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In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 46, Heft 4, S. 719-720
ISSN: 0032-3470
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 45, Heft 3, S. 441
ISSN: 0032-3470
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 44, Heft 2, S. 246-248
ISSN: 0032-3470
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 43, Heft 3, S. 526
ISSN: 0032-3470
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 42, Heft 3, S. 517
ISSN: 0032-3470
In: The economic history review, Band 25, Heft 1, S. 189
ISSN: 1468-0289
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 47, Heft 1, S. 104-105
ISSN: 0032-3470
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 39, Heft 3, S. 685-686
ISSN: 0032-3470
In: Quellen & Studien
In: Sonderband 3
Dieses Buch wirft einen Blick in die Jahrtausende alte Geschichte der sozialistisch-kommunistischen Ideen und stellt Leben und Werk der großen utopischen Denker von Plato über Müntzer, Gaismair, Morus, Campanella, Meslier, Morelly, Babeuf, Saint-Simon, Fourier und Owen bis Weitling vor.
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 45, Heft 1, S. 125
ISSN: 0032-3470
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 43, Heft 1, S. 168-169
ISSN: 0032-3470
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 42, Heft 4, S. 721-722
ISSN: 0032-3470
In: Staat – Souveränität – Nation, Beiträge zur aktuellen Staatsdiskussion
Einleitung -- Ein Deutungsmachtansatz der Sozialstaatstheorie -- Deutungen sozialer Fragen in Mittelalter und Neuzeit -- Ansätze einer hegelianischen Sozialstaatlichkeit -- Das Kernkonzept der Freiheit und seine Sphären -- Das sozialstaatliche Ordnungsprinzip der Gerechtigkeit -- Die Bedeutung der Anerkennung und das sozialstaatliche Ordnungsprinzip der Solidarität -- Schluss -- Literatur.
In: Schriften zur Rechtstheorie Heft 183
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Recht läßt sich nicht einfach in einer als absolut vorgestellten Zeit verorten. Es strukturiert vielmehr den rechtlich relevanten Zusammenhang von Gegenwart, Zukunft und Vergangenheit, die temporale Dramatik der rechtlichen Prozesse sowie die Bezüge zu anderen sozialen und natürlichen Zeiten nach Wertungskriterien in einer eigenen rechtlichen Zeitordnung. Zeitgerechtigkeit, verstanden als Berücksichtigung und Zusammenordnung verschiedener Eigenzeitlichkeiten, wird so zur Leistung des positiven Rechts. Die Realisierung dieser normativen Zeitordnung hängt davon ab, daß das handelnde Bewußtsein diese Ordnung, die sich ihm als Vergangenheitsbindung darstellt, geschichtlich übernimmt und mit der eigenen Gegenwart und Zukunft vermittelt. -- Eine skizzenhafte Rekonstruktion der Ideengeschichte zeigt, daß der Antike die Vorstellung einer gerechten Naturordnung als einheitliche Grundlage von äußeren Bewegungen und damit Zeit und auch Recht selbstverständlich war. Ihr weiterer Gang bringt dann zum einen eine Verinnerlichung des Zeit- und Rechtsbewußtseins und zum anderen eine Ablösung einer objektiven Zeit von den sie konstituierenden Prozessen sowie die Verabstrahierung von Ewigkeit, die nicht mehr als Einheit der Zeitdimensionen, sondern als Negation der Zeit gesehen wird. Auch Recht fällt als positives in diese Zeitordnung oder hat als Naturrecht Teil an der Ewigkeit. Erst der deutsche Idealismus unternimmt dann wiederum den Versuch, in von der Vernunft geforderten zeitlichen Freiräumen (Kant) zu einer konkreten Zeitordnung zu kommen, die auch die Möglichkeit einer durch den Geist bestimmten rechtlichen Zeit eröffnet (Hegel). Dieser Ansatz wird dann etwa in Husserls Ausklammerung der objektiven Zeit oder auch Heideggers Zeitlichkeit des geschichtlichen Daseins massiv in Frage gestellt. -- Löst sich in diesen Auffassungen auch eine Eigenzeitlichkeit des Rechts in die Zeitlichkeit des Daseins auf, so geht in der Systemtheorie das Zeit- und Rechtsbewußtsein in der Selbstreflexion des autopoietischen Rechtssystems unter. Eine Theorie der rechtlichen Zeit wird demgegenüber sowohl die Möglichkeit einer Eigenzeitlichkeit des positiven Rechts als auch die Bedeutung von Rechts- und Zeitbewußtsein zu berücksichtigen haben.