Bribery and Russia-Related Arbitration
In: Yaraslau Kryvoi, Bribery and Russia-Related Arbitration in ARBITRATION IN CIS COUNTRIES. CURRENT ISSUES. Pp. 113-126 (Association for International Arbitration ed., 2012).
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In: Yaraslau Kryvoi, Bribery and Russia-Related Arbitration in ARBITRATION IN CIS COUNTRIES. CURRENT ISSUES. Pp. 113-126 (Association for International Arbitration ed., 2012).
SSRN
In: (2013) 4(2) Journal of International Dispute Settlement, Forthcoming
SSRN
In: Tennessee Journal of Race, Gender & Social Justice, Vol. 1, Issue 1, pp. 1-56, 2012
SSRN
In: CONSTITUTIONAL JUSTICE IN KOSOVS AND THE REGION, Enver Hasani, Peter Paczolay, Michael Riegner, eds., Berlin: Nomos Verlag, Forthcoming
SSRN
In: International Legal Theory, Vol. 12 (2006)
SSRN
In: Schriften zum Umweltenergierecht 13
Die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland erfreut sich eines stetigen Ausbaus. Damit gewinnt auch die Clearingstelle EEG erheblich an Bedeutung. Mit ihrer Einrichtung wurden neue Strukturen der Streitschlichtung etabliert, die zu einer effektiveren Handhabung der Förderung Erneuerbarer Energien beitragen sollen. Mit dem EEG 2012 wurde die gesetzliche Ausgestaltung dieses Instituts weiterentwickelt. Die Autorin untersucht rechtliche Problemstellungen, die sich bei der Anwendung des EEG in Bezug auf dieses neue Instrument zum Abbau von Hemmnissen ergeben. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Analyse der Arbeitsweise der Clearingstelle, der Art ihrer Entscheidungen und der rechtlichen Verbindlichkeit dieser Entscheidungen. Eine verfassungsrechtliche Bewertung diesen Konstrukts zur alternativen Streitbeilegung wird vorgenommen
In: Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht Band 41
In: Nomos eLibrary
In: Arbeits- und Sozialrecht
Welche Rechtsfolgen hat es für Arbeitnehmer, wenn sie sich im Zuge einer Verlagerung ihres Betriebs ins (europäische) Ausland entschließen, ihrem Betrieb an den neuen Standort zu folgen? Ausgehend von dieser Fragestellung stellt der Autor zunächst die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Betriebsverlagerungen dar und entwickelt anhand der Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitgeber vier Fallgruppen von Betriebsverlagerungen. Er untersucht die unterschiedlichen Rechtsfolgen dieser Fallgruppen für die Arbeitnehmer und zeigt dabei ein Defizit bei der Umsetzung der Betriebsübergangsrichtlinie auf. Anschließend analysiert er, wie diese Umsetzungslücke mithilfe der Instrumente des Internationalen Privatrechts geschlossen werden kann. Auf der Grundlage des effet-utile-Grundsatzes plädiert er dafür, das nationale Umsetzungsrecht, wenn nötig, als Eingriffsrecht zu qualifizieren – auch unter Geltung der Rom I-Verordnung
In: Nomos Universitätsschriften
In: Recht 775
In: Nomos Universitätsschriften – Recht 775
Ein Rechtsvergleich zwischen dem Dienstleistungsrecht der EU (Artikel 56 ff AEUV, Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG) und der WTO (GATS) zeigt die Ähnlichkeiten und Divergenzen zwischen diesen beiden Regelungsrahmen auf. Darauf aufbauend können Perspektiven für den grenzüberschreitenden Dienstleistungshandel erarbeitet und diskutiert werden. Dabei behandelte Fragestellungen umfassen eine bessere Vernetzung der Außen- mit der Binnenmarktdimension des europäischen Dienstleistungsmarktes, die Möglichkeit einer Vorbildwirkung der Europäischen Union für eine zukünftige direkte Anwendbarkeit des GATS, elektronische Dienstleistungen sowie die Aufhebung der Unterscheidung in Waren und Dienstleistungen
L'association des Conseils d'Etats et des juridictions administratives suprêmes de l'Union européenne organisait, les 1er et 2 mars 2012, un séminaire, en collaboration avec le Conseil d'Etat de Belgique, portant sur l'efficacité des pouvoirs des hautes cours administratives. Un des objectifs de ce colloque était de faire le point sur la pratique des Etats membres dans des domaines où une réforme du Conseil d'Etat belge est en préparation, telles la compétence de réparation, la compétence d'indemnisation et l'effectivité de l'exécution des décisions des juridictions administratives. Dans ce cadre, chacune des cours administratives suprêmes de l'Union européenne avait été invitée à compléter un questionnaire préétabli. L'ensemble des rapports nationaux est consultable sur le site de l'ACA à l'adresse suivante : http://www.aca-europe.eu/fr/colloquiums/sem_2012_Brussels.html. Le présent rapport est consacré à la situation juridictionnelle belge. ; Peer reviewed
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In: Bibliothèque parlementaire & constitutionnelle
In: Mannheimer Schriften zum Unternehmensrecht Band 31
Der Verfasser legt dar, dass nach empirischen Methoden konstruierte Beförderungsverfahren rechtliche Bindungswirkung entfalten können. Diese Bindung aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes verlangt von Arbeitgebern, dass sie ein systematisches Beförderungsverfahren, so wie es konstruiert ist, allen Bewerbern gegenüber gleich anwenden. Der gewünschte Ermessensspielraum muss also im Verfahren selbst angelegt sein und kann nicht durch verfahrensfremde Anpassungsmaßnahmen herbeigeführt werden. Der Verfasser zeigt, dass durch diese rechtliche Bindung ein Beförderungsanspruch des nach den Verfahrensvorgaben geeignetsten Bewerbers entsteht, wenn sich ein Arbeitgeber entscheidet, ein Beförderungsverfahren zu verwenden, das eine Auswahl der Bewerber nach einer Rangreihe vorschreibt. Damit wird Arbeitgebern gezeigt, durch welche Verfahrenskonstruktion sie Gefahr laufen, beim Wort genommen zu werden, mit der Folge, dass sie vor einer Beförderungsentscheidung nicht mehr willkürlich das jeweilige Verfahren innerhalb einer Bewerbergruppe variieren können
In: Schriften zum Insolvenzrecht 45
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
Das Werk befasst sich mit der bislang unerforschten Behandlung des Bergwerkseigentums neuen Rechts in der Insolvenz seines Inhabers. Der Autor analysiert einleitend die Rechtsnatur des Bergwerkseigentums als Hybrid aus öffentlich-rechtlicher Erlaubnis und Sacheigentum und legt dar, weshalb das Bergwerkseigentum die Insolvenzeröffnung im Gegensatz zu anderen Bergbauberechtigungen stets überdauert. Im Anschluss werden zentrale Fragen untersucht, die sich im Insolvenzverfahren aus den Besonderheiten des Bergwerkseigentums, insbesondere der Möglichkeit, dieses wie ein Grundstück als Realsicherheit einzusetzen, ergeben. Hervorzuheben sind die Ausführungen zur Weite des Haftungsverbands am Bergwerkseigentum bestellter Absonderungsrechte und die ausführliche Untersuchung der Frage, inwieweit den Insolvenzverwalter die bergrechtliche Verantwortlichkeit und die Bergschadenshaftung trifft. Der Band geht ausführlich auf die Eigentumsverhältnisse an den Bergwerksanlagen bei zentraler Erschließung mehrerer Bergwerksfelder ein und untersucht, wer Eigentümer zur Grubengasgewinnung genutzter Steinkohleschächte ist. Die Ergebnisse sind für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen von Interesse
In: ASIL International Legal Materials, Band 51, Heft 6
SSRN
In: Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik Band 259
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
Normen und Standards kommt im Wirtschaftsleben eine herausragende Bedeutung zu. Sie dienen zur Herstellung von industrieweiter Interoperabilität und Konvergenz und stellen insbesondere für die Hi-Tech-Industrien einen unverzichtbaren Absatzmotor im weltweiten Handel dar. Ihre wettbewerbsfördernde Wirkung wird allgemein anerkannt und auch der daraus resultierende volkswirtschaftliche Nutzen als beträchtlich eingestuft. Diese positive Gesamtbetrachtung hat jedoch auch dazu geführt, dass die Standardsetzung in der kartellrechtlichen Auseinandersetzung eher ein Schattendasein führt. Missbrauchsrisiken und mögliche Innovationshemmnisse werden in diesem Zusammenhang oftmals marginalisiert. Auch eine analytische Einordnung unter das System der europäischen Wettbewerbsregeln hat bisher nur partiell stattgefunden. Die Abhandlung stellt sich diesen Fragestellungen. Sie untersucht, unter welchen ökonomischen Prämissen sich Standardisierung vollzieht, und zeigt auf, welche kartellrechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Im Normungskontext stehen die Wettbewerbsvorschriften und die Rechte des geistigen Eigentums nicht in einem systemimmanenten Spannungsfeld, sondern in einem Verhältnis der wechselseitigen Beeinflussung ihrer Schnittstellen. Am Beispiel der kartellrechtlichen Behandlung des sogenannten Patenthinterhalts wird deutlich, warum eine isolierte Betrachtungsweise dieser Rechtsgebiete ausscheidet.
Estudio preliminar, edición y notas de Sebastián Martín ; Volumen en el que se editan (dos de ellas por vez primera) las memorias de cátedra de los tres principales constitucionalistas de la II República: Nicolás Pérez Serrano, Eduardo L. Llorens y Francisco Ayala. A través de dichos textos, convenientemente aclarados y ampliados por las notas del editor, los lectores pueden conocer los debates fundamentales que conformaban la disciplina del derecho político en el tiempo de entreguerras. Las memorias van precedidas por un exhaustivo estudio preliminar (pp. IX-CLXXXIX) sobre la fisonomía de aquel saber jurídico. En él se examinan la trayectoria de los profesores que impartían la asignatura; las instituciones en que se investigaba; las revistas, monografías, tratados y artículos en que circulaba; las controversias que la atravesaban; la mentalidad jurídica que de todo ello puede extraerse; y la singular aportación científica de Ayala, Llorens y Pérez Serrano, cuya obra, a juicio del prof. Martín, constituye el destilado más genuino del derecho político de la Segunda República. ; Este trabajo recibió una ayuda a la investigación de la Fundación Francisco Ayala y el Ministerio de Cultura. Ha sido elaborado en el marco de los proyectos de investigación DER2008-03069 y DER2010-21728-C02-02
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