Taiwan in 1995: Electoral politics and cross-strait relations
In: Asian survey: a bimonthly review of contemporary Asian affairs, Band 36, Heft 1, S. 33-40
ISSN: 0004-4687
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In: Asian survey: a bimonthly review of contemporary Asian affairs, Band 36, Heft 1, S. 33-40
ISSN: 0004-4687
World Affairs Online
In: China aktuell: journal of current Chinese affairs, Band 25, Heft 8, S. 759-767
ISSN: 0341-6631
Zweistellige Wachstumsraten in China weisen auf den Erfolg bei der Umgestaltung des Wirtschaftssystems hin. Der Wandel des Wirtschaftssystems ist jedoch gleichzeitig mit Anpassungsprozessen hinsichtlich Beschäftigung und Einkommen für die Bevölkerung verbunden und führt zu sozialen Spannungen, die aus veränderten Beschäftigungs- und Einkommenschancen für Gewinner und Verlierer der Reform resultieren. Nach einem Überblick über den Wandel der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in den ländlichen Gebieten erörtert die Autorin soziale Probleme bzw. Herausforderungen als Folge der Veränderungen des Arbeitsmarktes in China. (DÜI-Sen)
World Affairs Online
In: The China quarterly: an international journal for the study of China, Heft 146: China's military in transition, S. 577-595
ISSN: 0305-7410, 0009-4439
The article assesses the military balance in the Taiwan Straits and inquires how effective is Taiwan's defence modernization in thwarting China's invasion, how capable is China's military build-up of subjugating Taiwan, what are the possible scenarios of cross-strait conflict among other topics. (DÜI-Sen)
World Affairs Online
In: China aktuell: journal of current Chinese affairs, Band 24, Heft 1, S. 21-35
ISSN: 0341-6631
World Affairs Online
In: Issues & studies: a social science quarterly on China, Taiwan, and East Asian affairs, Band 30, Heft 12, S. 44-68
ISSN: 1013-2511
World Affairs Online
In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 7
Frontmatter -- Inhalt -- I. 1. Ist der Verkäufer beweglicher Sachen, welche als Zubehör eines Grundstücks den Hypothekengläubigern haften, nach § 439 Abf. 2 B.G.B. verpflichtet, diese Hypotheken insoweit zn beseitigeu, als sie die verkauften Sachen belasten? -- 2. Untersuchungspflicht nach § 377 Abs. 1 H.G.B. beim Handel mit Konserven in verlöteten Dosen -- 3. Wo ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes begründet, wenn auf Grund der Wandelung eines Kaufs die Zurücknahme der gelieferten Sache gegen Ersatz der verauslagten Frachtkosten begehrt wird? -- 4. Ist im Sinne des Art. 170 Einf.-Ges. zum B.G.B. das Schuldverhältnis noch vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzbuchs entstanden, wenn zur Begründung des Anspruch- auf die mündlich vereinbarte Vergütung für eine übernommene Handlung im Sinne des 8. Abschn. A.L.R. 1.11 nicht nur gemäß § 165 A.L.R. I. 5 die vollständige Leistung der Handlung, sondern auch der Eintritt eines bestimmten Erfolge- erforderlich ist, und zwar die Handlnug noch völlig vor dem Inkrafttreten de- Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet, der Erfolg aber erst nach diesem Zeitpunkte eingetteten ist? -- 5. Unter welchen Voraussetzungen kann nach Binnenschiffahrtsrecht ein Berge- ober ein Hilfslohn gefordert werde«? Wann kann man sagen, daß die Besatzung das Schiff "verlassen" habe? -- 6. Muß der zur Rückgewähr eines Grundstücks nach § 9 des AnfechtungSgeseyeS verpflichtete AnfechtungSgegner auch diejenigen Belastungen dem Gläubiger gegenüber beseitigen, welche nach Maßgabe des Erwerbsgeschäfts auf das veräußerte Grundstück gelegt sind? -- 7. Kann die Zustellung eine- die Anfechtung ankündigenden Schriftsatzes im Sinne des § 4 des Aufechtungsgefetzes «vier Umständen durch die Zustellung einer sich auf den AnfechtungSanfpruch beziehenden einstweiligen Verfügung ersetzt werden? -- 8. Wesen der selbständigen Gerechtigkeiten. Wird die rechtmäßige Entstehung einer solchen Gerechtigkeit schon dadurch erwiesen, daß für ste ein Hypothekenfolium angelegt ist? Gehören die Berliner "Fischerstellen" zu den selbständigen Gerechtigkeiten? -- 9. 1. Rechtliche Natur des Lizenzvertrags. 2. Ist eine Aktiengesellschaft für das grob fahrlässige Verhalten ihres technischen Betriebsleiters verantwortlich? -- 10. Abweisung der im Urkundenprozeß erhobenen Klage als in der gewählten Prozeßart unstatthaft, wenn festgestellt ist, daß das zugrunde gelegte Saldoauerkenntuis sich zum Teil auf nichtige Poste« bezieht; hat da- Gericht zu prüfen, ob nicht unter Ausscheidung der nichtigen Posten sich für den Kläger noch ein Attivsaldo ergeben wird? -- 11. 1. Gilt der Satz, daß einem materiell begründeten Klagantrag auch dann stattzugeben ist, wenn die Fälligkeit nnd Verfolgbarkeit der Klageforderung nicht zur Zeit der Klagerhebuug vorhanden war, aber vor dem zu erlassenden Urteile, wenn auch erst in höherer Instanz, eiagetreten ist, auch für die Revisionsinstanz, mithin auch dann, wenn die Fälligkeit erst nach dem Schluffe der mündlichen Verhandlung, ans die das Berufungsurteil ergangen war, eingetreten ist? 2. Wen trifft die Beweislast, wenn der eine Teil sich auf die gesetzlichen Rechtsfolgen eines Rechtsgeschäfts stützt, der Gegner aber behauptet, daß diese Rechtsfolgen durch eine abweichende Vereinbarung ausgeschloffen worden seien? -- 12. Ist der Eisenbahmmternehmer auf Grund des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 (Art. 42 Einf.-Ges. zum B.G.B.) einem Dritten nach Maßgabe des § 845 B.G.B. für die entgehenden Dienste des Verletzten ersatzpflichtig? Läßt sich die Anwendbarkeit des § 845 B.G.B. ans der fortdauernden Geltung des § 25 des preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 begründen? -- 13. Zur Auslegung des § 15 Abff. 3 u. 4 des Gesetzes, bett, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, vom -- 14. 1. Rechtliche Bedeutung der BerpflichtungSerklämug im Konnofsement. 2. Genügt in den Fällen des § 364 H.G.B. znr Begründung der sog. exceptio doli generalis, daß der Erwerber des Konnossements von dem Bestehen von Einwendungen des Schuldners gegenüber seinem Bormanne Kenntnis hatte? -- 15. 1. Kanu ein Biirgschaftsvertrag gültig in der Weise geschloffen werden, daß der Bürge die unterschriebene Bürgschaftserklärung, in der der Name des Gläubigers offen gelaffea ist, dem Schuldner oder einem Dritten zu dem Zwecke übergibt, daß ein Gläubiger sür die Schuld erst gesucht werde, und daß durch den Schuldner oder den Dritten dem gefundenen Gläubiger die mit seinem Namen nachträglich ausgefüllte Urkunde auSgehäudigt wird? -- 16. 1. Kann im Regelfälle des § 1606 Abs. 2 B.G.B. der Vater des minderjährigen und unverheirateten Kindes einer dem § 1603 Abs. 2 entsprechenden Steigerung seiner Unterhaltspflicht damit begegne «, daß er das Kind auf die Unterhaltspflicht der Mutter verweist? Wie ist alsdann die Beweislast zu regeln? -- 17. Muß die in § 7 des preußischen Kommunalbeamtengesetzes vom 30. Juli 1899 ungeordnete Entscheidung des BezirkSansschnffeS der Erhebung der Klage im Rechtswege vorangehen, oder kann sie auch im Lanfe des Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten — wenigstens in erster Instanz — nachgeholt werden? -- 18. Ist die Abänderung des Güterstandes der Fahrnisgemeinschaft in den der Gütertrennung, soweit infolge derselben für die Zukunft die Nutzungen des eingebrachteu Gutes der Frau dem Zugriffe der Gläubiger des Mannes nicht mehr unterliegen, der Anfechtung aus § 3 Ziff. 4 des AufechtungSgesetzeS vom 20. Mai 1898 entzogen? -- 19. Ist § 254 B.G.B. in solchen Fällen anwendbar, in welchen wegen deS Borliegen- der Voraussetzungen de- § 122 Abs. 2 B.G.B. eine auf der Bestimmung de- Abs. 1 dieses Paragraphen beruhende Schadensersatzpflicht de- Erklärenden nicht eingetreteu wäre? -- 20. 1. Ist der Vorstand eines aktiver Parteifähigkeit ermangelnden Persouenvereins kraft der in den Satzungen ihm beigekegten Befugnis, die Gesellschaft in allen von ihr und gegen sie anzustellmden RechtSstreittgkeiten zn vertreten, ermächtigt, im eigenen Namen fit Rechnung der Gesellschaft Klage zu erheben? -- 21. Kann die Haftung eine- Verein- au- § 31 B.G.B. bei Kollektivvertretung desselben nur danu angenommen werden, wenn ein gemeinsame- Handeln aller Bettreter vorliegt? Gilt derselbe Grundsatz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung? -- 22. Unter welchen Voraussetzungen ist der wucherliche Charakter eine- obligatorischen Vertrages und die insolgedavon eintretende Nichtigkeit desselben anch für da- zur Erfüllung des Vertrages eingegangene dingliche Rechtsgeschäft anzunehmen? -- 23. Inwieweit kann gegen de« eingeklagten, vom Kläger als "jedenfalls übrigdleibenden Rest" bezeichneten Teil einer Forderung aufgerechnet werden? -- 24. Kann die Rechtshandlung eines Schuldners außerhalb des Konkurses vor Erlangung eines vollstreckbare» Schuldtitels und vor Feststellung des BefriedigungSunvermögeu- des Schuldners im Wege einer Feststellungsklage bedingt augefochte« werden? -- 25. 1. Kann eine Klage gleichzeitig darauf gegründet werden, daß der geforderte Betrag als Kaufpreis und als Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus § 326 B.G.B. geschuldet sei? -- 26. Erfordert § 279 B.G.B. schlechthin den Untergang der ganzen Gattnng, oder reicht eS nach Lage des Falle- zu dessen Avweadnng zu, wenn die Beschaffung von Gegenständen der fraglichen Gattung eine so schwierige geworden ist, daß sie billigerweise niemandem zugemutet werden kann? -- 27. 1. Rechtliche Bedeutung der Deklaration vom 29. Mai 1820 zu § 157 der preußischen Städte-Orduung vom 19. November 1808 wegen der Verpflichtung der Städte zur Besetzung der städtischen Unterbedientenstellen mit versorgungsberechtigten Militärinvaliden -- 28. Darf das BormundschaftSgericht zur Erzwingung von Handluugen gegen den Inhaber der elterlichen Gewalt Ordnungsstrafen verhängen? -- 29. 1. Wahlschuld, oder Gattungsschuld? -- 30. Sind die Vorschriften des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 revisible Rechtsnormen auch dann, wenn der Tatbestand des erhobenen Anspruches nach den KollistonSnormen des internationalen Privatrechts die Anwendung ausländischen Rechts bedingt, und auch das internationale Übereinkommen hiernach als ausländisches Recht zur Anwendung zu kommen hat? -- 31. 1.
Inhaltsangabe: Auf Grund der Terroranschläge vom 11. September 2001 sowie den Kriegen im Irak und in Afghanistan kam eine neue "internationale Diskussion" auf, die Lösungen suchte, wie es in Zukunft möglich ist Konflikte friedlich beizulegen. Auf Grund des Verhaltens der USA gegenüber der UNO und anderen Staaten, wobei einige europäische Staaten, wie Frankreich und Deutschland, eine führende Rolle spielten, kam sowohl in der Presse aber auch innerhalb der Sozialwissenschaften (v.a. in der Politikwissenschaft und hier besonders in den Bereichen internationale Politik und politische Philosophie) eine neue Diskussion auf über die Ziele und Aufgaben der Vereinten Nationen in der internationalen Politik, insbesondere die Frage, wie Kriege von der UNO verhindert werden können. (Konfliktprävention) In diesem Zusammenhang erhielten klassische Werke wie Immanuel Kants "Zum ewigen Frieden" von Seiten der Politikwissenschaft eine neue Bedeutung und große Aufmerksamkeit durch die Presse, weil man sich davon Denkanstöße und eventuell Lösungsansätze für eine friedliche Konfliktbeilegung erhoffte. Rawls betont in seiner Theorie des "Politischen Liberalismus", dass "wir uns gerade dann der politischen Philosophie zuwenden, wenn unsere gemeinsamen politischen Überzeugungen (wie Walzer sagen würde) nicht mehr tragen, und ebenso, wenn wir mit uns selbst uneins sind". Besonders das Verhalten der USA innerhalb der internationalen Gemeinschaft wurde sehr kontrovers gesehen und diskutiert, weil die organisierte Gewalt sowohl heute als auch 1918 und 1945 eine doppelte Rolle spielt bei der Frage Krieg oder Frieden, in dem sie "sowohl das Problem, das es zu lösen gilt, als auch eine der Lösungen, die sich anbieten – eine Lösung für sich selbst" darstellt. Die Diskussion führte soweit, dass es zu einer "Spaltung" Europas kam, nämlich den Staaten, die den Irak-Krieg der USA befürworteten (Großbritannien, Polen), dem sog. "neuen Europa" und denen, die den Krieg ablehnten (insbesondere Frankreich, Deutschland), das sog. "alte Europa". Die Formulierung "altes Europa", die der amerikanische Verteidigungsminister Donald Rumsfeld als negative Bezeichnung für die Kriegsgegner wählte, sollte sich in der Folgezeit in einen positiven Begriff wandeln, weil man sowohl in der Presse als auch in Regierungskreisen den Begriff "altes Europa" mit "europäischen Errungenschaften", wie Demokratie, Gewaltenteilung und eben auch friedlicher Konfliktlösung anhand Kants Werk "Zum ewigen Frieden" in Verbindung brachte. Diese Diskussion wurde wiederum von der Presse aufgenommen, um zu überprüfen, inwieweit die Ideen von Immanuel Kant zur Schaffung eines "ewigen Friedens" überhaupt durch die aktuelle internationale Politik bzw. UNO realisiert worden sind bzw. zu realisieren sind. In dieser Arbeit soll der Versuch gemacht werden herauszufinden, inwieweit die UNO überhaupt noch dazu beitragen kann Konflikte auf der Welt friedlich beizulegen. Zu diesem Zweck werden Kants´ klassische Grundsätze in seiner Schrift "Zum ewigen Frieden" mit John Rawls Grundsätzen in seinem neuerem Werk "Das Recht der Völker" sowohl mit der UNO-Charta sowie Regierungsstellungnahmen der Bundesregierung zur Gestalt der UNO-Charta verglichen. Um im weiteren Verlauf der Arbeit die Bedeutung der Begriffe "Krieg" und "Frieden" in der internationalen Politik besser zu verstehen, werden vor der eigentlichen Darstellung der Theorien von Immanuel Kant und John Rawls die Begriffe "Frieden" sowie "Krieg" definiert sowie ihre Entwicklung im Laufe der Jahrhunderte dargestellt, damit man die aktuelle Bedeutung der Begriffe besser verstehen bzw. einordnen kann. Das Thema zu dieser Arbeit wird durch zwei persönliche Umstände begründet. Zum einen ist mein Vater Iraner, wie man meinem Nachnamen entnehmen kann (s. George W. Bushs "Achse des Bösen"). Der zweite Umstand bzw. das zweite "persönliche Motiv" für dieses Thema liegt schon länger zurück; es hat seinen Ursprung im Datum meiner Geburt, 11. September 1977 und den indirekt damit verbundenen tragischen Ereignissen in New York am 11. September 2001. Diese Erinnerung wird mich immer begleiten. Diese beiden Umstände führen dazu, dass mich das Thema der "Terroranschläge des 11. September 2001" bzw. die darauf erfolgte Reaktion der USA mit der Bildung der sog. "Achse des Bösen" (Afghanistan, Irak, Iran, Nordkorea) indirekt betrifft. In diesem Zusammenhang habe ich mir natürlich Gedanken darüber gemacht, wie die Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September 2001 aussehen sollte. Meine erste, emotionale Reaktion war es auch, die "Verantwortlichen" der Terroranschläge zu fassen oder "unschädlich" zu machen. Aber schon während des Afghanistan-Krieges der USA und noch mehr während des Irak-Krieges kamen mir Zweifel, ob Krieg das angemessene Mittel bzw. die "angemessene Antwort" auf die "neue Bedrohung" darstellten. Wie man in der Arbeit sehen wird, ist Krieg nicht das angemessene Mittel, der neuen "Bedrohung" Herr zu werden, nach meiner Meinung. Die "Scheitern" der UNO bzw. deren eingeschränkte Handlungsfähigkeit erkläre ich im Laufe der Arbeit damit, dass die UNO nicht, wie einige Autoren meinen, Kants Ideal eines "ultra-minimalen" bzw. "extrem-minimalen Weltstaats" gleicht, sondern das es sich vielmehr um Kants "negativen Ersatz / Behelf", den Staaten-"Bund" handelt, bei dem die ständige Gefahr des Ausbruchs einzelner Mitglieder besteht, auf Grund ihrer "rechtscheuenden, feindseligen Neigung" (s. USA / Irak-Resolution im UNO-Sicherheitsrat) bzw. das die Staaten nach wie vor die "zentralen Akteure" der UNO darstellen, was gleichzeitig bedeutet, dass eine erfolgreiche Arbeit der UNO immer auch abhängig vom "politischen und moralischen Willen" der Mitgliedstaaten ist. Ein zweiter Grund für das Scheitern der UNO liegt in der UNO-Charta begründet, nämlich zum einen in ihrer Form, die nur einem "Vertrag" entspricht, dessen Durchsetzungskraft abhängig ist von der "Akzeptanz" der Entscheidungen durch die Mitgliedstaaten, und zum anderen in der "Kompetenz-Verteilung", in dem der Sicherheitsrat gemäß Artikel 24 der UNO-Charta die "Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" hat und nicht, wie man annehmen müsste, die Generalversammlung als "Gremium aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen". Denn die Staaten erkennen an, dass der Sicherheitsrat bei der Wahrnehmung der sich aus dieser Verantwortung ergebenden Pflichten in ihrem Namen handelt", wobei er durch die Veto-Möglichkeit der ständigen Mitglieder (USA, China, Russland, Frankreich, Großbritannien) einer sog. "Hegemonie der Fünf" ausgesetzt ist, was dazu führt, dass er in bestimmten Bereichen nicht die Macht hat Konflikte zu beenden bzw. das Handeln einzelner Staaten zu verurteilen. Generell ist zu beobachten, dass von der allgemeinen Öffentlichkeit (Medien – Zeitschriften / Fernsehen sowie pol. Institutionen) bis hin zu den Regierungen der Länder sich immer dann der "politischen Theorie / Philosophie" zugewendet bzw. mehr beachtet wird, wenn sich Weltkrisen ereignen bzw. Kriege (s. Konflikt USA – UNO über sog. "präventive Kriege" – Afghanistan, Irak), weil sie sich von der politischen Theorie Antworten bzw. Lösungen für die "dringendsten politischen Fragen" erhoffen z.B. ab wann ist ein Krieg "gerecht" bzw. "gerechtfertigt"? Um die Begriffe "Frieden" und "Krieg" besser einordnen zu können innerhalb der Theorien, werden vor der Darstellung der Theorien von Immanuel Kants "ewigem Frieden" und John Rawls "Recht der Völker" im 2. Kapitel die Begriffe "Frieden" und "Krieg" definiert und ihre Entwicklung im Laufe der Jahrhunderte aufgezeigt bis zur Entstehung der Vereinten Nationen und der UNO-Charta im Jahr 1945, in der die Ziele der UNO (s. Präambel der UNO-Charta) festgelegt worden sind auf Grund der Erfahrungen der beteiligten Staaten des 2. Weltkrieges sowie durch das "Scheitern" des "Völkerbundes" zwischen dem 1. und 2. Weltkrieg.
In: Wirtschaft
Problemstellung: Für die Versorgung der Bevölkerung im Rentenalter spielen grundsätzlich drei verschiedene Bereiche eine Rolle: die Zugehörigkeit zur GRV, zu betrieblichen Rentenkassen sowie die Bildung privater Ersparnisse. In diesem Zusammenhang wird auch von den 'drei Säulen der Alterssicherung ' gesprochen, wobei den GRV Renten die Funktion der Regelsicherung zukommt, während Betriebsrenten und Privatversicherungen nur ergänzenden Charakter haben . Die Untersuchung von Änderungsvorschlägen wird sich aber ausschließlich auf den Bereich der GRVRenten konzentrieren. Gang der Untersuchung: Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die wichtigsten in der einschlägigen Literatur diskutierten Reformmodelle für die Deutsche GRV zu systematisieren und einer ökonomischen Analyse zuzuführen. Prinzipiell lassen sich dabei zwei Hauptkategorien von Änderungsvorschlägen unterscheiden: einerseits Anpassungen des bestehenden Systems wie z.B. eine Modifikation der Rentenformel. andererseits systernverändernde Vorschläge wie z.B. die Absenkung des Rentenniveaus bis hin zu einer Grundrente. In Kapitel II wird zunächst ein Überblick über die derzeitige Situation der Deutschen GRV vermittelt, wobei neben einem kurzen Exkurs über Aufbau und Organisation vor allem die Grundprinzipien des derzeitigen GRV Systems erläutert werden. Danach folgt eine kurze Darstellung der beiden wichtigsten Rentenreformen früherer Jahre, nämlich jener aus den Jahren 1957 und 1972. Im Mittelpunkt des III Kapitels stehen die Finanzierungsprobleme der Deutschen GRV, da diese den Fortbestand des derzeitigen Alterssicherungssystems am meisten bedrohen. Als Hauptursachen hierfür gelten sowohl die demographische Entwicklung als auch die Konsequenzen der momentanen wirtschaftlichen Situation in Deutschland. Neben den finanziellen Schwachstellen existieren in der GRV aber auch noch andere Probleme, die von einer nach Ansicht von Kritikern 'ungerechten Verteilung' der Rentenleistungen herrühren. Hier wären z.B. die zunehmende Altersarmut vor allem bei alleinstehenden Frauen sowie die Benachteiligung kinderreicher Familien im gegenwärtigen System zu nennen. Die momentanen Reformdiskussionen über finanzielle Fragen lösen daher also noch weitergehendere Änderungswünsche bei denjenigen Politikern aus, die sich mit der bisherigen Ausgestaltung der GRV nicht einverstanden gezeigt haben und nunmehr grundlegende Veränderungen, wie z.B. eine stärkere Berücksichtigung der Kindererziehung bei der Festsetzung der Beiträge, als notwendig erachten . Kapitel III enthält daher neben dem Schwerpunkt Finanzierungsschwierigkeiten' noch einen eigenen Abschnitt über Verteilungsprobleme innerhalb des GRV Systems. Im IV. Kapitel wird das Rentenreformgesetz 1992 (RRG '92) dahingehend näher untersucht, inwieweit es die derzeitigen Probleme der GRV bereits gelöst hat bzw. noch zu lösen imstande ist. Gründe, Maßnahmen und Auswirkungen des RRG'92 werden ausführlich dargestellt. Es ist aber fraglich, ob das RRG '92 auch wirklich weitreichend genug war oder ob nicht schon in einigen Jahren neuerliche Reformen notwendig sein werden. In Kapitel V, dem Kein dieser Arbeit, werden zunächst grundlegende Aspekte von Alterssicherungssystemen erörtert, z.B. ob auch weiterhin eine staatliche Intervention im Bereich der Alterssicherung erfolgen soll. Daran anschließend werden eine Reihe von systemkonformen also die gegenwärtigen Grundprinzipien beibehaltenden Reformmaßnahmen vorgestellt, wie z.B. die bereits erwähnte Modifikation der Rentenformel. Vorschläge, die im Zusammenhang mit den jüngsten Bonner Sparbeschlüssen die augenblickliche Diskussion prägen, werden an dieser Stelle in ihren Grundzügen skizziert. Da unter Umständen aber lediglich Anpassungen des bestehenden Systems an den gesellschaftlichen Wandel zur Lösung der Rentenmisere nicht ausreichen könnten, folgt im Anschluß eine ausführliche Darstellung systemverändernder Reformmodelle, die die Zukunft der Deutschen GRV auch längerfristig sicherstellen sollen. Inhaltsverzeichnis: GliederungI AbkürzungsverzeichnisIV TabellenverzeichnisVI I.Einführung, Problemstellung und Vorgehensweise1 I.1.Einführung1 I.2.Problemstellung und Vorgehensweise3 II.Die derzeitige Situation der Deutschen GRV6 II.1.Aufbau und Organisation6 II.2.Grundprinzipien6 II.2.1.Generationenvertrag und Umlageverfahren6 II.2.2.Finanzierung8 II.2.3.Umfang der Sicherung9 II.2.4.Äquivalenzprinzip und Versicherungssystem9 II.3.Frühere GRV Reformen10 III.Aktuelle Probleme innerhalb der Deutschen GRV12 III.1.Finanzierungsprobleme12 III.1.1.Die demographische Entwicklung in Deutschland12 III.1.1.1.Problembeschreibung12 III.1.1.2.Mögliche Konsequenzen für die Deutsche GRV14 III.1.2.Der Trend zur Frühverrentung und die hohe Arbeitslosigkeit als Folgen der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands16 III.1.2.1.Problembeschreibung16 III.1.2.2.Mögliche Konsequenzen für die Deutsche GRV17 III.2.Verteilungsprobleme18 III.2.1.Die unzureichende Altersversorgung bestimmter Personengruppen18 III.2.2.Die Benachteiligung kinderreicher Familien20 IV.Das Rentenreformgesetz von 1992 (RRG '92)22 IV.1.Gründe für das RRG'9222 IV.2.Maßnahmen des RRG'9223 IV.3.Auswirkungen des RRG'9224 V.Reformmodelle für die Deutsche GRV27 V.1.Grundlegende Aspekte von Alterssicherungsystemen27 V.1.1.Zur Rechtfertigung staatlicher Intervention im Bereich der Alterssicherung27 V.1.2.Art des Sicherungssystems: Versicherungs versus Steuer Transfer-System29 V.1.3.Beachtung der Bundesverfassungsgerichts Rechtsprechung zurEigentumsgarantie von Rentenanwartschaften30 V.1.4.Das Vertrauen der Mitglieder als Zukunftsgarant der Deutschen GRV31 V.2.Systemkonforme Reformmaßnahmen für die Deutsche GRV31 V.2.1.Primär einnahmenorientierte Reformmaßnahmen33 V.2.2.Primär ausgabenorientierte Reformmaßnahmen .34 V.2.3.Weitere Reformmaßnahmen im Zusammenhang mit den jüngsten Bonner Sparbeschlüssen35 V.2.4.Erhöhung des Bundeszuschusses zur künftigen Rentenfinanzierung37 V.2.5.Höhere Rentenbesteuerung zur künftigen GRV Finanzierung38 V.2.6.Beurteilung systemkonformer Reformmaßnahmen39 V.3.Systemverändernde Reformmodelle41 V.3.1.Lebensstandardsicherungsmodelle41 V.3.1.1.Der Übergang vom Umlage zum Kapitaldeckungsverfahren41 V.3.1.1.1.Grundidee und mögliche Umsetzung des Kapitaldeckungsverfahrens 41 V.3.1.1.2.Vorteile des Kapitaldeckungsverfahrens43 V.3.1.1.3.Nachteile des Kapitaldeckungsverfahrens44 V.3.1.2.Die Ausweitung von Familienlastenausgleichsmaßnahmen46 V.3.1.2.1.Grundidee und konkrete Vorschläge46 V.3.1.2.2.Beurteilung zusätzlicher Familienlastenausgleichsmaßnahmen47 V.3.1.3.Die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe in die Deutsche GRV48 V.3.1.3.1.Grundidee einer Wertschöpfungsabgabe48 V.3.1.3.2.Vorteile einer ergänzenden Wertschöpfungsabgabe50 V.3.1.3.3.Nachteile einer ergänzenden Wertschöpfungsabgabe51 V.3.1.4.Die Integration von Mindestsicherungelementen in die Deutsche GRV52 V.3.1.4.1.Das 'Voll Eigenständige System' und die 'bedarfsorientierte Mindestrente' als mögliche Lösungsansätze52 V.3.1.4.2.Vorteile von Mindestsicherungselementen55 V.3.1.4.3.Nachteile von Mindestsicherungselementen56 V.3.1.5.Die Einführung einer Kombination aus steuerfinanzierter Grund- und beitragsfinanzierter Zusatzsicherung (Grünen Modell)57 V.3.1.5.1.Grundidee und mögliche Umsetzung des Grünen Modells57 V.3.1.5.2.Beurteilung des Grünen Modells59 V.3.2.Grundsicherungsmodelle61 V.3.2.1.Das Modell des Kronberger Kreises62 V.3.2.1.1.Grundidee und möglicher Übergang zum 'Kronberger Kreis Modell'62 V.3.2.1.2.Beurteilung des 'Kronberger Kreis Modells64 V.3.2.2.Das Modell von Miegel/Wahl.65 V.3.2.2.1.Grundidee und möglicher Übergang zum Miegel/Wahl Modell65 V.3.2.2.2.Beurteilung des Miegel/Wahl Modells67 V.3.2.3.Abschließende Analyse von Grundrentenmodellen.69 Vl.Zusammenfassung und Ausblick72 AnhangVIII LiteraturverzeichnisXVIII Eidestattliche ErklärungXXIV
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Es ist nicht jeder Achte, der die Schule abbricht, wie in diesen Tagen behauptet wurde. Dennoch lässt die Bildungspolitik von Bund und Ländern viele junge Menschen ohne Perspektive allein.
Foto: Ali Ahmad Danesh, Pexels, CCO.
DIE BUNDESBILDUNGSMINISTERIN zeigte sich alarmiert. "Dass Deutschland erneut die vierthöchste Schulabbrecherquote in Europa hat, muss Bund und Länder umtreiben", sagte Bettina Stark-Watzinger
(FDP) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe – und verwies auf das gerade beschlossene Startchancen-Programm als Einstieg in die nötige "bildungspolitische Trendwende". "Jeder Achte in
Deutschland bricht die Schule ab", titelte derweil das Hamburger Abendblatt, "Jung und abgehängt", die Berliner Morgenpost.
Die Nachricht, die da angeblich aus der Europäischen Statistikbehörde Eurostat kam und von fast allen großen Medien aufgegriffen wurde, passte zur aktuellen Krisenstimmung im föderalen
Bildungssystem. "Erst vor Kurzem schnitt Deutschland in der PISA-Studie im internationalen Vergleich so schlecht ab wie noch nie", schrieb die Online-Ausgabe der FAZ. "Nun folgt der
nächste Schlag."
Vom Unterschied zwischen
Schulabgängern und Schulabbrechern
Nur dass die
Statistik aus Luxemburg bei näherem Hinsehen etwas Anderes besagte. Sie verglich den Anteil der sogenannten "frühen Schulabgänger" in den EU-Mitgliedsstaaten. Das sind alle Menschen
zwischen 18 und 24, die sich zum Zeitpunkt der Erhebung die vergangenen vier Wochen nicht in Schule, Studium oder Ausbildung befanden und höchstens einen – mittleren – Schulabschluss auf dem
Niveau der Sekundarstufe I hatten. Das waren 2022 in Deutschland 12,2 Prozent, im EU-Schnitt 9,6. Ja, da stecken auch die Schulabbrecher drin, aber eben längst nicht nur. Der tatsächliche Anteil
von Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss lag laut Statistischem Bundesamt 2022
bei 6,6 Prozent. Nicht jeder Achte. Jeder Sechzehnte.
Ist das von Bedeutung? Ja. Macht es das besser? Nein.
Ja: Die Unterscheidung zwischen "frühen Schulabgängern" und "Schulabbrechern" ist wichtig, weil in ersterer Gruppe auch viele sind, die nach ihrem Schulabschluss arbeitslos sind. Oder
eine Pause eingelegt haben, weil sie erkrankt sind, ein freiwilliges soziales Jahr machen oder – warum auch immer erwerbstätig sind. Womöglich, jedoch nicht zwangsläufig, befinden sie sich in
einer schwierigen Lebensphase. Auch ihre Bildungsbiographie steckt nicht in jedem Fall in der Sackgasse.
Nein: Auch die tatsächliche Abbrecherquote ist viel zu hoch. Das Versprechen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Ministerpräsidenten beim Dresdner Bildungsgipfel 2008 lautete, sie
von damals acht innerhalb von sieben Jahren auf vier Prozent zu halbieren. Daran sind Bund und Länder gescheitert, mehr noch: Nach ihrem zwischenzeitlichen
Absinken auf 5,2 Prozent 2013 steigt die Abbrecherquote seitdem fast durchgängig wieder an. Aber, auch das gehört zur Wahrheit, sie liegt immer noch deutlich unter den Werten der
Nullerjahre.
Eine Zukunft, ohne lesen,
schreiben, rechnen zu können?
Und während Deutschland bei den "frühen Schulabgängern" zwischen 2018 und 2022 von 10,3 auf 12,2 Prozent über den EU-Durchschnitt schnellte, gab es bei der tatsächlichen Abbrecherquote keine
vergleichbare Dynamik. 2018: 6,6 Prozent. 2022, siehe oben, ebenfalls 6,6 Prozent. Mit einem interessanten zwischenzeitlichen Absinken im Corona-Jahr 2020, als die Schulen versuchten, möglichst
viele Jugendliche durchzubekommen.
Was im Übrigen schon zeigt, dass man die Aussagekraft solcher Quoten allein nicht zu hoch ansetzen sollte, zumal sie je nach Bundesland und bildungspolitischer Großwetterlage auch Konjunkturen
von Strenge oder Großzügigkeit bei der Vergabe von Bildungsabschlüssen unterliegen.
So gab es laut Nationalem Bildungsbericht zum Beispiel im Jahr 2015 zwar nur 5,6 Prozent Schulabbrecher, aber rund neun Prozent der Jugendlichen am Ende der Sekundarstufe I, die nicht die
Mindeststandards der Kultusministerkonferenz für den Hauptschulabschluss erreichten. Und trotzdem zu einem guten Teil ihr Abgangszeugnis bekamen.
Und während in den meisten Bundesländern der Anteil der Schulabbrecher unter dem Anteil der Mindeststandard-Verfehler lag, war es in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein
andersherum. Was darauf hindeutet, dass hier auch zahlreiche Schüler keinen Hauptschulabschluss erhalten haben, die die KMK-Mindeststandards erfüllten.
Weshalb uns in unserem zertifikatsfixierten Land eine andere Quote mindestens genauso interessieren sollte: Wie groß ist der Anteil der Risikoschüler, die in der Schule durchs Raster fallen, weil
sie, ob mit Schulabschluss oder ohne, nicht ausreichend lesen, schreiben oder rechnen lernen? Die deshalb kaum die Chance haben auf ein Leben in wirtschaftlicher Unabhängigkeit, persönlicher
Erfüllung und politischer Teilhabe? Die Antwort: Dieser Anteil ist dramatisch gewachsen. Seit 2018 laut der jüngsten PISA-Studie in Mathematik um mehr als ein
Drittel, beim Lesen um ein Viertel.
Und was die schwer fassbare Statistik der "frühen Schulabgänger" angeht, da hat der Bildungsökonom Dieter Dohmen Recht. "Es braucht dazu eine bessere Datenlage, um die grundlegenderen,
möglicherweise gesellschaftlichen Veränderungen zu verstehen." Der Druck auf junge Menschen werde zweifelsfrei größer, schrieb Dohmen bei LinkedIn. Aber, auch da hat Dohmen Recht: Wenn dann der Anteil der "frühen Schulabgänger" steigt, ist das nicht allein ein Problem der
Schulen, sondern auch des Übergangs in eine Ausbildung oder andere Qualifizierungsmaßnahmen.
Alles ein bisschen komplizierter als das mit der Schlagzeile von der vierthöchsten Schulabbrecherquote in der EU? Ja – aber das Gleiche gilt eben leider auch für die Antworten.
Dieser Kommentar erschien zuerst in meiner Kolumne "Wiarda will's wissen" im
Tagesspiegel.
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Reallabore haben das Potenzial, den Weg zu marktfähigen Innovationen spürbar zu verkürzen. Dafür braucht es aber eine passende gesetzliche Grundlage. Ein Gastbeitrag von Irene Bertschek.
Ein Beispiel aus dem Reallabor: Der autonome Lieferroboter am EfeuCampus Bruchsal. Foto:
EfeuCampus.
BIS ZUM 29. SEPTEMBER läuft eine Online-Konsultation zum geplanten Reallabore-Gesetz der Bundesregierung. Doch was sind Reallabore überhaupt?
Ein Beispiel: Im Reallabor Lastmilecitylab wurde in der Stadt Bruchsal ein autonom fahrender Lieferroboter getestet. Eigens erteilte Ausnahmegenehmigungen ermöglichten, was im öffentlichen
Verkehr normalerweise nicht möglich ist. Ein weiteres Beispiel ist das Reallabor LANDNETZ, bei dem sechs landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen mit mobilen Campusnetzen ausgestattet wurden, um
eine 5G-Versorgung sicherzustellen. Voraussetzung dafür sind Versuchsfunklizenzen. Über das Netz lassen sich cloudbasierte Anwendungen erproben und verbessern. Die Landwirte können ihre Daten
selbständig und sicher verwalten und untereinander austauschen.
Reallabore ermöglichen also, innovative Lösungen in zeitlich und räumlich begrenztem, aber realem Umfeld zu testen. Insbesondere dann, wenn aktuell gültige Verordnungen und Gesetze den breiten
Einsatz solcher Lösungen noch einschränken. Die getestete Innovation lässt sich auf Basis der Praxiserfahrungen verbessern. Gleichzeitig zeigt sich dabei, wie der regulatorische Rahmen
angepasst werden sollte, damit sich die Innovation breitflächig einsetzen lässt. Damit stellt das Reallabor ein wichtiges innovationspolitisches Instrument dar, mit dem sich Innovationspotenziale
durch rechtliche Flexibilität und regulatives Lernen heben lassen.
Das von der Bundesregierung geplante Reallabore-Gesetz ist der nächste und notwendige Schritt,
um einheitliche Rahmenbedingungen für Reallabore zu schaffen und in Zukunft systematischer zu nutzen. Die Vorarbeiten und die Konzeption des Gesetzes wurden
maßgeblich vom Bundeswirtschaftsministerium vorangetrieben. Zentrales Element des Gesetzes sollen allgemeingültige Standards sein, die die Zulassung, Durchführung und Evaluation von Reallaboren
regeln. Hinzu kommen fachspezifische Experimentierklauseln, um Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben zu ermöglichen.
Die Bedeutung einer
systematische Evaluation
Wesentlicher Bestandteil von Reallaboren sollte ihre systematische Evaluation sein, also die wissenschaftliche Validierung ihrer jeweiligen Wirkungsweise und der notwendigen regulatorischen
Anpassungen. Da dies methodisch anspruchsvoll ist, sollte die Evaluation bereits beim Aufsetzen des Reallabors konzipiert und die dafür notwendigen Daten sollten von Anfang an erhoben werden –
ein Punkt, auf den auch die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) in ihrem Jahresgutachten 2023 ausdrücklich hinweist. Um Anreize dafür zu setzen, Reallabore
in Anspruch zu nehmen, sollten die gewerblichen Schutzrechte der Innovatoren gewahrt bleiben, sprich ihr durch das Reallabor gewonnene Innovationswissen sollte nicht ungewollt an Wettbewerber
abfließen.
Ein entscheidender Faktor für den Erfolg von Reallaboren als innovationspolitisches Instrument wird sein, dass sie nach erfolgreicher Evaluation den Weg zu marktfähigen Produkten und Diensten
aufzeigen. Was wir sicher nicht brauchen, ist ein Instrument, das zwar eingesetzt wird, über das dann aber kein Transfer in die Anwendung stattfindet.
Damit sind die vier idealtypischen Stufen einer Innovation in einem Reallaborprozess beschrieben: vom Zugang zum Reallabor über die Ausgestaltung der Experimentierklauseln zur Evaluation und
regulativen Reflexion – bis hin zum Markzutritt nach Beendigung des Reallabors.
Quelle: acatech (2023).
Einen Flickenteppich
verhindern
Die Umsetzung des Reallabore-Gesetzes soll laut Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums durch einen "One-Stop-Shop" unterstützt werden, der Innovatoren informiert und bei der Durchführung
begleitet. Das wird nur funktionieren, wenn er auf Bundesebene angesiedelt ist. Denn nur so wird verhindert, dass jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht und ein Flickenteppich an
Genehmigungsverfahren und Gesetzesauslegungen entsteht. Vorgesehen ist laut Konzept, dass der One-Stop-Shop durch einen Projektträger oder die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) übernommen
wird.
Eine weitere begleitende Maßnahme ist ein Experimentierklausel-Check, der zukünftig bei jeder Gesetzgebung verbindlich durchgeführt werden soll. Das würde die Durchführung von Reallaboren
erleichtern – doch muss bei der Umsetzung darauf geachtet werden, dass die Verabschiedung von Gesetzen nicht unnötig hinausgezögert wird.
Reallabore können von Unternehmen, Forschungsinstitutionen und Kommunen durchgeführt werden. Eine gezielte Informationskampagne sollte insbesondere KMU und Start-ups ansprechen, die sich oftmals
schwerer damit tun, den Überblick über mögliche Fördermaßnahmen zu behalten. Für Start-ups, die innovative Lösungen entwickeln und ausprobieren möchten, ist ein entsprechendes Handlungsfeld in
der Start-up-Strategie der Bundesregierung angelegt.
Reallabore sind bislang auf digitale Innovationen fokussiert, insbesondere, weil sich die Regulatorik in diesem Bereich noch im Entwicklungs- oder Anpassungsprozess befindet. Grundsätzlich sollte
der Zugang zu Reallaboren aber themenoffen sein.
Mit der Verabschiedung des Reallabore-Gesetzes wäre Deutschland anschlussfähig an die europäische Regulatorik. So ist beispielsweise geplant, den Einsatz von Reallaboren im kommenden AI Act zu
verankern, um KI-basierte Innovationen zu erproben, bevor sie in die breite Anwendung kommen. Wenn Deutschland also auf dem wichtigen Gebiet der Künstlichen Intelligenz mithalten will, ist auch
hierfür die zügige Verabschiedung und Umsetzung des Reallabore-Gesetzes ratsam.
Bis zum 29. September besteht noch die Möglichkeit, sich dabei konstruktiv über die Online-Konsultation einzubringen.
Irene Bertschek ist Professorin für Ökonomie der Digitalisierung an der Universität Gießen und leitet den Forschungsbereich "Digitale Ökonomie" am ZEW – Leibniz-Zentrum
für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim. Sie ist Mitglied der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) und des Zukunftsrat der Bundeskanzlers.
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Die Sekundarschullehrerin Ada M. Hipp* aus Berlin-Neukölln berichtet über den täglichen Kampf gegen die Leseschwäche ihrer Siebtklässler. Ein Gastbeitrag in Zeiten der IGLU-Misere.
Foto: Ada M. Hipp.
DEUTSCHLANDS GRUNDSCHÜLER haben ein Leseproblem, hat die IGLU-Studie ergeben und
vorübergehend öffentliche Aufregung ausgelöst. Was aber bedeutet es, wenn jeder vierte Viertklässler nicht richtig lesen kann? Woher kommt das? Und was folgt daraus? Lassen Sie mich aus meinem
Unterricht erzählen.
Ich bin Lehrerin für Englisch und Kunst an einer Sekundarschule in Berlin-Neukölln. Im vergangenen Sommer bekam ich eine neue 7. Klasse. Da ich seit März 2020 wieder aktive
SPIEGEL-Leserin bin, nahm ich das Angebot von DEIN SPIEGEL wahr, mir Klassensätze der Zeitschrift für ein halbes Jahr in die Schule liefern zu lassen. Nun beschäftigen wir uns
wöchentlich mit dieser Zeitschrift: Donnerstag ist bei uns SPIEGEL-Lese-Stunde.
Im Zuge des gemeinsamen Lesens wurde mir zusehends bewusst, dass es einen Schüler in der Klasse gibt, der tatsächlich nicht lesen kann. Ein Schüler kann in der 7. Klasse nicht lesen? Wie
kann das sein, was ist da schiefgelaufen, worauf wurde nicht geachtet, wie konnte er sich all die Jahre "durchmogeln"?
Und ich fragte mich: Ist es meine Aufgabe, ihm als Schüler der Sekundarstufe jetzt das Lesen beizubringen? Wenn nein, wie soll es für ein solches Kind in der Zukunft werden? Hat es dann einfach
Pech gehabt? Geht es mich etwas an? Wer oder was ist dafür verantwortlich? Wenn ja, wann und wie soll ich dies tun, woher die Zeit nehmen?
Egal, wir zwei machen weiter
Er und ich lesen nun seit Beginn des zweiten Schulhalbjahres montags in einer größeren Pause gemeinsam, Schritt für Schritt, Wort für Wort, Silbe für Silbe. Wie in der ersten Klasse. Es ist meine
Arbeits- und seine Erholungszeit.
Zu Beginn des gemeinsamen Lesens bekam er ein Lesetagebuch für zu Hause, das er täglich zu führen hat. Mittlerweise gelingt es ihm, Wörter als Ganzes zu lesen und Satzabschnitte zusammenhängend
zu erkennen, auch in unbekannten Texten. Wäre es nun nicht Zeit, dass die Eltern sich darum kümmerten? Egal, wir zwei machen weiter.
Insgesamt liegen die Leseleistungen fast aller Kinder meiner 7. Klasse unter dem für das Alter erwartbare Leseniveau. Lediglich fünf Kinder konnten zu Beginn des Schuljahres nahezu
fehlerfrei und fließend ihrem Alter entsprechend (vor-) lesen.
Zudem machte ich in der Klasse eine kleine Lese-Umfrage. Dabei kam heraus, dass von 24 Schülerinnen und Schülern lediglich vier ein eigenes Buch besitzen. Dieses wurde ihnen in der
Regel von der Grundschullehrerin zum Geburtstag oder Abschied geschenkt. Kein Kind hat sich je ein Buch zum Geburtstag gewünscht, den man im Übrigen in vielen muslimischen Familien
gar nicht feiert. Zwei Kinder bekamen einmal ein Buch von den Eltern (meist von der Mutter) geschenkt. Ein Drittel gab an, dass es zwar Bücher in der Wohnung gebe, diese aber den Eltern gehörten
und im Wohnzimmerregal stünden. Ein Kind gab an, Eltern oder Großeltern einmal mit einem Buch in der Hand lesend gesehen zu haben.
Lesen sei zu schwierig für ein Hobby, sagen die Kinder
Keinem Kind waren Zeitschriften für Kinder bekannt, außer "Donald Duck", niemand von ihnen besaß je eine Kinderzeitschrift. Auch vermisste kein Kind eine solche Zeitschrift, da
niemand im Umkreis eine solche besaß oder damit gesehen wurde. Immerhin 13 bekamen als Kleinkinder von den Eltern vorgelesen, vier von älteren Geschwistern.
Bei der Frage, ob Lesen zu ihren Hobbys gehöre, antworteten alle Kinder mit Nein. Kein Kind findet, dass Lesen ein Hobby sei. Als Begründung gaben sie an, dass das
Lesen langweilig, uninteressant und zu schwierig für ein Hobby sei.
Allen Kindern macht unterdessen die SPIEGEL-Lese-Stunde Spaß. In Partnerarbeit suchen sie sich unter anderem gemeinsam Artikel aus, die sie interessieren. Diese stellen sie dann
den anderen Kindern in der Klasse vor, einschließlich einer ausführlichen Begründung ihrer Wahl. Darüber wird im Klassenverband dann diskutiert, geredet und gesprochen.
Strategien gegen die Leseschwäche
Jedes Kind hat als Hausaufgabe lautes Vorlesen bekommen, die Schülerinnen und Schüler konnten sich aus einer Vielzahl von Artikeln einen aussuchen. Diesen müssen sie laut vorlesen üben und sich
dabei mit ihrem Handy aufnehmen. Sie müssen so lange laut lesen, bis sie mit ihrer Leseleistung selbst zufrieden sind. Anschließend sollen sie diese Aufnahme an mich senden.
Diese Aufgabe birgt mehrere Vorteile. Erstens: Die Schülerinnen und Schüler können ihr geliebtes Handy verwenden. Zweitens: Sie selbst können über ihre Leistungen entscheiden und bestimmen, wann
es gut genug ist. Drittens: Ihre Medienkompetenz wird geschult. Viertens: Die Leseleistungen werden nicht vor der Klasse abgespielt und verglichen. Fünftens: Motivation – jedes Kind möchte
hierbei so gut, wie es geht, abschneiden. Niemand will von sich sagen lassen, man könne nicht lesen. Sechstens: Konzentration und Aufmerksamkeit werden geschult. Nachteil(e): aus Lehrkraft-Sicht
keine, aus Schüler-Sicht hoffentlich ebenso wenig.
Die Grundschüler mit dem Leseproblem von heute sind die Erwachsenen ohne Perspektive von morgen. Allein kann ich das als Lehrerin nicht ändern. Aber ich kann darauf hinweisen. Und meinen Teil
dafür tun, dass die Jugendlichen eine Chance erhalten. Bei unserem letzten Exkursionstag wurde laut vorgelesen. Alle Kinder konnten ihre jeweiligen Sätze fehlerfrei und fließend lesen,
auch das Kind mit dem hohen Nachholbedarf.
*Der Name wurde geändert.
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Das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen soll abgewartet werden; auch Innovationsvorstand Kurz wurde nicht entlastet.
DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG der Fraunhofer-Gesellschaft hat dem zurückgetretenen Ex-Präsidenten Reimund Neugebauer die Entlastung für das Rechnungsjahr 2022 bis auf Weiteres verweigert. Dies geht
aus zuverlässigen Informationen hervor, die mir vorliegen. Auch der noch im Amt befindliche Innovationsvorstand Alexander Kurz erhielt für 2022 am vergangenen Freitag in Dresden keine
Entlastung.
In beiden Fällen folgte die Mitgliederversammlung dem Vorschlag des Senats, die Entlastung zu vertagen – mindestens bis das von der Staatsanwaltschaft München I im März eröffnete
Ermittlungsverfahren wegen Vorwürfen der Steuergeldverschwendung abgeschlossen ist. Dies laufe derzeit weiter gegen unbekannt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte.
Auf Anfrage wollte die Senatsvorsitzende Hildegard Müller die gefallenen Gremienentscheidungen nicht kommentieren. Die Beratungen von Mitgliederversammlung und Senat unterlägen "mit
Blick auf Entlastungen und weitere Tagesordnungspunkte ausdrücklich der Vertraulichkeit und können nicht öffentlich diskutiert werden", hieß es. In einer internen Nachricht an alle
Fraunhofer-Mitarbeitenden hatte Müller vergangene Woche eine transparente und klare Aufarbeitung problematischer Vorgänge aus der Vergangenheit" angekündigt.
Alexander Kurz gilt als enger Vertrauter Neugebauers und fungiert seit 2011 als Vorstandsmitglied, bis Anfang 2022 zuständig für die Ressorts Personal, Recht und Verwertung. Die übrigen drei
Vorstandsmitglieder, allesamt erst im August 2022 berufen, wurden den Informationen zufolge entlastet.
Wobei die Mitgliederversammlung mit Blick auf die Vergangenheit offenbar auch in Richtung Zukunft unterschied: Finanzvorständin Sandra Krey, die überhaupt erst im vergangenen Jahr zu
Fraunhofer kam, wurde, bis der neugewählte Präsident Holger Hanselka sein Amt antritt, mit der
kommissarischen Leitung der Forschungsgesellschaft betraut – und der erst 2022 in die Zentrale gewechselte Infrastrukturvorstand Axel Müller-Groeling mit ihrer Stellvertretung. Elisabeth
Ewen, Vorständin für Personal, Unternehmenskultur und Recht, rückte zwar erst 2022 in die Führungsetage auf, war zuvor aber über 21 Jahr hinweg in verschiedenen Funktionen in der
Zentrale tätig, zuletzt als Direktorin Personal und Unternehmenskultur.
Nur teilweise Entlastung Neugebauers
für 2021 gilt weiter
Bereits vergangenes Jahr hatte die Mitgliederversammlung Neugebauer und weitere Vorstandsmitglieder für 2021nur teilweise entlastet. Vergangenen Freitag beschloss das Gremium, daran nichts
zu ändern. Der Vorbehalt für 2021 bezog sich auf die abgerechneten Reisekosten, die Prüfungen von BMBF und Bundesrechnungshof und mögliche Konsequenzen daraus.
Auf einen von mir vorgelegten Fragekatalog, der sich unter anderem auf das Handling des Spesenskandals durch den Senat bis zu den
jüngsten Entscheidungen bezog und auf den Zeitpunkt der von Müller als "Sofortmaßnahmen" bezeichneten Schritte, ging die Senatsvorsitzende in ihrer knappen Antwort nur teilweise ein. Der
Senat habe "mit Kenntnis konkreter Sachverhalte der Prüfberichte von BMBF und BRH seit Herbst vergangenen Jahres umfassende Maßnahmen zur Aufklärung und Transparenz ergriffen", Müller könne dem
Ergebnis der Ermittlungen "an dieser Stelle" nicht vorgreifen.
Unter anderem hatte der Senat vor anderthalb Jahren einen bereits angesichts der damaligen Lage fragwürdigen Beschluss gefasst So teilte der zu dieser Zeit amtierende Senatsvorsitzende Jörg
Fuhrmann im November 2021mit, das Gremium habe sich "mit
vereinzelten, über Medien, parlamentarische Anfragen und soziale Netzwerke verbreiteten Unterstellungen und Vorwürfen Dritter in Bezug auf Leitungsgremien der Fraunhofer-Gesellschaft" befasst –
diese dann aber "geschlossen und auf Basis einer unabhängigen Prüfung als durchweg haltlos" eingestuft. Bei der von Fuhrmann angeführten "unabhängigen Prüfung" hatte es sich damals freilich um
Recherchen der internen Revision gehandelt.
Müller selbst war zwischen 2015 und 2018 Senatsmitglied. Mit der Übernahme des Vorsitzes kehrte sie im Januar 2023 in das Gremium zurück.
Wichtige Fraunhofer-Gremien
Zur Fraunhofer-Mitgliederversammlung gehören von Amts wegen sämtliche Senatoren, dazu der Vorstand, die Institutsleiter und die Angehörigen der
Institutskuratorien. Sogenannte ordentliche Mitglieder können laut Fraunhofer natürliche und juristische Personen werden, die die Arbeit der Forschungsgesellschaft fördern wollen, Forscher und
Förderer können für besondere Verdienste zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Das einmal im Jahr tagende Gremium ist für die Senatorenwahl, die Entlastung des Vorstandes und den Beschluss von
Satzungsänderungen zuständig.
Der zweimal im Jahr tagende Senat ist das zentrale Aufsichtsgremium der Fraunhofer-Gesellschaft. Er beruft den Vorstand, bestimmt die Grundzüge der
Wissenschafts- und Forschungspolitik und beschließt über
Einrichtung neuer, die Umwandlung bestehender und Auflösung bisheriger Institute und weiterer Fraunhofer-Einrichtungen. Seine rund 30 Mitglieder vertreten
Wissenschaft, Wirtschaft und öffentliches Leben, dazu kommen Repräsentanten des Bundes und der Länder und des Wissenschaftlich-Technischen Rats (WTR) der Fraunhofer-Gesellschaft.
Senatsvorsitzender war seit 2015 Jörg Fuhrmann. Hildegard Müller übernahm den Vorsitz Anfang 2023.
Der zuletzt fünfköpfige Vorstand ist vor allem für die Geschäftsführung und die Vertretung der Fraunhofer-Gesellschaft nach innen und außen
zuständig, außerdem unter anderem für die Ausbau- und Finanzplanung und für die Akquisition und Verteilung der Grundfinanzierung auf die Institute. Auch beruft er die
Institutsleiter.
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Blog: Schnabeltier EU
In diesem Beitrag stellt Antonia Pollmer folgenden Aufsatz vor:Rüger, Carolin (2021): 20 Jahre nach 9/11 – Wie zukunftsfähig ist die
Außenpolitik der Europäischen Union?; in: Zeitschrift für
Politikwissenschaft, 31, S. 617-626, online unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s41358-021-00293-0.In der Vergangenheit hat es weltpolitisch viele historische Einschläge gegeben, zu denen als prägendes Ereignis vor allem die Terroranschläge in den USA zu Beginn des 21. Jahrhunderts am 11. September 2001 zählen. Der darauffolgende "Krieg gegen den Terror", welcher von den Vereinigten Staaten geführt wurde, ist in diesem Zusammenhang natürlich auch zu nennen. Letztes Jahr wurde dieser allerdings durch den Abzug und Evakuierung der Truppen aus Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban beendet, in dessen Folge sich ein erschreckendes Szenario anschloss.Die Europäische Union hinterließ kein positives Bild ihrer Sicherheitspolitik, da sie nur bedingt Rückholungen der Kräfte und Bürger*innen vor Ort organisieren konnte und nicht im Stande war, den Flughafen Kabul ohne weitere Hilfe zu sichern. In diesem Zuge stellt sich die Politikwissenschaftlerin Dr. Carolin Rüger in ihrem Aufsatz die Frage: "20 Jahre nach 9/11 – wie zukunftsfähig ist die Außenpolitik der Europäischen Union" und nimmt dabei Bezug auf das globale Handeln und globale Herausforderungen.Durch die Beschreibung der Dimensionen der Außenpolitik, der Beleuchtung von internen Stärken und Schwächen sowie externen Chancen und Risiken durch eine SWOT-Analyse möchte sie klären, wie es aktuell um die Außenpolitik in einer Welt voller Umbrüche steht und wie sie zukünftigen Herausforderungen entgegenwirken kann.Zunächst beginnt die Autorin, die EU-Außenpolitik in ihren vielfältigen und mehrdimensionalen Zusammenhängen zu beschreiben. Zu diesen gehören als wichtige intergouvernementale Bestandteile die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Essenziell ist außerdem die supranationale Gemeinschaftsdimension, welche die Handelspolitik, die Entwicklungszusammenarbeit und die Humanitäre Hilfe einschließt und sich durch die Gemeinschaftsmethode von der intergouvernementalen Dimension der GASP und GSVP unterscheidet.Weiterhin nennt die Autorin die sogenannten restriktiven Maßnahmen, die eine eigene Dimension bilden und sowohl intergouvernemental als auch supranational agieren und die Erweiterungspolitik sowie die Europäische Nachbarschaftspolitik. Die externe Dimension von internen Politikbereichen zählt außerdem zur mehrdimensionalen Außenpolitik der EU. Darunter fallen die Klimapolitik, die externen Implikationen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie die mannigfaltigen Aktivitäten der EU zur globalen Regulierung der Digitalisierung. Diese kurze Vorstellung ermöglicht Rüger, die Komplexität und Vielgestaltigkeit der EU-Außenpolitik sowie die verschiedenen Dimensionen aufzuzeigen, um ein "umfassendes Bild der globalen Rolle der EU heute und in der Zukunft zu gewinnen".Um die Zukunftsfähigkeit der EU-Außenpolitik und die Position im globalen Wettbewerb festzustellen, erfolgt im Folgenden eine SWOT-Kurzanalyse. Dieses Konzept ist ein Instrument der verbal-argumentativen Bewertung und untersucht drei zentrale interne Stärken und Schwächen des Akteurs sowie je zwei externe Chancen und Risiken der EU-Außenpolitik. Die Analyse und Bewertung folgt dabei dem Kriterium der Zukunftsfähigkeit bzw. der Weltpolitikfähigkeit der Europäischen Union im globalen Wettbewerb.Die erste interne Stärke, welche Rüger herausgearbeitet hat, ist die wirtschaftliche Stärke und Relevanz der Europäischen Union in der Welt trotz einiger Krisen und nach dem Brexit. Dazu zählen vor allem die Bedeutung des Euros in der Welt, die Mitgliedstaaten der EU und ihre Entwicklungshilfezahlungen sowie deren Machtausübung. Ein bedeutender Faktor, der die EU zu einer Weltwirtschafts- und Gestaltungsmacht macht, ist das Gewicht des Binnenmarktes, der weltweit globale Standards setzt.Eine weitere essentielle Stärke ist die Mehrdimensionalität der EU-Außenpolitik und im Speziellen ihre Handlungsbereiche sowie der zivil-militärische Ansatz der Union beim Krisenmanagement, wodurch sie einen dualen Ansatz verfolgt. Aufgrund dessen ist die Europäische Union einzigartig gegenüber anderen globalen Akteuren, wie beispielsweise der NATO, die nur auf militärischer Basis wirkt. Auch mit Hilfe der verschiedenen Dimensionen der Außenpolitik kann sie zukünftigen Herausforderungen und Bedrohungen effektiv begegnen.Die letzte Stärke des ersten Teils der Kurzanalyse betrifft die Kooperation, die den Krieg beendet hat und den Frieden wahrt. Bedeutend für die Erhaltung des Friedens und das Handeln auf globaler Ebene sind dabei Grundsätze wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Grundfreiheiten, Gleichheit und Solidarität, die wichtig für die Entstehung, Entwicklung und Erweiterung der Europäischen Union waren.Ergänzend zu diesen Prinzipien spielt der Multilateralismus ebenso eine bedeutende Rolle, da die EU somit zeigt, dass die Kooperation vor allem zwischen den Mitgliedstaaten selbst unter schwierigen und herausfordernden Situationen möglich ist. Diese Stärke ist gerade im Zusammenhang zur Erhaltung des Friedens und zur Stärkung von internationalen Beziehungen bedeutsam.Ein erstes Defizit, das die Analyse herausstellt, ist der fehlende politische Wille. Da die Mitgliedstaaten noch viel Freiraum genießen, besteht wenig Platz für europäische Interessen. Dies führt zu einer fehlenden militärischen Bündelung und bedeutenden Lücken in der Zusammenarbeit. Die zweite Schwäche bezieht sich auf die Fragmentierung der europäischen Institutionen, da die Verwaltung der EU-Außenpolitik auf verschiedene Politikbereiche aufgeteilt ist.Die dritte Schwäche, die die Autorin herausarbeitet, ist die fehlende Rechtsstaatlichkeit von einzelnen Mitgliedstaaten und betrifft daher interne Probleme. Aufgrund dessen entstehen Begleiterscheinungen, die die Glaubwürdigkeit der Union und Schäden der Handlungsfähigkeit betreffen und sich daher negativ auf die globale Rolle der EU auswirken können.Der nächste Schritt der SWOT-Analyse beschränkt sich auf die Ausarbeitung von jeweils zwei Chancen und Risiken, die sich im Wettbewerbs- und Handlungsumfeld bieten. Die erste Möglichkeit, die sich im aktuellen internationalen Umfeld ergibt, ist die Kooperation der Mitgliedstaaten. Diese ermöglicht es ihnen, zusammen Entscheidungen zu treffen und zu handeln, da sie nur durch gemeinsames Wirken über eine Gestaltungsmacht verfügen und die europäische Souveränität befördert werden kann.Eine weitere Chance bietet sich aus dem globalen Wettbewerb der Systeme, wodurch sich ein Weg für die Europäische Union zwischen den zwei Weltmächten USA und China bietet. Die Union kann auftretende Leerstellen nutzen, um sich einen "spezifisch europäischen Zugang als Wettbewerbsvorteil aufzubauen."Die erste Bedrohung, die sich aus dem globalen System herausstellt, sind die aufsteigenden autoritären Mächte und Konfrontationen mit deren autoritären Ordnungsvorstellungen, welche die liberale Demokratie bedrohen. Vor allem die Türkei, Belarus oder Russland, auf dessen Kooperationen die EU angewiesen wäre, stellen ein großes Risiko für die Zusammenarbeit dar.Weitere Risiken sind die zukünftigen und schwer zu lösenden Herausforderungen. Dazu zählen Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Cyber-Kriminalität, Pandemien, organisierte Kriminalität, Menschenhandel, illegale Migration, hybride Bedrohungen sowie Umweltzerstörung und allen voran der Klimawandel inklusive dessen Folgen.Mit Hilfe der SWOT-Analyse konnte überblicksartig ein Eindruck von der Außenpolitik der Europäischen Union, ihrer Stärken und Schwächen sowie Bedrohungen und Chancen gewonnen werden. Blickt man auf die Vergangenheit zurück, lässt sich eine positive Entwicklung der EU- Außenpolitik hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit und des globalen Handelns feststellen.
Blog: Menschenrechtsbildung
In diesem Beitrag stellt Samuel Schaumann folgenden Text vor: Gareis, Sven Bernhard (2019): Frieden und Vereinte Nationen; in: H.J. Gießmann / B. Rinke (Hrsg.): Handbuch Frieden, Springer, S. 741-751, online unter: https://doi.org/10.1007/978-3-658-23644-1_55.Der Artikel aus dem Handbuch thematisiert die Geschichte der Friedenssicherung als zentrales Anliegen der Vereinten Nationen. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf dem historischen Gestaltungsauftrag der UNO, den diesbezüglichen Hindernissen und Mängeln sowie auf den vieldiskutierten Fragen zu Reformen der Vereinten Nationen.Gareis hebt zunächst die einzigartige Ausrichtung der Vereinten Nationen auf die Schaffung und Bewahrung des internationalen Friedens hervor, deren vorrangige Bedeutung bereits in der Charta der Vereinten Nationen, namentlich in der Präambel und durch das Allgemeine Gewaltverbot in Artikel 2 deutlich wurde. Außerdem beschreibt er einleitend eine besondere Verantwortung der UNO für den Frieden, welche aus ihrer exklusiven Stellung als Internationale Organisation mit 193 Mitgliedsstaaten und universalem Geltungsanspruch ihrer Prozesse und Normen abzuleiten ist.Dass die Vereinten Nationen jedoch bei dem Versuch, dieser Verantwortung gerecht zu werden, immer wieder mit Problemen konfrontiert sind, klingt bereits zu Beginn des Textes an. So skizziert Gareis eine grundlegende Spannung innerhalb der intergouvernementalen Organisation zwischen den Vorgaben und Forderungen der Organisation auf der einen Seite und der Souveränität der Staaten andererseits. Dabei sind die Vereinten Nationen und deren Entwicklung in besonderem Maße abhängig von ihren Mitgliedstaaten, denn die VN sind nur so stark und effektiv, wie es die Staaten zulassen. Außerdem benennt der Autor die fehlende begriffliche Ausgestaltung des "Friedens" in der Charta als problematischen Aspekt in Prozessen der Friedenssicherung.Die Charta stellt die normative Basis für eine friedliche internationale Ordnung dar und dient als Orientierung bei konkreten Friedensbemühungen sowie bei der Feststellung von einschlägigen Verstößen. Als Lehre aus der Geschichte des gescheiterten Völkerbundes wurde zur Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften ein kollektives Sicherheitssystem geschaffen, welches zum einen die Staaten zur friedlichen Beilegung von Konflikten verpflichtet und des Weiteren bei Verstößen gegen das Allgemeine Gewaltverbot gemeinsames Handeln gegen die regelverletzenden Akteure einfordert.Als überwachendes Hauptorgan der UNO hat der Sicherheitsrat entsprechende Befugnisse zur Durchsetzung der Vorschriften, so kann er unter bestimmten Voraussetzungen selbst in die Hoheitsrechte von Mitgliedstaaten eingreifen. Eine weitere Lehre aus der von gewaltvollen Konflikten geprägten Geschichte ist laut Gareis die neue Orientierung des Völkerrechts an internationaler Kooperation mit der Formulierung einer souveränen Gleichheit aller Mitgliedstaaten, was die Staaten zur gegenseitigen Achtung verpflichtet.Wie der Autor ausführlich beschreibt, ist das angestrebte Ziel der Vereinten Nationen keine bloße Abwesenheit von Krieg, sondern ein "positiver Frieden", welcher auch die Verwirklichung grundlegender Menschenrechte und gute sozio-ökonomische Bedingungen für alle Menschen beinhaltet. So wird im Text auf den Zielkatalog in Artikel 1 der UN-Charta verwiesen, in dem auch Menschenrechte, Menschenwürde und soziale Gerechtigkeit Erwähnung finden.Daraus abgeleitete Maßnahmen zur Formulierung und Umsetzung von Menschenrechten und zur Entwicklung, wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Konzept der Internationalen Schutzverantwortung, stellten den Menschen als Subjekt des Völkerrechts in das Zentrum der Bemühungen und ergänzten die klassische staatliche Sicherheit um einen Entwurf "menschlicher Sicherheit".Das klassische peacekeeping der Vereinten Nationen in den Jahren 1948-1988 wird als erster Entwicklungsschritt der Friedenssicherung durch die UNO skizziert. Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges und der damit einhergehenden Blockade-Situation im Sicherheitsrat war das kollektive Sicherheitssystem der UNO nur begrenzt funktionsfähig, was zur Entwicklung einer peacekeeping-Strategie auf der Grundlage einer Einigung der Konfliktparteien führte.Die Blauhelme fungierten im Auftrag der Vereinten Nationen als unparteiische Beobachter in Kriegsgebieten, um die Einhaltung von Waffenstillständen oder Friedensabkommen zu überwachen. Gareis würdigt dieses peacekeeping rückblickend als "durchaus erfolgreiches Instrument der Konfliktnachsorge" (S. 745), welches sich überdies auch nach 1989 in mehreren Missionen als zweckdienlich erwiesen habe.Nach dem Zerfall der Sowjetunion und dem Ende des Kalten Krieges fand eine Verlagerung des Konfliktgeschehens statt. An die Stelle der klassischen zwischenstaatlichen Kriege traten immer häufiger innerstaatliche Konflikte, sogenannte "neue Kriege", mit zahlreichen Akteuren aus verschiedenen Bereichen, die diverse Interessen verfolgen. Besonders in bereits fragilen Staaten werden in derartigen Konflikten oftmals staatliche und gesellschaftliche Strukturen zerstört und Entwicklungsdefizite sowie allgemeines Gewaltpotenzial von langer Dauer ausgelöst.Die daraus resultierenden neuen Aufgaben und Herausforderungen für die Bemühungen der Vereinten Nationen bezüglich der Friedenssicherung wurden bereits im Jahr 1992 vom damaligen Generalsekretär Boutros-Ghali konzeptionell erfasst und haben bis heute Gültigkeit. Vor dem Hintergrund dieser neuen Ausgangslage im Bereich der internationalen Friedenssicherung baute der Sicherheitsrat seine Kompetenzen im Bezug auf innerstaatliche Vorgänge aus und machte sich damit frei vom Gebot der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten, welches in Artikel 2 der VN-Charta festgeschrieben war. So bestand nun beispielsweise die Möglichkeit zur Untersuchung und Sanktionierung von Bürgerkriegen und Menschenrechtsverletzungen.Die "neuen Kriege" verlangen komplexe Friedenseinsätze, die neben der Friedenssicherung auch immer Maßnahmen zur Friedenskonsolidierung beinhalten. Wie Gareis beschreibt, müssen politische und ökonomische Strukturen wieder aufgebaut werden, Menschenrechte geschützt und Perspektiven für Betroffene geschaffen werden, was die Beteiligung der Unterorganisationen der UNO und auch die Kooperation mit regionalen Internationalen Organisationen notwendig macht. Diese vielseitigen Friedenseinsätze werden dem breiten positiven Friedensverständnis der Vereinten Nationen, zumindest in der Theorie, gerecht, obgleich in der praktischen Umsetzung eine Vielzahl an Problemen und Hindernissen auftreten.Gareis beschreibt als grundlegende Schwierigkeit der Vereinten Nationen die bereits angesprochene Abhängigkeit von den Mitgliedstaaten, welche er auch als ursächlich für immer wieder auftretende Mängel der UNO im Aufgabenbereich der Friedenssicherung beschreibt. So nennt er unklare Mandate mit unzureichenden Mitteln zur Durchführung als Folge von differenten Einschätzungen von Konfliktsituationen durch verschiedene Staaten.Des Weiteren beschreibt er konträre Interessen unter den Mitgliedern des Sicherheitsrates, was dazu führe, dass notwendige Handlungen der UNO unterlassen werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist die geringe Unterstützung von Friedensmissionen durch Mitgliedstaaten, in deren Zuständigkeitsbereich die Ausbildung, Ausstattung und Disziplin der Friedensschützer liegt. Außerdem werden Entscheidungen und Handlungen in vielen Fällen durch übergeordnete Interessen der einzelnen Staaten verzögert oder verhindert.Notwendig seien Reformen, welche den Sicherheitsrat repräsentativer machen und somit dessen Entscheidungen stärker legitimieren. Dies werde jedoch durch nationale Interessen der Staaten seit langer Zeit verhindert. Daraus folgert Gareis mit einer nüchternen Prognose, dass anstelle von umfassenden Reformen wohl weiterhin kleine schrittweise Entwicklungen die Vereinten Nationen prägen.Als wichtigen Auftrag für die Zukunft der Vereinten Nationen formuliert der Autor, dass der internationale Frieden stärker als kollektives Gut der Menschheit mit der damit einhergehenden Verantwortung der Staaten begriffen werden müsse. Er resümiert, die UNO habe die notwendigen Mittel zum erfolgreichen Einsatz für den weltweiten Frieden, jedoch sei auch der Wille zu deren Anwendung unverzichtbar.
In response to the globally increasing environmental, social, and economic crises, we as humanity must leave the path of business as usual and learn new ways to know, think, and act which may enable us to build a more sustainable future for all. In their role as facilitators, teachers in general are considered one, if not the most important, factor for successful learning. The implementation of education for sustainable development (ESD) across all education systems and preparing students to act as future change agents and lead the societal transformation towards sustainability also largely depends on competent and committed teachers. Correspondingly, the focus of political agendas and scientific research increasingly shifts to the effective education of educators. The different competence models that are currently being discussed in the international discourse around teacher education for sustainable development (TESD) suggest various sets of intended learning outcomes (ILOs). Yet, they usually share the assumption that teachers require ESD-related knowledge, pedagogical skills, and motivation to successfully implement ESD at the school level. In accordance with the concept of ESD-specific professional action competence (Bertschy et al., 2013), educational offers in ESD for pre-service teachers should also develop their content knowledge (CK), pedagogical content knowledge (PCK) as well as a positive attitude towards ESD. However, in the sense of a comprehensive construct, this concept has not yet been operationalized or measured. Furthermore, there is still a lack of deeper understanding as to how to best design individual courses as teaching and learning environments in TESD in order to support competence development in student teachers. Based on a dual case study, this cumulative dissertation investigates how individual ESD courses, as part of the teacher education programs at Leuphana University in Lüneburg/ Germany and Arizona State University (ASU) in Tempe/USA, actually foster students' ESD-specific professional action competence. Furthermore, this work sheds light on the link between learning processes and outcomes, to reveal which factors actually affect the achievement of ILOs and competence development. The findings of this study indicate that both courses under investigation eventually live up to their role and increased student teachers' competence and commitment to implement ESD in their future careers; yet, mainly due to their different thematic foci, to varying degrees. Additionally, the four Cs (personal, professional, social, and structural connections) were revealed as significant factors that support students' learning and should be considered when planning and designing course offerings in TESD, with the goal of developing students' knowledge, skills, and attitudes. ; In Anbetracht global anhaltender Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftskrisen sind wir als Menschheit gefragt, den Weg des business as usual zu verlassen und neue Wissensformen sowie Denk- und Handlungweisen zu erlernen, die uns befähigen, eine nachhaltige Zukunft für alle zu gestalten. In ihrer Vermittlungsrolle werden Lehrer*innen allgemein als ein, wenn nicht gar der wichtigste Faktor für erfolgreiches Lernen betrachtet. Auch die Umsetzung von Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE) über alle Bildungssysteme hinweg sowie die Vorbereitung von Schüler*innen auf ihre Rolle als zukünftige Agenten des Wandels, die die gesellschaftliche Transformation in Richtung Nachhaltigkeit zu führen vermögen, hängt maßgeblich von kompetenten und motivierten Lehrer*innen ab. Entsprechend rückt die effektive Ausbildung von Lehrer*innen zunehmend in den Fokus politischer Agenden und wissenschaftlicher Forschung. Die verschiedenen Kompetenzmodelle, die im wissenschaftlichen Diskurs rund um die Lehrer*innenbildung für eine nachhaltige Entwicklung (LBNE) diskutiert werden, legen jeweils eine Reihe verschiedener Lernziele fest. Dabei teilen sie jedoch die Annahme, dass Lehrer*innen sowohl BNE-bezogenes Fachwissen, pädagogische Fähigkeiten und Motivation benötigen, um BNE erfolgreich auf Schulebene umzusetzen. Auch dem Konzept einer BNE-spezifischen professionellen Handlungskompetenz (Bertschy et al., 2013) zufolge sollten die Bildungsangebote in BNE für Lehrer*innen in Ausbildung ihr Fach- und fachdidaktisches Wissen sowie eine positive Einstellung gegenüber BNE entwickeln. Im Sinne eines umfassenden Konstruktes wurde dieses Kompetenzmodell allerdings noch nicht operationalisiert, geschweige denn gemessen. Darüber hinaus mangelt es nach wie vor an einem tieferen Verständnis darüber, wie einzelne Kurse als spezifische Lehr- und Lernumgebungen in der LBNE, strukturiert sein müssen, um die Kompetenzentwicklung auf Seiten der Lehramtstudierenden zu fördern. Auf Grundlage einer dualen Fallstudie untersucht die vorliegende kumulative Dissertation, wie individuelle BNE-Kurse – als Teil der Lehramtstudiengänge an der Leuphana Universität in Lüneburg/Deutschland sowie der Arizona State University (ASU) in Tempe/USA – die Entwicklung BNE-spezifischer professioneller Handlungskompetenz tatsächlich unterstützen können. Außerdem wird die Verbindung zwischen Lernprozessen und Lernergebnissen explizit beleuchtet, um bedeutende Faktoren zu enthüllen, die das Erreichen der Lernziele beziehungsweise die Kompetenzentwicklung beeinflussen. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass letztlich beide untersuchten Kurse ihrer Rolle gerecht werden und die Kompetenz und Bereitschaft der Studierenden erhöhen, BNE in ihrem zukünftigen Arbeitsumfeld umzusetzen – wenn auch zu unterschiedlichen Graden, was vor allem auf ihre inhaltlichen Schwerpunkte zurückzuführen ist. Zusätzlich wurden die vier Verbindungsformen (the four Cs), nämlich persönliche, professionelle, soziale und strukturelle Verbindungen als wichtige Faktoren ausgemacht. Die four Cs unterstützen die Lernprozesse der Studierenden und sollen bei der Planung und Gestaltung von Kursangeboten in LBNE berücksichtigt werden, welche zum Ziel haben, Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen auf Seiten angehender Lehrkräfte zu fördern.
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