In unserer Zeit der Umbrüche ein nützliches Buch: Diese Umbrüche wurden ausgelöst, weil wieder einmal in unserer Geschichte wissenschaftliche und technologische Entwicklungen den natürlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen so stürmisch vorauseilen, dass nicht nur viele Menschen, sondern auch Staaten und die Natur außer Atem geraten. Das hier vorliegende Buch fordert uns dazu auf, die eingefahrenen Denkpfade der Einzelwissenschaften für wenige Stunden zu verlassen und uns wieder bewusst zu werden, dass Alles mit Allem zusammenhängt. Der Autor lädt uns ein zu einer Weltreise, die vor unserer Haustür beginnt und dort wieder endet. Wie sieht es bei uns und in der Welt aus? Bei Demografie, Bildung, Arbeit, und Migration, die die Wirtschaft beeinflussen? Wie sind die Staaten in der Welt verfasst, wie werden sie regiert, droht ein Rückfall in die Welt der Konfrontationen, gar ein Ende der Demokratien? Der Autor macht uns auf dieser Reise Mut, die fälligen Veränderungen mit zu gestalten und liefert uns beunruhigt, also klüger, vor unserer Haustür wieder ab.
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Diese Einführung in die Geschichte der Philosophie wendet sich an Studienanfänger und Leser ohne besondere Vorkenntnisse. Sie stellt die philosophischen Epochen von der Antike bis zur Gegenwart vor, bietet aber auch einzelne Autorenportraits, die in das Leben, das Werk und den historischen Kontext großer Philosophen einführen. Alle Begriffe und philosophischen Probleme werden genau erläutert, knappe Zusammenfassungen, Abbildungen und Übersichten erleichtern die Lektüre. Ein Sachregister vervollständigt diesen grundlegenden Band.
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Frontmatter -- Systematisches Inhaltsverzeichnis nach der Paragraphenfolge der Gesetze -- 1. Zivilprozeß -- a) Zuständigkeit der Gewerbes und Hausmannsgerichte -- b) Streitwert -- c) Gilt § 4 bei Pfändungen ans Arrestbeschlüssen? Zahlungsnachweis für Festsetzung von Gerichtskosten -- d) Streitwert bei verschiedener Beteiligung und verschiedener Vertretung mehrerer Klüger (Beklagten). -- e) Gerichtsstand der Zweigniederlassung -- f) Erfüllungsort für Minderungsansprüche; Gerichtsstand des Vermögens'/ kein Anspruch des ausländischen Versenders gegen die pr. Bahnverwaltung auf Auszahlung der hier eingezogenen Nachnahme -- g) Zustänbigfest wegen der Ansprüche ans Ersatz van Grundstücksbeschädigungen -- h) Bestimmung des zuständigen Gerichts. Rachprüfungsrecht dieses Gerichts. Darf das höhere Gericht seinen Beschluß widerrufen? -- i) Prozeßfähigsett Entmündigung wegen Verschwendung -- k) Notwendige Streitgenossenschaft. ZPO. § 62 -- l) Wie hat der Rebenintervenient nach § 70 ZPO. sein Interesse anzugeben? -- m) Prozeßbevollmächtigte -- n) Prozeßkosten -- o) Anwendung des § 93 -- p) -- q) Kostenhaftung des auf Duldung mitbelangten Mannes, wenn «eben den Eheleuten noch andere verklagt sind -- r) § 102 bei Einklagung eines unbegründeten Anspruchs -- s) Kostenhaftung des Vertreters, der die in zweiter Instanz verlangte Beglaubigung der Vollmacht nicht beibringt (§ 89) -- t) Wer fälschlich als Vertreter eine- Vereins belangt wird, hat keinen Anspruch ans Kostenerstattung -- u) Kostenfestsetzung -- v) Bildet Kostenansgleichung eine Verteilung nach Quoten? -- w) Sicherheitsleistung -- x) Armenrecht -- y) Mündliche Verhandlung -- z) Zustellungen -- 2. Zivilprozeß -- a) Pachtstreitigkeiten sind nicht Feriensachen (§ 202 Nr. 4 GBG.) -- b) Streitwert der Klage auf Löschung des Nießbrauchs -- c) Anwendung des § 10 ans Zwischenurteile über prozeßhindernde Einreden -- d) -- e) Entstehung und Vertretung von Gewerkschaften -- f) Wird durch die Aufstellung eines anderen Anwalts für die Hauptsache die Vollmacht des für den Arrest bestellten Anwalts widerrufen? Gericht der Hauptsache (§ 943) -- g) Prozeßkosten -- h) Armenrecht -- i) Wiedereinsetzung -- k) Mängel der Klageschrift (ZPO. § 253); Verweisung auf beigefügte Schriftstücke (§ 131). -- l) Voraussetzungen der Feststellungsklage -- m) Klagänderung -- n) § 265 ist anwendbar aus die Übertragung eines Handelsgeschäfts -- o) Klagerückuahme -- p) Einrede aus § 274 Nr. 5 in zweiter Instanz -- q) Beweispflicht im Falle des Stundungseinwands -- r) Klagabweisung auf Grund einer eventuellen Aufrechnungseinrede -- s) Entscheidung, wenn ein prinzipaler und ein eventneller Antrag gestellt ist. Kosten? -- t) Boranssetznugen eines Teilurteils. § 767 im Rachbersahren -- u) Gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstandes -- v) Berichtigung oder Ergänzung des Urteilst Zurückweisung des Antrags auf Beschränkung der Haftung nach § 780 -- w) Wirkung des über die Abtretung zwischen Zedenten und Zessionar ergangenen Urteils gegenüber dem Schuldner -- x) Zustellung eines abgekürzten Bersllrteils (§ 313 Nr. 3) -- y) Anslagenvorschutz -- z) Zeugenbeweis -- 3. Zivilprozeß -- a) Eideszuschiebung -- b) Auch bei nicht gerechtfertigter Verweisung treffen den Kläger stets die Mehrkosten. ZPO. § 505 -- c) Ist Berufung zulässig -- d) § 513 verlangt nicht, daß das Berfänmnisurteil zu Recht erging -- e) Beginn der mündlichen Verhandlung i. S. des § 515 -- f) Rückzahlung von Soften bei Aufhebung des Borbehaltsarteils -- g) Keine Anfechtung des Beschlusses, der die Kostenberechnung vorbereitet -- h) Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer bestrittenen Konkursforderung im Wechselprozesse -- i) Ehesachen -- k) Entmündigungssachen -- l) Mahnverfahren -- m) Leistung des Offenbarungseides kein unersetzlicher Schaden im Sinne des § 707 -- n) Keine Anwendung der §§ 707, 719 ans die Beitreibung der Gerichtskosten -- o) Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils gegen den Fiskus -- p) Änderung der im Urteil ausgesprochenen Höhe der Sicherheit -- q) Bei Leistung der gemäß § 713? dem Schuldner nachgelassenen Sicherheit ist die Vollstreckung auch aus Festsetzungsbeschlüssen einzustellen -- r) Kann der Schuldner Urteilsergänzung verlangen, wenn sein Antrag aus § 712 (713) Übergängen ist? -- s) Rückzahlung der ans einem Kostenurteile festgesetzten und bezahlten Kosten nach § 717 -- t) Vollstreckungsurteil -- u) Vollstreckung aus beschädigten Ausfertigungen. Veräußerung des Pfandstücks auf Grund des § 127 KO. beendet nicht das Verfahren -- v) Keine Klage aus § 871, wenn § 726 nicht vorliegt -- w) Spezialisierung der Klausel durch Angaben über den Schuldner -- x) Duldungsklage aus § 789 -- y) Pflicht des Gläubigers, den verbrauchten Schuldtitel an den Schuldner zurückzugeben -- z) Welches Gericht ist zur Entscheidung über die Erinnerung gegen eine Forderungspfändung des Arrestgerichts zuständig? -- 4. Zivilprozeß -- a) Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten -- b) Entziehung des Armenrechts. Nachzahlung gestundeter Beträge. Vorschuss für das weitere Verfahren -- c) Keine Einrede des Schiedsvertrags, wenn ein Vertragschluß geleugnet wird. -- d) Anfertigung von Aktenanszügen durch die Partei selbst -- e) Scheidung einer deutschen Ehe in Amerika und neue Eheschließung. Kein Ehebruch beim Glauben an Scheidung -- f) Berfänmuisurteil oder streitiges Urteil? -- g) Ablehnung eines Sachverständigen, weil er schon ein Privatgutachten erstattet hat -- h) Kosten der Ankündigung der Anschlußberufung -- i) Rechtsnachfolge im Sinne der §§ 727, 325 ZPO -- k) -- l) Gilt § 769 für Festsetzungsbeschlüsse Änderung des Antrags -- m) Die Anordnungen aus § 769 fallen mit der Berkündung des Urteils der Justanz -- n) -- o) Die beschränkte Haftung ist auch dem Erben des verurteilten Schuldners in dem Urteil wegen Erteilung der Klausel vorzubehalten -- p) Wer trägt die bis zur Freigabe der Tiere aufgewendeten Futterkasten (§ 57 Nr. 5 pr. Geschästsanw.)? -- q) § 792 ist ein nur subsidiärer Rechtsbehelf -- r) -- s) § 803 bei Wertlosigkeit des Grundstücks -- t) Das Psändungspfaudrecht als "sonstiges Recht" des § 823 BGB. Haftung des Zwangsverwalters Wegen Einziehung gepfändeter Mieten -- u) Unpfändbarkeit -- v) Anwendung des § 366 BGB. im Vollstreckungsverfahren -- w) Freihändiger Berkaus (§ 825). Anhörung des Gläubigers. Ist Rechtskraft des Beschlusses abzuwarten? -- x) -- z) Versteigerung von-Wechseln -- 5. Zivilprozeß -- a) Rechtsstellung der Bierverleger. Höhe einer Vertragsstrafe -- b) Streitwert für die Wandlungsklage (Biehgewährschaft) -- c) Umfaßt die in der Hauptsache ergehende Kostenentscheidung auch die Kosten des Arrestversahrens? -- d) Anfechtung prozessualer Anerkenntnisse -- e) Unvereinbarte Anträge zur Klage und Widerklage. Klagänderung in der Widerklage -- f) Die Zustellung einer Urteilsabschrift, in der der Tatbestand und die Gründe weggelassen sind, eröffnet nicht die Berufungsfrist -- g) Wechselprozeß -- h) Mahnverfahren. Kostenerstattung bei Verweisung der Sache ans Landgericht nach § 697 -- i) Kann ans dem für die Firma eines Kansmanus ergangenen Urteil der Erwerber der Firma ohne Klauselumschreibung vollstreckend -- k) Klage aus § 767 -- l) Verurteilung zur Hinterlegung, wenn der Klaganfpruch abgetreten und gepfändet ist -- m) Pfändungsbeschränkungen des § 850 -- n) Pfändung des Anspruchs ans Herausgabe von Wertpapieren für mehrere Gläubiger. Hinterlegung. Anständigkeit -- o) Ist das Droschken-Rummerurecht pfändbar? -- p) Pfändung -- q) -- r) Sicherungshypothek -- s) Klage aus § 878 -- t) Handlung des § 888 -- u) -- v) Offenbarungseid -- w) Arrest -- x) Giustw. Verfügung -- y) Aufgebot -- z) Schiedsverfahren -- 6. Freiwillige Gerichtsbarkeit -- a) Rechtshilseslicht gegenüber dem Nachlaßgerichte -- b) Kann das VormGericht vom Vormunde einen persönlichen Bericht unter Ordnungsstrafe verlangen! -- c) Keine Entscheidung zuungunsten des Beschwerdeführers -- d) Übernahme einer Vormundschaft (FrGG. § 36).
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This study focuses on the relationship between nobility and freemasonry from 1750 to 1850. It examines the specific role of an esoteric discourse surrounding the roots of the human race, centring on legendary constructions of noble genealogies in eighteenth century Europe. The aristocratic idea of blood as a type of »liquid memory of virtue« was also found in the freemason lodges frequented by the European nobility of the eighteenth century. Both groups therefore believed in educational systems that used rites, pictures and symbols to imprint the virtues in ones blood and heart respectively. The foundation of this belief – strongly combined with an interest in occult sciences and the existence of an afterlife – can be seen in the antique »art of memory«. The example of an aristocratic lodge in Düsseldorf shows how these ›research interests‹ overlapped within masonic and non-masonic networks of European noblemen and citizens. In the perspective of Rhenish noblemen in the mid of the eighteenth century freemasonry took the role of an educational system that improved the qualities of the noble blood to secure the leading position of nobility in the God-given »Ständegesellschaft«. The aristocratic lodge La Parfaite Amitié therefore was not only dominated by Rhenish noblemen but also by cousinship. As a consequence, it struggled to become a »provincial lodge«, which had a stronger jurisdictional position in comparison with the civil-lodge of Düsseldorf. The second example is the masonic network of Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773– 1861), from the Napoleonic period. Born in the Ancient Regime to an aristocratic familiy of the lower Rhineland, Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck faced the extensive changes for the nobility of the Rhineland, caused by the French Revolution and the French occupation of the area. Together with his second wife, the Parisian Salonier Constance de Salm, he became a prominent person in the Napoleonic era. He not only acted as an influential scientist of systematic botany, as a politician and states-man but also as a high-ranking freemason in several rites, especially in the Rit écossais philosophique. This masonic system can be seen as a ›scientific‹ one built upon the traditions of alchemistical and hermetical circles of the Ancient Regime. The Napoleonic period saw the occult sciences increasingly outdated and replaced by modern natural sciences. The methods considered as »exact« in the nineteenth century subsequently formed the perspective of civil dominated societies and its lodges on masonic rites and grades. In the masonic network of Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck, the Rit écossais philosophique was crossed with his network as a natural scientist, resulting in masonry being seen not only as an educational system but also as an exact way to uncover the »hidden roots« of the human soul and to assess the respective qualities of it. These tendencies were strongly influenced by the natural sciences outside the masonic sphere, which in parallel tried to uncover the »hidden roots« of the nations with the pseudo-scientific concepts of »race«. The civil lodges of the Napoleonic era and afterwards, with their strong emphasis on the nation, could no longer be seen as a retreat for noble man and their exclusive ideology of noble blood. The majority of the Rhenish nobility therefore turned away from the lodges in order to maintain a conservative view of itself in exclusively noble circles which still believed in the quality of the noble blood and its inherited race. - Welche Rolle spielte das »Esoterische« für die Selbstsicht der adlig-bürgerlichen Eliten beim Übergang zur Moderne? Dieser Frage geht die Studie Martin Otto Brauns mit dem Titel »An den Wurzeln der Tugend. Rheinischer Adel und Freimaurerei 1765–1815« nach. Auf der Grundlage der mythischen Geschichtskonstruktionen von Genealogien des rheinischen Adels sowie des Geheimbunds der Freimaurerei zeichnet der Autor die parallel zu den Entwicklungen der Naturwissenschaften verlaufende Transformation der Vorstellung vom tugendhaften »Adel des Blutes« hin zum bürgerlichen »Adel des Intellekts« nach. Die Studie kann dabei zeigen, wie der esoterische Gehalt des frühneuzeitlichen Bildes von Wachstum und Fortschritt des Familienstammbaums sich um 1800 mehr und mehr auf die Konzepte »Nation« und »Volk« im Gesamten ausweitete. Das esoterische Denken hielt sich auf dieser Grundlage bis in die Moderne und sollte vorhandene rassische Vorstellungen adlig-bürgerlicher Eliten der »Sattelzeit« nachhaltig prägen. Martin Otto Braun promovierte im Fach Neuere und Mittelalterliche Geschichte an der Universität zu Köln und war Doktorand in der Forschergruppe »Aufbruch in die Moderne. Der Rheinische Adel in westeuropäischer Perspektive 1750–1850« des Deutschen Historischen Instituts Paris unter Leitung von Prof. Dr. Gudrun Gersmann. Er ist Autor und Mitherausgeber der durch die Fritz Thyssen Stiftung geförderten »Netzbiografie: Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773–1861)«. Er veröffentlicht Beiträge zu seiner Forschung in den Blogs »EsoHist. A blogged history of esotericism and secret societies« (Facebook: EsoHist), »Rheinischer Adel« und »Napoleon auf der Spur«. Webseite: http://uni-koeln.academia.edu/MBraun
The economic, political and social situation in Chile shows a country in transition. Some observers anticipate a broad 'reboot' of the nation. While Chile is still seen by many as an example of progress in South America and of developmental potential in the global South, it faces a complex political constellation, particularly in the aftermath of the re-election of Michelle Bachelet. Many wonder how social and institutional innovations can be incepted without interrupting the country's remarkable success over the past decades. This book provides an interdisciplinary analysis of Chile's situation and perspectives. In particular, it addresses the questions: What is Chile's real socio-political situation behind the curtains, irrespective of simplifications?What are the nation's main opportunities and problems?What future strategies will be concretely applicable to improve social balance and mitigate ideological divisions?The result is a provocative examination of a nation in search of identity and its role on the global stage.Roland Benedikter, Dr. Dr. Dr., is Research Scholar at the Orfalea Center for Global and International Studies, University of California, Santa Barbara, Senior Research Scholar of the Council on Hemispheric Affairs Washington D.C., Trustee of the Toynbee Prize Foundation Boston and Full Member of the Club of Rome.Katja Siepmann, MA, is Senior Research Fellow of the Council on Hemispheric Affairs Washington D.C., Member of the German Council on Foreign Relations, and Lecturer at the Faculty of Interdisciplinary Cultural Sciences of the European University Frankfurt/Oder.The volume features a Foreword by Ned Strong, Executive Director of the David Rockefeller Center for Latin American Studies, Harvard University, and a Preface by Larry Birns, Director of the Council on Hemispheric Affairs, Washington D.C., and Former Senior Public Affairs Officer of the United Nations' Economic Commission for Latin America (Santiago, Chile). Roland Benedikter,Dott.Dr. Dr. Dr., is a European Public Intellectual, Political Scientist and Sociologist serving as Research Scholar of Political Analysis at the Orfalea Center for Global and International Studies of the University of California at Santa Barbara, Trustee of the Toynbee Prize Foundation Boston, Senior Research Fellow of the Council on Hemispheric Affairs Washington D.C. and Full member of the Club of Rome. Previously, he served as Research Affiliate 2009-13 at the Freeman Spogli Institute for International Studies, Stanford University and as Full Academic Fellow 2008-12 of the Potomac Institute for Policy Studies Washington DC (where he remains on the editorial board of the Institute's journal STEPS), and was active for 8 years (1995-2003) in European politics: the Autonomous Government of South Tyrol, a European model region on the border between Italy and Austria, the Federal Union of European Nationalities FUEN and the Assembly of European Regions AER. He was External Examiner and Adviser of two practice-oriented social science study programs of the University of Plymouth, UK, and of a study program on Preschool Peace Education of the University of Kosovo. He has written for Foreign Affairs, Harvard International Review(where he is on the Advisory board), The National Interest, Global Policy, Global Social Policy, New Global Studies, Blätter für deutsche und internationale Politik, European Foreign Affairs Review and Challenge: The Magazine of Economic Affairs, and is a frequent commentator for the Italian national broadcast company Radiotelevisione Italiana(RAI),the German newspaper Die Welt Berlinand the international commentary magazine The European. He is co-author of two Pentagon and U.S. Joint Chiefs of Staff White Papers on the Ethics of Neurowarfare (Pentagon Press, February 2013 and April 2014) and of Ernst Ulrich von Weizsäcker's Report to the Club of Rome 2003: Limits to Privatization: How to avoid too much of a good thing (English 2005, Chinese 2006, German 2007). He is Full Member of various European associations of Political Science, won 4 science awards, and his publications include more than 200 articles and book chapters, 19 books (among them 2 multidisciplinary nation studies on China) and 19 encyclopedia articles. Contact: r.benedikter@orfaleacenter.ucsb.edu or rolandbenedikter@yahoo.de. Katja Siepmann, MA,is a socio-political analyst who cooperates with the Social Research Institute 'Opina' in Santiago de Chile. She is Senior Research Fellow of the Council on Hemispheric Affairs Washington D.C., Member of the German Council on Foreign Relations, Lecturer at the Faculty of Interdisciplinary Cultural Sciences of the European University Frankfurt/Oder and has written for Foreign Affairs, Harvard International Reviewand Challenge: The Magazine of Economic Affairs. Contact: katja.siepmann@googlemail.com.
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In the last few decades, the discipline of Translation Studies has been characterized by a considerable increase of interdisciplinary approaches which both helped to sharpen its profiling and to promote its multilayered epistemological discussions. The contribution of this book to these developments is located on various levels. I claim that in view of its multifaceted forms, translation as practiced in the late Habsburg Empire to a high degree contributed to the construction of cultures in the pluri-cultural space of the Habsburg Monarchy: on the one hand, I have revealed the various layers of translation's constructive character and then – on the basis of Pierre Bourdieu's sociological framework – shed light on the various construction processes on behalf of detailed analyses which focus on the agents involved in these processes. These considerations are then reflected in the delineation of a model which I call the "pluri-cultural communication space of the Habsburg Monarchy". In terms of methodology, I have drawn on post-colonial theoretical frameworks. On such a basis, I have sketched a concept of culture which aims to correspond to the hybrid constellations characteristic to vast parts of the Monarchy and which claims to detect the symbolic forms of ethnically articulated dominance. The metaphorically inspired translation concept developed in the wake of these reflections ("cultural translation") results in conceptualizing a typology of various translation forms which claim to do justice to the complexity of the Monarchy's translatorial practices in the continuum between "communication" and "translation". Primarily on the basis of archival sources, the analysis covers the translatorial practice in the various ministries ("Commission of Terminology ","Bureau of Redaction of the Imperial Law Gazette", "Section of Ciphering and Translatorial Work"), in court (sworn interpreters), and in the diplomatic service, among others. On the other hand, I have worked on extensive corpora analyzing the translation flows both between various languages of the crown lands and with countries outside the Monarchy by adopting numerous parameters (focus: translations into German). Finally, the focus is laid on the translations from Italian, with a particular emphasis on laying bare the construction processes operating in the selection, production, distribution and reception of these translations. The features which make up the construction of culture in the Habsburg context can be particularly detected in two instances: first, in the tensions related to national conflicts which are inscribed in all translation types dealt with in the period under investigation. Secondly, in the phenomenon of bi- and multilingualism which – according to the territory and the legal situation respectively – represented a basic prerequisite for the translation and interpreting activity and as such in many cases made a professional and qualitatively differentiated formation in translation at least at first sight avoidable. Nevertheless, it has been able to reconstruct a gradual institutionalization of the translatorial activity. English version of the book: http://e-book.fwf.ac.at/o:786 - Die Translationswissenschaft der vergangenen Jahre ist durch eine zunehmende interdisziplinäre Auseinandersetzung gekennzeichnet, die der Disziplin zu einer ausgeprägten Profilierung verhalf und vielschichtige wissenschaftstheoretische Diskussionen vorantrieb. Der Beitrag der vorliegenden Arbeit zu dieser Konturierung ist auf mehreren Ebenen zu orten: Zum einen werden, ausgehend von der These, dass das Phänomen der Übersetzung in seinen vielfachen Ausformungen wesentlich zur Konstituierung des plurikulturellen Raumes der Habsburgermonarchie beitrug, verschiedene Schichten des Konstruktcharakters von Übersetzung freigelegt, zum anderen auf der Grundlage des kultursoziologischen Theorierahmens von Pierre Bourdieu die einzelnen Konstruktionsprozesse vor dem Hintergrund detaillierter akteurInnenbezogener Analysen ausgeleuchtet und in die Skizzierung eines "plurikulturellen Kommunikationsraumes der Habsburgermonarchie" übergeleitet. Zur Bestimmung des Beitrages des übersetzerischen Phänomens zur Konstruktion der habsburgischen Kultur im Untersuchungszeitraum 1848-1918 wird in der postkolonialen Theorie Anleihe genommen und ein Kulturkonzept skizziert, das der auf weite Teile der Monarchie zutreffenden hybriden Befindlichkeit zu entsprechen und die symbolischen Formen ethnisch artikulierter Herrschaft zu erfassen sucht. Unter Anwendung des daraus konzipierten metaphorischen Translationsbegriffs ("kulturelle Übersetzung") wird anschließend auf der Basis der translatorischen Praktiken der Habsburgermonarchie eine Typologie der verschiedenen Übersetzungsformen entworfen, die der Vielschichtigkeit dieser Praktiken entlang der Bandbreite von "Kommunikation" bis "Translation" entsprechen. Untersucht wird – vorrangig auf der Grundlage von Archivquellen – zum einen die translatorische Praxis in den Ministerien ("Terminologiekommission", "Redaktionsbureau des Reichsgesetzblattes", "Sektion für Chiffrewesen und translatorische Arbeiten"), bei Gericht (gerichtliche beeidete Dolmetscher), im diplomatischen Dienst etc., zum anderen werden anhand umfangreicher Korpora die Übersetzungsströme zwischen den einzelnen Sprachen der Kronländer und auch mit Ländern außerhalb der Monarchie nach zahlreichen Parametern aufgearbeitet (Schwerpunkt: Übersetzungen ins Deutsche). Der Fokus dieser letztgenannten Untersuchungen wird schließlich auf die Übersetzungen aus dem Italienischen gelegt, wobei besonderes Augenmerk auf die durch Selektion, Produktion, Distribution und Rezeption dieser Übersetzungen vorgenommenen Konstruktionsprozesse gelegt wird. Der kulturkonstruierende Charakter der Translationspraktiken im habsburgischen Kontext ist an zwei wesentlichen Momenten festzumachen: Zum einen an den nationalitätenbezogenen Spannungen, die allen genannten Translationstypen im Untersuchungszeitraum eingeschrieben sind; zum anderen an der Bi- und Plurilingualität, die, je nach Territorium und jeweiliger gesetzlicher Lage, eine grundsätzliche Voraussetzung für die Übersetzungs- und Dolmetschtätigkeit darstellte und als solche eine professionelle und qualitativ differenzierte translatorische Ausbildung vordergründig nicht erforderlich machte. Dennoch ist eine sukzessiv erfolgende Institutionalisierung der translatorischen Tätigkeit rekonstruierbar. Englische Version des Buches: http://e-book.fwf.ac.at/o:786
Lesben und Schwule in der DDR waren einerseits den überall auf der Welt gleichen oder ähnlichen Alltagsdiskriminierungen ausgesetzt. Andererseits gab es eine Reihe von DDR-eigenen und -typischen Diskriminierungen durch den Staat und die Gesellschaft. Zwar ist die wissenschaftliche Erforschung der Alltags- und Lebenswelt von Homosexuellen und der Organisation ihrer Bewegungen in der DDR bereits vorangeschritten - Forschungslücken bestehen jedoch nach wie vor bei der auch in der DDR weit verbreiteten Antihomosexualität. Der vorliegende Tagungsband nimmt die ganze Bandbreite des Themenkomplexes Homosexualität-Antihomosexualität in den Blick. Er enthält die auf der Tagung "Lesben und Schwule in der DDR" im Oktober 2005 gehaltenen Vorträge. Die Veranstaltung wurde vom Landesverband Sachsen-Anhalt des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) e. V. mit Unterstützung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt, der Heinrich-Böll-Stiftung und des LSVD-Bundesverbandes ausgerichtet. --- Hartmut Beyer: Geb. 1948. Dipl.-Ing. Oec. Seit 1984 aktiv in der DDR- und BRDSchwulenbewegung, zuerst in den Kirchlichen Arbeitskreisen Homosexualität in Rostock und Magdeburg. 1987 Mitbegründer des Klubs A3 und langjähriger Vorsitzender des gleichnamigen Vereins. Mitbegründer der AIDS-Hilfe Magdeburg und langjähriges Vorstandsmitglied. Von 1996 - 2004 Mitglied der Landessprecherates des Landesverbandes des LSVD Sachsen-Anhalt. --- Dr. Rainer Herrn: Mitarbeiter der Forschungsstelle zur Geschichte der Sexualwissenschaft der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft (Berlin). Zahlreiche Aufsatz- und Buchveröffentlichungen, Ausstellungen, Lehrveranstaltungen und Vorträge zur Sexual- und Geschlechterwissenschaft sowie zu sexuellen Minderheiten aus wissenschafts-, kultur- und sozialhistorischer Sicht, wie z.B. "Schwule Lebenswelten im Osten: Andere Orte, andere Biografien" (Berlin, 1999). Seit 1982 in der DDRLesben- und Schwulenbewegung, seit 1987 in der Aidsselbsthilfe aktiv. --- Samirah Kenawi: Geb. 1962 in Ostberlin. Ab 1984 in verschiedenen DDR-Frauengruppen und Netzwerken aktiv und nahm im Herbst 1989 an Gründung und Aufbau des Unabhängigen Frauenverband (UFV) teil. Seit 1988 baute sie eine Frauenbibliothek sowie ein Archiv zur ostdeutschen Frauenbewegung auf. Über das Archiv Grauzone - die umfassendste Sammlung zur DDR-Frauenbewegung - veröffentlichte sie mehrere Artikel sowie eine Dokumentation und ein Bestandsverzeichnis. --- Ants Kiel: Geb. 1966, Diplom-Pädagoge. Besucher des Arbeitskreises Homosexualität bei der Stadtmission Halle seit Januar 1987, Mitbegründer des Begegnungs- und Beratungs-Zentrum "lebensart" e. V. Halle. U. a. ehrenamtlicher Mitarbeiter beim Aufklärungsprojekt "Sexuelle Orientierungen und die Vielfalt der Lebensweisen" beim BBZ "lebensart" e. V. --- Marinka Körzendörfer: Geb. 1953 in Berlin/DDR; Dipl.-Journalistin; spätes Coming Out mit 29 mit und durch die Hilfe der ersten Lesbengruppe in der DDR, dem "Arbeitskreis Homosexuelle Selbsthilfe - Lesben in der Kirche" an der Berliner Gethsemane-Gemeinde; aktive Mitarbeit in der DDR-weiten Lesben- und Schwulenbewegung; 1989 Mitgründerin des Unabhängigen Frauenverbandes - UFV; noch im Frauenprojekt "lila offensive". --- Prof. Dr. Rüdiger Lautmann: Geb. 1935, lehrt Soziologie an der Universität Bremen und leitet das Institut für Sicherheits- und Präventionsforschung in Hamburg. Neben den 'offiziellen' Aufgaben seit 1971 Forschungen zur Homosexualität; als Schwuler selbst veröffentlicht mit dem Buch 'Seminar: Gesellschaft und Homosexualität' (Suhrkamp, 1977). Weitere einschlägige Bücher wie "Homosexualität. Handbuch der Theorie- und Forschungsgeschichte" (Campus-Verlag, 1993) oder "Ausgrenzung macht krank. Homosexuellenfeindschaft und HIV-Infektionen" (Westdeutscher Verlag, 2000). Seit 1982 mehrfach in der DDR, zu Forschungen in den Staatsarchiven über den ń 175, Kontaktaufnahme zu Aktivisten. - --- Christian Schenk: Christian (bis 2006 Christina) Schenk MdB a.D., geb. 1952, Dipl.-Physiker. 1983 - 1990 in der Lesben- und Schwulenbewegung der DDR unter dem Dach der Evangelischen Kirche aktiv, insbesondere in der "Lesbengruppe Berlin", 1989 Gründungsmitglied des Unabhängigen Frauenverbandes (UFV) und dessen Vertreter/in am Zentralen Runden Tisch der DDR, 1990-2002 Mitglied des Deutschen Bundestages, u.a. mit dem Arbeitsschwerpunkt Gleichstellungspolitik in Bezug auf lesbische, schwule, trans- und intersexuelle Lebensweisen, gegenwärtig in Transsexuellen- und Transgender- sowie Intersex-Zusammenhängen politisch engagiert. --- Dr. Ursula Sillge: Geb. 1946, Dipl. Agrar-Ing., Soziologin, Dr. phil. Kulturgeschichte. Seit 1968 in Berlin (Ost), Feministin, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin, psychosoziale Beratung, journalistisch und schriftstellerisch tätig, Initiatorin und langjährige Leiterin des Sonntags-Clubs, gründete und leitet das Lila Archiv. Buch: "Un-Sichtbare Frauen - Lesben und ihre Emanzipation in der DDR", Berlin, Verlag Ch. Links, 1991 u.a. Publikationen. - Publikation des Landesverbandes Sachsen-Anhalt des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) und der Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt. In der Broschüre "Lesben und Schwule in der DDR" beschäftigen sich Wissenschaftler, Vertreter der Kirche, Zeitzeugen und Bürgerrechtler mit dem Leben von und den Rahmenbedingungen für Lesben und Schwule in der DDR. Hans-Peter Schulze - Begrüßung (Seite 5), Dr. Lutz Trümper - Grußwort des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Magdeburg (Seite 6), Eduard Stapel - Einleitung (Seite 7), Prof. Dr. Kurt Starke - Leben von Lesben und Schwulen in der DDR. Selbstreflexion und Einstellung von Hetero- zu Homosexuellen und Homosexualität (Seite 9), Christian Schenk - Die Partei(en) in der DDR. Ihre Politik und ihre Ideologie(n) im Blick auf lesbische Lebenswelten (Seite 35), Samirah Kenawi - Die Ersten werden die Letzten sein. Thesen zur Lesbenbewegung in der DDR (Seite 57), Hans-Jochen Tschiche - "Die Kirche ist für alle da, aber nicht für alles!" Die Kirche(n) und ihre (Basis-)Gruppen sowie der besondere Umgang der Kirche(n) mit den Lesben- und Schwulengruppen (Arbeitskreise Homosexualität). (Seite 67), Marinka Körzendörfer - Getrennt kämpfen, vereint zuschlagen? Das Verhältnis von Lesben und Schwulen innerhalb der BürgerInnenrechts-Bewegung(en) in der DDR (Seite 83), Dr. Rainer Herrn - Schwule Männer und die Krankheit Aids in der DDR (Seite 89), Eduard Stapel - Warme Brüder gegen Kalte Krieger. Die DDR-Schwulenbewegung im Visier des Ministeriums für Staatssicherheit. (Seite 99), Dr. Ursula Sillge - Damals war's! Zu Bedingungen, Strukturen und Definitionen der lesbischschwulen Bewegung in der DDR. (Seite 109), Prof. Dr. Rüdiger Lautmann - Warum vergisst die Geschichtsschreibung zur späten DDR den Beitrag der Lesben und Schwulen? (Seite 117), Anhänge: Lesben und Schwule in der DDR. Programm der Tagung. (Seite 137), Hartmut Beyer - Die Gründung des "Klubs A-3?: Ein Auftragswerk der Staatssicherheit? (Seite 139), Ants Kiel - Geschichtlicher Abriss des Arbeitskreises Homosexualität Eisleben (1983/84) und Halle (ab 1984) (Seite 141), Michael Heß - Spuren zu Denkmälern (Tagungsbericht/Presseartikel) (Seite 148), Herbert Potthoff - Lesben und Schwule in der DDR (Tagungsbericht/Presseartikel) (Seite 152), Verzeichnis der Autorinnen und Autoren (Seite 157)
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Der Wissenschaftsrat hat sich zur Zukunft langjähriger Exzellenzcluster positioniert und setzt dabei auf einen Mittelweg.
ES IST EIN KLUGER LÖSUNGSVORSCHLAG für ein Problem, das die Wissenschaftspolitik schon lange umtreibt. Was tun mit langjährigen Exzellenzclustern, die innerhalb ihrer Universitäten eine besondere, ja tragende Rolle spielen und die, wie die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) es formulierte, "profilgebend für den Universitätsstandort und von überregionaler Bedeutung sind"?
Die Frage ist mindestens so alt wie die Fortsetzung der Exzellenzinitiative, die Exzellenzstrategie. Die ExStra sollte zwar den vorher zeitlich begrenzten Wettbewerb auf Dauer stellen, und auch von einer quasi-institutionellen Förderung für Exzellenzuniversitäten war die Rede, beides ermöglicht erst durch die Änderung des Grundgesetz-Artikels 91b im Jahr 2014. Doch gleichzeitig beruht auch die Exzellenzstrategie auf dem Prinzip des Wettbewerbs und der immer neuen – in den meisten Fällen wissenschaftsgeleiteten – Bestenauslese.
Beim Wechsel von Exzellenzinitiative zu Exzellenzstrategie spielten Bund und Länder auf Zeit, indem sie ExIni-Clustern erlaubten, sich im selben Themenfeld, aber unter neuem Namen für die ExStra neu zu bewerben. Allerdings, so die damalige Festlegung, sollte nach zwei weiteren Förderperioden Schluss sein. Das Auswahlverfahren für Periode 2 läuft gerade. Höchste Zeit also zu entscheiden, wie es danach weitergeht.
Deshalb hatte die GWK im Sommer 2022 den Wissenschaftsrat um Empfehlungen gebeten. Die hat er vergangene Woche in einem Positionspapier vorgelegt.
Zukunft für Platzhirsche
Verschiedene Optionen standen im Raum. Die drastischste: Schluss heißt Schluss. Damit alte Platzhirsche nicht den Spielraum für neue, kreative Ansätze verstopfen, müssen selbst die erfolgreichsten Cluster raus aus der Förderung. Die Universitäten und die Länder, so die Argumentation, hätten lange genug Zeit gehabt, sich um Anschlussoptionen zu kümmern.
Das gegenteilige Extrem: Die Langzeit-Cluster werden verstetigt, also auf Dauer gefördert und dabei ähnlich wie etwa Leibniz-Institute regelmäßig evaluiert, als neue Förderlinie innerhalb der Exzellenzstrategie oder als neues Förderprogramm. Doch abgesehen davon, dass das viel vom Geld für frische Ideen weggenommen hätte, drohte hier potenziell eine Systemwidrigkeit: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), zuständig für die Exzellenzclusterförderung, hätte ein solcher Auftrag entgegen ihrer Mission faktisch zum institutionellen Förderer gemacht.
Der Wissenschaftsrat hat sich in seinem Papier nun für einen dritten Weg entschieden. Die langjährigen Exzellenzcluster sollen auch nach der zweiten ExStra-Phase weiter gefördert werden können, und zwar theoretisch unbegrenzt oft, aber in jeder neuen Runde in voller Konkurrenz zu allen Neuanträgen stehen.
In voller Konkurrenz bedeutet, dass sie wie die Neuen wieder zunächst Antragsskizzen einreichen müssen, von denen nur die aussichtsreichsten überhaupt zum Vollantrag aufgefordert werden. In der aktuellen zweiten Förderrunde hingegen, so sehen es die ExStra-Regeln vor, überspringen die bestehende Cluster die Skizzenphase. So soll es nach Meinung des Wissenschaftsrats künftig immer sein: der erste Fortsetzungsantrag ohne Skizze, danach, so kann man das Papier lesen, jede weitere Runde wieder mit Skizze.
Trotzdem noch zu viel Verkrustung?
Das ist schlau, denn sonst wären die Langzeit-Cluster in jeder Runde von vornherein bessergestellt. In der aktuellen Bewerbungsphase zeichnet sich das bereits ab. Es gab 143 neue Antragsskizzen, doch von denen dürfen nur 41 jetzt mit den 57 bestehenden Exzellenzclustern überhaupt per Antrag konkurrieren. Und den bestehenden Clustern wird intern noch dazu eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit eingeräumt im Wettstreit um die etwa 70 Cluster-Plätze.
Den Vertretern der Schluss-ist-Schluss-Fraktion wird selbst die salomonische Wissenschaftsratslösung noch zu viel Verkrustung sein, weil die alten Cluster über einflussreiche Netzwerke in der Wissenschaft verfügen, die ihre positive Begutachtung möglicherweise begünstigen. Für die Universitäten mit Langzeit-Clustern dagegen bedeutet die Lösung, dass sie nicht langfristig auf die Förderung bauen, sondern, wie der Wissenschaftsrat betont, ständig gefordert sind, "aus der langjährigen Förderung von Exzellenzclustern hervorgegangene, leistungsstarke Teilstrukturen in Universitäten langfristig zu erhalten und dafür gezielt und frühzeitig nach Anschlussfinanzierungen zu suchen".
In begründeten Ausnahmefällen, empfiehlt der Wissenschaftsrat, soll es auf Antrag und nach Begutachtung eine Zwischenfinanzierung von höchstens vier Jahren ab dem zweiten Jahr nach Förderende geben. Aber nur, um die Realisierung eines nachhaltigen Nutzungs- und Finanzierungskonzepts zu unterstützen.
Jetzt sind Bund und Länder wieder dran. Sie müssen in der GWK entscheiden, ob sie das Votum des Wissenschaftsrats übernehmen. Falls jetzt jemand Befangenheit vermutet, weil der Wissenschaftsrat ja selbst für die Administration der ExStra-Förderlinie "Exzellenzuniversitäten" zuständig ist, dem versichert das Gremium gleich in der Vorbemerkung: Der Forschungsausschuss, der mit dem Papier betraut wurde, habe seine Empfehlungen unabhängig von den im Wissenschaftsrat und in der DFG mit der Exzellenzstrategie beauftragten Gremien erarbeitet. Von praktischer Bedeutung würde die Änderung 2032, wenn die kommende ExStra-Förderphase endet. Die Bewerbungsrunde dafür würde aber schon deutlich früher starten.
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Studierende brauchen wieder etwas länger bis zum Abschluss. Trotzdem bleiben durchschnittliche Studiendauer und Alter der Hochschulabsolventen meilenweit unterhalb der Vor-Bologna-Zeiten.
Hörsaal der Universität Heidelberg. Foto: Tyr-asd, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons.
WAS WAR DAS für eine Aufregung vor 15, 20 Jahren, als in Deutschland ein Diplom- und Magister-Studiengang nach dem anderen durch Bachelor und Master abgelöst wurde. Schmalspur! Verschulung! Ökonomisierung! Ein bisschen narzisstische Kränkung dürfte hier und da auch dabei gewesen sein, schließlich gab die Bundesrepublik mit dem Übergang zu den international gängigen gestuften Abschlüssen einen mitteleuropäischen Sonderweg auf.
Tatsächlich war der Wandel weitreichend: Bis zur sogenannten Bologna-Reform war es vor allem in den Geisteswissenschaften üblich, den Studenten im Namen der wissenschaftlichen Freiheit kaum Vorschriften bei der Gestaltung ihres Studiums zu machen und sie im Extremfall bis zum Examen mit abschlussrelevanten Prüfungen zu verschonen. Während die Bachelor- und Masterprogramme häufig sehr detaillierte Curricula haben und es von Anfang an Kreditpunkte und Bewertungen gibt, die sich auf die Abschlussnote auswirken.
Die Aufregung von damals, statt Inhalten und Reflexion gehe es jetzt um die stupide Jagd nach Credits, liegt den meisten Studierenden von heute fern. Sie kennen es halt nicht anders, mögen manche Altvordere mitleidig sagen. Vielleicht haben viele aber auch einfach andere Probleme. Die Finanzierung ihres Studiums zum Beispiel.
Zur Einordnung der Reform aus heutiger Sicht hilft es, sich die Zeit davor in Erinnerung zu rufen. Vor zwei Jahrzehnten gab es weniger belastbares statistisches Material als heute, doch hatte der Wissenschaftsrat 2001 in einer wahren Fleißarbeit über 200 universitäre Studiengänge auf ihre tatsächliche Studiendauer ausgewertet. Ergebnis: In nur elf von 132 untersuchten Magister- und Diplom-Studiengängen schafften mehr als 30 Prozent der Studierenden den Abschluss in der offiziellen Regelstudienzeit, und selbst diese Zahl war noch ins Positive verzerrt. Denn sieben dieser elf Programme wurden an den – in der Regel anders strukturierten – künstlerischen Hochschulen angeboten.
Mitte der 90er Jahre war der durchschnittliche Uniabsolvent über 30
Umgekehrt betrug in 15 Studiengängen der Anteil der – je nach Sichtweise selbstbestimmten oder orientierungslosen – Absolventen in der Regelstudienzeit: null Prozent. Und im Durchschnitt dauerte das Studium so lange, dass laut Statistischem Bundesamt 2002 der typische Uniabsolvent 28,9 Jahre zählte. Übrigens schon ein Fortschritt gegenüber 1996, da war er über 30. Fairerweise muss man sagen, dass der Vergleich zu heute etwas hinkt, weil die früher im Westen üblichen 13 Jahre bis zum Abi zwischenzeitlich zum Teil auf zwölf Jahre sanken und die Wehrpflicht ausgesetzt wurde.
Doch kann das nur den kleineren Teil des riesigen Abstands zu heute erklären: 2022 lag das mittlere Alter beim Uni-Masterabschluss bei 26,1 Jahren. Und 31 Prozent schafften die Regelstudienzeit – über alle Programme und Hochschulformen hinweg allerdings. Ja, 2015 waren es sogar 37 Prozent, wie neulich die FAZ zu Recht anmerkte. Doch kann man den Anstieg der durchschnittlichen realen Studiendauer bis zum Erstabschluss zwischen 2015 und 2022 mit 0,3 auf 8,1 Semester als kaum mehr als homöopathisch bezeichnen. Und er dürfte vor allem damit zu tun haben, dass über die Jahre alle ein wenig entspannter geworden sind mit den einst neuen Studiengängen, auch dank mancher Lockerung nach studentischen Protesten, und Profs wie Studierende die sehr wohl vorhandenen Freiräume nutzen. Wie sich Corona und die Inflationskrise ausgewirkt haben, wird so richtig allerdings erst in den Statistiken der nächsten Jahre zu sehen sein.
Unterdessen ließe sich lange und komplex über die Frage streiten, inwieweit es Bologna überhaupt erst möglich machte oder begünstigt hat, dass heute rund eine Million junge Menschen mehr studieren als 2002. Fest steht: Ein anderes explizites Ziel der Reform, die nachhaltige Senkung der Studienabbrecherquoten, hat sich kaum erfüllt. Im Uni-Bachelor gab es laut Deutschem Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) zwischen 2016 und 2020 sogar einen Anstieg von 32 auf 35 Prozent, während es an HAWs von 25 auf 20 Prozent herunterging. Immerhin: Wer heute im Master abbricht, hat schon einen ersten Abschluss. Wer früher das Diplom oder die Magisterprüfungen nicht schaffte, stand noch nach neun, zehn oder mehr Semestern ohne jeden akademischen Grad da.
Heilsames Mehr an Orientierung
Umgekehrt hatten 2016 nur noch 23,2 Prozent der fortgeschrittenen Studierenden einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt hinter sich, 2,3 Prozentpunkte weniger als ihre Vorgänger 2012, was DZHW-Forscher als eine "Auswirkung des noch neu eingeführten gestuften Bachelor-Master-Studiums und dessen stärker strukturierten Studien- und Prüfungssystems" bezeichnen. Für den noch stärkeren Rückgang 2020 auf nur noch 18,9 Prozent, sagen die Forscher, sei dann aber wohl die Pandemie verantwortlich gewesen.
Zurück zur Studiendauer. Trotz ihres leichten Anstiegs waren 2022 immer noch fast Dreiviertel (73,7 Prozent) der Studierenden innerhalb von ein bis zwei Semestern über der Regelstudienzeit fertig. Das ist weiter ein großartiger Wert. Zumindest wer das Studium als Zwischenstation sieht auf dem Weg in ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben, dürfte – genau wie die oftmals als Finanziers fungierenden Eltern – froh sein über diese Entwicklung dank Bologna. Vielleicht ist es Zeit, den Vorwurf der Verschulung von einst ins Positive zu wenden: Vielen Studierenden hat das Mehr an Orientierung offenbar gutgetan.
Dieser Kommentar erschien heute zuerst in meiner Kolumne "Wiarda will's wissen" im Tagesspiegel.
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Das dynamische Aufstreben rechtspopulistischer Parteien macht auch vor Deutschland nicht Halt. Aufgrund steigender Umfragewerte und der Tatsache, dass AfD-Politiker bereits wichtige Ämter mit Entscheidungsbefugnissen besetzen, müssen sich Lehrkräfte zunehmend mit der Frage auseinandersetzen, wie mit Positionen der AfD im Unterricht umgegangen werden soll. Ob sie toleriert, kritisch aufgearbeitet oder gänzlich unterbunden werden sollen, ist eine der vielen schmalen Gratwanderungen, die Lehrerinnen und Lehrer tagtäglich beschreiten müssen.Die Beantwortung dieser Fragen ist komplex in der Theorie und in der Praxis nicht immer zufriedenstellend umsetzbar. Grundsätzlich sieht sich vor allem die politische Bildung täglich mit der ohnehin schon schwierigen Aufgabe konfrontiert, alles, was in der Wissenschaft kontrovers erscheint, auch im Unterricht kontrovers zu behandeln.Was die Äußerungen von Rechtspopulisten sehr gefährlich macht, ist zum einen die Tatsache, dass jene Behauptungen teilweise nicht an der Wahrheit orientiert sind, und zum anderen, dass sie häufig ihre radikalen Positionen mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung zu rechtfertigen versuchen. Nun bleibt die Frage erlaubt, ob und wann das Recht auf freie Meinungsäußerung Grenzen hat und inwieweit Lehrende in einem solchen Fall intervenieren dürfen.Dass die AfD bereits im Unterricht präsent ist, zeigt unter anderem die Einführung einer digitalen Meldeplattform, auf der Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern diejenigen Lehrerinnen und Lehrer melden können, die sich kritisch über die AfD äußern. In einem solchen Fall spricht die AfD von der Verletzung der Neutralitätspflicht, der Lehrende unterliegen. Aber ist die Neutralitätspflicht der Lehrpersonen tatsächlich so streng geregelt?Einschüchterungsversuche dieser Art erinnern stark an totalitäre Systeme, die eine freie Meinungsäußerung bereits im Schulalter zu verhindern versuchen. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Positionen der AfD stellt jedenfalls keine einseitige Indoktrination dar (vgl. meinUnterricht 2024). Die Frage, die sich nun stellt: Müssen Lehrerinnen und Lehrer alle Positionen der AfD im Unterricht kontrovers beleuchten?Grundsätzlich sind für Lehrerinnen und Lehrer die Rechtsprechungen aus den Schul- und Beamtengesetzen maßgebend, die sie dazu verpflichten, antidemokratische und menschenverachtende Positionen als solche kenntlich zu machen und sie zu unterbinden (vgl. Hentges/Lösch 2021). Lehrende dürfen sich darüber hinaus im Hinblick auf die Gefährdung der Demokratie und Menschenrechte politisch nicht indifferent verhalten, sondern sich mit erheblicher Präsenz der Demokratieerziehung widmen (vgl. Wrase 2020).Zusätzlich muss zur Beantwortung dieser Frage der Beutelsbacher Konsens herangezogen werden. In ihm fest verankert – zwar nicht rechtlich bindend, jedoch Maßstab guten und inhaltlich ausgewogenen (Politik-)Unterrichts – sind folgende drei Prinzipien: Das Kontroversitätsgebot, das Indoktrinationsverbot sowie die Schülerorientierung. Ersteres legt dabei fest, dass alles, was in der Wissenschaft und in der Politik kontrovers diskutiert wird, auch im Unterricht kontrovers erscheinen muss. Das Indoktrinationsverbot soll verhindern, dass Schülerinnen und Schülern eine politische Meinung aufgezwungen wird, während die Schülerorientierung Lernende in die Lage versetzen soll, in der sie ihre eigene Interessenlage reflektieren und analysieren können.Cheema (2021) plädiert dafür, dass Schülerinnen und Schülern die Grundlage für kontroverse Diskussionen vermittelt werden, jedoch entbehre die Vermittlung antiaufklärerischer Positionen dabei jeglicher Grundlage, weswegen das Kontroversitätsgebot in diesem Fall nicht gelte. Auch die Forderung nach Neutralität sei in dieser Hinsicht definitiv ein Missbrauch des Beutelsbacher Konsens (vgl. ebd.).Das Neutralitätsgebot darf keinesfalls mit der Behauptung verwechselt werden, Lehrende dürften bei der Äußerung demokratiefeindlicher Positionen – sollten sie im Unterricht geäußert werden – keine Stellung beziehen (vgl. Niendorf/Reitz 2019). Genau in einem solchen Moment kann nicht mehr von der freien Meinungsäußerung gesprochen werden, die eine Neutralität des Lehrenden einfordert, sondern bewegt sich in den Bereich, in dem Lehrerinnen und Lehrer für die Einhaltung demokratischer Prinzipien einstehen müssen.Zudem gibt es kein Gebot vollständiger politischer Neutralität von Lehrkräften in der Schule. Im Beamtenrecht heißt es hierzu vielmehr, "dass Beamte bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren haben, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt" (Wrase 2020). Dies wird allerdings erst dann verletzt, wenn Lehrpersonen gegenüber den Schülerinnen und Schülern einseitig oder provokativ für eine bestimmte politische Auffassung oder eine Partei werben (vgl. ebd.). Auch ist das Neutralitätsgebot nicht gleichzusetzen oder zu verwechseln mit der Forderung, eine Lehrperson dürfe im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung keine Stellung beziehen (vgl. Niendorf/Reitz 2019).Zwar müssen Lehrerinnen und Lehrer politische Sachverhalte ausgewogen und sachlich behandeln, ihre eigenen Überzeugungen brauchen sie deswegen aber nicht verbergen, vorausgesetzt, sie zwängen diese den Schülerinnen und Schülern nicht auf und sie tragen Sorge dafür, dass andere Auffassungen ausreichend zur Geltung kommen. Außerdem bedeutet das Gebot der parteipolitischen Zurückhaltung für Lehrkräfte auch nicht, dass alle im demokratischen Parteienspektrum vertretenen Auffassungen bis zur Grenze der Verfassungsfeindlichkeit gleichermaßen als legitim darzustellen sind.Was im Unterricht nicht toleriert werden darf, sind fremdenfeindliche, rechtspopulistische oder sonst diskriminierende Auffassungen. Diese erfordern von Lehrpersonen ein unmissverständliches Einschreiten und Unterbinden unter Verweis auf die demokratischen Grundsätze sowie die Menschenrechte (vgl. ebd.). Es entspricht zudem einer Erziehung im Sinne der Werteordnung des Grundgesetzes sowie der Landesverfassungen und Schulgesetze, dass sich Lehrpersonen klar gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus positionieren (vgl. Wrase 2020).Äußerungen von Politikerinnen und Politikern rechtspopulistischer Parteien wie der AfD sollten grundsätzlich im Unterricht thematisiert und kritisch betrachtet werden, schließlich könnte eine Nichtberücksichtigung der Partei wieder in die Karten spielen und außerdem lebt die Debattenkultur von legitimen kontroversen Argumenten. Zudem ist die Thematisierung wichtig für die Erfüllung des Beutelsbacher Konsens, denn damit Schülerinnen und Schüler ihre eigene Interessenlage analysieren können, müssen Fakten neben Behauptungen und Pauschalisierungen treten (vgl. Drücker).Zusammenfassend ist es daher stets ratsam, Positionen rechtspopulistischer Parteien wie die der AfD im Unterricht zu thematisieren und kritisch zu hinterfragen, sofern diese keine rassistischen oder demokratiefeindlichen Aussagen beinhalten. Damit der Beutelsbacher Konsens erfüllt wird, ist es ratsam, allen Ansichten gleichermaßen Beachtung zu schenken und den Schülerinnen und Schülern keine politische Meinung aufzuzwängen – dies widerstrebt einer funktionierenden Debattenkultur in demokratischen Staaten ohnehin. Lehrpersonen dürfen in diesem Fall jedoch ihre Meinungen frei äußern, müssen den Lernenden aber auch zu verstehen geben, dass sie bei anderen Ansichten keine schulischen Nachteile zu befürchten haben.Aufgrund der Tatsache, dass einige Äußerungen von Politikerinnen und Politikern der AfD nicht an der Wahrheit orientiert sind, könnte es hier ebenfalls ratsam sein, gemeinsam mit den Lernenden an der Wahrheit orientierte Fakten bloßen emotionalen Behauptungen gegenüberzustellen. Was keinesfalls toleriert werden darf, sind Positionen, die die Demokratie verunglimpfen oder Personen diffamieren und rassistisch beleidigen – hier ist ein Einschreiten der Lehrkräfte unumgänglich.LiteraturCheema, Saba-Nur (2021): Verschwörungserzählungen und politische Bildung. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 71. Jahrgang 35-36/2021. Drücker, Ansgar (2016): Der Beutelsbacher Konsens und die politische Bildung in der schwierigen Abgrenzung zum Rechtspopulismus. In: Benedikt Widmaier/Peter Zorn (Hrsg.): Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens? Eine Debatte der politischen Bildung, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2016, S. 123-130. Hentges, Gudrun/Lösch, Bettina (2021): Politische Neutralität vs. politische Normativität in der politischen Bildung. In: Hubacher, Manuel S./Waldis, Monika (Hrsg): Politische Bildung für die digitale Öffentlichkeit: Umgang mit politischer Information und Kommunikation im digitalen Raum. Wiesbaden: Springer VS. MeinUnterricht Redaktion (2024): Meldeportale der AfD: Was dürfen LehrerInnen im Unterricht äußern? In: https://www.meinunterricht.de/blog/meldeportale-der-afd-was-duerfen-lehrerinnen-im-unterricht-aeussern/. Niendorf, Mareike/Reitz, Sandra (2019): Schweigen ist nicht neutral. In: Deutsches Institut für Menschenrechte. Wrase, Michael (2020): Wie politisch dürfen Lehrkräfte sein? In: Aus Politik und Zeitgeschichte. In: https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/APuZ_2020-14-15_online.pdf.
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Laut einer neuen Prognose könnte sich der Lehrermangel an den Grundschulen schon dieses Jahr in sein Gegenteil umkehren. Wie kann das sein? Und was bedeutet das für die Bildungspolitik?
DIE NEUE PROGNOSE kommt zu einem neuralgischen Zeitpunkt. Für den Zeitraum von 2023 bis 2035 würden bundesweit voraussichtlich 45.800 Grundschullehrkräfte mehr zur Verfügung stehen, als erforderlich wären, um den Unterricht abzudecken, teilt die Bertelsmann-Stiftung am Mittwoch mit. Schon dieses Jahr soll die Zahl der Bewerber die der angebotenen Stellen bundesweit um rund 2.300 Personen übersteigen, haben der Essener Bildungsforscher Klaus Klemm und der Bildungsexperte Dirk Zorn berechnet. "Der Lehrkräftemangel an Grundschulen ist bald überwunden", lautet ihre Schlussfolgerung.
Dabei hatte zum Beispiel noch im Januar 2023 der Vorsitzende der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz, Olaf Köller, gewarnt, der größte Lehrkräftemangel herrsche an den Grundschulen und den nichtgymnasialen Schulformen.
Da wusste freilich noch keiner, wie stark die Geburtenzahlen in Deutschland sinken würden. Allein zwischen 2021 und 2022 rutschte die sogenannte Geburtenziffer laut Statistischem Bundesamt von 1,58 Kindern pro Frau auf 1,46 ab. Der niedrigste Stand seit 2013. Und kamen 2021 noch 795.500 Kinder in Deutschland zur Welt, sollen es 2023 mit 689.300 über 100.000 weniger gewesen sein.
Die KMK war in ihrer kürzlich veröffentlichten, allerdings intern seit längerem vorliegenden Prognose bereits von einem leichten Bewerberüberschuss von 6.300 Lehramtsabsolventen an den Grundschulen bis 2035 ausgegangen, nun sollen es laut Bertelsmann-Stiftung siebenmal so viele werden. Was ernstzunehmen ist, denn in der jüngeren Vergangenheit lag Klemm mit seinen Voraussagen stets deutlich besser als die KMK.
Kultusminister stehen vor weitreichenden Reformbeschlüssen
Neuralgisch ist der Zeitpunkt, weil die Kultusminister kurz vor weitreichenden Beschlüssen zur Reform des Lehramtsstudiums stehen, die vor allem für mehr Flexibilität bei Zugang und Studienmodellen sorgen sollen. Im Dezember 2023 hatte die SWK dazu ihre Empfehlungen vorgelegt, Mitte März will die KMK entscheiden. Viele Länder haben sich unterdessen längst auf den Weg gemacht. Hauptargument dafür war der Lehrkräftemangel. Lässt der Druck zu Veränderungen auf der Zielgerade nun nach, weil es bis einschließlich Klasse vier – zumindest bundesweit betrachtet – Entwarnung gibt?
Auch wenn sie das explizit nicht sagen – genau das scheinen auch die Urheber der neuen Bertelsmann-Prognose zu befürchten. "Angesichts der schlechten Nachrichten für das deutsche Bildungssystem in den vergangenen Monaten, vom IQB-Bildungstrend bis PISA" seien die neuen Zahlen "eindeutig ein Lichtblick", sagt Dirk Zorn. Zusammen mit Klemm mahnt er – wie im Dezember schon die SWK – die Bildungspolitik, die Geburtenentwicklung aktueller zu berücksichtigen, um belastbarere Prognosen zur Schülerzahl und damit zum künftigen Bedarf an Lehrkräften zu treffen. Dazu müssten allerdings auch die Ausbildungswege "so flexibel gestaltet sein, dass sie besser auf demografische Schwankungen reagieren können, etwa durch Quereinstiegs-Masterstudiengänge". So könne der schon oft beobachteten Zyklus aus Mangel- und Überschussphasen in der Ausbildung von Lehrer:innen durchbrochen werden.
Kurzum: Eine grundlegende Modernisierung des Lehramtsstudiums mag durch den Lehrkräftemangel getrieben und leichter durchsetzbar sein, überfällig wäre sie auch ohne. Neuralgisch ist der Zeitpunkt der Prognose allerdings auch deshalb, weil die öffentlichen Haushalte so unter Druck sind, dass die Finanzminister in den Ländern eine willkommene Gelegenheit zur Kostensenkung sehen könnten.
Was wiederum in gleich mehrfacher Hinsicht ein Fehler wäre. Weil erstens von 2026 an für Grundschüler der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz gilt, der personell fast nirgendwo hinterlegt ist bislang. Und da weiter ein massiver Erziehermangel herrscht, käme ein Überschuss an Grundschullehrkräften wie gerufen.
Das gleiche gilt – zweitens – für das milliardenschwere Startchancen-Programm, bei dem Bund und Länder gerade die letzten Details verhandeln. Wenn allein rund 2.400 Grundschulen in sozialen Brennpunkten eine besondere Förderung erhalten sollen, brauchen sie dafür die nötigen Fachkräfte. Soll heißen: zusätzliche Grundschullehrer. Zorn, Bildungsdirektor der Stiftung, spricht von einer "seltene(n) Gelegenheit, die Schulen mit den größten Bedarfen personell deutlich besser auszustatten."
Bedenkt man nur diese beiden Punkte, ist vom vermeintlichen Grundschullehrer-Überschuss bis 2035 nicht mehr viel übrig. Drittens, und auch das beeilen sich Prognosen-Urheber zu betonen, bleibt der Lehrkräftemangel ja auch anderswo zumindest auf absehbare Zeit – und teilweise umso heftiger – bestehen. Zum Beispiel in den Klassen fünf und sechs, wo er mithilfe der Grundschullehrer ebenfalls abgemildert werden könnte. Genauso in ländlichen Gebieten, mitunter übrigens auch an Grundschulen, und wo Olaf Köllers Prognose von Anfang 2023 ebenfalls noch aktuell ist, an den nichtgymnasialen Schulformen, außerdem durch die Bank in den MINT-Fächern. Und genau an diesen Stellen setzen viele der geplanten Reformen an.
Auch wenn sich die Trendwende beim Lehrkräftebedarf bis zum Ende des Jahrzehnts allmählich durch die Jahrgänge hocharbeiten könnte: Die Kultusminister sollten sich durch die neuen Zahlen und die raschen demographischen Veränderungen, die sie abbilden, in ihren Veränderungswillen hin zu mehr Flexibilität eher noch bestärkt sehen. Und den Rücken gegenüber den Finanzminister gerade machen.
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Deutschlands Schulen haben Nachholbedarf in der Demokratiebildung, mahnt eine Expertenkommission. Der Bildungsökonom Ludger Wößmann sagt, was jetzt passieren sollte – und warum es Zeit ist, mit alten Vorurteilen aufzuräumen.
Ludger Wößmann, 50, leitet das ifo Zentrum für Bildungsökonomik und ist Professor für Bildungsökonomie an der Universität München. Foto: ifo Institut | Enno Kapitza.
Herr Wößmann, Sie haben in der Kommission "Demokratie und Bildung" mitgearbeitet. Die Hertie-Stiftung hatte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik, Medien und Zivilgesellschaft zusammengebracht, um Empfehlungen für die Demokratiebildung an Schulen zu erarbeiten. Ein Feld, das vielen inhaltlich diffus erscheint. Als Bildungsökonom sind Sie aber für klare Statements bekannt. Dann sagen Sie doch mal: Was ist für Sie die wichtigste Aussage der Kommission?
Das ist vor allem die Feststellung, dass Demokratiebildung in der Schule unbedingt auf die nationale politische Agenda gehört. Demokratie funktioniert nur, wenn die Menschen sie mitmachen und gestalten, und die Schulen sind diejenigen Einrichtungen, wo alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden und die dafür nötigen Kompetenzen und Einstellungen entwickeln. Das war immer schon wichtig, aber das Thema hat jetzt eine besondere Aktualität: Die Digitalisierung aller Lebensbereiche bestärkt den Trend, dass unsere Gesellschaft in verschiedene, oft antagonistische Gruppen und Lebenswelten auseinanderdriftet. Zugleich wird unsere Demokratie von außen durch autokratische Gegenentwürfe wie in China oder Russland herausgefordert. Nur Menschen, die die Demokratie verstehen und wertschätzen, werden sie – und damit unseren freiheitlichen Lebensentwurf – am Ende auch verteidigen.
Wie wollen Sie sicherstellen, dass es nicht nur bei schönen Worten bleibt, sondern wirklich etwas passiert?
Der Schlüssel liegt in mehr Verbindlichkeit. Die Kultusministerkonferenz (KMK) sollte verbindliche Bildungsstandards für die Demokratiebildung entwickeln, wie wir sie bereits für Deutsch, Englisch oder Mathematik haben. Und zweitens brauchen wir eine Art Demokratie-Pisa.
Was meinen Sie damit?
Durch die Bildungsstandards definieren wir die Kompetenzen, die Bürger für die Gestaltung der Demokratie und ihre Teilhabe an der Gesellschaft brauchen. Und diese Kompetenzen müssen wir dann in einem zweiten Schritt auch messen, um zu sehen, ob die Schulen sie wirklich vermitteln.
"Ich glaube durchaus, dass wir uns in einem großen Teil der Gesellschaft sehr schnell auf Kernelemente dessen einigen könnten, was eine notwendige Demokratiebildung ausmacht."
Sie glauben also wirklich, dass man demokratische Bildungskompetenzen nicht nur definieren, sondern sie auch messen kann?
Ja, natürlich. Sie sind vielleicht etwas weicher, unbestimmter als Basiskompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Aber ich glaube durchaus, dass wir uns in einem großen Teil der Gesellschaft sehr schnell auf Kernelemente dessen einigen könnten, was eine notwendige Demokratiebildung ausmacht. Es gibt ja längst aussagekräftige Vorbilder, an denen wir uns orientieren können, zum Beispiel die International Civic and Citizenship Education Study (ICCS), bei der in der Vergangenheit die meisten westlichen Länder mitgemacht haben. Im Gegensatz zu Deutschland.
Was misst die ICCS?
Es geht darum, inwieweit junge Menschen in der Schule darauf vorbereitet werden, ihre Rolle als Bürgerinnen und Bürger in der Demokratie zu übernehmen, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit anerkennen. Schülerinnen und Schüler der achten Klasse werden nach ihrem Wissen über demokratische und zivilgesellschaftliche Konzepte und ihre Kompetenzen zur Analyse des politischen Geschehens befragt, aber auch über ihre für die Demokratie relevanten Einstellungen wie Toleranz und institutionelles Vertrauen und über ihre Partizipationsabsichten. Anhand all dessen werden sie in verschiedene Kompetenzstufen eingeordnet, analog zu internationalen Bildungsvergleichen wie TIMSS oder IGLU. Übrigens steht hinter der ICCS mit der International Association for the Evaluation of Educational Achievement (IEA) auch dieselbe Organisation wie bei TIMSS und IGLU.
Und Deutschland war bislang nicht dabei?
Es gab seit den 2000ern mehrere Erhebungsrunden, bei der letzten hat nur Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Forschungsprojekts teilgenommen, an der aktuellen noch Schleswig-Holstein. Das ist echt traurig. Wir brauchen belastbare Befunde für ganz Deutschland, am besten sogar heruntergebrochen auf die einzelnen Bundesländer.
"Eine stärkere Berücksichtigung demokratischer Bildung bedeutet nicht, dass das Leistungsprinzip in der Schule geschwächt wird, ganz im Gegenteil."
Bleibt die Frage, ob mehr Raum für Demokratiebildung, für Klassenlehrerstunden, für Schülerparlamente und Abstimmungen aller Art nicht dazu führt, dass noch weniger Zeit für die klassische Bildung bleibt, obwohl je nach Erhebung bereits 20, 25 Prozent der Schüler bei Lesen, Schreiben oder Rechnen abgehängt sind.
Erstmal will ich mit einem anderen Vorurteil aufräumen. Mehr Demokratiebildung bedeutet nicht, dass jetzt alle Prozesse in der Schule durchdemokratisiert werden, dass am Ende die Schüler darüber abstimmen können, welchen Schulstoff sie lernen wollen oder welche Noten sie bekommen. Zu Ihrer eigentlichen Frage: Natürlich könnte man einen Trade-Off erwarten, wenn am Ende nicht mehr Zeit für Unterricht insgesamt zur Verfügung steht. Allerdings zeigt die Bildungsforschung: Praktisch spielt das kaum eine Rolle. Wenn eine Schule in einem Bereich besonders gut in der Lage ist, ihren Schülern erfolgreich Kompetenzen zu vermitteln, kann sie das meistens auch in den anderen Bereichen. Und wenn eine Schule es in einem Bereich nicht schafft, hat sie meist auch in allen anderen Lernfeldern Probleme. Es geht also um die Qualität von Schule insgesamt. Soll heißen: Eine stärkere Berücksichtigung demokratischer Bildung bedeutet eben nicht, dass das Leistungsprinzip im Sinne möglichst guter Ergebnisse in der Schule geschwächt wird, ganz im Gegenteil.
Apropos Leistungsprinzip: Die Linke will die Noten abschaffen, das Sitzenbleiben ebenfalls.
Leistung lässt sich auf unterschiedliche Weisen fördern, messen und bescheinigen. Wer aber generell den Vorschlag macht, Noten und Sitzenbleiben abzuschaffen, muss vorher erklären, was er an deren Stelle setzen will. Sonst erweist man ausgerechnet den Kindern aus sozial benachteiligten Verhältnissen den größten Bärendienst – weil die zu Hause oft nicht die Bedeutung von Bildungsleistungen für den Erfolg in unserer Gesellschaft vermittelt bekommen.
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