Stigma "Indio": zur Struktur und Semantik indigener Exlusion in Mexiko
In: Postcolonial studies Bd. 20
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In: Postcolonial studies Bd. 20
In: Soziologie und Anthropologie Bd. 10
In: Beiträge zur Afrikaforschung Bd. 53
World Affairs Online
In: Medizin und Philosophie Bd. 12
>Leiden an der Zeit< ist Teil der conditio humana: als Erleben einer negativen Gegenwart (wie im Schmerz), als Leiden an der stillstehenden Zeit (wie in psychischen Erkrankungen), als Leiden an der endenden und endgültigen Zeit (wie im Altern). Die vorliegende Arbeit leistet nicht nur eine Typologie verschiedener Formen des Leidens an der Zeit, sondern hebt eine Form hervor, die gerade aktuell eine besondere Herausforderung darstellt: das "Leiden an der verrinnenden Zeit". Nach der Untersuchung unterschiedlicher Verdrängungsmechanismen, derer man sich bedient, um diesem Leiden zu entgehen, zeigt das Buch, dass gerade das "Verrinnen der eigenen Zeit" das formale ethische Prinzip ist, dem sich jeder Mensch stellen muss. Als solches kann es sogar zum Schlüssel für ein gelingendes Leben werden.
In: Europa 2025 Bd. 26
Abstract: Mit dem 40. Jahrestag des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages riefen Gerhard Schröder und Jacques Chirac zur Gründung eines Eurodistrikts Straßburg-Kehl und weiterer Eurodistrikte auf. Innerhalb weniger Jahre entstanden so am Oberrhein vier Eurodistrikte, in denen die Kommunen grenzüberschreitend kooperieren. Die Arbeit unterzieht die Eurodistrikte Straßburg-Ortenau und den Trinationalen Eurodistrict Basel einer vergleichenden Untersuchung unter der Fragestellung, ob diese eine neuartige Kooperationsform ziwschen Kommunen darstellen. Insgesamt 40 nicht-standardisierte Interviews mit maßgeblichen Akteuren der Eurodistrikte, die auf Basis eines strukturierten Leitfadens ausführlich vor Ort befragt wurden, bilden den empirischen Grundstock der Analyse. Neben einer äußeren Kategorisierung untersucht die Arbeit mittels einer inneren Kategorisierung auf Basis des Multi-Level-Governance-Ansatzes die genauen Politikprozesse der Eurodistrikte. Es zeigt sich, dass die Grundverständnisse der deutsch-französischen (bzw. schweizerischen) Kommunalpartnerschaft noch stark ausbaufähig sind. Die jeweilige nationale politische Kultur ist nach wie vor stark prägend und führt regelmäßig bei den Akteuren zu Begriffsverwirrungen, Unstimmigkeiten und Enttäuschung bei der Zivilgesellschaft. Unterschiedliche Kompetenzen und Rechtsordnungen bremsen die Zusammenarbeit nach wie vor. Dies ist jedoch nicht entscheidend: Es wird deutlich, dass der Wille zur Kooperation entscheidend ist und aus einem konkreten Bedarf (funktionaler und/oder ideeler Art) getragen werden muss. Die Zusammenarbeit in den Eurodistrikten illustriert aber, wie die Grenzen in den Köpfen nach und nach verschwinden können, wenn eine gemeinsame Entwicklungsstrategie aufgebaut wird und sich die Akteure für eine gemeinsame Zusammenarbeit engagieren. Damit zeigen sie, wie trotz aller juristischen Hindernisse und unterschiedlicher kommunaler Kompetenzordnungen eine Kooperation möglich ist. Klar wird ebenfalls, dass ohne eine grundlegende Änderung in den nationalen Kompetenzordnungen die grenzüberschreitenden Kooperationsformen weiterhin in den bekannten Entwicklungsbahnen verlaufen - die Eurodistrikte sind keine neue Kooperationsform, sondern institutionalisieren altbekannte Kooperationsmuster.
World Affairs Online
In: Schriften zum Zivilrecht Bd. 26
In: Konflikte und Kultur Bd. 30
In: Internationale Hochschulschriften Bd. 606
In: Schriftenreihe Communicatio Bd. 21
In: Reihe Rezeptionsforschung Bd. 32
In: Rechtshistorische Reihe Bd. 450
In: Edition Kulturwissenschaft Bd. 53
In: Schriftenreihe Socialia Bd. 130
In: Gesellschaft der Unterschiede Bd. 15
In: Schriften zur Rechtstheorie Bd. 273
Die Figur Paradoxie besetzt das Zentrum des Theoriegebäudes von Luhmann; doch bleibt sie trotz aller Bekanntheit theoretisch rätselhaft. Im rechtlichen Zusammenhang, stellt sie gar ein »Heiligtum« dar. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der Tautologie von Recht und Unrecht: das Recht ist (nicht) das Unrecht. Der Autor geht in seiner Untersuchung von einer Darstellung der systemtheoretischen Gesellschaftstheorie aus und bestimmt den Sinnzusammenhang von Differenz, Identität und Einheit. Mithilfe der Neuen Phänomenologie wird die Paradoxie rein logisch nachvollziehbar gemacht. Bezugnehmend auf rechtliche Aspekte werden die Begriffe Rechtsbegriff, Rechtswert, Unrecht und Nicht-Recht differenziert, um die These der Rechtsparadoxie zu untermauern. Darüber hinaus stellt der Autor Bezüge zur modernen Staatsordnung und den Menschenrechten her.