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In: Schriften zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte Band 88
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Die Rekonstruktionsthese von Werner Abelshauser, mit der seit fast 20 Jahren das deutsche »Wirtschaftswunder« erklärt wird, liefert keine umfassende Erklärung für den Wiederaufstieg Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Denn die Sicht auf die Nachkriegszeit darf eine kritische Auseinandersetzung mit der Unternehmensbesteuerung in der frühen Bundesrepublik und den daraus entstehenden Verteilungskonflikten nicht unbeachtet lassen. Erstmals untersucht eine geschichtswissenschaftliche Arbeit am Beispiel der Automobilindustrie die Voraussetzungen und Folgen solider Finanzierung nach der Währungsreform. Die Verbindung akteurzentrierter Konzepte mit modernen betriebs- und geschichtswissenschaftlichen Methoden zu einem interdisziplinären Forschungsansatz macht die spannungsvolle Wechselwirkung zwischen der Besteuerung deutscher Automobilhersteller und gesellschaftspolitischen Interessen erkennbar und öffnet neue Perspektiven auf bislang kaum beachtete Aspekte des »Wirtschafswunders«. / »Financing the German Motor Car Industry« -- Although in use for nearly 20 years, Werner Abelshauser's reconstruction thesis does not deliver a comprehensive explanation for the rise of Western Germany after WWII. The view on the post-war period may not exclude a thorough analysis of Germany's taxation of businesses and the subsequent conflicts with regard to the distribution of wealth. For the first time, historical research analyses the success factors und consequences of sound financing using the example of the German motor car industry
In: Schriften zur Verfassungsgeschichte Band 85
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Auch wenn Demokratie heute untrennbar mit dem Postulat des allgemeinen und gleichen Wahlrechts verknüpft ist, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Wahlsystem nichts von Natur Gegebenes, Unumstößliches ist. Eindrucksvollen Beleg hierfür liefert nicht zuletzt jahrhundertelanges politisches Ringen um eine Einigung in der Wahlrechtsfrage. Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung normativer Erscheinungsformen, (rechts-)philosophischer und politischer Rechtfertigung und der Ursachen der Überwindung des Zensuswahlrechts in Frankreich und Deutschland. Das Zensuswahlrecht als spezielle Form eines beschränkten Wahlrechts knüpft politische Partizipation an Bedingungen wie z.B. Steuerleistung, (Grund-)Besitz oder Bildung. Dabei zeigt die Untersuchung umfassend unterschiedliche zensitäre Gestaltungsformen auf, kommt dabei aber zu dem Ergebnis, dass sich deren Rechtfertigung auf einige wenige, länderübergreifend wiederkehrende Argumentationsmuster zurückführen lässt. / »Census Suffrage« -- The paper examines normative forms, philosophical and political justifications and reasons for the abolishment of census suffrage in France and Germany. As a type of limited vote, census suffrage combines political participation with minimum payment of taxes or acres, for example. The book elaborates on different types of census suffrage systems and shows that their justification can be traced back to only few patterns of argumentation which reoccur in both countries.
In: Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht Band 30
In: Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht - Studies in International and European Criminal Law and Procedure 30
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Zwischen 1945 und 1949 fanden in Nürnberg 13 Strafprozesse statt, die sich mit den Verbrechen, die während der Zeit des »Dritten Reichs« begangen wurden, juristisch auseinandersetzten. Neben dem Hauptkriegsverbrecherprozess wurden zwölf Nachfolgeprozesse durchgeführt, in denen jeweils einzelne Berufseliten aufgrund ihrer Verstrickung in das NS-Regime angeklagt wurden. Der dritte der Nachfolgeprozesse war der »Juristenprozess«. Im Fokus der Verhandlungen stand unter anderem das vor den Sondergerichten und dem Volksgerichtshof gesprochene Justizunrecht, sowie die diskriminierende und rassistische Gesetzgebung. Einer der Angeklagten war der ehemalige Vorsitzende Richter am Sondergericht Nürnberg, Oswald Rothaug. Die Arbeit untersucht, welche Argumente Rothaugs Verteidiger Josef Kößl gegen die ihn erhobenen Vorwürfe – unter anderem die Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – vorbrachte. Letztlich wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe aber nicht verhindert. / »Criminal Defence Strategies during the Nuremberg Justice Trial Using the Example of the Defendant Oswald Rothaug« -- 13 war crimes trials took place in Nuremberg, after World War II. One of those became famous as »Justice Trial«. This trial dealt among others with the inhuman jurisdiction of the German »People's Court« and the special courts. The book investigates the arguments the defence lawyer Josef Kößl raised to defend Oswald Rothaug against the accusations of war crimes and crimes against humanity. Nevertheless, Rothaug was found gulty and sentenced to lifelong imprisonment.
In: Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen
In: Abt. B: Abhandlungen zur Europäischen und Deutschen Rechtsgeschichte Neue Folge, Band 79
In: Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F 79
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Die vorliegende Arbeit stellt Biographie und wissenschaftliches Werk des juristischen Germanisten Wilhelm Theodor Kraut vor, der als Professor über 50 Jahre an der Göttinger Universität insbesondere zum Deutschen Privatrecht lehrte. Im Zentrum der Studie steht die Transkription und Edition einer Nachschrift zu Krauts Vorlesung zum Deutschen Privatrecht im Sommersemester 1860. Der Inhalt der Nachschrift ist Grundlage einer vergleichenden inhaltlichen Analyse der Rechtsansichten Krauts mit der Haltung anderer zeitgenössischer Germanisten. Die Studie erschließt u.a. Krauts Positionen zu Begriff und Bedeutung des Deutschen Privatrechts in Wissenschaft und Rechtspraxis als Kernfrage der juristischen Germanistik des 19. Jahrhunderts.
In: Beiträge zur Politischen Wissenschaft Band 195
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Die an der Wohlfahrt aller Bürger orientierte »Staatskunst«, welche von Platon als die »königliche Kunst« angesehen wird, setzt sich für ihn aus der Trias von Wissen, Tugend im Sinne von »Gutsein« und Erziehung zusammen. Dabei gehen Metaphysik, Ethik und Politik eine untrennbare Verbindung ein, da für ihn die Höchste Idee des Guten, des wahrhaft Seienden, ein unbedingt gegenseitiges Verhältnis zwischen Staat und Individuum begründet. Das heißt, das Gute für den Staat verkörpert zugleich das Gute für den Einzelnen; denn es ist einer Einzelperson nicht möglich, vollkommen gerecht zu sein, wofern der Staat es nicht gleichergestalt selbst ist. Unweigerlich wird man sich fragen, ob die heutigen Politiker diesem Anspruch tatsächlich gerecht werden. Phänomene wie der Aufstieg von politischen »Amateuren« wie Bodybuildern, Filmschauspielern und Geschäftsleuten zu hohen und höchsten Staatsämtern lassen in diesem Kontext den Terminus »Staatskunst« als recht schillernd erscheinen. Die Untersuchung versucht Antworten auf die Frage zu finden, wie es zu der völligen Abkehr des platonischen Staatskunstkonzepts, in welchem Praxis und Theorie noch unscheidbar als eins gedacht wurden, und zu einer in unseren Tagen vorherrschenden »Staatsverwaltung« nach fast ausschließlich wirtschaftlichen Gesichtspunkten als Erfolgsbemessungsgrundlage kam. Sonderheitlich die Gesichtspunkte, wie die »Staatskunst« nach Platon erlangbar sei und ob Politik im Sinne von »Staatskunst« lehr- und damit erlernbar ist, stehen dabei im Fokus der Betrachtung. / »The Knowledge of Statecraft in the Context of Plato's Political Philosophy and Its Reception History« -- Plato's »royal art« or skillful »statesmanship«, intended for the benefit of citizens, comprises of a triad: knowledge, education and virtue (which equivalents to »goodness« for Plato). According to Plato, for a reciprocal relationship between a state and an individual to occur, metaphysics, ethics and politics must closely intertwine to give rise to an ultimate good or a »truly existing being«. Indeed, a state's »goodness« intrinsically exudes »goodness« to individuals; in turn accounting for just individuals. It follows therefore, that individuals' righteousness derives from that of the state's. Today however, such pertinent assertions are in active conflict with the emergence of layman politicians whose governing may be seen as far from being »royal art«. -- Accordingly, the discourse her ...
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 1375
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Das subjektive öffentliche Recht ist aufgrund der Abhängigkeit nahezu sämtlichen Rechtsschutzes ein wichtiges Thema des öffentlichen Rechts – gleichermaßen für die Wissenschaft wie die Praxis. Zentral ist die Schutznormtheorie. Die Arbeit zeigt die historische Entwicklung der dogmatischen Figur auf und beleuchtet die maßgeblichen Hintergründe. Dabei stehen sowohl die Konzeption der Schutznormtheorie als auch deren Anwendungsbereich im Fokus der Betrachtung. Es zeigt sich, dass wichtige Entwicklungen zur Zeit des Spätkonstitutionalismus und der Weimarer Republik stattfanden, die endgültige Form der Schutznormtheorie aber auch von Entwicklungen nach 1945 geprägt ist. Als beeinflussend erweist sich der staatstheoretische Kontext der jeweiligen Zeit. Die Schutznormtheorie stellt sich so gleichermaßen wandelbar wie beständig dar. Die historische Aufarbeitung dient dem besseren Verständnis der Theorie.
In: Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 49
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Geschichte
Bei Kriegstheorie denkt man heute an Carl von Clausewitz. Vielen gilt er als Visionär, der zu Unrecht auf seinen Vernichtungsgedanken reduziert wurde. Durch seine historische Kontextualisierung wird jedoch deutlich, dass er es war, der die Erinnerung an die pazifistischen Ursprünge der preußischen Kriegstheorie vergessen machte. Ende der 1790er Jahre hatte Dietrich von Bülow mit seinem Prinzip der Subsistenz den Krieg vom Begriff der Vernichtung gelöst und als Gleichgewichtsmodell dynamischer Vermeidungs-Bewegungen interpretiert. Clausewitz war Bülows schärfster Kritiker, übernahm seine Ideen und verkehrte sie in ihr Gegenteil. Der Autor »stellt die gängige Clausewitz Interpretation mit seiner Studie quasi vom Kopf auf die Füße« (Sönke Neitzel). Selbst die Formel vom Krieg als »Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln« stammt nicht von Clausewitz. Er unterdrückte die ursprüngliche Tradition einer pazifistischen Kriegstheorie, und mit ihr ein Modell, das heute hoch aktuell ist. / »Prussian War Theory around 1800 and Its Search for Dynamic Equilibria« -- This book titled investigates Prussia's discourse on military conflict during the Coalition Wars. Dietrich von Bülow was the first to develop a dynamic war theory which initiated a departure from the primacy of battle. It was the famous war theorist Clausewitz who misused Bülow's ideas for his own dogmas. This book offers new insights into a philosophy of war and proves how much it owed to an originally pacifistic theory of war
In: Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte Band 50
Das Buch beschäftigt sich mit der Frage wie die Versorgung der Streitkräfte im 18. Jahrhundert zu deren Kampfkraft sowie zu ihren Erfolgen oder Misserfolgen im Gefecht beitrug und wie dies die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Feldherren beeinflusste. -- Dargestellt werden diese Aspekte anhand der sehr umfangreichen Fallstudie für das Jahr 1757 während des Siebenjährigen Krieges von 1756 bis 1763. Sie bildet den operationsgeschichtlichen Kern des Werkes und zeichnet sich durch ihren komparatistischen Ansatz aus, d.h. die durchgängige Berücksichtigung der Perspektive beider Kriegsparteien. -- Dem Hauptteil gehen drei weitere Teile voran. Sie widmen sich der historiographischen Aufarbeitung, dem daraus entstandenen Bild der preußischen Kriegsführung, gehen auf die strukturellen Grundlagen der zeitgenössischen Logistik ein und beleuchten als Vorbereitung für die Fallstudie die Ressourcen im zentralen Operationsraums des Siebenjährigen Krieges, d.h. in Sachsen, Schlesien, Böhmen und Mähren. / »Logistics and Warfare in the Age of Frederick ›the Great‹« -- This publication examines how the military logistics of mid-18th century Europe influenced the operations, the armies, their combat effectiveness on the battlefield, and the decision-making of their commanders. The historiography, the key elements of the 18th century military logistics, and the distribution of the relevant resources are laid out in the first three chapters of the book, whereas its main part focuses on the mobilization and effectiveness of those resources during the campaigns of 1757.
In: Schriften zur Verfassungsgeschichte Band 86
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Parlamentarische Geschäftsordnungen werden in der Rechtswissenschaft oft vernachlässigt, obwohl über den Weg der Geschäftsordnungsänderung häufig politische Machtfragen entschieden werden. Ein spektakulärer Fall der Geschäftsordnungsänderung ereignete sich 1932 in Preußen als – kurz vor Ende der Wahlperiode – die Bestimmung zur Wahl des Ministerpräsidenten geändert wurde, so dass die NSDAP nach der Landtagswahl nicht den Ministerpräsidenten stellen konnte. Die Vorgreiflichkeit wirft Fragen nach der rechtlichen Zulässigkeit der preußischen Geschäftsordnungsänderung auf. Die Autorin hat die in der Literatur vertretenen Ansichten anhand der damaligen Rechtslage analysiert und in den verfassungsrechtlichen Kontext gestellt. Insbesondere setzt sie sich mit der Behauptung Carl Schmitts auseinander, wonach ein Verstoß gegen das Prinzip der gleichen Chance vorlag. Erstmalig erfahren die Gerichtsakten zu Urteilen des Staatsgerichtshofs eine textanalytische Auswertung und Interpretation. / The Amendment of the Parliament's Rules in Advance of Political Conflicts -- The thesis deals with the spectacular amendment of the parliamentary rules in Prussia 1932 when–shortly before the end of the legislature–the rule for the election of the Prime Minister was changed so that the NSDAP could not appoint the Prime Minister after the elections. The author analyses the positions represented in literature and places them in the constitutional context. For the first time, the files of the State Court are analysed and evaluated.
In: Human development, Band 61, Heft 6
ISSN: 1423-0054
In: Human development, Band 61, Heft 6, S. 381-381
ISSN: 1423-0054
In: Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge 80
In: Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F 80
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Die Korrelation der Kulturphänomene Technik und Recht wird im ersten Teil der Arbeit unter dem Schlagwort des »Technikrechts« als Querschnittsmaterie beleuchtet. Im zweiten Teil erfolgt eine Darstellung der Geschichte der Rechtswissenschaft am heutigen Karlsruher Institut für Technologie (KIT) seit Gründung des Großherzoglich Badischen Polytechnikums im Jahr 1825. Im Kontext dieser bislang wenig beachteten historischen Entwicklung, die sich in vergleichbarer Weise an allen heutigen Technischen Universitäten vollzog, kann das komplexe Verhältnis von Technik und Recht konkret nachvollzogen werden. In Forschung und Lehre an Technischen Universitäten ist die Rechtswissenschaft heute insbesondere in wirtschafts- und techniknahen, häufig auch informationsrechtlichen Bereichen, fest verankert. Anstelle des tradierten Wettlaufes von Technik und Recht verschmelzen beide Felder künftig weiter miteinander, was sich etwa in einem neuen Studiengang zum »Legal Tech Engineer« abbilden könnte. / »The Race between Technology and Law« -- The complex relation of the cultural phenomena technology and law is being examined from a historical perspective and reflected under consideration of the development of jurisprudence and law faculties at today's Technical Universities in Germany. A technical and business-oriented legal education and legal research have been taking place at these institutions for approximately 200 years, as an analysis of the development of law in the history of Karlsruhe Institute of Technology (KIT) and other comparable institutions demonstrates. With society's increasing technologisation and digitisation, this area of jurisprudence has become more significant overall. In research and teaching at Technical Universities, jurisprudence is therefore firmly rooted, especially in all areas of information law. The race between technology and law could therefore lead to an entwinement of technology and law which could be supported institutionally by a corresponding postgraduate course on »legal tech engineering« at Technical Universities, as it would already find multiple uses within many legal fields of work
In: Human development, Band 61, Heft 6, S. I-IV
ISSN: 1423-0054
In: Human development, Band 61, Heft 6, S. 368-375
ISSN: 1423-0054