, die die Übertragung von Wirtschaftlichkeitsanalysen länderübergreifend ermöglichten. Daher stellt sich die Frage, ob stereotaktische Radiochirurgiein Ländern der niedrigen mittleren Einkommensstufe tatsächlich wirtschaftlicher ist als chirurgische Resektion.Zu beantworten wäre ferner welche Faktoren die Unterschiede der Wirtschaftlichkeit der hier genannten Ländergruppensystematisch bestimmen. Hauptziel: Hauptziel der Arbeit war die Wirtschaftlichkeit einer neuen, krankenhausbasierten Gesundheitstechnologiein einem Land der niedrigen mittleren Einkommensstufe (Vietnam) mit der eines einkommensstarken Landes (Deutschland) zu vergleichen. Zu diesem Zweck wurden zwei Behandlungsstrategien von Hirnmetastasen (SRS und SR) in Vietnam verglichen. SpezifischeZiele: (1) Die Analyse der Wirtschaftlichkeit von SRS und SR bei der Behandlung von Hirnmetastasen in Vietnam und Deutschland aus der Perspektive der Krankenversicherung. (2) Faktoren zu identifizieren, die die Wirtschaftlichkeitsunterschiede zwischen einkommensstarken (Deutschland) und Ländern der mittleren niedrigen Einkommensstufe (Vietnam) systematisch bestimmen. Methoden: Primärdaten aus Bevölkerungsregistern, Verwaltungs-, Krankenhaus- und Patientendaten wurden erfasst. Sekundärdaten wie z.B. akademische Forschungsliteratur und unveröffentlichte Berichte ("graue Literatur") unterschiedlicher Interessensfelder wie Demografie, Epidemiologie, klinische Praxis, Patientencharakteristika, Gesundheitswesen und Gesundheitsfinanzierung wurden genutzt, um die Einführung von SRS als neue Gesundheitstechnologie im Vergleich mit der Standardtechnologie (SR) in der Behandlung von Hirnmetastasen einzuschätzen. Ergebnisse: Aus Perspektive der Gesundheitsversicherung ist in dem einkommensstarken Land, Deutschland, SRS SR überlegen. In Vietnam als Land der niedrigen mittleren Einkommensstufe gibt es dagegen große Unsicherheit über die Kosteneffektivität dieser zwei Behandlungsarten. Die erforderliche mehrfacheSRS-Behandlung bei rezidivierenden Hirntumoren in den erlaubten klinischen Konditionen beeinflusst die höhere SRS-Kosteneffektivität signifikant im Vergleich zur chirurgischen Resektion, welche in den einkommensstarken Ländern eher durchführbar ist als in Ländern der mittleren niedrigen Einkommensstufe. Der Unterschied in der Kosteneffektivität von SRS im Vergleich zu SR in diesen beiden Ländern wurde von unterschiedlichen Faktoren hervorgerufen: (1) Demographie, denn während Deutschland eine alternde Bevölkerung aufweist, besitzt Vietnam eine relativ junge Bevölkerung. (2) Epidemiologie, denndie Inzidenz von Gehirnmetastasen ist in Vietnam geringer als in Deutschland, wobei Primärtumoren, die Gehirnmetastasen bilden, häufiger sind. Beide Länder haben dennoch einen hohen SRS-Bedarf für die Behandlung von Gehirnmetastasen. (3) Klinische Praxis, denn Deutschland verfügt im Vergleich zu Vietnam über mehr standardisierte klinische Protokolle, Qualitätssicherungsmechanismen und evidenzbasierte Informationen. (4) Gesundheitsdienstleistungen, denn in Deutschland ist die Regulation der NHT-Diffusion transparenter und harmonisierter als die ausschließlich marktgesteuerte in Vietnam. Außerdem sind NHT-Leistungen in Deutschland relativ ausreichend, um den klinischen Bedarf zu decken.In Vietnam hingegen ist der Zugang zu Gesundheitstechnologiedienstleistungen von der begrenzten Zahlungsfähigkeit der Patienten bedingt. Als Ursachen können hier hauptsächlich der abweichende Versicherungsschutz und unterschiedliche Zuzahlungen in den zwei Ländern genannt werden. (5) Patientencharakteristika, wie dieFähigkeit neue Technologienabzurufen, Therapietreue und die Regelmäßigkeit der Nachkontrolluntersuchungen.Letztere wird für deutsche Patienten strenger gehandhabt. (6) Gesundheitsfinanzierung, die in beiden Ländern völlig unterschiedlich funktioniert. Ein deutsches Krankenhaus wird per DRGs vergütetund die Kosten von NHT werden unter bestimmten Umständen dem erstatteten Preishinzugefügt; es existieren ausreichend Mittel bezüglich NHT-Investitionen.In Vietnam werden Gesundheitstechnologieleistungen per Fee-for-service vergütet, und NHT-Investitionskosten belasten die öffentliche Hand sowie diePatientenauslagen.Dadurch wird ein Ressourcenmangel für NHT-Investitionen verursacht. Schlussfolgerung/ Fazit Im Fall von Gehirnmetastasen ist die Kosteneffektivität der stereotaktischen Radiochirurgie (SRS) im Vergleich zur chirurgischen Resektion (SR) niedriger für ein Land der niedrigen mittleren Einkommensstufe (Vietnam) als für ein einkommensstarkes Land (Deutschland). Um Beschlussfassungen bei der Einführung neuer Gesundheitstechnologien (NHT) besser zu informieren sollte jedes Land eigene Kosteneffektivitätsstudien durchführen, die Demographie, Epidemiologie, klinische Praxis, Patientencharakteristika, Gesundheitswesen und Gesundheitsfinanzierung landesspezifisch in Betracht ziehen. Für Länder der niedrigen mittleren Einkommensstufe (hier Vietnam) wird vorgeschlagen, die Rolle des Koordinators in der Einführung von Gesundheitstechnologien zu stärken, den Krankenversicherungsschutz zügig zu erweitern, damit Behandlungskosten gedeckt werden, den Übergang zu einer auf DRGs basierenden prospektiven Vergütung von Krankenhausleistungen anzustreben, "Best-Practice"-Leitfäden und Qualitätssicherungsmechanismen für die klinische Praxis zu etablieren sowie die Gesundheitsversorgungskenntnisse und Bewusstsein der Bevölkerung zu verbessern. ; Background: The rapid acceleration of medical technology development significantly contributes to the achievement of health service performance, the quality improvement of health care for the population. On the other hand, it leads to an increase of medical costs, which accounts for at least half of all medical cost growth, nowadays. New health technology (NHT) adoption is therefore a clearly complex process. It is a process that is typically different between high-income- and low-middle-income countries, as the diffusion of NHT in low-middle-income countries is far less and lagged far behind than in the high-income countries. The diffusion of NHT never fully reaches the demand of eligible population in low-middle-income countries. An example is the use of two treatment methodologies, the long established surgical resection (SR) and the newer stereotactic radiosurgery (SRS), in the treatment of brain metastasis. Whereas SRS has been used for a relatively long time and previously defined more cost-effective than SR in developed countries, it has just started to be adopted and a lack of evidence-based information on the health technology assessment of SRS versus SR in developing countries. Generally, the results of health technology assessment and cost-effectiveness analysis for particular different health technologies are relatively well defined in high-income countries, but little is known about these in low- and low-middle-income countries. There is a shortage of methodological guidance to adjust cost-effectiveness results from one to another country setting. This raises the questions of whether the NHT of SRS is or is not more cost-effective than SR in the contexts of a low-middle-income country and of a high-income country; and of what factors systematically determine differences in the cost-effectiveness between these two countries. Main objective: To compare the cost-effectiveness of a new hospital-based health technology of a low-middle-income country with a high-income country, by taking a case study of the two treatment modalities of SRS versus SR in the treatment of brain metastasis in Vietnam, which represents a low-middle-income country, and Germany, which represents a high-income country. Specific objectives (1) To analyse for SRS and SR which is more cost-effective in the treatment of brain metastases in the context of Vietnam and of Germany, from the perspective of health insurance (2) To find the factors which systematically determine the difference in cost-effectiveness between high- (Germany) and low-middle-income countries (Vietnam) Methods: A combination of primary data methods from population-based registration, administration, hospital-based, patient level data; and secondary data methods from academic and grey literature for the research in multiple fields of demography, epidemiology, clinical practice, patient characteristics, health services and health finance was used to assess the adoption of the NHT of SRS versus the standard treatment technology of SR in the treatment of brain metastasis. Results: From the perspective of health insurance, SRS is clearly dominant to SR in the treatment of brain metastasis in the high-income country of Germany, while there is high uncertainty regarding cost-effectiveness between these two methodologies in the low-middle-income country of Vietnam. The repeated treatment of the new technology of SRS for the patient with reoccurrence of brain tumors in the allowed clinical conditions significantly influences the higher cost-effectiveness of SRS comparing to surgical resection, which was more feasibly performed in the high-income rather than low-middle-income countries. The difference between the results of the cost-effectiveness of SRS versus SR in the treatment of brain metastatic in these two countries was affected by different factors which include: (1) Basic demography whereas it is an aging population in Germany on the contrary to the relatively young population in Vietnam. (2) Epidemiology of brain metastasis is rather different between two countries in the cancer incidence rate (it is lower in Vietnam than in Germany), cancer pattern (more frequent occurrence of primary tumor sites which act as main sources of brain metastasis in Vietnam than in Germany). However, both countries have high demand to the NHT of SRS for the treatment of brain metastasis. (3) Clinical practice whereas Germany has more standardized clinical protocol/practice; more strict quality accreditation; and more available medical evidence-based information than these in Vietnam. (4) Health services which are more available in Germany, where the regulation on NHT diffusion is transparent and harmonized in comparison to the market driven decision making of NHT diffusion in Vietnam. In addition, NHT services are relatively sufficient to respond to the demand as clinically required in Germany, while that is rather limited to the ability to pay of patient on the access to health technology services in Vietnam. This difference is mainly determined by the coverage of health insurance and the rate of copayment for the NHT services between two countries. (5) Patient characteristics which includes the ability to access new technology of each patient, and their adherence to the treatment, regular check-up during the follow-up period which is found more strict for the patient in Germany comparing to the patient in Vietnam. (6) Health finance, it is totally different between two countries, where German hospital get reimbursement by DRG scheme; the cost of NHT is under certain circumstances added to the price paid by public payment; there are sufficient resources in the investment of NHT which is contrary to Vietnam, where the reimbursement of the health technology service is by fee-for-service scheme, and the NHT investment cost is responsible more by Government and out-of-pocket payment of the patient, giving shortage of resources for investment of new health technology. Conclusion: The cost-effectiveness of an NHT of SRS versus SR in the treatment of brain metastasis in a low-middle income country (Vietnam) is lower than that of a high-income country (Germany). To be better advised for the decision making regarding NHT adoption, each country needs to conduct its own study of cost-effectiveness assessment of an NHT, in which an assessment of the cost-effectiveness of an NHT is examined in the broad context of demography, epidemiology, clinical practice, patient characteristics, health services and health finance. It is suggested that the low-middle-income country (Vietnam) strengthens the role of the coordinator in the medical technology adoption, rapidly increases the coverage of health insurance to cover the costs of treatment, move towards a prospective payment system based on DRG, establishes more standard protocol and quality control of clinical practices, and improve the health care knowledge and awareness of the population.
BASE
DAS DEUTSCHE FELDEISENBAHNWESEN ; [1]. DIE EISENBAHNEN ZU KRIEGSBEGINN Der Weltkrieg 1914 bis 1918 (-) Das deutsche Feldeisenbahnwesen ; [1]. Die Eisenbahnen zu Kriegsbeginn (15. 1928) ( - ) Einband ( - ) Titelseite ([II]) Vorwort. ([V]) Einführung zum ersten Band. ([VII]) Inhaltsübersicht. ([IX]) Anlagen. (XI) Textskizzen. (XII) Karten und Skizzenblätter. (XII) Bilder. (XIV) Erstes Kapitel. Die Eisenbahnen bei Mobilmachung und Aufmarsch. ([1]) 1. Die Entwicklung des deutschen Eisenbahnnetzes vom Standpunkt der Landesverteidigung. ([1]) 2. Militär-Eisenbahnbehörden und grundlegende Bestimmungen für die militärische Ausnutzung der Eisenbahnen. (6) Die zu Kriegsbeginn vorhandenen 26 Linienkommandanturen hatten ihren Sitz: (7) 3. Mobilmachungsvorarbeiten und Militärfahrplan. (8) 4. Die Mobilmachungsvorarbeiten der Militär-Eisenbahnbehörden. (11) 5. Die Mobilmachungstransporte. (11) 6. Der Lokomotiv-, Personal- und Wagenausgleich. (15) Nach ihnen sollten im Mobilmachungsjahre 1914 zugeführt werden: (16) 7. Die Kriegstransporte. (17) Der Wagenbedarf umfaßte in runden Zahlen für (19) 8. Wirtschaftliche Mobilmachungsvorbereitungen. (22) 9. Die Mobilmachungsvorbereitungen der Eisenbahnverwaltung. (25) 10. Politische Spannung und drohende Kriegsgefahr. (28) 11. Mobilmachung und Aufmarsch. (30) 12. Die Bildung von Wagenreserven. (41) 13. Der öffentliche Verkehr während Mobilmachung und Aufmarsch. (42) 14. Rückblick über die bei Mobilmachung und Aufmarsch von den Eisenbahnen vollführten Leistungen. (47) Zweites Kapitel. Die Organisation des Feldeisenbahnwesens zu Kriegsbeginn. ([49]) [Organigramm]: Organisation des Feldeisenbahnwesens zu Kriegsbeginn. (50) Für den Bau von Eisenbahnen verfügte der Chef des Feldeisenbahnwesens über (53) [3 Abb]: (1)Skizze 1. Vorbereitete Kriegsbrücke "Schultz". (2)Skizze 2. Vorbereitete Kriegsbrücke "Lübecke". (3)Skizze 3. Gelenkbrücke von 26 m Spannweite. (55) Drittes Kapitel. Die Eisenbahn des westlichen Kriegsschauplatzes während des Bewegungskrieges 1914. ([59]) 1. Die Zerstörung der belgischen und französsichen Eisenbahnen. ([59]) 2. Die Wiederherstellung und Aufnahme des Betriebes der belgischen und französischen Eisenbahnen. (61) Beim Ausbau der Bahnen des übrigen besetzten Frankreichs und westlichen Belgiens, wo größere Arbeiten im allgemeinen nicht auszuführen waren, ließ sich der Zugverkehr zu folgenden Zeiten aufnehmen: (66) [Abb.]: Skizze 4. Brücke über die Durthe bei Melreux. (67) [Abb]: Skizze 5. Die wiederhergestellt Brücke über den Kanal Crozat bei Montescourt. (68) [Abb.]: Skizze 6. Brücke über die Maas bei Namur. (69) [Abb.]: Skizze 7. Die zerstörte und wiederhergestellte Maas-Brücke bei Anhèe. (71) [Abb.]: Skizze 8. Die gesprengte und wiederhergestellte Maas-Brücke bei Anseremme. (72) [3 Abb]: (1)Skizze 9. Die wiederhergestellte Brücke bei Blangis (Strecke Hirson - Anor). (2)Skizze 10. Die wiederhergestellte Brücke bei Origny (Strecke Hirson - Laon). (3)Skizze 11. Die wiederhergestellte Brücke bei Ohis (Strecke Hirson - Busigny). (73) Bau der drei Brücken: (74) [Abb.]: Skizze 12. Türstockzimmerung des wiederhergestellten Tunnels bei Longuyon. (75) [Karte]: Skizze 13. Lageplan der Umgebungsbahn des zerstörten Tunnels bei Montmédy. (76) [Abb.]: Skizze 14. Längenprofil der Umgebungsbahn des zerstörten Tunnels bei Montmédy. (77) [Abb.]: Skizze 15. Der zerstörte Tunnel bei Liart. (78) Bis Ende Oktober 1914 wurden aus dem Personal der bundesstaatlichen Eisenbahnverwaltungen aufgestellt: (80) 3. Der Nachschub auf den Eisenbahnen während der ersten Operationen im Westen. (87) Nach beendetem Aufmarsch waren den Armeen des westlichen Kriegsschauplatzes als Sammelstationen und Etappen-Hauptorte zugewiesen (87) Am nächsten Tage wurden die ersten allgemeinen Anordnungen über Führung der Eisenbahnetappenlinien vorwärts der bisherigen Etappen-Hauptorte erteilt: (88) .trat vom 20. August ab folgende Regelung der Etappenlinien in Kraft: (89) Die schnellen Fortschritte bei der Wiederherstellung der belgischen Bahnen machten bereits am 25. August neue Anordnungen des Chefs des Feldeisenbahnwesens zur Verlängerung der bisher den Armeen zugewieseneen Eisenbahnetappenlinien notwendig, und zwar für: (90) Vom 11. September ab waren mithin folgende Etappenlinien in Benutzung: (93) Vom 24. September ab, nachdem auf dem rechten Heeresflügel die 6. Armee eingesetzt und die neue Gliederung der in den Reichslanden stehenden Kräfte durchgeführt war, bestanden auf dem westlichen Kriegsschauplatz folgende Etappenverbindungen: (94) Im einzelnen ordnete der Befehl des Chefs des Feldeisenbahnwesens vom 10. Oktober folgende Verteilung der Sammelstationen und Etappenlinien an: (96) 4. Truppenverschiebungen auf den Eisenbahnen des westlichen Kriegsschauplatzes. (100) a) Die Verschiebung des XIV. und XV. Armeekorps vor und nach der Schlacht bei Mühlhausen. (100) [Karte]: Skizze 22. Verschiebung des XV. Armeekorps von Straßburg in die Gegend von Colmar. (101) [Karte]: Skizze 23. Abbeförderung des XIV. und XV. Armeekorps aus dem Oberelsaß an den linken Flügel der 6. Armee. (103) b) Die Abbeförderung der Ersatz-Divisionen zur 6. und 7. Armee. (105) Als Zielpunkte waren zunächst bestimmt. (106) c) Die Heranführung des IX. Reservekorps nach dem Westen. (106) [Karte]: Skizze 24. Heranführung des IX. Reservekorps nach dem Westen. (107) d) Der Abtransport des Garde-Reservekorps, des XI. Armeekorps und der 8. Kavallerie-Division nach dem Osten. (107) In Ergänzung dieser Weisung bestimmte der Chef des Feldeisenbahnwesens für Truppenverschiebungen nach dem Osten vier Transportstraßen mit folgender Führung: (109) e) Die Verschiebung nach dem rechten Heeresflügel. (110) A. Der Abtransport vom linken Flügel. (110) Der Abtransport der 7. Kavallerie-Division, des XV. Armeekorps und der Etappenformationen der 7. Armee. (113) Der Abtransport des I. bayerischen Armeekorps. (117) Der Abtransport des XXI. Armeekorps. (120) Der Abtransport des II. bayerischen Armeekorps. (122) Der Abtransport des XIV. Reservekorps. (123) Der Abtransport der 4. Ersatz-Division. (123) Der Abtransport der Etappenformationen der 6. Armee. (124) Der Abtransport des I. bayerischen Reservekorps. (124) Der Abtransport der 6. Kavalleri-Division. (126) Der Abtransport der bayerischen Kavallerie-Division. (126) Der Abtransport der 3. Kavallerie-Division. (127) Der Abtransport des XIV. Armeekorps. (127) B. Der Abtransport aus der Heeresmitte. (129) Die Verschiebung der 50. gem. Infanterie-Brigade des XVIII. Armeekorps von Laon nach Ham. (129) Der Abtransport der Infanterie des Gardekorps von Guignicourt nach St. Quentin. (129) Die Verschiebung des VII. Armeekorps von Guignicourt nach Cambrai. (130) Der Abtransport der Infanterie der 26. Infanterie-Division und der 25. Reserve-Division aus der Gegend von Challerange nach Valenciennes (130) Insgesamt wurden in der Zeit vom 7. September bis 10. Oktober neben den Etappenformationen 15 Infanterie- und 4 Kavallerie-Divisionen der 6. und 7. Armee mit mehr als 1200 Truppenzügen aus den Reichslanden nach dem rechten Heeresflügel auf dem Schienenwege überführt. (131) f) Die Abbeförderung der neuen Reservekorps nach dem Westen. (131) g) Verschiebungen zur 4. und 6. Armee nach Flandern und Nordfrankreich in der Zeit vom 20. Oktober bis zum 15. November. (133) Viertes Kapitel. Die Eisenbahnen des östlichen Kriegsschauplatzes während des Bewegungskrieges bis zum Frühjahr 1915. ([137]) 1. Die ersten Kämpfe in Ostpreußen. ([137]) a) Truppenverschiebungen zur Schlacht bei Gumbinnen. ([137]) b) Die rückwärtigen Verbindungen der 8. Armee. (138) c) Die Räumungs- und Flüchtlingsbewegung. (140) d) Truppenverschiebungen zu den Schlachten bei Tannenberg und an den Masurischen Seen. (142) Es betrug vielmehr die Zahl der auf dem Bahnhofe Marienberg innerhalb der letzten 24 Stunden abgefertigten Transporte: (145) e) Die Zerstörung und Wiederherstellung der ostpreußischen Eisenbahnen nach den Schlachten bei Tannenberg und an den Masurischen Seen. (148) 2. Der Feldzug in Südpolen, Herbst 1914. (152) a) Der Aufmarsch der 9. Armee in Oberschlesien. (152) b) Die Eisenbahnen beim Vormarsch der 9. Armee gegen die Weichsel. (155) c) Die Zerstörung der polnischen Bahnen beim Rückzuge der 9. Armee auf Oberschlesien. (159) 3. Der Feldzug in Nordpolen, Ende 1914. (165) a) Die Umgruppierung der 9. Armee. (165) b) Die große West-Ost-Verschiebung auf den Eisenbahnen. (169) c) Verstärkung der 9. Armee aus Ostpreußen. (170) d) Wiederherstellung und Betrieb der während der Kämpfe in Polen besetzten Bahnen. (170) Ein Bild ihrer Leistungsfähigkeit gewährt die Zusammenstellung der an den einzelnen Tagen von Thorn aus vorgeführten Züge. Es verkehrten: (176) [Abb.]: Skizze 33. Die Brücke über die Warthe bei Sjerads. (177) 4. Die Winterschlacht in Masuren, Februar 1915. (181) a) Der Aufmarsch zur Schlacht. (181) Von den aus der Heimat und dem Westen nach Ostpreußen heranzuführenden Kräften standen: (182) Die Ausladungen regelte der Feldeisenbahnchef Ost, der am 28. Januar als Zielpunkte bestimmte: (184) So betrug die Zahl der auf dem Bahnhofe Marienburg abgefertigten Züge: (185) Über den Ablauf der gesamten Bewegung im Aufmarschgebiet gewährt die Zahl der vom 3. bis 6. Februar auf den Zielbahnhöfen eingetroffenen Transporte einen Überblick. Es wurden entladen: (185) Das XXXIX. Reservekorps (grün) begann am 31. Januar, 6h abends, mit dem Abtransport vom Truppenübungsplatz Sennelager. Den Bahnhof Marienburg durchliefen: (187) Der Ablauf der Transporte von Thorn gestaltete sich folgendermaßen: (188) Die Zahl der auf dem Bahnhofe Thorn abgefertigten Züge betrug: (189) So wurden noch im Laufe des Monats Februar von den polnischen und angrenzenden heimatlichen Strecken mit insgesamt 400 Zügen nach Ostpreußen herangefahren: (191) Insgesamt wurden während des Monats Februar im Liniengebiete Königsberg 3220 militärische Transporte gefahren. Sie umfaßten: (192) b) Instandsetzung und Betrieb der wiederbesetzten ostpreußischen Bahnen. (192) Fünftes Kapitel. Rückblick. ([197]) Anlagen. ([207]) Abkürzungen. ([207]) Anlage 1. Eintreffeübersicht der nach dem Westen vorausbeförderten Infanterie-Brigaden. (208) Anlage 2. Eintreffeübersicht der nach dem Westen gefahrenen Kavallerie-Divisionen. (209) Anlage 3. Übersicht der geschlossenen Aufmarschtransportbewegung des Westheeres. (210) Anlage 4. Übersicht der geschlossenen Aufmarschtransportbewegung des Ostheeres. (218) Anlage 5. Gliederung des Stabes des Chefs des Feldeisenbahnwesens im Großen Hauptquartier zu Kriegsbeginn. (220) Anlage 6. Übersicht der beim deutschen Vormarsch an den belgischen und französischen Eisenbahnen wiederhergestellten größeren Kunstbauten. (221) Anlage 7. Erste Stellenbesetzung der Militär-Eisenbahndirektionen und Linienkommandanturen der besetzten Gebiete des westlichen Kriegsschauplatzes. (223) Anlage 8. Übersicht der Eisenbahn- und Wasseretappenverbindungen des Westheeres nach beendetem Aufmarsch. (224) Anlage 9. Truppenverschiebungen mit der Eisenbahn nach dem rechten Flügel des Westheeres in der Zeit vom 7. September bis 10. Oktober 1914. (226) Anlage 10. Truppenverschiebungen mit der Eisenbahn zur 4. und 6. Armee nach Flandern und Nordfrankreich in der Zeit vom 20. Oktober bis 15. November 1914. (228) Anlage 11. Truppenverschiebungen während der Kämpfe in Ostpreußen. August - September 1914. (230) Anlage 12. Transporte für den Aufmarsch der 9. Armee in Oberschlesien. September 1914. (232) Anlage 13. Transporte für den Aufmarsch der 9. Armee zur Offensive in Nordpolen. November 1914. (234) Anlage 14. Truppenverschiebungen vom Westen nach dem Osten in der Zeit vom 13. November bis 9. Dezember 1914. (236) Anlage 15. Transporte aus Ostpreußen zur Verstärkung der 9. Armee während der Kämpfe in Nordpolen. November 1914. Anlage 16. Transporte für den Aufmarsch zur Winterschlacht in Masuren. Februar 1915. (238) Quellennachweis. (240) Personen- und Firmenverzeichnis. ([241]) Behörden- und Formationsverzeichnis. ([243]) [2 Abb.]: Bild 1. Brücke über die Maas bei Donchery. Bild 2. Behelfsbrücke über die Maas bei Charleville. (Tafel I) [2 Abb.]: Bild 3. Die wiederhergestellte Brücke bei Fourmies. Bild 4. Kriegsbrücke "Lübecke" über die Scarpe bei Douai. (Tafel II) [Abb.]: Bild 5. Der zerstörte Maas-Übergang bei Namur. (Tafel III) [Abb.]: Bild 6. Bau der Maas-Brücke bei Namur. (Tafel IV) [Abb.]: Bild 7. Die wiederhergestellte Maas-Brücke bei Namur. (Tafel V) [2 Abb.]: Bild 8. Die zerstörte Maas-Brücke bei Anhèe. Bild 9. Die Maas-Brücke bei Anhèe nach ihrer Wiederherstellung. (Tafel VI) [2 Abb.]: Bild 10. Die wiederhergestellte Brücke bei Blangis. Bild 11. Verlegen der eisernen Überbauten mittels Auslegerkrans an der Brücke bei Origny. (Tafel VII) [2 Abb.]: Bild 12. Trümmerfeld der zerstörten Brücke bei Ohis. Bild 13. Die zweigleisige wiederhergestellte Brücke bei Ohis. (Tafel VIII) [2 Abb.]: Bild 14. Wiederherstellungsarbeiten am Tunnel bei Trois-Ponts. Bild 15. Sprengstelle im Inneren des Tunnels bei Montmèdy mit einem der durchgetriebenen Sohlstollen. (Tafel IX) [2 Abb.]: Bild 16. Ausbau der mittleren Sprengstelle des Tunnels bei Montmèdy (Eisenrahmen mit Betonfüllung). Bild 17. Wiederherstellungsarbeiten am Tunnel zwischen Mohon und Charleville. (Tafel X) [2 Abb.]: Bild 18. Die freigelegte Sprengstelle im Inneren des Tunnels bei Somme-Py. Bild 19. Die zerstörte Brücke über die Angerapp bei Darkehmen. (Tafel XI) [2 Abb.]: Bild 20. Wiederherstellungsarbeiten an der Brücke über die Angerapp bei Darkehmen. Bild 21. Die zerstörte Brücke über die Alle bei Friedland. (Tafel XII) [Karte 1]: Linienkarte 1914. ( - ) [Karte 2]: Transportstraßenkarte für den Aufmarsch West und Ost. ( - ) [Karte 3]: Auslauf der Transportstraßen und planmäßige Entladebahnhöfe für den Aufmarsch des Westheeres. ( - ) [Karte 4]: Übersichtskarte der Eisenbahnen des westlichen Kriegsschauplatzes. ( - ) [Karte 5]: Betriebsgebiet der Mitte November 1914 auf dem westlichen Kriegsschauplatz eingesetzten Militär-Eisenbahnbehörden. ( - ) [Karte 6]: Übersichtskarte der Eisenbahnen des östlichen Kriegsschauplatzes. ( - ) Blatt 1. Militärfahrplan der zweigleisigen Strecke Wittenberg-Stendal; der eingleisigen Strecke Straßfurt-Blumenberg ( - ) Blatt 2. Fahrtliste für Kriegstransporte 1914/15. 6. und 7. Mob.-Tag. ( - ) [Karte]: Streckenskizze Liniengebiet N. ( - ) Anmerkungen. ( - ) [Tabelle]: Liniengebiet N ( - ) Blatt 3. Fahr- und Marschtafel. ( - ) [Tabelle]: (9) Bemerkungen: ( - ) Blatt 4. Eintreffeübersicht des Westheeres für den planmäßigen Aufmarsch ( - ) [Karte]: Blatte 5. Eisenbahnetappenlinien der Armeen des westlichen Kriegsschauplatzes. ( - ) [Karte]: Skizze 16. Stand vom 14. August 1914. ( - ) [Karte]: Skizze 17. Stand vom 20. August 1914. ( - ) [Karte]: Skizze 18. Stand vom 25. August 1914. ( - ) [Karte]: Skizze 19. Stand vom 11. September 1914. ( - ) [Karte]: Skizze 20. Stand vom 24. September 1914. ( - ) [Karte]: Skizze 21. Stand vom 10. Oktober 1914. ( - ) [Karte]: Blatt 6. [Übersicht] ( - ) [Karte]: Skizze 25. Abtransport des Garde-Reservekorps, des XI. Armeekorps und der 8. Kavallerie-Division nach dem Osten ( - ) [Karte]: Skizze 26. Transportstraßen durch Belgien und Frankreich für Verschiebungen nach dem rechten Heeresflügel. ( - ) [Karte]: Skizze 27. Transportstraßen für die Abbeförderung der neuen Reservekorps nach dem Westen. ( - ) [Karte]: Blatt 7. [Übersicht] ( - ) [Karte]: Skizze 28. Abtransport des I. Armeekorps, der 3. Reserve-Division und der 6. Landwehr-Brigade nach der Schlacht bei Gumbinnen. ( - ) [Karte]: Skizze 29. Heranführung des Garde-Reservekorps, des Xi. Armeekorps und der 8. Kavallerie-Division nach dem Osten. ( - ) [Karte]: Skizze 30. Übersichtsskizze der nach der Schlacht an den Masurischen Seen zunächst wiederhergestellten Bahnen. ( - ) [Karte]: Skizze 31. Transportstraßen für den Aufmarsch der 9. Armee in Oberschlesien. ( - ) [Karte]: Blatt 8. [Übersicht] ( - ) [Karte]: Skizze 32. Transportstraßen für den Aufmarsch der 9. Armee südwestlich Thorn. ( - ) [Karte]: Skizze 34. Der Eisenbahnaufmarsch zur Winterschlacht in Masuren, Februar 1915. ( - ) [Karte]: Skizze 35. Übersichtsskizze der nach der Winterschlacht in Masuren wiederhergestellten Bahnen. ( - ) Werbung ( - ) Einband ( - ) Einband ( - )
BASE
Freizeitverhalten, Freundschaften, Familie, Gefühle und Überzeugungen, Identität, derzeitige Situation und Berufsausbildung von Jugendlichen. Geschwistersituation.
Welle 4
Fragebogen Jugendliche:
Themen: Freizeitverhalten: Häufigkeit ausgewählter Freizeitaktivitäten (Verwandtenbesuch, Kino, Ausgehen, Lesen, Sportverein oder Musikverein, Konzert, Museum, Zeitunglesen); Stundenaufwand an einem typischen Schultag für Fernsehen, Chatten, Arbeiten im Haushalt, Video oder Computerspiele allein und mit anderen.
Freundschaften: Ethnischer Hintergrund der Freunde; interethnischer Kontakt mit Menschen ausgewählter ethnischer Herkunft; Migrationshintergrund; Wichtigkeit von gleicher Bildung, Religion und ethnischem Hintergrund beim eigenen Partner für den Befragten persönlich und für dessen Eltern; fester Freund oder Freundin; Angaben zu Partner bzw. Partnerin: derzeitige Tätigkeit, besuchter Schultyp bzw. höchster Bildungsabschluss, ethnischer Hintergrund, Konfession, Wichtigkeit von Religion für den Partner bzw. die Partnerin; Beziehungsbeginn (Beziehungsdauer); Kontext des Kennenlernens (z.B. durch Freunde); Partner bzw. Partnerin lebt in derselben Nachbarschaft; Eltern haben Kenntnis von der Beziehung bzw. haben den Partner bzw. die Partnerin bereits getroffen; Eltern kannten sich bereits vor Beziehungsbeginn; familiäre Beziehungen: Interesse der Familie an Gesprächen über den Freund bzw. die Freundin; elterliche Einmischung: Forderung nach Informationen über Aktivitäten und Aufenthaltsort bei Unternehmungen mit dem Freund bzw. der Freundin, Forderung nach sofortigem Kennenlernen des Freundes bzw. der Freundin; erwartete Heirat; derzeitiger Freund bzw. Freundin ist erste feste Beziehung; Anzahl der vorherigen Freunde bzw. Freundinnen; Familie lehnt Beziehung ab; erwartete Offenheit der Familie bei ablehnender Haltung dem Freund bzw. der Freundin gegenüber; Familie überlässt Beziehungsentscheidungen dem Befragten; arrangierte Beziehungen durch die Familie; Forderung der Familie nach Abbruch der Beziehung bei fehlender Sympathie; präferiertes Heiratsalter; gewünschte Kinderzahl. Familie: Migrationshintergrund der biologischen Eltern; Besuchshäufigkeit im Herkunftsland der Eltern in den letzten 12 Monaten; Erwerbsstatus der Eltern; Häufigkeit von Taschengeld und Höhe des Taschengeldes.
Gefühle und Überzeugungen: Lebenszufriedenheit (Skalometer); Diskriminierung: Sympathie-Skalometer für ausgewählte Herkunftsgruppen; Rollenverständnis.
Selbsteinschätzung der Deutschkenntnisse (Sprechen, Schreiben); nationale Identität; Zugehörigkeitsgefühl zu einer anderen Gruppe und Stärke der Identität; Wichtigkeit von Religion für den Befragten; Selbsteinschätzung des Gesundheitszustands im Vergleich zu Gleichaltrigen; delinquentes Verhalten in den letzten drei Monaten: mutwilliges Zerstören fremden Eigentums, Stehlen, Tragen von Messer oder Waffe, Trunkenheit); Häufigkeit von warmer Mahlzeit und Frühstück; Häufigkeit von Alkoholkonsum, Sport, Zigarettenkonsum und Drogenkonsum; Körpergröße in Zentimeter und Gewicht in Kilogramm; präferierte und realistische Bildungsaspiration; Zukunftserwartungen hinsichtlich Aufenthalt in Deutschland, Heirat, Kinder und Gesundheitszustand.
Derzeitige Situation:
Schule: Schulabschluss während des letzten Schuljahres; Noten in Mathematik, Deutsch und Englisch im Abschlusszeugnis; Gesamtnote im Abschlusszeugnis; derzeitige Situation; derzeit besuchte Schulform; Zweig der kooperativen Gesamtschule; derzeit besuchte Klassenstufe; Häufigkeit devianten Verhaltens in der Schule (Auseinandersetzungen mit Lehrern, erfahrene Bestrafung, unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht, Zuspätkommen); Selbstwirksamkeit; Einstellung zur Schule: Wichtigkeit guter Schulnoten.
Berufsausbildung: Bezeichnung des Ausbildungsberufs (ISCO 2008, ISEI, SIOPS); Ausbildungsdauer; Erreichen eines zusätzlichen Bildungsabschlusses durch die Ausbildung; Art dieses Bildungsabschlusses; Höhe der Ausbildungsvergütung pro Monat (kategorisiert); Berufsbezeichnung des derzeitigen Berufs oder Jobs; Höhe des monatlichen Nettoeinkommens (kategorisiert); Art des Arbeitsvertrages; Arbeitsbeginn in diesem Beruf (Monat und Jahr); Job ist erste Arbeitsstelle seit Verlassen der Schule; Berufsbezeichnung der ersten Arbeitsstelle (ISCO 2008, ISEI, SIOPS); aktive Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle; Berufsbezeichnung des Wunschberufs (ISCO 2008, ISEI, SIOPS).
Zusätzlich verkodet wurde: Internationale Befragten-ID; nationale Befragten-ID; Land der Datenerhebung; Erhebungsmethode des Hauptinterviews; Interviewdatum; Flaggenvariable (Interviewdatum abgeleitet vom Eingangsdatum der Kontaktinformationen); Data release version.
Abgeleitete Indizes: Berufsvercodung gemäß ISCO (International Standard Classification of Occupations) 1988; SIOPS (nach Ganzeboom); ISEI (nach Ganzeboom).
2. Fragebogen Geschwister: Anzahl Geschwister insgesamt; für bis zu 15 Geschwister wurde erfragt: Bruder oder Schwester; Alter; derzeitige Situation bzw. Tätigkeit; besuchte Schulform; Bildungsabschluss; Berufsbezeichnung (ISCO 2008, ISEI, SIOPS).
Zusätzlich verkodet wurde: Internationale Befragten-ID; nationale Befragten-ID; Land der Datenerhebung; Erhebungsmethode des Hauptinterviews; Interviewdatum; Flaggenvariable (Interviewdatum abgeleitet vom Eingangsdatum der Kontaktinformationen); Data release version.
Tracking Datensatz: Individuelle Befragten-ID; nationale Befragten-ID; ID der Klasse und der Schule; Erhebungseinheit auf Klassenebene und Schulebene Welle 2; Land; Stratum der Schule (Migrantenanteil); Schultyp; Bundesland; Teilnahmestatus aus Wellen 1 bis 4.
Welle 5
Themen: Derzeitige Situation: Schule: Schulabschluss oder Ausbildungsabschluss im letzten Jahr; erreichter Ausbildungsabschluss und Bezeichnung des Abschlusses; Ausbildungsdauer; Abschlussnote; Erreichen eines Schulabschlusses gleichzeitig mit der Ausbildung; Art des Schulabschlusses; Noten in Mathematik, Deutsch und Englisch im Abschlusszeugnis; Gesamtnote im Abschlusszeugnis; derzeitige Tätigkeit; derzeit besuchte Schulform; Zweig der kooperativen Gesamtschule; derzeit besuchte Klassenstufe; Häufigkeit devianten Verhaltens in der Schule (Auseinandersetzungen mit Lehrern, erfahrene Bestrafung, unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht, Zuspätkommen); Selbstwirksamkeit; Einstellung zur Schule; Wichtigkeit guter Schulnoten.
Berufsausbildung: Bezeichnung des Ausbildungsberufs; Gesamtdauer der Ausbildung; Erreichen eins zusätzlichen Bildungsabschlusses durch die Ausbildung; Art dieses Bildungsabschlusses; Höhe des monatlichen Nettoeinkommen (kategorisiert).
Studium: Monat und Jahr des Studienbeginns; Art der Hochschule; Name und Ort der Hochschule; Studienfächer im Haupt- und Nebenfach; voraussichtlicher Studienabschluss; Studiengang mit Zulassungsbeschränkung oder Auswahlverfahren; Bezug von BAföG, Bildungskredit oder Stipendium; Gesamthöhe der Einnahmen aus BAföG, Bildungskredit und/oder Stipendium.
Beruf: Berufsbezeichnung des derzeitigen Berufs oder Jobs; Höhe des monatlichen Nettoeinkommens (kategorisiert); Art des Arbeitsvertrages; Arbeitsbeginn (Monat und Jahr); Job ist erste Arbeitsstelle seit Verlasse der Schule; Berufsbezeichnung der ersten Arbeitsstelle; aktive Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle; Berufsbezeichnung des Wunschberufs.
Selbsteinschätzung der Deutschkenntnisse (Sprechen, Schreiben); weitere Sprache(n) zu Hause außer Deutsch; Selbsteinschätzung der Kenntnisse in dieser Sprache (Sprechen, Schreiben); Häufigkeit von Fernsehen, Gesprächen mit der Familie und Freunden sowie Zeitunglesen in dieser Sprache.
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit; Interesse an der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. Einbürgerung; beabsichtigte Einbürgerung in den nächsten 5 Jahren; Meinung zu deutscher Staatsangehörigkeit bzw. Einbürgerung (aufwändig und teuer, wichtig, da Einbürgerung Wahlteilnahme ermöglicht, Schutz vor möglicher Abschiebung, bei Einbürgerung alte Staatsangehörigkeit abgeben); Einstellung zur deutschen Staatsangehörigkeit (ablehnende Haltung der Familie, weniger zum Herkunftsland der Familie zugehörig fühlen, Erleichterung des Alltags z.B. bei Behörden oder auf Reisen, Vorteile bei Ausbildung, Studium oder Jobsuche, richtig in Deutschland dazugehören).
Freizeitverhalten: Aktivität in Vereinen oder Gruppen; Verein oder Gruppe, in dem die meiste Zeit verbracht wird; Name des Vereins oder der Gruppe; Ausübung eines Amtes in diesem Verein; Anteil der Personen mit ausgewählter ethnischer Herkunft; Art der politischen Partizipation im letzten Jahr (Petition, Demonstration, Parteiunterstützung); Informationshäufigkeit über politische und soziale Themen; Häufigkeit von Diskussionen über politische und soziale Themen; Häufigkeit von warmer Mahlzeit und Frühstück; Häufigkeit von Alkoholkonsum, Sport, Rauchen, Drogenkonsum; Nebenjob; Wochenstunden und Monatsverdienst im Nebenjob.
Familie: Migrationshintergrund der Eltern; Besuchshäufigkeit im Herkunftsland der Eltern in den letzten 12 Monaten; Interesse an der Politik dieses Landes; Erwerbsstatus der Eltern; Häufigkeit von Taschengeld und Höhe des Taschengelds.
Freundschaften: Ethnischer Hintergrund der Freunde; Kontakt in Schule, Studium oder Beruf mit Menschen ausgewählter ethnischer Herkunft.
Gefühle und Einstellungen: Nationale Identität; Zugehörigkeitsgefühl zu einer anderen Gruppe und Stärke der Identität; Wichtigkeit von Traditionalismus im Hinblick auf diese Gruppe; Deutsche sollten alles tun, um ihre Bräuche und Traditionen zu bewahren, Ausländer sollten sich der deutschen Gesellschaft anpassen, Deutsche sollten offen für Bräuche und Traditionen von Ausländern sein, Ausländer sollten alles tun, um ihre Bräuche und Traditionen bewahren.
Religionszugehörigkeit; Wichtigkeit von Religion für den Befragten; Häufigkeit des Besuchs religiöser Begegnungsstätten; Häufigkeit von Gebeten; Sympathie-Skalometer für ausgewählte Herkunftsgruppen; Meinung zum Zusammenleben als unverheiratetes Paar, zu Scheidung, Abtreibung und Homosexualität; Lebenszufriedenheit (Skalometer); Gesundheitsprobleme: Häufigkeit von Kopfschmerzen, Bauchschmerzen und Einschlafproblemen in den letzten 6 Monaten; Zukunftserwartungen hinsichtlich Arbeitsstelle, Aufenthalt in Deutschland, Universitätsabschluss und Reichtum.
Politische Meinung: Kompliziertheit der Politik; einfache Meinungsbildung über politische Themen; Politiker nur an Wählerstimmen interessiert; Politiker sorgen sich darum, was Leute denken; besonders guter Politiker; Zufriedenheit mit dem demokratischen System in Deutschland und der Arbeit der Bundesregierung; Institutionenvertrauen (politische Parteien, Gerichte, Polizei, Politiker, Zeitungen, Radio und Fernsehen); Parteipräferenz (Sonntagsfrage); Wahlberechtigung und Teilnahme an der Europawahl im Mai 2014; Selbsteinstufung Links-rechts.
Demographie: Geschlecht; Geburtstag (Tag, Monat, Jahr).
Zusätzlich verkodet wurde: Internationale Befragten-ID; nationale Befragten-ID; Land der Datenerhebung; Erhebungsmethode; Interviewdatum; Data release version.
Welle 6
Themen: Beruflicher Werdegang nach der Schule, Familie, Freunde, Partnerschaft und Freizeit
Youth main questionnaire:
Wohnsituation: Beziehung zu weiteren Haushaltsmitgliedern.
Selbsteinschätzung der Deutschkenntnisse (Sprechen, Schreiben); weitere Sprache(n) zu Hause außer Deutsch; am meisten zu Hause gesprochene zweite Sprache; Selbsteinschätzung der Kenntnisse in dieser Sprache (Sprechen, Schreiben); Häufigkeit von Fernsehen, Gesprächen mit der Familie und Freunden sowie Zeitunglesen in dieser Sprache; Nationalität.
Freizeitverhalten: Häufigkeit ausgewählter Freizeitaktivitäten (Verwandtenbesuch, Ausgehen, Lesen, Sportverein oder Musikverein, Konzert, Museum, Zeitunglesen); Informationshäufigkeit über politische und soziale Themen; Häufigkeit von Diskussionen über politische und soziale Themen; Anzahl der Bücher im Haushalt.
Familie: Migrationshintergrund der Eltern und Großeltern; Besuchshäufigkeit im Herkunftsland der Eltern in den letzten 12 Monaten; Bildung der Eltern (nur Auffrischungsstichprobe); Erwerbsstatus der Eltern; derzeitiger bzw. letzter Beruf der Eltern.
Gefühle und Überzeugungen: Zukunftserwartungen im Alter von 30 Jahren bezüglich Aufenthaltsland, Heirat, Kinder, Gesundheitszustand, Nationale Identität; Zugehörigkeitsgefühl zu einer anderen Gruppe und Stärke der Identität; Meinung zur Einschränkung der Einwanderung von Flüchtlingen durch Festlegung einer Höchstgrenze; Meinung zur Flüchtlingsaufnahme im Land ( Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge, Politisch Verfolgte, Religiös Verfolgte, Menschen, die vor dem Verhungern oder vor Naturkatastrophen fliehen, Ethnisch Verfolgte sowie Flüchtlinge, die ihr Land aufgrund unzureichender Beschäftigungschancen verlassen haben); Geschlechterrollen (Kindererziehung, Kochen, Saubermachen, Geld verdienen).
Religionszugehörigkeit; Wichtigkeit von Religion für den Befragten; Häufigkeit des Besuchs religiöser Begegnungsstätten; Häufigkeit von Gebeten; Einschätzung der der Chancen auf eine Ausbildung oder einen Job bei gleicher Abschlussnote (Männer oder Frauen, Ausländer oder Einheimische, Kinder von Arbeitern oder von Akademikern); jemals beworben; Diskriminierungserfahrung aufgrund Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit und sozialer Herkunft.
Freundschaften: fester Freund bzw. feste Freundin; Tätigkeit und Herkunft des festen Freundes/der festen Freundin; ethnischer Hintergrund der Freunde; Personenvertrauen; Selbsteinschätzung des Gesundheitszustands im Vergleich mit Gleichaltrigen; Anteil Personen bei der Hauptaktivität mit deutscher, italienischer, polnischer, russischer, türkischer bzw. anderer Herkunft; allgemeine Lebenszufriedenheit.
Derzeitige Situation: Schulabschluss, Ausbildungsabschluss oder Hochschulabschluss seit dem letzten Interview und Art dieser Abschlüsse; Gesamtnote im Abschlusszeugnis; Bezeichnung des Ausbildungsberufs; Erreichen eines zusätzlichen Bildungsabschlusses durch die Ausbildung; Art dieses Bildungsabschlusses; derzeitige Tätigkeit; Schule: derzeit besuchte Schulform; Berufsausbildung: Bezeichnung des Ausbildungsberufs; Höhe des monatlichen Nettoeinkommen (kategorisiert); Studium: Studienfächer im Haupt- und Nebenfach; voraussichtlicher Studienabschluss; Berufstätigkeit: Berufsbezeichnung des derzeitigen Berufs oder Jobs; Höhe des monatlichen Nettoeinkommens (kategorisiert); Art der Einkommensquellen und Höhe der jeweils zur Verfügung stehenden Beträge.
Feste Partnerschaft; Zusammenleben mit dem Partner seit Januar 2011; verheiratet; Kinder; Kinderzahl.
Demographie: Geschlecht; Geburtstag (Tag, Monat, Jahr); Auffrischungstichprobe: Geburtsland; Migrationsalter; Generation.
Zusätzlich verkodet wurde: Gewichtungsfaktoren; Flaggenvariablen.
Youth achievement questionnaire:
Aufgaben zur Sprachkompetenz sowie ein Wort- und Figurenrätsel (kognitiver Fähigkeitstest)
Youth life history calendar -structural:
Technische Informationen: Art des Wellenerfassung; persönlicher Wellen Index; Wellentyp (2 Ebenen); Wellenbeginn und Wellenende (Monat, Jahr); Andauern der Welle; Korrektur im Prüfmodul; technisches Problem im Längsschnitt.
Informationen zu sämtlichen Bildungswegen seit Januar 2011: detaillierte Angaben zur allgemeinen Bildung Erster und Zweiter Bildungsweg, Angaben zur Berufsausbildung (Lehre in einer Firma und in der Schule), Angaben zur Schulischen Berufsausbildung, Angaben zu berufsbildenden Schulen für Aus- und Weiterbildung, Angaben zu Umschulung, Angaben zum Studium, Berufsvorbereitung, andere Berufsausbildung,
Erfasst wurden z.B. besuchte Schulform(en), Schulabschluss erreicht, Bundesland des Schulabschlusses, Abschlussnote; Ausbildungsberuf, Studienfächer, Hochschulart, Hochschulstadt, Zulassungsbeschränkung, Studienabschluss, erreichter Studiengrad, weitere Studiengänge.
Angaben zu sämtlichen Beschäftigungsformen (z.B. Vollzeitbeschäftigung: Beruf, Art des Arbeitsvertrages, Umwandlung der Befristung in einen unbefristeten Vertrag, Wochenarbeitszeit, Praktikum, Nebenjob, Art der Tätigkeit, etc.) , Angaben zu Mutterschutz, Elternzeit, Freiwilligendienst, Wehrdienst, Work & Travel, Auslandsaufenthalten, Arbeitslosigkeit, Jobsuche; Tätigkeit als Hausmann bzw. Hausfrau, Arbeitsunfähigkeit.
Angaben zur Art anderer Aktivitäten.
Überprüfung der Angaben durch Öffnen des Kalenders; fehlende Informationen.
Youth life history calendar - partner:
Angaben zum Partner: Geschlecht; Alter (Geburtsmonat, Geburtsjahr); Zeitpunkt Beginn und Ende der Partnerschaft; Andauern der Partnerschaft; weitere Partnerschaften; Beginn und Ende weiterer Partnerschaften; Schulbesuch des Partners zu Beginn der Partnerschaft und besuchte Schulform; Bildung des Partners zu Beginn der Partnerschaft; Migrationshintergrund; Zeitpunkt des Zusammenlebens mit dem Partner; Andauern des Zusammenlebens; verheiratet mit dem Partner; Zeitpunkt Beginn und Ende der Ehe; Andauern der Ehe.
Youth life history calendar - children:
Angaben zu Kindern: Geschlecht; Alter (Geburtsmonat, Geburtsjahr); leibliches Kind.
Informationen zur Stichprobe (Youth main questionnaire, Youth achievement questionnaire, youth life history calendar, youth life history calendar - partner, youth life history calender - children): Internationale Befragten-ID; nationale Befragten-ID; Land der Datenerhebung; Datenerhebungsmethode (persönliches Interview); Version, Stichprobe (Panel, Auffrischung); Interviewdatum (Tag, Monat, Jahr); Data release version; eindeutiger Partner-Index; eindeutiger Kinder-Index; Teilnahmestatus Wellen 1 bis 6 (Gründe für Nichtteilnahme).
Welle 7
Youth main questionnaire:
Selbsteinschätzung der Sprachkompetenz in der Landessprache (sprechen und schreiben); weitere zu Hause gesprochene Sprache; Nennung dieser Sprache(n); Selbsteinschätzung der Sprachkompetenz in dieser zweiten Sprache (sprechen und schreiben); Anwendungshäufigkeit dieser zweiten Sprache (Gespräche mit der Familie und Freunden, Fernsehen und Zeitunglesen); Familiensituation bzw. Situation außerhalb der Familie oder alleinlebend; Vereinsmitgliedschaft; Persönlichkeitsmerkmale (Extrovertiertheit, Wohlwollen, Gewissenhaftigkeit, Neurotizismus, Offenheit für Erfahrungen).
Angaben zum Partner: fester Partner/ feste Partnerin; Zeitpunkt des Beziehungsbeginns (Monat, Jahr); Alter; derzeitige Tätigkeit; höchster Bildungsabschluss; angestrebter Bildungsabschluss; Herkunft des Partners/ der Partnerin; Heirat; Zeitpunkt der Eheschließung (Monat, Jahr); Kinder; Anzahl der Kinder; Geburtsmonat und Geburtsjahr der Kinder.
Einstellungen zu anderen Gruppen: Meinung zu Einwanderern: nationale Bevölkerung/ Einwanderer sollten an ihren Bräuchen und Traditionen festhalten, Einwanderer sollten sich der Gesellschaft im Land anpassen, nationale Bevölkerung sollte offen für Sitten und Gebräuche von Einwanderern sein; Zusammenleben ohne Trauschein, Scheidung, Abtreibung und Homosexualität sind ok; Gefühle gegenüber verschiedenen Bevölkerungsgruppen (Deutsche, Italiener, Polen, Russen, Türken, Syrer, Afghanen, Albaner, Bulgaren, Nordafrikaner, andere Afrikaner);
Migrationshintergrund der Eltern; Besuchshäufigkeit im Herkunftsland der Eltern in den letzten 12 Monaten; derzeitiger Erwerbsstatus der Eltern.
Gefühle und Überzeugungen: habe viele gute Eigenschaften, viel, auf das ich stolz sein kann, mag mich so wie ich bin, Zukunftszuversicht; Nationale Identität; Zugehörigkeitsgefühl zu einer anderen Gruppe und Stärke der Identität; persönliche Bedeutung an Sitten und Gebräuchen dieser Gruppe festzuhalten; Häufigkeit verschiedener Gefühle (sorgenvoll, schnell wütend, ängstlich, niedergeschlagen, wertlos, handeln ohne nachzudenken);
Religion: Religionszugehörigkeit; Wichtigkeit von Religion für den Befragten; Häufigkeit des Besuchs religiöser Begegnungsstätten; Häufigkeit von Gebeten.
Freunde und Bekannte: Kontakthäufigkeit mit Personen verschiedener Herkunft (Deutsche, Italiener, Polen, Russen, Türken, Syrer, Afghanen, Albaner, Bulgaren, Nordafrikaner, andere Afrikaner, andere nationale Herkunft); Anteil der Freunde mit deutscher, italienischer, polnischer, russischer, türkischer bzw. anderer Herkunft.
Aktivitäten und Gesundheit: allgemeine Lebenszufriedenheit; Häufigkeit von Kopfschmerzen, Magenschmerzen und Einschlafschwierigkeiten in den letzten sechs Monaten; delinquentes Verhalten in den letzten drei Monaten: mutwilliges Zerstören fremden Eigentums, Stehlen, Tragen von Messer oder Waffe, Trunkenheit); Häufigkeit von warmer Mahlzeit und Frühstück; Häufigkeit von Alkoholkonsum, Sport, Zigarettenkonsum und Drogenkonsum; Körpergröße in Zentimetern und Gewicht in Kilogramm; Zukunftserwartungen im Alter von 30 Jahren bezüglich Arbeitsplatz, Aufenthaltsort, Hochschulabschluss und finanzielle Situation.
Derzeitige Situation: generierte Anzahl der genannten Aktivitäten aus Welle 6; Andauern dieser Aktivität; Zeitpunkt des Ende der Aktivität(en) (Monat, Jahr); Schulabschluss oder Ausbildungsabschluss seit dem letzten Interview und Art dieser Abschlüsse; Bezeichnung des Ausbildungsberufs (ISEI, SIOPS – generiert); Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung bzw. Erreichen eines zusätzlichen Bildungsabschlusses durch die Ausbildung; Art dieses Bildungsabschlusses; Ausbildungsdauer insgesamt; Gesamtnote im Abschlusszeugnis; Gesamtnote im Schulabgangszeugnis und in den Fächern Mathematik, Deutsch und, Englisch; Hochschulabschluss seit dem letzten Interview und Art dieses Hochschulabschlusses; Gesamtnote Hochschulabschluss.
Detaillierte Angaben zur derzeitigen Tätigkeit: Schule: derzeit besuchte Schulform; Beginn des Schulbesuchs (Monat, Jahr); Klassenstufe, Berufsausbildung: Bezeichnung des Ausbildungsberufs; Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns (Monat, Jahr); Ausbildungsdauer insgesamt; Erreichen eines zusätzlichen Bildungsabschlusses durch die Ausbildung; Art dieses Bildungsabschlusses; Studium: Zeitpunkt des Studienbeginns (Monat, Jahr); Hochschulart; genaue Bezeichnung der Hochschule; Hochschulort; Studienfächer im Haupt- und Nebenfach; voraussichtlicher Studienabschluss; Studium mit Zugangsbeschränkung; Berufstätigkeit: Berufsbezeichnung des derzeitigen Berufs oder Jobs (ISCO-08, ISEI, SIOPS - generiert); Art des Arbeitsvertrages; Wochenarbeitszeit; Arbeitsbeginn in diesem Job (Monat, Jahr); derzeitiger Job ist erste Arbeitsstelle nach Verlassen der Schule; erste Arbeitsstelle nach Verlassen der Schule (ISCO-08, ISEI, SIOPS - generiert); aktive Suche nach einer Ausbildungsstelle bzw. einem Job in den letzten drei Monaten; Berufsbezeichnung (ISCO-08, ISEI, SIOPS - generiert); Art der Einkommensquellen und Höhe der jeweils zur Verfügung stehenden Beträge.
Demographie: Geschlecht; Alter (Geburtsdatum - Tag, Monat, Jahr).
Youth friends questionnaire:
Angaben zu den drei besten Freunden: Geschlecht; Alter; Herkunft; derzeitige Tätigkeit; höchster Bildungsabschluss; Beruf (ISCO-08, ISEI, SIOPS).
Zusätzlich verkodet wurde: Internationale Befragten-ID; nationale Befragten-ID (Deutschland); Untersuchungsgebiet; Erhebungsmethode; Interviewdatum (Tag, Monat, Jahr); Version Youth main Interview, Youth friends Interview).
Tracking Datensatz: Individuelle Befragten-ID; nationale Befragten-ID; ID der Klasse und der Schule; Erhebungseinheit auf Klassenebene und Schulebene Welle 2; Sample (Panel, Auffrischungsstichprobe); Land; Stratum der Schule (Migrantenanteil); Schultyp; Bundesland; Teilnahmestatus aus Wellen 1 bis 7.
COVID-19-Special - Zusatzbefragung zur Corona-Pandemie (Youth main questionnaire):
Derzeitige hauptsächlich ausgeübte Tätigkeit; Job im Februar 2020; Verlust dieses Jobs aufgrund der Corona-Pandemie; Veränderung des Arbeitsalltags durch die Corona-Pandemie (z.B. Arbeit von zu Hause aus, weniger/ mehr Geld, weniger/ mehr Wochenstunden, freigestellt ohne/ mit Entgeltfortzahlung, zusätzlichen Nebenjob oder Minijob angenommen, Nebenjob oder Minijob verloren, nichts davon, momentan kein Job oder Nebenjob und nicht in Ausbildung); Informationshäufigkeit über die Corona-Pandemie durch folgende Quellen in deutscher Sprache (Zeitungen (auch online), öffentlich-rechtliche und private Fernseh- und Rundfunksender (auch online), öffentliche Stellen, z.B. Regierung oder Gesundheitsministerium, Informationen von Wissenschaftlern oder Forschungseinrichtungen, soziale Medien); Vertrauen in die vorgenannten Informationsquellen; Informieren über die Corona-Pandemie in einer anderen Sprache als Deutsch; am häufigsten genutzte Sprache für diese Informationen; Informationshäufigkeit über die Corona-Pandemie durch ausgewählte Quellen in dieser Sprache; Vertrauen in die die Informationsquellen in dieser Sprache; Vertrauen in verschiedene Parteien in Bezug auf die Bewältigung der Corona-Pandemie (CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen); Zustimmung zu Aussagen zur Corona-Pandemie (die deutsche Bundesregierung hat rechtzeitig auf die Corona-Pandemie reagiert, die von der deutschen Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie schränken die persönliche Freiheit unnötig ein, der wirtschaftliche Schaden durch die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie steht in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen); Bewertung der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie; Hauptverantwortung für die Eindämmung der Corona-Pandemie (Staat oder Bürger); mehr oder weniger Sorgen seit Beginn der Corona-Pandemie im Hinblick auf folgende Bereiche: finanzielle Situation, eigene Gesundheit, Gesundheit von Freunden und Verwandten, wirtschaftliche Situation in Deutschland; nachgewiesene Infektion mit dem Corona-Virus (selbst, eine Person aus der Familie, eine Person aus dem Freundeskreis, eine Person aus dem Bekanntenkreis, nein, möchte ich nicht sagen); Häufigkeit von Kopfschmerzen, Bauchschmerzen und Problemen beim Einschlafen in den letzten zwei Monaten; Häufigkeit persönlicher Vorsorgemaßnahmen gegen COVID-19 (niese oder huste in die Armbeuge, trage in der Öffentlichkeit Mundschutz und /oder Handschuhe, wasche gründlich die Hände, gebe anderen Menschen zur Begrüßung nicht die Hand); Häufigkeit verschiedener Gefühlszustände seit Beginn der Corona-Pandemie (mache mir viele Sorgen, werde leicht wütend, fühle mich ängstlich, traurig, wertlos, handle ohne nachzudenken, fühle mich einsam); Veränderungen im Verhalten anderer Personen in der Öffentlichkeit seit Beginn der Corona-Pandemie (gehen mir auf der Straße oder in Geschäften häufiger aus dem Weg, setzen sich in der Öffentlichkeit häufiger von mir weg, sind mir gegenüber insgesamt hilfsbereiter geworden); Veränderung des eigenen Verhaltens; häufigeres Gefühl ungerechter Behandlung oder Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft seit Beginn der Corona-Pandemie; Veränderungen seit Beginn der Corona-Pandemie im Hinblick auf die Häufigkeit von Streit oder Auseinandersetzungen, Beleidigungen oder verbaler Gewalt, Handgreiflichkeiten oder körperlicher Gewalt, Störung durch Nachbarn sowie Hilfe von Nachbarn; Vertrauen in verschiedene Parteien in Bezug auf die Bewältigung des Klimawandels (CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen); Zustimmung zu verschiedenen Aussagen: Bundesregierung hat rechtzeitig auf den Klimawandel reagiert, die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels schränken die persönliche Freiheit unnötig ein, der wirtschaftliche Schaden durch die Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels steht in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen, es ist richtig, dass Themen wie Klimawandel oder Migration während der Corona-Pandemie nicht mehr im Vordergrund stehen); Bewertung der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung des Klimawandels; Hauptverantwortung für die Eindämmung des Klimawandels (Staat oder Bürger); Zustimmung zu Aussagen zur Corona-Pandemie (Freiheit des Einzelnen sollte während der Corona-Pandemie hinter dem Wohl der Bevölkerung zurückstehen, während der Corona-Pandemie sollte Deutschland keine Geflüchteten aufnehmen, der wahre Ursprung der Corona-Pandemie wird uns verschwiegen, während der Corona-Pandemie brauchen wir eine starke Führungsperson, die für unsere Sicherheit sorgt); Zustimmung zu folgenden Aussagen (es ist wichtig, jetzt den Maßnahmen der Bundesregierung zu folgen, ohne sie zu hinterfragen, Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sollten während der Corona-Pandemie bevorzugt medizinisch versorgt werden, es ist nicht gut, wenn Virologen anstatt demokratisch gewählter Politiker das Land regieren, Menschen, die sich nicht an die Schutzmaßnahmen der Bundesregierung halten, sollten sofort bei der Polizei gemeldet werden); Zufriedenheit mit verschiedenen Lebensbereichen (allgemeine Lebenszufriedenheit, Gesundheit, deutsches Gesundheitssystem).
Demographie: Geschlecht; Alter (Geburtsdatum).
Zusätzlich vekodet wurde: nationale Befragten-ID; Untersuchungsgebiet (Deutschland); Erhebungsmodus der Zusatzbefragung; Interviewdatum; Angabe des Datums; Version der Zusatzbefragung; Zuordnung zu Experimentalgruppen.
Welle 8
Youth main questionnaire:
Selbsteinschätzung der Sprachkompetenz in der Landessprache (sprechen und schreiben); deutscher Dialekt; am häufigsten gesprochene Dialekte; weitere zu Hause gesprochene Sprache; Nennung dieser weiteren Sprache; Selbsteinschätzung der Sprachkompetenz in dieser zweiten Sprache (sprechen und schreiben); Anwendungshäufigkeit dieser zweiten Sprache (Gespräche mit der Familie und Freunden, Fernsehen und Zeitunglesen); Partner/ Partnerin; Herkunft des Partners/ der Partnerin; verheiratet, Zeitpunkt der Eheschließung (Monat, Jahr); Heiratsabsicht; Kinder; Anzahl der Kinder; Geburtsmonat und Geburtsjahr der Kinder; weiterer Kinderwunsch in den nächsten zwei Jahren; Familiensituation: Geburt der Eltern im Ausland (Migrationshintergrund); Besuch des Herkunftslandes der Mutter/ des Vaters.
Gefühle und Überzeugungen: Nationale Identität; Zugehörigkeitsgefühl zu einer anderen Gruppe und Stärke der Identität; Geschlechterrollen; Religion: Religionszugehörigkeit; Wichtigkeit von Religion für den Befragten; Häufigkeit des Besuchs religiöser Begegnungsstätten; Häufigkeit von Gebeten; Aktivität in einer religiösen Gemeinschaft.
Wohnsituation: Alter bei Auszug aus dem Elternhaus; Hauptwohnsitz (Bundesland, Land, regionale Klassifikation; Wohnstatus; Höhe der monatlichen Miete bzw. monatlichen Rückzahlungskosten für Hypothekendarlehen und andere Darlehen zur Finanzierung der Eigentumswohnung bzw. des Hauses; Anzahl der Wohn- und Schlafzimmer; Zusammensetzung der Wohngegend (Familien mit Kindern, Ältere, Ausländer, Arbeitslose); Bewertung der Wohngegend hinsichtlich Wohnungen, Grünflächen, öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten, Sicherheit tagsüber und nachts, Entfernung zum Arbeitsplatz bzw. Ausbildungsort oder Studienort; genutztes Verkehrsmittel; Umzugsabsicht innerhalb der nächsten zwei Jahre; Hauptgrund für die Umzugsabsicht; maximal akzeptierte Entfernung in Minuten zum Arbeitsplatz bzw. Ausbildungsort oder Studienort; präferierte Ortsgröße.
Alltag: Häufigkeit verschiedener Freizeitaktivitäten; Zeitaufwand an einem Wochentag für Fernsehen, Nutzung von Streamingdiensten, sozialen Medien, Online Dating Plattformen, Haushaltstätigkeiten, Videospiele oder Computerspiele allein und mit anderen; Anteil der Freunde mit deutscher, italienischer, polnischer, russischer, türkischer bzw. anderer Herkunft; Selbsteinschätzung des Gesundheitszustands im Vergleich mit Gleichaltrigen; allgemeine Lebenszufriedenheit und Zufriedenheit mit der derzeitigen Wohnung sowie der Wohnumgebung; Zukunftsperspektiven mit 30 Jahren in Bezug auf den Aufenthalt im Land, Heirat, Kinder, Gesundheit und Wohneigentum.
Derzeitige Situation: Schulabschluss oder Ausbildungsabschluss seit dem letzten Interview und Art des Ausbildungsabschlusses; Bezeichnung der beruflichen Qualifikation nach ISCO 2008 (ISEI, SIOPS – generiert); Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung durch die berufliche Qualifikation; Ausbildungsdauer insgesamt; Gesamtnote bzw. Credit Points im Abschlusszeugnis; Erwerb eines zusätzlichen Bildungsabschlusses mit dem Berufsabschluss; Art des zusätzlich erworbenen Bildungsabschlusses; Gesamtnote im Schulabgangszeugnis und in den Fächern Mathematik, Deutsch und, Englisch; Hochschulabschluss seit dem letzten Interview und Art dieses Hochschulabschlusses; Gesamtnote Hochschulabschluss; derzeitige Haupttätigkeit.
Schule: Derzeit besuchter Schultyp; Schulzweig; Schulbesuch seit Monat, Jahr; Klassenstufe;
Lehre/ berufsbezogene Ausbildung: Berufsbezeichnung; wichtige Aspekte für die Ausübung des Berufs (Schlichten bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Personen, Aufrechterhaltung des Kontakts mit Menschen aus der Region, klare und verständliche Sprache, andere davon überzeugen ihre Meinung oder ihr Verhalten zu ändern, Unterstützen von Kunden oder Klienten im persönlichen Gespräch, Lehren); Nettoeinkommen; Ausbildungsbeginn (Monat, Jahr); Ausbildungsdauer; Erwerb eines zusätzlichen Bildungsabschlusses mit der Ausbildung; Art des zusätzlich erworbenen Bildungsabschlusses.
Studium: Studienbeginn (Monat, Jahr); Duales Studium; Beruf; Berufsbezeichnung im Rahmen des Dualen Studiums (ISCO-08, ISEI, SIOPS - generiert); Hochschulart; Name der Hochschule; Studienort; Anzahl der Studienfächer (Haupt- und Nebenfächer); Studienfächer; Art des Studienabschlusses; Zugangsbeschränkung oder Auswahlverfahren; Bezug von BAföG, Bildungskredit oder Stipendium; Höhe der bezogenen Leistungen.
Arbeit: Derzeitiger Beruf (ISCO-08, ISEI, SIOPS - generiert); wichtige Aspekte für die Ausübung des Berufs (Schlichten bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Personen, Aufrechterhaltung des Kontakts mit Menschen aus der Region, klare und verständliche Sprache, andere davon überzeugen ihre Meinung oder ihr Verhalten zu ändern, Unterstützen von Kunden oder Klienten im persönlichen Gespräch, Lehren); Teilnahme an Umschulung, Fortbildung oder Ausbildung zusätzlich zur Arbeit; Art der Umschulung etc.; Bezeichnung der Umschulung etc. (ISCO-08, ISEI, SIOPS - generiert); Nettoeinkommen; Art des Arbeitsvertrages; Wochenarbeitszeit; Monat und Jahr des Arbeitsbeginns in diesem Beruf; erste Stelle nach Schulabschluss; Berufsbezeichnung der ersten Stelle (ISCO-08, ISEI, SIOPS - generiert); Bezeichnung der Umschulung oder Fortbildung ISCO-08, ISEI, SIOPS - generiert); Beginn der Umschulung oder Fortbildung (Monat, Jahr); Gesamtumfang der Umschulung oder Fortbildung (Stundenzahl); Anbieter; Erhalt einer Teilnahmebescheinigung, anerkannten Lizenz oder einer anderen Zertifizierung mit dieser Umschulung, Fortbildung oder Weiterbildung; aktive Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle in den letzten drei Monaten; Berufsbezeichnung (ISCO-08, ISEI, SIOPS - generiert).
Fragebogen Geschwister: Anzahl Geschwister insgesamt; biologischer Bruder oder Schwester, Halbbruder/ Halbschwester, Adoptivbruder/ Adoptivschwester, Stiefbruder/ Stiefschwester; Alter der Geschwister; derzeitige Situation bzw. Tätigkeit; besuchte Schulform; Bildungsabschluss; Berufsbezeichnung (ISCO 2008, ISEI, SIOPS).
Zusätzlich verkodet wurde: Internationale Befragten-ID; nationale Befragten-ID; Land der Datenerhebung; Erhebungsmethode des Geschwisterinterviews (telephone, post, online); Interviewdatum; Data release version; Flag: Technical error sibling 3 (telephone interview) .
Youth residence history calendar: Alter beim Einzug; Wohnungsstatus (derzeitige oder letzte Wohnung - generiert); Bundesland; Land des Wohnsitzes; regionale Klassifikation (RegioStaR); Haushaltszusammensetzung; Anzahl und Art der Haushaltsmitglieder; Auszugsgründe.
Zusätzlich verkodet: Internationale Befragten ID; nationale Befragten-ID; Land der Datenerhebung; Erhebungsmethode des Youth residence history calendar (telephone, post, online); Interviewdatum; Data release version; Anzahl der Einträge in den youth residence history calendar.
Welle 9
A: Youth main questionnaire:
1. Kulturelle und soziale Integration:
Sprache: Selbsteinschätzung der Beherrschung der Sprache des Erhebungslandes (in Wort und Schrift); (zweite) zu Hause gesprochene Sprache; Angabe dieser zweiten Sprache; Selbsteinschätzung der Beherrschung der zweiten zu Hause gesprochen Sprache (in Wort und Schrift); Häufigkeit der Verwendung dieser zweiten Sprache (Gespräche mit Familie und Freunden, Fernsehen und Zeitung lesen); Migrationsgeschichte: Geburt der Eltern im Ausland; Häufigkeit der Besuche im Geburtsland der Mutter/des Vaters in den letzten 12 Monaten; Migrationshintergrund des Befragten.
Romantische Beziehung, Ehe und Kinder: Derzeitige Beziehung; Datum der Heirat (Monat, Jahr); Hintergrund des Partners; Kennenlernen des Partners durch Familie oder Verwandte, durch Freunde oder Bekannte, durch Dating-Websites, durch soziale Netzwerke usw. ; Kinder; Anzahl der Kinder; Monat und Jahr der Geburt der Kinder; jemals einen Partner online kennengelernt und eine lockere Beziehung gehabt; jemals einen Partner online kennengelernt und eine feste Beziehung gehabt; jemals einen Partner offline kennengelernt und eine lockere Beziehung gehabt, jemals einen Partner offline kennengelernt und eine feste Beziehung gehabt, Merkmale der Partner dieser Beziehungen (Deutsche ohne Migrationshintergrund, gleiche Religionszugehörigkeit, höherer Bildungsstand, niedrigerer Bildungsstand, gleicher Migrationshintergrund) und Anzahl der Partner.
Diskriminierung: Häufigkeit der Diskriminierung bei der Partnersuche aufgrund der Religionszugehörigkeit, der Sprache, der Sprachkenntnisse, des Dialekts oder Akzents, der Bildung und des Migrationshintergrunds; Einstellungen gegenüber anderen Gruppen: Deutschen, Italienern, Polen, Russen, Türken, Syrern, Afghanen, Albanern, Bulgaren, Nordafrikanern, anderen Afrikanern und Ukrainern (Bewertung auf einer Skala von 0 bis 100).
Freundschaft (starke Bindungen): ethnischer Hintergrund der Freunde (deutsch, italienisch, polnisch, russisch, türkisch, anderer Hintergrund).
Gesundheit: Häufigkeit von Gesundheitsproblemen (Kopfschmerzen, Magenschmerzen und Einschlafprobleme) in den letzten 6 Monaten; Gesundheitsverhalten: Häufigkeit, eine warme Mahlzeit zu sich zu nehmen, Alkohol zu trinken, Sport zu treiben oder ins Fitnessstudio zu gehen, Zigaretten zu rauchen, zu frühstücken und Drogen zu konsumieren; Impfung gegen COVID-19; Monat und Jahr der ersten Impfung; Gründe für die Impfung (Schutz meiner Gesundheit, Schutz der Gesundheit anderer, Beitrag zur Aufhebung von Beschränkungen, leichterer Zugang zu Restaurants, Cafés, Kinos, Sonstiges, Arbeit, Studium, Berufsausbildung, Druck der Gesellschaft, Familie, Freunde oder Bekannte, sonstige Gründe (offen)); Gründe für die Nichtimpfung (Zweifel an der Wirksamkeit, Angst vor Nebenwirkungen, keine Notwendigkeit, Ablehnung von staatlichem Zwang, Warten auf einen anderen Impfstoff, Warten auf Langzeitstudien, Vorerkrankungen, Schwangerschaft/Stillen, Angst vor Unfruchtbarkeit, andere Gründe (offen)).
Devianz und Straffälligkeit: Straffälliges Verhalten in den letzten 3 Monaten (absichtliche Beschädigung fremder Sachen, Diebstahl in einem Geschäft oder bei einer anderen Person, Tragen eines Messers oder einer Waffe, stark betrunken gewesen).
Politische Beteiligung: Parteipräferenz bei der nächsten Bundestagswahl (Sonntagsfrage); Wahlbeteiligung bei der letzten Bundestagswahl im September 2021; Wahlverhalten bei der letzten Bundestagswahl.
Identität: Einstellungen zu Integrations-/Akkulturationsstrategien (Das deutsche Volk sollte alles tun, um Sitten und Gebräuche zu bewahren, Zuwanderer sollten sich der deutschen Gesellschaft anpassen, das deutsche Volk sollte offen sein für die Sitten und Gebräuche der Zuwanderer, Zuwanderer sollten alles tun, um Sitten und Gebräuche zu bewahren; Bedeutung der deutschen Identität; ethnische Identität (keine andere Gruppe, eine andere Gruppe, zwei andere Gruppen); andere Gruppe, der sich der Befragte noch zugehörig fühlt; Stärke des Zugehörigkeitsgefühls.
Haltungen und Normen: Misstrauen (Coronavirus wurde absichtlich erzeugt, Coronavirus ist harmlos, eine kleine geheime Gruppe ist für die Weltpolitik verantwortlich, Wissenschaftler manipulieren Beweise, um die Öffentlichkeit zu täuschen); Bewertung der Coronapandemie-Maßnahmen durch deutsche Politiker in den letzten zwei Jahren; Toleranz gegenüber dem Zusammenleben, gegenüber Scheidung, gegenüber Abtreibung und gegenüber Homosexualität.
Politische Beteiligung: Parteipräferenz bei der nächsten Bundestagswahl (Sonntagsfrage); Wahlbeteiligung bei der letzten Bundestagswahl im September 2021; Wahlverhalten bei der letzten Bundestagswahl.
Religion: Religionszugehörigkeit; Angabe Religionszugehörigkeit Christentum: andere Religion/ Islam: andere Religion; Religionszugehörigkeit andere Religion; religiöse Bedeutung: Wichtigkeit der Religion; religiöses Verhalten (Häufigkeit des Besuchs religiöser Treffpunkte, Häufigkeit des Betens); religiöser Glaube: In meinem Leben genieße ich den Schutz einer höheren Macht.
Persönlichkeit und psychologisches Wohlbefinden: Lebenszufriedenheit im Allgemeinen; Zufriedenheit mit der Beziehungssituation, mit der finanziellen Situation und mit der Gesundheit; Zukunftserwartungen in Bezug auf einen Arbeitsplatz, einen Universitätsabschluss, Heirat, Kinder und Wohlstand.
2. Aktuelle Situation:
Bildung: höchster Bildungsabschluss; weiterer Abschluss; sonstiger Bildungsabschluss (z. B., abgeschlossene Berufsausbildung/Lehre, Fachschulabschluss, etc. ); Abschluss der Schule oder der Berufsausbildung seit dem letzten Interview; Art des Abschlusses der Berufsausbildung; genaue Bezeichnung der beruflichen Qualifikation (ISCO 2008); Berufsabschluss (ISEI (generiert), SIOPS (generiert); Hochschulzugangsberechtigung zusammen mit diesem Berufsabschluss erhalten; Dauer der Ausbildung insgesamt; Gesamtnote im Berufsabschlusszeugnis (Note, Credit Points, Note und Credit Points) (generiert); Gesamtnote im Berufsabschlusszeugnis: Note/Credit Points; zusätzlicher Bildungsabschluss mit dem Berufsabschluss; Art dieses Bildungsabschlusses; Noten im Schulabschlusszeugnis (Note, Credit Points, Note und Credit Points) (generiert); Noten/Credit Points im Schulabschlusszeugnis in folgenden Fächern: Deutsch, Mathe, Englisch; Gesamtnote im Berufsabschlusszeugnis (Note/Credit Points); Angaben zu zusätzlichem Bildungsabschluss; Hochschulabschluss seit dem letzten Interview; Hochschulabschluss; Noten im Hochschulabschlusszeugnis (Gesamtnote/Credit Points).
Derzeitige Tätigkeit (z. B. Schule, Studium usw.); Schule: derzeit besuchte Schulart; besuchter Bildungsgang der kombinierten Mittel- und Oberstufe, Beginn des Besuchs dieser Schule (Monat und Jahr); derzeit besuchte Klassenstufe.
Lehre/Berufsausbildung: Beruf der aktuellen Ausbildung (ISCO 2008); Beruf der aktuellen Lehre (ISEI (generiert), SIOPS (generiert); monatliches Nettoeinkommen nach Steuern und Pflichtabzügen; Beginn dieser Lehre (Monat und Jahr); Gesamtdauer dieser Lehre; zusätzlicher Bildungsabschluss mit der Lehre; Art dieses zusätzlichen Bildungsabschlusses.
Studium: Beginn des Studiums (Monat und Jahr); duales Studium mit Berufsausbildung; Beruf der Berufsausbildung im Rahmen eines dualen Studiums (ISCO 2008); Beruf der Berufsausbildung im Rahmen des dualen Studiums (ISEI (generiert), SIOPS (generiert); Art der Hochschule; Name der Hochschule; Studienort; Studienfächer (generiert); Hauptfach 1 (2, 3): Fächergruppe, Studienrichtung, Fach; Nebenfach 1 (2, 3): Fächergruppe, Studienrichtung, Fach; Abschluss, den der Befragte mit dem derzeitigen Studium erreichen wird; derzeitiges Studium ist ein zulassungsbeschränkter Studiengang oder ein Auswahlverfahren; Bezug von BAföG, einem Bildungskredit oder einem Stipendium; Summe der monatlichen BAföG-, Bildungskredit- oder Stipendienbezüge.
Erwerbstätigkeit: genaue Bezeichnung der derzeitigen Tätigkeit (ISCO 2008); derzeitige Tätigkeit (ISEI (generiert), SIOPS (generiert); derzeitige Umschulung/Weiterbildung neben der Erwerbstätigkeit; genaue Bezeichnung dieser Umschulung, Weiterbildung oder Schulung (ISCO 2008); Art der Umschulung/Weiterbildung (ISEI (generiert), SIOPS (generiert); monatliches Nettoeinkommen nach Steuern und Pflichtabzügen; Art des Arbeitsvertrags; wöchentliche Arbeitszeit; Beginn dieser Tätigkeit (Monat und Jahr); erste Tätigkeit seit Verlassen der Schule; genaue Bezeichnung der ersten Tätigkeit (ISCO 2008); erste Tätigkeit (ISEI (generiert), SIOPS (generiert).
Umschulung, Fort- oder Weiterbildung: genaue Bezeichnung der Umschulung, Fort- oder Weiterbildung (ISCO 2008);Art der Umschulung, Fort- oder Weiterbildung (ISEI (generiert), SIOPS (generiert); Beginn der Umschulung, Fort- oder Weiterbildung (Monat und Jahr); Gesamtzahl der Stunden dieser Umschulung, Fort- oder Weiterbildung; Anbieter dieser Umschulung, Fort- oder Weiterbildung; die befragte Person wird mit dieser Umschulung, Fort- oder Weiterbildung eine Teilnahmebescheinigung, eine anerkannte Lizenz oder eine andere Zertifizierung erhalten; aktive Suche nach einer Lehrstelle oder einem Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten; genaue Bezeichnung dieser Stelle (ISCO 2008); aktive Suche nach welchem Arbeitsplatz oder Beruf (ISEI (generiert), SIOPS (generiert).
Demografie: Geschlecht; Alter (Geburtstag, Geburtsmonat und Geburtsjahr).
Zusätzlich verkodet: eindeutige Befragten-ID; nationale Befragten-ID; Land der Erhebung; Erhebungsmethode; Interviewdatum; Data release version.
B. Youth vignette questionnaire:
Das Erhebungsexperiment wurde im Online- (CAWI) und im Papierfragebogen (PAPI) durchgeführt, nicht aber in den Telefoninterviews. Im PAPI- und CAWI-Modus der CILS4EU-DE-Umfrage erhielten alle Befragten vier verschiedene Vignetten mit einer Beschreibung eines hypothetischen Partners und wurden gebeten, ihre Bereitschaft zu einer Partnerschaft mit der beschriebenen Person zu bekunden. Der hypothetische Partner (die Vignettenperson), der in den Vignetten beschrieben wurde, unterschied sich in vier verschiedenen Merkmalen (Vignetten-Dimensionen): Herkunft, Religionszugehörigkeit, Religiosität und Bildungsgrad. Darüber hinaus variierte die Art der Partnerschaft, die die Befragten zu bewerten hatten, zwischen den Vignetten. Nach der Beschreibung der Vignettenperson wurden die Befragten gebeten, ihre Bereitschaft anzugeben, die beschriebene Person entweder zu heiraten, eine feste Partnerschaft mit ihr einzugehen oder eine lockere Partnerschaft mit ihr einzugehen.
Eindeutige Befragten-ID; Erhebungsland; Erhebungsmethode Youth Main Interview; Interviewdatum; Data Release Version Youth Main Interview; Vignettengruppe (einheimisch, Migrationshintergrund); Versuchsgruppe; Vignettennummer, Position der Vignettenfrage; Herkunft, Konfession, Religiosität und Bildungsstand der Vignettenperson; Art der Partnerschaft; Bewertung der Vignette: Web-Fragebogen, Bewertung der Vignette: postalischer Fragebogen, Bewertung der Vignette: postalischer und webbasierter Fragebogen (lineares Stretching).
GESIS
Werden Wälder hinreichend geschützt und bewusst bewirtschaftet, so können sie extrem vielfältige und wertvolle Ökosysteme bereitstellen, die gleichzeitig auch eine Vielzahl von Leistungen für ein gesundes globales Klima, die Umwelt und für die Lebensgrundlage des Menschen erbringen. Letztlich sind es gerade solche Ökosystemdienstleistungen, die Wälder zu einem wichtigen Teil der neuen "grünen Ökonomie" gemacht haben, worin globale Lebensmittel-, Holz- und Klimamärkte das ökologische Kapital der Wälder vermarkten. Auch deshalb ist heute generell bekannt, dass Waldökosysteme durch geeignete Regulierung der Waldbewirtschaftung und durch effektive Forstpolitik geschützt werden müssen. Nur so kann das ökologische und ökonomische Potential der Waldökosysteme für heutige und für zukünftige Generationen, also nachhaltig, bereitgestellt werden. Für den Zweck solcher wichtigen forstpolitischen Entscheidungen brauchen Politiker jedoch verlässliche Informationen aus der Wissenschaft. Die UN Konventionen zu den sektoralen Themen Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC), Degradierung (UNCCD) und Luftverschmutzung (CLRTAP), sowie die Berichtspflichten, die solche Konventionen ihren Mitgliedstaaten auferlegen, sind Ausdruck dieses Informationsbedarfs. Allerdings sind viele Leistungen der Wälder nur schwer messbar, auch weil sie ideell aufgeladen sind und weil sie sozio-ökonomischen Wertvorstellungen entsprechen müssen, die nur im Kontext gesellschaftlicher Hintergründe definiert werden können. Rein wissenschaftlich, also neutral und frei von sozialen Wertvorstellungen, sind sie daher kaum messbar. Das betrifft insbesondere die Vorteile und Werte die die Biodiversität bereitstellt, beispielsweise die genetische Ressourcen, landschaftliche Schönheit oder abstraktes Wissen, das biotischen Systemen innewohnt und das möglicherweise durch technische Wissenschaften wie Biotechnologie und Pharmazie nutzbar gemacht werden kann. Solche Werte müssen über Interessenvertreter der Gesellschaft, also durch gewählte Regierungen und deren Verwaltungen herausgearbeitet und vertreten werden. Ein Ziel der vorliegenden Dissertation ist es, solch politisch relevante Komponenten der Biodiversität und deren Informationsbedarf zu identifizieren. Zu diesem Zweck analysiert die vorliegende Arbeit politische Berichtsprozesse und deren Datenbedarf auf drei verschiedenen Verwaltungsebenen: Von der (1) globalen- (Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen UN-CBD), zur (2) europäischen (Flora-Fauna-Habitat Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, EG FFH Richtlinie) bis zur (3) nationalen Ebene. Um den nationalen Informationsbedarf herauszuarbeiten, analysiert die Studie ferner Datenquellen, die nationale Autoritäten als relevant für die Erfüllung der oben genannten EU- und UN- Berichtspflichten erachten. Diese Analyse beinhaltet Fallstudien dreier Länder: Deutschland, Schweden und Polen. Sprachbarrieren führten allerdings dazu, dass sich die polnische Fallstudie auf die UN Berichte beschränken musste. Zudem wurde der parlamentarische Diskurs von 2010 über die Novelle des Bundeswaldgesetzes als Beispiel für die Relevanz von Waldinformationen in politischen Diskursen und Entscheidungsverfahren gewählt. Ein Ausblick eröffnet zum Abschluss denkbare Ansatzpunkte für die Wissenschaft, zur besseren Quantifizierung schwer messbarer Variablen und zur umfassenderen Berichterstattung über politische Aspekte der Biodiversität als essentiellen und integrativen Teil einer "nachhaltigen" Waldbewirtschaftung. Obwohl diese Arbeit die Bereitstellung von politisch relevanten Informationen als wissenschaftliche Aufgabe betrachtet, muss dennoch beachtet werden, dass die Beteiligung an politischen Prozessen und Entscheidungen durchaus Risiken für die Wissenschaft bergen kann. So gibt Guildin (2003) zu bedenken, dass die Einbindung von Wissenschaftlern in politische Fragestellungen als politische Parteilichkeit wahrgenommen werden könnte und somit ein Risiko für die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft darstellt. Einige Autoren sprechen sogar von der "Politisierung der Wissenschaft" (Krott, 2012; Krott et al., 2014; Pregernig, 2007) und meinen damit einen Schaffungs- und Selektionsprozess von Informationen, der inhärent politisch voreingenommen und verzerrt ist, da er sich weitestgehend einseitig an politischen Agenden und den drängendsten Fragen der Politik ausrichtet (Hellström, 2000 zitiert von Janse, 2008). Dabei ist es allgemeine Auffassung, dass Entscheidungsträger voreingenommene und verzerrte Informationen akzeptieren, um im Interesse einzelner Akteure, sub-optimale Entscheidungen zu unterstützen, die aber zum Nachteil der Mehrheit sind (Krott, 2012, 2013). Im Lichte der fortschreitenden Waldzerstörung und der Unfähigkeit von Entscheidern, diese Zerstörung durch Kompromisse und eine harmonisierte internationale Waldkonvention zu bekämpfen, sprechen manche Autoren sogar von einem "fragmentierten", "politisch gewollten", "ineffektiven" oder "verfehlten" Wald- "Regime Komplex" (Humphreys, 2006, 2009; Chaytor, 2001; Dimitrov, 2005; Dimitrov et al., 2007; Rayner et al., 2010). Dieser "fragmentierte" Regime-Komplex sei, so die Ansicht mancher, durch die selektive Nutzung, Manipulation oder absichtliche Ignoranz wissenschaftlicher Erkenntnisse unterstützt (Hertin et al., 2009; Krott, 2012; Pregernig, 2007). Die vorliegende Dissertation vertritt die Ansicht, dass man bei solchen Zuschreibungen politischer Voreingenommenheit, klar zwischen den Aufgaben der "Wissenschaft" als solcher und der "politischen Entscheidungsfindung" unterscheiden muss. Es wird argumentiert, dass für die jeweiligen Seiten im Grenzbereich von Politik und Wissenschaft nur dann ein Risiko für politische Voreingenommenheit oder Verzerrung ("risk of political bias") besteht, wenn die jeweiligen Seiten zwei grundlegende Prinzipien untergraben, die ihre Existenz in demokratischen Systemen legitimieren. Für Wissenschaftler ist dieses grundlegende Prinzip primär die "Transparenz", d.h. die Verifizierbarkeit des Schaffungsprozesses von Informationen durch die wissenschaftliche Gemeinschaft. Für politische Entscheider hingegen ist das primäre Prinzip die "Transparenz" des Entscheidungsfindungsprozesses selbst. Diese Annahme basiert auf Krotts (2012) Theorie über "nicht verifizierbare Informationen", welche davon ausgeht, dass "nicht verifizierbare Informationen", d.h. intransparente Informationen, politischen Interessen Vorschub geben, indem sie die Verzerrung von Ergebnissen in Richtung politisch gewollter Ergebnisse ermöglichen. Basierend auf diesem theoretischen Konzept, ist das zweite Ziel der vorliegenden Dissertation, bei Wissenschaftlern ein Bewusstsein über solche Risiken politischer Verzerrungen ("risk of political bias") zu wecken. Die Aufmerksamkeit gilt dabei sowohl "wissenschaftlichen" Prozessen, wie der Bereitstellung und Generierung von Informationen, als auch politischen Aufgabenbereichen, wie der Interpretation und Entscheidungsfindung. Letztlich will die Dissertation somit auch Vorschläge für die Vermeidung entsprechender Risiken erarbeiten. Für analytische Zwecke wurde das Risiko politischer Verzerrungen durch Verifizierung zweier grundlegender Annahmen ermittelt: (1) das Vorliegen "politischer Motivationen" (d.h. politische Ziele, die Interessenvertreter motivieren könnten, auf Ergebnisse Einfluss zu nehmen) und (2) "Intransparenz" der Datenakquise, bzw. der Entscheidungsprozesse (d.h. Prozesse im wissenschaftlichen, bzw. politischen Aufgabenbereich, die es ermöglichen, Ergebnisse stillschweigend entsprechend spezifischer Interessen und Ziele zu verzerren). Beide Annahmen werden jeweils anhand von 3 Fallstudien untersucht, die repräsentativ für die verschiedenen Etappen des Wissenschafts-Politik Dialogs sind, beginnend mit der "wissenschaftlichen" Aufgabe der Datenerhebung und Bereitstellung, bis hin zur "politischen" Aufgabe der Entscheidungsfindung. (1) Dabei stellt der parlamentarische Diskurs von 2010 über die Novelle des deutschen Bundeswaldgesetzes exemplarisch eine nationale Fallstudie über die Risiken politischer Verzerrung im Aufgabenbereich der Entscheidungsfindung dar. Die beiden darauf folgenden Fallstudien beleuchten wissenschaftliche Aufgabenbereiche der Datenerhebung und Bereitstellung im Waldbereich, beginnend mit (2) den nationalen Berichtspflichten unter der EG FFH Richtlinie und dann überleitend zu den (3) internationalen Verpflichtungen unter der Biodiversitätskonvention (CBD) der Vereinten Nationen. Im Ergebnis zeigte der parlamentarische Diskurs schließlich, dass Entscheider abhängig von Parteizugehörigkeit und den entsprechenden Interessen der jeweiligen Wählerschaft, Informationen tendenziell dahingehend selektierten und interpretierten, dass sie entweder eher utilitaristische oder umweltbezogene Ziele forcierten. Obwohl die im Parlament zitierten Nachweise und Schlussfolgerungen teilweise intransparent waren, blieben sie dennoch weitgehend transparent. Nicht verifizierbare Informationen warfen hingegen Kritik auf und waren generell nicht in der Lage, Vertreter gegenläufiger Meinungen zu überzeugen und einen Konsens herbeizuführen. Im folgenden zweiten Ergebnisteil der Analyse, der sich mit dem wissenschaftlichen Aufgabenbereich der Datenerhebung befasste, stellte sich die Durchführung solcher "wissenschaftlichen" Aufgaben als größtenteils transparent heraus. Diese Transparenz eröffnete letztlich nur wenige Möglichkeiten zur versteckten politischen Einflussnahme auf die entsprechenden Kaskaden der Datenakquise, seien es die Messverfahren, die Analyse oder die Zusammenstellung in der Berichterstattung. Dies traf insbesondere auf nationale Waldinventuren zu, die sich generell auf Ökosystemdienstleistungen konzentrieren die leicht zu quantifizieren sind (z.B. Holzvolumen und Zuwachs) und die häufig genug sind, um in Stichprobenverfahren erfasst zu werden (z.B. bestimmte Baumarten im Gegensatz zu Arten der Bodenvegetation wie Moose oder Flechten, Pilze und Tierarten). Durch Biodiversität und (Wald-) Ökosysteme bereitgestellte Ressourcen und Ökosystemdienstleistungen (im Sinne der CBD-Definition) waren hingegen schwer zu messen. Daher blieben entsprechende Berichtspflichten generell so vage, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit hatten, individuelle Komponenten der Biodiversität entsprechend ihrer Relevanz in den jeweiligen nationalen oder lokalen Kontexten zu definieren. Obwohl sich die Selektion von Definitionen und Analysemethoden nationaler Berichte dabei im Allgemeinen als transparent herausstellte, waren in einigen Fällen, die zugrundeliegenden Inventurmethoden und Variablen, die ein Feldbiologe für seine Aufnahmen und Messungen wählte, nicht immer uneingeschränkt transparent. Das muss generell noch kein Problem sein und man könnte annehmen, dass die Ergebnisse dennoch objektiv sind, wenn man davon ausginge, dass persönliche Interessen nicht im Wiederspruch zu den erzielten Ergebnissen stünden. Jedoch deuten Ergebnisse darauf hin, dass Gutachter in einigen Fällen Aufgaben hatten, die im Konflikt mit Monitoring Ergebnissen stehen könnten. Entsprechend der oben beschriebenen Theorie aus der Politikwissenschaft, könnte dieser Konflikt unter Umständen als ein Risiko für wissenschaftliche Glaubwürdigkeit (miss-) verstanden werden. Um dieses Thema anzugehen, versucht die vorliegende Dissertation im Ausblick und am Beispiel der schwedischen Nationalen Waldinventur, denkbare Ansätze für eine mögliche Harmonisierung von Messverfahren und eine Neuausrichtung von Mandaten vorzulegen. Interessenkonflikte, zweideutige Vorgaben und das damit verbundene Risiko für verdeckte und interessengerichtete, d.h. politische Einflussnahme durch die Selektion spezifischer Methoden könnten so möglicherweise vermieden werden. Die Anwendbarkeit solcher Vorschläge hat jedoch klare Grenzen. Bei der Lektüre dieser Dissertation und der Interpretation ihrer Ergebnisse muss stets beachtet werden, dass Vorschläge und Schlussfolgerungen auf einer theoretischen Argumentation beruhen und nur auf eine sehr begrenzte Evidenzbasis zurückgreifen konnten, bei der die Unsicherheiten in Bezug auf die Richtigkeit der erzielten Ergebnisse nicht messbar und daher unbekannt ist. So konnte sich die Dissertation ausschließlich auf wenige Interviews, öffentlich verfügbare Berichte, Gesetzestexte, Mandate und andere Publikationen zu stützen. Wobei diese Quellen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in der Lage gewesen sein konnten, ein allumfassendes Bild aller beteiligten politischen Interessen zu vermitteln. Zudem ist es auch schwierig, alle in politischen Kontexten verfügbaren und verwendeten Waldinformationen vollständig zu ermitteln. Daher stellen weder die Schlussfolgerungen über politische Motivationen, noch jene über die (In-)Transparenz der politischen Informationsquellen einen Anspruch auf Vollständig- oder Richtigkeit. Auch wenn Intransparenz von Waldinformationen politischen Interessen theoretisch genützt hätten, lässt sich letztendlich unmöglich feststellen, ob Interessenvertreter die Möglichkeit versteckter politischer Einflussnahme tatsächlich genutzt haben, um "wissenschaftliche" Daten in Richtung eines politisch gewollten Ergebnisses zu lenken oder zu verzerren. Die vorliegende Studie identifiziert daher ausschließlich Risiken und macht keine Annahmen über die (statistische) Sicherheit der erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen. ; If preserved and managed wisely, forests have the potential to be extremely diverse and valuable ecosystems that generate a multitude of benefits for a healthy global climate, the environment and human livelihoods. It is, in the end, such multitude of ecosystem services that have made forests an important component of a new "green economy" that markets the ecological capital of forests on global food-, timber- and carbon markets and turns them to economic assets. It is not least for that reason why today, it is generally understood that forest ecosystems have to be preserved through forest policies that effectively regulate forest management. Only then, the ecological and economic benefits of forests can be preserved such as to guarantee sustained provision for today and for future generations. Yet, for the purpose of making such important decisions, forest policy-makers need reliable scientific information. The UN Conventions on the topics of biodiversity (CBD), climate change (UNFCCC), degradation (UNCCD) and air pollution (CLRTAP), and the reporting obligations they impose on member states mirror that requirement. Yet, many benefits provided by forests are difficult to measure, not least because they are connoted by socio-economic backgrounds and charged by ideologies. From a purely scientific perspective, i.e. neutral and void from ideologies or social values, they are therefore difficult to assess and interpret. This relates specifically to assets provided by biodiversity such as genetic resources, scenic beauty or abstract knowledge intrinsic to biotic systems that may be used in sciences such as biotechnology and pharmacy. Such values have to be defined and defended by representatives of public interests, i.e. by elected politicians and their respective administrative bodies. The first objective of this study is to identify such components of biodiversity that are relevant for policy-makers. For this purpose, this thesis analyses biodiversity reporting processes and their data requirements at three different jurisdictional levels: Ranging from (1) Global (UN-CBD) to (2) European (EC-Habitats Directive) and (3) national reporting processes. To identify national data requirements, the study further analyses data sources that national authorities deemed to be relevant for meeting the aforementioned EU- and UN obligations. The analysis looks at three case-study countries: Germany, Poland and Sweden. However, language barriers meant that the Polish case-study remained restricted towards the analysis of UN reports. The 2010 parliamentary discourse on the amendment of the German forest act is further taken as a case-study for the relevance of forest information in political discourse and decision-making. An outlook eventually proposes ideas or starting points for future research such as to improve the quantification of variables that are difficult to measure and to report more comprehensively to the political aspects of biodiversity as an integral part of "sustainable forest management". Even though this thesis regards the provision of policy relevant information as a scientific responsibility, it also has to be recognized that the involvement in the political arena of policy-making may imply certain risks for scientists. As Guldin (2003) note, the involvement of scientists in political questions may create perceptions of advocacy and thus poses a risk to scientific credibility. Some authors have even introduced the notion of the "politicization of science" (Krott, 2012; Krott et al., 2014; Pregernig, 2007) where information generation and selection is inherently biased towards hot topics of political interest (Hellström, 2000 quoted by Janse, 2008). The assumption is that policy-makers accept biased information to support sub-optimal decisions that are in the interest of a selective group of powerful stakeholders, but to the disadvantage of the majority (Krott, 2012, 2013). In the face of continued forest destruction and the inability of stakeholders to combat such destruction by compromise and an international forest convention, some authors, even speak of a "fragmented", "politically wanted", "ineffective" or "failed" forest "regime-complex "(Humphreys, 2006, 2009; Chaytor, 2001; Dimitrov, 2005; Dimitrov et al., 2007; Rayner et al., 2010). Such a "fragmented" regime-complex is, as some argue, supported by the selective use, manipulation or intentional ignorance of scientific evidence (Hertin et al., 2009; Krott, 2012; Pregernig, 2007). This thesis argues that when attributing political bias to either side of the policy-science interface, it is important to make a clear distinction between the responsibilities of "science" and "policy-making". It is argued that either science or policy-makers may be perceived as politically biased only, when they undermine democratic systems by violating two basic principles that justify the existence of science and policy-making respectively. For scientists that primary principle is "transparency", i.e. verifiability, of information generation processes through the scientific community. For policy makers the primary principle is "transparency" of the decision-making process itself. These assumptions base on Krott's (2012) theory of "unverified information", which assumes that "unverified information", i.e. information that is neither verifiable nor transparent, allows political motivations to skew or bias results towards a politically favored result. Based on that theoretical concept the second objective of this thesis is to make scientists aware of the risks of political bias within data provision- and decision making processes, and to provide recommendations as how to avoid such risks. For analytic purposes, "risk of political bias" was identified by verifying two assumptions: (1) "political motivations" (i.e. political objectives that could motivate stakeholders to come to biased results) and (2) "non-transparency" of data acquisition or decision making processes (i.e. processes that allows political objectives to tacitly bias results). These assumptions are identified in 3 case studies where each is illustrative for different stages of the science-policy interface, ranging from scientific data generation to political decision-making: (1) the 2010 parliamentary discourse on the amendment in the national forest act of Germany represents a national case study on risks of bias in political responsibilities of decision-making. Subsequently, two following case studies represent scientific responsibilities of monitoring and reporting forest status from (2) the national level under reporting obligations of the EC Habitats Directive, to (3) the international level under reporting obligations under the United Nations CBD. Results on the parliamentary process eventually showed that policy makers tended to select and interpreted information such that they supported either utilitarian or environmentalist objectives, depending on party-membership and the interest of their respective groups of voters. However, apart from a few exceptions, the quoted evidence and conclusions made were largely transparent. Unverified information in contrast, tended to raise criticism and generally failed to convince opponents and did not contribute to consent. Then, in the second part of analysis, which looked at scientific responsibilities of data generation, the execution of such scientific tasks showed to be largely transparent. That transparency then provided little options of political interests to tacitly influence any stage of the data generation process, be it measurement, analysis or data compilation and reporting. This applied especially to assessments made by National Forest Inventories, which typically focus on forest resources that are easy to quantify (e.g. timber volume and increment) and common enough to be assessed by sampling (e.g. specific tree-species rather than species of the ground vegetation or mosses, lichen, fungi and species of fauna). Ecosystem services and resources provided by biodiversity and (forest) ecosystems (as defined by CBD, 1992) in contrast were more difficult to measure. In such cases reporting obligations were generally vague enough to allow member states to specify those components of biodiversity that they deem to be most relevant in national or site-specific contexts. Even though national reports and the selection of respective definitions and analytic methods proved to be generally transparent, the underlying field measurements and attributes that field experts chose to select were not always completely clear. This is no problem per-se, and we may assume that results are impartial if the assessors' personal objectives were not at odds with monitoring results. However results indicated that in few cases, assessors did have responsibilities that could possibly be at odds with monitoring results. Following the argumentation of political theory, this conflict might be (mis-) perceived as a risk to scientific credibility. To address that issue, and by using the Swedish National Forest Inventory as a role model, an outlook proposes possible options of harmonising and redistributing measurement responsibilities in very specific cases such as to avoid conflict of interest and to remove any remaining ambiguity that could possibly allow such interests to steer the outcomes. The applicability of such recommendations has, however, clear limitations. When reading this thesis and interpreting its findings, it is important to always bear in mind that conclusions drawn are based on a theoretical concept and very limited evidence to verify or measure the certainty of conclusions. The thesis thus had to rely on a few interviews, publically available reports, legal mandates and other publications, all of which are very unlikely to capture the complete picture of the political interests at stake. It is also nearly impossible to capture all the different sources of forest information used or available in forest policy contexts. Therefore, neither the conclusions on political motivations, nor those on the (non-)transparency of data-use make any claim to be complete, accurate or precise. Finally, even if non-transparency of forest information had served political interests, it is impossible to confirm that stakeholders really exploited such options of steering or biasing results towards a favoured outcome. The present study therefore exclusively identifies risks, yet it does not make any claim about the (statistical) certainty of its results and conclusions.
BASE
Blog: Nachhaltigkeit, Postwachstumsgesellschaft und das gute Leben
Anders Hellberg, Greta Thunberg 4, CC BY-SA 4.0
Ironischerweise ist es der 3. März 2023, ein Freitag, an dem ich beginne, diese Arbeit zu schreiben. Fridays for Future hat zum globalen Klimastreik aufgerufen. Wieder einmal gehen in ganz Deutschland und auf der ganzen Welt Menschen für gerechte Klimapolitik auf die Straße. Bundesweit kamen an mehr als 250 Orten über 220.000 Menschen zusammen (vgl. Tagesschau 2023). Mit dem Beginn der Fridays for Future-Bewegung brach sowohl in Deutschland als auch auf der ganzen Welt eine neue Ära der Klimabewegung an. Die von Schüler:innen ausgehende Bewegung traf und trifft auf breite gesellschaftliche Akzeptanz. In kürzester Zeit entstanden nicht nur in Ballungszentren Ortsgruppen von Fridays for Future.Allgemein ist es üblich, groß angelegte Demonstrationen und Proteste auf Landeshauptstädte und andere große Städte zu bündeln. Dies hat mehrere Vorteile. Es kommen mehr Menschen zusammen aufgrund der Tatsache, dass große Städte viele Einwohner*innen haben. Diese Städte sind aus den umliegenden Regionen gut erreichbar, sie bieten den nötigen Platz, die Infrastruktur und der Protest wird stärker wahrgenommen. Doch schon lange wird nicht mehr nur in den großen Städten demonstriert, mittlerweile gibt es deutschlandweit über 500 Ortsgruppen von Fridays for Future (Fridays for Future o.J. a), viele davon auch in kleineren Gemeinden. Klimaprotest hat also seinen Weg in ländliche Regionen gefunden. Hiermit stellt sich nun die Frage, welche Chancen diese neue Form des Protests bietet und vor welchen Herausforderung die Fridays for Future-Ortsgruppen in ländlichen Regionen stehen?Die folgende Arbeit ist in drei Abschnitte unterteilt, im ersten Abschnitt wird die Fridays for Future-Bewegung beleuchtet, auf die daraus entstandene Bewegung in Deutschland und auf die Fridays for Future-Ortsgruppe Weil der Stadt eingegangen. Im zweiten Abschnitt wird die Methodik, ein Interview, welches der Arbeit zu Grunde liegt, präsentiert, eingeordnet und die Vermutungen, auf denen das Interview basiert, aufgezeigt. Im dritten Abschnitt werden die Erkenntnisse hinsichtlich der Frage nach den Herausforderungen und Chancen präsentiert.Fridays for FutureAm Montag, den 20. August 2018, setzt sich die Schülerin Greta Thunberg vor das schwedische Parlamentsgebäude und streikt für gerechte Klimapolitik und weltweiten Klimaschutz (vgl. Fopp 2021, S. 7). In den darauffolgenden drei Wochen bis zu den schwedischen Wahlen sitzt sie jeden Tag vor dem Parlamentsgebäude und streikt. Ausgestattet mit ihrem heute weltbekannten Schild mit der Aufschrift 'SKOLSTREJK FÖR KLIMATET' (Schulstreik für das Klima) und einem A4-Blatt, voll mit wissenschaftlichen Fakten über die Auswirkungen menschlichen Handelns in den letzten fünfzig Jahren auf unsere Umwelt und das Klima (vgl. Fopp 2021, S. 27-28).Nach und nach beteiligten sich auch andere Jugendliche an dem Protest. Es entstand eine Bewegung und am 7. September, dem Tag vor der schwedischen Wahl, gaben Greta Thunberg und die mitstreikenden Jugendlichen Morrigan, Edit und Mina gemeinsam in einem Park bekannt, ab sofort jeden Freitag zu streiken, bis die Regierung auf Linie mit dem Pariser Klimaabkommen sei. Sie riefen andere dazu auf, dasselbe zu tun. Kurz darauf postete Greta Thunberg ihren Aufruf unter dem Hashtag #FridaysForFuture im Internet (vgl. Fopp 2021, S. 31-32). Am 13. September 2018 kam es so zum weltweit ersten offiziellen Freitagsstreik unter dem Motto Fridays for Future (vgl. Fopp 2021, S. 7).Fridays for Future (FFF) ist keine Organisation und auch kein Verein, sondern eine weltweite Basisbewegung, die sich aus dem Aufruf von Greta Thunberg und dem Hashtag #FridaysForFuture entwickelte. Die Forderungen von FFF sind im Kern sehr bescheiden, jedoch gleichzeitig auch sehr ehrgeizig (vgl. Sommer et al. 2019, S. 2). Denn grundsätzlich fordern sie nichts weiter als"die auf dem Pariser Klimagipfel Ende 2015 [selbst] gesetzten Ziele zur weltweiten Reduktion von CO2-Emmissionen einzuhalten, um die damit verbundene Erderwärmung auf einen Anstieg von maximal 1,5 Grad zu begrenzen" (Sommer et al. 2019, S. 2).Bescheiden ist dieses Ziel deshalb, weil sich die Regierungen der Welt sowieso schon dazu bekannt haben (vgl. Sommer et al. 2019, S. 2). Eigentlich sollte also schon alles für die Erreichung dieses Ziels getan werden und es sollten keine Proteste erforderlich sein. Ehrgeizig ist es, weil die Umsetzung mit tiefen Einschnitten in Industrie, Energiewirtschaft, Gebäudesektor und Landwirtschaft verbunden ist. Zusätzlich verlangt die Erreichung von der Gesamtbevölkerung einen mit erheblichen Einschränkungen verbundenen ökologisch verträglichen Lebens- und Konsumstil (vgl. ebd. S. 2).Aufmerksam auf die Forderungen machte und macht FFF durch eine simple, aber raffinierte Idee - den Klimastreik. Diese Klimastreiks sind nämlich nicht nur eine normale Form von Demonstrationen, sondern, wie der Name schon sagt, ein Streik fürs Klima. Bestreikt wird dabei die Schule - und zwar jeden Freitag. Dies zog rasch die gewünschte mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit auf sich, führte jedoch auch dazu, dass in der öffentlichen Debatte schnell über Schulschwänzen fürs Klima gesprochen wurde (vgl. Deutschlandfunk 2019). Heutzutage finden die Streiks zwar noch immer freitags, jedoch nicht mehr nur während der Schulzeit statt. Beispielsweise begann der Globale Klimastreik vom 3. März 2023 in vielen Orten Deutschlands weit nach 13:00 Uhr (vgl. Fridays for Future o.J. b).Am 15. März 2019 kam es zum ersten globalen Klimastreik von FFF, koordiniert durch ein internationales Team, an dem sich laut Angaben der Organisator*innen weltweit 1.789.235 Menschen beteiligten (vgl. Sommer et al. 2019, S. 3), wobei die Berichte über die genauen Zahlen stark variieren. Fridays for Future Deutschland veröffentlichte am Tag danach einen Kurzbericht, in dem von über einer Million junger Menschen weltweit und mehr als 2000 Orten und Städten in 125 Ländern gesprochen wird (vgl. Fridays for Future 2019 a), während die Kennzahlen in einer späteren Veröffentlichung des Statista Research Departments bei weltweit knapp 2,3 Millionen Menschen in rund 2.400 Städten und über 130 Staaten liegen (vgl. Statista 2022).Fridays for Future Deutschland
Leonhard Lenz, Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr unsere Zukunft klaut, Berlin, 25.01.2019 (cropped), CC0 1.0
Der Startschuss der FFF Bewegung in Deutschland wurde im Dezember 2018 durch einzelne kleine Demonstrationen in Berlin, Freiburg, Göttingen, Flensburg und Kiel gesetzt. Frühe, aber zu Beginn voneinander unabhängige Initiator*innen waren der damals 19-jährige Kieler Gymnasiast Jakob Blasel und die damals 22-jährige Studentin Luisa Neubauer (vgl. Sommer et al. 2019, S. 2). Beide sind heute noch bekannte Klimaaktivisti, wobei Luisa Neubauer wohl die bekanntere von beiden ist. Sie ist noch heute eine der Hauptorganisator*innen und das wohl bekannteste Gesicht von FFF Deutschland. Gerne wird sie als das deutsche Pendant zu Greta Thunberg betitelt (vgl. Merkur.de 2019).Rückblickend kann der 18. Januar 2019 als eigentlicher Auftakt der FFF Bewegung in Deutschland gesehen werden. Laut FFF beteiligten sich an diesem Tag 25.000 Menschen an 50 Orten in Deutschland an den Klimastreiks, darunter allein 4.000 in Freiburg. Die Zahl der Ortsgruppen wuchs schnell, so konnten 2019 schon Mitte Februar 155 Ortsgruppen von Fridays for Future in Deutschland gelistet werden (vgl. Sommer et al. 2019, S. 2).Am ersten globalen Klimastreik am 15. März 2019 nahmen in Deutschland laut FFF an 230 Orten und Städten mehr als 300.000 Menschen teil (vgl. Fridays for Future 2019 a). Dieser große Erfolg konnte nicht durchgängig gehalten werden und die Zahlen der Teilnehmenden schwankten stark. Vor allem während der Schul- und Semesterferien schrumpften diese, was in Anbetracht dessen, dass es sich bei den Protestierenden größtenteils um Schüler*innen und Studierende handelte, nicht verwunderlich ist (vgl. Sommer et al. 2019, S. 3).Das gesellschaftliche Interesse an den Protesten von FFF flachte jedoch nicht ab und auch verhältnismäßig kleinere Aktionen schafften es in den Fokus der medialen Berichterstattung (vgl. ebd. S. 3). Ihren Höhepunkt erreichte die deutsche FFF-Bewegung zum dritten globalen Klimastreik am 20. September 2019. Deutschlandweit gingen an diesem Tag in 575 Orten und Städten unter dem Motto #AlleFürsKlima 1,4 Millionen Menschen auf die Straße (vgl. Fridays for Future 2019 b).Eine Vielzahl dieser Proteste ist nur dank der vielen Ortsgruppen, welche man auch als Basis von FFF bezeichnen kann, möglich (vgl. Sommer et al. 2019, S. 5). Sie tragen dazu bei, auch in kleinen Städten und Dörfern ein Zeichen für Klimaschutz zu setzen. So auch die Fridays for Future Ortsgruppe Weil der Stadt, zentraler Gegenstand dieser Arbeit.Fridays for Future Weil der StadtWeil der Stadt liegt im Würmtal am Übergang zwischen Heckengäu und Schwarzwald. Mit ca. 19.200 Einwohner*innen, die sich auf die fünf Stadtteile Weil der Stadt, Merklingen, Schafhausen, Münklingen und Hausen verteilen, gehört Weil der Stadt zu den größeren Gemeinden im Landkreis Böblingen. Bekannt ist die ehemalige freie Reichsstadt vor allem als Geburtsort des berühmten Astronomen und Mathematikers Johannes Kepler. Trotz der Nähe zur baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart und der guten Anbindung ist Weil der Stadt eher ländlich geprägt (vgl. Stadt Weil der Stadt o.J.).Seit November 2019 bringt die FFF Ortsgruppe Weil der Stadt Klimaprotest auf die Straßen der Keplerstadt. Die Ortsgruppe ging aus einer Diskussionsgruppe an einer örtlichen Schule hervor. Dort fragte man sich, warum es so etwas wie Fridays for Future nicht auch in Weil der Stadt gebe. Dadurch angestoßen entwickelte sich ein Organisationsteam von elf Schüler*innen im Alter von zwölf bis 18 Jahren. Diese elf Schüler*innen organisieren seitdem regelmäßig Klimaproteste in Weil der Stadt (vgl. Leonberger Kreiszeitung 2020).Die FFF Ortsgruppe Weil der Stadt betreibt mehrere Social Media Kanäle, über die sie erreichbar ist, Informationen teilt und Beiträge zu Veranstaltungen und Aktionen postet. Sie sind auf WhatsApp, Instagram, Facebook, Twitter und YouTube vertreten (vgl. Fridays for Future WdS o.J.). Neben der altbekannten Form von Klimaprotesten, bei denen mit Megafon und Transparenten auf die Straße gegangen wird, hat sich die Ortsgruppe diverse andere Ideen einfallen lassen, um auf die Themen Klimaschutz und Klimagerechtigkeit in Weil der Stadt aufmerksam zu machen.Zur baden-württembergischen Landtagswahl 2021 organisierte FFF Weil der Stadt gemeinsam mit FFF Herrenberg eine digitale Podiumsdiskussion und stellte die Landtagskandidat*innen im Wahlkreis 6 von SPD, FDP, CDU, Grüne und Linke auf die Probe (vgl. Leonberger Kreiszeitung 2021). Im Juli 2021 übergaben die Weil der Städter Klimaaktivisti der Stadtverwaltung einen Forderungskatalog, welcher Weil der Stadt zu mehr Klimagerechtigkeit verhelfen solle.Auf 15 Seiten formulierten sie unter dem Motto 'Klimagerechtigkeit muss oberste Priorität werden!' 21 Forderungen zu den Themen Verkehr und Mobilität, Öffentliches Leben, Energie, Naturschutz, Bürger*innennähe und Kapital (vgl. Fridays for Future WdS 2021). Außerdem traten sie mit der örtlichen Kirchengemeinde in Kontakt und führten am 22. Oktober 2021 einen Live-Talk mit dem Klimaschutzmanager der Diözese Rottenburg-Stuttgart und Vertreter*innen der katholischen Kirchengemeinde St. Peter & Paul Weil der Stadt unter dem Motto 'Die Erde ist schön, es liebt sie der Herr – Glaube und der Klimawandel' durch (vgl. Kath. Kirchengemeinde St. Peter & Paul Weil der Stadt 2021).Interview mit Fridays for Future Weil der StadtDa sich die Literatur zum Thema auf die großen Veranstaltungen und Aktionen durch FFF beschränkt und Informationen zu kleineren FFF Ortsgruppen eher spärlich ausfallen, beruht das folgende Kapitel auf einem Fragebogen, beantwortet durch zwei Klimaaktivisti der FFF Ortsgruppe Weil der Stadt. Der Fragebogen wurde der FFF Ortsgruppe übergeben und von zwei der Aktivisti im Namen von FFF Weil der Stadt schriftlich beantwortet.Dabei geht es natürlich nicht um Repräsentativität. Es liegt auf der Hand, dass die Befragung einer einzelnen FFF Ortsgruppe keine Übersicht und auch kein Handbuch für Klimaprotest auf dem Land hervorbringt. Das ist aber auch nicht das Ziel dieser Arbeit. Denn im Folgenden geht es darum, die Leistung und das Wirken kleinerer Aktivist*innengruppen in ländlichen Regionen zu beleuchten und nicht immer nur von München und Berlin zu sprechen. Klimagerechtigkeit muss in allen Teilen der Welt geschehen und ländliche Gemeinden dürfen dabei nicht vergessen werden.Schaut man auf die Wahlergebnisse der Bundestagswahlen, so zeigt sich, dass die Unionsparteien auf dem Land besser abschneiden, in den Städten liegen SPD und Grüne vorn. In Westdeutschland zeigen sich für Bündnis 90/Die Grünen keine Stadt-Land-Unterschiede mehr (vgl. Pokorny 2020, S. 3). Auch wenn sie eher gering ausfallen, zeigen sich doch Einstellungsunterschiede zwischen Stadt und Land (vgl. ebd. S. 3). Tendenziell gibt es auf dem Land einen höheren Anteil an Pessimist*innen und mehr rechtspopulistische Einstellungen als in Städten. Großstädter*innen sind zufriedener mit der Demokratie als die Landbevölkerung, außerdem ist diese weniger politisch interessiert (vgl. ebd. S. 3).Diese Tendenzen lassen vermuten, dass es FFF Ortsgruppen in ländlichen Regionen schwerer haben, Mitstreiter*innen zu finden und auf positiven Anklang in der Bevölkerung zu stoßen. Der höhere Anteil an Pessimist*innen lässt vermuten, dass das Thema Klimawandel auf eine 'Was sollen wir daran schon ändern können'-Mentalität stößt. Die vermehrten rechtspopulistischen Einstellungen führen vermutlich dazu, dass der Klimawandel an sich bezweifelt wird. Die Unzufriedenheit mit der Demokratie und das geringere politische Interesse der Landbevölkerung unterstreicht diese Vermutungen.Da es sich um eine Umfrage unter Wähler*innen handelt, kann man natürlich nicht auf die Schüler*innen, welche einen Großteil der Demonstrant*innen ausmachen, schließen, aber auf deren Eltern. Die Vermutung liegt nahe, dass aus diesen Gründen Eltern auf dem Land eher ein Problem in Schuleschwänzen für Klimastreiks sehen, als es in Großstädten der Fall ist.Eine weitere Herausforderung lässt sich in den Strukturen und Möglichkeiten, die zur Organisation auf dem Land vorliegen, vermuten. Diese beschränken sich vor allem auf die Schulen der Gemeinde und eventuell auf ein paar wenige Vereine, während sich in Großstädten durch Hochschulen und Universitäten ganz andere Möglichkeiten eröffnen.Das Thema Klimaschutz ist somit wohl eher nicht im Fokus von Gemeinden in ländlichen Regionen. Vermutlich liegt aber genau hier eine der größten Chancen für FFF Ortsgruppen, nämlich das Thema Klimaschutz und Klimagerechtigkeit in ländlichen Regionen in die Köpfe und Gespräche der Bevölkerung zu bringen. Im Folgenden wird auf die neun Fragen des Interviews einzeln eingegangen, die Antworten von FFF Weil der Stadt vorgestellt und eingeordnet.Frage 1: Warum habt ihr in Weil der Stadt einen FFF-Ortsverband gegründet?"Weil wir auch in einer so kleinen Stadt wie Weil der Stadt eine FFF-Gruppe haben wollten, damit Klimagerechtigkeit an vielen Stellen Gehör bekommt. Zudem gab es viele motivierte Menschen und wir wollten auch Schüler*innen aus Weil der Stadt ermöglichen, an Demos teilzunehmen, ohne dafür die Schule schwänzen zu müssen" (FFF Weil der Stadt, Interview, 10.03.2023, siehe Anhang).Klimaprotest war zu der Zeit der Gründung der Ortsgruppe noch etwas, das man in Weil der Stadt nur aus den Nachrichten und den umliegenden Universitäts- und Großstädten kannte. Mit Sicherheit schlossen sich auch damals ein paar wenige Schüler*innen aus Weil der Stadt den Protesten in Stuttgart an, jedoch war dies für viele wohl ein zu großes Hindernis oder auf lange Sicht auch nicht zweckmäßig, wenn man dieses Thema auch auf die Straßen vor der eigenen Haustüre bringen konnte. Zu Anfang fanden die Klimastreiks in Stuttgart am früheren Vormittag statt, sodass die Teilnahme Schulschwänzen voraussetzte. Sobald sich also die Frage nach Klimaprotest in Weil der Stadt ergab und bei einigen Schüler*innen auf Anklang stieß, gab es wohl keine Gründe mehr, nicht wenigstens den Versuch zu wagen.Frage 2: Hättet ihr euch nicht auch einem bereits existierenden Ortsverband in einer größeren Stadtanschließen können?"Es gab zwar bereits eine Gruppe in Stuttgart, allerdings war der Besuch deren Demos für viele aus Weil der Stadt nur schwer machbar, da der Weg und die damit verbundenen Fehlzeiten im Unterricht von den Lehrkräften oft nicht gebilligt wurden. Auch wollten wir vor Ort für Klimagerechtigkeit auf die Straße gehen, um auch hier Druck auf die Politik auszuüben" (ebd. siehe Anhang).Obwohl es ein paar größere Städte im Umkreis von Weil der Stadt gibt (Leonberg, Böblingen), gab es noch keine Klimastreiks durch FFF Gruppen in der Nähe. Als nächstbeste Möglichkeit gab es also nur die FFF Gruppe in Stuttgart. Zwar ist Weil der Stadt dank der S-Bahn gut an die Landeshauptstadt angebunden, jedoch dauert eine einfache Fahrt bis zum Hauptbahnhof gut 40 Minuten. Gerade für Schüler*innen ist dies eine größere Hürde, vor allem in den jüngeren Klassenstufen. Selbst wenn die Klimastreiks in Stuttgart damals erst nach Schulschluss (meist ca. 13 Uhr) begonnen hätten, so wäre die Teilnahme für Schüler*innen aus Weil der Stadt trotzdem nur mit Fehlzeiten im Unterricht möglich gewesen. Da diese jedoch nicht von allen Lehrkräften – langfristig - gebilligt wurden, war das für viele wohl keine Option. Hinzu kommt, dass Klimagerechtigkeit dann noch immer nicht in Weil der Stadt zum Thema geworden wäre.Frage 3: Wie habt ihr zu Beginn Mitglieder generiert?"Wir bestanden maßgeblich aus Interessierten, die sich bei einer Schulveranstaltung gesammelt haben und den dazugehörigen Freundesgruppen. Teilweise kamen noch weitere Interessierte hinzu, die über Aufrufe auf Instagram oder bei Demos zu uns kamen" (ebd. siehe Anhang).Wie vermutet, beschränkt sich (zumindest zu Anfang) die Organisation auf die wenigen vorhandenen Strukturen, die auf dem Land gegeben sind. Nur die Institution Schule und die privaten Freundeskreise konnten hier anfangs genutzt werden. Alles weitere musste sich die Weil der Städter Ortsgruppe selbst aufbauen. Dazu war es nötig, im Kleinen anzufangen und sich über Social Media und regelmäßige Aktionen eine Bekanntheit in der Gemeinde aufzubauen.Frage 4: Wie tut ihr es jetzt? (Mitglieder generieren)"Gar nicht, da wir im Moment eher inaktiv sind" (ebd. siehe Anhang).Hier stellt sich die Frage warum eine eigentlich erfolgreiche FFF Ortsgruppe inaktiv wird.Frage 5: Wie beständig ist die Arbeit im Ortsverband in Weil der Stadt?"Im Moment leider eher weniger beständig, da ein Großteil der ursprünglichen Mitglieder nun studieren und aus diesem Grund weniger Zeit haben. Dennoch versuchen wir, immer wieder Demonstrationen zu veranstalten" (ebd. siehe Anhang).Hiermit wird auch die aufgeworfene Frage zur Inaktivität der Ortsgruppe beantwortet. Gleichzeitig zeigt sich ein weiteres Problem, mit dem ländliche FFF Ortsgruppen gezwungenermaßen konfrontiert werden. Wenn in einer Großstadt mit vorhandener Hochschule oder Universität die aktiven FFF Mitglieder ihren Abschluss machen und studieren gehen, so geschieht dies oftmals in derselben Stadt und der Klimaprotest kann vor Ort weitergeführt und zusätzlich die neuen Strukturen genutzt werden. Für viele auf dem Land ist ein Studium entweder mit einem hohen zeitlichen Aufwand durch Pendeln verbunden oder nur durch einen Umzug in die jeweilige Stadt realisierbar. Also ist es ganz logisch, dass es auf dem Land mit der Zeit schwieriger wird, Klimaprotest zu organisieren, zumindest wenn die Hauptorganisator*innen als treibende Kräfte für das Studium wegziehen und nur wenige neue Leute nachrücken.Frage 6: Wie sind die Reaktionen der Weil der Städter:innen? Viele kennen euch ja bestimmt auch privat und sehen euch nun als Aktivisti."Ich würde sagen, dass von den meisten Respekt kommt, dass man den Mut hat und das Ziel, etwas zu verändern. Es gibt natürlich auch Leute, die es eher als negativ empfinden, aber das ist in meinem Umfeld eher die Minderheit" (ebd. siehe Anhang).Wie erwartet stößt eine solche Bewegung bei einigen auf Unverständnis, im näheren privaten Umfeld der Aktivisti scheint dies jedoch kein größeres Problem zu sein. Das lässt sich aber vermutlich auf die Bubble, die man sich sucht und aufbaut, zurückführen, warum sollte man auch engere Beziehungen zu Menschen pflegen, die die eigenen Werte nicht vertreten. Ganz besonders wenn man, wie der Großteil der FFF Aktivisti, noch sehr jung ist, grenzt man sich doch eher von Andersdenkenden ab. Erfreulicherweise kommt aus dem näheren Umfeld und aus dem Teil der Bevölkerung, der sich die Proteste anschaut oder sich ihnen sogar anschließt, Unterstützung und Respekt für das, was die Ortsgruppe leistet.Frage 7: Wie schätzt ihr eure eigene Wirksamkeit ein? (Was habt ihr bereits erreicht? Was könnt ihrlangfristig erreichen?)"Sowohl auf persönlicher Ebene haben uns viele angesprochen, dass sie durch uns weiter auf das Thema gekommen sind und ein Umdenken in ihrem (Konsum)verhalten begonnen hat. Auf der städtischen Ebene hatten wir schon mehrere Gespräche mit der Stadt und den Fraktionen und haben mit diesen über unsere erarbeiteten Forderungen gesprochen, die wir in Kooperation mit Wissenschaftler*innen erstellt haben. Leider hat die Stadt Weil der Stadt sehr hohe Schulden, weswegen wir oft mit der Aussage, dass dafür kein Geld da sei, vertröstet wurden. Auch haben wir generell Aufmerksamkeit für das Thema Klimagerechtigkeit generiert. Dementsprechend haben wir jetzt nicht alleine durch Weil der Stadt die Welt gerettet, aber wir haben etwas bewirkt" (ebd. siehe Anhang).Die Aktionen führten also nicht nur dazu, dass die Themen Klimaschutz und Klimagerechtigkeit in den gesellschaftlichen Diskurs der Bürger*innen geraten, sondern bewirkten sogar ein aktives Umdenken hin zu einem klimagerechteren Verhalten in den Köpfen einiger Weil der Städter Bürger*innen. Auch direkt die Verwaltungsebene der Stadt, in der man wohnt, mit Klimagerechtigkeit zu konfrontieren, ist der FFF Ortsgruppe durch ihren Forderungskatalog, welchen sie der Stadt Weil der Stadt übergeben hat, gelungen. Beeindruckend ist auch, welche Mühe in den ausgearbeiteten Forderungen stecken muss. Allein dass sich Schüler*innen die Mühe machen, ein 15-seitiges Dokument zu erstellen und das in Kooperation mit Wissenschaftler*innen, ist bemerkenswert. Das zeigt, auch wenn es von Beginn an klar war, dass die meisten der Forderungen für die Stadt Weil der Stadt in der aktuellen Situation nahezu unmöglich zu erreichen sind, welche Leistung teilweise von FFF Ortsgruppen ausgeht und ausgehen kann. Es geht bei all dem wohl nicht darum, eine Lösung parat zu legen, die so auch direkt umgesetzt werden kann, sondern viel mehr darum, etwas zu bewirken, auch wenn es noch so klein ist.Frage 8: Was sind speziell in Weil der Stadt eure Ziele?"Die erarbeiteten Forderungen zielen auf verschiedene Bereiche ab. Sei dies unter anderem Tempobegrenzung, Begrünung, Ausweitung und Sicherung der Naturschutzgebiete, die Erstellung eines CO2-Budgets für Weil der Stadt oder die Einführung eines Klimarats. Generell möchten wir aber vor allem Gehör für das Thema schaffen und zeigen, dass der Druck auf die Politik nicht nur von den großen Städten kommt, sondern überall in Deutschland (und auch weltweit) für Klimagerechtigkeit kämpfen" (ebd. siehe Anhang).Auch den Aktivisti ist klar, dass ihre Forderungen keine Lösung für das große Ganze sind und sie ihre Gemeinde dadurch auch nicht zu einer klimagerechten Oase machen. Jedoch sind die Forderungen gut ausgearbeitet und zumindest in Teilen realisierbar und dazu auch vollkommen zeitgemäß. Zumindest scheint es, als hätte FFF Weil der Stadt dadurch schon die ersten anfänglichen Hürden überwunden und einen klimapolitischen Anstoß in der Gemeinde gesetzt. Auch wenn nicht alle oder auch keine der Forderungen umgesetzt werden, so haben sie ihr Hauptziel, Aufmerksamkeit zu generieren und den Druck auf die Politik zu erhöhen, auf kommunaler Ebene umsetzen können. Was insofern wichtig ist, weil Politik schließlich nicht nur auf Landes- oder Bundesebene stattfindet, sondern tagtäglich auf kommunaler Ebene.Frage 9: Wie kann man euch als Nicht-Mitglied unterstützen?"Mit anderen Menschen über Klimagerechtigkeit sprechen, auf Demonstrationen gehen, laut sein und so aktiv Demokratie mitgestalten, Wählen gehen, damit auch in den Parlamenten endlich Klimagerechtigkeit umgesetzt wird, sich informieren und für Aktionen werben, damit möglichst viele Menschen etwas davon mitbekommen" (ebd. siehe Anhang).Zum Schluss war es noch interessant zu erfahren, was sich die Aktivisti an Unterstützung aus der Bevölkerung wünschen. Auch diese Frage wurde sehr sachlich und geerdet beantwortet. Eigentlich wird nur erwartet, dass die Anstöße, welche sie durch ihre Aktionen geben, weiter durchdacht und im besten Fall verbreitet werden, ob im Privaten oder auch über den politisch-demokratischen Weg. Der größte Gewinn für die FFF Ortsgruppe scheint es zu sein, wenn angestoßen durch eine ihrer Aktionen das Thema Klimagerechtigkeit innerhalb der Bevölkerung weitergetragen wird, bis auch in den Parlamenten Klimagerechtigkeit umgesetzt wird.ErgebnisseDie zuvor angestellten Vermutungen haben sich nicht alle bewahrheitet oder zumindest nicht gänzlich. Mitstreiter*innen zu finden, fiel der FFF Ortsgruppe Weil der Stadt zu Anfang ziemlich leicht, beschränkte sich aber auf das schulische und private Umfeld der Aktivisti. Schwieriger war es, für Kontinuität zu sorgen und ein nachrückendes Organisationsteam zu bilden, welches den Klimaprotest im Ort heutzutage und in Zukunft sichert.Demokratieverdrossenheit oder pessimistische und etwas vermehrte rechtspopulistische Einstellungen auf dem Land haben zumindest auf die Arbeit der Weil der Städter Ortsgruppe keine Auswirkung gezeigt. Das Thema Schuleschwänzen stellte zwar nicht von Seiten der Eltern, jedoch von Seiten der Schulen ein Problem für die Klimaaktivisti dar. Dort wurde es nicht gern gesehen, dass für Klimaprotest Unterricht geschwänzt wird. Vor allem war dies dadurch ein Problem, weil es im näheren Umkreis keine Möglichkeit für die Schüler*innen gab, sich Klimaprotesten anzuschließen. Hierin sahen die Weil der Städter Klimaaktivisti ihre Chance und gründeten eine eigene Ortsgruppe und ermöglichten so den Weil der Städter Schüler*innen Klimaprotest ohne Schulschwänzen.Die vermutete Herausforderung durch geringe organisatorische Möglichkeiten hat sich zumindest insoweit bewahrheitet, als es in Weil der Stadt nicht zu Massenprotesten kam, wie es in Großstädten der Fall war. Dies ist nicht weiter verwunderlich. Für groß angelegte Proteste fehlen einfach die Strukturen wie Hochschulen und Universitäten. Gerade diese fehlenden Einrichtungen stellen ländlich gelegene FFF Ortsgruppen vor eine große Herausforderung. Schaffen diese es nicht, in den jüngeren Klassenstufen genügend Mitstreiter*innen zu akquirieren, die später einmal die Organisation übernehmen, so wird es spätestens nach dem Abschlussjahr und mit Beginn von Ausbildung oder Studium der Hauptorganisator*innen zu einer Lücke kommen. Gerade in ländlichen Regionen ist es nicht unüblich, für eine Ausbildung oder ein Studium wegzuziehen oder weite Strecken zu pendeln. Dadurch fehlt es an Leuten und an Zeit, um weitere Aktionen planen und umsetzen zu können.Auch bewahrheitet hat sich, dass die größte Chance für FFF Ortsverbände in ländlichen Regionen in der Aufmerksamkeitsgenerierung für das Thema Klimaschutz und Klimagerechtigkeit liegt. Am Beispiel FFF Weil der Stadt hat sich gezeigt, dass dies sogar noch weiter geht. Sie haben Rückmeldungen von Bürger*innen bekommen, dass diese aufgrund der Aktionen der Ortsgruppe angefangen haben, ihr Verhalten und ihren Konsum in Richtung Klimaschutz und Klimagerechtigkeit zu ändern. FFF Weil der Stadt hat also bewirken können, dass sich Menschen vor Ort mit dem Thema auseinandersetzen.Auch hat FFF Weil der Stadt durch einen Forderungskatalog erreichen können, dass das Thema in der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat eine höhere Präsenz aufweist. Weil der Stadt hat hohe Schulden, was die Umsetzung der Forderungen verkompliziert. Selbst ohne dieses Problem wäre noch lange nicht sicher, dass die Forderungen von Seiten der Stadt umgesetzt werden, aber zumindest kann in Weil der Stadt niemand mehr sagen, dass die Schüler*innen nur auf die Straße gehen, Schule schwänzen, jedoch keine Lösungen für ihre Forderung, das 1,5 Grad Zeil einzuhalten, bereitstellen, denn genau das hat die Ortsgruppe gemacht.Die Ortsgruppe hat außerdem die damals anstehenden demokratischen Wahlen genutzt, um ihr Anliegen in den Vordergrund zu rücken, indem sie beispielsweise eine Podiumsdiskussion mit den Landtagskandidat*innen aus dem Wahlkreis durchgeführt haben. Dies eröffnete ihnen die Chance, weit über die Grenzen von Weil der Stadt hinaus Menschen zu erreichen und Klimaschutz im Wahlkreis 6 eine bedeutendere Rolle zuzuweisen. Eine weitere Chance, die FFF Weil der Stadt ergriffen hat, war es, in einer traditionell katholisch geprägten Stadt wie Weil der Stadt die Kirchengemeinde mit einzubeziehen und dadurch eine ganz neue Gruppe Bürger*innen auf das Thema Klimagerechtigkeit aufmerksam zu machen.Natürlich ist klar, dass nicht jede FFF Ortsgruppe die Herausforderungen, vor die sie gestellt wird, überwinden kann. Man kann auch nicht erwarten, dass jede Ortsgruppe so viel Energie und Arbeit aufwendet, um Klimagerechtigkeit Gehör zu verschaffen. Am Beispiel der FFF Ortsgruppe Weil der Stadt kann man jedoch sehen, welche Chancen man auch in ländlichen Regionen und kleineren Gemeinden ergreifen kann. Es bieten sich jede Menge Möglichkeiten für Aktionen gemeinsam mit Vereinen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften, im Zuge einer anstehenden Wahl oder indem man direkt auf die Stadtverwaltung und ihre Gremien zugeht.Die Ortsgruppe hat außerdem gezeigt, dass sich auch aus Herausforderungen Chancen ergeben können, beispielsweise indem man es anderen Schüler*innen ermöglicht, an Klimaprotesten teilzunehmen, ohne dass sie dafür Schule schwänzen müssen und Sanktionen zu erwarten haben. Auf alle Fälle haben sie bewiesen, dass man auch im Kleinen viel erreichen und große Aufmerksamkeit für Klimaschutz und Klimagerechtigkeit generieren kann.Diese Arbeit zeigt beispielhaft und schlaglichtartig, dass zusätzlich zu den großen Klimastreiks die ganzen kleineren Ortsgruppen eine wichtige Rolle im Kampf für eine klimagerechte Welt einnehmen. Sie bringen dieses brisante Thema auch in abgelegenere Gegenden, in die Nähe der Bürger*innen und auf die kommunale Ebene.Man kann nur hoffen, dass sich die Ortsgruppe auch ihrer aktuell größten Herausforderung stellen und diese überwinden kann und dass sie die Arbeit, so wie sie die letzten Jahre geleistet wurde, wieder aufnehmen kann. Dabei wünsche ich Fridays for Future Weil der Stadt und allen anderen Fridays for Future Ortsgruppen, die vor einer Herausforderung stehen, viel Erfolg! Ihr seid es, die etwas bewirken können. Lasst euch nicht unterkriegen und gebt nicht auf, denn ihr habt schon viel erreicht und könnt das noch immer. LiteraturDeutschlandfunk (2019): Fridays for Future. Schule schwänzen fürs Klima – wie lange noch? [online] https://www.deutschlandfunk.de/fridays-for-future-schule-schwaenzen-fuers-klima-wie-lange-100.html [07.03.2023].Fopp, Daniel (2021): Gemeinsam für die Zukunft – Fridays For Future und Scientists For Future. Vom Stockholmer Schulstreik zur weltweiten Klimabewegung, Bielefeld: transcript Verlag.Fridays for Future (o.J.) a: Mitmachen [Online] https://fridaysforfuture.de/mitmachen/ [04.03.2023].Fridays for Future (o.J.) b: Globaler Klimastreik – 3. März 2023 [online] https://fridaysforfuture.de/globaler-klimastreik/ [07.03.2023].Fridays for Future (2019) a: Internationaler Streik am 15.3. [online] https://fridaysforfuture.de/internationaler-streik-am-15-3/ [08.03.2023].Fridays for Future (2019) b: Der grösste Klimastreik der Geschichte – und das war erst der Anfang! [online] https://fridaysforfuture.de/ruckblick-allefuersklima1/ [09.03.2023].Fridays for Future WdS (o.J.): Weil der Stadt [online] https://fridaysforfuture.de/ortsgruppen/weil-der-stadt/ [14.03.2023].Fridays for Future WdS (2021): Forderungen. Fridays for Future Weil der Stadt [online] https://cloud.fridaysforfuture.is/s/Hcpks7NAL7ixfiB [14.03.2023].Kath. Kirchengemeinde St. Peter & Paul Weil der Stadt (2021): WDSTV.de Die Erde ist schön es liebt sie der Herr – Glaube und der Klimawandel. [online] https://www.youtube.com/watch?v=2IkPkzuL2OU [14.03.2023].Leonberger Kreiszeitung (2020): Fridays for Future-Demo in Weil der Stadt. Auch kleinere Städte können Druck machen [online] https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.fri-days-for-future-demo-in-weil-der-stadt-auch-kleinere-staedte-koennen-druck-machen.484cfe11-2a15-4b15-bd6a-4fc2d0d284f9.html [14.03.2023].Leonberger Kreiszeitung (2021): Kreis Böblingen. Fridays for future fühlt Landtagskandidaten auf den Zahn [online] https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kreis-boeblingen-fridays-for-future-fuehlt-landtagskandidaten-auf-den-zahn.6c515e59-bb4f-406e-8ee6-c8f29dd15b2e.html [14.03.2023].Merkur.de (2019): "Fridays for Future": Luisa Neubauer (22) ist die deutsche Greta Thunberg [online] https://www.merkur.de/politik/fridays-for-future-luisa-neubauer-22-ist-deutsche-greta-thunberg-zr-11839805.html [08.03.2023].Pokorny, Sabine (2020): Ticken Städter anders?. Politische Einstellungen in urbanen und ländlichen Regionen, Berlin: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.Sommer, Moritz/ Rucht, Dieter/ Haunss, Sebastian/ Zajak, Sabrina (2019): Fridays for Future. Profil, Entstehung und Perspektiven der Protestbewegung in Deutschland. Ipb working paper 2/2019. Berlin: Institut für Protest- und Bewegungsforschung.Stadt Weil der Stadt (o.J.): Keplerstadt. Stadtportrait [online] https://www.weil-der-stadt.de/de/Keplerstadt/Stadtportrait [12.03.2023].Statista (2022): Kennzahlen zum 1. Globalen Klima-Streik am 15. März 2019 [online] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1064670/umfrage/kennzahlen-zum-1-globalen-klima-streik/ [08.03.2023].Tagesschau (2023): Zehntausende demonstrieren für Verkehrswende [Online] https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/fridays-for-future-klimastreik-107.html [04.03.2023].----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------AnhangFragen an die Fridays for Future Ortsgruppe Weil der Stadt1. Warum habt ihr in Weil der Stadt einen FFF-Ortsverband gegründet?Weil wir auch in einer so kleinen Stadt wie Weil der Stadt eine FFF-Gruppe haben wollten, damit Klimagerechtigkeit an vielen Stellen Gehör bekommt. Zudem gab es viele motivierte Menschen und wir wollten auch Schüler*innen aus Weil der Stadt ermöglichen an Demos teilzunehmen ohne dafür die Schule schwänzen zu müssen.2. Hättet ihr euch nicht auch einem bereits existierenden Ortsverband in einer größeren Stadt anschließen können?Es gab zwar bereits eine Gruppe in Stuttgart, allerdings war der Besuch deren Demos für viele aus Weil der Stadt nur schwer machbar, da der Weg und die damit verbundenen Fehlzeiten im Unterricht von den Lehrkräften oft nicht gebilligt wurden. Auch wollten wir Vorort für Klimagerechtigkeit auf die Straße gehen, um auch hier Druck auf die Politik auszuüben.3. Wie habt ihr zu Beginn Mitglieder generiert?Wir bestanden maßgeblich aus Interessierten, die sich bei einer Schulveranstaltung gesammelt haben und den dazugehörigen Freundesgruppen. Teilweise kamen noch weitere interessierte hinzu, die über Aufrufe auf Instagram oder bei Demos zu uns kamen.4. Wie tut ihr es jetzt?Gar nicht, da wir im Moment eher inaktiv sind.5. Wie beständig ist die Arbeit im Ortsverband in Weil der Stadt?Im Moment leider eher weniger beständig, da ein Großteil der ursprünglichen Mitglieder nun studieren und aus diesem Grund weniger Zeit haben. Dennoch versuchen wir, immer wiederDemonstrationen zu veranstalten.6. Wie sind die Reaktionen der Weil der Städter? Viele kennen euch ja bestimmt auch privat und sehen euch nun als Aktivisti.Ich würde sagen, dass von den meisten Respekt kommt, dass man den Mut hat und das Ziel etwas zu verändern. Es gibt natürlich auch Leute, die es eher als negativ empfinden, aber das ist in meinen Umfeld eher die Minderheit.7. Wie schätzt ihr eure eigene Wirksamkeit ein? (Was habt ihr bereits erreicht? Was könnt ihr langfristig erreichen?)Sowohl auf persönlicher Ebene haben uns viele angesprochen, dass sie durch uns weiter auf das Thema gekommen sind und ein Umdenken in Ihrem (Konsum)verhalten begonnen hat. Auf der städtischen Ebene hatten wir schon mehrere Gespräche mit der Stadt und den Fraktionen und haben diesen unsere erarbeiteten Forderungen gesprochen, die wir in Kooperation mit Wissenschaftler*innen erstellt haben. Leider hat die Stadt Weil der Stadt sehr hohe Schulden, weswegen wir oft mit der Aussage, dass dafür kein Geld da sei, vertröstet wurden. Auch haben wir generell Aufmerksamkeit für das Thema Klimagerechtigkeit generiert. Dementsprechend haben wir jetzt nicht alleine durch Weil der Stadt die Welt gerettet, aber wir haben etwas bewirkt.8. Was sind speziell in Weil der Stadt eure Ziele?Die erarbeiteten Forderungen zielen auf verschiedene Bereiche ab. Sei dies unter anderem Tempobegrenzung, Begrünung, Ausweitung und Sicherung der Naturschutzgebiete, die Erstellung eines CO2-Budgets für Weil der Stadt oder die Einführung eines Klimarats. Generell möchten wir aber vor allem Gehör für das Thema schaffen und zeigen, dass der Druck auf die Politik nicht nur von den großen Städten kommt, sondern überall in Deutschland (und auch weltweit) für Klimagerechtigkeit kämpfen.9. Wie kann man euch als Nicht-Mitglied unterstützen?Mit anderen Menschen über Klimagerechtigkeit sprechen, auf Demonstrationen gehen, laut sein und so aktiv Demokratie mitgestalten, Wählen gehen, damit auch in den Parlamenten endlich Klimagerechtigkeit umgesetzt wird, sich informieren und für Aktionen werben, damit möglichst viele Menschen etwas davon mitbekommen.
WAS WIR VOM WELTKRIEG NICHT WISSEN Was wir vom Weltkrieg nicht wissen ( - ) Einband ( - ) Titelseite ([III]) Geleitwort ([V]) Einführung ([VII]) Vorwort ([VIII]) [Inhalt]: ([X]) [Abb.]: Nr. 1. Unsere braven Feldgrauen an der Westfront. Vorgehende Reserven passieren einen Sprengtrichter zwischen St. Quentin und Laon ( - ) [Abb.]: Nr. 2. Vorgehende deutsche Sturmtruppen im Westen ( - ) Vom unbekannten deutschen Soldaten ([1]) Aus der namenlosen Masse geboren ([1]) Wandlungen des Soldaten von 1914 bis 1918 (2) Die Tugenden des Soldaten (4) [Abb.]: Nr. 3. Typisches versumpftes Trichtergelände an der Westfront ( - ) [Abb.]: Nr. 4. Trichterfeld in Flandern Völlig unpassierbar, nur der Bohlenweg ist eben benutzbar, aber die Feldgrauen hielten aus (Fliegeraufnahme aus 200 m Höhe) ( - ) [Abb.]: Nr. 5. Besetzter Trichter im Sumpfgelände an der Westfront In diesem Gelände hielten unsere Feldgrauen heldenmütig aus ( - ) [Abb.]: Nr. 6. Sturmangriff unserer Feldgrauen nach erfolgreichen Sprengungen an der Somme ( - ) Einordnung in das Schicksal der Gemeinschaft (7) Die fortzeugende Kraft des Opfers (8) [Abb.]: Nr. 7. Von der großen Schlacht im Westen Deutsche Reserven auf dem Vormarsch von St. Quentin. März 1918 ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 8. Truppentransport nach der Somme-Front (2)Nr. 9. Infanterie verläßt die Stellung zum Sturm bei Montdidier. 1918 ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 10. Die Leib-Batterie des 1. Garde-Feld-Art.-Regiments fährt bei Tarnopol zur Beschießung der fliehenden Russen auf (2)Nr. 11. Alarmierung einer Sturmabteilung ( - ) [Abb.]: Nr. 12. Vom östlichen Kriegsschauplatz: Vorgehende Reserven in Wolhynien ( - ) Der unbekannte Soldat lebt! (9) Gab es Schicksalsstunden im Weltkrieg und wann? ([12]) [Gedicht]: ([12]) Der Kaiser will den Krieg mit Frankreich vermeiden ([12]) [Abb.]: Nr. 13. Deutscher Vormarsch in Rumänien Unsere Truppen auf den schneedurchweichten Straßen während des Marsches gegen Braila ( - ) [Abb.]: Nr. 14. Die italienische Isonzofront kommt ins Wanken: Österreichische Trommelfeuer am Isonzo auf die Italiener 1917 ( - ) [Abb.]: Nr. 15. Verkündung des Kriegszustandes vor dem Zeughaus in Berlin am 31. Juli 1914 Unter den Linden sind Hunderttausende auf den Beinen ( - ) [Abb.]: Nr. 16. General Rennenkampf mit seinem Stabe im September 1914 beim Diner im Dessauer Hof in Insterburg (General Rennenkampf: der zweite links neben dem Offizier in weißer Uniform) ( - ) Zwei Fahrten (14) [Gedicht]: (16) [Abb.]: (1)Nr. 17. Englische Werbeplakate (2)Nr. 18. Englische Werbeplakate ( - ) [Abb.]: Nr. 19. Die große Schlacht im Westen. März 1918 Schwerer Mörser wird auf dem Kampfgelände vor Ham in Stellung gebracht ( - ) Die Schicksalsstunde der deutschen Marine (17) Die Proklamierung der Unabhängigkeit Polens am 5. November 1916 (19) [2 Abb.]: (1)Nr. 20. Der französische General Fayolle, Kommandant einer Armee, läßt sich die französischen Truppen, die an den Kämpfen um Artois beteiligt waren, vorführen und hält eine Ansprache. 1915 (2)Nr. 21. Besuch des Generals Joffre im Hauptquartier der Generäle Mangin und Nivelle bei Verdun. 1916. (Nach französischer Darstellung) ( - ) [Abb.]: Nr. 22. Das sterbende St. Quentin Der Brand der Kathedrale von St. Quentin, die Folge der französischen Artilleriewirkung. Blick auf die abgebrannte Kathedrale. Rechts durch französische Granaten hervorgerufener Brand. 19. August 1917 ( - ) Verdun (22) Janbo (23) Uneingeschränkter U-Boot-Handelskrieg (24) Wir werden siegen! (27) Die Stunde des Generals Foch am 26. März 1918 (28) [Abb.]: Nr. 23. Abzug der Engländer von Gallipoli. 1915 (Nach englischer Darstellung) ( - ) [Abb.]: Nr. 24. Von der 12. Isonzoschlacht Der siegreiche Durchbruch der italienischen Front durch die Deutschen und Österreicher Ein italienisches Riesengeschütz an der Isonzofront, ein Ungeheuer, wie es sich auch unter der gewaltigen Geschützbeute der Sieger befindet ( - ) Sofortiger Waffenstillstand! (29) Krisen und Katastrophen im Feindlager ([32]) Die erste Enttäuschung unserer Feinde: Der völlige Zusammenbruch des französischen Feldzugsplanes ([32]) [Abb.]: Nr. 25. Einzug unserer Feldgrauen in Bapaume ( - ) [Abb.]: Nr. 26. Von den französischen Angriffen in der Champagne. Juni 1917 Überreste einer französischen Sturmwelle vor unseren Gräben ( - ) Die Katastrophe von Gallipoli 1915 (36) [2 Abb.]: (1)Nr. 27. Siegreiche Offensive gegen Italien. November 1917 Im eroberten Udine. Gefangene Italiener auf dem Marktplatz (2)Nr. 28. Durchbruch westlich St. Quentin. Frühjahr 1918 Aus den Kämpfen kommende englische Gefangene ( - ) [Abb.]: Nr. 29. Blick in das Kampfgelände am Kemmel. Frühjahr 1918 Im Hintergrunde vorgehende deutsche Sturmwellen ( - ) Die Katastrophe 1915 im Osten (38) Das gleiche Jahr brachte die Auflösung des serbischen Heeres (39) Den Zusammenbruch des rumänischen Heeres (40) Der innere Zusammenbruch des französischen Heeres im Mai 1917 (40) Die italienische Katastrophe 1917 (42) Englische Krisis und Rußlands Ende (43) "unbeschränkten" U-Boot-Krieg (44) [2 Abb.]: (1)Nr. 30. Typen der ersten nach Lemberg eingebrachten russischen Gefangenen aus den Durchbruchskämpfen 1917 (2)Nr. 31. Einige Typen der "Kulturträger" der Entente aus den Kämpfen in der Champagne ( - ) [2 Abb.]: Nr. 32. Sibirische Truppen im Kampfe um den Dzike-Lani, einen befestigten Gipfel südwestlich von Tarnopol. Die zweite Linie erwartet einen Angriff. Oben steht der Führer, Leutnant Glouschkoff, der eine Stunde später gefallen ist. (Nach englischer Darstellung) (2)Nr. 33. Tote Rumänenkompanie am Eisenbahndamm bei Kronstadt ( - ) So nahe das schicksalentscheidende Jahr 1918 (48) [2 Abb.]: (1) Nr. 34 Gefangene Schotten (2)Nr. 35. Einige Typen gefangener Amerikaner Verhör eines amerikanischen Soldaten ( - ) [Abb.]: Nr. 36. Die große Schlacht im Westen. März 1918 In den gestürmten englischen Linien zwischen Bapaume und Arras. Ein Transport von 4000 englischen Gefangenen in einer Sammelstelle vor Arras ( - ) [Abb.]: Nr. 37. Die Friedensrede des deutschen Reichskanzlers im Reichstag. Dezember 1916 ( - ) [Abb.]: Nr. 38. Prinz Leopold von Bayern, der Oberbefehlshaber Ost, unterzeichnet den Waffenstillstand von Brest-Litowsk 1. Kameneff, Rußland; 2. Joffe, Vorsitzender der russ. Delegation; 3. Frau U. U. Biecenko, Mitglied der russ. Delegation; 4. Kontre-Admiral Altvater, Rußland; 5. Lipsth, Hauptmann im russ. Generalstab; 6. Karachan, Sekretär der russ. Delegation; 7. Frokke, Oberstleutnant im russ. Generalstab; 8. Jeki Pascha Erz., der Bevollmächtigte der Türkei; 9. v. Merth, Botschafter, Österreich-Ungarn; 10. Prinz Leopold von Bayern, Oberbefehlshaber Ost; 11. Hoffmann, Generalmajor, Chef des Stabes; 12. Gantschew, Oberst, der bulg. Bevollmächtigte; 13. Horn, Kapitän zur See; 14. Hen, Hauptmann im Generalstab; 15. Brinkmann, Major im Generalstab; 16. v. Kameke, Major; 17. v. Rosenberg, Rittmeister; 18. v. Mirbach, Major; 19. Armeeintendant Ob.-Ost Kessel; der zweite rechts von Nr. 16, links von Nr. 7; Oberstleutnant Tillmanns, Feldeisenbahnchef Ob.-Ost; links dahinter Oberst Lehmann. ( - ) [Abb.]: Nr. 39. Ein schicksalsvolles Zusammentreffen: Im Wald von Compiégne Rechts der Zug der deutschen Bevollmächtigten zum Abschluß des Waffenstillstandes Links der Zug Marschall Fochs ( - ) [Abb.]: Nr. 40. Die deutschen Delegierten während der Übergabe des Friedensvertrages im Trianon-Palast zu Versailles (Englische Darstellung) ( - ) Aus den Hintergründen der politischen Geschichte der Kriegsjahre: Geheimaufträge, Friedensfühler, begrabene Hoffnungen ([53]) Ein unehrlicher Makler ([53]) Und Rußland? (59) [Abb.]: Nr. 41 Das verhängnisvollste Dokument des Weltkrieges: Der Diktat-Vertrag von Versailles Die letzten Zeilen des Vertrages und die Unterschriften und Siegel der Abgeordneten der Vereinigten Staaten und Großbritanniens ( - ) [Abb.]: Nr. 42. Zur Unterzeichnung des Diktat-Vertrages von Versailles Die Seite des Vertrages mit den Unterschriften und Siegeln der Delegierten Kanadas, Australiens, Südafrikas, Neuseeland, Indiens und der französischen Delegation (Clemenceau, Pichon, Klotz, Tardieu, Cambon) ( - ) [Abb.]: Nr. 43. Zur Unterzeichnung des Diktat-Vertrages von Versailles Die Seite des Vertrages mit den Unterschriften und Siegeln der Delegierten Italiens, Japans, Belgiens, Boliviens, Brasiliens. (Herr Paul Fernadès, dessen Siegel aufgedrückt und dessen Name mit Bleistift geschrieben wurde, war bei der Unterzeichnung abwesend.) ( - ) [Abb.]: Nr. 44. Zur Unterzeichnung des Diktat-Vertrages von Versailles Die Seite des Vertrages mit den Unterschriften und Siegeln der deutschen Delegierten (Hermann Müller, Dr. Bell) ( - ) Ein bourbonischer Thronprätendent (62) Der französische Generalstab auf den Pfaden der Diplomatie (65) Intermezzi (66) Papst Benedikt XV. (68) Unterlassungssünden in der militärischen Rüstung Deutschlands vor dem Kriege ([72]) Nichtausnutzung der Volkskraft ([72]) [Tabelle]: Stärke der Feld-, Reserve- und Ersatztruppen Landwehrtruppen einschl. Ersatzformationen (74) [Abb.]: Zahl der im Jahre 1910 zum Dienst im Heer ausgehobenen Mannschaften (75) [Tabelle]: Die Heeresstärken der großen europäischen Kontinentalmächte, Ende 1911, sind aus folgender Tabelle ersichtlich (75) [Abb.]: Friedenspräsenzstärke im Jahre 1911. Unteroffiziere und Mannschaften (75) [Tabelle]: Wie unser Generalstab für den Fall eines Krieges Ende 1912 die Kräfte der voraussichtlichen Gegner beurteilte, ergibt sich aus nachfolgender Übersicht, die er dem Reichskanzler vorlegte: (77) [3 Tabelle]: (1)Die jährlichen Ausgaben betrugen für das Heer (ohne Marine) auf den Kopf der Bevölkerung: (2)Die geplanten Kriegsstärken des Feld- und Besatzungsheeres wurden in unserem Generalstabe berechnet (3)Wollten wir die Masse unseres Heeres im Westen einsetzen und im Osten mit geringen Kräften auskommen, so müßte Österreich-Ungarn die Hauptlast des russischen Angriffs tragen. Ein Vergleich der Kräfte für 1914 gab aber folgendes erschütternde Bild: (79) Nichtaufstellung der 3 Korps (80) [Abb.]: Nr. 45. Bilder aus dem englischen Frontleben: Geschäftige Szene von englischen Truppen, Lazarett-Autos usw., auf einer Straße, die nach Pilkem führt (Nach englischer Darstellung) ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 46. Schwere Batteriestellung in offener Feldschlacht im Westen (2)Nr. 47. Gegen Fliegersicht gedeckte (getarnte) englische Mörserbatterie vor Peronne ( - ) Nicht genügendes Zusammenwirken verantwortlicher Dienststellen (81) Nicht genügende Fühlung mit den Bundesgenossen (82) Nicht-Berücksichtigung einer langen Kriegsdauer (84) Nicht genügende Bewertung der Technik (87) [Abb.]: Nr. 48. Von der mazedonischen Front Englischer Kriegsmaterialtransport zur Front, der von kanadischen Truppen geführt wird (Nach englischer Darstellung) ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 49. Straße Tergnier-Channy-Condre-Vonel. März 1917 Gesprengtes Straßenkreuz im Rückzugsgebiet (2)Nr. 50. Erstellung einer leichten Eisenbahnlinie durch die englischen Truppen für den Nachschub von Kriegsmaterial (Nach englischer Darstellung) ( - ) [Abb.]: Nr. 51. Wechselndes Kriegsglück auf dem westlichen Kriegsschauplatz Von der französischen Offensive im Westen: Säuberung und Ausbesserung der von den Deutschen gesprengten und mit Hindernissen aller Art belegten Straßen durch die Franzosen (Nach französischer Darstellung) ( - ) [Abb.]: Nr. 52. Zwischen Reims und Laon. Langrohrgeschütz in gedeckter Stellung ( - ) Interessante Fälle aus der Arbeit der Geheimen Feldpolizei ([89]) Wer blieb Sieger? ([89]) Von Redl bis Mata Hari (91) Agent 203 Ein Abenteuer auf der Grenzstation (93) Spionage in Zahlen (96) [Abb.]: Nr. 53. Die wuchtige deutsche Offensive gegen Rumänien: Eine verlassene rumänische Deckung vor Brasso-Kronstadt. Die tote rumänische Schwarmlinie, die durch Flankierung mit einem Maschinengewehr weggefegt wurde ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 54. Aus der Offensive gegen Rumänien: Im eroberten Constanza Einige in Brand geschossene Öltanks (2)Nr. 55. Vom Balkan-Kriegsschauplatz Franzosen beim Steineklopfen zur Herstellung von Kunststraßen für den Proviant-Automobil-Verkehr ( - ) Wie Miß Cavell erschossen wurde Bericht eines Augenzeugen über die Hinrichtung der englischen Krankenschwester ([98]) War das Urteil des Kriegsgerichts gerechtfertigt? ([98]) die Ausführung des Cavell-Films ([98]) Miß Cavell steigt aus, (99) Der politische Hintergrund (99) Frauen hatten gehandelt, Frauen angeblich die Pläne ersonnen, die Taten vollbracht (100) es wurde zugestanden (101) Wie ist die Erschießung von Miß Cavell zu beurteilen? Formell ist sie zu Recht erfolgt. Sie hatte als Mann gehandelt und wurde von uns als Mann bestraft (101) Einblicke in den Nachrichtendienst während des Weltkrieges ([103]) Verkümmerung des deutschen Nachrichtendienstes vor dem Krieg ([103]) Reorganisation des deutschen Nachrichtendienstes von 1906 ab (104) Es wurden nur unzulängliche Mittel für den deutschen Nachrichtendienst bewilligt (104) [Abb.]: Nr. 56. Ein Spionagefall in Frankreich nach dem Kriege: Sensationelle Hinrichtung von vier Spionen, darunter eine Frau(!), bei Vincennes am 15. Mai 1920. Der Moment vor dem Befehl zum Feuern. Die Verurteilten waren beschuldigt, mehrere ihrer Landsleute an die Deutschen verraten zu haben. Man beachte, daß diese traurige Exekution in Frankreich mehr als eineinhalb Jahr nach Kriegsende stattfand und daß sich die öffentliche Meinung nicht dagegen auflehnte. Ein interessantes Gegenbeispiel zum deutschen Fall der Erschießung der Miß Cavell ( - ) Der Vorsprung des feindlichen Nachrichtendienstes (105) Statistik aus der Spionage (105) die Ziele und Wege des Nachrichtendienstes der Feindbundstaaten (106) Interessante Fälle aus dem Abwehrdienst des Generalstabs aus der Vorkriegszeit (107) Der Nachrichtendienst ist zum Mittel des ewig währenden politischen und wirtschaftlichen Kampfes der Völker geworden (108) Mangelnde Einheitlichkeit im deutschen Nachrichtendienst (108) Vom russischen Nachrichtendienst (109) Viele Beziehungen des feindlichen Nachrichtendienstes in Deutschland blieben unentdeckt (110) Die schwierige Arbeit der geheimen deutschen Feldpolizei (110) Die Verhältnisse im Westen, Bevölkerung unterstützt den feindlichen Nachrichtendienst (111) Zentralen des feindlichen Nachrichtendienstes in Holland (112) Der feindliche Nachrichtendienst erfuhr nie die Absichten der deutschen Heerführung (112) Der Charakter der Spionage im Osten (113) Die Barriere im Osten gegen die Feindpropaganda (114) Die Neutralen im Nachrichtendienst (115) Eine ganz besondere Rolle im Nachrichtendienst spielt die Gewinnung eines Urteils über die Führer auf der Gegenseite (115) Propaganda des feindlichen Nachrichtendienstes gegen die deutsche Führung (116) Was wir vom Zukunftskrieg nicht wissen (116) [Abb.]: Nr. 57. Rastende feldgraue Kolonnen auf dem Wege zur Front ( - ) [2 Abb.]: Nr. 58. (1)Durchbruch westlich St. Quentin, vor Ham. März 1918 Durch gestürmte englische Stellungen vorgehende Artillerie (2)Nr. 59. Artillerie mit gemischter Bespannung beim Überwinden eines Trichterfeldes. Bei Raucourt, Februar 1918 ( - ) Hinter den Kulissen Ein paar Scherenschnitte aus der Finsternis ([118]) Aus dem deutschen Nachrichtendienst ([124]) Ein Fall von Kritiklosigkeit in der deutschen Presse ([124]) [Abb.]: Nr. 60. Ein Ort heißen Ringens: Häusertrümmer am Eingang vom Chaulnes. Mai 1918 ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 61. Von der englischen Front im Westen Die Ruinen eines von den Deutschen verlassenen Dorfes. Der Krater im Vordergrunde rührt von einer gewaltigen Minensprengung her (2)Nr. 62. Die Schlacht bei Armentières Im Straßenkampf gefallene Engländer. Estaires, April 1918 ( - ) Abenteuerliche Vorstellungen des breiten Publikums über den Nachrichtendienst. Späte Aufklärung über "Mademoiselle Docteur" Ein Bild der geheimsten Werkstatt des deutschen Generalstabes (125) Herkommen, Studien, Arbeiten der Vorkriegszeit (125) Im Dienste des Vaterlandes in Feindesland (127) Von den Schwierigkeiten, die sich mir entgegenstellten (127) Wie ich in Brüssel meinen ersten Posten im militärischen Sicherheitsdienst fand (128) [Abb.]: Nr. 63. Ein französischer besetzter Graben zwischen Reims und Laon Französischer Sturmtrupp vor dem Vorgehen ( - ) [Abb.]: Nr. 64. Bau einer Feldbahn für Munitionstransport bei Sedan. März 1918 ( - ) In der Kriegsnachrichtenstelle Brüssel "Leutnant" Schragmüller entpuppt sich als Dame (129) Meine Arbeit an der neuen Dienststelle Ihre Zugehörigkeit zur Obersten Heeresleitung (129) Wie ich den Chef der Abteilung IIIB des Großen Generalstabes kennenlernte (130) Ich werde Leiterin der Sektion Frankreich der Kriegsnachrichtenstelle Antwerpen (131) Über das eigentliche Wesen des Nachrichtendienstes (132) Warum sich nicht nur Berufsoffiziere für den Nachrichtendienst eignen (132) Wie sich der Mitarbeiterstab im Nachrichtendienst so interessant und vielseitig zusammensetzte (133) Das Arbeitsgebiet der Abteilung IIIB und ihre Leitung (133) Einblicke in den komplizierten Organismus des "geheimen" Nachrichtendienstes (134) Das Feld der Kriegsnachrichtenstellen (135) Von den irrigen Vorstellungen über den deutschen Nachrichtendienst (135) Interessante Vorfälle, Geheimnisse um die Nachrichtenstelle in Antwerpen (136) Vom verhängnisvollen Einfluß der Sabotageakte auf die Kriegführung ([139]) Die Sabotage als furchtbare feindliche Waffe gegen Deutschland ([139]) Sabotage betraf ausschließlich die rückwärtigen Verbindungen (140) Rückblick auf die Wandlung des Begriffes "Kriegführung" (140) Praktiken des feindlichen Sabotagedienstes (141) Feindliche Sabotage in der Kriegsindustrie (142) Pulver, Munitions- und sonstige Fabriken: Explosionen und Brände (143) [2 Abb.]: (1)Nr. 65. Von der Explosion der Sprengstoffabrik Nitro in Chapel bei Döberitz (2)Nr. 66. Überreste der durch Explosion am 7. Januar 1918 zerstörten Hauptanlagen der Sprengstoffabrik Nitro in Chapel bei Döberitz Die Bilder Nr. 65 und Nr. 66 zeigen die furchtbare Wirkung am Hauptgebäude, die Bilder Nr. 67 und 68 die an den vollkommen vom Erdboden verschwundenen Nebengebäuden (vgl. Text S. 145) ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 67. Von der Explosion der Sprengstoffabrik Nitro in Chapel bei Döberitz (2)Nr. 68. Von der Explosion der Sprengstoffabrik Nitro in Chapel bei Döberitz ( - ) Anschläge auf: (146) Flugzeug- und Luftschiffindustrie (146) Großkraftwerke und Funkstationen (147) Eisenbahnen und ihre Kunstbauten (147) Vernichtungspläne gegen unsere Lebensmittelvorräte (149) Feindliche Sabotagestellen (149) Feindliche Direktiven in der Kriegsgefangenensabotage (150) Anweisung für Schädigungen und Zerstörungen (150) Instruction pour le Sabotage des Pommes de terre Anweisung für die Kartoffelvernichtung (151) Die vielseitige Betätigung der feindlichen Sabotage (152) [Abb.]: Nr. 69 Überreste des durch Brand am 13. April 1918 zerstörten Flugzeugbaues Manzell am Bodensee (vgl. Text S. 146). Fast die ganze Anlage war zerstört. Völliger Neuaufbau notwendig. Schwerer Schaden für den Bau von Wasserflugzeugen ( - ) [3 Abb.]: (1)Nr. 70. Konstruktionszeichnung der für den Anschlag auf die Kraftwerke Rheinfelden (vgl. Text S. 147) verwendeten Sprengkörper. Ihr Durchmesser war so berechnet, daß die Zwischenräume der vor den Turbinen angebrachten Schutzgitter durchschwimmen konnten (2)Nr. 71. Form einer Sprengvorrichtung zur Zerstörung von Gleisanlagen, die russischen Sabotageagenten abgenommen wurde. Die Kästen enthielten die Sprengladung (vgl. Text S. 147/148) (3)Nr. 72. Form der in Zigaretten übersandten Glastuben, deren Inhalt zwecks Vernichtung von Hornvieh und Schweinen in das Futter eingemengt werden sollte und wurde (vgl. Text S. 150 und 152) ( - ) [2 Abb.]: (1)Darstellung eines aufgeschnittenen Kuchens mit eingebackenen Sabotagemitteln (Glasröhrchen und Tuben mit Bazillen oder sonst schädlich wirkendem Inhalt, Extirpateure usw.); im Februar 1917 durch die Postüberwachungsstelle des Lagers Heuberg entdeckt (vgl. Text S. 150). Übersendung der schriftlichen Zerstörungsanweisungen (vgl. Text S. 150/151) erfolgte ebenso (2)Nr. 74. Beschlagnahmte Kartoffeln mit ausgestochenen Augen (vgl. Text S. 150) ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 75. Verschiedene Formen der für das Ausstechen der Keime und Augen von Saatkartoffeln in Kuchen übersandten Extirpateure (vgl. Text S. 151) Rechts unten: Huf- und andere Nägel; sie wurden von den Gefangenen unter das Pferde- und Rindviehfutter gemischt und dort sowie in den Eingeweiden verendeter Tiere gefunden (vgl. Text S. 152) (2) Nr. 76. Kartoffel, in der eine Metalltube, ähnlich wie in dem Kuchen auf Bild Nr. 73, enthalten war (vgl. Text S. 150) ( - ) Wie groß waren die Schäden durch Kriegsgefangenensabotge? Der feindliche Sabotagedienst beeinflußte die deutsche Kriegsführung erheblich, aber nicht entscheidend (153) Auch die planmäßige Feindpropaganda war in ihren Auswirkungen Kriegssabotage (153) Unbekanntes von Luftschiffen, ihrer Kriegführung und ihren Verlusten ([155]) Der deutsche Vorsprung im Luftschiffbau ([155]) Falsche Vorstellungen von der Leistungsfähigkeit der Luftschiffe. Die Armee gab die Luftschiffahrt 1917 auf (156) Von den Aufgaben der Luftschiffer im Kriegsfall (156) Eine Fahrt in den Wald (157) Der Verlust des "L 12" (162) Nr. 77. Zeppelin über England. (Die weißen Punkte sind platzende Geschosse.) ( - ) Nr. 78. Zeppelin über Paris. Durch Bomben zerstörte Fabrik in Courbevoie bei Paris ( - ) Verlust von fünf Luftschiffen bei einer Englandfahrt (165) Die Katastrophe von Ahlhorn (166) Englischer Fliegerangriff auf den Luftschiffplatz Tondern (167) [Tabelle]: (169) [2 Abb.]: (1)Nr. 79. "L 7" wurde in der Nordsee von leichten englischen Kreuzern abgeschossen (2)Nr. 80. Zum Untergang von "L 19" Am 2. Februar 1916 trieb "L 19", Kapitänleutnant Löwe, sinkend in der Nordsee (Die schiffbrüchige Besatzung hat sich auf den Rücken des Luftschiffes geflüchtet!) ( - ) [Abb.]: Nr. 81. Ins Meer gestürzt! Die Mannschaft von Zeppelin "L 15", der auf einem Streifzug über den Osten Englands von einer Granate hinten getroffen wurde und auf die Mündung der Themse herabstürzte, ergibt sich dem englischen Küstenwachtschiff "Olivine" in der Nacht vom 31. März auf 1. April 1916. (Nach einer französischen Darstellung) ( - ) [Tabelle]: (173) Aus der Geschichte der Fliegertruppe ([181]) [2 Tabellen ]: (1)a) Flugzeugfertigung (2)b) Die in den einzelnen Jahren gebauten Flugmotoren (183) [Tabelle]: c) Vergleichende Flugleistungen (184) Gefechtsgemeinschaft der Flieger mit anderen Waffen (184) In der Schlacht von Tannenberg 1914 (184) [2 Abb.]: (1)Nr. 82. Das bei Rhetel abgeschossene Luftschiff "Alsace", die Hoffnung Frankreichs (2)Nr. 83. Von der englischen Fliegertätigkeit im Westen Vorbereitung zu einem großen englischen Nachtangriff auf deutsche Städte (Nach einer englischen Darstellung) ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 84. Bei einem deutschen Bombengeschwader Aufhängen der Bomben unter das Flugzeug (2)Nr. 85. Deutsches Wasserflugzeug übernimmt auf hoher See wichtige erbeutete Papiere von einem deutschen U-Boot ( - ) [Abb.]: Nr. 86. Aus der deutschen Luftbeute Englisches Großflugzeug (Typ Handley-Page), das unversehrt in unsere Hände fiel. Das Flugzeug ist 30 m breit, 20 m lang und 6 1/2 m hoch, hat zwei Motoren zu je 260 PS, die zwei vierflüglige Propeller treiben. Bewaffnung: 3 Maschinengewehre. Besatzung: 5 Mann ( - ) [Abb.]: Nr. 87. Die Schlacht gesehen von einem Flugzeug in 200 m Höhe Die 10. Armee hat am 17. September 1916 angegriffen. Um 3 Uhr nachmittags im Verlauf des Sturmes von Vermandovillers kommen die Verstärkungen durch die bereits eroberten deutschen Gräben an. Am Abend waren Vermandovillers und Berny in der Hand der Franzosen (Nach französischer Darstellung) ( - ) [Karte]: (185) In der Sommeschlacht 1916 (186) In der großen Schlacht von Frankreich 1918 (187) Eigene Kampftätigkeit in der Luft (188) Über der Belforter Pforte 1915 (188) Die Luftschlacht von Le Câteau (189) Die deutschen Flieger am 8. August 1918, dem "schwarzen Tag des deutschen Heeres" (190) Kampftätigkeit gegen Erdziele (191) Gegen die Munitionslager von Audruicq und Cérify 1916 (191) Die Bombenangriffe auf das Rüstungsarsenal London und die Festung Paris (192) [Abb.]: Nr. 88. Eine Glanzleistung deutscher Luftaufklärung Der Hafen von Le Havre, aus 6000m Höhe von einem deutschen Aufklärungsflugzeug aufgenommen 1. Ein feindliches Lenkluftschiff, das über Le Havre kreiste und von dem deutschen Flugzeug mit Maschinengewehrfeuer angegriffen wurde. Der Schatten des Luftschiffes links daneben. - 2. Der Luftschiffhafen mit der (3). Luftschiffhalle. -4. Bahnhof. - 5. Materiallager ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 89. Ein deutscher Flieger bewirft einen französischen Munitionszug mit Bomben (2)Nr.90. Ein völlig zerstörter Munitionspark mit den Resten eines Munitionszuges; Die Munition wurde durch Fliegerbomben zur Entzündung gebracht ( - ) [Tabelle]: Churchill, der Munitionsminister, berichtet 3. B. über den Leistungsausfall in der Angriffsnacht vom 24. zum 25. September 1917 bei einer Patronenfabrik: (193) "Allgemeiner Befehl für den Flug nach Paris (193) Denkwürdige Begebenheiten aus dem Seekrieg ([195]) die Seefront, ([195]) Freie Meer, ([195]) die Überführung eines englischen Expeditionskorps (196) Englandfeindschaft (196) [2 Abb.]: (1)Nr. 91. S. M. S "Baden" und S. M. S. "Karlsruhe" mit Zerstörersicherung (2)Nr. 92. Großkampfschiffe auf Zickzackkurs mit Torpedoboot-Zerstörern zur U-Boot-Sicherung ( - ) [Abb.]: Nr. 93. Das Kreuzergeschwader, S. M.S.S. "Scharnhorst", "Gneisenau", "Leipzig", "Nürnberg", "Dresden" an der chilenischen Küste in den Tagen vom 26.-29. November 1914 ( - ) [Abb.]: Ein Stärkevergleich der Nordseestreitkräfte ergibt für Kriegsausbruch folgendes Bild: (197) [2 Tabellen]: (1)Ein Stärkevergleich der Nordseestreitkräfte ergibt für Kriegsausbruch folgendes Bild: (2)Der Zuwachs an Großkampfschiffen, den beide Flotten im ersten Halbjahr des Krieges erhielten, stellt sich wie folgt dar: (197) das am meisten zu beanstandende Kapitel der deutschen Seekriegführung. (198) auf diesen Tag (199) das Unheil der Flottenlähmung; Coronel (200) am Falklandtage, (200) Auslandkreuzerkrieg. Vertrauensmänner. heimliche Schlupfwinkeln (201) fliegenden Stützpunkten (201) tragisches Ende, (202) sämtliche Räume des noch schwimmenden Achterschiffs (202) "Der Kaiser hat mich zum Kommandanten dieses Schiffes gemacht, also gehe ich nicht eher über Bord, als bis es unter Wasser ist!" "Während die "Nürnberg" sank, wehte inmitten einer Gruppe von Mannschaften, hochgehalten an einer Stange, die deutsche Kriegsflagge." "Wir sind erfreut, daß der Kreuzer "Emden" jetzt endlich vernichtet worden ist, aber wir begrüßen Kapitän v. Müller als einen tapferen und ritterlichen Gegner. Sollte er nach London kommen, so würden wir ihm ein hochherziges Willkommen bereiten. Unsere seemännische Rasse weiß einen wagemutigen und erfolgreichen Seemann zu bewundern, und es gibt nur wenige Vorfälle in der neueren Seekriegsgeschichte, die bemerkenswerter wären, als die glänzende Laufbahn der kleinen "Emden". (203) "Die Haltung der Besatzung war hervorragend; es herrschten allgemein Kampfesfreude und Begeisterung. Heizer und Funktionäre drängten sich zur Bedienung der Geschütze bei Ausfällen, zu Tode Verwundete sangen beim Transport nach dem Verbandplatz das Flaggenlied." (203) "Rache für die "Gneisenau"!" (204) [2 Abb.]: (1)Nr. 94. Das englische Kriegsschiff "Audacious" während des Sinkens Trotz dieser photographischen Aufnahme eines Passagiers der "Olympic" leugneten die Engländer den Verlust des Schiffes, das auf eine deutsche, vom Hilfskreuzer "Berlin" gelegte Mine gelaufen war (2)Nr. 95. S. M.S. "Emden" vernichtet im Hafen von Pulo Pinang den russischen Kreuzer "Schemtschug" (Gemälde von C. Saltzmann) ( - ) [Abb.]: Nr. 96. Minentreffer am Heck eines Torpedobootes ( - ) Marinekorps; Flottenstützpunkt für den Kleinkrieg auf See; an den Brennpunkten des feindlichen Truppentransportes wurde von uns die neutrale Flagge geachtet! (205) Lazarettschiffs "Ophelia". (205) Die Rührigkeit unserer Hochseeflotte; Rattenlöchern in Scapa Flow; Schlacht an der Doggerbank. ein Meinungsstreit im britischen Seeoffizierkorps (206) Skagerraktage; Schwärme von Torpedobootsverbänden. (207) Admiral Scheer gebot. (207) [Tabelle]: (208) Oeselunternehmen (208) [Abb.]: Nr. 97. Torpedotreffer gegen S. M. Torpedoboot "V 1", 9. September 1915 Trotz der ungeheuerlichen Beschädigung gelangte "V 1" in den Hafen, ein Beweis für die überlegene deutsche Konstruktion und das Können der Führer ( - ) [Abb.]: Nr. 98. S. M.S. "Blücher" am 24. Januar 1915 kurz vor dem Kentern ( - ) [Abb.]: Nr. 99. S. M.S. "Seydlitz" in der Wilhelmshavener Schleuse nach der Skagerrakschlacht ( - ) [Abb.): Nr. 100. Torpedotreffer gegen den großen Kreuzer S. M.S. "Molke" Der Kreuzer erreichte trotz der schweren Beschädigung mit eigener Kraft den hafen ( - ) die Minensuchflottillen; über 50 000 Minen (209) Zum letztenmal (209) Der Kampf um Ostende und Seebrügge ([211]) [Abb.]: Nr. 101. Die Schlacht an der Doggerbank (Auch hier zeigt sich die Leere des Schlachtfeldes) ( - ) [Abb.]: Nr. 102. Der Hafen von Seebrügge Links oben die durch Sprengung entstandene Öffnung in der Mole, vor dem Kanal die versenkte "Thetis", tiefer im Kanal "Intrepid" und "Iphigenia", außerdem deutsche Fahrzeuge bei Aufräumungsarbeiten ( - ) Aus den Geheimnissen des U-Boot-Krieges ([215]) Entwicklung des U-Boot-Krieges ([215]) Vergrößerter Aktionsradius ([215]) Operationsmethode gegen feindliche Kriegsschiffe (216) Zusammenarbeit mit der Flotte (216) Verwendung der U-Boote im Handelskrieg (217) Beginn der U-Boot-Blockade - Februar bis Oktober 1915 (218) Beginn und Durchführung der U-Boots-Tätigkeit im Mittelmeer (219) [Abb.]: Nr. 103. Die Sprengstelle an der Seebrügger Mole ( - ) [Abb.]: Nr. 104. Die versenkten Kreuzer "Intrepid" und "Iphigenia" ( - ) Weitere Schilderung der U-Boot-Blockade um England (221) Versenkung der "Lusitania" (222) Einstellung des U-Boot-Handelskriegs (223) Minenunternehmungen (224) [Abb.]: Nr. 105. Übernahme von Torpedos ( - ) [Abb.]: Nr. 106 Ein unter Wasser fahrendes U-Boot vom Flugzeug aus gesehen ( - ) [Abb.]: Nr. 107. Der Maschinenraum eines im Bau befindlichen U-Bootes ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 108- Patrouillierendes U-Boot (2)Nr. 109. Das französische U-Boot "Curie", das im Hafen von Pola von den österreichischen Strandbatterien in den Grund gebohrt wurde ( - ) Ablehnung des unbeschränkten U-Boot-Krieges durch den Kaiser; Tirpitz geht (225) U-Boots-Bestand März 1916 (226) Der neue Handelskrieg (227) Die U-Boot-Arbeit vor und während der Skagerrakschlacht (228) Der Angriffsplan gegen die englische Küste (228) Die U-Boote gelangen nicht zum Angriff (230) Vom Minenkrieg (231) U-Boot-Verwendung bei einem weiteren Vorstoß gegen die englische Küste (232) Wiederaufnahme des U-Boot-Krieges an der flandrischen Küste und in der Nordsee (233) Der verschärfte U-Boot-Krieg wird erklärt (235) Steigende Erfolge durch den verschärften U-Boot-Krieg (236) Englische Abwehrmaßnahmen (236) Bedenklicher Rückgang in den Versenkungserfolgen (237) Ausbau der Stützpunkte (238) U-Boot-Kreuzoperationen (239) U-Boot-Verluste (240) [Abb.]: Nr. 110. Das deutsche Unterseeboot "U 14" im Kampf gegen fünf bewaffnete englische Trawler ( - ) [Abb.]: Nr. 111. "U-Deutschland" in Baltimore ( - ) [Abb.]: Nr. 112. "U-Deutschland" vor der Wesermündung ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 113. Ein weltgeschichtliches Ereignis: Die ersten Waren (Farbstoffe der deutschen Farbwerke), die auf dem Unter-Wasser-Weg von Europa nach Amerika gelangten (2)Nr. 114. Auf der Fahrt In der Zentralkommandostelle ( - ) Einstellung des U-Boot-Handelskrieges (241) [3 Tabellen]: (1)Zusammenstellung der Gesamtbauten an U-Booten (2)Zusammenstellung der Gesamtverluste an U-Booten (3)Nach Kriegsschauplätzen verteilen sich die Verluste wie folgt: (241) [Tabelle]: Zusammenstellung der Versenkungen von Handels- und Hilfsschiffen durch U-Boote während des Weltkrieges auf den einzelnen Kriegsschauplätzen (242) [2Tabellen]: (1)Endergebnis der Versenkungen durch U-Boote während des Weltkrieges (2)Gegenüberstellung der nachgewiesenen versenkungen mit den Zusammenstellungen nach Lloyds Register (243) "U-Deutschland" ([244]) Weshalb der schonungslose U-Boot-Krieg geführt wurde und weshalb er nicht zum Ziele führte ([253]) [Abb.]: Nr. 115. Nach dem Waffenstillstand: Übergabe der U-Boote an England. Drei der U-Boote mit ihren Mannschaften an Bord (Nach englischer Darstellung) ( - ) [Abb.]: Nr. 116. Der Kreuzer S. M.S. "Königsberg" im Rufidji Der Kreuzer "Königsberg" hatte sich nach seiner ersten Kreuzerfahrt notgedrungen in den Rufidji-Fluß (Deutsch-Ostafrika) zurückgezogen, wo er monatelang von den Engländern blockiert wurde. Juli 1915 fiel er nach tapferem Kampf einer englischen Übermacht von 21 Schiffen zum Opfer ( - ) Scapa Flow 21. Juni 1919 ([257]) Interessante Fälle aus dem unbekannten Kolonialkrieg ([260]) Der Krieg in den deutschen Kolonien ([260]) Der Übergang der Portugiesen über den Rowuma (262) Die "Repatriierung" der portugiesischen Helden (264) Im Zeppelin nach Deutsch-Ostafrika (267) Die Portugiesen gegen Südwestafrika (270) [Abb.]: Nr. 117. Im Felde unbesiegt: General v. Lettow-Vorbeck bei der Begrüßung auf dem Pariser Platz in Berlin ( - ) [2 Abb.]: (1) Nr. 118. Maschinengewehrstellung der Schutztruppe (Deutsch-Ostafrika) (2)Nr. 119. Vom Feldzug in Ostafrika Ein Kriegsmaterial-Transport der englischen Truppen unter General Smuts passiert eine wiederhergestellte Brücke (Nach englischer Darstellung) ( - ) Ein Seegefecht der Kameruner (275) Die Leiden der Kolonialdeutschen (277) Wie sich der Gaskrieg entwickelte ([281]) Die Anfänge und das Völkerrecht ([281]) Der Gaskrieg ein Kind des Weltkrieges ([281]) Die drei Verbote vom Haag ([281]) Warum der Feindbund die Propaganda gegen das Gas so sehr betonte (282) Frankreich beginnt den Gaskrieg (283) Die erste deutsche Antwort (283) Das militärische Bedürfnis nach dem neuen Kampfmittel (284) Die Entwicklung des Gaskrieges war unvermeidlich (284) Der Stellungskrieg begünstigte die Entwicklung (284) Das militärische Problem (285) Die Vielseitigkeit der Arbeit, ihre Gefahren und ihre Schwierigkeiten (285) Populäre Gasphantastik (286) Das Blasverfahren (287) Die Grundgedanken des Blasverfahrens (287) Die Ausführung (287) Die Schwierigkeiten und Verschiedenheiten (288) [Abb.]: Nr. 120. Eine historische Aufnahme aus dem Gaskrieg: Der erste deutsche Gasangriff bei Langenmarck ( - ) [Abb.]: Nr. 121. Ein Gasangriff an der Ostfront nach einer russischen Fliegeraufnahme ( - ) [Abb.]: Nr. 122. Gasangriff des Marinekorps in den flandrischen Dünen ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 123. Ein Gasangriff (2)Nr. 124. Englischer Gasangriff auf deutsche Schützengräben (Nach englischer Darstellung) ( - ) Der erste deutsche Erfolg und die weitere deutsche Entwicklung (289) Die Nachahmung und das Abflauen (290) Gasschutz und Gasdisziplin (290) Späte Erkenntnis der Notwendigkeit eines allgemeinen Gasschutzes (290) Umfangreiche Organisation. Gasdienst und Gasalarm (291) Der Gasschutz der Tiere, der Lebensmittel und der Ausrüstung (292) Die artilleristische Entwicklung auf dem Höhepuntk (292) Die Franzosen bringen als erste "reine Gasgeschosse" an die Front (292) [2 Abb.]: (1)Nr. 125. Französische Granatwerfer mit Gasmasken in Erwartung eines deutschen Angriffs. (Nach französischer Darstellung) (2)Nr. 126. Erbeuteter englischer Tank aus der für die Engländer verlorenen Tankschlacht bei Cambrai Dieser weibliche Tank führt auf seinem Dach den Kletterbaum mit sich. Mittels dieser Vorrichtung kann der Tank auch größere Grabentiefe überwinden ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 127. Deutscher Tank, bei Villers-Bretonneux von den Franzosen erbeutet (2)Nr. 128. Englische Aufnahme eines männlichen Tanks im Trichtergelände. Man sieht, wie der Tank spielend die Unebenheiten des Geländes überwindet ( - ) Die deutsche Antwort; Die deutsche artilleristische Organisation (293) Die drei deutschen Hauptgasarten (293) Die Höhezeit des deutschen artilleristischen Gasschießens (295) Das Artilleriegas bei den anderen Kriegführenden (296) Die Gaswerfer (297) Das Suchen nach anderen Wegen; Die englischen Gaswerfer (297) Die deutsche Antwort (298) Der Ausgang (298) Tankschlacht ([300]) Das erste überraschende Auftauchen der Tanks ([300]) [Abb.]: Nr. 129. Bisher unbekannte Aufnahme eines französischen Spezialtanks französischer Sturmwagen, mit einer Schnellfeuerkanone bestückt, der im Gelände von Moronvilliers verwendet wurde. Der ausgesprochene Spezialtank, ein sogenannter Durchbruchstank, ist bestimmt, ein größeres Geschütz und Maschinengewehrnester nahe an den Feind heranzubringen. Die Type hat sich jedoch nicht sonderlich bewährt ( - ) [Abb.]: Nr. 130. Abwehr englischer Tankangriffe im Westen Englische Tanks in deutschem Artillerie-, Flak- und Minenwerfer-Feuer ( - ) Die zwei Tank-Typen (301) Die "Hush-Operation"; Frankreichs Tankwaffe (302) Die Tanks der Amerikaner (303) Die "große Tankschlacht" (303) Der deutsche Kampfwagen in Front (304) Immer mehr Tanks, immer mehr Verluste (304) [Abb.]: Nr. 131. Deutsche Panzerwagen (Tanks) in Bereitschaft. Juni 1918 Man erkennt deutlich die eigenartige deutsche Konstruktionsart. Das Prinzip des sich fortbewegenden, gepanzerten Maschinengewehrnestes kommt in der Form zum Ausdruck ( - ) [Abb.]: Nr. 132. Eine seltene Aufnahme Zerschossener englischer Tank, hinter dem englische Infanteristen vor einem deutschen Flugzeug Deckung suchen. Das Bild wurde von einem deutschen Flieger aus 80 m Höhe aufgenommen. In dem Gelände erkennen wir Granattrichter neben Granattrichter ( - ) 630 Chars légers und 24 Chars Schneider (305) In den Zangen der Siegfriedstellung (305) Die "Siegeswagen" (308) [Abb.]: Nr. 133. 38-cm-Schnellade-Kanone (Eisenbahn-Bettungsgeschütz), gegen Sicht gedeckt (getarnt) Mannschaften nehmen die Matten und Zweige vom Geschütz ( - ) [Abb.]: Nr. 134. Französischer Panzerzug mit schwerster Artillerie ( - ) [Abb.]: Nr. 135. Von Engländern ausgeführter Flammenwerferangriff (Nach englischer Darstellung) ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 136. Großer Flammenwerfer mit Schlauchleitung in Tätigkeit (2)Nr. 137. Abbrennen von Nebeltöpfen, um den Abschuß schwerer Artillerie unsichtbar zu machen ( - ) Aus den Geheimnissen der Technik der Kriegszeit ([309]) Die Feuerspritzen von Verdun ([309]) Wo sie erscheinen, bringen sie den Sieg (311) Das Geheimnis der "Dicken Berta" (312) "Nehmen Sie bitte eine Schußweite von 120 km" (314) Die Materialschlacht (315) [2 Abb.]: (1)Nr. 138. Zerschossene Panzerkuppel in der eroberten französischen Sperrfeste Manonvillers (2)Nr. 139. Zerschossene Panzerkuppel in der eroberten französischen Sperrfeste Manonvillers ( - ) [Abb.]: Nr. 140. Große Flammenwerfer in Tätigkeit ( - ) [2 Abb.]: (1) Nr. 141. Ein durch einen Rohrzerspringer aufgerissenes Geschützrohr; ein Geschoß ist beim Abschuß im Rohr zersprungen (2)Nr. 142. Eine in der Abwehrschlacht beim Reims 1917 durch feindliches Artilleriefeuer zerschossene 15-cm-Haubitze, die in der Instandsetzungswerkstatt der Front wiederhergestellt werden soll ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 143. Mitarbeit der Frau bei der Munitionsherstellung Handgranaten werden zur Füllung angebohrt (2)Nr. 144. Aus einer deutschen Munitionsfabrik: Frauen beim Lackieren von Kartusch-Hülsen ( - ) Die "Landpanzerkreuzer" (317) [Abb.]: Der erste Kampfwagen Ein vom österreichischen Oberleutnant Burstyn 1912 erfundenes gepanzertes Kraftfahrgeschütz für Raupen- und Räderbewegung (Vorder- und Seitenansicht). Darunter zum Vergleich der englische Kampfwagen "Medium Mark" (Vorder- und Seitenansicht) (318) Eine wenig gekannte Waffe (319) Eine Leitung 130 mal um den Aquator (320) Mithören beim Feinde (321) Ein "Bombenerfolg" (323) [2 Abb.]: (1)Nr. 145. Beim Marinekorps in Flandern: Granatwerfer bei der Arbeit in den Dünen. Juli 1917 (2)Nr. 146. 38-cm-Schnellade-Kanone (Eisenbahn-Rettungsgeschütz) Heranfahren der schweren Granate ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 147. Behelfsmäßig hergestellter russischer Panzerzug, bei Tarnopol 1918 erbeutet (von links nach rechts: Geschützwagen, Tender, Lokomotive, Geschützwagen) (2) Nr. 148. Bei Udine erbeuteter italienischer Panzerwagen ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 149. Fahrbarer Brieftaubenschlag (2)Nr. 150. Abschießen einer Flügelmine mittels einer Wurfvorrichtung. (Nach französischer Darstellung) ( - ) [2 Abb.]: Nr. 151. (1) Der Meldehund beim Legen einer Fernsprechleitung (2)Nr. 152. Bei Udine erbeutetes Horchgerät französischer Art, das den Abwehr-Batterien zur Feststellung der Annäherung von Fliegern dient ( - ) Schießtag beim Parisgeschütz ([326]) Wie kam es zur Konstruktion des Parisgeschützes? ([326]) Die Pläne der Obersten Heeresleitung mit den Parisgeschützen (327) Geheime Vorbereitungen zum ersten Schießtag (327) Rätselraten der Feinde (328) Die geheimen Stellungen der Parisgeschütze (329) Ankunft bei den Riesengeschützen, erster Eindruck (329) Bei den Munitionsbeständen der Parisgeschütze (330) Vorbereitung am Schießtag (330) Das Schießen beginnt (331) Feuer! (332) Wir betrachten das Riesengeschütz von nahem (332) [Abb.]: Nr. 153. Überraschende Wirkung der 21-cm-Mörser in der Festung Longwy. August 1914 Ausfallstraße vom Burgunder Tor über Ravelin 13 nach außen ( - ) [2 Abb.]: [1)Nr. 154. Riesentrichter in einer eroberten französischen Ortschaft, verursacht durch eine schwere deutsche Fliegerbombe (2)Nr. 155. Eine Panzerkuppel der italienischen Panzerfeste Monte Verena mit einem Volltreffer ( - ) [Abb.]: Nr. 156. Das "sagenhafte" Parisgeschütz in Feuerstellung ( - ) [Abb.]: Nr. 157. Französische Zeichnung, die die mutmaßliche Aufstellung eines Ferngeschützes zeigt ( - ) [Karte]: Nr. 158. Karte von Paris, die die Einschläge der Ferngeschosse zeigt ( - ) Aus der Statistik der Parisgeschütze; Stellungswechsel der Parisgeschütze; Der Verbleib der Geschütze (333) Auch die früheren Gegener haben nun ihre weittragenden Geschütze; Rückblick (334) Waffen und Munition - Erzeugung und Verbrauch Kleine Bilder aus dem weltweiten Gebiet der Rüstungsindustrie ([335]) Die französischen und deutschen Heere 1870 nicht kriegsbereit; Die Erfahrungen von 1870 bis 1914 maßgebend ([335]) Maßgebende Faktoren für den Ausbau der Wehrmacht; Ungenügende Rüstung der Mittelmächte bei Kriegsausbruch (336) Man glaubte nur an eine ganz kurzen Krieg (336) [Abb.]: Nr. 159. Dreherei für schwere Granaten ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 160. Bekämpfung von Tanks durch deutsche Flammenwerfer (Im Westen im Augenblick des Angriffs aufgenommen) (2) Nr. 161. Geschützbeförderung mit Drahtseilbahn an der mazedonischen Front ( - ) Vorhandene Munitionsmengen für den Ernstfall ungenügend (337) Optimismus verhinderte wirtschaftliche Mobilmachung (337) Nur die "planmäßigen" Truppenverbände waren genügend ausgerüstet (338) Rathenaus Eingreifen. Zwangsbewirtschaftung der Rohstoffe (339) Für die Kriegsfreiwilligenfehlen Waffen und Munition (339) Das Wunder der 42-cm-Mörser. Munitionsvergeudung (340) Bald setzte ernster Munitionsmangel ein (341) Plötzlicher Rohstoffmangel in der Munitionserzeugung (341) Wie man über die Krise wegkam Auch beim Feinde Munitionsmangel (342) Zahlen aus der deutschen Geschützproduktion Enorme Steigerung der Leistungen (342) Schwerstes Flachfeuer (343) Flaks; Wandel in der Munitionserzeugung (344) [2 Abb.]: (1)Nr. 162. Deutsches 38-cm-Eisenbahngeschütz (2)Nr. 163. Deutsches 38-cm-Eisenbahngeschütz beim Abschuß ( - ) [Abb.]: Nr. 164. Zu der trotz ungeheuerer artilleristischer Anstrengungen unserer Feinde gescheiterten Offensive an der Somme: Eines der schweren englischen Eisenbahngeschütze im Somme-Abschnitt ( - ) [Abb.]: Nr. 165. Erbeutetes englisches Munitionslager bei Aubigny vor Ham. März 1918 ( - ) [Abb.]: Nr. 166. Schwere englische Geschütze an der Westfront (Nach englischer Darstellung) ( - ) Gewaltige Steigerung der Munitionsproduktion. Die Wunder der deutschen Technik (345) Das Geschütz- und Munitionsproblem in Frankreich (346) Waffen- und Munitionserzeugung in England (349) Die Leistungen der Vereinigten Staaten (352) [2 Abb.]: (1)Nr. 167. Erbeutete russische schwere Küstengeschütze bei Dünamünde September 1917 (2)Nr. 168. Schwerer österreichischer 30,5-cm-Mörser ( - ) [Abb.]: Nr. 169. Französisches 16,4-cm-Flachbahngeschütz bei Hameredferme südwestlich Pargny. Mai 1918 ( - ) [Abb.]: Nr. 170. Ein Riesengeschütz an der englischen Front in Frankreich in Tätigkeit (Nach englischer Darstellung) ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 171. Englischer Werbefeldzug für Munitionsfabrikation Munitionsarbeiterinnen mit Granathülsen auf einem Propagandazuge durch die Straßen Londons (2)Nr. 172. Große Frauenkriegsprozession in England Weibliche Munitionsabeiterinnen in der Prozession passieren Whitehall in London ( - ) Gesamtleistungen auf der Feindseite nach April 1917 (353) Ungeheure Steigerung des Verbrauchs in den Materialschlachten (355) Rückblick (355) [Abb.]: Nr. 173. Krieg und Kriegswirtschaft bedingen Geld! Englische Reklame zur Zeichnung der Kriegsanleihe Besuch der Tanks in London. Szene auf dem Trafalgarplatz zur Zeit dieser Tankbesuche, die gleichzeitig zur Zeichnung auf die Kriegsanleihe benützt werden. Des weiteren sind zur Kriegsanleihezeichnung noch eine Anzahl anderer Attraktionen aufgestellt, so Brieftaubenpost usw. Luftschiffe werfen von oben Flugblätter herunter. (Nach englischer Darstellung) ( - ) Wehr und Wirtschaft im großen Kriege ([357]) Die Friedenswirtschaft ([357]) Die Friedensschlagworte werden wertlos (358) Es fehlte die wirtschaftspolitische Führung (359) Die ersten Umrisse der Wirtschaft der Zukunft werden sichtbar (363) [2 Abb.]: (1)Nr. 174. Kriegsversorgungsamt, Schneiderei (2)Nr. 175. Brave deutsche Frauen treten an die Stellen der eingerückten Männer Weibliche Kraftwagenführerin an der Post in Dresden ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 176. Englische Frauenarbeit im Kriege . Englische Frauenabteilung zur Bearbeitung der Landwirtschaft des Buckingham-Palasts. Die Königin von England durchschreitet die aufgestellten Linien. (Nach englischer Darstellung) (2)Nr. 177. Kriegsfrauenarbeit in England. Auch in England ist in den letzten Kriegsjahren katastrophaler Männermangel. Drei Damen aus der Londoner Aristokratie, die auf dem königlichen Landgut in Sandringham beschäftigt sind ( - ) Von der unbekannten Materialnot Was im Kriege alles gesammelt wurde ([366]) Weshalb sammelte man? ([366]) Die Träger der Sammeltätigkeit (368) [2 Abb.]: (1)Nr. 178. Glocken unzähliger Kirchen wurden an die Metallsammelstelle abgeliefert und eingeschmolzen (2)Nr. 179. Von der Reichswollwoche in Berlin Schüler höherer Lehranstalten helfen eifrig mit, die Wollsachen nach der Zentrallstelle zu schaffen ( - ) (2 Abb.): (1)Nr. 180. Obstkernsammlung des Vaterländischen Frauenvereins in Berlin (Man beachte die beträchtlichen Ergebnisse dieser Sammlung!) (2)Nr. 181. Ein lager von Lumpen und Altpapier ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 182. Fabrikate aus Papiergewebe: Herrenwäsche (2)Nr. 183. Seile und Bindfaden aus Papiergewebe ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 184. Erbeutete russische Munition wird für die eroberten russischen Maschinengewehre in Gurte gefüllt (2) Nr. 185. Ostpreußische Landsturmleute beim Sortieren russischen Artilleriematerials ( - ) Geldspenden (369) Gold und Schmucksachen (369) Die Ernährung der Menschen (371) Die Fütterung der Tiere (372) Bekleidung (374) Altmaterialien (376) Neue Stoffe für die Industrie (377) Liebesgaben (380) Der arme Krieg ([384]) [Abb.]: Nr. 186. Kriegsspeisung in einer deutschen Großstadt. Allerorten wurden sogenannte "Kriegsküchen" errichtet ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 187. Ernährung in den Kriegsjahren. Selbstversorger holen sich ihren Kartoffelvorrat in die Großstadt (2)Nr. 188. Wie man in den ersten Kriegsjahren den englischen Aushungerungsplan von der heiteren Seite nahm und als eine Unmöglichkeit abtat ( - ) [Abb.]: Nr. 189. Einblicke in die Waffenindustrie unserer Bundesgenossen: Österreichische Geschützherstellung (Die Skoda-Werke in Pilsen) ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 190. Eines der vielgenannten österreichischen Motorgeschütze in Brüssel, mit welchen so glänzende Schießergebnisse erzielt wurden (2)Nr. 191. Mühseliger Transport schwerer italienischer Geschütze im Hochgebirge ( - ) Was wir vom Ernährungswesen des Weltkrieges nicht wissen ([386]) August 1914 - Hamsterpsychose ([386]) Interessante Vorgeschichte ([386]) Unsere Lebensmittelversorgung vor dem Kriege in Zahlen (388) Das Fleisch im Inland, die Futtermittel im Ausland (388) Unsere Fehler und die positiven Maßnahmen Englands (389) Trugschlüsse und amtliche Unmöglichkeiten (390) Höchstpreise-Fütterungsverbot-Getreidemonopol (392) Der berühmt gewordene "Schweinemord" (392) Beispiele der Fehlorganisation (395) Verteilung statt Erzeugungssteigerung (396) Das Jahr 1917 beginnt mit Versuchen (397) Das Ende und die Lehre daraus (397) Ärzte und Sanitäter an der Front ([399]) Seelisches Erleben in den ersten Kriegstagen ([399]) Stilles Heldentum (400) [2 Abb.]: (1)Nr. 192. Eine lange italienische Auto-Transport-Kolonne mit Kriegsmaterial für die erste Linie (2)Nr. 193. Eine Verteidigungsstellung der Italiener bei Ledro Kleine vorgeschobene Abteilung in Erwartung eines feindlichen Angriffs ( - ) [Abb.]: Nr. 194. Verladen von Verwundeten in einen Lazarettzug in Cambrai ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 195. Transport eines Schwerverwundeten im Tragsack nach dem Feldlazarett (2) Nr. 196. Transport von Verwundeten mit der Feldbahn ( - ) [Abb.]: Nr. 197. Während der englischen Offensive im Westen nehmen englische Automobilambulanzen die massenhaft herbeigetragenen Schwerverwundeten in Empfang, um Sie nach den Lazaretten zu befördern (Nach englischer Darstellung) ( - ) Bei den Olga-Grenadieren III/123 in der Sommeschlacht (401) Die Katastrophe am Cornilletberg (Champagne) Aus einem Bericht des Bataillonsarztes, Oberarzt Dr. Nagel II/476 (404) Sanitätsdienst im Osten (408) An der türkischen Front Aus einem Bericht von Prof. Dr. Viktor Schilling (411) Der Seekrieg (412) Ausblick (413) Frühjahr 1918 in einem Feldlazarett ([414]) [2 Abb.]: (1)Nr. 198. Die Wirkung feindlichen Artilleriefeuers auf deutsche Lazarette und Krankenwagen am Kemmel (2) Nr. 199. Verwundete englische Soldaten werden auf leichten Bahnen nach dem Lazarett befördert (Nach englischer Darstellung) ( - ) [Abb.]: Nr. 200. Von der englischen Front: Verwundete werden während des Kampfes vom Schlachtfeld getragen (Nach englischer Darstellung) ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 201. Ein deutsches Schiffslazarett (2)Nr. 202. In einer Kirche eingerichtetes deutsche Feldlazarett ( - ) [Abb.]: Nr. 203. Deutsche Gefangene arbeiten im Militärdepot in Bordeaux ( - ) Vom unbekannten Heldentum deutscher Gefangener in Feindesland ([421]) Auch unter den Gefangenen gab es Helden! ([421]) Die ersten Stunden der Gefangenschaft ([421]) Nur wahres soll hier erzählt werden (422) Haßpsychose der Feinde und Gefangenenbehandlung (422) Es gab wenig Feindhaß in Deutschland Wie bei uns feindliche Gefangene behandelt wurden (423) Gefangenenbehandlung bei den Italienern und Amerikanern (424) Gefangenenberaubung, Plünderungen (425) Unwürdige Behandlung, Demütigungen und Qualen der Gefangenen (426) [Abb.]: Nr. 204. Gefangenenlager Lüderitzbucht Die Häuser sind von den deutschen Gefangenen aus zusammengesuchten, herrenlos umherliegenden Abfällen erbaut, da von den Engländern nur Zelte geliefert waren ( - ) [Abb.]: (1)Nr. 205. Turnfest im Gefangenenlager (2) Nr. 206. Eine Straße in der von deutschen Gefangenen erbauten Stadt ( - ) Die Leiden des Transports (429) [Abb.]: Nr. 207. Neugierige Engländer vor dem Gefangenenlager, das ihnen Bewunderung abnötigte ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 208. Die deutsche Stadt, ein Zeuge deutscher Tüchtigkeit Die Gefangenen schaffen sich selbst ein Heim (2)Nr. 209. Die Spitzzelte der englischen Bewachungsmannschaft, der vergebens die Deutschen als Vorbild gezeigt wurden; sie war zu faul, das Beispiel der Deutschen nachzuahmen. Niemand außer dem Kommandanten und dessen Adjutanten durfte das Lager betreten; als Zeichen der Achtung, die der Kommandant den deutschen Gefangenen zollte ( - ) Flucht und Fluchtversuche (434) Was deutsche Gefangene leisteten (436) Frontpropaganda bei Feind und Freund ([440]) Psychologische Voraussetzungen für die Frontpropaganda ([440]) Hilflose Anfängerleistungen ([440]) Von den merkwürdigen Vertriebsmitteln der Frontpropaganda (442) Vertrieb durch Fliegerabwurf (442) Vertrieb durch Hand- und Gewehrgranaten und Schützengrabenmörser (443) Die endgültige Lösung: der Ballonabwurf (443) Übersicht über die Propagandavertriebsmethoden von 1916 bis Sommer 1918 (444) Statistisches von der Frontpropaganda (444) [2 Tabellen]: (1)Gesamtvertrieb von englischen Propagandaschriften (2)Statistische Ergebnisse der englischen Frontpropaganda im deutschen Heere (445) Leistungen der feindlichen Frontpropaganda (446) Aus dem Inhalt der englischen Frontpropaganda (446) Aus dem Inhalt der französischen Frontpropaganda (447) Die deutschen Hintermänner der französischen Frontpropaganda (447) Aus dem Inhalt der französischen Frontpropaganda (448) 1. Fliegerzettel mit Text. (448) 2. Illustrierte Fliegerzettel. (448) [2 Abb.]: (1)Nr. 210. Von den Wundern des Schützengrabenkrieges: Zugang zum vordersten Graben. Ein 1 km langer bombensicherer Tunnellaufgraben, der bis zu den vordersten Schützengräben führt (2) Nr. 211. Ein Beispiel der raffinierten englischen Frontpropaganda: eine abstoßende Abbildung von einem englischen Fliegerzettel, die unseren Feldgrauen Furcht einjagen sollte ( - ) [Abb.]: Nr. 212. Flugblatt französischer Flieger Charakeristischer französischer Fliegerzettel mit verschiedenen Druckfehlern (z.B. war-wahr!), der sich u.a. auch an deutschpolnische Soldaten im deutschen Heer wendet ( - ) [Abb.]: Nr. 213. Englischer Ballonabwurf an die französisch sprechende Bevölkerung der besetzten Gebiete Nordfrankreichs und Belgiens: eine Serie Flugblätter, die zum Durchhalten auffordern ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 214. Französischer Papierballon mit Zeitschriften, die die deutschen Soldaten zum Überlaufen auffordern, in der deutschen Stellung gelandet. (Solche, vervollkommnete Ballons flogen zuletzt 600 km weit!) (2) Nr. 215. Französische Kriegspsychose: Die Bedienungsmannschaften einer französischen Batterie brachten im Halbkreis vor ihrer Stellung mit Kalkbewurf die ungeheuer große Inschrift an: "Mort aux Boches" (Tod den Deutschen). (Fliegeraufnahme aus 3800m Höhe) ( - ) 3. Fliegerzeitungen. (449) Zeitungsfälschungen. (449) Von der belgischen Frontptopaganda; Charakter der belgischen Frontpropaganda; Belgische Fliegerzettel (451) Belgische Geheimzeitungen (451) Von der amerikanischen Frontpropaganda (452) Inhalt und Charakter der amerikanischen Frontpropaganda (452) Von der italienischen Frontpropaganda (453) Von der russischen Frontpropaganda (454) Die Ententepropaganda unter einheitlichem Oberbefehl (455) Leistungen der deutschen Frontpropaganda (455) Deutsche Beeinflussung der englischen Truppen (455) Deutsche Frontpropaganda für amerikanische Soldaten (456) Aus deutschen Fliegerzetteln für französische Truppen (456) Propaganda der Mittelmächte an der italienischen Front (457) Deutsche Propaganda für die russischen Soldaten (458) Über die Wirkung der feindlichen Frontpropaganda auf die deutschen Truppen (458) Vom Geist der deutschen Kriegsmarine ([460]) [Abb.]: Nr. 216. Torpedoboot-Durchbruch ( - ) [Abb.]: Nr. 217. "U-Deutschland" auf der Heimreise ( - ) [Abb.]: Nr. 218. S. M.S. "Emden" nach dem letzten Kampf Fregattenkapitän v. Müller setzte das Schiff nach Erschöpfung aller Kampfmittel gegen den australischen Kreuzer "Sydney" auf ein Korallenriff, um seine Mannschaft zu retten ( - ) [Abb.]: Nr. 219. Torpedoboot-Flottille ( - ) [Abb.]: Nr. 220. Schlachtkreuzer in der Skagerrak-Schlacht ( - ) [2 Abb.]: (1)Nr. 221. S. M. Torpedoboot "S 131" bei 32,5 Seemeilen Fahrt (2)Nr. 222. S. M. Torpedoboot "S 5" in schwerer See ( - ) Was wir von der Zermürbung der Zivilbevölkerung durch die kriegsfeindliche Propaganda nicht wissen ([473]) Die marxistische Internationale bricht im Juli 1914 zusammen ([473]) Liebknecht entfacht die Kriegsopposition in Deutschland (474) Unter russischer Führung entsteht eine neue kriegsfeindliche Internationale (476) Der radikal-revolutionäre Kampf gegen die nationale Front dehnt sich aus (476) Liebknecht als "Märtyrer" (477) Die radikal-revolutionäre Opposition findet Stärkung durch pazifistische Strömungen (478) Vom Kriegspazifismus der USPD (478) Der Zermürbungskampf erreicht seinen Höhepunkt (479) Die Unabhängigen und Radikalen rüsten zur Revolution (481) Das Ende (482) Von Chauvinismus, Kriegsschuld und deutscher Regierungspolitik ([484]) [2 Abb.]: (1)Nr. 223. Abbildung vom Dum-Dum-Geschossen (engl. Ursprungs) (2)Nr. 224. Abbildungen von Franktireurs-Kugeln, die schreckliche Verwundungen hervorrufen ( - ) [2 Abb.]: (1) Nr. 225. Der hinterlistige" Deutsche Man ergibt sich scheinbar, während man den ahnungslos herankommenden Feind mit Maschinengewehrfeuer aus dem Hinterhalt niedermäht. (Nach englischer Darstellung) (2)Nr. 226. Wie der Welt draußen das Haßbild des Deutschen als Unhold, als Brandstifter, Frauen- und Kindermörder systematisch eingehämmert wurde (Nach englischer Darstellung) ( - ) [Gedicht]: "wie das Winseln eines Kindleins in der wutentbrannten Schlacht, wie ein linder Nebeltropfen in dem flammenden Gebäude, wie ein Licht, vom Borde taumelnd in den dunklen Ozean!" (Droste-Hülshoff) (486) [Artikel]: Der Feindbund hat in seiner Antwort auf die deutschen Gegenvorschläge zum Versailler Diktat und in seiner Mantelnote vom 16. Juni 1919 ausführlich begründet, was er eigentlich meint mit der Verantwortlichkeit Deutschlands für den Weltkrieg, von der Artikel 231 des Versailler Diktats spricht: (488) [Abb.]: Nr. 227. Systematischer Deutschenhaß: Eine der ersten französischen Zeitschriften wagte zu behaupten, die deutschen Feldgrauen sähen so aus! Man beachte das raffinierte System in dieser Verleumdungsmethode, der französische Zeichner stellt diesen erdichteten Vorfall, aus Haß geboren, so naturwahr dar, als ob es sich um eine photographische Aufnahme handle ( - ) Bei den Zentralmächten (489) [Abb.]: Nr. 228. Dinant - I see father. Dinant - Ich sehe Vater (Deutsche Soldaten ermorden in Dinant die Männer vor den Augen der Frauen und Kinder.) (Aus der Greuelpropaganda der Entente.) ( - ) [2 Abb.]: (1) Nr. 229 Christendom after twenty centuries Die Menscheit nach 20 Jahrhunderten Christentum (2) Nr. 230. Thrown to the swine. The martyred Nurse Vor die Schweine geworfen. Die gemordete Krankenpflegerin (Zur Erschießung der englischen Spionin Cavell. Die deutschen Schweine - man achte auf das E.K.! - beschnüffeln die Leiche.) ( - ) [2Abb.]: (1)Nr. 231. Plünderung bei dem Deutschen A. Schoenfeld in London Momentphotographie, veröffentlicht in der Londoner Zeitschrift "The Graphic" 1914. Vier Polizisten sehen gemütlich zu (2)Nr. 232. Bernhardiismus. "It`s all right. If I hadn`t done it some one else migth." Bernhardiismus. "Recht so. Wenn ich`s nicht getan hätte, hätte es vielleicht jemand anders getan." ( - ) Kulturkuriosa aus den Kriegsjahren ([507]) Spionistis in Frankreich ([507]) Eine verhängnisvolle Kriegsmedaille (508) La danza macabra (509) Ein Grenzfall von französischem Chauvinismus (510) Wie die Tommys in Frankreich französisch sprechen lernten (510) Wie russische Gefangene auf phonetischer Grundlage deutsch lernten (511) Eine "wahre Zeppelinnacht" in Paris (512) Episode aus dem Russeneinbruch in Ostpreußen (512) [Abb.]: Nr. 233 Deutsche Husaren-Eskadron setzt über die Drina in Mazedonien. November 1915 ( - ) [Abb.]: Nr. 234. Der Krieg im Orient. Kolonne von Transport-Kamelen an der Palästina-Front. Rückkehr von der Tränke ( - ) Deutsche Propaganda für den heiligen Krieg im Orient; Farbige Zeitungsnummern als Belege der Papiernot (513) Die deutsche Briefmarke in der französischen Propaganda (514) [Karte]: Karte der Mächtegruppierung (515) Der Weltkrieg in Zahlen Verluste an Blut und Boden ([516]) Wie viele dem Ruf zu den Waffen folgten! ([516]) Auf dem Felde der Ehre blieben: ([516]) [4 Abb.]: (1)13 250 000 deutsche Männer zogen 1914-18 ins Feld (2)8 000 000 Mann kehrten 1918 zurück (3)Die Zahl der Mobilisierten in Europa betrug 68 000 000 mann (4)30 000 000 Mann standen insgesamt Ende des krieges unter Waffen (517) Was wir von unseren toten Soldaten noch wissen! (517) [2 Tabellen]: (1)An den 2 000 000 Toten sind beteiligt: (2) Von den Toten sind (517) [5 Abb.]: Es fielen von: (1)Preußen 1 500 000 Mann (2)Bayern 250 000 (3)Sachsen 140 000 Mann (4)Württemberg 75 000 Mann (5)Schutztruppen 35 000 Mann (518) Blutige Verluste außer den Gefallenen: (518) Gesamtübersicht über die Zahl der Kämpfer und Verluste der kriegsführenden Mächte im Weltkrieg. (518) [Tabelle]: Mittelmächte: (518) [10 Abb.]: Gesamtübersicht über die Kämpfer- und Verlustzahlen der Mittelmächte (1)Kämpfer 21 200 000 (2)Tote u. Vermißte 3 540 000 (3)Verwundete 7 300 000 (4)Gefangene u. 2/3 d. Vermißten 3 250 000 (5)Gesamtsumme der Verluste 14 090 000 Gesamtübersicht über die Kämpfer- und Verlustzahlen der Ententemächte (6)Kämpfer 39 000 000 (7)Tote u. Vermißte 5 723 000 (8)Verwundete 13 768 000 (9)Gefangene u. 2/3 d. Vermißten 4 286 000 (10)Gesamtsumme der Verluste 23 777 000 (519) [Tabelle]: Ententemächte (520) [Tabelle]: Bevölkjerungs- und Gebietsverluste in Mitteleuropa (521) [Karte]: (521) [Tabelle]: Durch den Raub unserer Kolonien - als Rechtfertigung hiefür diente die abgefeimte koloniale Schuldlüge - verloren wir: (522) [Abb.]: Unsere hauptsächlichen Verluste im Schaubild: in prozent des Ganzen: (522) [Tabelle]: Leistungen aus vorhandenen Beständen: (522) [Tabelle]: Leistungen aus der laufenden Produktion: (523) "Reparationsverhandlungen" (523) Einband ( - ) Einband ( - )
BASE
Blog: Emotionen in Politik und politischer Bildung
Vortrag von Sina Marie Nietz bei Festo am 24.10.2019 (verschriftlichte Form)Der Titel dieses Vortrags beinhaltet mehrere "Riesenbegriffe": Globalisierung und Digitalisierung, zwei Begriffe, die heutzutage geradezu inflationär genutzt werden und dabei ganz unterschiedliche Prozesse und Entwicklungen beschreiben. Autonomer Individualverkehr, Pflege-Roboter, softwaregesteuerte Kundenkorrespondenz und Social Media, Big-Data-Ökonomie, Clever-Bots, Industrie 4.0. Die Digitalisierung hat ökonomische, kulturelle und politische Auswirkungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Die zunehmenden technischen Möglichkeiten vor allem durch KI zwingen uns auch zu einer Auseinandersetzung mit ethischen Fragen und unseren bisherigen Konzepten von Intelligenz. Was zeichnet menschliches Handeln aus? Wie unterscheidet sich menschliche, natürliche Intelligenz von Künstlicher? Die Frage, was menschliches Handeln und menschliche Intelligenz von Maschinen unterscheidet, wird aus einem Alltagsverständnis heraus häufig mit Emotionen wie Empathie, Mitgefühl, Einfühlungsvermögen, Mitmenschlichkeit beantwortet. All diese Begriffe wollen wir nun zunächst einmal unter "emotionaler Intelligenz" zusammenfassen, bevor wir uns zu einem späteren Zeitpunkt näher damit auseinandersetzen werden.Globalisierung – ein weiterer überaus komplexer Begriff, der genutzt wird, um ganz unterschiedliche Prozesse zu beschreiben. Globalisierung meint die Verflechtung von Handelsbeziehungen und Kommunikationstechnologien sowie den Anstieg von Mobilität. Globalisierung umfasst zunehmende transnationale Abhängigkeiten in Form von losen Abkommen, Verträgen und Gesetzen. Globalisierung bedeutet auch, dass Organisationen wie NGOs, transnationale Institutionen, Konzerne und Staaten über Ländergrenzen hinweg agieren und kooperieren. Globalisierung meint jedoch auch globale Herausforderungen wie internationalen Terrorismus und vor allem die Klimakatastrophe. In dieser Zeit zunehmender Verflechtungen und internationaler Abhängigkeiten lassen sich gleichzeitig nationalistische Tendenzen beobachten, die der zunehmenden Öffnung gesellschaftliche Abschottung entgegenzusetzen versuchen. Die Frage nach Öffnung oder Abschottung polarisiert und spaltet. In der Wissenschaft wird von einer neuen gesellschaftlichen Konfliktlinie, einer cleavage gesprochen. Die cleavage zwischen Öffnung und Abschottung, zwischen Kosmopoliten und Nationalisten, zwischen Rollkoffer und Rasenmäher.Die Ergebnisse der letzten Europawahlen im Mai 2019 haben jene cleavage eindeutig widergespiegelt. Die etablierten Parteien, allen voran CDU/CSU und SPD, haben erneut massiv Wählerstimmen eingebüßt. Wohingegen auf der einen Seite der neuen gesellschaftlichen Konfliktlinie die AfD mit ihrem Abschottungskurs und auf der anderen Seite die Grünen, die klare Kante für Kosmopolitismus verkörpern, Stimmenzuwächse verzeichnen konnten. Auch in anderen europäischen Ländern sahen die Wahlergebnisse programmatisch vergleichbarer Parteien ähnlich aus.Bereits seit der Wirtschafts- bzw. "Eurokrise" erhalten rechtspopulistische Parteien zunehmend Zuspruch in ganz Europa. Deutschland war mit der AfD in dieser Hinsicht ein Nachzügler. Der Begriff "Rechtspopulismus" ist dabei nicht ganz unproblematisch. Zum einen dient er als sogenannter "battle term", um gegnerische Parteien oder PolitikerInnen zu degradieren. Zum anderen findet er keine einheitliche Verwendung, sondern wird genutzt, um einen Politikstil, eine rhetorische Strategie, eine Mobilisierungsstrategie oder eine politische Ideologie zu bezeichnen. Des Weiteren bildet sich zunehmend der Konsens heraus, dass mit dem Begriff auch die Gefahr der Verharmlosung in Bezug auf Parteien oder Personen einhergeht, die ihrer politischen Gesinnung nach eigentlich als rechtsradikal bis rechtsextrem einzuordnen sind. Trotz dieser Schwierigkeiten hat sich in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Publikationen ein wissenschaftlicher Konsens geformt. Im Folgenden soll die Definition von Rechtspopulismus nach Jan Werner Müller, einem der federführenden Populismusforscher in Deutschland, umrissen werden. Populismus leitet sich von dem lateinischen Wort "populus", zu deutsch "Volk", ab. Der Bezug auf das Volk ist für jede Form des Populismus essenziell. In der Logik des Populismus stehen "dem Volk" die "korrupten Eliten", das Establishment gegenüber ("Altparteien", "Eurokraten"…). Es ist prinzipiell variabel, wer zu den Eliten zählt. In diesem Zusammenhang wird häufig das vermeintliche Paradoxon Donald Trump angeführt. Dieser zählt aufgrund seines Vermögens definitiv zu einer finanziellen Elite, kann sich jedoch aufgrund seines Mangels an Politikerfahrung als Politikaußenseiter, als "Mann aus dem Volk" und Sprachrohr des Volkes darstellen.Jan Werner-Müller zufolge sind RechtspopulistInnen immer anti-elitär, doch nicht jeder, der Eliten kritisiert, ist auch automatisch ein Rechtspopulist. Es muss immer noch ein zweites Kriterium gegeben sein, nämlich das des Anti-Pluralismus. In einer pluralistischen Gesellschaft konkurrieren zahlreiche verschiedene Organisationen, gesellschaftliche Gruppierungen und Parteien um wirtschaftliche und politische Macht. Es herrscht außerdem Vielfalt in Form von Meinungen und unterschiedlichen Lebensentwürfen. Rechtspopulismus lehnt diese Vielfalt ab. Es findet demnach nicht nur eine Abgrenzung nach oben zu "den Eliten", sondern auch nach unten ("Sozialschmarotzer") bzw. außen ("der Fremde", "der Islam", "die Flüchtlinge", Homosexuelle) statt. Rechtspopulistische Repräsentanten behaupten, ein homogen gedachtes "wahres Volk" mit einem einheitlichen Volkswillen zu vertreten. So wird ein moralischer Alleinvertretungsanspruch postuliert. Da der homogen konstruierte Volkswille in der Logik des Rechtspopulismus a priori feststeht und RechtspopulistInnen diesen repräsentieren, bedarf es keiner anderen Parteien oder Vertreter. Daraus ergibt sich jedoch ein Logikproblem, wenn sie dann bei Wahlen nicht die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen können. So betrug der Stimmenanteil der AfD bei der Bundestagswahl 2017 12,6%. Um diese Differenz "erklären" zu können, werden verschwörungstheoretische Erklärungsmuster wie das einer "schweigenden Mehrheit" herangezogen. Es werden gezielt Zweifel am politischen System, an den Medien ("Lügenpresse") und der Wissenschaft gesät. Es wird auf vermeintliche Fehler im System und die angebliche Unterdrückung des "eigentlichen Volkswillens" verwiesen. So schaffen RechtspopulistInnen eine Parallelwelt der "alternativen Fakten" und tragen zur Spaltung der Gesellschaft bei.Betrachtet man die verschiedenen rechtspopulistischen Parteien und Bewegungen in Europa, stößt man auf Unterschiede in deren Inhalten und Strategien. So hat Geert Wilders in den Niederlanden beispielsweise immer eine sehr liberale Gesellschaftspolitik vertreten, etwa in Form liberaler Abtreibungsgesetze und der Befürwortung gleichgeschlechtlicher Ehen. In Polen fährt die PiS-Partei hingegen einen katholisch geprägten konservativen Kurs hinsichtlich gesellschaftspolitischer Themen, wie auch die FPÖ in Österreich. Als gemeinsame Klammer dient allen rechtspopulistischen Parteien ihre ablehnende bis feindliche Haltung gegenüber Migration und "dem Islam". Die ausgrenzende Gesinnung bildet demnach das Kernelement rechtspopulistischer Ideologien. Das bedeutet, dass es keinen Rechtspopulismus ohne Feindbilder gibt.Und damit wären wir bei der ersten These meines heutigen Vortrags: Feindbilder sind das Kernelement von Rechtspopulismus. Rechtspopulistische Parteien greifen gezielt xenophobe Vorurteile, Stereotype und Emotionen wie Angst und Hass auf, schüren diese und verbreiten sie so. Wir werden gleich noch darauf zu sprechen kommen, wie sie dies genau machen. Vorurteile sind eine effektive Strategie, um Ungleichheit oder die Entstehung von Ungleichheit zu legitimieren. Hier dockt der Populismus perfekt an die bereits vorhandene Ungleichheitsideologie unserer meritokratischen Leistungsgesellschaft an. Unsere freie Marktwirtschaft basiert auf der Annahme der Notwendigkeit von Ungleichheit und legitimiert diese durch unterschiedliche Mechanismen. Stichworte in diesem Kontext lauten: survival of the fittest, Leistungsprinzip, Konkurrenzdruck in Zeiten von Outsourcing von Arbeitsplätzen und Zeitarbeit, Selbstoptimierung, Humankapital.Ich würde Sie an dieser Stelle gerne zu einem kurzen Exkurs in die Kognitionswissenschaft einladen, um die Bedeutung von Vorurteilen und Stereotypen für das menschliche Denken und Handeln näher zu erläutern. Der menschliche Verstand benötigt Kategorien zum Denken, zum Einordnen und Verarbeiten von Sinneseindrücken und Informationen. Andernfalls würde der Prozess der Informationsverarbeitung viel zu viel Zeit beanspruchen und wir wären nicht handlungsfähig. Wir ordnen unsere Eindrücke also bestimmten, vorgefertigten Kategorien zu. Innerhalb einer Kategorie erhält nun alles dieselbe Vorstellungs- bzw. Gefühlstönung. Der Grad der Verallgemeinerung hängt mit dem Wissen über die einzuordnende Information zusammen. Auf die rechtspopulistischen Ausgrenzungsstrategien bezogen ergibt sich Folgendes: Es wird das Feindbild "Islam" konstruiert und mit Eigenschaften wie "Gewalt" und "Terror" verknüpft. Dabei wird nicht zwischen verschiedenen Strömungen und Glaubensrichtungen unterschieden, sondern alles zu einem homogenen Gebräu innerhalb derselben Kategorie umgerührt. Individuen, die aufgrund von Herkunft, Religionszugehörigkeit, Ethnie etc. dieser Gruppe zugezählt werden, werden als Teil der Feindgruppe gedacht, nicht als Individuen. Sie werden objektiviert und entmenschlicht. Das Leiden des Einzelnen geht in der Masse unter und Empathie wird verhindert. Einzelne Ausnahmen werden als solche anerkannt, um das Gesamtbild, bzw. die gebildeten Kategorien, aufrechterhalten zu können. Und damit sind wir bei der zweiten These angelangt: Die Verallgemeinerung rechtspopulistischer Ausgrenzungsstrategien verhindert Empathie.Die einfache Zweiteilung des Freund-Feind-Denkens geht mit einer enormen Reduktion von Komplexität einher - ein attraktives Angebot in Zeiten zunehmender Komplexität und Undurchschaubarkeit (Stichwort Globalisierung). Doch wie werden diese Feindbilder nun genau erzeugt und aufrechterhalten? Hierzu bedienen sich rechtspopulistische Akteure unterschiedlicher rhetorischen Strategien.Rechtspopulistische Sprache ist zumeist eine reduktionistische und sehr bildhafte Sprache. Es werden häufig Metaphern verwendet, die Träger einer Botschaft sind. So ist der im Kontext der Migrationsbewegungen ab 2015 oft verwendete Begriff "Flüchtlingswelle" kein neutraler Begriff. Die Zusammensetzung der beiden Worte "Flüchtlinge" und "Welle" impliziert eine unaufhaltsame Naturgewalt, gegenüber der es sich durch Bauen eines Dammes abzuschotten gilt. Zudem finden auch biologistische Metaphern wie "Flüchtlingsschwärme" ihren Einzug in rechtspopulistische Narrative. Die Entlehnung nationalsozialistisch geprägter Begriffe wie beispielsweise "völkisch" durch Akteure der AfD hat nicht nur einmal zu medialer Aufmerksamkeit geführt. Weitere häufig verwendete rhetorische Strategien und Stilmittel sind Wiederholungen, Wortneuschöpfungen, Tabubrüche, kalkulierte Ambivalenz und auch die eingangs erwähnten Verschwörungstheorien. Ich möchte diese Stilmittel nicht im Einzelnen näher ausführen. Aber ich möchte auf die Beziehung zwischen Rechtspopulismus und Medien aufmerksam machen. Es gab in den vergangenen Monaten zahlreiche Beispiele für Tabubrüche seitens der AfD, die nach und nach zu einer Diskursverschiebung geführt hat, die mit einer Normalisierung von Gewalt in der Sprache im öffentlichen Diskurs einhergeht.Medien und Populismus folgen ähnlichen Kommunikationsstrategien wie beispielsweise Personalisierung, Emotionalisierung, Dramatisierung und Komplexitätsreduktion. Trotz der grundlegend feindlichen Einstellung rechtspopulistischer Parteien gegenüber der "Lügenpresse" gehen Populismus und Massenmedien eine Art Symbiose ein. Die Massenmedien sind auf Schlagzeilen angewiesen und die PopulistInnen auf mediale Aufmerksamkeit. Eine besondere Rolle spielen insbesondere seit dem letzten US-Wahlkampf soziale Medien wie Twitter. Trump bezeichnete sich einmal selbst als den "Hemingway der 140 Zeichen". Durch seine kurzen Tweets in einer einfach gehaltenen Sprache vermittelt er Nahbarkeit und inszeniert sich als Sprachrohr des Volkes. Immer in Abgrenzung zu der abgehobenen, korrupten Politikelite mit ihrer "political correctness". Es scheint, als würden "gefühlte Wahrheiten" schwerer wiegen als Fakten, so wird häufig vom Anbruch des postfaktischen Zeitalters gesprochen. Das Leugnen wissenschaftlicher Erkenntnisse bei gleichzeitiger Fokussierung auf "alternative" und "gefühlte Wahrheiten" birgt die Gefahr einer zunehmenden Parallelwelt der Fakten.Durch Echokammern und Filterblasen verfestigen sich eigene Einstellungen und die politische Meinung. Die neue Rechte hat sich zudem die Funktionsweise von Algorithmen und Bots zunutze gemacht und wirkt dadurch in Sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter, aber auch in Foren und Blogs unheimlich präsent. Medien sind hier keine Einrichtungen im Sinne von Organisationseinheiten mit besonderen Rechten, Sach- und Personalmitteln, sondern Räume und Kanäle. Dialogroboter sind zugleich Werkzeug und Medium einer neuen Kommunikationswelt. In den Massenmedien kann man eine stetige Zunahme von dialogischer Kommunikation beobachten. Dialogroboter werden funktional wie Massenmedien eingesetzt, funktionieren strukturell aber nach den Prinzipien interpersoneller Kommunikation.Kehren wir zu den beiden Ausgangsthesen zurück. Erstens: Feindbilder sind ein Kernelement von Rechtspopulismus. Zweitens: Die Verallgemeinerung von Feindbildern verhindert Empathie. Nun stellt sich die Frage nach möglichen Lösungsansätzen. Wie kann der dargelegten Objektivierung von Menschen durch Feindbilder entgegengewirkt werden? Welche Gegenstrategien gibt es? Häufig werden sehr allgemeine Handlungsempfehlungen ausgesprochen oder die Ausführungen zu möglichen Lösungen sehr kurz gehalten, sodass der politikwissenschaftliche Diskurs bisweilen in Bezug auf die Gegenstrategien ungenau und schwammig bleibt.Ich möchte Ihnen heute einen spezifischen Ansatz vorstellen, der darauf abzielt, Empathie als Teil emotionaler Intelligenz zu stärken, um rechtspopulistischen Feindbildern präventiv zu begegnen. Die gezielte Schulung von Empathie als Teil emotionaler Intelligenz. Das Konzept der emotionalen Intelligenz (EQ) kam in den 1990er Jahren auf, federführend unter den Sozialpsychologen John D. Mayer und Peter Salovey. Das gleichnamige Buch veröffentlichte 1995 Daniel Goleman. Bereits damals wurde Empathie als eine "Schlüsselkompetenz" emotionaler Intelligenz gefasst. Hier wurde zum einen der Versuch unternommen, auf die Bedeutung von Gefühlen beim Erreichen beruflicher Ziele und des eigenen Lebensglücks zu verweisen, zum anderen EQ messbar zu machen, sodass bald darauf zahlreiche EQ-Tests folgten. Der Versuch, Intelligenz anhand von Testsituationen oder ähnlichen Verfahren messbar zu machen, geht jedoch mit einigen Aspekten einher, die es kritisch zu betrachten gilt. Vor allem stellt sich, wie auch bei den klassischen IQ-Tests (auf denen im Übrigen unser heutiges Verständnis von Intelligenz beruht) die Frage, ob tatsächlich das gemessen wird, was gemessen werden soll. In einer Leistungsgesellschaft, die dem Diktat der Transparenz und Messbarkeit (PISA, Evaluationen etc.) unterworfen ist, haben es schlecht messbare emotionale Kompetenzen wie Empathie schwer.Die zunehmenden Abhängigkeiten im Kontext der Globalisierung weisen eigentlich in Richtung Kooperation. Die vorherrschende Ideologie unserer Gesellschaft basiert jedoch nach wie vor auf dem Konkurrenzprinzip. Die meritokratische Leistungs- und Wettbewerbsideologie des freien Marktes hat ein empathiefeindliches Umfeld geschaffen. Zudem lässt die Hyperindividualisierung Empathie unwahrscheinlicher werden. Das Wachstum des "Ichs" als Instanz der Nicht-Ähnlichkeit führt zur Kultivierung eines Bewusstseins für Differenzen anstatt für Gemeinsamkeiten. Je mehr wir uns auf die Unterschiede konzentrieren, desto schwieriger werden empathische Empfindungen und Handlungen, da diese eine Identifikation mit dem Anderen voraussetzen. Des Weiteren hat insbesondere im Bildungsdiskurs viele Jahre lang eine einseitige Fokussierung auf Rationalität stattgefunden. Diese impliziert eine künstliche Trennung zwischen Emotionalität und Rationalität. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass verschiedene gesellschaftliche, politische, aber vor allem auch ökonomische Faktoren wie die neoliberale Konkurrenz- und Wettbewerbsideologie, das Diktat der Messbarkeit, die Hyperindividualisierung sowie die einseitige Fokussierung auf Rationalität der Etablierung von Empathie als Schlüsselkompetenz des 21. Jahrhunderts im Weg standen und noch immer stehen. Doch was bedeutet Empathie eigentlich konkret in einem wissenschaftlichen Verständnis? Empathie stammt von dem griechischen Wort "Pathos", zu deutsch "Leidenschaft". Umgangssprachlich ist mit Empathie die Fähigkeit des Sich-in-jemand-Einfühlens oder Hineinversetzens gemeint. Empathie hat eine kognitive (Wahrnehmung der Interessen des Anderen) und eine affektive (dabei entstehende Gefühle) Komponente. Die Entstehung von Empathie erfolgt in drei Schritten: Soziale Perspektivenübernahme, Identifikation, Empathie. Die Übernahme einer anderen Perspektive erlernen wir bereits im Kleinkindalter. Zunächst anhand der Übernahme räumlicher Perspektiven. Durch den zweiten Schritt, die Identifikation mit einer anderen Person oder einem anderen Lebewesen, entsteht das Potenzial für die empathische Einfühlung in jene Person oder jenes Lebewesen. Aus dieser empathischen Empfindung kann wiederum ein gewisses Aktionspotenzial entstehen, wenn beispielsweise eine Ungerechtigkeit Empörung auslöst und zur Aktion gegen jene Ungerechtigkeit führt.Wir kommen nun zu der dritten These meines Vortrags: Empathie kann gezielt gelehrt und gelernt werden. Jüngste wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass Empathie eine erlernbare Fähigkeit ist. Die deutsche Neurowissenschaftlerin und Psychologin Tania Singer hat im Rahmen einer großangelegten Untersuchung, dem "ReSource-Projekt" am Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften die Wirkung von Meditation auf das Verhalten und die damit verbundenen Veränderungen im Gehirn untersucht. Die Idee, die hinter diesem Forschungsprojekt steht, war die Suche nach einer Möglichkeit, gezielt soziale Fähigkeiten wie Mitgefühl, Empathie und die "Theory of Mind" zu fördern. Die Untersuchung ging über einen Zeitraum von elf Monaten und bestand aus unterschiedlichen Modulen. Im "Präsenzmodul" lag der Schwerpunkt vor allem auf der Achtsamkeit gegenüber geistigen und körperlichen Prozessen. Das Modul "Perspektive" konzentrierte sich auf sozio-kognitive Fähigkeiten, insbesondere die Perspektivenübernahme. Ein drittes Modul "Affekte" sollte den konstruktiven Umgang mit schwierigen Emotionen sowie die Kultivierung positiver Emotionen schulen. Die Probanden führten die entsprechenden Übungen täglich mit ihren zugeordneten Partnern durch Telefonate oder Videoanrufe aus.Das Team um Tania Singer konnte nach den drei Monaten mithilfe von Gehirnscans eine tatsächliche Verbesserung der Kompetenzen der TeilnehmerInnen feststellen, die mit struktureller Gehirnplastizität in den spezifischen neuronalen Netzwerken einhergingen. Das sozio-affektive Modul konnte so tatsächlich zur Verbesserung der Fähigkeit des Mitgefühls beitragen. Das sozio-kognitive Modul hingegen hat die Fähigkeit verbessert, sich gedanklich in die Perspektive eines anderen zu versetzen. Die Studie hat gezeigt, dass Empathie und Mitgefühl erlernbare Kompetenzen sind, die durch entsprechende Übungen gezielt gefördert werden können. Dazu bedarf es jedoch zunächst einer Anerkennung von Empathie als einer erlernbaren Kompetenz.Fassen wir zusammen: Rechtspopulismus agiert immer über Feindbilder. Diese Feindbilder basieren auf der Konstruktion einer homogenen Feindgruppe. Durch Verallgemeinerung werden den Individuen innerhalb dieser Feindgruppe Subjektivität und Individualität abgesprochen und so die Entstehung von Empathie verhindert. Die rechtspopulistische Ungleichheitslogik schließt an die Ungleichheitslogiken unserer kapitalistischen Gesellschaftsordnung an. Die Wettbewerbs- und Konkurrenzideologie hat ein empathiefeindliches Umfeld geschaffen. Zudem hat sich die Bildung zu lange einseitig auf Rationalität konzentriert. Daher gilt es, Empathie als eine soziale und emotionale Fähigkeit mit kognitiven Anteilen im bildungswissenschaftlichen Diskurs zu verankern. So können rechtspopulistische Differenzierungskategorien wie Nationalität oder Religion sowie die Verallgemeinerungen zugunsten einer Fokussierung auf Gemeinsamkeiten und Mitmenschlichkeit überwunden werden. Um in einer vernetzten, globalisierten Welt intelligent handeln zu können, nützt ein Rückzug in nationalistische Freund-Feind-Denkweisen nicht. Vielmehr gilt es, auf Kooperation und Empathie zu setzen, auch wenn diese nicht immer messbar ist. Vielen Dank.Literatur- und Quellenverzeichnis:Allport, Gordon W. (1971): Die Natur des Vorurteils. Köln: Kiepenheuer & Witsch. Bischof-Köhler, Doris (1989): Spiegelbild und Empathie. Die Anfänge der sozialen Kognition. Hans Huber: Berlin, Stuttgart, Toronto.Decker, Frank (2017): Populismus in Westeuropa. Theoretische Einordnung und vergleichende Perspektiven. In: Diendorfer, Gertraud u.a. (Hrsg.) (2017): Populismus – Gleichheit – Differenz. Herausforderungen für die politische Bildung. Schwalbach/Ts.: Wochenschau Wissenschaft, S. 11-28.Holtmann, Everhard (2018): Völkische Feindbilder, Ursprünge und Erscheinungsformen des Rechtspopulismus in Deutschland. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.Mudde, Cas / Kaltwasser, Cristóbal Rovira (2017): Populism. A Very Short Introduction. New York: Oxford University Press.Müller, Jan-Werner (2016): Was ist Populismus? Ein Essay. Berlin: Edition Suhrkamp.ReSource-Projekt: https://www.resource-project.org/ [10.09.2019]Wodak, Ruth (2016): Politik mit der Angst. Zur Wirkung rechtspopulistischer Diskurse. Wien/Hamburg: Edition Konturen.
Blog: DPI-Blog
In der Politik haben wir es häufig mit komplexen Sachverhalten zu tun, die ebenso häufig auf komplexen Ideen und Konzepten basieren. Frames und Metaphern helfen uns, die politische Wirklichkeit und die ihr zugrunde liegenden Ideen und Konzepte in eine Sprache zu übersetzen, die auf die strukturellen Deutungsrahmen unserer Alltagserfahrungen zurückgreift und somit erst verständlich werden lässt. Dabei sind Frames immer selektiv, indem sie bestimmte Aspekte eines Themas hervorheben und andere in den Hintergrund treten lassen (vgl. Wehling 2017, S. 42; Łada/Sendhardt 2021).Aber nicht nur Sachverhalte, Staaten und soziale Gruppen werden medial geframt, auch Personen unterliegen Framing-Prozessen (Brosius und Dan 2020, S. 267). Dies gilt insbesondere für Politikerinnen und Politiker, die wie kaum eine andere Berufsgruppe in den Medien dauerpräsent sind. Relevant ist dieses "Character-Framing" (Brosius und Dan 2020, S. 267) vor allem angesichts der zunehmenden Orientierung an Personen (und weniger an Programmen, Parteien, Institutionen, etc.), die die Politikberichterstattung weltweit kennzeichnet. Die Berichterstattung in der deutschen bzw. polnischen Presse bildet hier keine Ausnahme, sondern ordnet sich vielmehr in einen globalen Trend ein. Im Rahmen dieser "Personalisierung der deutsch-polnischen Kommunikation" werden Personen in ihrer jeweiligen Amtsfunktion als repräsentativ für das entsprechende Land als Ganzes geframt. Eine aus Sicht der Framing-Analyse zentrale Erkenntnis dieser Form der Metonymie ist die Beobachtung, dass Person (selbst in ihrer Amtsfunktion) und Politik des Landes niemals deckungsgleich sein können und die Berichterstattung mittels Personalisierung daher notwendigerweise (wie alle Frames) immer nur einen spezifischen Beobachtungssauschnitt und eine spezifische Perspektive repräsentiert.Im vorliegenden Beitrag habe ich daher Zeitungsartikel aus der Süddeutschen Zeitung (SZ), der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) sowie der Gazeta Wyborcza (GW) und der Rzeczpospolita (Rz) auf die Frage hin untersucht, wie sie die Person des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, und mittelbar die gesamte Ukraine, framen. Dabei lag mein Fokus auf dem Wandel, den dieses Framing im Kontext der russischen Invasion am 24. Februar 2022 erfahren hat, weswegen ich zunächst einen Blick auf die Berichterstattung deutscher und polnischer Medien rund um die ukrainischen Präsidentschaftswahlen 2019 werfen werde, aus denen Selenskyj als Sieger hervorgegangen ist.Selenskyj 2019: Vom Schauspieler zum uneindeutigen PolitikerSowohl in der deutschen wie auch der polnischen Presseberichterstattung rund um die Wahl von Wolodymyr Selenskyj zum ukrainischen Präsidenten am 21. April 2019 fallen zwei Frames besonders auf. Zum einen der Deutungsrahmen von Selenskyj als politischem Quereinsteiger, dessen Wahl ob der beruflichen Vergangenheit als Hauptdarsteller der beliebten TV-Serie "Diener des Volkes" (in der Selenskyj bezeichnenderweise einen politischen Quereinsteiger spielt, der Präsident wird) die Ernsthaftigkeit und Qualität der ukrainischen Demokratie per se infragestellt. Der zweite Frame bezieht sich auf die Frage, wie der fulminante Erfolg des politischen Newcomers eingeordnet werden solle. Hierbei oszilliert vor allem die deutsche Berichterstattung zwischen den beiden Extremen Abhängigkeit und Unabhängigkeit, während sich die polnische Berichterstattung stärker auf die Ambiguität der Person Selenskyjs konzentriert.Der SchauspielerEin zentraler Frame in der deutschen wie auch in der polnischen Berichterstattung über Selenskyj rund um dessen Wahl zum ukrainischen Präsidenten am 21. April 2019 hebt auf dessen berufliche Vergangenheit als Schauspieler und Komiker ab. Dabei wird in der deutschen Presse etwa seine (mangelnde) politische Erfahrung ("der politisch völlig unerfahrene Schauspieler, Komiker, Medienmanager und Unternehmer", FAZ 17.4.2019)[1] mit der Verantwortung kontrastiert, die die Wahl "zum Staatspräsidenten und Oberbefehlshaber der Armee" (FAZ 17.4.2019) mit sich bringt. Die ukrainische Wählerschaft scheint dies unterschiedlich zu bewerten. Während die einen in Selenskyj "einen 'Magier'" erblicken, "einen, der die Welt sofort wieder in Ordnung bringt" (FAZ 20.4.2019), sähen zahlreiche "patriotisch gesonnene ukrainische Intellektuelle […] die Abstimmung ihrer Landsleute für den 'Clown' Selenskyj dumm, haarsträubend oder sogar gefährlich" (FAZ 21.4.2019).Damit wird suggeriert, dass weder er als Person noch die ukrainische Demokratie als politisches System ernst genommen werden können, da alles vor allem auf Show und Spektakel angelegt sei. So schreibt die SZ:"Im Wahlkampf um das Präsidentenamt in der Ukraine jagt eine Kuriosität die nächste. Vor laufenden Kameras hatten sich Poroschenko und Selenskyj etwa Bluttests auf Drogen und Alkohol unterzogen. Der 53 Jahre alte Präsident versucht, den 41 Jahren alten Schauspieler als koksende russische Marionette hinzustellen" (SZ 19.4.2019).Und so verweist etwa die FAZ auf "die beträchtlichen Risiken, die sich mit Selenskyjs Mangel an Verwaltungserfahrung sowie kompetenten Beratern verbinden. In Kriegszeiten kann sich die Ukraine an und für sich nicht den Luxus politischer Experimente und dilettantischer Staatsführung erlauben" (FAZ 21.4.2019).So berichtet die Rzeczpospolita über den "Kabarettisten Selenskyj, der über keinerlei Erfahrung in der Politik verfügt" (Rz 24.4.2019) und titelt über Selenskyjs Wahlerfolg gegen den bisherigen Amtsinhaber Petro Poroschenko "Komiker gewinnt gegen Geschäftsmann" (Rz 23.4.2019). Ganz ähnlich beschreibt die Gazeta Wyborcza Selenskyj als "Schauspieler und Komiker" (GW 21.4.2019), der "in puncto Politik vollkommen grün hinter den Ohren ist" (GW 19.4.2019) sei. Ein Experten-Kommentar in der Rzeczpospolita geht sogar noch einen Schritt weiter. Demnach sei Selenskyj "ein Narzisst" und es sei eine "schwache Präsidentschaft" zu erwarten (Rz 23.4.2019).Während sich die deutsche und polnische Berichterstattung einig sind hinsichtlich des Framings Selenskyjs als Schauspieler und Komiker, der über keinerlei politische Erfahrung verfügt, unterscheiden sich die Medien beider Länder in der Akzentuierung dieser Beobachtung. So räumt die deutsche Presseberichterstattung diesem Umstand weitaus mehr Raum ein, als dies die untersuchten polnischen Zeitungen tun. Und auch was die Schlussfolgerungen für die ukrainische Demokratie und Staatlichkeit betrifft, die aus dem Wahlsieg Selenskyjs zu ziehen seien, zeichnen die deutschen Medien ein weitaus drastischeres Bild als dies ihre polnischen Pendants tun.Der Uneindeutige: Zwischen Marionette der Oligarchen und unabhängigem QuereinsteigerIm Rahmen der Präsidentschaftswahl 2019 stellten sich der deutschen wie auch der polnischen Presse die Frage, was man von dem Schauspieler und Komiker eigentlich politisch zu halten habe. Dabei wurde der (zukünftige) ukrainische Präsident einerseits als Marionette in den Händen der Oligarchen gezeichnet, andererseits als unabhängiger politischer Quereinsteiger. In der Summe war dieses Framing Selenskyjs von Ambiguität geprägt und präsentierte den Präsidenten als Person, die mehr Fragen aufwirft als Antworten gibt.Dabei erscheint Selenskyj in der deutschen Presse einerseits als Instrument oder gar Marionette des mächtigen ukrainischen Oligarchen Ihor Kolomojskyj, der danach trachtet, "seinen Erzfeind Poroschenko zu stürzen" (SZ 23.4.2019). Die passive Rolle, die Selenskyj hier zugeschrieben wird, meint natürlich die Ukraine als politische Gemeinschaft gleich mit. Ebenso wie es gleichgültig erscheint, welche Kandidaten von den Oligarchen für ihre internen Fehden ins Rennen geschickt werden, erscheint es gleichgültig, in welchem Land und zum Wohle (oder vielmehr Weh) welcher Gesellschaft dies geschieht. Sowohl Selenskyj als auch die Ukraine scheinen innerhalb dieses Frames eher zufällig betroffen zu sein. Folgerichtig sind beide, Selenskyj wie die Ukraine, keine autonomen, unabhängigen Akteure, sondern Spielbälle in den Händen der ukrainischen Oligarchie. So legt ein FAZ-Artikel nahe, Selenskyj sei lediglich das Produkt des "Polittechnologen" (FAZ 26.4.2019) Andrij Bohdan, eines Anwalts von Kolomojskyj. Die SZ geht sogar noch einen Schritt weite und deutet die Wahl Selenskyjs als "Ausdruck des kranken ukrainischen Systems: Er war nur möglich, weil ukrainische Medien von Oligarchen dominiert werden, die bestimmen, wer in ihre Fernsehsender kommt – und wer nicht" (SZ 22.4.2019).Und weiter:"Dass Selenskys Ruhm, sein Schlüpfen in die Rolle eines guten, unbestechlichen Präsidenten ausreichten, um ihn trotz eines inhaltsfreien Wahlkampfes ins Präsidentenamt zu bringen, lag vor allem an der Abneigung der Ukrainer gegen Poroschenko: Auch andere Kandidaten hätten gegen den bisherigen Präsidenten gewonnen" (SZ 22.4.2019).Demgegenüber erklärt die FAZ unter der Überschrift "Selenskyjs Präsidentschaft bedeutet nicht das Ende" (FAZ 21.4.2019), der neue ukrainische Präsident sei als "Newcomer" eine "politische" wie auch "historische Anomalie" (FAZ 21.4.2019).Dieses Framing steht in seinem scharfen Kontrast zu einem Framing von Selenskyj als politischem Quereinsteiger, das ihn als unabhängigen Kandidaten zeichnet, der von außerhalb der korrumpierten politischen Klasse in den Politikbetrieb gekommen sei, ein Umstand, der sowohl Chancen als auch Gefahren für die ukrainische Politik berge.So stellt die FAZ fest: "Selenskyjs Mangel an Verbindungen mit der alten Politikerklasse dürfte es der ukrainischen Zivilgesellschaft einfacher machen, auf seine Regierungsmannschaft und -entscheidungen Einfluss zu nehmen" (FAZ 21.4.2019). Er erscheint hier "als ehrlicher Saubermann, der in der korrupten ukrainischen Politik in den kommenden fünf Jahren aufräumen will" (FAZ 21.4.2019). Dabei wird Selenskyj als volksnaher Politiker an der Grenze zum Populismus geframt. So unterstreicht die SZ: "Er wolle nur eine Amtszeit regieren und dafür sorgen, dass die korrupte Machtelite verschwinde" (SZ 19.4.2019). Selenskyjs Stil der direkten Kommunikation mit seinen Wählern über die sozialen Medien soll den "Eindruck eines volksnahen Politikers erwecken, ist indes im besten Fall inhaltsleer, im schlechteren gefährlich populistisch, weil unpopuläre Entscheidungen quasi schon im Vorgriff ausgeschlossen werden" (SZ 22.04.2019).Auch auf polnischer Seite lässt sich dieses Framing beobachten, wenngleich es im Vergleich mit der deutschen Presse weit weniger dominant in Erscheinung tritt. So fragt auch die Gazeta Wyborcza in Bezug auf Selenskyj: "Unabhängig oder eine Marionette in den Händen eines Oligarchen?" (GW 19.4.2019). Anders als die deutsche Presse fokussiert sich die polnische Presse stärker auf die Uneindeutigkeit Selenskyjs. So bezeichnet etwa die Gazeta Wyborcza im gleichen Artikel Selenskyj als "Herr Unbekannt" (GW 19.4.2019) und führt aus: "Es ist nicht klar, welche Art von Präsident Selenskyj sein wird und welche Maßnahmen von ihm zu erwarten sind" (GW 19.4.2019). Sowohl die Gazeta Wyborcza (GW 19.4.2019) als auch die Rzeczpospolita (Rz 23.4.2019) erklären, dass Selenskyj schwer durchschaubar sei, schließlich sei weder bekannt, wer seiner Regierungsmannschaft angehören noch wie sein inhaltliches Programm aussehen werde. Und so lassen sich etwa in der Rzeczpospolita auch negative Entwicklungsszenarien bezüglich der politischen Zukunft der Ukraine beobachten:"Vielleicht kommt ein hartes, repressives Regime wie in Russland, vielleicht übernehmen die Oligarchen das Land aber auch ganz. Die Heterogenität der Wählerschaft Selenskyjs hat sowohl die Befürworter einer Vereinigung mit Russland als auch die Befürworter einer Vereinigung mit Europa zusammengeführt. Die ersten Entscheidungen des neuen Staatschefs könnten daher zu einer Polarisierung der ukrainischen Gesellschaft führen" (Rz 23.4.2019).Die Gazeta Wyborcza wiederum lässt sowohl Unterstützer wie auch Kritiker Selenskyjs zu Wort kommen. So erklärt Selenskyjs Wahlkampfleiter, sein Chef zeichne sich aus durch "Offenheit", Transparenz und die Tatsache, dass "er Fehler zugeben kann" (GW 19.4.2019). Auf Seiten der Kritiker werfen ihm ukrainische Journalisten vor, "dass er selbst den Kontakt mit den Medien vermeidet. [...] Und wenn er Interviews gibt, dann nur den Medien, die sich positiv auf ihn beziehen" (GW 19.4.2019). In der Summe bleibt auch hier die Feststellung: "Selenskyj bleibt ein Rätsel - niemand weiß, was von ihm zu erwarten ist" (GW 19.4.2019).Selenskyj 2022: Vom Schauspieler zum Staatsmann und HeldenIm Kontext des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 vollzieht sich in der deutschen und polnischen Presseberichterstattung ein beeindruckender Wandel des Framings von Wolodymyr Selenskyj, vom belächelten Schauspieler zum respektierten Staatsmann und bewunderten Helden, "vom Entertainer zum 'ernsten' Staatsmann" (FAZ 24.2.2022). Ähnlich titelt die SZ "Komiker, Präsident, Staatsmann" (SZ 24.2.2022).Bereits in der Berichterstattung rund um Selenskyjs Auftritt auf der Münchner Sicherheitskonferenz am 19. Februar zeichnet die deutsche Presse ein überaus positives Bild des ukrainischen Präsidenten. Hier habe er "vor internationalem Publikum […] Eindruck gemacht" (FAZ 24.2.2022). In seiner Eigenschaft als "großer Kommunikator" laufe der ukrainische Präsident "gerade zu großer Form auf" (FAZ 24.2.2022). "Als Redner und Krisenmanager gewinnt Selenskyj in der Ukraine auch bei Kritikern Respekt" (FAZ 24.2.2022). So zeigte sich ein Kyjiwer Wissenschaftler auf Facebook "dankbar für eine Rede, in der die Ukraine als handelndes Subjekt und würdevoll aufgetreten sei" (FAZ 24.2.2022). Nach dem Angriff Russlands framt die deutsche Presse den ukrainischen Präsidenten vor allem als mutigen Politiker, der dem russischen Aggressor entschlossen die Stirn bietet, und betont seine Standfestigkeit und Verlässlichkeit (FAZ 28.2.2022). "Er erweise sich als würdiger Anführer einer Nation im Krieg" (FAZ 28. 2.2022). Ein ähnlicher Wandel im Framing der Person Selenskyjs lässt sich auch in der polnischen Presse beobachten, wobei mitunter der Eindruck vermittelt wird, es seien ausschließlich westliche (und eben nicht polnische) Presseorgane gewesen, die dem ehemaligen Schauspieler abgesprochen hätten, das Zeug zum Staatsmann zu haben. So schreibt die Gazeta Wyborcza: "Westliche Medien, die früher manchmal spöttisch schrieben, dass die Ukraine von einem Komiker regiert wird, nehmen dies nun zurück" (GW 27.2.2022). Dass er das Zeug zum Staatsmann habe, lasse sich an seinem Verhalten vor und nach der Invasion ablesen. Als sich die Anzeichen für eine russische Invasion zusehends verdichteten, "spielte er die Rolle eines ruhigen Anführers. Er hat die Gemüter besänftigt, er hat die Nation beruhigt. Jetzt tritt er als Verteidiger auf. Er macht den Ukrainern Mut und führt sie wirklich an. So wie er einst die Ukrainer in seinen Bann ziehen konnte, so zieht er nun den Westen in seinen Bann" (GW 27.2.2022).Der HeldEine zentrale Rolle in der deutschen wie polnischen Berichterstattung spielt das Framing Wolodymyr Selenskyjs als Held. Als solcher nimmt der Präsident, in Erfüllung der ihm zugedachten Rolle als "Diener des Volkes", zum Wohle des ukrainischen Volkes persönliche Risiken und Härten in Kauf. So framt die SZ bereits vor der Invasion Selenskyj als "tragische Figur" (SZ 24.2.2022), als tragischen Helden:"[I]n der Stunde der größten Not zeigt Selenskij staatsmännisches Format: als Führer eines Landes, dem, von seinem übermächtigen Nachbarn überfallen, militärisch niemand zu Hilfe kommen wird. Ein Politiker also, der für alle erkennbar auf verlorenem Posten steht und die Angreifer dennoch warnt: 'Ihr werdet unsere Augen sehen, nicht unsere Rücken'" (SZ 24.2.2022).Wie sehr in diesem Framing die Person Wolodymyr Selenkyjs und der Ukraine in eins fallen, macht ein weiterer SZ-Artikel kurz nach Kriegsbeginn deutlich:"Russland will den Machtwechsel, erstes Kriegsziel ist die Vertreibung der ukrainischen Regierung und vor allem des Präsidenten […]. So wird einmal mehr klar, wie sehr der Ukrainer an der Spitze des Landes zum symbolischen Mittelpunkt dieses Krieges wird – und wie sein persönliches Schicksal mit dem Schicksal des Landes verknüpft ist" (SZ 25.2.2022).Die SZ bringt diesen Sachverhalt auf folgende griffige Formel: "Nimmt Russland die Ukraine ein und kontrolliert das Land, kann er [Selenskyj] sich nicht halten. Hält er sich aber, hat auch Russland die Ukraine noch nicht im Griff" (SZ 25.2.2022). Durch die Entscheidung, trotz unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben, in Kyjiw zu bleiben, sei Selenskyj "zum Symbol des Durchhaltewillens der Ukrainer" (SZ 25.2.2022) geworden, und habe das Zeug dazu, eine "Symbolfigur für Freiheit und Demokratie" zu werden (SZ 28.2.2022).Der Held Selenskyj erscheint in diesem Framing als Zeitenwender, der möglich macht, was vor kurzem noch als unmöglich galt. So habe er "eine ungeheure Dynamik" in Gang gesetzt: "Sie führte über das Wochenende zu Sanktionen, die sich bis dahin niemand vorstellen konnte, und zu der Entscheidung, der Ukraine für eine halbe Milliarde Euro Waffen zu liefern" (FAZ 1.3.2022).Gleichzeitig verbirgt sich hinter der Heroisierung des ukrainischen Präsidenten auch eine unbequeme Wahrheit. So reflektiert die SZ durchaus selbstkritisch:"Zur Wahrheit des Helden Selenskij gehört deshalb auch: Helden gibt es nicht – es sei denn, wir erklären sie zu solchen. Und wenn wir einen Politiker zu einem solchen erklären, so haben wir das zugleich wieder zu hinterfragen. Und dass wir Selenskij nun zum modernen Helden erklären, sagt nicht nur viel über seinen sagenhaften Mut, sondern auch über unsere ewig lange Indifferenz" (SZ 28.2.2022).Das Framing Selenskyjs als Held kommt in der polnischen Presse ebenfalls zum Ausdruck. So berichtet die Gazeta Wyborcza über den "heroiczny opór" (GW 27.2.2022), welchen Selenskyj leiste. So titelt ein Kommentar in der Rzeczpospolita schlicht und ergreifend "Held" (Rz 28.2.2022). Durch sein Verhalten habe Selenskyj "Nachweis persönlichen Heldentums" erbracht (Rz 28.2.2022):"Angebote, die belagerte Hauptstadt zu verlassen, lehnte er ab. Er blieb bei seinen Wählern, seinem Volk. Er schickte seine Familie nicht in Sicherheit, was auf seinen unerschütterlichen Glauben an den Sieg der ukrainischen nationalen Sache hindeutet. Es ist wichtig, darüber in einfachen Worten zu schreiben, ohne unnötige Metaphern und Pathos. Denn Wolodymyr Selenskyj selbst ist heute Pathos" (Rz 28.2.2022).Und weiter:"Indem sie Kiew verteidigen, kämpfen sie [Selenskyj, Klitschko und andere] für die Freiheit ihres Volkes, aber auch für Polen und ganz Europa. Dies ist eine Lektion wahren Heldentums. Ein Vorbild für die ganze Welt. Ruhm den Helden der Ukraine, unseren Helden" (Rz 28.2.2022).Und ähnlich wie in Deutschland, framt auch die polnische Presse vor allem Selenskyjs Entscheidung in Kyjiw zu bleiben, als heldenhafte Tat. So schreibt die Rzeczpospolita:"In einigen westlichen Hauptstädten war ihm bereits mehrfach die Evakuierung angeboten worden. - Wir brauchen Munition, keine Mitfahrgelegenheit - antwortete er. In den Augen vieler Europäer ist Selenskyj heute die Nummer eins unter den Politikern, nicht Emmanuel Macron, Olaf Scholz oder Boris Johnson. Denn er ist es, der die Tore des freien Europas verteidigt" (Rz 28.2.2022).Der Anti-PutinSelenskyj wird auch als Gegenstück zum russischen Präsidenten, als "Anti-Putin", geframt. Dort der nahbare, in allen Facetten menschliche Mann des Volkes, dort der entrückte und unbarmherzige Machtpolitiker aus dem Kreml. Dieses Framing taucht auch in der polnischen Presse auf, ist auf der deutschen Seite jedoch wesentlich präsenter. Obwohl der ukrainische Präsident "ernst und entschlossen" wirke, so die FAZ, lasse er "selbst in dieser Lage noch die Freundlichkeit und den schnodderigen Ton durchscheinen, die ihn vor seiner Wahl zum Präsidenten als Schauspieler populär gemacht haben. Offensichtlich geht es ihm darum, einen möglichst großen Kontrast zwischen sich und Wladimir Putin zu erzeugen" (FAZ –28.2.2022): "Während Putin allein im Kreml sitzt, ist Selenskyj bei seinem Volk" (FAZ 28.2.2022).In einem weiteren Artikel schreibt die FAZ:"Selenskyj erscheint immer mehr als ein "Anti-Putin", jung, dynamisch und besorgt um seine Soldaten, die er in Krankenhäusern besucht. Er tritt im tarnfarbenen Hemd auf und wirkt gut in Form, während sich Russlands Dauerherrscher, der mal im Sakko, mal in Luxus-Daunenjacke zu sehen ist, abschottet und seinen Austausch darauf zu beschränken scheint, in Videoschalten ängstliche Untergebene zurechtzuweisen" (FAZ 29.3.2022).Und im gleichen Framing schreibt die SZ:"Wir sehen Selenskij draußen, in den Straßen von Kiew, unter dem freiem Himmel einer großen Stadt, wohin sich der von grotesken Großmöbeln umstellte russische Präsident nicht mehr zu trauen scheint: raus, auf die Straße, zu richtigen Menschen. Die Werte sind in den Bildern symbolisiert: hier ein mobiler, kämpfender primus inter pares, im Kreml ein Mann mit starrem Blick, bösen Gedanken, der sich hinter einem Pult verschanzt, das aussieht wie die Kulisse einer Hotelrezeption aus den frühen 80er Jahren. Putin droht und monologisiert, Selenskij spricht wie einer, den man beim Elternabend treffen könnte" (SZ 28.2.2022).Was in der deutschen Presse unter der Überschrift "Wolodymyr sticht Vladimir" (FAZ 29.3.2022) verhandelt wird, lautet in der polnischen Presse "David und Goliath, Held und Verkörperung des Bösen" (GW 27.2.2022). Ganz im Sinne der Gegenüberstellung von David und Goliath zeichnet die Gazeta Wyborcza den ukrainischen Präsidenten als "ehemaliger Komiker, der den Diktator im Kreml lächerlich macht" (GW 27.2.2022). Auch die Rzeczpospolita ruft diesen Frame auf, wenn sie Selenskyj als "David Europas" (Rz 28.2.2022) bezeichnet und schreibt: "Er hat den russischen Goliath noch nicht besiegt, aber er ist bereits der mutigste Politiker der demokratischen Welt" (Rz 28.2.2022).Auch wenn das Framing als "Anti-Putin" Selenskyj in einem überaus positiven Licht erscheinen lässt, so wird ebenfalls deutlich, dass zur Erklärung und zum Verständnis von Selenskyj (bzw. der Ukraine) offenbar Putin (bzw. Russland) als Referenzpunkt unverzichtbar bleibt. Während in der analysierten deutschen Presse Selenskyj sich in puncto Sympathie positiv von Wladimir Putin unterscheidet, ist es auf der polnischen Seite die Rolle des Underdogs, in der Selenskyj sich der russischen Übermacht zu erwehren sucht.Der ewige SchauspielerUngeachtet des Respekts, den die deutsche und polnische Presse dem ukrainischen Präsidenten ob seiner politischen Leistung im Angesicht des russischen Angriffskriegs zollt, bleibt Selenskyjs berufliche Vergangenheit als Schauspieler ein Fixpunkt im Framing des Präsidenten. So bemerkt etwa die SZ zur Rede Selenskyjs vor den europäischen Staats- und Regierungschefs: "Es sind eindringliche Worte, und als ehemaliger Schauspieler weiß Selenskij, wie man einer Botschaft noch mehr Wirkung verschafft" (SZ 1.3.2022). Und die FAZ stellt bereits vor Kriegsausbruch fest: "Der ukrainische Präsident beherrscht den Einsatz von Pathos" (FAZ 24.2.2022). Durch den Verweis auf die Schauspielkunst des ukrainischen Präsidenten wird allerdings weniger der Inszenierungscharakter seiner Person betont, sondern vielmehr gewürdigt, dass hier ein Politiker sein rhetorisches Handwerk versteht. Hierin unterscheidet sich der Schauspieler-Frame des Jahres 2022 sowohl in der untersuchten deutschen wie auch in der polnischen Presse fundamental vom Schauspieler-Frame des Jahres 2019, als Selenskyjs berufliche Vergangenheit vor allem mit einem Mangel sowohl an politischer Erfahrung als auch an Ernsthaftigkeit assoziiert worden ist.Auch in der polnischen Presse ist dieses Framing anzutreffen. So schreibt etwa die Gazeta Wyborcza: "Selenskyj scheint auf die Rolle seines Lebens gewartet zu haben. Schließlich ist er Schauspieler von Beruf" (GW 27.2.2022). Ein weiterer Artikel der gleichen Zeitung fragt schließlich explizit: "Ist es gut, dass Wolodymyr Selenskyj Schauspieler von Beruf ist, oder ist es schlecht?" (GW 1.4.2022). Mit offener Bewunderung für den ukrainischen Präsidenten heißt es: "Die Größe des Schauspielers [...] liegt darin, dass er eine Rolle annimmt, die nicht von einem Autor, sondern vom Schicksal geschrieben wurde, eine Rolle, die ihn zwingt, ständig zu improvisieren, und dass er bereit ist, für diese Rolle sein Leben zu opfern" (GW 1.4.2022).Ähnlich wie in der deutschen Presse wird auch hier die Schauspielkunst des ukrainischen Präsidenten nicht als Manko, sondern vielmehr als "Gabe" (GW 1.4.2022) geframt. "Denn wahre Schauspielkunst ist reine Wahrheit. Schließlich gibt es für einen Schauspieler kein schlimmeres Urteil, als wenn ihm gesagt wird, er sei unwirklich gewesen. Ein Schauspieler, der eine Rolle annimmt, nimmt das Schicksal der Figur, die er darstellt, auf seine Schultern - oder besser gesagt: in sich, seinen Körper und seinen Geist auf" (GW 1.4.2022).FazitDas diesem Beitrag zugrunde liegende Sample umfasst lediglich je zwei deutsche und zwei polnische Tageszeitungen, und sind somit weder für den deutschen noch den polnischen Zeitungsmarkt repräsentativ. Dennoch lassen sich sowohl Zeitungs- als auch Ländergrenzen überspannende Frames identifizieren, die das Bild, das von der Person Wolodymyr Selenskyjs gezeichnet wird, bestimmen. Offensichtlich greifen unterschiedliche Autoren unterschiedlicher Zeitungen aus unterschiedlichen Ländern auf die gleichen Frames in ihrer Berichterstattung zurück. Insgesamt lassen sich in Bezug auf das Character-Framing der Person Wolodymyr Selenskyjs in der untersuchten deutschen und polnischen Presseberichterstattung ähnliche Muster erkennen, die sich jedoch im Hinblick auf die Akzentuierung unterscheiden. Sowohl in der deutschen als auch in der polnischen Presse wird der Wandel betont, den Selenskyj im Laufe seiner seit 2019 andauernden politischen Laufbahn vollzogen hat: vom Schauspieler und kritisch beäugten Newcomer in der Politik zum geachteten und bisweilen bewunderten Staatsmann. Während die Dimension des Wandels in der untersuchten Berichterstattung beider Länder vergleichbar ist, lassen sich dennoch Unterschiede ausmachen. So arbeitet die analysierte deutsche Presse vor allem den Novizen-Charakter Selenskyjs als politischer Quereinsteiger heraus und leitet hiervon eine durchaus negativ konnotierte Bewertung der politischen Kultur der Ukraine insgesamt ab. Die untersuchte polnische Presse hingegen konzentriert sich weniger stark auf die Gefahren, die von einem politisch Unerfahrenen ausgehen. Stattdessen liegt der Fokus auf der Heldenrolle, die Selenskyj seit Beginn der russischen Invasion eingenommen habe. Eine weitere Gemeinsamkeit der deutschen wie polnischen Presseberichterstattung liegt darin, dass Selenskyj 2022 in beiden Fällen weitgehend unkritisch dargestellt wird und der Respekt sowie die Bewunderung gegenüber seiner Person, und damit mittelbar auch der Ukraine, überwiegen. Dies ist insofern bemerkenswert, als die Ukraine lange Zeit vor allem als defizitäres Staatsgebilde gezeichnet worden ist, in dem jegliche Reformanstrengung letztendlich an den eigenen politischen Eliten, und damit gewissermaßen an sich selbst scheitert. Das Framing Selenskyjs der sich im Krieg vom Komiker zum ernstzunehmenden Staatsmann entwickelt, spiegelt somit auch das Framing der Ukraine selbst wieder, die sich zumindest in den hier untersuchten Medien, von einem scheiternden Staat zu einem respektierten Verteidiger demokratischer Werte gewandelt hat. Und schließlich ist es die berufliche Vergangenheit als Schauspieler, die sowohl in Deutschland als auch in Polen 2022 gänzlich anders geframt wird, als dies noch 2019 der Fall war. Wurde dem ukrainischen Präsidenten die Schauspielerei 2019 noch als Unerfahrenheit und mangelnde Ernsthaftigkeit angesichts der gewaltigen politischen Verantwortung des Amtes ausgelegt, so erschien Selenskyjs Erfahrung auf der Bühne und vor der Kamera 2022 in einem weit positiveren Licht. Nun diente seine schauspielerische Vergangenheit als Erklärung für sein rethorisches Geschick, mit dem er seine politischen Botschaften übermittelte. BibliografieBrosius, Hans-Bernd; Dan, Viorela (2020): Framing im Nachrichtenjournalismus. In: Tanja Köhler (Hrsg.): Fake-News, Framing, Fact-Checking: Nachrichten im digitalen Zeitalter. Ein Handbuch. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 265–282.Łada, Agnieszka; Sendhardt, Bastian (2021): Das Bild der Krise. Wie schrieben die deutsche und die polnische Presse über das jeweilige Nachbarland im ersten Halbjahr 2020? Darmstadt, Warschau: Deutsches Polen-Institut; Institut für Öffentliche Angelegenheiten.Wehling, Elisabeth (2017): Politisches Framing. Wie eine Nation sich ihr Denken einredet - und daraus Politik macht, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
[1] Weitere Beispiele: "Der Komiker Selenskyj, der keine Regierungserfahrung hat" (FAZ 22.4.2019); "Entscheidung der Ukraine für einen erfolgreichen Showman" (FAZ 21.4.2019); "prowestliche Schauspieler Selenskyj" (FAZ 22.4.2019).
Der Text entstand im Rahmen des Projekts "Akteure, Felder, Wege – deutsch-polnische Kommunikation: Miteinander und übereinander", welches das Institut für Öffentliche Angelegenheiten und das Deutsche Polen-Institut dank der finanziellen Förderung durch die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung durchführen.
La presente tesi affronta il tema della modulazione degli effetti delle sentenze di accoglimento della Corte costituzionale intrecciandolo con l'analisi dell'esperienza tedesca delle Unvereinbarkeitserklärungen, le quali costituiscono lo strumento privilegiato con cui il Bundesverfassungsgericht modula nel tempo gli effetti della declaratoria di incostituzionalità. L'analisi congiunta del modello italiano e tedesco consente di valutare sotto un diverso angolo prospettico la questione relativa ai limiti dell'efficacia retroattiva delle sentenze di accoglimento, la quale ha interessato l'attività della Consulta sin dai primissimi anni della sua attività. Nel primo capitolo della tesi verrà analizzata la disciplina relativa agli effetti delle sentenze di accoglimento, ragionando in particolar modo sul principio di retroattività che presidia la declaratoria di incostituzionalità; nel secondo capitolo, verrà dedicato ampio spazio alla prassi temporalmente manipolativa della Corte costituzionale, evidenziandone le esigenze sottese e i relativi nodi problematici. Il terzo capitolo ospiterà una ricognizione delle decisioni di incompatibilità tedesche: l'analisi, che prenderà le mosse da una riflessione sul dogma della nullità e dell'annullabilità della norma incostituzionale, interesserà non solo le ragioni che conducono il Bundesverfassungsgericht a scindere il momento dell'accertamento da quello della declaratoria dell'incostituzionalità, ma anche gli effetti che si ricollegano alle diverse varianti decisionali delle Unvereinbarkeitserklärungen. Infine, l'ultimo capitolo sarà dedicato ad un raffronto tra l'esperienza temporalmente italiana e quella tedesca: esso si strutturerà principalmente intorno al profilo relativo al rapporto tra Giudice costituzionale e legislatore, ovverosia il perno intorno al quale si muove (o, meglio, dovrebbe muoversi) la giurisprudenza temporalmente manipolativa. ; The present thesis deals with the issue of modulating the effects of the sentences of the Constitutional Court by intertwining it with the analysis of the German experience of the Unvereinbarkeitserklärungen, which constitute the privileged temporally manipulative instrument with which the Bundesverfassungsgericht modulates over time the effects of the declaration of unconstitutionality. The analysis of German and Italian constitutional justice makes it possible to assess under a different perspective angle the question concerning the limits of the retroactive effectiveness of the declaration of unconstitutionality, which has affected the activity of the Corte Costituzionale since the very first years of its activity. If in the first chapter of the thesis the discipline relative to the effects of the sentences of unconstitutionality will be analyzed, reasoning in particular on the principle of retroactivity which oversees the declaration of unconstitutionality itself, in the second chapter ample space will be dedicated to the temporally modulative practice of the Constitutional Court, highlighting the underlying needs as well as the related problem areas. The third chapter is devoted to the study of the German incompatibility decisions. The analysis, which starts from a reflection on the dogma of nullity and the annulment of the unconstitutional rule, concerns not only the reasons that lead the Bundesverfassungsgericht to split the moment of assessment from that of the declaration of unconstitutionality, but also the effects that relate to the different decision-making variants of the Unvereinbarkeitserklärungen. Finally, the last chapter is devoted to a comparison between the temporally modulative Italian and German experience: it will be structured mainly around the profile relative to the relationship between the constitutional judge and the legislator, which constitutes the pivot around which the temporally modulative case-law moves (or, better, should move). ; In dieser Doktorarbeit wird das Thema der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit der vom Verfassungsgerichts getroffenen Annahmeurteile (die "sentenze di accoglimento") mit besonderer Beachtung der Steuerung der zeitlichen Rechtswirkungen durch das Bundesverfassungsgericht untersucht. Vor der Erläuterung des Inhalts dieser Doktorarbeit erscheint es mehr als notwendig, einleitend kurz die Gründe für diese Überlegung zur deutschen Praxis hervorzuheben. In diesem Sinn ist die Behauptung des Verfassungsrichters Lattanzi zur Rechtsprechung im aktuellen Fall "Cappato" von großer Bedeutung: Es geht hier im Wesentlichen um die Ähnlichkeit des Typs der vom Verfassungsgericht getroffenen Entscheidung mit dem der deutschen Unvereinbarkeitsentscheidungen, die Hauptthema dieser Untersuchung sind, und zwar nicht nur, da diese einen zeitlichen Aufschub der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung (wenn auch auf eine ganz eigne Art) verfügen, sondern auch weil sie, wie in der deutschen Rechtslehre bestätigt, ein wichtiges Mittel zur Untersuchung der Beziehungen zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber darstellen. Auf der Ebene der Rechtslehre stellen die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen den Gegenstand eines erneuten Interesses heute und sorgfältiger Untersuchungen in der Vergangenheit dar: In diesem Sinn ist das Studienseminar über die Modulation der Rechtswirkungen der von demselben Verfassungsgericht gefassten Annahmesprüche, bei denen die maßgebliche Rechtslehre die typischen Merkmale der Unvereinbarkeitsentscheidungen untersuchte, um eine mögliche Übertragung in die Sammlung der Entscheidungshilfen des Verfassungsgerichts zu erwägen, von Bedeutung. Bei jener Gelegenheit wurden viele Probleme eines solchen Entscheidungstyps vorgebracht: Insbesondere betrafen diese erstens die Schwierigkeit, ihre konkreten Rechtswirkungen zu erkennen, zweitens die Schwierigkeit, ihr in dem untätigen italienischen Parlament Folge zu leisten und drittens die abweichende Rolle, die das Bundesverfassungsgericht innerhalb der deutschen Regierungsform innehat. Es handelt sich um drei im letzten Teil dieser Doktorarbeit untersuchte Punkte, die in der Tat nicht wenige Probleme aufwerfen, vor allem angesichts der Aufnahme durch das Verfassungsgericht einiger Urteile, die unter verschiedenen Aspekten den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ähneln. Dabei handelt es sich insbesondere um die Urteile Nr. 243 von 1993, Nr. 170 von 2014, Nr. 10 von 2015 und Nr. 207 von 2018. Ein enger Vergleich mit der Ratio und den Problempunkten der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ist somit nützlich, nicht nur, um deren möglichen Chancen in der italienischen Verfassungsrechtsprechung zu erwägen, sondern auch, um eine noch offene Frage zu erörtern, die das Verfassungsgericht seit Anbeginn ihrer Tätigkeit als Hüter des Grundgesetzes betrifft. Nach dieser Einleitung wird im ersten Kapitel der Doktorarbeit die gesetzliche Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile untersucht; das zweite Kapitel ist der Analyse der zeitlich handhabenden Praxis des Verfassungsgerichts gewidmet. Das dritte Kapitel ist der deutschen Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, während im vierten Kapitel die wichtigsten Punkte der Vergleichsstudie zwischen der zeitlich steuernden italienischen und der deutschen Praxis behandelt werden. Die Wahl eines solchen Aufbaus erklärt sich angesichts der Möglichkeit einer Analyse ex ante der mit der Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile verbundenen Problempunkte, um dann das Verständnis ex post der Gründe, die diese Doktorarbeit zu einer Untersuchung der "flexiblen" Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geführt haben, zu erleichtern. Im letzten Kapitel schließlich wird versucht, einige Aspekte, die mit den heutigen Schwierigkeiten der zeitlich steuernden Rechtsprechung der Verfassungsgerichte zu tun haben, nach der Logik von Ähnlichkeit und Gegensatz hervorzuheben, darunter insbesondere die Beziehung zwischen Verfassungsorgan und Legislativorgan. Das erste Kapitel ist vollkommen der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile gewidmet, die, wie bereits angedeutet durch Art. 136 des ital. GG, Art. 1 des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948 und Art. 30, 3. Abs. des ital. Gesetzes L. Nr. 87 von 1953 vorgegeben sind. Das Kapitel ist in acht Abschnitte unterteilt, die teilweise auf den Entscheidungstyp der Unvereinbarkeitserklärungen Bezug nehmen. Der 1. Abschnitt (Rückkehr zu Kelsen zur Neuentdeckung möglicher, vom Verfassungsgericht umsetzbarer Perspektiven: Die Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile im Verlauf der Zeit und die Beziehung zum Gesetzgeber) ist einführend der These Kelsens hinsichtlich der Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber gewidmet, in Anbetracht der Tatsache, dass, wie im letzten Kapitel erläutert, gerade die Rückkehr zum Ursprung und somit zur Lehre Kelsens bezüglich der Wirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung in dieser Doktorarbeit (mit der erforderlichen Vorsicht) als wünschenswert angesehen wird. Während im 2. Abschnitt (Der heutige Stand: ein "flexibles" Verfassungsgericht, fern vom ursprünglichen Gerüst der Rechtswirkungen der Annahmeurteile) eine zum Teil die Erläuterungen des zweiten Kapitels vorwegnehmende Überlegung zu einem Verfassungsgericht, das "fern" vom ursprünglichen Gerüst der Rechtswirkungen der Annahmeurteile ist, wird im 3. Abschnitt (Die Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile: Grundgedanken des Art. 136 ital. GG der verfassungsgebenden Versammlung. Einige Anregungen zur zeitlich handhabenden deutschen Praxis) versucht, zum Kern des Art. 136 der ital. GG vorzudringen, wo im ersten Absatz Folgendes vorgesehen ist: "Wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme erklärt, endet deren Wirksamkeit ab dem Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung". Im Verlauf des Abschnitts wird versucht, einen Überblick der wichtigsten Entwürfe bezüglich des ursprünglichen Art. 136 ital. GG zu liefern, wobei der Entwurf der Abg. Mortati, Ruini, Cappi, Ambrosini und Leone kurz untersucht wird. Besonders interessant ist, auch zum Zweck einer Vergleichsstudie mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen, der Entwurf des Abg. Calamandrei, der vorschlug, die Legislativorgane sollten im Anschluss an die Aufnahme eines Annahmeurteils sofort das Verfahren zur Gesetzesänderung einleiten, sodass sich, wenn auch mit der erforderlichen Vorsicht eine charakteristische Form der dem Legislativorgan zukommnenden "Nachbesserungspflicht" abzeichnet. Abschnitt 3.1. (Der Vorschlag Perassis: eine Modulation der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung ante litteram?) konzentriert sich in Übereinstimmung mit der deutschen Praxis auf den Vorschlag des Abg. Perassi, der vorsah, die Wirksamkeit des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes sollte ab der Veröffentlichung erlöschen, außer bei Bedürfnis des Gerichts eine andere Wirkungsfrist (in jedem Fall nicht über sechs Monate) zu bestimmen; in diesem Sinn ist der Vorschlag des Abg. Perassi der österreichischen (und zum Teil der deutschen) Praxis ähnlich, und zwar einer Fristsetzung mit dem Ziel einer nützlichen Zusammenarbeit zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan. Perassi behauptete, dass "beim Erlöschen der Wirksamkeit einer gesetzlichen Vorschrift in bestimmten Fällen heikle Situationen auftreten können, da das Erlöschen dieser Vorschrift möglicherweise Probleme mit sich bringt, wenn man nicht vorsorgt". Die Annäherung an eines der wichtigsten Anwendungsgebiete der Unvereinbarkeitsentscheidungen, d.h. dem auf dem Argument der rechtlichen Folgen begründeten, ist in diesem Sinne eine unvermeidliche Pflicht. Gleichfalls interessant erscheint die Entgegnung auf die Voraussicht einer solchen Lösung durch den Abg. Ruini, der erklärte, eine derartige Regelung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung würde praktisch eine Situation voller übermäßig belastender Folgen hervorrufen, in der insbesondere die Gerichte fortfahren würden, "eine verfassungswidrige Norm anzuwenden". Daher die Bedeutung, die der durch die mit Fortgeltungsanordnung ergänzten Unvereinbarkeitsentscheidungen dargestellte Problempunkt hat. In Abschnitt 3.2 (Zeitlicher Rahmen des Art. 136 ital. GG) wird versucht, Art. 136 ital. GG innerhalb seines zeitlichen Rahmens zu untersuchen. In Kürze: Während der wortwörtliche Gehalt der besagten Verfügung sich anscheinend (nach einem Teil der Rechtslehre) auf eine lediglich zielgerichtete Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung bezieht, stellt dieser doch, nachdem er sich durch Art. 1 des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948 und Art. 30 des ital. Gesetzes L. Nr. 87 von 1953 gefestigt hatte, die verfassungsrechtliche Verfügung dar, auf die sich die ex tunc-Wirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung gründet. Andererseits wäre es, wie ein anderer Teil der Rechtslehre behauptet, an und für sich nicht folgerichtig, ein System der Rechtswirkungen zu erfinden, das nur ex nunc-Wirkung hat, um dann anschließend den Richtern die Nichtanwendung des verfassungswidrigen Gesetzes "mit Wirkung lediglich nach eigenem Urteil" anzuvertrauen. In Abschnitt 3.3 (Räumlicher Rahmen des Art. 136 ital. GG) wird ein weiterer, an die Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung gebundener Punkt untersucht, nämlich die "räumliche" Ausdehnung der Wirksamkeit von Art. 136 ital GG. Außer der allgemein verbindlichen Wirksamkeit der Annahmeurteile, an welche die Untersuchung der von den Verfassungsgebenden gewählten Art der Normenkontrolle anknüpft, wird der mit der gerichtlichen oder gesetzgebenden Art der Verfassungswidrigkeitserklärung verbundene Rechtslehredisput, an den die "allgemeine" Wirksamkeit derselben unvermeidlich anknüpft, kurz untersucht. Während in den letzten vier Abschnitten der Art. 136 der ital. GG allein im Mittelpunkt steht, ist der 4. Abschnitt (Die "Revolution" des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948) vollständig der "Revolution" gewidmet, welche das ital. Verfassungsgesetz Nr. 1 von 1948 darstellt. Für diese "Revolution" (oder besser die Spezifikation) ist der erste Artikel des besagten Gesetzes bezeichnend, wo es heißt: "Die amtlich erfasste oder von einer Partei im Verlauf eines Rechtsverfahrens erhobene und vom Richter nicht als offensichtlich unbegründet angenommene Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme der Republik wird dem Verfassungsgericht zur Entscheidung übertragen". Im Wesentlichen hat der besagte Artikel als tragendes Element der Inzidentalität des Verfassungssystems Art. 136 ital. GG Bedeutung verliehen, nicht nur, indem die Bedeutung tatsächlich im Einzelnen erläutert wird, sondern vor allem dadurch, dass der Klage vor dem Verfassungsgericht dort, wo es angerufen wird, für alle zu entscheiden (mit wenn auch innerhalb bestimmter Grenzen allgemein verbindlichen Rechtswirkungen) eine "logische" Bedeutung auf Grundlage einer "genetisch zwiespältigen" Erneuerung verliehen wird, und zwar anhand eines konkreten Einzelfalls". Es erscheint notwendig, anzumerken, dass die besagte Verfügung in Bezug auf die Ratio Art. 100, 1. Abs. des deutschen GG ähnelt, auf dessen Grundlage die sogenannte konkrete Normenkontrolle beruht. Und tatsächlich übernimmt das zwischenrangige Verfahren eine grundlegende Rolle in Bezug auf die Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit, da es konkreter der in der Notwendigkeit, die diachronischen Rechtswirkungen der Verkündigung zu steuern, enthaltenen Ratio vollkommen antithetisch gegenübersteht. Wie können die Jura angesichts einer Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung für die Zukunft geschützt werden? Während Art. 1 des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 1948 das zwischenrangige Verfahren kennzeichnet und definiert, so hat Art. 30, 3. Abs. des ital. Gesetzes Nr. 87 von 1953, der Hautuntersuchungsgegenstand des 5. Abschnitts (Die Rückwirkung der Annahmeurteile: Art. 30, 3. Abs. ital. Gesetz L. Nr. 87 von 1953) ein weiteres Element zur Erläuterung der Ratio der zeitlichen Orientierung, welche die Rechtsauswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit annehmen, hinzugefügt. Im Anschluss an das Inkrafttreten desselben, wo es heißt, "die als verfassungswidrig erklärten Normen können nicht ab dem Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung Anwendung haben", hat die Rückwirkung des Annahmeurteils begonnen, die Form der ius receptum anzunehmen, wie durch die maßgebliche Rechtslehre bestätigt. Nun war diese, mit Art. 1 des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 1948 in die Verfassung eingeführte "Errungenschaft" das Ergebnis einer umfassenden theoretischen Analyse und Überlegung: Es ist kein Zufall, dass einer der zentralen Mechanismen der Normenkontrolle eher das "Ergebnis der beharrlichsten Arbeit der Rechtslehre war, statt ein präziser Gesetzesentwurf" und hauptsächlich auf der Notwendigkeit beruhte, nicht nur den Grundsatz der Gleichheit, sondern auch den der Verteidigung zu bewahren, und dies unter Ausschluss der s.g. abgeschlossenen Rechtsbeziehungen, die bei Eintritt der Rechtskraft, Verjährung, Verwirkung und Vergleich bestehen. Hinzu kommt, dass das Prinzip der Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung laut Art. 30, 3. Abs. ital. Gesetz L. Nr. 87 von 1953 – vielleicht auch angesichts der Möglichkeit die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung in verschiedenen Abstufungen und somit nicht absolut zu klassifizieren – auch Gegenstand einer erheblichen Kontroverse zwischen Verfassungsgericht und Strafkammer des Kassationshofs eben zum Thema der Nichtanwendung der als verfassungswidrig erklärten Norm war. In diesem Sinne treten die Urteile Nr. 127 von 1966 und Nr. 49 von 1970 hervor: beim ersten hatte das Verfassungsgericht über die notwendige Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung von Prozessvorschriften befunden; mit der zweiten Verkündigung dagegen bestätigte das Gericht vollkommen überraschend, den Richtern "das letzte Wort" zu lassen. Dieses Prinzip kann nicht übergangen werden: So hatte beispielsweise im Anschluss an das in keiner Weise rückwirkende Urteil Nr. 10 von 2015 das Verfassungsgericht einer bedeutenden Form der Rebellion durch das vorlegende Gericht beigewohnt, das nicht befunden hatte, sich in Bezug auf die zeitliche Rechtswirkung der Verfassungswidrigkeitsaussprüche vom Gesetzesrahmen zu distanzieren. Gleichzeitig erhält auch in der zeitlich handhabenden deutschen Praxis die Rolle der Richter Bedeutung: Sollte beispielsweise der Gesetzgeber seiner Reformpflicht im Anschluss an die Aufnahme eines Unvereinbarkeitsspruchs nicht nachkommen und dadurch die Ratio der Unvereinbarkeitsentscheidung vollkommen zunichte gemacht werden, können die Richter angerufen werden, um "letztendlich" und in Übereinstimmung mit der Verfassung einzugreifen. Im 6. Abschnitt (Der zeitliche Rahmen der verfassungswidrigen Norm: Nichtigkeit oder Vernichtbarkeit? Eine Überlegung ausgehend vom amerikanischen und vom österreichischen Modell. Hinweise auf die Art der Annahmeurteile) lässt die Studie der gesetzlichen Regelung der zeitlichen Auswirkungen des Verfassungswidrigkeitsspruchs Raum für eine Untersuchung bezüglich der Vernichtbarkeit oder Nichtigkeit der als verfassungswidrig erklärten Norm und dies angesichts einer anfänglichen Überlegung zum amerikanischen und zum österreichischen Modell des Verfassungsrechts, die bekanntlich gegensätzlich zueinander eingestellt sind. Und tatsächlich ist die zeitliche Orientierung des Annahmeurteils nicht nur direkt an die Art derselben Verfassungswidrigkeitserklärung gebunden, sondern ist in ihrem Wesen indirekt an die Wahl des Modells zur Normenkontrolle geknüpft: Irgendwie scheint die ursprüngliche Zweideutigkeit des Art 136 ital. GG tatsächlich an die "gemischte" Natur des italienischen Verfassungsrechts anknüpfen zu können, das sich aus einigen typischen Elementen des amerikanischen Systems (Diffusivität der jedem Richter zukommenden Kontrolle) und dem österreichischen System (ausschließliche Zuständigkeit des Verfassungsgerichts in Bezug auf die Verfassungswidrigkeitserklärung einer nicht mit der Verfassung übereinstimmenden Norm mit allgemeiner Rechtswirkung) zusammensetzt. Nun wirkt die Wahl des Systems zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit auf die von der Ungültigkeit der verfassungswidrigen Norm angenommene Form ein, welche ihrerseits nach der typischen Logik des Teufelskreises die Art der Verfassungswidrigkeitserklärung beeinflusst: Im amerikanischen Verfassungsrechtssystems ist die verfassungswidrige Norm null and void, da sie dem Willen einer superior Norm widerspricht und somit unwirksam ist; im österreichischen System dagegen ist die verfassungswidrige Norm lediglich vernichtbar, und zwar deshalb, weil Grundlage des Systems die Idee ist, dass, da die gesamte politische Macht auf dem Gesetz gründet, "das Konzept eines von Beginn an nichtigen Gesetzes" vollkommen inakzeptabel ist. Übrigens darf nicht verwundern, dass im Bereich des amerikanischen Verfassungsrechts die Verfassungswidrigkeitserklärung eine Norm erklärender Art ist, während sie im Bereich des österreichischen Verfassungsrechts eine verfassungsgebende Natur annimmt. Nun teilt im Bereich des italienischen Verfassungsrechts nur eine Minderheit die Idee der Nichtigkeit der verfassungswidrigen Norm und somit des Annahmeurteils erklärender Natur, die Mehrheit teilt die These der Vernichtbarkeit der verfassungswidrigen Norm, die also der verfassungsgebenden Natur des Gerichtsspruchs entspricht. Dass die obigen Ausführungen wahr sind, ist daran zu erkennen, dass in der maßgebenden Rechtslehre bestätigt wurde, dass die Verfassungsgebenden dachten, ein im Wesentlichen von dem im österreichischen Grundgesetz vorgesehenen System der Verfassungsgerichtsbarkeit abgeleitetes System eingeführt zu haben. Auch erklärt sich die verfassungsgebende Bedeutung der Verfassungswidrigkeitserklärung angesichts der Betrachtung, dass das allgemeine Verbot, die verfassungswidrige Norm anzuwenden, tatsächlich nur im Zeitraum vor der Aufnahme der Verfassungswidrigkeitserklärung durch das Verfassungsgericht besteht. Wenn man zur nicht statischen sondern "dynamischen" Ebene der Verfassungswidrigkeitserklärung wechselt, ist Zagrebelskys Theorie zu betrachten, nach der im Anschluss an die Aufnahme des Annahmeurteils das Verfassungsproblem entsteht, dem bezüglich anderen institutionellen Stellen wie Richtern und dem Gesetzgeber umfangreicher Spielraum gelassen wird. In diesem Sinn ist das Verfahren der Unvereinbarkeitserklärungen interessant, welche eben hinsichtlich des "Verfassungsproblems" eingreifen, um dies dank der Mitarbeit anderer Verfassungsorgane, unter denen zumindest anfangs der Gesetzgeber zu nennen ist, zu lösen. Im 7. Abschnitt (Erste Zeichen für die Zulässigkeit eines Verfassungsgerichts als "Verwalter" der Rechtswirkungen seiner eigenen Entscheidungen) wird die mögliche Legitimation (auf theoretischer Ebene) des Verfassungsgerichts als Verwalter der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitsurteile angedeutet, wobei insbesondere die Tatsache diskutiert wird, dass der zeitgenössische Konstitutionalismus wegen seiner substantialistischen Eigenschaft die Suche der für den spezifischen Fall am besten geeigneten Lösung und somit die "Negativ-Neuqualifizierung der Automatismen" erfordert, um zu starre Lösungen zu vermeiden. In diesem Sinn ist die Praxis des Bundesverfassungegsricht und dessen Erfindung der Unvereinbarkeitsentscheidungen von großer Bedeutung. In der Tat ist ein "flexibler" Ansatz an den zeitlichen Faktor der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung in verschiedenen europäischen Erfahrungen erkennbar; andererseits ist das was als "Naivität der Verfassungsgebenden" bezeichnet wurde, und zwar die "allzu simple Formulierung des Art. 136 ital. GG" hauptsächlich auf zwei Ursachen zurückzuführen, erstens die Notwendigkeit des Schutzes des Prinzips der Gewaltenteilung, unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg und zweitens der Schutz der Rechtssicherheit. Im 8. Abschnitt (Verwaltet das Verwaltungsgericht die Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit?) tritt das Verfassungsrecht in den Hintergrund, um zumindest in Kürze über die Steuerung der Rechtswirkungen der Annullierungsurteile durch das Verwaltungsgericht nachzudenken, wobei von einer Betrachtung ausgegangen wird, welche in der Rechtslehre – recht eindrucksvoll – klar ausgedrückt werden sollte, und zwar, dass die Verwaltungsprozessregeln wegen ihres entscheidenden kreativen Beitrags zur Rechtsprechung einen Ausgangspunkt und sicher keinen Endpunkt darstellen: In diesem Sinn erhielt das von der 4. Kammer des Staatsrats getroffene Urteil Nr. 2755 von Mai 2011 Bedeutung, wie auch das vom selben Verwaltungsrechtsorgan getroffene Urteil Nr. 13 von 2017. In beiden Fällen scheint der Staatsrat bestimmt zu haben, die Rechtswirkungen der eigenen Verkündigung angesichts der Notwendigkeit, einen übermäßigen Bruch innerhalb der Rechtsordnung zu verhindern, zeitlich zu steuern. Insbesondere hätte der Staatsrat ("Consiglio di Stato") beim ersten Spruch eine neue Art der Verkündigung gebildet, indem er bei der Untersuchung – nach einer vollkommen neuen Logik – den Bereich der zeitlichen Rechtswirkung des eigenen Spruchs so definierte, dass eine lediglich für die Zukunft geltende Rechtswirkung der eignen Entscheidung vorhergesehen wurde, sodass das Prinzip der Effektivität des Schutzes über das des Antrags der Partei siegt. Es ist unbedingt anzumerken, dass, wenn die Aufrechterhaltung der Rechtswirkungen der rechtswidrigen Maßnahme spiegelbildlich der Beibehaltung des Allgemeininteresses entspricht, die urteilende Tätigkeit des Verwaltungsgerichts dem des "Verwaltungsorgans" zu ähneln scheint. Auch bei seiner zweiten Verkündigung steuerte der Staatsrat die Rechtswirkungen mit Wirksamkeit pro futuro; die ganze Versammlung befand nämlich, das Urteil Nr. 10 von 2015 anzuführen, fast als Rechtfertigung des Argumentationskonstrukts zur Wahl einer derartigen Wirksamkeit, wobei im Übrigen bestätigt wurde, dass "die Ausnahme von der Rückwirkung […] auf dem Grundsatz der Rechtssicherheit beruht: […] die Möglichkeit für die Betroffenen, die Rechtsnorm wie ausgelegt anzuwenden, wird eingeschränkt, wenn die Gefahr schwerer wirtschaftlicher oder sozialer Auswirkungen besteht, die zum Teil auf die hohe Anzahl von in gutem Glauben begründeten Rechtsbeziehungen zurückzuführen ist […]". Darüber hinaus befand der Staatsrat, als spezifische Bedingungen, die es ermöglichen, die Rückwirkung einzuschränken oder richtiger "die Anwendung des Rechtsgrundsatzes auf die Zukunft zu beschränken" folgende: die objektive und erhebliche Unsicherheit bezüglich der Tragweite der auszulegenden Verfügungen; das Bestehen einer mehrheitlichen Orientierung entgegen der eingeführten Auslegung und die Notwendigkeit zum Schutz eines oder mehrere Verfassungsgrundsätze oder in jedem Fall, um schwere sozialwirtschaftliche Rückwirkungen zu verhindern. Das zweite Kapitel dieser Doktorarbeit ist gemeinsam mit dem ersten Kapitel darauf ausgerichtet, zu zeigen, dass die Frage bezüglich der Grenzen der Rückwirkung der Annahmeurteile seit den allerersten Jahren der Verfassungsrechtsprechung eine nicht nebensächliche Rolle gespielt hat, wie man sehen konnte. Daher die Bedeutung der Behauptung der neuesten deutschen Rechtslehre, die bestätigt, dass die Entscheidungshilfsmittel eines Verfassungsgerichts nicht vollkommen von der fortlaufenden "Konstitutionalisierung" der "neuen Rechte" entbunden sind. Somit scheint es eben diese dynamische Sicht zu sein, die Grundlage der Aufnahme der deutschen Unvereinbarkeitsentscheidungen war (und vor allem heute noch ist) und auch Grundlage einiger neuerer Verkündigungen des Verfassungsgerichts ist, darunter vor allem die Verordnung Nr. 207 von 2018. Wie im Übrigen im dritten Kapitel dieser Doktorarbeit ausgeführt wird, gab es bei der Regelung bezüglich der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung zwei Änderungsversuche innerhalb der deutschen Ordnung, die beide darauf abzielten, die Wirksamkeit der Nichtigkeitserklärung "flexibler" zu machen. Angesichts der obigen Ausführungen ist im Verlauf der Zeit nicht nur - wie schon geschrieben - eine gemeinsame Tendenz der Verfassungsgerichte erkennbar, die insbesondere den Umgang mit der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung prägt, sondern auch ein "konstantes" Bedürfnis, die "starre" Regelung der Rechtswirkungen zu reformieren, die – wenn auch nur zum Teil – eine wichtige Form der Umsetzung im Bundesverfassungsgerichtsgesetz fand. Das zweite Kapitel beginnt im 1. Abschnitt (Eine Stellungnahme: die Furcht vor den "Folgen" der Verfassungswidrigkeitserklärung und die Regelung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit) mit einer Überlegung zur Furcht des Verfassungsgerichts, die Ordnung im Anschluss an die Aufnahme einer Verfassungswidrigkeitserklärung negativ zu beeinflussen; wie in der maßgeblichen Lehre Sajas bestätigt, darf das Verfassungsgericht "das Gewicht" seiner eigenen Entscheidungen nicht übersehen, denn dieses ist voll und ganz in einen sozialwirtschaftlichen Rahmen eingefügt, dessen Dynamik es tatsächlich nicht kennen kann; das Bedürfnis einer größeren "Flexibilität" der dem Verfassungsgericht zur Verfügung stehenden Entscheidungshilfsmittel ist, wie im Übrigen im Verlauf des Abschnitts gezeigt wird, verschiedenen europäischen Erfahrungen gemein. Auch aus diesem Grund legte der Gesetzgeber – was vielleicht nicht überrascht – mit der Zeit verschiedene Gesetzesentwürfe vor, die darauf abzielten, den Aspekt der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile zu ändern. Diese Änderungsvorschläge werden (in der Zeit zurückgehend) im 2. Abschnitt (Die Reformversuche hinsichtlich der Regelung der Verfassungswidrigkeitserklärung) dargelegt: Die Analyse beginnt bei dem Gesetzesentwurf A. S. 1952, der verzeichnet ist unter "Änderungen der Gesetze Nr. 87 vom 11. März 1953 und Nr. 196 vom 31. Dezember 2009 zur Ermittlung und Transparenz in Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit", der nie diskutiert und daher nie aufgenommen wurde. Dieser letzte Änderungsversuch war durch das "Kostenurteil" Nr. 70 von 2015 angeregt worden, das wegen seiner vollständigen Rückwirkung die Wirtschaftsstruktur des Staates besonders belastete und den Gesetzgeber dazu veranlasste, eine Form der Positivierung der zeitlichen "Steuerung" der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung zu erfinden. In Art. 1, lit. c) des Gesetzesentwurfs ist vorgesehen, den Inhalt des dritten Absatzes, Art. 30, ital. Gesetz L. 87 von 1953 zu erweitern und somit neben der Nichtanwendung der als verfassungswidrig erklärten Norm den Einwand der Verfügung durch das Verfassungsgericht einer "anderen Handhabung der Wirksamkeit im Verlauf der Zeit derselben Entscheidung zum Schutz anderer Verfassungsgrundsätze" vorzusehen. Bedeutend scheint dabei der Verweis auf "Verfassungsgrundsätze", die, wenn korrekt und ausführlich beschrieben, nach der Ratio des vorliegenden Gesetzesentwurfs, den Antrag auf Steuerung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung legitimieren können. Es folgt eine kurze Analyse des Verfassungsgesetzesentwurfs Nr. 22 von 2013, der, wie es schien, eine wesentliche Änderung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einführen wollte und eine Bevollmächtigung des Gesetzgebers zur effektiven Steuerung der Wirksamkeit der erfolgten Verfassungswidrigkeitserklärung vorsah, denn der Gesetzesentwurf verwendete den Begriff "Abschaffung" für das Phänomen des aufhebenden Eingriffs des Verfassungsgerichts. Was vermutlich an diesem Änderungsentwurf am meisten interessiert, ist die Voraussicht der Spaltung zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung und dem der "verfassungsgebenden" Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung: Man beachte in diesem Sinne Art. 1 der Gesetzesvorlage, laut der "[…] die Regierung […] die Initiative ergreift, den Kammern ein Aufhebungsgesetz oder eine Änderung des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes vorzulegen; diese Initiative kann direkt von den Versammlungen ergriffen werden, […] sofern der Gesetzesentwurf nicht innerhalb der Frist der folgenden sechs Monate bzw. neun Monate bei Verfassungsgesetzen verabschiedet wird; dieselben Versammlungen erklären die Wirksamkeit des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes als erloschen". Schließlich ist der am 30. Juni 1997 verabschiedete Entwurf zu beachten, in dem vorgesehen war, dass "wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme erklärt, die Wirksamkeit dieser Norm am Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung endet, außer dem Gericht bestimmt eine andere Frist, in jedem Fall nicht über einem Jahr ab Veröffentlichung der Entscheidung". Der besagte Entwurf ähnelt der österreichischen Praxis sehr, wo der Verfassungsgerichtshof über einen bestimmten Ermessensspielraum in Hinsicht auf die Möglichkeit verfügt, den Stichtag zeitlich zu verschieben, wie es zum Teil auch in der Praxis des Bundesverfassungsgerichts geschieht. Im 3. Abschnitt (Ein Verfassungsgericht, das handelt und die "traditionellen Einschränkungen" des Verfassungsrechts über die Verwaltung der Verfahrensregeln des Verfassungsprozesses hinaus überwindet) wird das Thema der Überwindung der traditionellen Einschränkungen des Verfassungsrechts durch die italienischen Verfassungsgerichte behandelt, insbesondere in Hinsicht auf die Einschränkung des Ermessensspielraums des Gesetzgebers. In diesem Sinne tritt der Beschluss Nr. 207 von 2018 hervor – der es vielleicht ermöglicht, das Thema der zeitlichen Steuerung der Rechtswirkungen wieder mit dem der Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Parlament auf dem Gebiet des Strafrechts zu verbinden – mit dem das Verfassungsgericht meinte, mit einer ganz eigenen und besonders "gefestigten" Mahnung einzugreifen; weiter verfolge das Verfassungsgericht, wie der Verfassungsrichter Lattanzi schreibt, in letzter Zeit einen eher interventionistischen und weniger von Selbstbeschränkung geprägten Trend. In diesem Sinn treten einige Verkündigungen im Strafrecht hervor, darunter Urteil Nr. 236 von 2016 (auf das auch in dem erst kürzlich ergangenen Urteil Nr. 242 von 2019 verwiesen wird und das die "Sage" Cappato beendete), Urteil Nr. 222 von 2018, Urteil Nr. 233 von 2018, das allerdings nicht im Strafrecht eingeführte kürzliche Urteil Nr. 20 von 2019, das jedoch für die Rolle, die das Verfassungsgericht in Bezug auf das Legislativorgan einnimmt, von Bedeutung ist. Im 4. Abschnitt (Die Form der Entscheidungstechniken, mit denen das Verfassungsgericht die Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung "Richtung Vergangenheit" verwaltet) wird die "Form" der Entscheidungstechniken, mit denen das Verfassungsgericht die Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung steuert, untersucht: in diesem Sinn tritt das Mittel der Urteile der verschobenen Verfassungswidrigkeit hervor, welche den Urteilen der plötzlichen Verfassungswidrigkeit im weiteren Sinn ähneln, und sich dagegen von den Urteilen der Verfassungswidrigkeit im engeren Sinn, da letztere das Phänomen der Abfolge der Nomen im Verlauf der Zeit betreffen, abheben. Kurz gesagt, im 4. Abschnitt wird versucht – auf theoretischer Ebene – zu zeigen, wie das Verfassungsgericht das Hilfsmittel der eintretenden Verfassungswidrigkeit (in diesem Sinn ist Urteil Nr. 174 von 2015 vollkommen unerheblich) oder der verschobenen Verfassungswidrigkeit unter Ausschluss des Fehlens jeglicher Form der Positivierung des Umgangs mit dem Zeitfaktor hinsichtlich der Wirksamkeit der Annahmeurteile, verwendet. In diesen Fällen kommt dem Verfassungsgericht ein bestimmter Ermessensspielraum in der Bestimmung des Stichtags zu. Im 5. Abschnitt (Die Entscheidungen, die der Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile in Bezug auf die Vergangenheit zugrunde liegen) dagegen sollen die Gründe erkannt werden, die dem Bedürfnis, die Rechtswirkungen der Urteile im Verlauf der Zeit zu steuern, zugrunde liegen. Erstens tritt die Notwendigkeit hervor, den Grundsatz der Rechtskontinuität ganz allgemein zu schützen, der als ein zu schützender Grundsatz definiert wurde und tatsächlich zu den von der Verfassung abgesicherten Grundsätzen, Interessen und Rechtssituationen gehört, zweitens tritt das Bedürfnis hervor, schwere Schädigungen des öffentlichen Haushalts oder neue und höhere finanzielle Ausgaben für den Staat und die öffentlichen Einrichtungen zu verhindern. Dieser Grundsatz wurde, wie zu unterstreichen ist, als ein allgemeiner verfassungsrechtlicher Wert definiert. Nach einem ersten theoretischen Teil wird im zweiten Kapitel versucht, die zeitlich handhabende Praxis des Verfassungsgerichts zu untersuchen. Ende der achtziger Jahre führte das Verfassungsgericht die allerersten zeitlich handhabenden Urteile ein (Abschnitte 5.1 und 5.2) und begann mit den Urteilen Nr. 266 von 1988, 501 von 1988 und 50 von 1989 die zeitlichen Rechtswirkungen der Annahmeurteile zu regulieren; später verwaltete das Verfassungsgericht den Zeitfaktor der Rechtswirkungen der eigenen Entscheidungen weiter und beträchtlich, ohne allerdings jemals ausdrücklich zu erklären, in die Steuerung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einzugreifen (eingreifen zu wollen). Zur Sparte der ersten zeitlich handhabenden Urteile gehört auch das Urteil Nr. 1 von 1991, das hinsichtlich der finanziellen Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung (wie auch bezüglich der vom Verfassungsgericht vor der Einführung desselben durchgeführten Ermittlung) von besonderer Bedeutung ist. Wenig später führte das Verfassungsgericht das Urteil Nr. 124 von 1991 ein (über dessen Wesen die Rechtslehre diskutiert, da sie teilweise der Meinung ist, es handele sich um ein Urteil zur plötzlichen Verfassungswidrigkeit im engeren Sinn), bei dem man ein weiteres Mal der Steuerung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung beiwohnen konnte. Von Bedeutung ist auch Urteil Nr. 360 von 1996: bei dieser Gelegenheit erklärte das Verfassungsgericht die (alleinige) Verfassungswidrigkeit der ihm zur Beurteilung vorgelegten Verfügung der Gesetzesverordnung, ohne die Tragweite allgemein auf die wiederholten Verordnungen auszudehnen. In diesem Fall hätte das Verfassungsgericht in seiner Eigenschaft als Hüter der Rechtsordnung befunden, die Annullierung der wiederholten Gesetzesverordnungen angesichts des Grundsatzes der Rechtssicherheit zu "einzusparen". Am Rande der genannten Verkündigungen werden andere Entscheidungen in der Hauptsache untersucht, bei denen das Verfassungsgericht, wenn auch keine wahre zeitliche Handhabung der Rechtswirkungen vornahm, so doch eine erhebliche Furcht vor dem gezeigt hatte, was in der Rechtslehre als horror vacui bezeichnet wird. In Abschnitt 5.2.1 (Fokus: Urteil Nr. 1 von 2014: "ausgleichende" Bedeutung und horror vacui) wird Urteil Nr. 1 von 2014 Gegenstand der Untersuchung, bei dem das Verfassungsgericht zum Thema Wahlsystem eingriff und die Verfassungswidrigkeit des s.g. Porcellum erklärte, d.h des proportionalen WahlgesetzesmitMehrheitsprämieund starren Listen, welche die Wahl derAbgeordnetenkammerund desSenats der Republikin Italien in den Jahren2006,2008und2013 geregelt hatte. Das Verfassungsgericht hatte bei diesem Anlass von der Kategorie der abgeschlossenen Rechtsbeziehungen Gebrauch gemacht, um sich Handlungsspielraum hinsichtlich der zeitlichen Handhabung der Wirksamkeit der eignen Urteile zu verschaffen, nicht ohne die Prozessregeln politisch zu nutzen: Es handelt sich hierbei um einen der Fälle, bei denen das Verfassungsgericht angesichts des Nichtbestehens der Möglichkeit zur Steuerung der Rechtswirkungen der eignen Urteile bestimmt hat, die Regeln des eigenen Verfahrens vollkommen elastisch zu nutzen. Die Elastizität der Interpretation der Kategorie und der Regeln des Verfassungsverfahrens war im untersuchten durch das Bedürfnis, den Grundsatz zum Schutz des Staats und der verfassungsgemäß notwendigen Funktionen beizubehalten, vorgeschrieben. In diesem Sinn ähnelt die Ratio, die der besagte Spruch mit sich bringt, zum Teil einem der Anwendungsthemen der Unvereinbarkeitserklärungen, und zwar dem der "Rechtsfolgen". Nun tritt das Urteil Nr. 1 2014 in dieser Doktorarbeit hervor, da die Eigentümlichkeit der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung (wie auch der Kategorie der s.g. abgeschlossenen Rechtsbeziehungen) angesichts der verfassungsgemäßen Bedürfnisse "gesteuert " worden wäre. Während in Abschnitt 5.2.2. (Am Rande des Urteils Nr. 1 von 2014) nochmals auf das Thema des s.g. horror vacui hingewiesen wird, so wird im 6. Abschnitt (Das Haushaltsgleichgewicht als Gegenspieler der Rückwirkung von Annahmeurteilen) der Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts als möglicher, im Übrigen nach Inkrafttreten des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 2012, das den Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts einführte, erstarkter Gegenspieler der in den Annahmeurteilen verwurzelten Rückwirkung, untersucht. Kurz gesagt, obwohl Art. 81, dritter Abs, ital. GG ("Jedes Gesetz, das neue oder höhere Ausgaben mit sich bringt, muss für die dafür notwendigen Mittel sorgen") nicht für die Tätigkeiten des Verfassungsorgans gilt, sondern nur für den Gesetzgeber, haben der Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts und somit die streng finanziellen Bedürfnisse das Verfassungsgericht dazu geführt, Entscheidungsmittel zur Steuerung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einzusetzen (wie auch im Bereich der französischen und der spanischen Verfassungsjustiz), und zwar deshalb, weil das Verfassungsgericht sich – unvermeidlicherweise – in einem durch eingeschränkte wirtschaftliche Ressourcen charakterisierten Umfeld bewegt. Nicht nur hat es in der Verfassungsrechtsprechung verschiedene Verkündigungen gegeben, bei denen die Rückwirkung mit der konkreten Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Wirtschafts- und Finanzstruktur kontrastierte (man beachte, wenn auch unter anderen Gesichtspunkten, die Urteile Nr. 137 von 1986, Nr. 1 von 1991, Nr. 240 von 1994, Nr. 49 von 1995, Nr. 126 von 1995) und nicht nur wurde der letzte Änderungsvorschlag der Regelung der Annahmeurteile im Anschluss an die Aufnahme eines Kostenurteils vorgebracht, sondern vor allem beschloss das Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 10 von 2015 zum ersten Mal mit Kenntnis der Sachlage, die Möglichkeit zur zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der eigenen Urteile zu erklären. In dieser Arbeit wird insbesondere in Abschnitt 6.1 (Fokus: Das Urteil Nr. 10 von 2015: ein unicum in der Geschichte der Verfassungsjustiz) dem Urteil Nr. 10 von 2015 viel Raum gewidmet, da dieses tatsächlich ein unicum in der Geschichte der italienischen Verfassungsjustiz darstellt: Dabei bestimmte das Verfassungsgericht, den Verfassungsprozess nach vollkommen kreativen Regeln zu steuern und setzte das um, was als "Verfassungsgewalt" bezeichnet wurde und das, wie anscheinend behauptet werden kann, auf einer bestehenden starken Korrelation zwischen der Verfassungsjustiz und dem materiellen Verfassungsrecht basiert. In der Tat kann nicht geleugnet werden, dass das Thema der Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit ein Thema des materiellen Verfassungsrechts ist, welches bedeutende Anregungen für eine Überlegung zur Beziehung zwischen dem Verfassungsgericht und seinem Verfahren bietet. Weiter zwingt die Überbeanspruchung des Mechanismus, auf den sich die Inzidentalität des Systems gründet, dazu, über die Bedeutung nachzudenken, welche die Abwägung der Interessen, die einen verfassungsmäßigen Schutz verdienen, erwirbt. Vor allem scheint sich das Thema der Identifizierung jener Interessen zu stellen, die einen derartigen verfassungsmäßigen Schutz verdienen, dass sie vielleicht eine Ausnahme von der Regelung zur Steuerung der Wirksamkeit der Annahmeurteile rechtfertigen. Nun meinte das Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 10 von 2015 die Rückwirkung mit dem Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts aufwiegen zu können und somit Art. 81 ital. GG im Sinne eines "Übergrundsatzes" einzuordnen. Das materielle Recht, der Schutz der Verfassungsgrundsätze und -werte kollidierte also mit der Garantie der Jura und somit der Anrechte der Einzelnen. Der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Verteidigung waren somit Gegenstand einer Abwägung mit Art. 81 ital. GG: Das Ergebnis war der Sieg des letzteren, da das Verfassungsgericht befand, dem besagten Urteil eine bloße ex nunc-Wirkung zu verleihen. Mit dem besagten Urteil erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der s.g. Robin Hood tax, einer 2008 eingeführte der Erdölbranche auferlegte Steuer. Das Verfassungsgericht bestätigte äußerst vielsagend – nach einer vollkommen innovativen Logik – Folgendes: "Bei der Verkündigung der Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Verfügungen kann dieses Verfassungsgericht den Einfluss, den eine solche Verkündigung auf andere Verfassungsgrundsätze ausübt, nicht unbeachtet lassen, um die eventuelle Notwendigkeit einer Abstufung der zeitlichen Rechtswirkungen der eigenen Entscheidungen über die anhängigen Beziehungen zu beurteilen. Die diesem Gerichtshof übertragene Rolle als Hüter der Verfassung in ihrer Gesamtheit erfordert es, zu verhindern, dass die Verfassungswidrigkeitserklärung einer gesetzlichen Verordnung paradoxerweise "mit der Verfassung noch weniger vereinbare Rechtswirkungen bestimmt" (Urteil Nr. 13 von 2004) als die, welche zur Zensierung der Gesetzesordnung geführt haben. Um dies zu verhindern, muss der Gerichtshof seine eigenen Entscheidungen auch unter dem zeitlichen Aspekt modulieren, sodass die Behauptung eines Verfassungsgrundsatzes nicht die Opferung eines anderen zur Folge hat. Dieser Gerichtshof klärte mit den (Urteilen Nr. 49 von 1970,Nr. 58 von 1967undNr. 127 von 1966) dass die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitsverkündigungen ein allgemeines Prinzip ist (und sein muss), das in den Urteilen vor diesem Gerichtshof gilt; dieses ist jedoch nicht uneingeschränkt. Zunächst ist unbestreitbar, dass die Wirksamkeit der Annahmeurteile nicht in soweit rückwirkend ist, dass sie "in jedem Fall rechtskräftig gewordene Rechtslagen" d.h. "abgeschlossene Rechtsbeziehungen" umkehrt. Andernfalls wäre die Sicherheit der Rechtsverhältnisse beeinträchtigt (Urteile Nr. 49 von 1970,Nr. 26 von 1969,Nr. 58 von 1967undNr. 127 von 1966). Der Grundsatz der Rückwirkung "gilt […] nur für noch anhängige Verhältnisse, mit daraus folgendem Ausschluss der abgeschlossenen, die weiter durch das als verfassungswidrig erklärte Gesetz geregelt bleiben" (Urteil Nr. 139 von 1984, zuletzt wieder aufgenommen imUrteil Nr. 1 von 2014). In diesen Fällen gehört die konkrete Erkennung der Einschränkung der Rückwirkung, die von der besonderen Regelung der Abteilung abhängt – zum Beispiel bezüglich der Ablauf-, Verjährungs- oder Unanfechtbarkeitsfristen von Verwaltungsmaßnahmen – die jede weitere Rechtsmaßnahme oder -behelf ausschließt, in den Bereich der ordentlichen Auslegung, für den die gewöhnlichen Gerichte zuständig sind (ex plurimis bestätigter Grundsatz durchUrteile Nr. 58 von 1967undNr. 49 von 1970)". Das Verfassungsgericht behauptet weiter, um sein praeter legem-Vorgehen zu rechtfertigen: "der Vergleich mit anderen europäischen Verfassungsgerichten, wie beispielsweise dem österreichischen, dem deutschen, dem spanischen und dem portugiesischen zeigt im Übrigen, dass das Einschränken der Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitsentscheidungen auch in zwischenrangigen Verfahren eine verbreitete Vorgehensweise darstellt, unabhängig davon, ob die Verfassung oder der Gesetzgeber dem Verfassungsgericht diese Befugnisse ausdrücklich übertragen haben". Somit verließ das Verfassungsgericht bei dieser Verkündigung den Weg der "getarnten" Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit, um das Thema des Interventionismus zur Steuerung der Wirksamkeit der eigenen Verkündigungen im Verlauf der Zeit ausdrücklich in Angriff zu nehmen. In Abschnitt 6.2 (Die Rebellion des vorlegenden Gerichts gegenüber des mit Rückwirkungsklausel ausgezeichneten Aufschubs der Rückwirkung) wird versucht, über die von den vorlegenden Gerichten an den Tag gelegte Rebellion gegenüber dem Aufschub der Rechtswirkungen durch die Verkündigung Nr. 10 von 2015 nachgedacht: Der Kurzschluss Verfassungsgericht – Richter läuft Gefahr, mit der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit beinahe ein unicum zu werden, sollte letztere nicht Gegenstand einer Positivierung durch den Gesetzgeber werden. Wie durch die maßgebliche Rechtslehre bestätigt, haben im Übrigen "die Richter" das letzte Wort. Wie im dritten Kapitel ausgeführt wird, übernehmen in diesem Sinn die Richter auch im deutschen System eine Hauptrolle in Bezug auf die Flexibilisierung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile, nicht nur hinsichtlich der "Folgen" der Unvereinbarkeitssprüche, sondern auch in dem Fall, wo der Gesetzgeber nicht innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht angegebenen Frist handelt, denn diese, wie durch maßgebliche Rechtslehre bestätigt, werden angerufen, um verfassungsmäßig zu entscheiden. In Abschnitt 6.3 (Ein inkohärentes Verfassungsgericht? Der "Einzelfall" des Urteils Nr. 10 von 2015 und die anschließende Rechtsprechung) werden die beiden, im Anschluss an das Urteil Nr. 10 von 2015 eingeführten Kostenurteile untersucht: das Urteil Nr. 70 von 2015 und das Urteil Nr. 178 von 2015. Bei erstgenanntem erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit derital. Gesetzesverordnung Nr. 201 vom 6. Dezember 2011 (Eilverfügungen zum Zuwachs, zur Angemessenheit und zur Konsolidierung der Staatsfinanzen), das mit Änderungen durch Art. 1, 1. Abs. ital. Gesetz Nr. 214 vom 22. Dezember 2011 umgewandelt wurde, ohne jegliche zeitliche Modulation der Rechtswirkungen vorzunehmen. Aus diesem Grund stufte die Rechtslehre die besagte Verkündigung als ein "überraschendes" Urteil ein, in Anbetracht der Tatsache, dass die aus den Einwirkungen auf die wirtschaftlich-finanzielle Basis entstehenden Kosten entschieden höher waren als die, welche aus der Aufnahme des Urteils Nr. 10 von 2015 entstanden wären, hätte man dieses ganz einfach mit Rückwirkung ausgestattet. Andererseits, während der Gerichtshof beim Urteil Nr. 10 von 2015 meinte, eine Ausnahme von der den Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung zugrunde liegenden Regelung zu machen, obwohl die Aufnahme einer "physiologischen" Verfassungswidrigkeitserklärung von sich aus hohe Kosten "nur" in Bezug auf die Erdölbranche und insbesondere in Bezug auf einen bestimmten Unternehmenszweig bewirkt hätte, ist es schwer zu verstehen, warum das Verfassungsgericht im Fall des Urteil Nr. 70, das nicht nur die s.g. Goldpensionen, sondern auch das Rentensystem insgesamt betraf, befand, nicht nach derselben Logik zu verfahren. In diesem Sinn liegt eine Antwort auf diese Entscheidungsinkohärenz vielleicht in der mangelnden Verwendung durch das Verfassungsgericht der Ermittlungsbefugnisse, die weiter unten behandelt werden. Sicher ist, dass das Verfassungsgericht eine vollkommen ungeordnete Steuerung seiner Prozesse an den Tag legte und tatsächlich eine freie und unbefangene Vorgehensweise hinsichtlich der Regeln des verfassungsrechtlichen Prozesses bewies. Die obige Behauptung wird durch die Aufnahme des zum Thema Tarifverhandlungen eingeführten Urteils Nr. 178 von 2015 bewiesen, bei dem das Verfassungsgericht durch Verwendung des Hilfsmittels der plötzlichen Verfassungswidrigkeit erneut die zeitliche Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung steuerte. Das Verfassungsgericht behauptet nämlich: "Erst jetzt offenbarte sich vollkommen, wie strukturpolitisch die Verhandlungsaussetzung war, daher kann die eintretende Verfassungswidrigkeit, deren Rechtswirkungen im Anschluss an die Veröffentlichung dieses Urteils beginnen, als eingetreten angesehen werden. Der unversehens begonnene Mangel an Verfassungsmäßigkeit erklärt sich angesichts der Kritiken, die dem Verfassungsgericht im Anschluss an das "denkwürdige" Urteil Nr. 10 von 2015 entgegengebracht wurden. Darum kommentierte die Rechtslehre die besagte Verkündigung im Sinne eines Falls, bei dem "ein Mangel am selben Tag auftritt und verschwindet, an dem er durch den Richter erklärt wird, welcher gleichzeitig das Fehlen zum Zeitpunkt der Überweisung der Maßnahmen an das Verfassungsgericht feststellt". Im Wesentlichen ist unzweifelhaft, dass das Verfassungsgericht einen Aufschub der Rechtswirkungen seiner eigenen Verkündigung aus plausiblerweise mit den finanziellen Folgen verbundenen Gründen in die Tat umsetzte. Hier soll in jedem Fall hervorgehoben werden, dass, wie in dem der deutschen Praxis gewidmeten Kapitel ausgeführt wird, auch das Bundesverfassungsgericht manchmal, vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet zeitlich handhabende und nicht vollkommen mit der grundlegenden Ratio kohärente Verkündigungen einführte. Außerhalb des Rahmens des zwischenrangigen Verfahrens führte das Verfassungsgericht im Bereich des Hauptverfahrens das Urteil Nr. 188 von 2016 ein, bei dem eine vollkommene Rückwirkung der Verkündigung, wieder einmal zum Zweck der maximalen Verminderung der finanziellen Beeinträchtigung durch die rückwirkende Rechtskraft verfügt wurde. Der Fall ergab sich aus einer Klage der Region Friuli Venezia Giulia bezüglich des Haushaltsgesetzes 2013, da die Region mit besonderer Rechtsstellung befand, dass einige Artikel einigen Bestimmungen der besonderen Rechtsstellung der Region, einigen Durchführungsbestimmungen dieser Rechtsstellung und anderen, aus dem System zur Steuerung der Beziehungen zwischen dem Staat und dieser Region ableitbare Grundsätzen auf finanziellem Gebiet widersprachen. Im Wesentlichen kommt das Verfassungsgericht, auch angesichts der Durchführung einer Ermittlung zu dem Schluss der Verfassungswidrigkeit der beurteilten Norm und behauptet im Einzelnen wie folgt: "Der Grundsatz des dynamischen Gleichgewichts, der eng verbunden ist mit dem für die Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen, finanziellen und vermögensrechtlichen Gleichgewichts im Verlauf der Zeit grundlegenden Prinzip der Haushaltskontinuität, […] kann auch zum Zweck des erweiterten Schutzes der Finanzlage der öffentlichen Hand angewendet werden, indem gestattet wird, die finanziellen Beziehungen bei Abkommen auch in Hinsicht auf die vergangenen Betriebsjahre angemessener umzugestalten" (Urteil r. 155 von 2015).Im Übrigen behauptete dieser Gerichtshof, wenn man einen anderen auf steuerrechtlichem Gebiet zwischenrangig eingeleiteten Fall untersucht, dass der Gesetzgeber rechtzeitig eingreifen muss, "um die verfassungsmäßige Auflage des Haushaltsgleichgewichts auch in dynamischer Hinsicht zu erfüllen (Urteile Nr. 40 von 2014,Nr. 266 von 2013,Nr. 250 von 2013,Nr. 213 von 2008,Nr. 384 von 1991eNr. 1 von 1966), […] dies eventuell auch, indem die erkannten Mängel der untersuchten Steuerregelung behoben werden" (Urteil Nr. 10 von 2015). Schließlich kann das Urteil Nr. 27 von 2018, ebenfalls auf wirtschaftlichem Gebiet interessieren. Im 7. Abschnitt (Eine Betrachtung über die Handhabung der Wirkungen: die Untersuchungsbefungnisse des Verfassungsgerichts) wird das Thema der Ermittlungsbefugnisse des Verfassungsgerichts untersucht, insbesondere in Bezug auf die Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit, ausgehend von der Voraussetzung, dass die Annahmeurteile tatsächlich "systemische" Rechtswirkungen erzeugen: daher erscheint es im höchsten Maße relevant, dass das Verfassungsrechtsorgan in Hinsicht auf die eventuell durch seine Urteile erzeugten Einwirkungen auf die Ordnung bewusste Entscheidungen aufnehmen kann. Der kritische Punkt ist, dass das Verfassungsgericht selten von seinen Ermittlungsbefugnissen Gebrauch macht (obwohl die vom Verfassungsgericht tatsächlich verwendbaren Hilfsmittel in den ergänzenden Normen besonders detailliert erläutert werden), was sich nicht nur, wie oben beschrieben in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht auswirkt, sondern auch auf dem Gebiet der Wissenschaft (vgl. Urteile Nr. 162 von 2014, Nr. 96 von 2015 und Nr. 84 von 2016). Ab dem 8. Abschnitt (Die Verschiebung des Stichtags: die Gründe, die der zeitlich Richtung Zukunft handhabenden Verfahrensweise zugrunde liegen) ist das zweite Kapitel der Arbeit den ein Prinzip ergänzenden Urteilen, den Urteilen zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit und den mahnenden Urteilen gewidmet. Im Allgemeineren ist dieser Abschnitt den Gründen gewidmet, die der zeitlich handhabenden Vorgehensweise, bei denen der zukünftige Zeitabschnitt hervortritt, zugrunde liegen: Es handelt sich um die Fälle, in denen das Verfassungsgericht nicht festlegt (oder nicht nur festlegt), die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung bzgl. der Vergangenheit einzuschränken, sondern (auch) entscheidet, einen Anschluss zum Gesetzgeber zu suchen, indem der Stichtag aufgeschoben wird. Weiter im Einzelnen nutzt das Verfassungsgericht einige Entscheidungsstrategien, um der Bildung der s. g. Gesetzeslücken vorzubeugen, die an sich der Kontinuität der staatlichen Funktionen wie auch der Stabilität der Rechtsverhältnisse, der positiven Tendenz der Finanzlage der öffentlichen Hand wie auch der öffentlichen Verwaltung schaden. Die Gründe, auf denen die besagte zeitlich handhabende Vorgehensweise aufbaut, sind ein weiteres Mal denen sehr ähnlich, die den Unvereinbarkeitserklärungen zugrunde liegen: die Gefahr, dass sich im Fall der Einführung eines die Verfassungswidrigkeit einer Norm ganz einfach erklärenden Urteils ein "Chaos" innerhalb der Rechtsordnung bildet. Im 9. Abschnitt (Die Mittel zur Vorverlegung des Stichtags: Die Urteile zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit) werden die Hauptmerkmale der ermittelten ab nicht erklärten Verfassungswidrigkeit dargelegt ("sentenze di incostituzionalità accertata ma non dichiarata") die den Entscheidungen der Unvereinbarkeitserklärungen erheblich ähneln, denn in beiden Fällen besteht der Mangel der Verfassungsmäßigkeit und der Gerichtshof mahnt gleichzeitig den Gesetzgeber zur (mehr oder weniger unverzüglichen) Handlung, um die Beseitigung der Verfassungswidrigkeit, die das Rechtssystem insgesamt gefährdet, zu beschleunigen. Der grundlegende Unterschied besteht in der Tatsache, dass im Fall der Unvereinbarkeitserklärungen, die Verfassungswidrigkeit einer Norm nicht nur ermittelt, sondern auch erklärt wird und dies eben in Form der Unvereinbarkeitserklärung (und also nicht der Verfassungswidrigkeitserklärung). In Abschnitt 9.1 (Die Aufschiebung des Stichtags: die ein Prinzip ergänzenden Urteile) werden die ein Prinzip ergänzenden Urteile ("sentenze additive di principio") ebenfalls in ihren Hauptmerkmalen zum Gegenstand der Untersuchung; diese gehören, wie von der neuesten Rechtslehre bestätigt zu einem ungeschriebenen, der Rechtsprechung entspringenden Prozessrecht, auf das erst kürzlich vom Gerichtshof zum Thema der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärungen auch mit Bezugnahme auf ausdrücklich komparatistische Bezüge verwiesen wurde. Mittels dieser Art der Entscheidung erklärt das Verfassungsgericht zwar die Verfassungswidrigkeit einer Norm für den Teil, in welchem diese keine bestimmte Voraussicht oder Regelung enthält, stellt jedoch gleichzeitig einen Grundsatz auf, der prinzipiell vom Gesetzgeber ausgeführt werden muss (welcher je nach Fall mehr oder weniger Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Grundsatzes haben kann). Wie man sieht, ähnelt das besagte Entscheidungshilfsmittel in seiner Art den Unvereinbarkeitserklärungen, da diese eine synergetische Form der Zusammenarbeit zwischen den Organen Verfassungsgericht, Gesetzgeber und Richter mit sich bringen. Doch nicht nur das: Der Gesetzgeber wird außerdem dazu aufgerufen, die Wiederherstellung der verletzten Verfassungslegalität zu optimieren, so wie mit Bezug auf die zeitlich handhabende deutsche Praxis, denn das, was die Unvereinbarkeitserklärung auszeichnet, ist die Reformpflicht, die s.g. Nachbesserungspflicht. Im Fall einer legislativen Untätigkeit im Anschluss an die Aufnahme eines ein Prinzip ergänzenden Urteils muss die "juristische Ebene" aktiviert werden: in Wirklichkeit ist vor dem Eingriff des Legislativorgans immer eine gewisse Zusammenarbeit zwischen den Richtern und dem Verfassungsgericht notwendig: in diesem Sinne haben die ein Prinzip ergänzenden Urteile eine weitere Ähnlichkeit mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen. Den Urteilen der "reinen" Unvereinbarkeit ebenfalls sehr ähnlich sind die mit einer allgemeinen Beschlussformel ausgestatteten, ein Prinzip ergänzenden Urteile ("sentenze additive di principio dotate di un dispositivo generico"): in diesem Fall im Anschluss an die erfolgte Verfassungswidrigkeitserklärung, wenn es dem Gericht schwerfällt, im Anschluss an eine wissenschaftliche Auslegung des vom selben Verfassungsgericht erkannten Grundsatzes eine anzuwendende Norm zu bestimmen. Nach diesen Erläuterungen darf das Urteil Nr. 243 von 1993, das in dieser Doktorarbeit ausgiebig behandelt wird, nicht unberücksichtigt bleiben. Mit diesem Urteil erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit eines bestimmten Mechanismus, der vom Gesetzgeber im Rentensystems erkannt wurde, ohne jedoch mit der Aufnahme eines Verfassungswidrigkeitsurteils mit ex tunc-Wirkung fortzufahren. Die mit der Aufnahme eines Urteils der ganz einfachen Annahme verbundenen Folgen wären nämlich für die Staatskassen übermäßig belastend gewesen. Die Rechtswirkungen einer derartigen Verkündigung, die daher von der Rechtslehre akkurat als ein einen Mechanismus ergänzendes Urteil definiert wird, erwiesen sich als denen der deutschen Unvereinbarkeitsurteile vollkommen ähnlich, insbesondere in Bezug auf die Beziehung zum Gesetzgeber: Letzterer wird nicht nur dazu angerufen, zu handeln, um den festgestellten Legitimitätsmangel zu beseitigen, sondern wird auch aufgefordert, innerhalb einer präzisen Frist einzugreifen; die Festsetzung einer Frist ist nämlich einer der Aspekte, der die zeitlich handhabende Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen am stärksten auszeichnen. Ebenfalls von Bedeutung ist das Urteil Nr. 170 von 2014, das eben durch den allgemeinen Grundsatz ein Paradox innerhalb der Rechtsordnung erzeugte: Es wurde eine homosexuelle Ehe vorgesehen, obwohl die homosexuelle Ehe in Italien noch nicht legalisiert ist (man beachte im Übrigen, dass dasselbe Verfassungsgericht "BVerfG 1. Senat Beschluss vom 27. Mai 2008, 1 BvL 10/05" zitiert). Der Fall ergab sich aus einem von einem Ehepaar (bei dem eine Person, ihr Geschlecht verändert hatte) eingeleiteten Verfahren, um die Löschung der Eintragung "Beendigung der Rechtswirkungen des amtlichen Ehebundes" zu erwirken, die der Standesbeamte zusammen mit der Eintragung im Auftrag des Gerichts zur Berichtigung (von "männlich" in "weiblich") des Geschlechts des Ehemanns unter die Heiratsurkunde gesetzt hatte; das Verfassungsgericht befand, das Fehlen jeglicher Regelung des besagten Paars stelle eine Verletzung der unantastbaren Menschenrechte laut Art 2 ital. GG dar. Dennoch behauptete das Verfassungsgericht: "Die reductio adlegitimitatemdurch eine handhabende Verkündigung, welche die automatische Scheidung durch eine beantragte Scheidung ersetzt, ist nicht möglich, da dies gleichbedeutend mit einer Fortdauer des Ehebundes zwischen Personen desselben Geschlechts, im Widerspruch zu Art. 29 ital. GG wäre. Es wird also Aufgabe des Gesetzgebers sein, eine alternative (und von der Ehe verschiedene) Form einzuführen, die es den Ehepartnern ermöglicht, den Übergang von einem Zustand höchsten rechtlichen Schutzes zu einer auf dieser Ebene absolut unbestimmten Bedingung zu verhindern. Und der Gesetzgeber wird angerufen, diese Aufgabe mit höchster Eile zu erfüllen, um die erkannte Gesetzeswidrigkeit der untersuchten Regelung unter dem Gesichtspunkt des heutigen Rechtsschutzdefizits der betroffenen Personen zu überwinden". Schließlich ist das ein Prinzip ergänzende Urteil Nr. 278 von 2013 zur Anonymität der Mutter und das Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen, um seine Grundrechte zu schützen, von Bedeutung. Abschnitt 9.2 (Der Aufschub des Stichtags: die Appelle und die "Geisterhandhabung ", die diese mit sich bringen) schließlich ist den Mahnungsurteilen gewidmet, die, obwohl sie nicht in die Steuerung der Verfassungswidrigkeitserklärung eingreifen, dennoch einen Ausgleich zwischen Grundsätzen und Werten mit sich bringen, der "typischerweise" die Grundlage der zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile ist: Der Gesetzgeber wird im Bereich eines Unzulässigkeitsurteils oder eines ablehnenden Urteils aufgefordert, in Bezug auf eine bestimmte Gesetzesordnung zu handeln, um die Legalität wiederherzustellen, von der angenommen wird, dass sie tatsächlich verletzt wurde. In Bezug auf Mahnungen ist Abschnitt 9.3 (In Bezug auf gefestigte Appelle: die Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber angesichts des Beschlusses Nr. 207 von 2018) vollständig dem Fall Cappato gewidmet, einem wichtigen und bedeutenden juristischen Fall, der es gestattet, die Wechselbeziehungen zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber unter einer besonderen Lupe (auf dem Gebiet des Strafrechts) zu untersuchen. Zunächst scheint es relevant, die Sachlage zu erläutern: Der allgemein als DJ Fabo bekannte Fabiano Antoniani, der durch die Folgen eines Autounfalls 2014 querschnittsgelähmt und blind geworden war, bat Marco Cappato im Januar 2017, ihm zu helfen, die Schweiz zu erreichen, wo er die Euthanasie durch den sogenannten unterstützten Suizid beantragt hatte und am 27. Februar 2017 erhielt. Marco Cappato, dem bekannt war, dass auch die alleinige Hilfe bei der Beförderung in die Schweiz des Kranken, der darum bittet, nach italienischem Recht verboten ist, verklagte sich selbst bei seiner Rückkehr nach Italien. Gegen Marco Cappato wurde ein Verfahren eingeleitet, das später der Ausführung der Straftat nach gemäß Art. 580 ital. StGb als "Verleitung oder Hilfe zum Selbstmord" rubriziert wurde, nach dem "jeder, der Andere zum Selbstmord bringt oder sie in ihrem Suizidvorhaben bestärkt bzw. auf jedwede Weise dessen Ausführung erleichtert, wird, sofern der Selbstmord erfolgt mit fünf bis zwölf Jahren Haft bestraft". Die Prozessverhandlungen fanden am 8. November 2017, am 4. Und 13. Dezember 2017, am 17. Januar 2018 und am 14. Februar 2018 mit Verlesung des Beschlusses durch den Vorsitzenden des Geschworenengerichts Mailand statt, das die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Norm an das Verfassungsgericht verwies. Das Mailänder Gericht hatte zwei verfassungsrechtliche Legitimitätsfragen aufgeworfen: a) "dort, wo das Verhalten zur Hilfe zum Selbstmord statt des Verhaltens zur Verleitung zu Last gelegt wird und somit abgesehen von seinem Beitrag zur Entscheidung oder Bestärkung des Suizidvorhabens" wegen angenommenen Widerspruchs zu den Artikeln 2, 13, erster Absatz und 117 des ital. GG zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK, das in Rom, am 4. November 1950 unterzeichnet, ratifiziert und durch Gesetz Nr. 848 vom 4. August 1955 vollstreckbar wurde); b) "dort, wo das Verhalten der Erleichterung in der Ausführung des Selbstmords vorgesehen ist, das nicht auf den Weg der Entscheidungsfindung des Suizid-Anwärters einwirkt, mit einer Haftstrafe von 5 bis 10 [recte: 12] Jahren, ohne Unterschied zum Verhalten der Verleitung bestraft werden kann", wegen angenommenen Widerspruchs zu den Artikeln 3, 13, 25, zweiter Absatz, und 27, dritter Absatz, ital. GG. Das Verfassungsgericht bestätigte bei der Aufnahme des Beschlusses Nr. 207 von 2018 die Nicht-Unvereinbarkeit der Beschuldigung der Hilfe zum Selbstmord mit dem Grundgesetz; dennoch befand das Verfassungsgericht, spezifische Fälle zu erkennen, in denen das besagte Verbot fallen müsse. Es handele sich um völlig außergewöhnliche Situationen, und zwar solche, in denen die unterstützte Person sich selbst wie folgt identifiziere: (a) als an einer unheilbaren Krankheit leidend, die (b) körperliches und psychisches Leiden mit sich bringt, die von der Person als absolut nicht auszuhalten betrachtet werden, welche (c) durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehalten wird, aber (d) in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen. In allen anderen Fällen könnte sich der Sterbewille dank Anwendung des ital. Gesetz L. Nr. 219 von 2017 erfüllen, das als Normen zur aufgeklärten Einwilligung und Patientenverfügung) rubriziert ist und durch die Voraussichten des ital. Gesetzes Nr. 38 vom 15. März (Bestimmungen zur Gewährleistung des Zugangs zu Palliativpflege und Schmerztherapie) ergänzt wurde. Anschließend bestätigt das Verfassungsgericht bedeutungsvoll: "Dieses Gericht befindet im Übrigen, zumindest zu diesem Zeitpunkt, keine Abhilfe schaffen zu können gegen die erkannte Rechtsverletzung hinsichtlich der oben aufgeführten Grundsätze durch die bloße Ausweisung aus dem Anwendungsbereich der Strafverfügung jener Fälle, in denen die Hilfe gegenüber Personen geleistet wird, die sich in den gerade beschriebenen Zuständen befinden", denn "eine solche Lösung würde an sich die Leistung materieller Hilfe gegenüber von Patienten in diesen Zuständen, in einem ethisch-gesellschaftlich höchst empfindlichen Bereich, in welchem jeder mögliche Missbrauch mit Bestimmtheit auszuschließen ist, vollkommen ungeschützt lassen". Die besagte Regelung müsste anfangs dem Parlament anvertraut werden, da die normale Aufgabe dieses Gerichtshofs die Überprüfung der Vereinbarkeit der vom Gesetzgeber in Ausübung seines politischen Ermessensspielraums bereits vorgenommenen Entscheidungen mit den durch die Notwendigkeit der Beachtung der verfassungsrechtlichen Grundsätze und der Grundrechte der betroffenen Personen vorgeschriebenen Einschränkungen ist. Das Verfassungsgericht bestimmt also, "seine eigenen Befugnisse zur Steuerung des Verfassungsprozesses" zu nutzen und die nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmende Vorschrift beizubehalten, ohne jedoch deren Anwendung durch die Richter zu verfügen, in Anbetracht der Tatsache, dass die Wirksamkeit der zensierten Regelung im vorliegenden Fall angesichts "dessen besonderer Eigenschaften und wegen der Bedeutung der damit verbundenen Werte" nicht als erlaubt gelten könnte. Wie man bemerken kann, scheint die Ratio der Unvereinbarkeitserklärung in diesem Fall tatsächlich die Rolle des "steinernen Gastes" übernommen zu haben. Der Gerichtshof bestätigt somit: "Um zu verhindern, dass die Vorschrift in dem hier angefochtenen Teil in der Zwischenzeit angewendet werden kann, wobei dem Parlament dennoch die Möglichkeit gegeben ist, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, die grundsätzlich in seinem Ermessensspielraum bleiben – die Notwendigkeit, den Schutz der Patienten in den mit dieser Verkündigung angegebenen Einschränkungen zu gewährleisten, bleibt unangetastet – befindet der Gerichtshof somit auf andere Weise vorsorgen zu müssen, indem er also die Aufschiebung des laufenden Verfahrens verfügt und die Verhandlung zur neuen Diskussion der Verfassungsmäßigkeitsfragen für den 24. September 2019 anberaumt; in den anderen Verfahren dagegen obliegt es den Richtern, zu beurteilen, ob, angesichts der Angaben in dieser Verkündigung ähnliche Fragen zur Verfassungslegitimität der untersuchten Verfügungen als erheblich und nicht offensichtlich unbegründet anzunehmen sind, um die Anwendung derselben Verfügung in dem hier angefochtenen Teil zu vermeiden". Die besagte Verkündigung ist durch die nun sehr bekannte Beschlussformel, charakterisiert, welche die getroffene Erklärung der Verfassungswidrigkeit von Art. 580 ital. StGb nicht enthält. Darin heißt es: "Aus diesen Gründen wird die Behandlung der mit dem im Rubrum angegebenen Beschluss aufgeworfenen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit auf die öffentliche Verhandlung am 24. September 2019 verschoben". Es handelt sich nämlich um einen vorläufigen Beschluss, mit dem das Verfassungsgericht entschied, das Gerichtsverfahren aufzuschieben und die Verfassungswidrigkeit von Art. 580 ital. StGb auf die in derselben Verkündigung beschriebene Weise zu überprüfen. Die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ähneln jedoch in Ratio und Aufbau der besprochenen Verkündigung, denn derselbe Verfassungsrichter Modugno verwies in Bezug auf Beschluss Nr. 207 von 2018 bei der öffentlichen Verhandlung am 24. September 2019 ausdrücklich auf die deutsche Rechtsprechung. In erster Linie tritt die "Anwendungssperre der verfassungswidrigen Norm" hervor; in zweiter Linie tritt die für den Gesetzgeber vorgesehenen Frist und der Verweis auf eine "faire und dialektische institutionelle Zusammenarbeit" hervor; in dritter Linie tritt der weite Ermessensspielraum, den das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber zur verfassungsgemäßen Gestaltung der Regelung gelassen hat, hervor. Wie in der Rechtslehre bestätigt, handele es sich um ein "gefestigter" Appell, ein Urteil zur ermittelten aber nicht erklärten ganz eigenen Verfassungswidrigkeit, eine italienische Unvereinbarkeitserklärung. Außerdem besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass das Gebiet, auf welchem die besagte Verkündigung eingriff, das Strafrecht ist, indem das Ermessen des Gesetzgebers erheblich bedeutend ist. Trotz der Absicht des Verfassungsgerichts handelte der Gesetzgeber nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, aus diesem Grund referierte das Verfassungsgericht in der am 25. Oktober 2019 veröffentlichten Pressemeldung, dass "der Gerichtshof in Erwartung eines unerlässlichen Eingriffs des Gesetzgebers die Nicht-Strafbarkeit der Beachtung der Verfahren, die in der Vorschrift zur aufgeklärten Einwilligung, zur Palliativpflege und zur kontinuierlichen tiefen Sedierung (Artikel 1 und 2 des ital. Gesetzes 219/2017) und der Überprüfung sowohl der erforderlichen Bedingungen als auch der Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission vorgesehen sind, unterstellt". Vor wenigen Tagen wurde das Urteil Nr. 242 von 2019 hinterlegt, mit dem das Verfassungsgericht die "Sage" Cappato "abschloss": aus zeitlichen Gründen konnte diese Verkündigung, die jedoch in Bezug auf die Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber von erheblicher Bedeutung für diese Doktorarbeit ist, nicht untersucht werden. Das Verfassungsgericht entschied somit, die "Verfassungswidrigkeit von Art. 580 des ital. Strafgesetzbuchs dahingehend" zu erklären, "dass die Strafbarkeit dessen nicht ausgeschlossen wird, der mit der in den Artikeln 1 und 2 des ital. Gesetzes Nr. 2019 vom 22. Dezember 2017 (Normen zur aufgeklärten Einwilligung und Patientenverfügung)– d.h. in Bezug auf die Tatbestände vor der Veröffentlichung dieses Urteils im Amtsblatt der Republik mit gleichwertigen Vorgehensweisen wie in der Begründung – vorgesehenen Art und Weise die Ausführung des sich selbständig und frei gebildeten Suzidvorhabens einer durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehaltenen Person, die an einer unheilbaren Krankheit leidet, welche körperliche und psychische Leiden mit sich bringt, die von dieser als nicht auszuhalten angesehen werden, welche aber in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen, sofern diese Bedingungen und die Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes überprüft werden nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission erleichtert". Der Gesetzgeber, der zum Handeln im Anschluss an die erfolgte Aufschiebung der Rechtswirkungen des Urteils der "ermittelten" Verfassungswidrigkeit laut Beschluss Nr. 207 von 2018 aufgerufen wurde, scheint zusammen mit und vor allem durch seine Untätigkeit im Urteil Nr. 242 von 2019 in den Vordergrund zu treten. Das dritte Kapitel ist vollumfänglich der deutschen Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, deren wichtigste Vorteile und Problempunkte untersucht werden. Im 1. Abschnitt (Die Ratio eines Vergleichs zwischen der "alternativen Tenorierung" des BVerfG und der zeitlich handhabenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichts) wird versucht, die Gründe, auf denen das Interesse für die zeitlich handhabende deutsche Praxis beruht zu erklären. Erstens entspricht, wie weiter unten ausgeführt sowohl in der italienischen Ordnung wie auch in der deutschen die Verfassungswidrigkeit einer Norm faktisch seiner Ungültigkeit. Trotz dieser gemeinsamen Voraussetzung, eben in Hinsicht auf die Notwendigkeit, eine Steuerung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit der Verfassungswidrigerklärung vorzunehmen, sah der deutsche Gesetzgeber eine Änderung des BVerfGG vor, während dagegen, obwohl die Corte costituzionale in einigen Fällen befunden hatte, von der Rückwirkung der Annahmeurteile abzuweichen, das Verfassungssystem, wie im ersten und zweiten Kapitel zu zeigen versucht wurde, noch keine Form der Positivierung der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit erfahren. Und dies trotz der kürzlichen Einführung von Urteil Nr. 10 von 2015 und Beschluss Nr. 207 von 2018: erstes enthält, wie bereits besprochen, einen ausdrücklichen Verweis auf die deutsche Praxis; zweiter dagegen verweist lediglich implizit auf den Aufbau und die Ratio der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen. Die besagten Entscheidungen werden aufgrund ihrer Bedeutung Untersuchungsgegenstand in Abschnitt 1.1. (Die Ratio des Vergleichs: zwei aktuelle Beispiele). In Abschnitt 1.2. (Die Problematik eines Vergleichs zwischen der italienischen und der deutschen Praxis) wird die Problematik bezüglich eines Vergleichs zwischen der italienischen und der deutschen Praxis hervorgehoben. In erster Linie tritt die verschiedene gesetzliche Regelung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung hervor; in zweiter Linie die ungleichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Verfassungsorganen (zu denen das Verfassungsgericht offensichtlich gehört). In diesem Abschnitt werden diese beiden Aspekte beleuchtet, wobei jedoch nicht zu vergessen ist, dass, wenn auch die Beziehung zwischen BVerfG und dem Gesetzgeber entschieden entspannter ist als in der italienischen Situation, werden in der deutschen Rechtslehre dennoch die Problematiken hervorgehoben, die ein eventuelles Nicht-Erfüllen des Gesetzgebers der Vorgabe des Verfassungsgerichts mit sich bringt; gleichzeitig weisen die Unvereinbarkeitserklärungen Elemente der Unklarheit auf, und zwar in Bezug auf die Möglichkeit, ihre juristischen Folgen sicher kennen zu können, da diese konkret von den Entscheidungen des BVerfG abhängen; aus diesem Grund ist dieser Entscheid zum Teil auch Gegenstand der Kritik durch die deutsche Rechtslehre. Im Übrigen, während in Bezug auf die italienische Praxis die Unvereinbarkeitserklärungen vor allem angesichts der "unvorhersehbaren" Folgen kritisiert werden, kann man gleichzeitig nicht übersehen, dass dieselbe Kritik (und nicht nur diese) in der deutschen Rechtslehre angeführt wird, in der auch einige Problempunkte in Bezug auf die Beziehung zwischen Gesetzgeber und BVerfG mit besonderem Verweis auf die zeitlich handhabende Praxis hervorgehoben werden. In Abschnitt 1.3. (Ziel des Vergleichs mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen) wird das Ziel des Vergleichs unterstrichen, das nicht nur in einer Überlegung zur hypothetischen Übertragung dieses Entscheidungstyps in die Sammlung der Entscheidungsmittel des Verfassungsgerichts ist, sondern auch in einer Überlegung zum Thema der "Einschränkung" der Rückwirkung besteht. Die nachfolgenden Abschnitte sind der Untersuchung der Norm gewidmet. Im 2. Abschnitt (Die Nichtigkeitslehre und die Theorie der Vernichtbarkeit) geht es auf rein theoretischer und allgemeiner Ebene um die Grundzüge der Nichtigkeitslehre und der Vernichtbarkeitstheorie. Abschnitt 2.1. ist vollumfänglich der Ipso-iure-Nichtigkeit gewidmet, die das Panorama der deutschen Rechtslehre seit den fünfziger Jahren beherrscht; es werden die juristischen Modelle untersucht, auf denen sie beruht und auf die Verfassungsnormen und das einfache Recht verwiesen, auf das sie aufbaut. Abschnitt 2.2. (Die Theorie der Nichtigkeit im Grundgesetz) ist den Verfassungsnormen gewidmet, welche die Grundlage der Nichtigkeitslehre darzustellen scheinen. Abschnitt 2.3. (Die Nichtigkeit des Verfassungsgesetzes und die Hauptquelle: §78 BVerfGG) ist der Untersuchung von § 78 BVerfGG gewidmet, wo es heißt, "Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Überzeugung, dass Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht unvereinbar ist, so erklärt es das Gesetz für nichtig". Wie man sieht, bestätigt diese Verfügung die Nichtigkeit der für verfassungswidrige erklärten Norm und steht so im Widerspruch zur "bloßen" Erklärung der Unvereinbarkeit der verfassungswidrigen Norm. Abschnitt 2.4. (Die Gesichtspunkte der Flexibilisierung der Rechtswirkungen der Entscheidung angesichts der Ipso-iure-Nichtigkeit) ist den allerersten Versuchen des BVerfG gewidmet, eine Ausnahme vom Dogma der Nichtigkeit zu machen und sich auf dieser Weise dem zu nähern, was als "Anwendbarkeit des Rechts" definiert wurde. Abschnitt 2.5. ist vollumfänglich der Vernichtbarkeitstheorie des Gesetzes gewidmet; insbesondere werden im Verlauf desselben die theoretischen und gesetzlichen Grundlagen dieser These untersucht, die sich teilweise mit der Notwendigkeit der Überwindung der die Nichtigkeitserklärung charakterisierenden Problempunkten deckt, wobei die Bedeutung, die diese Theorie hinsichtlich der Unvereinbarkeitserklärungen annimmt zu berücksichtigen ist. Der 3. Abschnitt (Die Folgen der Nichtigkeitserklärung, §79 BVerfGG) ist der Untersuchung der Folgen (gegenüber Vergangenheit und Zukunft) der Verfassungswidrigerklärung gewidmet: Diese Analyse entwickelt sich angesichts einiger von einigen Autoren der deutschen Rechtslehre, darunter vor allen Kneser, Gusy und Ipsen vorgebrachten Thesen. Abschnitt 3.1. (Die Vorschläge zur Änderung der Rechtswirkungen der deutschen Nichtigkeitserklärung) ist, fast symmetrisch zum 2. Abschnitt des 2. Kapitels, der Untersuchung zweier bedeutender Versuche zur Änderung der Rechtswirkungen laut § 79, Abs. 1 BVerfGG (BT-Drs. V/3916) und (BT-Drs VI/388) gewidmet, die, obwohl nie verabschiedet zur Verbreitung einer möglichen Rechtfertigung der Theorie der Vernichtbarkeit der verfassungswidrigen Norm beigetragen haben. Nach einem Teil der Rechtslehre war der Grund für die mangelnde Änderung der Rechtswirkungen des Nichtigkeitsurteils laut §79 BVerfGG sehr einfach, denn jede Form der Kodifizierung würde die notwendige Handlungsflexibilität des BVerfG einschränken, welches im Übrigen durch den Gebrauch der Unvereinbarkeitserklärungen immer anwendbare Handlungen gefunden hat. In jedem Fall änderte der Gesetzgeber im Jahr 1970 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des BVerfGG den §79 1. Abs. und den § 31 2. Abs., in denen die Möglichkeit vorgesehen ist, dass die verfassungswidrige Norm nicht nur nichtig erklärt wird, sondern auch unvereinbar. Der umfangreiche 4. Abschnitt (Die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen) ist den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, die unter mehreren Gesichtspunkten untersucht werden und in diesem Kapitel Hauptgegenstand der Studie sind. In Abschnitt 4.1. (Grundlage und Legitimation der Unvereinbarkeitserklärungen) werden die allgemeinen Gründe untersucht, die das BVerfG dazu führten, trotz der Vorgabe des § 78 BVerfGG einen von der Nichtigkeitserklärung verschiedenen Entscheidungstyp einzuführen. Der zu untersuchende Entscheidungstyp ist mit der Zeit nach einem Teil der Rechtslehre zu einer "Regel" geworden, denn §78 BVerfGG hätte (nach der Lehre Burkiczaks) ein primitives Wesen angenommen. Andererseits weist der Pragmatismus des BVerfG einige bedeutende Schwierigkeiten auf, wie hier hervorzuheben versucht wird: Erstens die der Erkennung einer juristisch-theoretischen Rechtfertigung des besprochenen Entscheidungstyps und zweitens das Problem der Beschreibung der Anwendungstopoi, in Anbetracht der Tatsache, dass die Anwendungskriterien der Unvereinbarkeitserklärungen oft Überlagerungen aufweisen. In Abschnitt 4.2. (§ 79 1. Abs. des BVerfGG und § 31, 2. Abs. BVerfGG: die Revolution des Vierten Gesetzes zur Änderung des BVerfGG) wird das Thema der Revolution des Vierten Gesetzes zur Änderung des BVerfGG in Angriff genommen, das §79 1. Abs. des BVerfGG und § 31 2. Abs. BVerfGG änderte und die Möglichkeit einfügte, die Norm für unvereinbar zu erklären. Während in Abschnitt 4.3. (Der § 31 des BVerfGG) eben § 31 des BVerfGG, untersucht wird, befasst sich Abschnitt 4.4. (Der § 35 des BVerfGG) mit § 35 des BVerfGG, welcher nicht nur die Grundlage der Fortgeltungsanordnung der unvereinbaren Norm, sondern auch die möglichen Formen zu deren Vollstreckung begründet. Gerade wegen der "pragmatischen" Natur der Unvereinbarkeitserklärungen ist es schwierig, die Anwendungstopoi dieses Entscheidungsmittels zu erkennen; nicht ohne Grund wird in der maßgeblichen Rechtslehre auf eine pragmatische, flexible und nicht dogmatische zeitlich handhabende Praxis verwiesen, die im 5. Abschnitt (Das Problem der Erkennung einer Kasuistik der Unvereinbarkeitserklärungen: die pragmatische, flexible und nicht dogmatische Praxis) behandelt wird. Ganz allgemein werden Unvereinbarkeitserklärungen in folgenden Fällen angewendet: a) wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, um den Mangel an Verfassungsmäßigkeit zu beseitigen, für gewöhnlich, wenn der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, da dem Gesetzgeber ein großer Ermessensspielraum zukommt, um die verletzte Legalität wiederherzustellen. In diesem Fall ist es der Schutz der Ermessenssphäre des Gesetzgebers der zur Grundlage der Beurteilung (oder wenn man will der Abwägung) der juristischen Folgen der Verfassungswidrigerklärung wird. Hinsichtlich der Beziehung zum Gesetzgeber wird in der Rechtslehre eine Form der spezifischen Koordinierung zwischen BVerfG und Gesetzgeber bezeichnet, in Anbetracht der Tatsache, dass die Unvereinbarkeitserklärung den Ermessensspielraum des Gesetzgebers in Hinsicht auf den Zeitraum zwischen der Erklärung der Unvereinbarkeit und der Einführung der neuen Gesetzesverordnung schützt. b) wenn ein Übergang von der verfassungswidrigen Lage zur verfassungsmäßigen Situation im Gemeininteresse notwendig ist. Im Wesentlichen erhält dieser Anwendungsbereich in dem Fall Bedeutung, wo die Aufnahme einer Verfassungswidrigerklärung die Verfassungswidrigkeit innerhalb der Rechtsordnung noch verschlimmern würde. In diesem Sinne tritt die "Chaos-Theorie" hervor, die im Übrigen an die Verletzung der Artt. 33. 1. Abs., 2. Abs., 3. Abs. und 21 1. Abs. GG anknüpft. Während man die Einwendung der möglichen Unbestimmtheit der s.g. Anwendungstopoi der Unvereinbarkeitserklärungen eben wegen des Fehlens einer umfassenden Gesetzesgrundlage, die in Abschnitt 5.1. (Gibt es einen Numerus clausus der Anwendungsfälle der Unvereinbarkeitserklärungen?) angesprochen wird, im Hinterkopf behält, wird im 6. Abschnitt (Die Unterkategorien der Unvereinbarkeitserklärungen) auf die notwendige Unterscheidung zwischen den Unvereinbarkeitsentscheidungen und den s.g. Appellentscheidungen hingewiesen, um dann im Verlauf von Abschnitt 6.1. (Das "reine" Unvereinbarkeitserklärung) zur Untersuchung der Hauptmerkmale der reinen (oder schlichten) Unvereinbarkeitserklärung überzugehen, die sich vor allem durch eine Reformpflicht (mit dem Ziel der Garantie der freien Ausübung durch den Gesetzgeber seines Werks zur Beseitigung des vom BVerfG entschiedenen Legitimitätsmangels) und durch die s.g. Anwendungssperre des für verfassungswidrig erklärten Gesetzes charakterisiert, wie im Übrigen in der allerersten Unvereinbarkeitsentscheidungen, BVerfGE 28, 227 (Steuerprivilegierung Landwirte) vorgesehen war. Abschnitt 6.2. (Die Unvereinbarkeitserklärung und die s.g. weitere Anwendbarkeit des für unvereinbar erklärten Gesetzes) ist der Untersuchung des Aufbaus der vom BVerfG verfügten Anordnung der Anwendung des für unvereinbar erklärten Gesetzes: wie in diesem Abschnitt gezeigt wird, betrachtet die Rechtslehre das Mittel der Fortgeltungsanordnung als eine Art "Ebene" des "reinen" Unvereinbarkeitsurteils; gleichzeitig wird deren so verschiedenartiger Aufbau untersucht. In diesem Sinn wird auf die vorläufige Weitergeltungsanordnung und die endgültige Weitergeltungsanordnung verwiesen. Die Fortgeltungsanordnung wird auch in Abschnitt 6.2.1. untersucht, wo die gesetzliche Grundlage der Fortgeltungsanordnung zum Analyseobjekt wird; gleichzeitig erfolgt eine Überlegung zur Möglichkeit, die Voraussicht der zeitlich beschränkten Anwendung des für unvereinbar erklärten Gesetzes mit der Normenhierarchie zu vereinen. Die Lösung scheint in dem vom BVerfG verspürten Bedürfnis, die verfassungsfernere Lösung auszuschließen zu liegen. In Abschnitt 6.2.2. (Die in der Motivation der Unvereinbarkeitserklärungen liegende Schwierigkeit, vor allem in Bezug auf die mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Erklärungen) wird der Problempunkt der schwierigen Erkennung der Folgen, die sich aus den Unvereinbarkeitsurteilen ergeben können, behandelt, und insbesondere im Fall der mit Anordnung der s.g. weiteren Anwendbarkeit, verbundenen Entscheidungen, in Anbetracht der Tatsache, dass das BVerfG die Folgen der Unvereinbarkeitsentscheidungen offen lässt. In Abschnitt 6.3. (Die mit einer Übergangsregelung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen) werden dagegen die mit einer vom selben BVerfG bestimmten Übergangsregelung verbundenen Unvereinbarkeitsentscheidungen analysiert. Die besagten Übergangsregelungen bestehen auch unabhängig von der Anwendung der Unvereinbarkeitserklärungen, denn diese können an Nichtigkeitserklärungen gebunden sein: Man denke beispielsweise an die Entscheidungen BVerfGE 1, 39 – Schwangerschaftsabbruch 1 und BVerfGE 88, 203 – Schwangerschaftsabbruch II. Wie weiter unten gezeigt, übernehmen die Übergangsregelungen, wenn sie in Begleitung der Unvereinbarkeitserklärungen beschlossen werden, die Rolle der "Entscheidungsgrundlage", und zwar deshalb, weil die Übergangsregelung keinen unabhängigen Entscheidungstyp darstellt. Der 7. Abschnitt (Die Anwendungsgebiete der Unvereinbarkeitserklärungen) besteht aus mehreren Unterabschnitten und beschäftigt sich mit Überlegungen zu den Anwendungsgebieten der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen, die vor allem in Bezug auf die italienische Praxis von besonderem Interesse sind. Wie weiter unten gezeigt, basieren die Unvereinbarkeitserklärungen auf denselben Gründen wie die vom Verfassungsgericht entwickelte umfangreiche Sammlung an Entscheidungsmitteln, d.h. zum Beispiel die Urteile mit verschobener Verfassungswidrigkeit, die ein Prinzip ergänzenden Urteile und die Urteile zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit. Erstens ist der Anwendungstopos der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, zu berücksichtigen, der in Abschnitt 7.1. (Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Schutz des Ermessensspielraums des Gesetzgebers) ausgehend von der ersten "offensichtlichen" Entscheidung mit Verzicht auf die Anwendung der Nichtigkeitserklärung BVerfGE 22, 349 (361-362) – Waisenrente und Wartezeit – untersucht wird. Das Ziel, die Optimierung der Beseitigung des Mangels an Verfassungsmäßigkeit zu gewährleisten, vereint sich im Fall der Verletzung des – in Art. 3 GG dargelegten Gleichheitsgrundsatzes – mit dem Schutz des Ermessensspielraums des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 17, 148; BVerfGE 93, 386; BVerfGE 71, 39; BVerfGE 105, 73; siehe schließlich auch das Urteil zum dritten Geschlecht vom 10. Oktober 2017). Während in Abschnitt 7.1.1. (Die Einführung der Nichtigerklärung im Fall der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) die (außergewöhnlichen) Gründe behandelt werden, aufgrund derer das BVerfG verfügt, die Nichtigerklärung anzuwenden, obwohl ein Gleichheitsgrundsatz verletzt wurde, beschäftigt sich Abschnitt 7.2. (Die s.g. Chaos-Theorie) mit der Theorie, die auch als "Argument der juristischen Folgen" bezeichnet wird: Dieses Argument liegt, wie man im Verlauf dieses Kapitels sieht, dem Verzicht auf die Anwendung der Nichtigerklärung zugrunde, d.h. die Gefahr eines noch "verfassungsferneren Zustands bei Nichtigerklärung" (vgl. BVerfGE 37, 217; BVerfGE 33, 303; BVerfGE 132, 134). Es ist interessant zu bemerken, dass dieser Anwendungstopos im Bedürfnis, die Rechtssicherheit und den Rechtsstaat zu gewährleisten, substanziiert werden kann; weiter könnte das BVerfG nicht nur gesellschaftliche, sondern auch durch das Grundgesetz gewährleistete Grundrechte schützen wollen. Wegen der Bedeutung der Kategorie der Rechtssicherheit in der Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen ist Abschnitt 7.2.1. (Rechtssicherheit . Eine elastische Kategorie) einer Untersuchung der Beziehung zwischen diesem juristischen "Gut" und der zeitlich handhabenden Praxis des BVerfG gewidmet; in Abschnitt 7.2.2. (Der Schutz des Gemeinwohls und die mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen) wird eine Überlegung zur Beziehung zwischen den mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen und der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit zum Schutz des Gemeinwohls entwickelt (vgl. BVerfGE 91, 186; BVerfGE 198, 190; BVerfGE 109, 190); der nächste Abschnitt 7.3. (BVerfG und Strafrecht) behandelt die Verwendung der Unvereinbarkeitserklärungen (insbesondere der mit Fortgeltungsanordnung verbundenen) durch das BVerfG auf dem Gebiet des Strafrechts. Dieser Abschnitt ist für italienische Forscher besonders interessant, nicht nur angesichts des weiten Ermessensspielraums, der dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Strafrechts zukommt, sondern auch angesichts der Aufnahme des kürzlichen Beschlusses Nr. 208 von 2017, der im späteren Verlauf seine "Folge" in Urteil Nr. 242 von 2019 fand (vgl. BVerfGE 109, 190; die Verkündigung zur Sicherungsverwahrung vom 4. Mai 2011, oder weiter die Entscheidung vom 20. April 2016 zum Thema Bundeskriminalamtgesetz). Wie man sehen wird, scheinen der Gesetzgeber und das BVerfG auf dem Gebiet des Strafrechts zwischen den Vorgaben der Beachtung des legislativen Ermessens und der erfolgten Unvereinbarkeitserklärung der nicht mit der Verfassung zu vereinbarenden Strafnorm zu "dialogisieren". Abschnitt 7.4. (Der Topos der Finanz- und Haushaltsplanung) ist der zwischen der Annahme der Unvereinbarkeitserklärung, seiner zeitlichen Wirkung und der Notwendigkeit zum Schutz des Staatshaushalts bestehenden Beziehung gewidmet. Zu diesem Zweck darf man die Tatsache nicht vergessen, dass die Weitergeltungsanordnung eine ausreichende juristische Grundlage ist, um die Zahlung der Steuern von den Bürgern zu fordern und dass diese gleichzeitig ein mögliches Mittel darstellt, um das Auftreten einer unsicheren Rechtssituation zu verhindern, da die Steuereinnahmen des Bundes oder der Länder verloren gehen könnten (vgl. BVerfGE 138, 136; Urteil vom 15. Januar 2019 2 BvL 1/09). Der Abschnitt 7.5. (Die Unvereinbarkeitserklärungen gegenüber der legislativen Unterlassung) behandelt die Beziehung zwischen der Unterlassung des Gesetzgebers und dem Verzicht auf die Nichtigkeitserklärung einer Norm. Es handelt sich im Wesentlichen um ein vollkommen primitives – und problematisches – Kriterium der Anwendung der Unvereinbarkeitserklärungen, wie es auch die Kategorie hinsichtlich des Ermessens des Gesetzgebers ist, dessen Hauptmerkmale in Abschnitt 7.6. (Ein primitives Kriterium: der Ermessensspielraum des Gesetzgebers) untersucht werden. Im 8. Abschnitt (Die Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen: Eine allgemeine Übersicht) werden die Folgen analysiert, die ganz allgemein die Anwendung der Unvereinbarkeitserklärung betreffen, wobei jedoch zu unterstreichen ist, dass die Folgen je nach der "konkreten" Praxis, die dasselbe BVerfG befindet, Änderungen unterliegen können. Die Auswirkungen der Unvereinbarkeitserklärung haben keine "klare Linie". Ganz allgemein folgt der Anwendung einer Unvereinbarkeitserklärung die Pflicht des Gesetzgebers, den Mangel an Verfassungsmäßigkeit zu beseitigen und die Pflicht der Richter, die Vorgabe des Gerichts in Bezug auf die für unvereinbar erklärte Norm zu befolgen. In Bezug auf die Beziehung zwischen BVerfG und Gesetzgeber wird in Abschnitt 8.1. (Die aus der Pflicht zur Reform der unvereinbaren Norm, der s.g. Nachbesserungspflicht entstehenden Folgen) die Reformpflicht des Gesetzgebers untersucht und deren ex tunc- bzw. ex nunc-Wirkung je nachdem, wie das Bundesverfassungsgericht von Fall zu Fall entscheidet. In diesem Abschnitt wird versucht, auch die Natur und das Gebundensein an die Frist zu untersuchen, einem nicht ganz unbekannten Instrument im Bereich des italienischen Verfassungsrechts. Obwohl der Deutsche Bundestag häufig innerhalb der vom BVerfG, vorgesehenen Frist eingreift, gibt es doch auch Fälle, in denen der Gesetzgeber nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums gehandelt hat (vgl. BVerfGE 99, 300; und das Urteil zur Erbschaftssteuer vom 17. Dezember 2014). In Bezug auf Problematiken hinsichtlich der Untätigkeit des Gesetzgebers kommt man nicht umhin, das in der übermäßigen zeitlichen Verlängerung der Anwendungssperre liegende Risiko zu betrachten (vgl. BVerfGE 82, 136). In Hinsicht auf die anderen Verfassungsorgane hat die Rechtslehre im Fall von legislativer Untätigkeit zwei verschiedene Möglichkeiten zum "Sperren" des verfassungswidrigen Zustands erkannt: Eingriff der Gerichte, die dazu aufgerufen sind, verfassungsmäßig zu entscheiden und Eingriff desselben BVerfG in "Einzelfall" gemäß § 35 des BVerfGG. Hinzu kommt, wie man weiter unten sieht, dass es schwierig ist, die Nichtigkeit der für unvereinbar erklärten Norm bei Untätigkeit des Gesetzgebers vorauszusehen. In jedem Fall sind die Probleme hinsichtlich des mangelnden Nachkommens der Nachbesserungspflicht eher theoretischer Art, wenn man die bestehende gute Zusammenarbeit zwischen Gesetzgeber (Richtern) und BVerfG bei der Umsetzung der zeitlich handhabenden Praxis bedenkt. In Abschnitt 8.2. (Die spezifischen Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen) werden die spezifischen juristischen Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen untersucht, wobei vor allem die "reinen" und die mit weiterer Anwendbarkeit verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen betrachtet werden. Der 9. Abschnitt (Der Zeitfaktor der Unvereinbarkeitserklärungen: ein flexibles Entscheidungsmittel) widmet sich der zeitlichen Orientierung, welche die Rechtswirkungen der Unvereinbarkeitsurteile annehmen können, und zwar ex tunc- oder ex nunc-Wirkung, je nach der ihrerseits von der Reformpflicht des Gesetzgebers angenommenen zeitlichen Orientierung. Die mit der bloßen ex nunc-Wirkung der Unvereinbarkeitserklärungen verbundenen Problematiken, die in den Bereichen zur Beurteilung der konkreten Normenkontrolle und der Verfassungsbeschwerde am deutlichsten hervortreten, sind für das italienische Verfassungsrecht besonders interessant, in Anbetracht der Tatsache, dass dieses weitgehend durch die Inzidentalität des Systems charakterisiert ist, das durch die Unterbrechung des Inzidentalitätszusammenhangs stark beeinträchtigt würde. Die gleichen Problematiken scheinen sich laut der deutschen Rechtslehre in Bezug auf die beiden eben angeführten deutschen Urteilstypen zu stellen; ein deutliches Beispiel ist das in diesem Abschnitt untersuchte Urteil, die Entscheidung vom 10. April 2018 – 1 BvL 11/14. Angesichts der Ausführungen im ersten, zweiten und dritten Kapitel werden im letzten die Schlüsse dieser Doktorarbeit gezogen und versucht einen roten Faden zwischen der zeitlich handhabenden Rechtsprechung des ital. Verfassungsgerichts und der des BVerfG zu finden, und zwar anhand der Untersuchung einiger Aspekte, die das heutige Verfassungsrecht zu "modellieren" scheinen und deren korrekte Funktionsweise dadurch beeinflussen. Die abschließenden Betrachtungen (4. Kapitel) drehen sich um die Beziehung zwischen Verfassungsgerichtshof und Gesetzgeber der italienischen Praxis einerseits und der deutschen andererseits (1. Abschnitt), um die Beachtung des legislativen Ermessens in der italienischen Praxis einerseits und der deutschen andererseits (2. Abschnitt) und um die Notwendigkeit, "übermäßige Folgen" zu verhindern, sowohl in der italienischen als auch in der deutschen Praxis (3. Abschnitt). Weiter angesichts der deutschen Praxis, die sich auf den Schutz der Grundrechte aber weitgehend auch der Rechtsordnung insgesamt zu konzentrieren scheint, wird versucht, über eine mögliche neue Theorie der "Verfassungsfestigkeit" des Rechtssystems nachzudenken (4. Abschnitt - Eine neue Theorie der "Verfassungsfestigkeit" des Rechtssystems? Überlegungen zur deutschen Praxis). Nach dieser Klarstellung kommt man zur Endaussage dieser Doktorarbeit, die mit dem 5. Abschnitt (Reformbedarf der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile. Auf welche Weise?) schließt: Es ist unbestreitbar, dass die Unumgänglichkeit der Rückwirkung den verfassungsrechtlichen (materiellen) Problematiken zugrunde liegt. Die deutsche Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen beeinflusst das Verfassungsrecht unter mehreren Gesichtspunkten. Erstens in Hinsicht auf die Verbindung zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan. Eine Bestimmung des zeitlichen Elements der Rechtswirkungen der Entscheidungen der koordinierten Verfassungswidrigkeit gestattet es dem Gerichtshof, die Grenzen des Ermessensspielraums des Gesetzgebers zu ziehen. Daher die Bedeutung der Frist zur Eingrenzung der gesetzgebenden Gewalt innerhalb der verfassungsrechtlichen Trasse, um eine gemeinsame Beseitigung des Mangels an Verfassungsmäßigkeit zu fördern. Im Gegenfall muss das italienische Verfassungsgericht "alles alleine machen". Wie bereits angemerkt, sind die Schwierigkeiten zu berücksichtigen, die beispielsweise die mangelnde Reform des Strafgesetzbuchs von 1930 mit sich bringt, das unter anderem zu einem "unsystematischen und ungenauen" wie auch nicht in den Werterahmen der Verfassungsurkunde passendes Strafsystem geworden ist. Von erheblicher Bedeutung ist in dieser Hinsicht die kürzliche Pressemitteilung in Bezug auf die endgültige Entscheidung in der "Cappato-Sage", die auf der offiziellen Website des Verfassungsgerichts am 25. September 2019 veröffentlicht und durch das entsprechende nachfolgende Urteil Nr. 242 von 2019 bestätigt und in dieser Studie bereit ausgiebig behandelt wurde. Aufgrund seiner Relevanz wird hier der Text der Mitteilung vollumfänglich wiedergegeben: "Das Verfassungsgericht hat sich zur Urteilsfindung zurückgezogen, um die vom Mailänder Geschworenengericht zu Artikel 580 des Strafgesetzbuchs aufgeworfenen Fragen zur Strafbarkeit der Hilfe zum Selbstmord gegenüber einer Person, die entschlossen ist, ihrem Leben ein Ende zu setzen, zu untersuchen. In Erwartung der Urteilshinterlegung lässt die Presseabteilung wissen, dass der Gerichtshof eine Person, welche die Ausführung des selbständig und frei gebildeten Suizidvorhabens eines durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehaltenen Patienten, der an einer unheilbaren Krankheit leidet, welche körperliche und psychische Leiden mit sich bringt, die von diesem als nicht auszuhalten angesehen werden, welcher aber in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen, erleichtert, unter bestimmten Bedingungen für nicht strafbar laut Artikel 580 des Strafgesetzbuchs hält. In Erwartung eines unerlässlichen Eingriffs des Gesetzgebers hat das Verfassungsgericht die Nicht-Strafbarkeit der Beachtung der Verfahren, die in der Vorschrift zur aufgeklärten Einwilligung, zur Palliativpflege und zur kontinuierlichen tiefen Sedierung (Artikel 1 und 2 des ital. Gesetzes 219/2017) und der Überprüfung sowohl der erforderlichen Bedingungen als auch der Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission vorgesehen sind, unterstellt. Der Gerichtshof unterstreicht, dass die Festlegung dieser spezifischen Bedingungen und Verfahrensweisen, die aus bereits in der Ordnung vorhandenen Normen abgeleitet werden, notwendig wurde, um die Risiken des Missbrauchs gegenüber besonders schwachen Personen zu verhindern, wie bereits in Beschluss 207 von 2018 hervorgehoben. Gegenüber den bereits umgesetzten Verhalten wird das Gericht das Bestehen äquivalenter materieller Bedingungen zu den oben angeführten beurteilen". Wie man beim einfache Lesen der Mitteilung erahnen kann, war es Absicht des Verfassungsgerichts, bei der Erklärung der Nicht-Strafbarkeit der Person, die unter bestimmten Bedingungen die Ausführung des Suizidvorhabens erleichtert (es handelt sich um die in Beschluss Nr. 207 von 2018 festgelegten Bedingungen), den Gesetzgeber aufzufordern, der erneut auf dem Gebiet des Lebensendes durch eine eigene Regelung eingreifen soll: Zweck des Beschlusses Nr. 207 von 2018 war gerade die zeitliche Verschiebung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung, um "vor allem dem Parlament zu gestatten, durch eine angemessene Regelung einzugreifen". Und wie man sieht, befand das Verfassungsgericht, gegenüber der fehlenden gesetzgebenden Handlung in der Rechtsordnung eine Form des Schutzes der Einzelnen durch Anwendung der bestehenden Bestimmungen zum Lebensende zu erkennen: Daher die (offensichtliche) Bedeutung, die dem Thema der Abstimmung zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan zukommt. Der Fall Cappato bestätigt die Idee, dass die Zusammenarbeit zwischen Gerichtshof und Parlament, sich eben in Richtung einer möglichen Einführung der Trennung zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung und dem der Erklärung der Verfassungswidrigkeit bewegen könnte, ohne den Inzidentalitätszusammenhang zu opfern. In diesem Sinn treten die Unvereinbarkeitsentscheidungen hervor, bei denen der Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, den Mangel an Verfassungsmäßigkeit mit Rückwirkung zu "bereinigen", sodass ein solches Modell funktionieren kann; dennoch ist es notwendig, der Abstimmung zwischen Gerichtshof und Parlament – wenn möglich – einen bestimmten Grad juristischer Gebundenheit zu verleihen. Anhand der deutschen Praxis und in Hinsicht auf das (entschieden kreative) zu formulierende Gesetz könnte eine bedeutende Verfassungsreform, in dieser Richtung vom Verfassungsgesetzgeber in Betracht gezogen werden (auch in diesem Fall unter Voraussicht der Rückwirkung im vorgelegten Verfahren). Wie man sehen konnte, sind die Entscheidungen des BVerfG gesetzeskräftig und bindend für alle Verfassungsorgane; sicher ist diese Grundlage in erster Instanz vorgesehen und sicher beruht auch die Pflicht des deutschen Gesetzgebers zur Beachtung der Entscheidung des BVerfG theoretisch auf Verfassungsgesetzen: dennoch wäre es vielleicht nützlich, die Vorgaben des Art. 136 2. Abs. ital. GG aufzuwerten, der, wenn auch in Bezug auf eine Beurteilung der Nützlichkeit des Eingriffs durch die Kammern und die betroffenen Regionalversammlungen doch "eine ausdrückliche und dynamische Verbindlichkeit […] der Legislativfolgen" darzustellen scheint. Eine mögliche Festigung der Verbindung zum Gesetzgeber könnte also durch eine Verfassungsreform umgesetzt werden, und zwar insbesondere durch die Änderung von Art. 132 2. Abs. ital. GG. Auf diese Weise würde die Möglichkeit des Verfassungsgerichts zur Festlegung einer Frist für den Gesetzgeber gerechtfertigt, ein Verfahren, das im Übrigen in unserem Verfassungssystem sicher nicht unbekannt ist, wie man sehen konnte. Sollte das Verfassungsgericht aufgrund verfassungsrechtlicher Bedürfnisse befinden, auf eine Form der Modellierung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit und damit einer zeitlichen Verschiebung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigerklärung durch eine Rückwirkungsklausel nicht verzichten zu können, dann gäbe es zwei mögliche Lösungen, die in Bezug auf ihre konkrete (aber eventuelle) "leichte" Umsetzbarkeit in absteigender Reihenfolge erläutert werden, im Bewusstsein jedoch, dass die Annahme einer der drei Vorschläge erhebliche Schwierigkeiten aufweist, sodass es vielleicht ratsam wäre, dass der Gesetzgeber sie alle untersucht und so dem Gerichtshof Spielraum lässt, durch eine Abwägung nach Feststellung einer elastischen Regelung der Rechtswirkungen zu handeln. Es ist jedoch sicher, dass die zuerst umrissene Lösung in jedem Fall die zu sein scheint, die am ehesten einer "Rückkehr zum Ursprung" des Verfassungsrechts entspricht, einschließlich der für das österreichische Verfassungsrecht im Bereich der ex nunc-Wirkung so typischen "Umfassungsprämie", die es ermöglicht, gleichzeitig sowohl den Einzelfall als auch die Ordnung insgesamt zu schützen. a) angesichts einer angemessenen Ermittlung könnte das Verfassungsgericht die Rechtswirkung der Verfassungswidrigerklärung auf Grundlage einer strengen Reglementierung aller an die Folgen der Einschränkung oder "Aussetzung" der mit der Rückwirkung verbundenen Aspekte und der Fälle, in denen eine derartige relevante und bedeutende Ausnahme in vollkommen außergewöhnlicher Weise erfolgen könnte, in der Zeit verschieben (wie es in Bezug auf die deutsche Praxis nicht geschehen ist), ebenfalls nach einer "kelsenschen Orientierung" der Reform des Artikels 30 3. Abs. ital. GG. In diesem Sinn tritt das Gesetzesdekret d.d.l. Lanzillotta hervor, wo befunden wurde, zu einer "schlichten" Reglementierung jener Fälle überzugehen, in denen der Gerichtshof eine Modulation der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit legitimerweise hätte tätigen können. In Art. 1 des Gesetzesentwurfs A.S. 1952 war vorgesehen, "c)im dritten Absatz des Artikels 30 werden am Ende folgende Worte hinzugefügt: ", außer falls der Gerichtshof eine andere Handhabung der Wirksamkeit im Verlauf der Zeit derselben Entscheidung zum Schutz anderer Verfassungsgrundsätze verfügt". Die "allgemeine" Formulierung ähnelt dem ersten Änderungsvorschlag für § 79 des BVerfGG: Die Ausdehnung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung war in beiden Fällen vorgesehen, in denen wie hervorzuheben ist, das deutsche und das italienische Verfassungsgericht "freie Hand" gehabt hätten. Vielleicht könnte man aber in Hinsicht auf die gemeinsame Trendlinie bemerken, dass Grundlage einer eventuellen Positivierung der zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitssprüche eine übermäßige Versteifung der Fälle, welche die Verfassungsgerichte zur Abweichung von der Rückwirkung der Verfassungswidrigerklärung legitimieren würden, sein könnte. b) man könnte – mit der angemessenen Vorsicht und im Bewusstsein der erheblichen Problematik, die diese aufweist – eine dritte Lösung von anderer Art erfinden, die von einer ganz einfachen bloßen ex nunc,-Wirkung geprägt und von der Zusammenarbeit des Gesetzgebers und der Gerichte begleitet wäre (grundsätzlich nach dem Vorbild jener Unvereinbarkeitsentscheidungen, die keine "reinen" Unvereinbarkeitsentscheidungen sind). Eine solche Hypothese und extreme Lösung könnte von der Betrachtung ausgehen, dass die Rettung allein des vorgelegten Verfahrens vor der gesetzlichen Priorität den Gleichheitsgrundsatz (und auch den damit verbundenen Grundsatz des Rechts auf Verteidigung) verletze. Abgesehen von der Vorliebe für das erste vorgeschlagene Modell könnte es sich vielleicht auch auf Grundlage einer elastischen Reform der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile als nützlich erweisen, dem Verfassungsgericht die Wahl des verfassungsrechtlich zwingenden Wegs – Auswegs – dem, welcher der geringsten Qual am nächsten kommt, zu überlassen, wobei alle Möglichkeiten sorgfältig abzuwägen sind, wenn man bedenkt, dass in der Tat im Fall a) einer "ungeregelten" Modulation ohne juristische Grundlage, b) der Vorgabe einer Modulation unter Beachtung des Grundsatzes der Rückwirkung nur im vorgelegten Verfahren und c) einer ganz einfachen Modulation ohne Beachtung des Rückwirkungsprinzips, man in jedem Fall einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes oder des Grundsatzes des Rechts auf Verteidigung (oder beider) beiwohnt. Sicher ist es nicht einfach, eine angemessene Änderung der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile in Anlehnung an das deutsche Modell vorzusehen: Mit jeder Hypothese für das zu formulierende Gesetz sind erhebliche Schwierigkeiten verbunden. Und doch ist zum heutigen Stand vielleicht sicher, dass die Lösung, die Augen vor den vom Verfassungsgericht verspürten Bedürfnissen zu schließen, dem Rahmen, in welchem dieses sich bewegt, nicht gerecht werden würde, denn dieses sollte manchmal, eben aufgrund der Beachtung des Grundsatzes der höheren Stellung der Verfassung, die Möglichkeit haben, die Rückwirkung angesichts einer größeren Verfassungswidrigkeit auszuschließen und dem Gesetzgeber gestatten, durch eine gute Verwendung seines Ermessensspielraums wieder zu einer größeren Verfassungsmäßigkeit zu gelangen.
BASE
Verkehr und Information
(Siehe dazu auch das downloadbare PDF-Dokument zu dieser Studie)
Die Entwicklung der regionalen Wirtschaft, des Handels und damit des Wohlstands hängen eng mit der zur Verfügung stehenden Verkehrsinfrastruktur zusammen. Der Verkehrssektor sorgt für die Mobilität von Personen sowie den effizienten Austausch von Gütern und Nachrichten und lässt die Bedeutung räumlicher Distanzen in den Hintergrund treten. Hierbei sind sämtliche Bereiche des Verkehrs- und Informationswesens von Bedeutung. In verschiedenen Studien konnten große wirtschaftliche Modernisierungseffekte für die frühe Neuzeit durch die Entwicklung des Postverkehrs in festen Fahrplänen sowie den Bau von Chausseen nachgewiesen werden. Die Innovationen im Bereich der Telekommunikation beschleunigen den Austausch von Informationen um ein Vielfaches, frühere Technologien werden ergänzt oder sogar vollkommen ersetzt durch neue Formen der Informationsvermittlung. (Ein Beispiel ist das Telegramm, das Ende des 19. Jh. und Anfang des 20. Jh. eine hilfreiche und schnelle Form der Nachrichtenübermittlung war, da es wenig Telefone gab und die Briefe eine Laufzeit von ca. 4 Tagen hatten. Im 21. Jh. werden Telegramme nur selten eingesetzt. Das Telegramm hat an Bedeutung verloren, da das Kommunikationsnetz ausgebaut wurde und mittlerweile modernere Möglichkeiten der Datenübertragung wie z.B. SMS, E-Mail, Instant Messaging, zur Verfügung stehen.) Später wurden hinsichtlich der Entwicklung und des Ausbaus des Eisenbahnverkehrs ähnliche Effekte für den Warenhandel und die Integration von Regionen in den überregionalen nationalen Markt und in den Welthandel für die Zeit der industriellen Revolution nachgewiesen. Es soll versucht werden, die quantitative Entwicklung von Indikatoren zu den verschiedenen Verkehrsbereichen Eisenbahn, Kraftfahrzeuge, Binnen- und Seeschifffahrt, Luftverkehr sowie Post- und Nachrichtenverkehr über einen möglichst langen Zeitraum wiederzugeben, um so aufbereitete Zeitreihen der Forschung zur Verfügung zu stellen.
Die vorliegende Datensammlung zum Themenbereich 'Verkehr und Information' enthält insgesamt 75 Zeitreihen, die sich auf den Zeitraum vom Beginn der Amtlichen Statistik zur Zeit des Deutschen Reiches im Jahr 1870 bis zur heutigen Bundesrepublik in den Grenzen vom 3. Oktober 1990 erstrecken; es soll also, soweit es die Quellen erlauben, der Zeitraum von 1870 bis 2010 statistisch wiedergegeben werden. Aufgrund der sich häufig ändernden Erhebungssystematiken sowie durch die Folgen des 1. und des 2. Weltkrieges können nicht für alle Zeitreihen kontinuierlich Daten für den gewünschten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Entweder liegen für die Zeitabschnitte während der Kriege keine Daten vor oder aber die Vergleichbarkeit insbesondere bei unterschiedlicher Erhebungssystematik ist stark eingeschränkt. Letzeres Problem tritt in besonderer Weise für die Statistik aus der Zeit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf, aber auch die Statistik der früheren Bundesrepublik Deutschland (das Gebiet der alten Länder) kann erhebliche Brüche in der Systematik aufweisen. Der technische Fortschritt ist ein weiterer Grund, der das Fortführen kontinuierlicher Zeitreihen erschwert.
Die Zeitreihen zum Bereich 'Verkehr und Information' decken folgende Gebiete ab:
• 01: Eisenbahnen: Streckenlängen und Fahrzeugbestände (1850-2009)
• 02: Eisenbahnen: Personen- und Güterverkehr (1850-2002)
• 03: Straßenverkehr: Bestand an Kraftfahrzeugen (1902-2010)
• 04: Straßenverkehr: Straßenverkehrsunfälle (1906-2010)
• 05: Binnenschifffahrt: Bestand an Binnenschiffen (1872-2010)
• 06: Binnenschifffahrt: Güterverkehr auf den Binnenwasserstraßen (1909-2010)
• 07: Seeschifffahrt: Handelsschiffstonnage und Anzahl der Schiffe (1971-2010)
• 08: Seeschifffahrt: Güterumschlag bedeutender Seehäfen -
Hamburg, Bremische Häfen, Emden sowie Rostock, Wismar und Stralsund
(1925-2010)
• 09: Gewerblicher Luftverkehr (1919-2010)
• 10: Deutsche Reichs- und Bundespost, Telekommunikation (1871-2010)
Aufbau und Tabelleninhalt:
Zeitreihen zur Eisenbahn:
01: Eisenbahnen:
Streckenlängen und Fahrzeugbestände (1850-2009), Streckenlänge (alle Bahnen), Streckenlänge (Deutsche Reichsbahn-Bahn/Deutsche Bundesbahn), Fahrzeugbestände (alle Bahnen), Fahrzeugbestände (Deutsche Reichsbahn-Bahn/Deutsche Bundesbahn).
02: Eisenbahnen: Personen- und Güterverkehr (1850-2002)
Beförderte Personen (alle Bahnen), Geleistete Personenkilometer (alle Bahnen), Beförderte Güter (alle Bahnen), Geleistete Tonnenkilometer (alle Bahnen), Beförderte Personen (Deutsche Reichsbahn-Bahn/Deutsche Bundesbahn), Geleistete Personenkilometer (Deutsche Reichsbahn-Bahn/Deutsche Bundesbahn), Beförderte Güter (Deutsche Reichsbahn-Bahn/Deutsche Bundesbahn), Geleistete Tonnenkilometer (Deutsche Reichsbahn-Bahn/Deutsche Bundesbahn).
Zeitreihen zum Kraftfahrzeugverkehr:
03: Strassenverkehr: Bestand an Kraftfahrzeugen (1902-2010)
Kraftfahrzeuge insgesamt, Krafträder, Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftfahrzeuge, Zugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge, Bevölkerung in 1000, Krafträder auf 1000 Einwohner, Personenkraftwagen auf 1000 Einwohner, Lastkraftfahrzeuge auf 1000 Einwohner.
04: Strassenverkehr: Straßenverkehrsunfälle (1906-2010)
Unfälle, Getötete, Verletzte.
Zeitreihen zur Binnenschifffahrt:
05: Bestand an Binnenschiffen (1872-2010)
Güterschiffe mit eigener Triebkraft (Anzahl), Güterschiffe mit eigener Triebkraft (Tragfähigk. in 1.000 t), Güterschiffe ohne eigene Triebkraft (Anzahl), Güterschiffe ohne eigene Triebkraft (Tragfähigk. in 1.000 t).
06: Güterverkehr auf den Binnenwasserstraßen (1909-2010)
Beförderte Güter (Mill. T.).
Zeitreihen zur Seeschifffahrt:
07: Handelsschiffstonnage und Anzahl der Schiffe (1871-2010)
Insgesamt, Anteil an Welthandelstonnage, Anzahl der Schiffe.
08: Güterumschlag bedeutender Seehäfen -
Hamburg, Bremische Häfen, Emden sowie Rostock, Wismar und Stralsund
(1925-2010)
Zeitreihen zur Luftfahrt:
09: Gewerblicher Luftverkehr (1919-2010)
Für deutsche Flughäfen: Beförderte Personen, Beförderte Luftfracht, Beförderte Luftpost.
Für deutsche Fluggesellschaften: Beförderte Personen, Personenkilometer (Pkm), Beförderte Luftfracht, Beförderte Luftfracht in Tonnenkilometer (Tkm), Beförderte Luftpost, Beförderte Luftpost in Tonnenkilometer (Tkm)
Zeitreihen zum Post- und Telekommunikationswesen:
10: Deutsche Reichs- und Bundespost, Telekommunikation (1871-2010)
Für das Deutsche Reich, die Alten Länder und die Neuen Länder bis 1990:
Beförderte Briefsendungen, Beförderte Paket- und Wertsendungen, Übermittelte Telegramme, Sprechstellen (Telefonanschlüsse), Ortsgespräche, Ferngespräche, Ton-Rundfunkgenehmigungen (Radioempfang), Fernseh-Rundfunkgenehmigungen.
Für Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990 ab 1990:
Beförderte Briefsendungen, Beförderte Paket- und Wertsendungen, Übermittelte Telegramme, Sprechstellen (Kanäle) - Alle Service-Anbieter, Sprechstellen (Kanäle) - Dt. Telekom, Sprechstellen (Kanäle) - Wettbewerber der Telekom, Sprechstellen (Telefon-Anschlüsse) - Alle Service-Anbieter, Sprechstellen (Telefon-Anschlüsse) - Deutsche Telekom, Sprechstellen (Telefon-Anschlüsse) - Wettbewerber der Telekom, Mobilfunk, Teilnehmer, Verbindungsvolumen im Festnetz(in Mrd. Minuten; zuvor: Summe Ortsgespräche bzw. Ferngespräche) - Alle Service-Anbieter, Verbindungsvolumen im Festnetz(in Mrd. Minuten) - Dt. Telekom, Verbindungsvolumen im Festnetz(in Mrd. Minuten) - Wettbewerber, TAL-Anmietungen durch Wettbewerber der Deutschen Telekom (Mio Anmietungen), Ortsgespräche, Ferngespräche, Ton-Rundfunkgenehmigungen, Fernseh-Rundfunkgenehmigungen.
Zu den einzelnen Bereichen
Die Eisenbahn
Die Frage, ob die Eisenbahn als Staatsbahn oder als privat betriebenes Unternehmen geführt werden soll, begleitet die Eisenbahn schon seit ihren ersten Jahren. Vor allem in den wichtigen Handels- und Industriestädten werden in Deutschland private Aktiengesellschaften gegründet, um den Bau von Eisenbahnstrecken zu finanzieren. Dagegen setzt man in Baden und Braunschweig von Beginn an auf das Staatsbahnsystem. 1886 übernimmt schließlich der preußische Staat die bedeutende "Rheinische Eisenbahngesellschaft". Nach Ende des ersten Weltkrieges 1918 wurde die erste Verfassung eines demokratischen Staates, die Weimarer Verfassung 1919 für das Deutsche Reich beschlossen. Auf Grundlage dieser Verfassung wurde 1920 der Staatsvertrag zur Gründung der Deutschen Reichseisenbahnen in Kraft gesetzt. Die bis dahin noch den Ländern unterstellten staatlichen Eisenbahnen (bzw. Länderbahnen) gingen jetzt in Reichsbesitz über. Im Einzelnen waren dies:
die Königlich Bayerischen Staats-Eisenbahnen,
die Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen,
die Königlich Württembergischen Staats-Eisenbahnen,
die Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen,
die Preußischen Staatseisenbahnen,
die Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft "K.P. u. G.H. StE",
die Großherzoglich Oldenburgischen Staatseisenbahnen und
die Großherzoglich Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn.
(Vergl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Reichsbahn_%281920%E2%80%931945%29)
Neben dieser Entwicklung waren in Deutschland immer sowohl staatseigene als auch private Bahnen tätig. Für die Zeit des Deutschen Reiches, für die ehemalige Bundesrepublik (alte Länder) sowie für Deutschland nach dem 1. Oktober 1990 werden daher die Angaben zu den aufgeführten Beständen jeweils für alle Bahnen zusammen und für die Staatsbahn im speziellen aufgeführt (d.i. Deutsche Reichsbahn, Deutsche Bundesbahn).
Zu der Entstehungsgeschichte der einzelnen deutschen Bahnen sowie den Entscheidungsphasen sind wertvolle Hinweise aus R. Fremdling und A. Kunz: Statistik der Eisenbahnen in Deutschland 1835 – 1989. Scripta Mercaturae Verlag, 1995, S. 19ff. zu entnehmen.
01: Eisenbahnen: Streckenlängen und Fahrzeugbestände (1850-2009)
Dieser Abschnitt enthält Zeitreihen zur Länge der Schienenstrecken und den Fahrzeugbeständen, die sich aufgliedern in Lokomotiven, Triebwagen, Personenwagen, Gepäckwagen und Güterwagen. Angaben für alle Bahnen zusammen zur Zeit des Deutschen Reiches sowie für die staatseigene Bundesbahn der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1945 wurden – mit Ausnahme der Reihe zu den Triebwagen – bereits von R. Fremdling und A. Kunz im Rahmen ihrer Studie "Statistik der Eisenbahnen in Deutschland 1835 – 1989. Scripta Mercaturae Verlag, 1995" erhoben. Sie decken den Zeitraum 1850-1932 für das Deutsche Reich und 1950-1989 für die Alten Länder (also die ehemalige Bundesrepublik) ab. Ergänzt wurden diese Reihen für 1938 bis 1940 aus den Statistischen Jahrbüchern für das Deutsche Reich bzw. für 1989 bis1993 aus den Statistischen Jahrbüchern für die Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich zu den Reihen von Fremdlung/ Kunz wurden in dieser Studie für die entsprechenden Werte zur Länge des Schienennetzes sowie zum Fahrzeugbestand speziell für die staatliche Bahn des Deutschen Reiches, also für die Deutsche Reichsbahn, sowie für alle Bahnen der Bundesrepublik bis 1993 zusammengestellt. Für die Zusammenstellung der Streckenlängen und Fahrzeugbestände wurde daher sowohl auf die Ergebnisse dieser Studie als auch auf die Publikationen des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen.
Für die neuen Länder können für die Zeit der ehemaligen DDR nur zur Staatsbahn – also zu der Deutsche Reichsbahn – Angaben gemacht werden, da es zur Zeit der DDR keine privaten Bahnen gab. Neben dem Statistischen Jahrbuch für die DDR wurden hier die von dem Statistischen Bundesamt herausgegebenen Sonderreihen mit Beiträgen für das Gebiet der ehemaligen DDR und die darin enthaltenen verkehrsstatistischen Übersichten herangezogen. Für die ersten Jahre nach der Wiedervereinigung werden noch Werte für die Gebiete der alten Bundesrepublik und der ehemaligen DDR in den Statistischen Jahrbüchern für die Bundesrepublik Deutschland gesondert ausgewiesen. Ab 1994 werden die Bestände nur noch für Gesamtdeutschland nachgewiesen, so dass die Datenreihen jeweils für die Neuen Länder und die Alten Länder mit dem Jahr 1990, spätestens 1993 enden und nur noch für Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990 fortgeführt werden können.
Die Schienenstrecken werden als Eigentumslänge mit Stand am Ende des jeweiligen Kalenderjahres wiedergegeben. Der Fahrzeugbestand bezieht sich immer auf den Stand am Ende des Rechnungs- bzw. Betriebsjahres. Bis 1937 werden Eigentumsbestände der Bahnen ausgewiesen. Anschließend beziehen sich die Werte auf den Einsatzbestand, d.h., in den angegebenen Werten können auch von anderen Bahngesellschaften für den eigenen Bahnbetrieb geliehene Bestände mit enthalten sein.
Die Bahn durchlief grundlegende technische Veränderungen.
In den alten Ländern, dem Tätigkeitsgebiet der Deutschen Bundesbahn, wurden sukzessiv bis 1977 alle Dampflokomotiven durch Elektro- und Diesellokomotiven ersetzt. Die Schienenstreckentypen wurden vereinheitlicht (vollständiger Abbau von Schienenstrecken für Schmalspurbahnen). Neue Wagentypen und Zugtypen (InterCity, TransEuroExpress) wurden eingeführt. Dies alles kann im Rahmen der vorliegenden Studie nicht detailliert in Form von statistischen Zeitreihen nachgezeichnet werden, da dies den zeitlichen Rahmen des Projektes sprengen würde. Die technischen Veränderungen insbesondere im Bereich der Fahrzeugbestände, und hier besonders in Bezug auf die Triebwagen (Lokomotiven, etc.) haben zu einer Veränderung der Systematik geführt. Um die Darstellung der Reihen möglichst konstant zu gestalten, wurden neu hinzugekommene Triebwagentypen bzw. weiter ausdifferenzierte Wagentypen, die in der Statistik gesondert aufgeführt wurden, soweit es möglich war, zu Oberbegriffen zusammengefasst. Dies wird in den jeweils betreffenden Zeitreihen für den Zeitraum, auf den diese Vorgehensweise angewendet wurde, in den Anmerkungen kenntlich gemacht. So werden ab 1990 im Statistischen Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland unter dem Oberbegriff 'Triebwagen' die Kategorien 'Elektrische Lokomotiven', Diesellokomotiven', 'Elektrische Triebwagen' und 'Dieseltriebwagen' gesondert aufgeführt. Der Bestand der Lokomotiven wurde für die Vademecum-Studie durch die Aufaddierung der Kategorien 'Elektrische Lokomotiven' und 'Diesellokomotiven' erfasst. Dampflokomotiven wurden so lange erfasst, wie sie auch in den Statistischen Jahrbüchern der Bundesrepublik aufgeführt wurden. Für die Triebwagen wurde jeweils die Summe aus ´Elektrische Triebwagen´ und ´Dieseltriebwagen´ gebildet.
02: Eisenbahnen: Personen- und Güterverkehr (1850-2002)
Neben dem Fahrzeugbestand stellt die Leistung in den Bereichen der Personenbeförderung und der Güterbeförderung eine bedeutende betriebswirtschaftliche sowie verkehrsstatistische Größe dar. Der gemäß vergebenen Aufträgen durchgeführte Transport von Gütern inklusive der Be-, Um- und Ausladung, beinhaltet eine Vielzahl von Verkehrsunterstützungs-, Verkehrsvermittlungs- und Verkehrskoordinierungsprozessen. Zum einen kann die Verkehrsleistung in den absoluten Werten ausgedrückt werden, d.h. die Anzahl der transportierten Personen bzw. das Gewicht der transportierten Güter. Statistisch wird die Verkehrsleistung mit Hilfe einer Kennzahl zum Ausdruck gebracht, die für den Personentransport die Dimension »Pkm (Personenkilometer)« (= Personen X Kilometer) und für den Gütertransport die Dimension »tkm (Tonnenkilometer)« (= Tonnen X Kilometer) hat. Das Produkt aus der zurückgelegten Strecke und der Menge der transportierten Güter bzw. der beförderten Personen wird als 'Aufwandsgröße' im Transportwesen verstanden. Diese vier Größen werden jeweils für alle Bahnen zusammen sowie für die Deutsche Reichsbahn/Deutsche Bundesbahn im speziellen dargestellt – wobei für die neuen Bundesländer Angaben nur für die Deutsche Reichsbahn erhältlich sind. Auch hier kann für die Zeit des Deutschen Reiches auf die Studie von Fremdling und Kunz für alle Bahnen zusammen zurückgegriffen werden. Für die Deutsche Reichsbahn im speziellen werden die Angaben des Statistischen Reichsamtes in den herausgegebenen Jahrbüchern herangezogen. Für das Gebiet der alten Bundesländer stellen Fremdling und Kunz Kennzahlen für die Deutsche Bundesbahn zur Verfügung. Dementsprechend werden die Kennzahlen für alle in der Bundesrepublik Deutschland (Alte Länder) tätigen Bahnen zusätzlich aus der amtlichen Statistik erhoben.
Der motorisierte Strassenverkehr:
Rainer Flik beschreibt in seinen Arbeiten "Motorisierung des Straßenverkehrs, Automobilindustrie und Wirtschaftswachstum in Europa und Übersee bis 1939" (in: M. Lehmann-Waffenschmidt (Hg., 2002): Perspektiven des Wandels - Evolutorische Ökonomik in der Anwendung. Metropolis – Verlag für Ökonomie.) und insbesondere "Von Ford lernen? Automobilbau und Motorisierung bis 1933. Köln: Böhlau, 2001" die Ursachen für die verzögerte Durchsetzung des Automobils als Transportmittel sowie die verspätete Motorisierung der deutschen Bevölkerung. Es waren seiner Analyse zu Folge die schlechteren Rahmenbedingungen für den Automobilmarkt und weniger Unterschiede in den Bedürfnissen der Bevölkerung oder im Unternehmerverhalten, die dem Automobil in Deutschland zunächst zum Nachteil gereichten. In den dicht besiedelten und durch die Eisenbahn und Strassenbahn (sog. Pferdeomnibusse und Pferdebahnen, später um 1880 sukzessive ersetzt durch die Elektrische Stadt- bzw. Strassenbahn) gut erschlossenen Ballungsräumen Deutschlands spielte zunächst das Automobil für die Wirtschaft und den Transport der Güter eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus waren hohe Investitionskosten für den Ausbau von Strassen notwendig, während die Schienenstrecken für die Eisenbahn in den deutschen Großstädten schon vorhanden waren. Daher wurde auch durch die Besteuerungspraxis des Staates das Automobil gegenüber der Eisenbahn zunächst benachteiligt, was zur Folge hatte, dass die Motorisierung des Mittelstandes langsamer verlief als beispielsweise in den USA. Erst in den 1920er Jahren hat das Lastkraftfahrzeug in den Ballungsräumen sich als Transportfahrzeug durchsetzen können, während der Personenkraftwagen noch als teures Luxusgut nur wenigen wohlhabenden Personen zugänglich war. Dagegen spielte das Motorrad für die Motorisierung der deutschen Bevölkerung eine entscheidende Rolle. Deutschland hatte in den 30er Jahren die höchste Motorraddichte und war der bedeutendste Motorradproduzent auf dem Weltmarkt. Als das Automobil technisch ausgereift war und die für den wirtschaftlichen Betrieb notwendige Infrastruktur geschaffen war, konnte sich der Diffusionsprozess schneller und erfolgreicher entfalten. Flik unterscheidet in dem Diffusionsprozess des Automobils in Deutschland drei Stadien: Motorisierung der Oberschicht, Motorisierung des Gewerbe treibenden Mittelstandes und schließlich die Massenmotorisierung (Flik, R.: 2005: Nutzung von Kraftfahrzeugen bis 1939 – Konsum- oder Investitionsgut? In: Walter, R. (Hrsg.): Geschichte des Konsums. Erträge der 20. Arbeitstagung der Gesellschaft für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 23-26. April 2003 in Greifswald. Stuttgart: Franz Steiner). Für die Zeitreihen zum Kraftfahrzeugbestand in Deutschland wird auf die Studiendaten von Flick zurückgegriffen, welche durch Daten der amtlichen Statistik (Statistisches Bundesamt und Kraftfahrt-Bundesamt) ergänzt werden. Ein weiteres Kapitel (Tabelle 04) zeichnet die Entwicklung der Strassenverkehrsunfälle statistisch nach.
03: Bestand an Kraftfahrzeugen (1902-2010)
Der Bestand der Kraftfahrzeuge nach Kraftfahrzeugtyp spiegelt die Durchsetzung dieses Verkehrsmittels wieder. Es liegen Zeitreihen zum Bestand der Kraftfahrzeuge insgesamt und Kraftfahrzeuge untergliedert nach den Typen Motorrad, Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftfahrzeuge, Zugmaschinen und schließlich Sonderkraftfahrzeuge vor. Weiterhin werden der Bestand an Motorrädern, Personenkraftwagen und Lastkraftwagen pro 1000 Einwohner wiedergegeben.
Aufgrund vorgenommener Korrekturen können die Werte zu den einzelnen Reihen zwischen den verschiedenen Ausgaben der statistischen Jahrbücher abweichen. Da Flik sich in seiner Studie auf die Angaben der amtlichen Statistik stützt, wurden Werte des Statistischen Bundesamtes dann den Werten von Flik vorgezogen, wenn diese Publikationen neueren Datums sind und von den Angaben bei Flik abweichen.
Für das Deutsche Reich sind die Angaben auf den jeweiligen Gebietsstand Deutschlands bezogen. Das Saarland ist von 1922 bis 1935 nicht eingeschlossen. Die Angaben für 1939 beruhen auf einer Fortschreibung des Kraftfahrzeugbestands von 1938 und schließen die 1938 und 1939 dem Deutschen Reich angeschlossenen Gebiete nicht ein. Die Daten geben den Bestand jeweils zum 1. Januar wieder. Ferner wird bis 1933 der Bestand ohne vorübergehend abgemeldete Fahrzeuge, ab 1934 inklusive der vorübergehend abgemeldeten Kraftfahrzeuge angegeben. Bis 1914 wurde in der Erfassung zwischen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen keine Unterscheidung getroffen, so wurden beide in der Kategorie Personenkraftwagen wiedergegeben. Unter der Rubrik 'Sonderkraftfahrzeuge' werden Fahrzeuge der Kommunen (Kommunalfahrzeuge) aufgeführt, wie z.B.: Straßenreinigungsmaschinen, Feuerwehrfahrzeuge, sowie ab 1948 Krankenwagen. Weiterhin werden Abschlepp- u. Kranwagen sowie Wohnwagen u. ähnliche Fahrzeuge dieser Kategorie zugeordnet.
Der Kraftfahrzeugbestand insgesamt für das Gebiet der alten Länder (ehemalige Bundesrepublik) wurde aus den Daten zu den einzelnen Fahrzeugtypen berechnet.
Die Werte für die neuen Länder bzw. für die ehemalige DDR sind für die Zeit bis 1989 den Statistischen Jahrbüchern für die DDR entnommen worden. Für die Zeit von 1990-1994 wurde die Publikation 'Verkehr in Zahlen', vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegeben, herangezogen. Bei der Erfassung der Sonderkraftfahrzeuge und der Kraftomnibusse wurde in der Statistik der ehemaligen DDR 1978 eine neue Systematik eingeführt, in der einige Fahrzeugtypen den jeweiligen Obergruppen neu zugeordnet wurden. Das hat in den beiden Fahrzeug-Gruppen zu einer starken Erhöhung der Fahrzeug-Anzahl geführt. Es muß dennoch festgehalten werden, dass der Anstieg der Fahrzeuge um 28000 bzw. 30000 Fahrzeuge von einem Jahr auf das andere sich nicht aus den Veränderungen der Fahrzeugbestände der anderen Fahrzeugtypen erklären lässt, so dass der Hinweis auf eine veränderte Systematik sich nicht in den Zahlen der Datenreihen wiederspiegelt.
04: Straßenverkehrsunfälle (1906-2010)
Insbesondere das Automobil hat den einzelnen Bürgern in der Gesellschaft in jüngster Zeit einen enormen Mobilitätszuwachs beschert. Im Laufe der Zeit konnten immer größere Teile der Bevölkerung am Individualverkehr partizipieren. Die Kehrseite der Mobilität einer ganzen Gesellschaft sind die Unfälle mit den Verletzten und Getöteten. Durch die massenhafte Verbreitung motorisierter Fahrzeuge, die sich im selben Verkehrsraum wie Pferde und Fuhrwerke, Fußgänger oder Radfahrer bewegen, steigt die Unfallwahrscheinlichkeit stark an. Auch die Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsmittel erhöht die Unfallwahrscheinlichkeit und die Schwere der Unfälle, den Personen- und Sachschaden enorm. Darüber hinaus hat die Strassenverkehrssicherheit und damit die Zuverlässigkeit, mit der Güter schnell und sicher transportiert werden können und unbeschadet am Zielort ankommen, einen empfindlichen Einfluß auf die wirtschaftliche Entwicklung. Denn der Transport übernimmt eine bedeutende Funktion als Wachstumsmotor durch die Erweiterung der Märkte. Eine besondere Zusammenstellung von langen Zeitreihen zur Entwicklung der Strassenverkehrsunfälle erscheint daher sinnvoll. Das Statistische Bundesamt definiert Straßenverkehrsunfälle wie folgt:
"Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt wurden oder Sachschaden entstanden ist. Auskunftspflichtig für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle ist die Polizei. Demzufolge sind Unfälle, zu denen die Polizei nicht gerufen wurde, in der Statistik nicht enthalten. ( In der Unfallstatistik ) … werden Angaben zu Unfällen, Beteiligten, Fahrzeugen, Verunglückten und Unfallursachen erfasst." Statistisches Bundesamt
Es wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt ein Heft der Fachserie 8, Reihe 7 mit langen Reihen zu Verkehrsunfällen herausgegeben. Auf der Basis dieser Publikation wurden die Reihen zu der Anzahl der Unfälle, der bei Unfällen Getöteten und der Verletzten zusammengestellt.
Die Schifffahrt
Eine der ersten Verkehrsmittel war die Fortbewegung mit Flößen, später mit Schiffen, zunächst in Ufernähe und auf Flüssen, später auf hoher See. Schon sehr früh wurde der Radius der Fortbewegung erheblich erweitert. Noch bevor die Staaten Europas die Blüte der Hochseeschifffahrt erreichten, haben sie schon die Flüsse als Transportwege für den Handel benutzt. Große Handelsstädte entstanden entlang der großen Flüsse Rhein, Main, Mosel, Donau, Oder, usw. Die Schifffahrt ermöglichte so schon früh den Austausch von Gütern und Ideen, brachte aber auch Auseinandersetzungen über territoriale, wirtschaftliche und militärische Interessen mit sich. Im Laufe der Zeit spezialisierte sich die Schifffahrt in zivile und militärische Bereiche, in Handel und Fischerei. Die Schifffahrt wird im folgenden unterteilt in Binnenschifffahrt und Seeschifffahrt.
05: Bestand an Binnenschiffen (1871-2010)
Die Binnenschifffahrt umfasst die Binnen-see-schifffahrt, Flussschifffahrt und Kanalschifffahrt, wobei im Rahmen der vorliegenden Studie auf die Fluss- und Kanalschifffahrt der Schwerpunkt gelegt wird. Binnenfischerei mit Fischerbooten und Transport mit Frachtschiffen auf Binnengewässern machten den Hauptanteil der Binnenschifffahrt aus. Im 17. Jh. wurden noch auf Flößen große Mengen Holz auf den Flüssen nach Holland transportiert. Ende des 18. Jahrhunderts kamen die Treidelschiffe zum Einsatz (Boote und Kähne durch Segel, Ruder, Staken oder Treidel fortbewegt). Mit Erfindung der Dampfmaschine setzten sich Schiffe mit eigener Triebkraft immer stärker in der Binnenschifffahrt durch. Sämtliche Massengüter wurden auf den Binnengewässern transportiert (z.B. Kohle, Erze und Erdölprodukte). Mit dem Ausbau von Binnenwasserstraßen und Schleusen, durch die eine Regulierung des Wasserstandes ermöglicht wurde, kann der Transport über die Binnenwasserstraßen beschleunigt werden. Heute übernimmt die Binnenschifffahrt Massentransporte in vielen Bereichen (Containertransport, Autotransport, etc.). Laut des Bundesverbandes für Deutsche Binnenschifffahrt dominieren Schütt- und greiferfähige Massengüter, wie etwa Baustoffe, Erze, Kohle und Stahl, mit einem Anteil von rund 70 % an der Gesamtmenge das Geschäft der Binnenschifffahrt (http://www.binnenschiff.de/). Für die Hütten- und Stahlindustrie ist die Binnenschifffahrt unentbehrlich. Auch in deutschen und europäischen Logistikketten stellt die Binnenschifffahrt ein unverzichtbares Glied dar.
Im Rahmen dieser Studie kann der Bestand der in der Binnenschifffahrt zum Einsatz gekommenen Schiffe nach Schiffstyp nicht wiedergegeben werden, da dies den Rahmen sprengen würde. Einer der einschneidendsten Veränderungen war die Dampfmaschine und damit die Möglichkeit, Schiffe mit eigener Triebkraft zu bauen. Daher wird hinsichtlich des Bestandes der Binnenschiffe zwischen Güterschiffen mit eigener Triebkraft und Güterschiffen ohne eigene Triebkraft unterschieden. Der Bestand der Schiffe wird dargestellt zum einen anhand der Anzahl der Schiffe, zum anderen aber mittels der Tragfähigkeit des Binnenschiffsbestandes in 1000 t.
Für das Deutsche Reich und für die Bundesrepublik Deutschland dient als Datenquelle die Studie von Kunz, Andreas (Hrsg.), 1999: Statistik der Binnenschiffahrt in Deutschland 1835-1989. St. Katharinen: Scripta Mercaturae Verlag.; GESIS Köln, Deutschland ZA8157 Datenfile Version 1.0.0; Datentabelle: Bestand an Binnenschiffen.
Die Angaben zu den Beständen beziehen sich für die Periode von 1845-1956 auf den 1.1. und ab 1957 auf den 31.12. des jeweiligen Jahres. Zum Teil wurden die Angaben vom Primärforscher geschätzt.
Für den Bestand an Binnenschiffen der ehemaligen DDR dient das Statistische Jahrbuch für die DDR, Jg. 1990, S. 260, Tab. ´Registrierter Bestand an Binnenschiffen´ als Datenquelle. Hier werden nur Schiffe mit eigener Triebkraft aufgeführt und es wird der Jahresdurchschnitt berichtet. Aussagen zu Schiffen ohne eigene Triebkraft können nicht gemacht werden.
Für Deutschland in den Grenzen von Oktober 1990 wurde das Statistische Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland als Datenquelle herangezogen. Die Werte beziehen sich immer auf den Stand zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Es wurde die Summe aus Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen für Reihe der Schiffe mit eigener Triebkraft gebildet. Schlepper und Schubboote wurden nicht mit einbezogen. Fahrgastschiffe wurden ebenfalls nicht mit einbezogen. Güterschleppkähne und Tankschleppkähne wurden dagegen in die Reihe der Binnenschiffe ohne eigene Triebkraft aufgenommen.
06 Güterverkehr auf den Binnenwasserstraßen (1909-2010)
Der Transport von Gütern auf den Binnenwasserstrassen ist ein Indikator für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt. Bedeutende Einflussfaktoren sind die verfügbaren Höhen der Wasserspiegel der Flüsse und später der Binnenkanäle. Der Bau von Schleusen hat den Transport auf Binnenwasserstraßen entscheidend beschleunigt. Kleinere Flüsse, wie z.B. der Neckar, der Main oder die Mosel wurden durch die Kanalisierung und den Bau von Schleusen erst schiffbar gemacht. Der Bau von Binnenlandkanälen ergänzt die Flüsse, indem zwei Flüsse miteinander verbunden werden (z.B. der Mittellandkanal). Insgesamt wurde durch solche Baumaßnahmen der Umfang der schiffbaren Wasserstraßen entscheidend erhöht. Bei der Erfassung der Transportleistung deutscher Binnenwasserstraßen ist auch der Gütertransport nicht-deutscher Fahrzeuge beteiligt.
Für das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 wurde für den Zeitraum von 1909-1914 und 1932-1938 die Publikation vom Statistischen Bundesamt: Bevölkerung und Wirtschaft 1872-1972, S. 207 als Quelle herangezogen. Für 1919-1931sind die erhobenen Zeitreihen von Andreas Kunz: Statistik der Binnenschifffahrt in Deutschland 1835-1989; GESIS Köln, Deutschland ZA8157 Datenfile Version 1.0.0., Datentabelle: Verkehrsleistungen auf Binnenwasserstraßen verwendet worden.
Auch für die frühere Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1949, also die sogenannten Alten Länder, wurde für die Jahre 1936, 1938, 1947 u. 1948 auf die Publikation des Statistisches Bundesamtes: Bevölkerung und Wirtschaft, S. 207 zurückgegriffen. Für 1949-1989 stammen die Werte aus der Studie von A. Kunz (ZA8157 Datenfile Version 1.0.0.). Einbezogen wurden für das Bundesgebiet die Wasserstaßen des Elbegebietes, des Wesergebietes, des Mittellandkanalgebietes, das Westdeutsche Kanalgebiet, das Rheingebiet, das Donaugebiet, sowie Berlin (West). Auch der Durchgangsverkehr auf den deutschen Wasserstrassen wurde mit erfasst. Für den Bereich der ehemaligen DDR bzw. der Neuen Länder wurde auf das Statistische Jahrbuch für die DDR zurückgegriffen. In dieser Reihe werden die Transportwerte inklusive der von der Binnenreederei der DDR beladenen Schiffe anderer Länder berichtet. Ausnahmen bilden die Jahre 1960, 1965, 1970, 1975, 1980 und 1985 bis 1989. Hier werden nur für die deutschen Binnenschiffe die Werte angegeben.
Für das wiedervereinte Deutschland stehen die Transportwerte seit 1991 zur Verfügung. Die Werte wurden mittels einer Abfrage vom 15. Februar 2012 von der GENESIS-Online Datenbank ermittelt. (vergleiche: (www-genesis.destatis.de; Abfrage: ´Beförderte Güter (Binnenschifffahrt): Deutschland, Jahre, Hauptverkehrsbeziehungen, Flagge des Schiffes, Güterverzeichnis (Abteilungen)´)
07 Handelsschiffstonnage (1871-2010)
Eine leistungsfähige Seeschifffahrt hat schon früh zur Erweiterung der regionalen Märkte beigetragen. Ein Beispiel für die frühe Globalisierung stellt die Hanse dar, die ohne die Seeschifffahrt nicht möglich gewesen wäre.
Die zwischen Mitte des 12. Jahrhunderts und Mitte des 17. Jahrhunderts bestehenden Vereinigungen niederdeutscher Kaufleute hatte sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit der Überfahrt zu verbessern und die Vertretung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen besonders im Ausland wahrzunehmen. In den Zeiten ihrer größten Ausdehnung waren beinahe 300 See- und Binnenstädte des nördlichen Europas in der Städtehanse zusammengeschlossen. Eine wichtige Grundlage dieser Verbindungen war die Entwicklung des Transportwesens, insbesondere zur See. Die Kogge, ein bauchiges Handelsschiff, stellte den bedeutendsten größeren Schiffstyp der Hanse dar. Im ausgehenden 14. Jahrhundert wurden die Koggen mehr und mehr von anderen Schiffstypen abgelöst. Im 15. Jahrhundert setzte der Machtverlust der Hanse ein, der unter anderem auch durch die Entdeckung Amerikas ausgelöst wurde. Der bisher dominierende Ostsee-Westsee-Handel (heute Nordsee-Handel) wurde nun in überseeische Gebiete ausgedehnt. Dabei ging nicht etwa das Handelsvolumen der Hanse im eigentlichen Sinne zurück, es entstanden jedoch mächtige Konkurrenten, die die Bedeutung der Hanse für die einzelnen Städte und Kaufleute schwächten (siehe hierzu: http://de.wikipedia.org/wiki/Hanse und Rolf Hammel-Kiesow (2008): Die Hanse, München 4. aktualisierte Auflage).
Auch heute ist eine leistungsfähige Seeschifffahrt Voraussetzung für die Globalisierung. Arbeitsteilige Volkswirtschaften sind in starkem Maße vom überseeischen Handel abhängig. Die Handelsschiffstonnage gibt die Transportkapazität in Tonnen einer Handelsflotte an. Bei fortschreitender Technik im Schiffsbau steigt auch die Transportkapazität einzelner Schiffe, was die Wettbewerbsfähigkeit positiv beeinflusst. Die Entwicklung der Handelsschiffstonnage ist somit ein Indikator neben anderen, der die Stellung und Leistungsfähigkeit der nationalen Handelsflotte auf dem Weltmarkt angibt. Die Zusammenstellung der deutschen Handelsschiffstonnage gibt die Tonnage einmal in Bruttoregistertonnen und zum anderen, soweit die entsprechenden Werte aus den Quellen erhoben werden konnten, als Anteil an der Welthandelstonnage wieder. Auch die Anzahl der Handelsschiffe wird angeführt. Das Raummaß Bruttoregistertonne (abgekürzt = BRT) ist die Maßeinheit für die Tragfähigkeit der Seeschiffe. Es wird der gesamte umbaute Schiffsraum vermessen (Bruttoraumgehalt bzw. Bruttotonnage). Seit dem 1. Juli 1994 wird der Raumgehalt eines Schiffes in Bruttoraumzahl (BRZ) und Nettoraumzahl (NRZ) berechnet. Die Angaben für das Deutsche Reich beziehen sich auf das Reich in seinen jeweiligen Grenzen. Als Quellen wurde das Statistische Jahrbuch für das Deutsche Reich sowie die Publikation "Bevölkerung und Wirtschaft" des Statistischen Bundesamtes herangezogen. Ab 1900 geben die Werte den Stand zum 1. Juli des jeweiligen Jahres an. Für die Alten Länder bzw. das Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland wurden die Werte aus der Publikation "Verkehr in Zahlen" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Tabelle: ´Seeschifffahrt - Handelsflotte der BRD´ bezogen. Hier beziehen sich die Werte jeweils auf den 31 Dezember des jeweiligen Jahres. In dieser Quelle wurden Schiffe mit mechanischem Antrieb und einem Raumgehalt von mindestens 100 BRT und mehr berücksichtigt. Außerdem sind für den Zeitraum von 1975 – 1990 Schiffe unter der Flagge der Bundesrepublik einschl. ausländischer Schiffe mit Flaggenschein aufgenommen worden. Schiffe der BRD, die unter fremder Flagge fuhren, werden nicht berücksichtigt, da sie nicht für den deutschen Handel und Transport verwendet werden. Leider kann nach 1971 keine Angabe zum Anteil der deutschen Handelsschiffstonnage an der Welthandelstonnage gemacht werden. Für das Gebiet der ehemaligen DDR wurde das Statistische Jahrbuch für die DDR, Jahrgang 1990, als Quelle herangezogen. Hier ist der Stichtag der Bestandsangaben, wie im Falle des Deutschen Reiches, der 1.7. des jeweiligen Jahres. Für das wiedervereinte Deutschland in den Grenzen des 3. Oktobers 1990 beziehen sich die Angaben – wie für die ehemalige Bundesrepublik – auf den Stand zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Als Quelle wurde die Publikation "Verkehr in Zahlen" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herangezogen.
08 Güterumschlag in bedeutenden Seehäfen - Hamburg, Bremische Häfen, Emden sowie Rostock, Wismar und Stralsund (1925-2010)
Der Güterumschlag eines Hafens ist ein Indikator für seine wirtschaftliche Bedeutung und der Einbettung des Hafens in der Logistikkette. Bei guter Anbindung an Bahn und Autobahn und kurzen, zügigen Be- und Entladungsphasen von Schiffen sowie LKWs und Bahn-Waggongs wird sich ein Hafen als Güterumschlagszentrum etablieren. Die Datentabelle K15.08 enthält für die wichtigsten Häfen Deutschlands die Entwicklung des Güterumschlags vom Deutschen Reich bis zum Jahr 2010 im wiedervereinten Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990. Vor dem Hintergrund der Teilung Deutschlands nach dem 2. WK in zwei Staaten und der Auswahl der wichtigsten Häfen für die ehemalige DDR, wie sie in dem Statistischen Jahrbuch für die ehemalige DDR getroffen wurde, sind folgende Häfen in der Datentabelle aufgenommen worden: Hamburg, Bremische Häfen, Emden, Rostock, Wismar und Stralsund. Als Quelle dienen die Statistischen Jahrbücher für das Deutsche Reich, für die Bundesrepublik Deutschland und für die DDR. Für die neuen Länder wurde darüber hinaus noch die Publikation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Verkehr in Zahlen, Jg. 1990, S. 282, Tabelle: 'DDR Kennziffern - Seehäfen und Binnenhäfen' herangezogen.
Die Luftfahrt
Mit der Erfindung des Flugzeuges tritt eine vollkommen neue Form der Fortbewegung auf den Markt. Die ersten Flugzeuge wurden zunächst nur für militärische Zwecke genutzt; 1919 setzte mit Gründung der Deutschen Luft-Reederei (DLR) in Deutschland eine Entwicklung hin zum zivilen Luftverkehr ein. Die Deutsche Luft-Reederei (DLR) wurde vom Reichsluftamt in Berlin als weltweit erste Fluggesellschaft für den zivilen Luftverkehr zugelassen. Zwischen Berlin und Weimar begann der regelmäßige Post- und Passagierverkehr. Die Luftpost mit Flugzeugen, die schon während des Ersten Weltkriegs entstand, wurde wesentlich ausgebaut. In den darauf folgenden Jahren entstanden viele kleine Fluggesellschaften, die häufig nur eine Strecke bedienten. Der technische Fortschritt ermöglichte schließlich die Entwicklung eines Verkehrsflugzeuges mit beheizbarer Kabine und gepolsterten Sitzen. 1926 wurde die "Deutsche Lufthansa AG" unter Beteiligung des Reiches, der Länder und Städte gegründet. Bis 1945 war sie Einheitsgesellschaft für den zivilen Luftverkehr mit weit verzweigtem europäischem Streckennetz. Mit der Kapitulation Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg im Mai 1945 wurde die deutsche Luftfahrt zunächst unterbrochen. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Einrichtung des Verkehrsministeriums konnte der zivile Luftverkehr wieder 1955 aufgenommen werden.
Der Luftverkehr hat gerade für eine international ausgerichtete Volkswirtschaft wie Deutschland eine enorme Bedeutung durch die hohen Mobilitätszuwächse in wirtschaftlichen Bereichen und im Bereich des Personenverkehrs. Mit Einsetzen des Luftverkehrs als Transportmittel ist eine Verringerung der Transportkosten und Transportzeiten zwischen weit entfernten Orten erreicht worden. Eisenbahn- und Schiffsverkehr stellen für den Flugverkehr aufgrund der größeren Gütermengen, die sie transportieren können, sowie der günstigeren Kosten pro transportierter Gewichtseinheit, weiterhin wichtige Mitbewerber im Bereich des Gütertransportes dar. Wesentliche Akteure des Luftverkehrs sind neben der Flugsicherung die Flughäfen und die Fluggesellschaften. In der Zeit von 1919 bis 1949 entwickelte sich der Luftverkehr bis in die 1970er Jahre hinein als ein stark staatlich regulierter Sektor. Die Luftverkehrsgesellschaften wie z.B. die Deutsche Lufthansa sowie die Flughäfen befanden sich oft im Besitzt des jeweiligen Heimatlandes. Ende der 70er Jahre setzte in den USA ein Deregulierungsprozess des Luftverkehrssektors ein, der schließlich auch in den 80er Jahren die Länder der Europäischen Union erfasste. Die Europäische Gemeinschaft verwirklichte in drei großen Liberalisierungsschritten in den Jahren 1987, 1990 und 1993 eine weitgehend vollständige Dienstleistungsfreiheit für den innereuropäischen Luftverkehr. (vergl.: St. Kraft: Geschäftsmodelle strategischer Luftverkehrsallianzen. Universität Gießen. WEB: http://www.org-portal.org/fileadmin/media/legacy/Gesch_ftsmodelle_strategischer_ Luftverkehrsallianzen.pdf)
09 Gewerblicher Luftverkehr der deutschen Fluggesellschaft und aller Fluggesellschaften auf deutschen Flugplätzen (1919-2010)
Solange der Luftverkehr noch nicht liberalisiert war, diente der größte nationale Flughafen der nationalen Fluggesellschaft als Hauptstützpunkt. Aufgrund der strikten Reglementierung des europäischen Luftverkehrs durch bilaterale Abkommen wurde den Fluggesellschaften die Streckenführung und Passagierbeförderung größtenteils vorgegeben. Nur, wenn es um Zubringerdienste (die sog. spokes) innerhalb des eigenen Landes ging, konnten die Passagierströme für Langstreckenflüge auf einen bestimmen Flughafen als sogenannten Hub (=gewählter Umsteigeflughafen einer Fluggesellschaft) konzentriert werden. Nach der Liberalisierung innerhalb der EU treten Flughäfen und Fluggesellschaften nun als selbständige Akteure auf, die Entscheidungen nach Effizienzgesichtspunkten fällen können. Die Flughäfen treten untereinander in den Wettbewerb ein. Mit dem Ausbau ihrer Kapazitäten und Dienstleistungen am Boden versuchen sie, für Fluggesellschaften als Hauptstützpunkt (das sog. Hub-and-Spokes-System ) attraktiv zu sein. Unternehmen des Güterverkehrs sowie die Teilnehmer des Personenverkehrs sollen aufgrund guter Serviceleistungen angesprochen werden. Die Fluggesellschaften wiederum konkurrieren über angebotene Flugrouten und Preise. (vgl. Gordon Paul Schenk, 2003: Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Markt im Luftverkehr. Dissertation, Hamburg, S. 123 f.) Von daher erscheint es sinnvoll, die erbrachten Transportleistungen im Luftverkehr sowohl nach den Fluggesellschaften als auch nach den Flughäfen getrennt darzustellen. Es wurde versucht, möglichst lange kontinuierliche Datenreihen für Deutschland zur Zeit des Deutschen Reiches bis 1938/1940, jeweils für die frühere Bundesrepublik (Alte Länder) und die ehemalige DDR (Neue Länder) von 1950 bis 1990 sowie für das wiedervereinte Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990 für die Zeit von 1990 bis 2010 zusammenzustellen. Für die Flughäfen wurden die Leistungen sämtlicher deutscher und ausländischer Fluggesellschaften aufgenommen. Zur Zeit des Deutschen Reiches ist auch der Luftschiffverkehr in den Zahlen mit enthalten. Für die Bundesrepublik Deutschland und das wiedervereinte Deutschland wurde der Gesamtverkehr einschließlich des Durchgangsverkehrs erfasst. Für die alten Länder (ehemalige Bundesrepublik) wurden die Werte folgender Flughäfen erfasst: Berlin-West, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg, Stuttgart, ab 1977 Saarbrücken. Die Datenreihen für die Neuen Länder beziehen sich auf die Flughäfen Berlin- Schönefeld, Dresden, Leipzig/Halle, ab 1998 Erfurt.
Für die Fluggesellschaften werden jeweils neben den Beförderungsleistungen in absoluten Zahlen auch die Kennwerte der Transportleistungen, Personenkilometer und Tonnenkilometer angegeben. Für die ehemalige DDR wird in dem Statistischen Jahrbuch für die DDR nur für die Fluggesellschaft der ehemaligen DDR, die Interflug bzw. Deutsche Lufthansa der DDR berichtet, so dass für die Zeit von 1945 bis 1990 keine Angaben zu den Flughäfen gemacht werden können.
Folgende Zeitreihen sind in dieser Datentabelle aufgenommen worden:
Für die deutschen Flughäfen:
- Beförderte Personen in 1000;
- Beförderte Luftfracht in 1000 t.;
- Beförderte Luftpost in 1000 t.
Für die deutschen Fluggesellschaften:
- Beförderte Personen in 1000;
- Beförderte Personen in Personenkilometer;
- Beförderte Luftfracht in 1000 t.;
- Beförderte Luftfracht in 1000 Tonnenkilometer;
- Beförderte Luftpost in 1000 t.
- Beförderte Luftpost in 1000 Tonnenkilometer.
Die Nachrichtenübermittlung durch Post und Telekommunikation
Die Beförderung von Nachrichten, Kleingütern und zum Teil auch Personen ist ein wesentlicher Bestandteil eines funktionsfähigen Gemeinwesens. Bis zum späten Mittelalter gab es in dem damaligen Heiligen Römischen Reich deutscher Nationen kein etabliertes System der allgemeinen Nachrichtenübermittlung, sondern Kaiser, Klerus und Fürsten sendeten per Boten ihre Nachricht direkt zum Zielort. Der Habsburger Maximilian I. benötigte für die effektive Verwaltung seines Reichs eine zuverlässige und sichere Nachrichtenübermittlung. 1490 beauftragte er die Familie Torre e Tassis (später Thurn und Taxis) mit der Einrichtung einer systematisch organisierten Nachrichtenübermittlung. Durch die Einrichtung von Poststationen war die Übermittlung von Nachrichten nicht mehr an eine Person, den Boten, gebunden, sondern wurde – vergleichbar einem Staffelrennen – an der Station einem anderen Reiter übergeben. Der Nachrichtenbeförderung wurde bei Tag und bei Nacht durchgeführt. Dieses Poststationen-System wurde ständig erweitert, Briefe konnten so über große Distanzen innerhalb von 5 bis 6 Tagen transportiert werden. Die Nachrichtenübermittlung wurde extrem beschleunigt. Raum und Zeit waren plötzlich keine unüberwindbaren Hindernisse. War dieses Übermittlungssystem zunächst ausschließlich für kaiserliche Nachrichten eingerichtet, wurde schon 1530 die Post der Allgemeinheit zugänglich gemacht. In der darauffolgenden Zeit wurden von Landesfürsten, Herzogtümern und Städten konkurrierende Postrouten eingerichtet. Zwar wurde durch Kaiser Rudolf II. die Reichspost 1597 zum kaiserlichen Hoheitsrecht erklärt. Dieses Monopol, welches das Haus Thurn und Taxis als kaiserliches Lehen erhielt, wurde jedoch nicht von allen Landesfürsten anerkannt, was zu einer Vielzahl ausgehandelter bilateraler Verträge zwischen der Reichspost und den jeweiligen konkurrierenden lokalen Postunternehmen zwang. 1850 wurde schließlich der Deutsch-Österreichische Postverein als Zusammenschluß kleinstaatlicher Posten mit dem Ziel eines einheitlichen Tarifsystems gegründet, dem in der Folgezeit immer mehr deutsche Staaten beigetreten sind. Durch die politischen Ereignisse 1866/67 (Deutsch-Preußischer Krieg) wurde der Deutsche Postverein aufgelöst. Schon in dieser Zeit hat der technische Fortschritt zu großen Umwälzungen und neuen Perspektiven geführt. Als technische Erneuerung sind in diese Zeit gefallen: die Telegrafie, die Bahn, die als Transportmittel für die Post entdeckt wurde, und die Rohrpost. Die Preußen führten die Telegrafie 1832 offiziell ein (Telegrafenlinie von Berlin nach Koblenz). 1850 wurde der Deutsch-Österreichische Telegrafenverein gegründet, der den Anschluss an das belgische, französische und das englische Telegrafennetz ermöglichte. "Erst mit der Gründung des Deutschen Reichs 1871 unter Bismarck wurde auch das deutsche Postwesen endgültig unter einem Dach zusammengefasst und über 100 Jahre lang verstaatlicht." (Gregor Delvaux de Fenffe, www.planet-wissen.de/kultur_medien/ kommunikation/post/index.jsp ) Gebühren der Postbeförderung wurden vereinheitlicht, der Einsatz moderner Technologien forciert. Schließlich wurden mittels bilateraler Verträge die Beförderungshemmnisse über die Grenzen des Deutschen Reiches abgebaut.
Führte in der Entstehungszeit des Postwesens die Vielfalt eigenständiger, regionaler Postvereine aufgrund vieler Grenzen und unterschiedlicher Regeln zu einem unübersichtlichen und starrem System, so brachte die Liberalisierung des Post- und Telekommunikationswesens in Deutschland in den 1990er Jahren einen Anstieg der Auswahl für die Verbraucher, stark fallende Preise, neue innovative Dienste und damit mehr Flexibilität. Auslöser der Liberalisierungsprozesse nicht nur für Post und Telekommunikation, sondern für den gesamten Verkehrssektor, war das Binnenmarktprogamm der Europäischen Union, das europäische Wettbewerbsrecht und die Europäische Kommission als Akteur. Ziel der Liberalisierung ist es, wettbewerbsverzerrende staatliche Eingriffe und damit nationalstaatliche Gestaltungsspielräume einzuschränken. Nationalstaatliche Monopole sind wegen bestehender europarechtlicher Verpflichtungen nicht mehr zu halten. (vergl.: Susanne K. Schmidt: Liberalisierung in Europa. Campus, 1998; Justus Haucap / Coenen, Michael (2010): Ordnungspolitische Perspektiven Nr.01. Regulierung und Deregulierung in Telekommunikationsmärkten: Theorie und Praxis. Düsseldorf, Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie DICE) Flankiert wird diese Entwicklung durch eine Vielzahl neuer Technologien der Kommunikation, wie das Internet mit seinen vielfältigen Möglichkeiten (Social Media, das Semantische Web, die Internet-Telefonie, der E-Mail-Verkehr), der Mobilfunk oder die Möglichkeit, SMS zu versenden.
10 Deutsche Reichs- und Bundespost (1871-2010)
Die quantitative Entwicklung der Dienstleistungen des Post- und Telekommunikationswesen von der Zeit des Deutschen Reichs bis zur Gegenwart soll mit folgenden Zeitreihen festgehalten werden:
- Beförderte Briefsendungen,
- Beförderte Paket- und Wertsendungen,
- Übermittelte Telegramme,
- Sprechstellen (Telefonanschlüsse),
- Ortsgespräche,
- Ferngespräche,
- Ton-Rundfunkgenehmigungen
- Fernseh-Rundfunkgenehmigungen
Durch die rasante technische Entwicklung können viele Reihen insbesondere ab den 1990er Jahren in dieser Form nicht mehr fortgeführt werden bzw. müssen durch weitere Reihen ergänzt werden, und zwar:
- Bezüglich der Telefone muss zwischen Telefon-Anschlüssen und Telefon-Kanälen unterschieden werden. Der klassische Analoganschluss ermöglicht durch das ISDN die Bereitstellung von mehreren Kanälen auf einen ISDN-Anschluss. Darüber hinaus stellt der Mobilfunk ein neues Medium dar, das neben dem Festnetzanschluss erfasst werden muß.
- Aufgrund der Monopolstellung, welche die Post für ca. 120 Jahre innehatte, ist sie die Eigentümerin wertvoller Infrastruktur. Im Falle des Telefons ist sie, bzw. die aus ihr hervorgegangene Deutsche Telekom AG Eigentümerin der Telefonanschlussleitungen. Das Telefonnetz kann als einziger Teil nicht oder nur schwer von alternativen Anbietern ersetzt werden und es wird für gewöhnlich von einem örtlichen Zugangsnetz-Monopolisten (die Deutsche Telekom) kontrolliert. Damit die Wettbewerber den Zugang zum Anschluss des Kunden auf wirtschaftliche Weise realisieren können, sorgt die Regulierungsbehörde für eine angemessene Tarifierung der Vorleistungen des etablierten Betreibers. Daher ist die Entwicklung der TAL-Anmietungen durch Wettbewerber ein wichtiger Indikator für den Prozess der Liberalisierung.
- Viele technische Neuerungen, die in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen haben, sind im Rahmen dieser Tabelle nicht berücksichtigt worden, so. z.B. die Verbreitung der Internet-Anschlüsse in den Haushalten oder die Internet-Telefonie. Der Grund liegt darin, dass die Reihen oft erst mit Ende der 1990er Jahre oder später beginnen, wie man dies auch am Beispiel der TAL-Anmietungen sehen kann, für die erst mit dem Jahr 1998 der erste Wert erhoben wurde. Zum andern wurde versucht, soweit wie möglich, eine gewisse Vergleichbarkeit zu den Jahren vor 1990 beizubehalten. Für die Telefonanschlüsse bedeutet dies, dass für Deutschland ab 1990 die Sprechstellen, gezählt als Anzahl der Kanäle für alle Anbieter und für die Telekom AG im besonderen ausgewiesen werden. Nach 2007 ergibt sich ein Bruch in diesen Reihen, da ab 2008 nur noch die Sprechstellen, gezählt als Anschlüsse, ausgewiesen werden, womit sich die ausgewiesenen Zahlen verringern (ein Anschluss kann mehrere Kanäle bereitstellen).
- Für die 'Übermittelten Telegramme' sind aus den uns vorliegenden Quellen keine Werte zu entnehmen.
GESIS
Blog: Nachhaltigkeit, Postwachstumsgesellschaft und das gute Leben
1. EinleitungStädtereisen stehen derzeit hoch im Kurs. Dies wird unter anderem durch das schnelle Wachstum dieser Tourismusform deutlich. So verzeichneten die 33 wichtigsten städtetouristischen Destinationen zwischen den Jahren 2008 und 2017 in Bezug auf die Übernachtungsaufenthalte ein Wachstum von durchschnittlich 57 Prozent. Die große Beliebtheit spiegelt sich darüber hinaus in der Tatsache wider, dass gegenwärtig mehr als 45 Prozent der internationalen Reisen in Städte führen (vgl. Neumair/Schlesinger 2021: 210f.).Obwohl der Tourismus vielerorts ein willkommener Wachstumsmotor ist (vgl. Vogel 2020: 97f.), werden besonders große städtische Destinationen mit der Kehrseite des Tourismus, dem sogenannten Overtourism, konfrontiert (vgl. Neumair/Schlesinger 2021: 210). Die Folgen: Eine von Instagram-Touristen überschwemmte Wohnstraße in Paris, vermüllte Gassen in Florenz, picknickende Besucher in Rom, nächtlicher Partylärm in Barcelona, immer mehr Kreuzfahrtschiffe in Dubrovnik, lärmende Rollkoffer in Venedig, kiffende Touristen in Amsterdam, steigende Mieten in Lissabon, von Reisebussen verstopfte Plätze in Salzburg, Gefühle der touristischen Überfremdung auf Mallorca (Neumair/Schlesinger 2021: 201).Besonders deutlich werden die negativen Effekte des Besucherandrangs in der katalanischen Hauptstadt Barcelona, die neben Venedig als Aushängeschild des Overtourism gilt (vgl. ebd.: 211). So wendet sich die lokale Bevölkerung Barcelonas zunehmend gegen die Tourismusentwicklung und fordert im Rahmen von diversen Protestaktionen eine Regulierung und Begrenzung des Tourismus in der Stadt (vgl. Freytag/Glatter 2017: 165).Inwiefern eine solche Regulierung des Städtetourismus unvermeidbar ist, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden. Hierfür wird im Anschluss an eine begriffliche Einführung (Kapitel 2) zunächst die Entwicklung Barcelonas zu einer führenden städtetouristischen Destination skizziert (Kapitel 3.1 und 3.2). Daraufhin werden die aus der starken touristischen Prägung Barcelonas resultierenden Effekte (Kapitel 3.3) und die damit einhergehende Kritik der Bewohner*innen (Kapitel 3.4) beschrieben. Inwieweit die Stadtverwaltung die von der Lokalbevölkerung geforderte Begrenzung des Tourismus realisiert und welche Herausforderungen hierbei bestehen, ist Thema des vierten Kapitels. Abschließend soll aufgezeigt werden, welche Problematik eine Begrenzung des Tourismus mit sich bringt (Kapitel 5).2. Begriffliche Grundlagen 2.1 StädtetourismusDie grundlegende Definition des Begriffs "Tourismus" (auch Fremdenverkehr, Reiseverkehr oder Touristik) stammt von der Welttourismusorganisation (UNWTO) aus dem Jahr 1993 (vgl. Freyer 2015: 2). Demnach umfasst Tourismus"die Aktivitäten von Personen, die an Orte außerhalb ihrer gewohnten Umgebung reisen und sich dort zu Freizeit-, Geschäfts- oder bestimmten anderen Zwecken nicht länger als ein Jahr ohne Unterbrechung aufhalten" (UNWTO 1993: 2).Je nach Reisedauer, Entfernung des Reiseziels und Motiv der Reise kann darüber hinaus zwischen diversen Tourismusformen differenziert werden (vgl. Freyer 2018: 2670). Eine Tourismusform, die in den letzten drei Jahrzehnten immer bedeutender wurde, ist der Städtetourismus (vgl. Krajewski 2022: 423). Sowohl neue Mobilitätsoptionen (z.B. Billigflüge) als auch die Veränderung des Reiseverhaltens begünstigen das städtetouristische Wachstum (vgl. Freytag/Popp 2009: 5; Gebhardt 2017: 226).So entscheiden sich immer mehr Reisende in Ergänzung zum Jahresurlaub für zusätzliche Kurzreisen, die häufig in Städte führen (vgl. Freytag/Propp 2009: 5). Weiterhin eröffnen Städtereisen die Möglichkeit, verschiedenste Reisemotive und Aktivitäten auf engem Raum miteinander zu verbinden (vgl. ebd.: 5–7). Somit kommt es zu einer Überlagerung von Urlaubs-, Vergnügungs-, Kultur- und Bildungsmotiven sowie geschäftlichen Motiven (vgl. Kagermeier 2008: 16).Aufgrund dieser Motiv-Gemengelage und Multioptionalität existiert keine allgemeingültige Definition für den Städtetourismus (vgl. Krajewski 2022: 426). Typisch ist jedoch die gleichzeitige Nutzung von städtischen Räumen durch die lokale Bewohnerschaft und Reisenden (vgl. Gebhardt 2017: 226). Grundlegend muss zwischen verschiedenen Formen des Städtetourismus unterschieden werden (vgl. ebd.: 427). In diesem Zusammenhang grenzt der Deutsche Tourismusverband (DTV) den primären vom sekundären Städtetourismus ab (vgl. Kagermeier 2008: 16). Beim primären oder kulturorientierten Städtetourismus"wird die Stadt aufgrund ihrer städtebaulichen Attraktivität ("Sightseeing") oder ihrer Kunst- und Kulturangebote besucht und besichtigt, was mit oder ohne Übernachtung erfolgen kann" (Krajewski 2022: 427).Hierbei ist der Besuch von kulturellen Veranstaltungen inkludiert (vgl. ebd.: 427). Das Hauptbesuchsmotiv bildet somit die Stadtbesichtigung bzw. das Stadterlebnis (vgl. Kagermeier 2008: 17). Demgegenüber ist beim sekundären Städtetourismus"nicht die Stadt selbst das Reisemotiv, sondern […] die dort verorteten Funktionen wie z.B. Einkaufs-, Veranstaltungs- oder Tagungsorte" (Krajewski 2022: 427).Zu den Hauptmotiven zählen in diesem Zusammenhang geschäftliche Gründe, Shopping oder der Besuch von Verwandten und Bekannten (vgl. Kagermeier 2008: 17). Allerdings ist hervorzuheben, dass aufgrund der hybriden Reisemotive in der Praxis keine klare Trennung zwischen diesen beiden Formen möglich ist (vgl. Freytag/Popp 2009: 7). 2.2 OvertourismIm Kontext der negativen Auswirkungen des Städtetourismus wird häufig von "Overtourism" (auch Overtourismus, Übertourismus) gesprochen (vgl. Krajewski 2022: 423). Paradigmatisch für dieses Phänomen stehen unter anderem die europäischen Städte Venedig und Barcelona, in denen wiederum bestimmte Bereiche, wie z.B. die Promenade La Rambla in Barcelona, besonders betroffen sind (vgl. Neumair/Schlesinger 2021: 210f.).Bevor der Begriff im Jahr 2017 in die breite Öffentlichkeit und Fachkreise gelang, war er primär unter dem Hashtag #overtourism auf dem Social-Media-Kanal Twitter präsent. Heute existieren zahlreiche Medienbeiträge, die die Problematik des Overtourism zum Gegenstand haben. Als exemplarisch gelten die folgenden Schlagzeilen: "Invasion der Touristen", "Tourist, du bist Terrorist", "Tourist go home! Proteste in Spanien werden aggressiver" (vgl. ebd.: 202). Trotz der vielfachen Thematisierung des Phänomens gibt es hinsichtlich des Begriffs Overtourism keine einheitlich anerkannte Definition. Eine vielfach geteilte Definition bezeichnet Overtourism jedoch als"the excessive growth of visitors leading to overcrowding in areas where residents suffer the consequences of temporary and seasonal tourism peaks, which have enforced permanent changes to their lifestyles, access to amenities and general well-being" (Milano et al. 2018).Hierbei ist allerdings nicht nur die negative Wahrnehmung von Besuchermengen und die Beeinträchtigung der Lebensqualität der Bereisten, sondern auch eine Schmälerung der Aufenthaltsqualität für die Reisenden prägend (vgl. Neumair/Schlesinger 2021: 203). Inwiefern die Lebensqualität der Einwohner*innen allerdings geschmälert wird, hängt von diversen stadtspezifischen Faktoren, wie der Größe der Stadt oder der Lage der Attraktionen, ab (vgl. Hospers 2019: 20).Ob das Stadium des Overtourism erreicht ist, wird von der Überschreitung ökonomischer, ökologischer, physischer, sozialer und psychischer Tragfähigkeiten bestimmt (vgl. Reif 2019: 264). Tragfähigkeit beschreibt in diesem Zusammenhang"the maximum number of people that may visit a tourist destination at the same time, without causing destruction of the physical, economic and sociocultural environment and an unacceptable decrease in the quality of visitors' satisfaction" (UNWTO 2018: 3).So ist die Unzufriedenheit der Einwohner*innen aufgrund von touristischer Aktivität ein Indiz für die Überschreitung der sozialen Tragfähigkeit, während steigende Miet- und Immobilienpreise und damit einhergehende Verdrängungsprozesse auf eine Überschreitung der ökonomischen Tragfähigkeit hinweisen (vgl. Reif 2019: 264). 3. Tourismusentwicklung in Barcelona 3.1 Die Anfänge des TourismusBarcelona befindet sich im Nordosten Spaniens und ist die Hauptstadt der Region Katalonien (Catalunya) (vgl. Goodwin 2019a: 126). Ausgangspunkt für die Entwicklung Barcelonas zu einer führenden städtetouristischen Destination ist die Ausrichtung der Olympischen Spiele im Jahr 1992 (vgl. Freytag/Glatter 2017: 165; Gebhardt 2017: 229). Im Rahmen der Vorbereitungen auf dieses Großereignis vollzog sich eine große Umgestaltung der ehemaligen Industriestadt mit dem Ziel, die Stadt für den Tourismus attraktiv zu machen (vgl. Gebhardt 2017: 229–232). Hierzu zählten die Verbesserung der Infrastruktur (z.B. Anlage der Ringstraßen), die Schaffung von Stränden und neuer Museen sowie die Erbauung des Olympischen Hafens (Port Olímpic) (vgl. ebd.: 229).Infolge der entstandenen Schulden und dem Wunsch, Barcelona zu einer Dienstleistungsmetropole zu transformieren, wurde im Anschluss an die Olympischen Spiele verstärkt mit privatwirtschaftlichen Akteuren kooperiert und diverse öffentliche Dienstleistungen wurden privatisiert. Die Olympischen Spiele markierten somit die Abkehr vom sogenannten "Modell Barcelona", das sich durch eine konsensorientierte Kooperation zwischen öffentlicher Verwaltung, Privatwirtschaft und Nachbarschaftsvereinigungen kennzeichnete (vgl. ebd.: 229f.). 3.2 Die Tourismus-Wachstumskoalition und externe BeschleunigungFür die Stadtverwaltung und privatwirtschaftlichen Akteure war der Tourismus ein willkommener Wachstumsmotor, der zur Wiederbelebung der Wirtschaft beitrug (vgl. Freytag/Glatter 2017: 165; Hospers 2019: 21). Im Zuge dessen kam es im postolympischen Zeitraum zur Entwicklung einer Tourismus-Wachstumskoalition, die sich primär aus Unternehmen der Hotellerie, Gastronomie sowie Reiseveranstaltern zusammensetzte. Gemeinsam mit der Stadtverwaltung teilte die Tourismus-Wachstumskoalition die Überzeugung, dass der Tourismus in Barcelona gefördert werden müsse (vgl. Gebhardt 2017: 230).Jene Wachstumskoalition wurde in den 1990er Jahren durch die Gründung der Organisation Turisme de Barcelona institutionell in den Organen der Stadt- und Tourismusentwicklung verankert, was eine unmittelbare Beteiligung dieser Akteursgruppe an der Steuerung des Tourismus implizierte (vgl. ebd.: 230–232). Die Aufgaben der Tourismussteuerung wurden somit aufgeteilt (vgl. Goodwin 2019b: 2). Während das Tourismusmanagement der Stadtverwaltung (Ajuntament de Barcelona) zugewiesen wurde, fiel das Marketing in das Aufgabengebiet von Turisme de Barcelona (vgl. ebd.). Somit erfolgte eine gemeinsame Förderung der touristischen Erschließung Barcelonas durch Politik und Privatwirtschaft, wobei die ökonomischen Akteure während dieser Zeit mit Leichtigkeit ihre Interessen durchsetzen konnten (vgl. Gebhardt 2017: 232).Das touristische Wachstum im postolympischen Barcelona, für das Turisme de Barcelona eine zentrale Rolle spielte, wurde im Laufe der Zeit durch zwei externe Faktoren verstärkt (vgl. Freytag/Glatter 2017: 165; Gebhardt 2017: 231). So erfolgte sowohl eine Zunahme internationaler Investitionen in Tourismusunterkünfte als auch eine Steigerung von Kurzzeitvermietungen von Wohnungen an Reisende, was vor allem auf Online-Plattformen wie Airbnb zurückzuführen ist (vgl. Gebhardt 2017: 235–237). 3.3 TourismuseffekteInfolge der starken Förderung durch politische und ökonomische Akteure verzeichnete der Tourismus in Barcelona ein spektakuläres Wachstum, wodurch Barcelona in Bezug auf die Hotelübernachtungen heute auf Platz sieben der europäischen Städte liegt (vgl. Goodwin 2019a: 125–126; Observatori del Turisme a Barcelona 2019: 139).So vollzog sich in den 1990er Jahren erstmals eine Verdoppelung der Hotelübernachtungen, wobei sich dieser Trend durch das kontinuierliche Wachstum im neuen Jahrzehnt fortsetzte (siehe Abbildung 1) (vgl. Gebhardt 2017: 232f.). Heute zählt Barcelona jährlich knapp 20 Millionen Hotelübernachtungen, was mehr als das Fünffache im Vergleich zum Jahr 1990 darstellt (vgl. Observatori del Turisme a Barcelona 2021: 48). In diesem Punkt unterscheidet sich die Tourismusentwicklung Barcelonas von der in anderen europäischen Städten (vgl. Goodwin 2019a: 126). Denn während bspw. der Tourismus in London zwischen 2005 und 2013 um 16 Prozent zunahm, wuchs der Tourismus in Barcelona in dieser Zeit um mehr als 54 Prozent (vgl. ebd.). Abbildung 1: Übernachtungen und Übernachtungsgäste in Hotels in BarcelonaQuelle: In Anlehnung an Observatori del Tourisme a Barcelona (2021: 48)Verschärft wird diese Problematik durch die geringe Größe der Stadt (vgl. ebd.). So kommen auf ca. 1,6 Millionen Einwohner*innen derzeit jährlich knapp 30 Millionen Reisende (vgl. Barcelona Activa o. D.), wovon ca. die Hälfte Tagesausflügler*innen sind, die vor allem über den Kreuzfahrttourismus Barcelona erreichen (vgl. Gebhardt 2017: 233).Das Wachstumstempo und die daraus resultierende starke touristische Prägung Barcelonas ziehen weitreichende Folgen nach sich, von denen die wichtigsten im Folgenden beschrieben werden. Während das Tourismusmarketing primär die positiven ökonomischen und strukturellen Synergieeffekte in den Vordergrund rückt, bekommen vor allem die Bewohner*innen Barcelonas die zahlreichen negativen Effekte des Overtourism zu spüren (vgl. Freytag/Glatter 2017: 163).So konstatiert Vogel (2020: 97f.), dass manche Städte durch ein zu hohes Touristenaufkommen schlicht überlaufen sind, wodurch in bestimmten Bereichen ein Durchkommen kaum möglich ist (siehe Abbildung 2). Die damit einhergehenden negativen "Crowding-Effekte" bekommen sowohl Reisende als auch Bereiste zu spüren (vgl. Neumair/Schlesinger 2021: 303). So vermindern bspw. das subjektive Gefühl von Enge sowie erhebliche Wartezeiten an touristischen Attraktionen die Aufenthaltsqualität für die Reisenden (vgl. Freytag/Popp 2009: 10).Auf der anderen Seite bedeutet die massive Präsenz von Reisenden für viele Einwohner*innen eine Einschränkung ihrer außerhäuslichen Mobilität (vgl. ebd.). Gekoppelt mit dem dadurch entstehenden Lärm und dem Fehlverhalten einiger Reisenden, kommt es im Extremfall dazu, dass sich die Bewohner*innen wie Statist*innen in einer Ferienlandschaft fühlen (vgl. Vogel 2020: 98). Dieses Gefühl der Überfremdung geht häufig mit einer zunehmenden Ablehnung der einheimischen Bevölkerung gegenüber dem Tourismus einher (vgl. Neumair/Schlesinger 2021: 206).Abbildung 2: Menschenmassen auf der La RamblaFoto: Lea KoppNeben das Gefühl der Überfremdung tritt die ökonomische Verdrängung der Bewohner*innen (vgl. Vogel 2020: 98). So vernachlässigt der Einzelhandel bspw. den Bedarf der Lokalbevölkerung, indem der Fokus auf die Bereitstellung tourismusspezifischer Angebote gerichtet wird (vgl. ebd.). Ein ausschlaggebender Punkt ist die Kurzzeitvermietung von Zimmern oder von ganzen Wohnungen an Reisende via Übernachtungsplattformen wie Airbnb (vgl. Gebhardt 2017: 237).Laut der aktivistischen Plattform "Inside Airbnb" betrifft dies derzeit knapp 9.500 Wohnungen und 6000 Zimmer in Barcelona, wobei 71,5 Prozent der Anbieter*innen mehrere Wohnungen gleichzeitig vermieten (vgl. Inside Airbnb 2022). Nach Angaben der Stadtverwaltung aus dem Jahr 2017 werden bis zu 40 Prozent aller Wohnungen legal an Reisende vermietet, wobei die Dunkelziffer an illegal genutzten Wohnungen die Lage noch weiter verschärft (vgl. Gebhardt 2017: 237f.).Die Folgen: Lärmbelästigung, sinkende Gewinne im Hotelgewerbe, Immobilienspekulation und vor allem Mietpreissteigerungen (vgl. Goodwin 2019a: 134). Durch die steigenden Mietpreise kommt es zur Verdrängung einkommensschwacher Bewohner*innen und somit zur Veränderung der soziodemografischen Zusammensetzung (vgl. ebd.). Ada Colau, einstige stadtpolitische Aktivistin und heutige Bürgermeisterin von Barcelona, thematisierte diesen Zusammenhang bereits 2014:Any city that sacrifices itself on the altar of mass tourism will be abandoned by its people when they can no longer afford the cost of housing, food, and basic everyday necessities. (Colau 2014)Des Weiteren kommt es durch den Tourismus und die Veränderung der Form und Intensität des Wohnens zu einer Erhöhung des Wasser- und Energieverbrauchs sowie der Abfallproduktion (vgl. Goodwin 2019a: 134). Jedoch beginnt die ökologische Belastung bereits mit der Anreise (vgl. Freytag/Popp 2009: 10), die im Fall von Barcelona zu ca. 80 Prozent mit dem Flugzeug erfolgt (vgl. Observatori del Turisme a Barcelona 2019: 75). Dabei trägt jede Flugreise mit ihrem CO2-Ausstoß zum Klimawandel und somit zur Zerstörung von Ökosystemen bei (vgl. Vogel 2020: 96f.).Es kann festgehalten werden, dass während der touristischen Entwicklung Barcelonas psychische, soziale, ökonomische und ökologische Tragfähigkeitsgrenzen überschritten wurden, was sich anhand der diversen negativen Effekte zeigt. Hierzu zählen unter anderem die Minderung der Aufenthaltsqualität für Reisende, die Schmälerung der Lebensqualität der Bewohner*innen, die Veränderung der Einzelhandelsstruktur, die Umnutzung von Wohnungen und die damit einhergehende ökonomische Verdrängung der Lokalbevölkerung sowie ökologische Belastungen durch die touristische Mobilität. Wie die Lokalbevölkerung Barcelonas auf die Effekte des Overtourism reagiert, wird im folgenden Kapitel näher beleuchtet. 3.4 TourismuskritikMit der Überschreitung der Tragfähigkeitsgrenzen änderte sich die Einstellung der ortsansässigen Bevölkerung gegenüber dem Tourismus (vgl. Neumair/Schlesinger 2021: 205). Diese veränderte Wahrnehmung lässt sich anhand des "irritation index" veranschaulichen. Hierbei handelt es sich um ein Modell, das die Entwicklung der lokalen Reaktionen auf den Tourismus anhand von vier aufeinanderfolgenden Stadien darstellt:Während anfangs vor allem über die ökonomischen Vorzüge des Tourismus Euphorie herrscht (Stadium 1: euphoria), gewöhnen sich die Einwohner*innen im Laufe der Zeit an die Reisenden und entwickeln eine gleichgültige Einstellung (Stadium 2: apathy). Diese Gleichgültigkeit schlägt jedoch in eine ablehnende Haltung um, falls die Tragfähigkeitsgrenzen überschritten werden (Stadium 3: irritation), was im schlimmsten Fall zu einer feindseligen Haltung gegenüber Reisenden führen kann (Stadium 4: antagonism) (vgl. Hospers 2019: 20).Eine Abkehr von der Begeisterung über den Tourismus zeigte sich in Barcelona erstmals im Jahr 2004, als tourismuskritische Kommentare während des Internationalen Forums der Kulturen geäußert wurden (vgl. Goodwin 2019a: 128). Ab dem Jahr 2005 kritisierten Nachbarschaftsvereinigungen zunehmend die "masificación", sprich die Überfüllung des öffentlichen Raums, die mit einer Einschränkung der außerhäuslichen Mobilität der Einwohner*innen einherging.Infolge der Vervielfachung neuer Hotelbauten und touristisch genutzter Wohnungen kam es zu einer Multiplizierung von Protestbündnissen. So traten neben die Nachbarschaftsvereinigungen tourismusspezifische lokale Bündnisse (z.B. "Barceloneta sagt es reicht!", "Die Altstadt ist nicht zu verkaufen") sowie Initiativen gegen spezifische Hotelprojekte (z.B. "kein Hotel am Rec Comtal") (vgl. Gebhardt 2017: 233–238).Eine von vielen Protestaktionen vollzog sich im Dezember 2009, als Einwohner*innen und Händler*innen aus dem Stadtteil El Raval über 500 Weihnachtskarten an die barcelonische Stadtverwaltung schickten. Auf diesen befanden sich Fotos von Prostituierten, Drogenhändler*innen sowie Reisenden, die in der Öffentlichkeit urinierten und Geschlechtsverkehr hatten. Zudem kam es im Jahr 2009 zu einem Anstieg der negativen Berichterstattung in den Medien (vgl. Goodwin 2019a: 128). Dies verwundert jedoch kaum, da die Tourismuskritik mit den Aufmerksamkeitsregeln der Medien besonders kompatibel ist (vgl. Gebhardt 2017: 240).Dass die Kritik den gesellschaftlichen Mainstream erreicht hat, zeigte sich ebenfalls in den städtischen Meinungsumfragen, die halbjährlich durchgeführt werden (vgl. ebd.: 238). So zählte die Bevölkerung erstmals im Juni 2013 den Tourismus zu den größten Problemen der Stadt, wobei sich die Lage aus Sicht der Einwohner*innen weiter verschärfte (vgl. Ajuntament de Barcelona 2013: 9). Denn während der Tourismus im Juni 2013 noch den zehnten Platz belegte, stellte er im Dezember 2016 aus Sicht der Bevölkerung das zweitgrößte Problem der Stadt dar (vgl. ebd.; Ajuntament de Barcelona 2016: 9).Zudem war im Jahr 2016 die Mehrheit der Bevölkerung Barcelonas erstmals der Meinung, dass die touristische Kapazitätsgrenze Barcelonas erreicht sei (siehe Abbildung 3, Seite 127 oben) (vgl. Observatori del Turisme a Barcelona 2019: 127). Abbildung 3 zeigt allerdings auch, dass die Bevölkerung Barcelonas nicht als homogene Gruppe betrachtet werden kann. So variiert die Meinung der Einheimischen in Bezug auf den Tourismus, was von diversen Faktoren, wie bspw. der Entfernung des Wohnorts vom Tourismusgebiet oder soziodemografischen Merkmalen, beeinflusst wird (vgl. Hospers 2019: 21f.). Neumair/Schlesinger (2021: 201) heben hervor, dass"sich die Kritik nicht nur gegen die Touristen, sondern vor allem die politischen Entscheidungsträger richtet, denen vielerorts vorgeworfen wird, […] zu spät und zu wenig energisch dagegen vorgegangen zu sein". Dies verdeutlichen die Proteste im August 2014, die als "Barceloneta Krise" bezeichnet werden. Im Rahmen dieser Demonstrationen forderten die Bewohner*innen ein neues Tourismusmodell, das strikter gegen die illegale Vermietung von Wohnungen an Reisende vorgehen sollte. Das daraufhin vom damaligen Bürgermeister getätigte Versprechen, stärker gegen die illegal genutzten Wohnungen im Stadtviertel La Barceloneta vorzugehen, wurde jedoch nicht eingehalten, weshalb der Tourismus bei den Kommunalwahlen im Jahr 2015 zum Thema wurde (vgl. Goodwin 2019a: 128).Mit dem Wahlsieg von "Barcelona en Comú" ("Barcelona gemeinsam") im Mai 2015 institutionalisierte sich der Widerstand gegen das bislang dominierende tourismusbasierte Wachstumsmodell im Stadtparlament. So griff das Programm von Barcelona en Comú diverse Forderungen der Nachbarschaftsverbände auf, wie z.B. ein Moratorium für Hotellizenzen, den Schutz des traditionellen Einzelhandels sowie die Regulierung touristisch genutzter Wohnungen (vgl. Gebhardt 2017: 239–241).Insgesamt reagieren die Einwohner*innen Barcelonas auf die Effekte des Overtourism (Kapitel 3.3) mit der Infragestellung des am Tourismus ausgerichteten Wachstums (vgl. Gebhardt 2017: 226). So wendet sich "die in den besonders stark touristifizierten Quartieren ansässige Bevölkerung und deren Nachbarschaftsinitiativen […] zunehmend gegen die fortschreitende Tourismusentwicklung" (Freytag/Glatter 2017: 165).Aus der Sicht des Großteils der Bewohnerschaft ist aufgrund der Erreichung der touristischen Kapazitätsgrenze Barcelonas und den damit einhergehenden Folgen eine Regulierung und Begrenzung des Tourismus in der Stadt unvermeidbar (vgl. Gebhardt 2017: 226; Freytag/Glatter 2017: 165). Nachfolgend werden einige der praktizierten Maßnahmen zur Regulierung des Tourismus in Barcelona vorgestellt. 4. Regulierung des Städtetourismus in Barcelona 4.1 Der strategische Tourismusplan 2010–2015Nachdem der Overtourism in Barcelona im Jahr 2004 offiziell als Problem erkannt wurde, entwickelte die Stadtverwaltung im Jahr 2008 erste Ansätze, um die Effekte des Overtourism einzudämmen (vgl. Goodwin 2019a: 125). Hierzu zählt vor allem der von der Stadtverwaltung und Turisme de Barcelona in den Jahren 2008 bis 2010 entwickelte strategische Tourismusplan (vgl. ebd.: 129). Im Fokus dieses im Jahr 2010 verabschiedeten Plans steht die Förderung eines Tourismusmodells, das "das Gleichgewicht zwischen Einheimischen und Touristen stärkt" (Ajuntament de Barcelona/Barcelona Turisme 2010: 5). Dazu solle der Tourismus in der Altstadt reguliert, das Wachstum auf Gebiete außerhalb des Stadtzentrums verlagert und die Bevölkerung stärker für den Nutzen des Tourismus sensibilisiert werden (vgl. Gebhardt 2017: 243).Allerdings wurde dieses Vorhaben bis zum Jahr 2015 nicht realisiert. Gebhardt (2017: 234) führt dies auf die Beteiligung von Turisme de Barcelona als eine Institution, die primär Vertreter*innen der Tourismusindustrie vereint, sowie das geringe Interesse an einer Regulierung aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise zurück. 4.2 Strategie 2020Mit 30 Aktionslinien und 85 Maßnahmen verabschiedete die Stadtverwaltung im Jahr 2017 die Strategie 2020, die sich an die Hauptziele des strategischen Tourismusplans anlehnt. Im Zentrum der Tourismuspolitik stehen hierbei die folgenden fünf Kriterien: Nachhaltigkeit, Verantwortung, Umverteilung, Zusammenhalt und Innovation (vgl. Goodwin 2019a: 130f.).So zielen die Maßnahmen unter anderem auf die Stärkung des Tourismusmanagements sowie die Wissensgenerierung, die als Basis für eine effektive Entscheidungsfindung erachtet wird (vgl. ebd.: 133). Des Weiteren enthält die Strategie 2020 Überlegungen zur Besucherlenkung ("Visitor Management") (vgl. ebd.). Hierunter fallen "Maßnahmen zur Beeinflussung von Besuchern bezüglich ihrer räumlichen, zeitlichen oder quantitativen Verteilung sowie deren Verhaltensweisen" (Freyer 2018: 628). Auch in Bezug auf die illegale Vermietung von Wohnungen an Reisende werden Maßnahmen präsentiert (vgl. Goodwin 2019a: 133). Laut einer Evaluation aus dem Jahr 2022 wurden 67 der 85 Maßnahmen bis zum Jahr 2020 realisiert (vgl. Ajuntament de Barcelona 2022: 2). 4.3 Konkrete MaßnahmenAuf Basis der Strategie 2020 entwickelte die Stadtverwaltung Barcelonas diverse Maßnahmen zur Regulierung des Städtetourismus (vgl. Gebhardt 2017: 245). Vor allem die derzeitige Bürgermeisterin Barcelonas, Ada Colau, ist in diesem Kontext für Gegenmaßnahmen bekannt (vgl. Vogel 2020: 98). Im Folgenden werden exemplarisch einige der Maßnahmen vorgestellt, die die Stadtverwaltung Barcelonas zur Begrenzung des Tourismus ergriffen hat.Reduzierung der BesucherzahlEine häufig praktizierte Maßnahme, um die Besucherzahl zu reduzieren, ist die Beschränkung bzw. Kontingentierung des Zugangs zu touristischen Attraktionen (vgl. Neumair/Schlesinger 2021: 216). So wurde bspw. im Jahr 2013 der Zugang zum Park Güell, einer der berühmtesten Sehenswürdigkeiten Barcelonas, für Reisende eingeschränkt (vgl. Goodwin 2019b: 20). Während die gesamte Parkanlage für die Einwohner*innen Barcelonas frei zugänglich ist, erhalten demnach maximal 800 Besucher*innen pro Stunde Zugang zur sogenannten monumentalen Zone, die knapp acht Prozent der Gesamtfläche des Parks ausmacht (vgl. ebd.).Darüber hinaus können Reisende von bestimmten Attraktionen ausgeschlossen werden (vgl. Neumair/Schlesinger 2021: 216). Diesen Schritt vollzog die Stadtverwaltung im Jahr 2015 in Bezug auf die berühmte Markthalle La Boquería, indem an Freitagen und Samstagen Touristengruppen ab 15 Personen zeitweise der Zugang zum Markt untersagt wurde (vgl. ebd.: 216f.). Hierdurch sollte den Einwohner*innen Barcelonas wieder ein ungestörtes Einkaufen ermöglicht werden (vgl. ebd.).Zur Reduzierung der Besucherzahl sind weiterhin die Einführung bzw. die Erhöhung von Steuern auf touristische Leistungen (z.B. Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen) sowie die Einführung von Eintrittspreisen auf touristische Attraktionen mögliche Maßnahmen (vgl. Neumair/Schlesinger 2021: 217). So wurde der Zugang zur monumentalen Zone im Park Güell nicht nur beschränkt, sondern auch an Eintrittstickets gebunden, wodurch die Zahl der Besucher*innen von neun auf ca. zwei Millionen sank (vgl. Goodwin 2019b: 20).Darüber hinaus besteht die Option, Übernachtungsmöglichkeiten in Hotels oder Privatunterkünften wie Airbnb zu limitieren (vgl. Neumair/Schlesinger 2021: 217). So reguliert die Stadtverwaltung Barcelonas touristische Unterkünfte durch den im Jahr 2017 eingeführten "Besonderen Stadtentwicklungsplan für touristische Unterkünfte" (Plan especial urbanístico de alojamientos turísticos, PEUAT) (vgl. Gebhardt 2017: 241).Dieser legt eine Beschränkung und Dekonzentration des Wachstums von touristischen Unterkünften sowie ein Nullwachstum für touristisch genutzte Wohnungen fest (vgl. ebd.). Eine Eröffnung von neuen Privatunterkünften ist somit nur möglich, wenn andere schließen (vgl. Goodwin 2019a: 135). Ob eine Wohnung über eine für die touristische Nutzung notwendige Lizenz verfügt, können Reisende sowie Einwohner*innen auf einer von der Stadtverwaltung geschaffenen Webseite überprüfen (vgl. ebd.).DispersionNeumair/Schlesinger (2021: 218) sehen allerdings in der Dispersion, "der räumlichen und zeitlichen Entzerrung der Touristenströme", die vielversprechendste Strategie im Umgang mit den Effekten des Overtourism. Auch Barcelona strebt eine Dezentralisierung der Touristenströme an (vgl. Maier-Albang 2022). Hierfür sollen Besucherströme auch in die benachbarten Gemeinden der Provinz Barcelona umgelenkt werden (vgl. Goodwin 2019b: 20).Des Weiteren sollen Touristenströme vor allem durch die Nutzung von Big Data entzerrt werden (vgl. ebd.: 19). Hierfür wurde bspw. die App "Check Barcelona" entwickelt, die unter anderem Informationen über aktuelle Besucherzahlen und Wartezeiten bei Sehenswürdigkeiten sowie Mobilitätsempfehlungen bereitstellt (vgl. Maier-Albang 2022; Barcelona Turisme o. D.).4.4 Schwierigkeiten bei der Regulierung des Städtetourismus in BarcelonaHäufig wird im Kampf gegen den Overtourism vorgeschlagen, an den touristischen Verkehrsmitteln anzusetzen (vgl. Neumair/Schlesinger 2021: 218). In diesem Zusammenhang stehen Maßnahmen wie bspw. Anlegestopps für Kreuzfahrtschiffe, die Erhöhung von Steuern auf Kerosin oder Landegebühren auf Flughäfen, die darauf zielen, Billigfluglinien abzuhalten (vgl. ebd.: 218; Vogel 2020: 101).Allerdings entziehen sich sowohl der Flughafen "El Prat" als auch der Hafen Barcelonas weitgehend dem Einfluss der Stadtverwaltung (vgl. Goodwin 2019a: 132f.). Dies gilt ebenfalls für die große Zahl an Reisenden, die im nahegelegenen Girona oder an der Costa Brava ihren Urlaub verbringen und Barcelona im Rahmen von Tagesausflügen besuchen (vgl. ebd.). Somit hat "die Stadtverwaltung von Barcelona praktisch keine Möglichkeit, die Zahl der Touristen und Tagesausflügler per Flugzeug, Bahn, Straße oder Schiff zu begrenzen" (Goodwin 2019a: 133).Insgesamt hat Barcelona jedoch ein umfassendes Programm zur Regulierung des Tourismus entwickelt, das weitaus mehr als die in diesem Kapitel vorgestellten Maßnahmen beinhaltet und als Inspirationsquelle für andere Städte dienen kann (vgl. Goodwin 2019a: 136). Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass es sich um keine allgemeingültigen Lösungen handelt und die Wirksamkeit der Maßnahmen stets kontextabhängig ist (vgl. UNWTO 2018: 7). 5. Problematik von RegulierungsmaßnahmenIn der Diskussion über die Regulierung des Tourismus wird häufig, vor allem von der Wachstumskoalition, auf die Abhängigkeit der lokalen Ökonomie vom Tourismus verwiesen und aus diesem Grund eine Regulierung abgelehnt (vgl. Gebhardt 2017: 234f.). In diesem Zusammenhang generiert der Tourismus in Barcelona knapp 150.000 Arbeitsplätze, was in etwa 14 Prozent der Gesamtbeschäftigung darstellt (vgl. Observatori del Turisme a Barcelona 2019: 154). Darüber hinaus macht der Tourismus rund 14 Prozent des Bruttoinlandprodukts von Barcelona aus (vgl. Barcelona Activa o. D.). Dass der Tourismus wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt, steht somit außer Frage (vgl. Milano et al.).Allerdings müssen politische Entscheidungsträger erkennen, dass dem touristischen Wachstum Grenzen gesetzt sind und dass durch eine Überschreitung dieser Grenzen Overtourism entsteht, was diverse Effekte und Kritik nach sich zieht (Kapitel 3.3 und 3.4) (vgl. ebd.). Dass "mehr" immer "besser" bedeutet, ist in diesem Zusammenhang ein Trugschluss (vgl. Hospers 2019: 21). Ist eine Stadt bereits vom Overtourism betroffen, können die genannten Gegenmaßnahmen (Kapitel 4.3) die Lage entlasten. Allerdings wird dieses Programm das Fernweh der Reisenden insgesamt nicht bremsen können (vgl. Vogel 2020: 99).Außerdem bringt die Regulierung des Tourismus eine weitere Problematik mit sich, die Vogel (2020: 101f.) als "demokratisches Paradox" beschreibt. Auf der einen Seite würde demnach die Beschränkung des Tourismus mit dem demokratischen Anspruch, allen das Reisen zu ermöglichen, kollidieren. Die meist mit der Begrenzung des Tourismus einhergehende Verknappung und Verteuerung des Angebots würde demzufolge dazu führen, dass das Reisen erneut zu einem Privileg der Eliten werden würde.Auf der anderen Seite führt die fundamentale Demokratisierung des Reisens dazu, dass die Einheimischen aufgrund der diversen Tourismuseffekte (Kapitel 3.3) verdrängt werden, wodurch "der Anspruch, jedem das Reisen zu ermöglichen, mit einem mindestens ebenso […] demokratischen Bestreben, den […] Tourismus zu begrenzen" kollidiert. Insgesamt lässt sich dieses demokratische Paradox nur schwer auflösen, weshalb Vogel (2020: 102) dafür plädiert, weniger das Reisen an sich, sondern vielmehr das Reisen in seiner derzeitigen Form in Frage zu stellen. 6. FazitZusammenfassend entwickelte sich Barcelona seit der Ausrichtung der Olympischen Spiele im Jahr 1992 zu einer führenden städtetouristischen Destination, die heute knapp 30 Millionen Reisende pro Jahr anzieht. Einen erheblichen Beitrag hierzu leistete die Tourismus-Wachstumskoalition und die damaligen politischen Entscheidungsträger*innen, für die der Tourismus ein willkommener Wachstumsmotor darstellte. Zudem beschleunigten externe Faktoren wie die Zunahme an internationalen Investitionen und die Entstehung von Online-Vermietungsplattformen das Wachstumstempo.Im Rahmen dieser Entwicklung wurden jedoch psychische, soziale, ökonomische und ökologische Tragfähigkeitsgrenzen überschritten, was sich anhand der negativen Effekte des Overtourism äußert. Neben der Verminderung der Zufriedenheit von Gästen und Einwohner*innen zählen hierzu unter anderem tourismusinduzierte Gentrifizierungsprozesse sowie ökologische Belastungen durch die touristische Mobilität. Diese Überschreitung der Tragfähigkeitsgrenzen markierte für die Bewohner*innen entsprechend des irritation index den Wendepunkt von der anfänglichen Euphorie hin zur Irritation und Ablehnung des Tourismus. Exemplarisch steht hierfür die Aufforderung "Tourist go home", die durch zahlreiche Protestaktionen zum Ausdruck gebracht wurde.Für den Großteil der Bewohnerschaft Barcelonas ist demnach eine Regulierung des Städtetourismus notwendig. Nach einer zunächst zögerlichen Begrenzung präsentierte die Stadtverwaltung vor allem mit der Strategie 2020 ein Arsenal an Maßnahmen zur Steuerung des Tourismus, von denen der Großteil bereits realisiert wurde. Neben Maßnahmen, die auf eine Reduzierung der Besucherzahl zielen, gilt vor allem die räumliche und zeitliche Entzerrung der Touristenströme als ein vielversprechender Ansatz.Dass eine Regulierung des Tourismus aus Sicht der Bewohnerschaft und aktuellen Stadtverwaltung unvermeidbar ist, liegt somit auf der Hand. Allerdings kollidiert das demokratische Anliegen, den Tourismus zu begrenzen, mit dem ebenso demokratischen Anspruch, allen das Reisen zu ermöglichen. Somit ist eine Regulierung des Städtetourismus auf der einen Seite notwendig, auf der anderen Seite vertieft diese jedoch Ungleichheiten. Inwiefern eine neue Form des Reisens wie z.B. "Slow Travelling" eine Alternative zur Beschränkung des Tourismus darstellt, bleibt offen.LiteraturAjuntament de Barcelona (2013): Baròmetre semestral de Barcelona: Resum de Resultats, [online] https://bcnroc.ajuntament.barcelona.cat/jspui/bitstream/11703/86695/1/11539.pdf [abgerufen am 18.03.2023].Ajuntament de Barcelona (2016): Baròmetre semestral de Barcelona: Resum de Resultats, [online] https://bcnroc.ajuntament.barcelona.cat/jspui/bitstream/11703/99553/1/r_16037_Resum%20de%20resultats.pdf [abgerufen am 18.03.2023].Ajuntament de Barcelona (2022): Avaluació del Pla Estratègic de Turisme 2020, [online] https://ajuntament.barcelona.cat/turisme/sites/default/files/220208_avaluaciopet20_v2_0.pdf [abgerufen am 11.03.2023].Ajuntament de Barcelona/Barcelona Turisme (2010): City of Barcelona Strategic Tourism Plan: Diagnosis and strategic proposal, [online] https://bcnroc.ajuntament.barcelona.cat/jspui/bitstream/11703/86343/1/4064.pdf [abgerufen am 08.03.2023].Barcelona Activa (o. 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Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ist eine wichtige Grundlage der Wirtschaftsanalyse. Dies gilt nicht nur für die aktuelle Konjunkturbeobachtung, sondern auch für die wirtschaftshistorische Forschung. Bis heute gibt es keine nach anerkannten internationalen Konzepten ermittelte vergleichbare Datenbasis für eine sachgerechte Beurteilung der Ergebnisse der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der DDR im gesamten Zeitraum ihrer Existenz. Im Jahre 2005 wurden mit dem Ergänzungsband der Zeitschrift "Historical Social Research" (HSR - Supplement No. 17/2005, Zentrum für historische Sozialforschung, GESIS Leibniz - Institut für Sozialwissenschaften, Köln) für den Zeitraum von 1970 bis 2000 neue Zeitreihen für wichtige Indikatoren der wirtschaftlichen Entwicklung in Ostdeutschland veröffentlicht (siehe die Studie: Heske, G.: Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Ostdeutschland 1970 bis 2000, neue Ergebnisse einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung; Studiennummer: ZA8208, in HISTAT). Mit der vorliegenden Studie legt der Autor eine Vertiefung und vor allem eine Erweiterung des Zeithorizonts der erforderlichen Berechnungen bis 1950 vor. Im Unterschied zu den bisher vorliegenden statistischen Ergebnissen werden in dieser Publikation (HSR-Supplement No. 21/2009. Zentrum für Historische Sozialforschung, Köln) erstmalig für die ehemalige DDR vergleichbare Daten der Entstehung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts für 1950 - 1989 vorgestellt, die auf der Basis der Methodik des Europäischen Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG 95) ermittelt wurden. Damit wurde eine vorhandene Datenlücke geschlossen, die bisher die Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung der DDR behindert hat. Die für die einzelnen Jahre ausgewiesenen Ergebnisse beziehen sich nicht nur auf die Entstehung des Bruttoinlandsprodukts insgesamt, sondern auch auf die Wertschöpfung der Wirtschaftsbereiche und die volkswirtschaftliche Verwendung nach Hauptpositionen. Im Zusammenhang mit der Interpretation der erreichten Ergebnisse werden auch entsprechende Zeitreihen für die Bevölkerungsentwicklung und die Erwerbstätigkeit in der Untergliederung nach Wirtschaftsbereichen herangezogen. Da die für die ehemalige DDR vorgestellten Daten für 1950 bis 1989 im Ergebnis einer Rückrechnung der VGR nach annähernd gleichen methodischen und wirtschaftssystematischen Prinzipien erfolgten, war es möglich entsprechende Vergleiche mit entsprechenden Ergebnissen der früheren BRD durchzuführen. Dementsprechend erfolgte auch eine Zusammenführung der statistischen Daten für beide deutschen Staaten zu einem gesamtdeutschen Ergebnis rückwirkend seit 1950. Eine ausführliche Methoden- und Quellenbeschreibung der vorgelegten Ergebnisse unterstützt eine sachgemäße Interpretation der Daten. Der Autor diskutiert in einem gesonderten Abschnitt auch ähnliche Versuche der Rekonstruktion der VGR der DDR (z.B. Merkel/W./Wahl, S., 1991: Das geplünderte Deutschland. Bonn; Ritschl, A./Spoerer, M., 1997: Das Bruttosozialprodukt in Deutschland nach den amtlichen Volkseinkommens- und Sozialproduktstatistiken. Berlin; Schwarzer, O., 1996: "Die Währung der DDR beruht auf … der gesunden Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung". In: Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Band 63, Stuttgart; ders., 1999: Sozialistische Zentralplanungswirtschaft in der SBZ/DDR, Stuttgart; Sleifer, J., 2006: Planning Ahead und Falling Behind, Berlin. Maddison, A., 1995: Monitoring the World Economy 1820-1992, Paris; ders., 2001: The World Economy: A Millennial Perspective, Paris).
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Vorstellung der Ergebnisse einer vorgenommenen Neuberechnung der Entstehung und Verwendung des BIP der DDR für den Zeitraum von 1950 bis 1989 nach den Konzepten des SNA (ESVG), vergleichbar in Methodik und wirtschaftssystematischer Abgrenzung sowie in vergleichbaren DM (Euro)-Preisen. Damit soll auf der Grundlage des methodischen Gerüsts der VGR ein kohärentes System von Indikatoren geschaffen werden, mit dem die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der DDR beschrieben und bewertet werden kann.
Die damit verbundenen komplizierten und arbeitsaufwendigen Arbeiten konnten nur schrittweise geleistet werden. Erste Teilergebnisse der Entstehung und Verwendung des BIP der DDR, die sich auf den Teilzeitraum von 1970 bis 1989 bezogen, konnten bereits im Jahre 2005 als HSR-Supplement No. 17 publiziert werden (Heske, G., 2005: Bruttoinlandsprodukt, Verbrauch und Erwerbstätigkeit in Ostdeutschland 1970-2000. Köln Das HSR-Supplementheft steht auch als PDF - Datei zur Verfügung und kann kostenlos unter der Adresse herunter geladen werden). Zur Information über den Umfang der bis dahin erarbeiteten Indikatoren der VGR wird in der vorliegenden Publikation als Anhang 5 eine Übersicht über die damals veröffentlichten Ergebnisse beigefügt. Aufbauend auf den Resultaten dieser bisherigen Untersuchungen erfolgt mit der vorliegenden Ausarbeitung eine retrospektive Weiterführung der Berechnungen zur Entstehung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts der DDR für die Jahre vor 1970, d. h. bis zum Jahre 1950 zurück. Damit können erstmalig statistische Daten für die Entstehung des Bruttoinlandsprodukt der DDR für 1950 bis 1989, untersetzt nach Wirtschaftsbereichen und die inländische Verwendung nach Hauptpositionen und im Wesentlichen vergleichbar mit heutigen Abgrenzungskriterien der VGR zur Verfügung gestellt werden. Im Interesse einer langfristigen Darstellung des Zusammenhangs für den gesamten Referenzzeitraum ab 1950 bis 1989 wurden die Ergebnisse der bereits genannten früheren Untersuchungen für den Zeitraum von 1970 bis 1989 integriert.
Die bisherige Situation des Fehlens einer aussagefähigen Datenbasis einer vergleichbaren volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für die DDR führte nach 1990 zu den verschiedensten Berechnungen einzelner Autoren zur Entwicklung des BIP der DDR. Diese Berechnungen hatten einen unterschiedlichen konzeptionellen Hintergrund und führten zu sich häufig widersprechenden Aussagen. Kennzeichnend für die meisten dieser Versuche war ein quantitatives Herunterrechnen der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungen der DDR; teilweise ergab sich infolgedessen bei Langzeitvergleichen daraus das kuriose Ergebnis, dass sich die DDR-Wirtschaft im Jahre 1989 noch auf dem Produktivitätsniveau der Vorkriegszeit befunden hätte bzw. nur bei ca. 20 bis 30 Prozent des Niveaus der früheren Bundesrepublik. Auf diese Probleme und die entsprechenden Datenquellen wird näher eingegangen. Die bestehenden Lücken an vergleichbaren statistischen Reihen gesamtwirtschaftlichen Indikatoren für die DDR nach den Konzepten der VGR erleichterten insofern Fehleinschätzungen über die gesamtwirtschaftlichen Ergebnisse und verhindern eine allseitige Beurteilung des Verlaufs der ökonomischen Prozesse und der sie beeinflussenden Faktoren in der DDR.
Naturgemäß können derartige volkswirtschaftliche Langzeituntersuchungen nie die Genauigkeit und Verlässlichkeit einer aktuellen jährlichen Nachweisung erreichen. Dies gilt nicht nur für den vorliegenden Arbeitsgegenstand der VGR, sondern für alle längerfristigen wirtschafts- und sozialstatistischen Beobachtungen. Durch die umfassende Nutzung der vorliegenden statistischen Daten und zutreffender statistischer Methoden kann jedoch eine hinreichende Genauigkeit bei der statistischen Widerspiegelung der Entwicklungstendenzen erreicht werden. Außerdem gewährleistet im speziellen Fall der VGR die Nutzung der Bilanzmethode, d. h. die getrennte Ermittlung der Entstehung und der Verwendung des BIP aus unterschiedlichen Datenquellen eine zusätzliche Möglichkeit zur Gewährleistung der Validität. Dies gilt auch für die Rückrechnung von DDR-Daten.
Die für die DDR bei dieser VGR - Neuberechnung für 1950 bis 1989 nach annähernd den gleichen methodischen und wirtschaftssystematischen Grund¬sätzen ermittelten Größen für die Entstehung und Verwendung des BIP ermöglichten es, entsprechende Vergleiche mit der Wirtschaftsentwicklung in der früheren Bundesrepublik durchzuführen. Gleichfalls bestanden dadurch die Möglichkeiten gesamtdeutsche Ergebnisse näherungsweise zu berechnen.
Im Unterschied zu westlichen Autoren, die sich vor 1990 mit partiellen Schätzungen des BIP der DDR für einzelne Zeiträume bzw. der Entstehung des BIP beschäftigt hatten , konnte der Verfasser der vorliegenden Ausarbeitung auf die Gesamtheit der archivierten statistischen Daten, der veröffentlichten und geheimen Informationen, sowie dazugehöriger organisatorischer und methodischer Unterlagen der amtlichen DDR-Statistik zurückgreifen. Als langjähriger Mitarbeiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik der DDR war es ihm möglich, noch teilweise vorhandenes Insiderwissen von verantwortlichen Experten der Statistikproduktion und nicht archivierte Dokumente zu erschließen.
Die Arbeit untergliedert sich in die vier Hauptabschnitte A bis D. Im ersten Hauptabschnitt A werden die wichtigsten inhaltlichen und konzeptionellen Ausgangspunkte einer Rückrechnung der Entstehung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts für die DDR sowie die dafür erforderlichen datenbezogenen Voraussetzungen behandelt. Im zweiten Hauptabschnitt B werden die Hauptergebnisse der Rückrechnung für die einzelnen Strukturelemente der Entstehung und Verwendung des BIP der DDR für den Zeitraum von 1950 bis 1989 vorgestellt. Dabei wurde nach Möglichkeit versucht, entsprechende Vergleichsdaten für die BRD heranzuziehen. Durch den Vergleich der Ergebnisse der Entstehung und Verwendung des BIP der DDR mit den entsprechenden Daten der BRD war eine bessere Bewertung der erreichten Wirtschaftsergebnisse der DDR möglich. Im dritten Hauptabschnitt C werden die Methoden und datenbezogenen Grundlagen der VGR-Rückrechnung ausführlich beschrieben. Da das gesamte Projekt der Rückrechnung der VGR der DDR für 1950 bis 1989 in mehreren Etappen realisiert wurde, war es zweckmäßig zum Verständnis des angewendeten Gesamtkonzepts teilweise auf bereits früher publizierte Materialien zurückzugreifen und sie in die einzelnen Abschnitte einzuordnen. Im letzten Hauptabschnitt D werden Versuche anderer Autoren zur Rückrechnung des BIP der DDR vor und nach 1990 beschrieben und in ihre methodischen Konzepte in den Grundzügen sichtbar gemacht. Dadurch soll die Einordnung und Beurteilung der vorliegenden Rückrechnung der Entstehung und Verwendung des BIP der DDR für 1950 bis 1989 unterstützt werden.
Im Anhang 1 werden die Ergebnisse der VGR - Rückrechnung von 1950 bis 1989 in den territorialen Abgrenzungen für die DDR, die BRD und Deutschland als Zeitreihen (in Bezug auf die textlichen Einschätzungen in Hauptabschnitt B) tabellarisch näher untergliedert und für alle Jahre des Untersuchungszeitraums nachgewiesen. In Anlehnung an die aktuelle Praxis bei der Veröffentlichung mehrjähriger Reihen zur Entstehung und Verwendung des BIP durch das Statistische Bundesamt werden die einzelnen Indikatoren vorwiegend als Indexreihen mit fester Basis (1950 = 100) dargestellt. Im Interesse einer eindeutigen numerischen Darstellung wurden die Daten mit einer Kommastelle ausgewiesen, wobei dadurch nicht eine Genauigkeit der sachlichen Ergebnisse in diesem Zahlenbereich vorgetäuscht werden soll.
Die Anhänge 2 bis 4 enthalten ergänzende methodische Materialien und Daten zur VGR, wie einen Überblick zu den Methoden und Begriffen der VGR in der ehemaligen DDR und der BRD (Anhang 2), der Zuordnung der Wirtschaftszweige zu den volkswirtschaftliche Wirtschaftsbereichen im Rahmen der VGR (Anhang 3), Originalergebnisse der SZS der DDR zur Entwicklung des Gesamtprodukts und Nationaleinkommens der DDR von 1949 bis 1989 nach dem MPS - Konzept (Anhang 4) und eine Übersicht der bereits früher veröffentlichten Tabellen zur Entstehung und Verwendung des BIP der DDR von 1970 bis 1989 in HSR-Supplement No. 17 (2005) als Anhang 5. Das Heft wird abgeschlossen (Anhang 6) durch ein detailliertes Verzeichnis aller Tabellen im Text und im Anhang.
Themen
Datentabellen in HISTAT (Thema: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen):
I. Tabellen im laufenden Text ("T" - Tabellen)
T.01 Entwicklung des BIP in der DDR und der BRD, 1950 = 100 (1950-1989)
T.02 Jährliche Wachstumsrate des BIP in der DDR und der BRD nach Zeitperioden, in % (1951-1989)
T.03 Vergleich des Niveaus des BIP zwischen der DDR und der BRD, DDR = 1 (1950-1989)
T.04 Anteil der Wirtschaftbereiche an der Bruttowertschöpfung in der DDR, in % (1950-1989)
T.05 Entwicklung der Bruttowertschöpfung der DDR nach Wirtschaftsbereichen, 1950 = 100 (1950-1989)
T.06 Jährliche Wachstumsraten der Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen und Zeitperioden, in % DDR (1950-1989)
T.07 Jährliche Wachstumsraten der Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen und Zeitperioden, in % BRD (1950-1989)
T.08 Anteil der Wirtschaftsbereiche an der Bruttowertschöpfung in der BRD, in % (1950-1989)
T.09 Anteil der Industriebereiche an der Bruttowertschöpfung des produzierenden Gewerbes in der DDR und der BRD, in % (1950-1989)
T.10 Struktur des Bereichs "Finanzierung, Wohnungsvermietung, öffentliche und private Dienstleister", in % (1970-1989)
T.11 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit in der DDR und der BRD, Anzahl, 1950= 100 (1950-1989)
T.12 Beschäftigungsgrad DDR/BRD, in % (1950-1989)
T.13 Arbeitsfähige Bevölkerung in der DDR, Anzahl je 1000 der Bevölkerung (1950-1989)
T.14 Erwerbstätige in der DDR nach Wirtschaftsbereichen, 1950 = 100, Anteil in % (1950-1989)
T.15 Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in der DDR und der BRD je Einwohner und je Erwerbstätigen, 1950 = 100 (1950-1989)
T.16 Niveau des Bruttoinlandsprodukts je Einwohner und je Erwerbstätigen in der DDR im Vergleich zur BRD, DDR = 1 (1950-1989)
T.17 Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen im Jahr 1950 in der DDR im Vergleich zur BRD, DDR = 1 (1950-1950)
T.18 Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen in der DDR nach Wirtschaftsbereichen, 1950 = 100 (1950-1989)
T.19 Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen in der BRD nach Wirtschaftsbereichen, 1950 = 100 (1950-1989)
T.20 Jährliche Wachstumsraten der Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen in der DDR nach Zeitperioden, in % (1950-1989)
T.21 Jährliche Wachstumsraten der Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen in der BRD nach Zeitperioden, in % (1950-1989)
T.22 Vergleich der Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen zwischen der DDR und der BRD, DDR = 1 (1950-1989)
T.23 Grobstruktur der BIP-Verwendung in der DDR, in % (1950-1989)
T.24 Grobstruktur der BIP-Verwendung in der BRD, in % (1950-1989)
T.25 Konsumausgaben und Bruttoinvestition in der DDR, 1950 = 100, Anteile in % (1950-1989)
T.26 Jährliche Wachstumsraten der Konsumausgaben und Bruttoinvestitionen in der DDR nach Zeitperioden, 1950 = 100, Anteil in % (1950-1989)
T.27 Konsumausgaben und Bruttoinvestitionen in der BRD, 1950 = 100, Anteil in % (1950-1989)
T.28 Jährliche Wachstumsraten der Konsumausgaben und Bruttoinvestitionen in der BRD nach Zeitperioden, in % (1950-1989)
T.29 Konsumausgaben je Einwohner in der DDR und der BRD, 1950 = 100 (1950-1989)
T.30 Jährliche Wachstumsraten der Konsumausgaben je Einwohner in der DDR nach Zeitperioden, in % (1950-1989)
T.31 Relation BRD/DDR und DDR/BRD der Konsumausgaben je Einwohner (1950-1989)
T.32 Bruttoinvestition je Einwohner, 1950 = 100 (1950-1989)
T.33 Jährliche Entwicklungsraten der Bruttoinvestitionen je Einwohner nach Zeitperioden, in % (1950-1989)
T.34 Relation BRD/DDR und DDR/BRD der Bruttoinvestitionen je Einwohner (1950-1989)
T.35 Struktur der Investitionen nach Wirtschaftsbereichten, in % (1955-1988)
T.36 Anteil der Wohnungswirtschaft an den Investitionen der sonstigen Wirtschaftsbereiche der DDR und der BRD, in % (1955-1989)
T.37 Struktur der Investitionen nach Bereichen des produzierenden Gewerbes, in % (1955-1989)
T.38 Entwicklung des Exports und Imports in der DDR und der BRD, 1950 = 100 (1950-1989)
T.39 Relation der Ex- und Importe BRD/DDR - DDR/BRD je Einwohner (1950-1989)
T.40 Bruttoinlandsprodukt der neuen Länder, 19989 = 100 (1989-2000)
T.41 Volkswirtschaftliche Indikatoren für die DDR/Neue Länder, 1950 = 100 (1950-2000)
T.42/43 Bruttoinlandsprodukt und Wertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen für die DDR/Neue Länder, 1989 = 100 (1989-2000)
T.44 Bruttowertschöpfung der Gruppen "Materielle Produktion" und "Dienstleistungen", 1989 = 100 (1989-2000)
T.45 Anteil der Wirtschaftbereiche an der Wertschöpfung insgesamt, in % (1989-2000)
T.46 Bruttowertschöpfung im produzierenden Gewerbe, 1989 = 100, Anteile in % (1989-2000)
T.47 Bruttowertschöpfung im Handel, Gastgewerbe und Verkehr, 1989 = 100, Anteile in % (1989-2000)
T.48 Bruttowertschöpfung im Wirtschaftsbereich Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleistungen (1989-2000)
T.49 Bruttoinlandsprodukt und Inländische Verwendung, 1989 = 100, Anteile in % (1989-2000)
T.50 Konsumausgaben und Bruttoanlageinvestition (1989-2000)
T.51 Konsumausgaben der privaten Haushalte und des Staates (1989-2000)
T.52 Bevölkerungszahl und Erwerbstätige (1989-2000)
T.53 Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen, 1989 = 100 (1989-2000)
T.54 Bruttoinlandsprodukt je Einwohner und je Erwerbstätigen, 1989 = 100 (1989-2000)
T.56 Entwicklung des BIP der DDR, BRD und Deutschland, 1950 =100 (1950-1989)
T.57 Anteil der DDR und der BRD am gesamtdeutschen BIP, in % (1950-1989)
T.58 Anteil der DDR an der gesamtdeutschen Wertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen, in % (1950-1989)
T.59 Relation des BIP je Einwohner und je Erwerbstätigen, Deutschland = 100 (1950-1989)
T.62 Vergleich der Dynamik von VGR-Indikatoren der DDR nach dem MPS- und SNA-Konzept in Prozent, 1950=100 (1950-1989)
T.63 Gesellschaftliches Gesamtprodukt zu jeweiligen Preisen und Preisen 1985 sowie Preisindex (Deflator) (1970-1989)
T.64 Vergleich der Wachstumsraten, in % zum Vorjahr (1976-1980)
T.65 Jährliche Preiserhöhung durch neue und weiterentwickelte Erzeugnisse, in Prozent (1970-1988)
T.66 Originale und korrigierte Preisindizes, 1985=100 (1970-1989)
T.67 Verbraucherpreisindizes nach Warengruppen, 1985=100 (1970-1985)
T.68 Preisindizes für die Aggregate der Entstehung des BIP, 1970=100 (1970-1989)
T.69 Preisindizes für die Produktionswerte, die Vorleistungen und die Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen, 1970=100 (1970-1989)
T.70 Preisindizes der Verwendungspositionen des Bruttoinlandsprodukts, 1970=100 (1970-1980)
T.71 Vergleich der Preisänderung, 1970=100 (1970-1989)
T.73 Deflatoren (Preiskoeffizienten) der Bruttowertschöpfung für die neuen Länder (ohne Berlin), 1995 gegenüber 1991, 1991=1,000 (1995)
T.75 Deflatoren der DDR- Nationaleinkommensrechnung der SZS, 1950=100 (1950-1970)
T.76 Entwicklung der DDR - Abgabepreise für ausgewählte Erzeugnisgruppen, 1950=100 (1950-1970)
T.77 Entwicklung der Bruttowertschöpfung der DDR bei unterschiedlicher Bewertung mit vergleichbaren Preisen 1989 gegenüber 1970, 1970=100 (1970-1989)
T.78 Entwicklung der NSW-Exports der DDR zu effektiven und vergleichbaren Bedingungen, 1975=100 (1975-1988)
T.79 Entwicklung der NSW-Exportrentabilität zu effektiven und vergleichbaren Bedingungen (1975-1988)
T.80 Berechnung des Bruttoinlandsprodukts der DDR in DM auf der Grundlage eines durchschnittlichen Umrechnungskoeffizienten (1950-1989)
T.81 Vergleich von Berechnungen zur Entwicklung des BIP der DDR, 1950=100 (1950-1989)
II. Tabellen aus dem Anhang
Statistische Übersichten zur Entwicklung der Entstehung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts 1950 bis 1989 (Rückrechnungsergebnisse):
1. Deutsche Demokratische Republik (Tab. 1.1 bis Tab. 1.9)
Tab. 1.1.A Bruttoinlandsprodukt insgesamt, je Einwohner, je Erwerbstätigen, Bevölkerung, Erwerbstätige, Konsumausgaben, Bruttoinvestitionen, absolute Angaben (1950-1989)
Tab. 1.1.B Bruttoinlandsprodukt insgesamt, je Einwohner, je Erwerbstätigen, Bevölkerung, Erwerbstätige, Inländische Verwendung, 1950=100
Tab. 1.2 Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen 1950=100, 1970=100 (1950-1989)
Tab. 1.3 Anteil der Wirtschaftsbereiche an der Bruttowertschöpfung, Insgesamt=100 (1950-1989)
Tab. 1.4 Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen 1950=100, 1970=100 (1950-1989)
Tab. 1.5 Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen. 1950=100 (1950-1989)
Tab. 1.6 Anteil der Wirtschaftsbereiche an den Erwerbstätigen, insgesamt=100 (1950-1989)
Tab. 1.7 Inländische Verwendung des Bruttoinlandsprodukts, Ex- und Import, 1950=100 (1950-1989)
Tab. 1.8 Anteil an der inländischen Verwendung, Inländische Verwendung, insgesamt=100 (1950-1989)
Tab. 1.9 Verwendung des Bruttoinlandsprodukts je Einwohner, 1950=100 (1950-1989)
2. Bundesrepublik Deutschland (Tabellen 2.1 bis 2.9)
Tab. 2.1.A Bruttoinlandsprodukt insgesamt, je Einwohner, je Erwerbstätigen, Bevölkerung, Erwerbstätige, Konsumausgaben, Bruttoinvestitionen, Absolute Angaben (1950-1989)
Tab.2.1.B Bruttoinlandsprodukt insgesamt, je Einwohner, je Erwerbstätigen, Bevölkerung, Erwerbstätige, Inländische Verwendung, 1950=100 (1950-1989) Tab. 2.2 Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen, 1950=100, 1970=100 (1950-1989)
Tab. 2.3 Anteil der Wirtschaftsbereiche an der Bruttowertschöpfung, Insgesamt=100 (1950-1989)
Tab. 2.4 Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen, 1950=100, 1970=100 (1950-1989)
Tab. 2.5 Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen, 1950=100 (1950-1989)
Tab. 2.6 Anteil der Wirtschaftsbereiche an den Erwerbstätigen, Insgesamt=100 (1950-1989)
Tab. 2.7 Inländische Verwendung des Bruttoinlandsprodukts, Ex- und Import, 1950=100 (1950-1989)
Tab. 2.8 Anteil an der inländischen Verwendung, Inländische Verwendung, insgesamt=100 (1950-1989)
Tab. 2.9 Verwendung des Bruttoinlandsprodukts je Einwohner, 1950=100 (1950-1989)
3. Deutschland (Tabellen 3.1 bis 3.9)
Tab. 3.1.A Bruttoinlandsprodukt insgesamt, je Einwohner, je Erwerbstätigen, Bevölkerung, Erwerbstätige, Konsumausgaben, Bruttoinvestitionen, Absolute Angaben (1950-1989)
Tab. 3.1.B Bruttoinlandsprodukt insgesamt, je Einwohner, je Erwerbstätigen, Bevölkerung,
Erwerbstätige, Inländische Verwendung, 1950=100 (1950-1989)
Tab. 3.2 Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen, 1950=100, 1970=100 (1950-1989)
Tab. 3.3 Anteil der Wirtschaftsbereiche an der Bruttowertschöpfung, Insgesamt=100 (1950-1989)
Tab. 3.4 Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen, 1950=100, 1970=100 (1950-1989)
Tab. 3.5 Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen, 1950=100, 1970=100 (1950-1989)
Tab. 3.6 Anteil der Wirtschaftsbereiche an den Erwerbstätigen, Insgesamt=100 (1950-1989)
Tab. 3.7 Inländische Verwendung des Bruttoinlandsprodukts, Ex- und Import, 1950=100 (1950-1989)
Tab. 3.8 Anteil an der inländischen Verwendung, Inländische Verwendung, insgesamt=100
(1950-1989)
Tab. 3.9 Verwendung des Bruttoinlandsprodukts je Einwohner, 1950=100 (1950-1989)
4. Vergleich DDR/ BRD – BRD/ DDR (Tabellen 4.1 bis 4.4)
Tabelle 4.1 Bruttoinlandsprodukt insgesamt, je Einwohner, je Erwerbstätigen (1950-1989)
Tabelle 4.2 Inländische Verwendung, Konsumausgaben, Bruttoinvestitionen insgesamt und je Einwohner, DDR=100 (1950-1989)
Tabelle 4.3 Inländische Verwendung, Konsumausgaben, Bruttoinvestitionen insgesamt und je Einwohner, BRD=100 (1950-1989)
Tabelle 4.4 Export, Import
Tabellen zur Entwicklung des gesellschaftlichen Gesamtprodukts und Nationaleinkommens in der DDR von 1949 bis 1989 (Amtliche Ergebnisse der SZS der DDR nach dem MPS – Konzept).
(Auszug aus dem Statistischen Jahrbuch des gesellschaftlichen Gesamtprodukt und des Nationaleinkommens 1989, Herausgeber: Statistisches Amt der DDR, August 1990. Fundort: Bundesarchiv, DE 2/ 23081):
5. Gesellschaftliches Gesamtprodukt und Nationaleinkommen (Tabellen 4.5 und 4.6)
Alle Angaben in den folgenden Tabellen (Tab. 4.5 und Tab. 4.6) entsprechen der Preis- und Strukturbasis von 1985!
Tab. 4.5 Gesellschaftliches Gesamtprodukt und Nationaleinkommen: In Millionen Mark und Entwicklung, 1950=100 (1949-1989)
Tab. 4.6 Gesellschaftliches Gesamtprodukt und Nationaleinkommen: Struktur in Prozent (1949-1989)
GESIS