Europäische Identität
In: Identität in Europa, S. 11-30
Der Beitrag stellt ausgehend von der politischen Identität und der Rolle der kulturellen Unterschiede "Projektidentität" und Zugehörigkeit als die zwei Säulen einer europäischen Identität vor. Neben den nachfolgenden sieben Dimensionen einer europäischen Projektidentität wird die wohlfahrtsstaatliche Identität der Europäischen Union besonders hervorgehoben: Die Analyse der grundlegenden Verträge der Europäischen Union in Verbindung mit den Debatten ihres Entstehungsprozesses und ihre Auslegung durch die Kommission, besonders die Verträge von Maastricht (1993) und Amsterdam (1997) in Verbindung mit dem Verfassungsentwurf von 2004, manifestieren in deutlicher Form, dass die Projektidentität der europäischen Identität im Wesentlichen über sieben unterscheidbare Dimensionen verfügt. Die EU versteht sich als (1) eine liberale-, rechtsstaatliche Demokratie auf der Basis der universellen Grundrechte; (2) eine partizipative Demokratie ihrer Bürgerinnen und Bürger; (3) eine Mehr-Ebenen Demokratie auf Grundlage des Prinzips der Subsidiarität; (4) ein sozialer Raum auf der Basis universeller, sozialer und ökonomischer Grundrechte; (5) ein kulturell vielfältiges Gemeinwesen, (6) eine zivile Weltmacht bzw. Zivilmacht und (7) ein politisches Gemeinwesen, das sich zur Äquivalenz der internen und externen Dimension seiner Grundwerte und politischen Ziele bekennt. Diese Dimensionen markieren den wesentlichen Kern der in den gültigen Vertragstexten niedergelegten "Projekt-Identität" der EU. (ICA2)