The adoption of flat tax systems in Central and Eastern European countries have often been supported by arguments of simplicity, higher compliance and lower distortionary effects. However, since income inequality is high in these countries, the question of introducing some progressivity has come to the fore in both policy and academic circles. In this paper, we combine microsimulation and macro models to analyze the effects of moving from a flat to a progressive tax system and we find that a reduction in income inequality can be achieved with positive, albeit negligible, employment and growth impact.
Inhaltsangabe: Einleitung: "Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände"- Die Sozialversicherung und die Sozialleistungen in Deutschland galten lange Zeit als Musterbeispiel bei der Umsetzung dieses Artikels der Menschenrechte. Das deutsche Sozialversicherungssystem und die soziale Sicherung folgen im Wesentlichen drei Prinzipien: Dem Versicherungsprinzip: Es entspricht wie in der Privatversicherung einem auf Risikoausgleich basierenden System. Die Finanzierung erfolgt durch risikobewertete Beiträge. Dem Versorgungsprinzip: Es gewährt Anspruchsberechtigten Leistungen als Ausgleich für Nachteile, die sie selber nicht zu verantworten haben. Es wird in einer festgesetzten Höhe, ohne Bedürftigkeitsprüfung ausbezahlt. In Deutschland ist dieses Prinzip eine Ausnahme im System der Sicherung. Die Finanzierung ist grundsätzlich durch Steuern zu gewährleisten. Dem Fürsorgeprinzip: Es richtet sich nach den Bedürfnissen des Individuums. Im Gegensatz zu erstgenannten Prinzipien besteht hier nur das Recht auf Leistung dem Grunde nach. Die Leistung wird für jeden Einzelfall gesondert ermittelt. Zur Finanzierung werden die Mittel aus allgemeinen Haushaltsmitteln bereitgestellt. Bevor geleistet wird, sind eigene Mittel des Antragstellers sowie seiner Familie zu verwenden. Jedes der Prinzipien ist für sich allein umfassend, sie schließen sich aber nicht gegenseitig aus. Bei der Gestaltung sozialer Sicherungssysteme werden diese kombiniert angewandt. Das Fundament der Sozialversicherung basiert auf drei Säulen: der klassischen Bevölkerungspyramide, einer wachsende Wirtschaft, lebenslanger Erwerbstätigkeit als Regelfall. Das 21.Jahrhundert verlangt mit Blick auf deren dauerhafte Finanzierbarkeit grundsätzliche und strukturelle Neuorientierungen des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Eine Reparatur wird nicht genügen. Das Fundament der gesamten sozialen Sicherung ist ins Wanken geraten. Durch die demografische Entwicklung, das schwache Potenzialwachstum, die Zunahme der prekären Arbeitsverhältnisse, die Absenkung der Bezugsdauer und Bezugshöhe des ALG 1, Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Verluste verlieren diese Säulen ihre stabilisierende Rolle. Um die zukünftigen Herausforderungen meistern zu können, bedarf es entweder weiterer Leistungskürzungen oder höherer Beiträge und Steuern, der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage oder aber eines kompletten Systemwechsels. In dieser Arbeit soll untersucht werden, ob es möglich ist, diesen Systemwechsel auf der Basis der völligen Entkopplung von Erwerbsarbeit und Einkommen zu vollziehen und somit ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen. Allein auf Grund der Würde des Menschen soll jedes Individuum der Gesellschaft in die Lage versetzt werden, die notwendigen Bedürfnisse wie Essen, Kleidung und Wohnung unabhängig vom jeweiligen Einkommen zu befriedigen. Ausschlaggebend ist nicht der Leistungsgedanke, sondern eine umfassende gesellschaftliche Solidarität. Der Wert jedes Individuums und jedes individuellen Lebensweges wird anerkannt und respektiert. Statt Kontrolle von Leistungsbereitschaft bzw. -fähigkeit stellt die Grundeinkommensidee die Motivation des Menschen in den Vordergrund. Zur Finanzierung des Grundeinkommens wird unterstellt, dass sich nur die Einkommensteuer ändert und die Bemessungsgrundlage auf alle Einkünfte verbreitert wird. Die Höhe des Grundeinkommens soll sich am soziokulturellen Existenzminimum zusätzlich einer Gesundheitsprämie orientieren. Ist das Grundeinkommen nicht bedingungslos, wird im Text darauf hingewiesen, ansonsten werden die Begriffe Grundeinkommen oder BGE verwendet. Gang der Untersuchung: Zunächst wird in dieser Arbeit auf das Grundkonzept des bedingungslosen Grundeinkommens eingegangen und verschiedene politische Ansätze erläutert. An einigen kurzen Beispielen soll aufgezeigt werden, in welchen Ländern bereits versucht wird die Idee des BGE umzusetzen. Um die derzeitige Situation in Deutschland darzustellen und einen Wechsel zum BGE erwägen zu können, wird in Kapitel 3 das bestehende System der Sozialversicherung mit seinen Komponenten dargestellt und einige Schwachstellen aufgezeigt. Kapitel 4 geht auf die mögliche Umsetzung des bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland ein und zeigt insbesondere dessen Finanzierung und auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt auf. Insbesondere die vieldiskutierte Frage, ob sich viele Mitbürger nun ausschließlich durch das BGE finanzieren würden, soll beantwortet werden. Die Arbeit schließt mit einer Beispielrechnung der Familie Mustermann ab, in der verschiedene Einkommensszenarien für das derzeitige Sozialversicherungssystem in Deutschland und ein mögliches BGE betrachtet werden und so einen direkten Vergleich erlauben.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung5 2.Bedingungsloses Grundeinkommen8 2.1Idee des Grundeinkommens8 2.2Modelle, Grundzüge und deren Finanzierung12 2.2.1Negative Einkommensteuer - NES-12 2.2.2Modell nach Götz W. Werner15 2.2.3Konzept des Solidarischen Bürgergeldes nach Althaus17 2.2.4Idealtypisches Modell eines Grundeinkommens19 2.3Ansätze der Implementation in verschiedenen Ländern20 2.3.1The Alaska Permanent Fund, Alaska20 2.3.2Renda Básica de Cidadania, Brasilien20 2.3.3Basic Income Grant, Namibia21 3.Die Sozialversicherung in Deutschland23 3.1Einführung23 3.2Grundprinzipien24 3.3Finanzierung25 3.4Bestandteile der Sozialversicherung27 3.4.1Arbeitslosenversicherung27 3.4.2Krankenversicherung32 3.4.3Pflegeversicherung36 3.4.4Rentenversicherung37 3.4.5Unfallversicherung40 3.5Kritik41 4.Umsetzung des bedingungslosen Grundeinkommens47 4.1Annahmen47 4.2Finanzierung50 4.3Arbeitsmarkteffekte durch das bedingungslose Grundeinkommen60 4.3.1Arbeitsmarkt gesamt60 4.3.2Arbeitsangebot64 4.3.3Arbeitsnachfrage66 5.Beispielrechnung Familie Mustermann: Vergleich Sozialversicherung und bedingungsloses Grundeinkommen68 5.1Sozialversicherung68 5.2Bedingungsloses Grundeinkommen und Vergleich76 6.Fazit77Textprobe:Textprobe: Kapitel 4.1, Annahmen: Die Höhe eines Grundeinkommens ist eine entscheidende Größe. Die damit verbundenen Fragen wie: Soll das Grundeinkommen ohne Arbeitseinkommen auskommen und dem Bezieher die Möglichkeit eröffnen, anderen Tätigkeiten nachzugehen? Ist unter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein Kino- und/oder Theaterbesuch, die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, die Nutzung des Internet, das Lesen einer Tageszeitung oder auch ausreichender Wohnraum oder das Training in einem Sportverein zu verstehen? Wie beeinflusst es die ökonomische Ebene, d. h. verringert die Höhe des Grundeinkommens die Löhne oder hat es einen Mindestlohneffekt? Geben Erwerbstätige mit Lohn- und Grundeinkommen Arbeitszeit und damit Erwerbseinkommen an Arbeitsuchende ab? Wie werden Grundeinkommen den veränderlichen Lebenshaltungs- und Teilhabekosten gemäß dynamisiert? Diese Fragen werden nachfolgend im Ansatz diskutiert. Die Sozialversicherung soll in Deutschland eine individuelle Lebensstandardsicherung mit 30 % bis 40 % Abschlag des vorherigen Lohns des Betreffenden sicherstellen (siehe Kap.3). Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass immer weniger Bezieher Leistungen in dieser Höhe erhalten. Ob nun ein Grundeinkommen den individuellen Lebensstandard ohne zusätzlichen Erwerb sichern kann, ist abhängig von der Höhe des bisherigen Lohns und des Grundeinkommens. Das Grundeinkommen für Kinder sollte sich an ihren geringeren Lebenshaltungskosten orientieren. Mindestteilhabeansprüche und Lebensstandard sind individuell verschieden. Aus diesem Grund soll die Höhe des Grundeinkommens dem allgemeinen, durchschnittlichen Bedarf zur Befriedigung genannter existenzieller und gesellschaftlicher Bedürfnisse eines Menschen entsprechen. Zur Ermittlung dieses Bedarfs stehen vier Modelle zur Verfügung. Statistikmodell: Mit dem Statistikmodell werden die konkreten Verbrauchsausgaben einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zur Bestimmung des Existenzminimums herangezogen. In Deutschland erfolgt sowohl die Berechnung des Eckregelsatzes der Sozialhilfe als auch die Berechnung der Regelleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mittels einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch das Statistische Bundesamt. Betrachtet werden die unteren 20 % der Haushalte ohne Sozialhilfeempfänger, auf deren Basis die Regelsatzbemessung erfolgt. Diese so ermittelten Verbrauchsausgaben ergeben den Eckregelsatz der o. g. drei Grundsicherungen. Nicht im Regelsatz enthalten sind die Kosten für Unterkunft und Heizung, einmaliger Bedarf, Mehrbedarf oder Hilfen in Sonderfällen. Diese werden durch die Träger der Sozialhilfe abgedeckt. Von dem Eckregelsatz werden dann Regelsätze für die anderen Haushaltsmitglieder abgeleitet. Die betrachtete Bevölkerungsgruppe erfasst Personen, die bereits in Armut leben. Das davon abgeleitete Existenzminimum ist sichert also nicht die Existenz und Mindestteilhabe am öffentlichen Leben ab. Damit verbunden ist: Dieser Bevölkerungsgruppe gehören viele Personen an, die höhere Verbrauchsausgaben als Nettoeinkommen haben, also sich entweder entsparen oder verschulden müssen, weil ihr Einkommen zum Leben nicht ausreicht. Der betrachteten Bevölkerungsgruppe gehören überproportional viel ältere Menschen an, welche nicht das Verbrauchsverhalten und den Bedarf von jüngeren Menschen, von Kindern und Jugendlichen und Familien mit Kindern haben. Der mit dem Statistikmodell ermittelte Regelsatz beträgt 347 Euro. Warenkorbmodell: Es wird ein Warenkorb mit allen für die Existenz- und Mindestteilhabesicherung notwendigen Gütern, Dienstleistungen und Angeboten festgelegt und mit Preisen versehen. Dies ergibt die Höhe des notwendigen Einkommens. Welcher Personenkreis und welche Güter, Angebote und Dienstleistungen werden als notwendig erachtet? Der Warenkorb fand seine Verwendung - vor seiner Ablösung durch das Statistikmodell - für die Bestimmung der Regelsätze der Sozialhilfe. Kritisiert wurde er wegen des Ausschlusses der Betroffenen bei der Bestimmung des Warenkorbes und seiner geringen Füllung. Mindesteinkommensbefragung: Die Höhe des Mindesteinkommens wird durch repräsentative Befragungen der Bevölkerung und statistische Gewichtungen ermittelt. Diese Methode findet in Deutschland keine wissenschaftliche bzw. politische Anwendung. Armutsrisikoschwelle: Die Armutsrisikoschwelle stellt eine bestimmte Schwelle der Einkommensverteilung dar. Bis zu dieser wird unterstellt, dass das Nettoeinkommen nicht ausreichend ist, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Ermittelt wird die Armutsschwelle durch die repräsentative Erfassung von Nettoeinkommen in einem in Deutschland mittels: der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), dem sozioökonomische Panel (SOEP) und the Community Statistic on Income and Living Conditions (EU- SILC). Die einzelnen Haushaltsnettoeinkommen werden auf bedarfsgewichtete Pro-Kopf-Einkommen, das Nettoäquivalenzeinkommen, umgerechnet. Die Nettoäquivalenzeinkommen werden summiert und als arithmetisches Mittel oder Median berechnet. Anhand der amtlichen Erhebung EU-SILC 2006 gemessen lag das Risiko der Gesamtbevölkerung einkommensarm zu sein im Jahr 2005 bei 26 % vor Berücksichtigung von Sozialtransfers. Nach Sozialtransfers verringerte sich dieses Risiko auf einen Anteil von 13 %. Die wesentlichen Ursachen für die unterschiedlichen Werte sind Stichprobenschwankungen, unterschiedliche Einkommensbegriffe, die Repräsentativität der Erhebungen und die Verarbeitung fehlender oder unplausibler Angaben. In Deutschland gibt es noch weitere Existenzminima, wie die Pfändungsfreigrenze für Einzelpersonen ohne Unterhaltsverpflichtungen in Höhe von 989.99 Euro. Die Höhe des Grundeinkommens sollte zwischen der Armutsrisikoschwelle in Höhe von 781 Euro und der Pfändungsfreigrenze für Einzelpersonen ohne Unterhaltsverpflichtungen in Höhe von 989,99 Euro liegen, erhöht um die Absicherung im Krankheitsfall. Die gesetzliche Unfallversicherung verbleibt bei der Finanzierung durch die Arbeitgeber.
Die Europäische Union wird sich für die Finanzierung des Next-Generation-EU-Programms im großen Umfang verschulden. Die Tilgung dieser Schulden soll bis in das Jahr 2058 andauern. Im Zusammenhang mit dem Eigenmittelbeschluss für die Jahre 2021 bis 2027 wurde vereinbart, neue Eigenmittelkategorien einzuführen, die für die Rückzahlung der am Kapitalmarkt aufgenommenen Mittel eingesetzt werden sollen. Dazu zählen Eigenmittel auf der Grundlage eines CO2-Grenzausgleichssystems und einer Digitalabgabe sowie Eigenmittel auf der Grundlage des EU-Emissionshandelssystems, wobei auch eine Ausweitung des Systems auf den Luftund Seeverkehr in Rede steht. Darüber hinaus wurde in dem Fahrplan festgehalten, dass die Kommission nach einer Folgenabschätzung weitere Eigenmittel - möglichst bis Juni 2024 - vorschlagen wird: eine Finanztransaktionssteuer sowie einen "finanziellen Beitrag im Zusammenhang mit dem Unternehmenssektor oder eine neue gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage". Bereits eingeführt wurde mit dem neuen Eigenmittelbeschluss eine Kunststoffabgabe als neue Finanzierungsquelle des EU-Haushalts. Theoretische Überlegungen zeigen, dass Einnahmen aus einigen der diskutierten neuen Eigenmittel durchaus der EU-Ebene zugestanden werden können. Die Schaffung neuer Eigenmittel führt allerdings zu Verteilungswirkungen, wie am Beispiel der Kunststoffabgabe gezeigt wird. Trotz der theoretischen Eignung einiger neuer Eigenmittel ist zu berücksichtigen, dass Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens - die derzeit zu mehr als 70 Prozent den EU-Haushalt finanzieren - nach überwiegender Meinung die am besten geeignete Einnahmequelle für den EU-Haushalt sind. Sie können als ein umfassender Maßstab für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten angesehen werden. ; The European Union will incur a large amount of debt to finance the Next Generation EU Programme. The repayment of this debt is expected to last until 2058. In connection with the own resources decision for the years 2021 to 2027, it was agreed to introduce new categories of own resources to be used for the repayment of the funds raised on the capital market. These include own resources based on a carbon border adjustment mechanism and a digital levy, as well as own resources based on the EU Emissions Trading System, with an extension of the system to aviation and maritime also under consideration. Furthermore, the roadmap stated that the Commission will propose further own resources - if possible by June 2024 - after an impact assessment: A financial transaction tax as well as a "financial contribution linked to the corporate sector or a new common corporate tax base". Already introduced with the new own resources decision is a plastic levy as a new source of financing for the EU budget. Theoretical considerations show that revenue from some of the new own resources under discussion could well be allocated to the EU level. However, the creation of new own resources leads to distributional effects, as shown by the example of the plastics levy. Despite the theoretical suitability of some new own resources, it should be borne in mind that own resources based on gross national income - which currently finance more than 70 per cent of the EU budget - are overwhelmingly considered to be the most appropriate source of revenue for the EU budget. They can be seen as a comprehensive measure of the economic performance of the Member States.
Nach Formulierung der Problematik und der Ziele der Ausarbeitung, werden die rechtlichen und ökonomischen Grundlagen in Bezug auf Managementvergütung vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird die Prinzipal-Agenten-Theorie als ökonomische Ursache für die Notwendigkeit von individuellen Vertragsgestaltungen thematisiert. In weiterer Folge werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen gleichermaßen wie die Grundlagen und Auswirkungen von Corporate Governance vorgestellt. Anschließend widmet sich diese Ausarbeitung der wertorientierten Unternehmensführung, dem zugrundeliegenden Konzept, nicht monetären Größen sowie den Wertbeitrags- und Rentabilitätskennzahlen in Bezug auf die Messung der Nachhaltigkeit von Jahresergebnissen. Darauf aufbauend werden Vergütungsmodelle vorgestellt und die Grundlagen der variablen Komponente untersucht. Dabei spielen besonders Budgetsysteme und aktienkursorientierte Vergütungskomponenten eine bedeutende Rolle. Diese Untersuchungen erfolgen stets im Zusammenhang mit wertorientierter Unternehmensführung. Als abschließender Punkt werden die Möglichkeiten bilanzpolitischer Maßnahmen thematisiert. Es wird definiert, was unter dem Begriff Bilanzpolitik zu verstehen ist und welche Möglichkeiten sich für den Manager eines Unternehmens ergeben, das Ergebnis einer Wirtschaftsperiode gezielt zu formen, um die Zielerreichung von vereinbarten Vorgaben in etwaigen Entlohnungsverträgen zu treffen.Im Resümee werden die glättenden Wirkungen von Bilanzpolitik betont, sowie deren Auswirkungen auf die Zielerreichung und Zielformulierung für die Bemessungsgrundlage von Vorstandsbezügen aufgezeigt. Ebenso wird der Zeithorizont der Vertragsparteien als entscheidendes Kriterium für optimale Verträge definiert. ; After formulation of the problem and the objectives of the elaboration in the introduction, the legal and economic basis for management remuneration is presented in the first chapter. In this context, the principle-agent theory is discussed as the economic cause for the necessity of individual contract arrangements. Subsequently, the legal framework as well as the fundamentals and effects of Corporate Governance are discussed. In the following, this elaboration is about the value based management in context of earnings management, the underlying concept, non-monetary variables as well as the value-added and profitability indicators with regard to measuring the sustainability of annual results. Based on this, remuneration models are presented and the fundamentals of the variable component are examined. In particular, budgets and share-oriented compensation components play an important role regarding management compensation. These investigations are always carried out in connection with value-oriented management. Finally, the possibilities for balance sheet policy measures are discussed, related to earnings management. It defines what is meant by the term "balance sheet policy" and what opportunities a manager of a company can make to shape the outcome of an economic period in order to reach the goal of agreed targets in possible pay agreements.In summary, the smoothing effects of balance sheet policy are emphasized, as well as their effects on the achievement of the objectives and the formulation of the target for the basis of assessment of executive board remuneration. Likewise, the time horizon of the contract parties is defined as a decisive criterion for optimal contracts. ; Paul Steininger ; Zusammenfassungen in Deutsch und Englisch ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Masterarbeit, 2017 ; (VLID)1755840
Die Studie enthält Tabellen zur quantitativen Entwicklung des bundesdeutschen Einzelhandels von 1949 bis zum Jahr 2000 mitsamt einer detaillierten Beschreibung der Datenreihen. Die Daten spiegeln dabei gut die Entwicklung der bundesdeutschen Massengesellschaft in diesem Zeitraum wieder.
Der Wirtschaftszweig des Einzelhandels erlebte seit der Währungsreform nicht nur eine Vervielfachung des Umsatzes mit einem bis heute wachsenden Warenangebot, sondern auch die Marktstrukturen wandelten sich radikal. Heute prägen nicht mehr Tante-Emma-Läden, inhabergeführte Fachgeschäfte und betulicher Wettbewerb das Bild der Branche, sondern preisaggressive Discounter, SB-Warenhäuser, Filialketten, Fachmärkte und Großkonzerne, die sich seit den 1960er Jahren im Zuge einer anhaltenden Unternehmenskonzentration durchsetzten. Eine massive Rationalisierung ermöglichte den rasant steigenden Warenumschlag und die Sortimentsausweitung der Geschäfte. Die Dynamik des Einzelhandels und sein Strukturwandel sind Kennzeichen für die Entwicklung der bundesdeutschen Gesellschaft in eine Massenkonsumgesellschaft.
Aufgrund ihrer starken Orientierung auf die industrielle Produktion haben sich bislang weder die Wirtschafts- noch die Unternehmensgeschichte intensiv dem Einzelhandel nach 1945 zugewendet. Auch die neuere Konsumgeschichte schenkte diesem Wirtschaftszweig keine größere Aufmerksamkeit, sieht man von wenigen Ausnahmen ab.
Ohne Zweifel ist das Fehlen langfristiger quantitativer Studien für einen längeren Zeitraum, die den strukturellen Wandel des Einzelhandels (Marktanbieter, Betriebsformen, Umsatzstrukturen inklusive einzelner Warenbereiche) beleuchten, auch auf die schwierige Datenlage zurückzuführen. Denn aufgrund der mehrfachen Änderung der Erhebungsgrundlagen des Statistischen Bundesamts, erfordert bereits die Erstellung einer Datenreihe über den Gesamtumsatz des Einzelhandels für die Zeit der Bundesrepublik (1949 bis 2000, z.T. 2004) einen erheblichen Aufwand. Die vorliegende Studie basiert auf einem völlig neu konstruierten Datensatz, der statistisches Material des Statistischen Bundesamtes (Umsatzsteuerstatistik), des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (Umsatzentwicklung einzelner Warenbereiche, Handelsspannen etc.) und der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsliteratur (Betriebsformen u. a.) zusammenfasst, vergleichbar macht und lange Zeitreihen rekonstruiert. Der Primärforscher untersucht im ersten Teil seiner Studie die Geschichte und den Strukturwandel des bundesdeutschen Einzelhandels seit 1949 insbesondere mittels quantitativ auswertbarer Parameter wie die Zahl der Unternehmen, die Betriebsformen, die Entwicklung des Umsatzes u.a. mehr. Die der Studie zugrundeliegenden einzelnen Datenreihen liegen in ausführlich dokumentierter Form vor. Der Primärforscher musste zahlreiche Datenreihen aufgrund der schwierigen Quellenlage entweder aus verschiedenen Quellen zusammenstellen oder aufgrund unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen standardisieren.
Themen:
Datentabellen in HISTAT (Thema: Groß- und Einzelhandel, Gastgewerbe): Tab. 01: Der Umsatz im bundesdeutschen Einzelhandel nach der Umsatzsteuerstatistik in 1.000 DM (1950-2004) Tab. 02: Der volkswirtschaftliche Anteil des Einzelhandels (1950-2004) Tab. 03: Die Unternehmen im Einzelhandel nach Größenklassen (1956-1997) Tab. 04: Die Zahl der Einzelhandelsunternehmen (1950-2004) Tab. 05: Der Umsatz des Einzelhandels nach Angaben des HDE in DM (1949-2001) Tab. 06: Die Verkaufsfläche im Einzelhandel in Mio. qm (1962-2005) Tab. 07: Die Verkaufsfläche im Einzelhandel in Mio. qm (1962-2005) Tab. 08: Der Umsatz im Einzelhandel nach Umsatzbereichen in Mrd. DM (1950-1994) Tab. 09: Der Umsatz im Einzelhandel nach Betriebs- und Vertriebsformen, in Mrd. DM (1962-1980) Tab. 10: Umsatzanteil verschiedener Betriebsformen im Einzelhandel in % (1980-2000) Tab. 11: Die Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen (1962-1992) Tab. 12: Die Beschäftigung im Einzelhandel (1949-2001) Tab. 13: Verkaufsfläche und Umsatz nach Betriebsformen (1956-1987) Tab. 14: Die Sortimentsentwicklung (Artikelzahl) im Lebensmitteleinzelhandel (1958-1988) Tab. 15a: Die Entwicklung der SB-Warenhäuser, Verbrauchermärkte u. SB-Discounter (1966-1988) Tab. 15b: Die Entwicklung der SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte (1968-1979) Tab. 15c: Die Zahl der Verbrauchermärkte und SB-Discounter (1968-1972) Tab. 16: Die Entwicklung der Lebensmitteldiscounter (1955-1997) Tab. 17: Der Umsatz im Einzelhandel nach Unternehmensbereichen in Mio. DM (1962-1992) Tab. 18: Der Umsatz im Einzelhandel nach Betriebsformen in Mio. DM (1962-1980) Tab. 19: Die Lebensmittelläden nach Betriebs- und Vertriebsformen, Zahl der Unternehmen (1957-1988) Tab. 20: Die Entwicklung von Aldi (1955-1997) Tab. 21: Zahl der Discounterfilialen (1979, 1997)
Für die behandelten Tätigkeitsbereiche ergeben sich interessante Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung einer unbeschränkten Steuerpflicht, einem Erkenntnis des VwGH zu § 160 BDG, der Abgrenzung zu Einkünften nach § 25 Abs 1 Z 5 EStG und mit der Verwirklichung des Verwertungstatbestände in § 98 Abs 1 EStG, vor allem unter Berücksichtigung der isolierten Betrachtungsweise in der beschränkten Steuerpflicht. Im Bereich der Doppelbesteuerung werden für Wissenschaftler und Forscher relevante Punkte hinsichtlich der Abgrenzung zwischen den einzelnen Normen beleuchtet, wobei verdeutlicht wird, wie schon kleinere Unterschiede in den DBAs die abkommensrechtliche Zuordnung verändern können. Abrundend wird noch ein Blick auf die, wenn auch für die vorliegenden Sachverhalte nur beschränkten Möglichkeiten der unilaterale Entlastung gem § 48 BAO und der dazu ergangenen Doppelbesteuerungsverordnung geworfen. Im nationalen Sozialversicherungsrecht kommt für die besprochenen Tätigkeiten eine Sozialversicherungspflicht nach dem B-KUVG, dem ASVG oder dem GSVG in Frage. Diskussionsbedarf besteht vor allem im Zusammenhang mit der Abgrenzung zum Ausland, der Differenzierung Dienstnehmer/freier Diensnehmer/neuer Selbstständiger und der Bemessungsgrundlage bei einer Sozialversicherungspflicht nach dem § 2 Abs 1 Z 4 GSVG im Zusammenhang mit dem Bezug von Einkünften im Ausland aus dieser Tätigkeit. Im Bereich des internationalen Sozialversicherungsrechts wird natürlich die auch für Wissenschaftler und Forscher relevante alte und neue Wanderarbeitnehmerverordnung behandelt, wobei sich hier auch Fragen zur Judikatur des EuGH bezüglich der Qualifikation einer Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit stellen. Zusätzlich hat Österreich aber noch andere bi- und multilaterale Abkommen abgeschlossen, die neben dem EU-Recht weiter gelten und in gewissen Fällen ergänzend wirken. ; In the first part of this thesis the focus is on legal questions connected to the four ways of having an income referd to in this paper concerning the unlimited tax liability, a decission of the VwGH with regard to § 160 BDG, the qualifiation as income as mentioned in § 25 Abs 1 Z 5 EStG and the connection with the ?Verwertungstatbestände? in § 98 Abs 1 EStG considering also the isolated view on income in limited tax liability. This thesis shows that also for reseacrchers and scientist minor differences in the individual double taxation agreements can cause a different taxation of the same income. The possibility of unilateral tax remission as provided by § 48 BAO is only of small importance to foreign researchers and scientists since it focuses on people with unlimited tax liability. In national social insurance for the gainful activities treated by this paper compulsory insurance can be provided by the ASVG, the B-KUVG or the GSVG. In this materia the question of the application of these laws for partly external reords, the distinction between Dienstnehmer/freier Dienstnehmer /neuer Selbstständiger and consideration of income from other countries for social insurance contribution are discussed. In inernational social insurance law the Wanderarbeitnehmer-VO is also important for reasearchers and scientists, whereas interesting questions about the jurisdiction of the EuGH concerning the new Wanderarbeitnhemer-VO and it?s deffinition of the term independent worker arise. Besides the law of the European Union other bi- and multilateral treaties are still valid as they partly endorse the law of the European Union. ; Andreas Grussl ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2009 ; (VLID)207668
Competitive pressures in corporate and personal income taxation have increased the marginal economic and political costs of taxation during the last 25 years. This contributed to the fact that since the mid-1980s, capital income and total tax revenues as well as public expenditures (all as percentage of GDP) of the 18 most advanced OECD countries have, on average, no longer shown a medium-term upward trend. However, contrary to widespread beliefs, the OECD-18 averages for these three variables do not show a downward trend, either. How can this medium-term stability of capital income tax revenues, total tax revenues and public expenditures be explained? On the basis of an investigation of the nature of adjustment pressures and strategies, the paper highlights two explanations. First, competitive pressures on the tax mix, the revenue mix, and the budget size have partly been offset by countervailing - domestic and international - pressures. Second, given strong budgetary constraints on general cuts in effective income tax rates, most governments have pursued three revenue-preserving adjustment strategies that take the precise nature of competitive pressures into account. Governments have pursued a policy of tax-cut-cum-base-broadening, differentiated their income tax treatment according to differences in competitive pressures, and combatted international tax avoidance and evasion with legal and administrative measures. These strategies have been successful in limiting revenue losses. However, increased (explicit) differentiation of income tax treatment does conflict with established principles of neutral and just taxation. Thus, competitive pressures have resulted, in part, in a changed and more controversial structure of taxation rather than large-scale revenue losses. ; Durch den internationalen Steuerwettbewerb sind die marginalen ökonomischen und politischen Kosten der Einkommensbesteuerung in den letzten 25 Jahren gestiegen. Dies hat dazu beigetragen, daß die Einnahmen aus Kapitaleinkommen, die Gesamteinnahmen aus Steuern und Abgaben sowie die öffentlichen Ausgaben seit Mitte der achtziger Jahre im Durchschnitt der 18 fortgeschrittensten OECD-Staaten keine eindeutig steigende Tendenz mehr aufweisen. Der OECD-18 Durchschnitt für diese drei Variablen weist allerdings auch keine fallende Tendenz auf. Wie ist diese mittelfristige Stabilität von Steuereinnahmen und Staatsausgaben zu erklären? Auf der Grundlage einer Untersuchung unterschiedlicher Mechanismen des Steuerwettbewerbs und unterschiedlicher Anpassungsstrategien werden insbesondere zwei Erklärungen angeführt. Erstens gab es sowohl innerstaatliche als auch internationale Einflußfaktoren, die einen dem Steuerwettbewerb entgegengesetzten Druck auf die Steuer- und Einnahmenstruktur sowie auf das Niveau der öffentlichen Ausgaben ausgeübt haben. Zweitens haben die meisten Regierungen angesichts angespannter öffentlicher Haushaltslagen Anpassungsstrategien gewählt, welche die nationale Wettbewerbsposition verbessern können, ohne zu großen Einnahmeausfällen zu führen. Sie haben die Steuersätze gesenkt und gleichzeitig die steuerliche Bemessungsgrundlage erweitert; sie haben die tarifliche Besteuerung unterschiedlicher Einkommensarten der Unterschiede im Wettbewerbsdruck entsprechend differenziert; und sie haben internationale Steuervermeidung und -hinterziehung durch rechtliche und administrative Maßnahmen bekämpft. Durch diese Anpassungsstrategien konnten die Einnahmeverluste zwar begrenzt werden, jedoch widerspricht vor allem die zunehmende steuerliche Differenzierung zwischen unterschiedlichen Einkommensarten etablierten Prinzipien neutraler und gerechter Besteuerung. Die bisherigen Auswirkungen des Steuerwettbewerbs zeigen sich mithin zum Teil eher in umstrittenen Veränderungen der Struktur der Einkommensbesteuerung als in umfangreichen Einnahmeverlusten.
"Die rechtswissenschaftliche Betrachtung des Persönlichen Budgets untersucht zunächst die Rechtsverhältnisse zwischen den Hauptbeteiligten, also den leistungsberechtigten Personen (Budgetnehmern), den oder die Rehabilitationsträger und die Leistungserbringer, die dem Budgetnehmer ermöglichen, aus dem Budget Leistungen zu bekommen, die seiner Teilhabe dienen. Sie beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen den Regelungen des SGB IX und den 'für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen', das in § 7 SGB IX geregelt ist, und mit der zeitgemäßen, umfassenden und zügigen Ausführung der Sozialleistungen für die Berechtigten. Weitere Themen sind: das Verwaltungsverfahren, die Bemessung des Budgets, die Pfändbarkeit, das Betreuungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und die Haftung." (Autorenreferat)
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpft an die wirtschaftliche und steuerliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zurecht an, wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 22.06.1995 befindet. Da Schätzungen zufolge von 1997 bis zum Jahr 2002 knapp 2 Billionen DM vererbt werden sollen - man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Generation der Erben - war es wichtig, diese Steuereinnahmequelle zu sichern, indem man klare und gerechte Besteuerungsgesetze entwickelt. Gleichzeitig mußte beachtet werden, daß das als Grundrecht im Grundgesetz verankerte Erbrecht gewährleistet sein muß, d.h. die Besteuerung des Erbes darf nicht übermäßig sein. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt für vier Grundtatbestände an: für den Erwerb von Todes wegen, für die Schenkungen unter Lebenden, für Zweckzuwendungen und für das Vermögen einer Stiftung. Die Bereiche der Neuregelung umfassen das Bewertungsgesetz und das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Besteuerungsform ist die Erbanfallsteuer, d.h. besteuert wird immer der Erwerb beim einzelnen Erben, nicht der Gesamtnachlaß. Diese Regelung führt bereits zu einer geringeren Besteuerung. Die Erbschaftssteuer ist eine Verkehrssteuer, d.h. sie knüpft an den Übergang des Vermögens vom Erblasser bzw. Schenker an den Erben bzw. Beschenkten an. Sie fließt rein den Ländern zu. Da die Vermögensteuer wegen der festgestellten Verfassungswidrigkeit, dazu näheres im Punkt 2, ab 1997 nicht mehr anwendbar ist und entsprechend diese Einnahmequelle bis auf weiteres entfällt, wurde beim Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der Erbschaftsteuer versucht, den Wegfall von 9,3 Mrd. DM Steueraufkommen durch entsprechende Steuererhöhungen zu kompensieren. Das schließlich verabschiedete Gesetz erhöht das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen jetzt voraussichtlich jährlich um 2,1 Mrd. DM. Bei zuletzt etwa 3,7 Mrd. DM jährlichem Erbschaftsteueraufkommen bedeutet dies eine prognostizierte Steigerung um ca. 57 v.H. auf künftig 5,8 Mrd. DM. Pro Jahr geht Vermögen im Wert von schätzungsweise 250 Mrd. DM im Zuge von Erbschaft und Schenkung über. Davon fließen rund 2 v.H. dieses Vermögens durch darauf erhobene Steuern an die Länder. Dies zeigt, daß nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs vom Finanzamt erfaßt und besteuert wird. Die Gründe dafür sind nur zu vermuten. Die Zahl der Erbschaft- oder Schenkungsteuerzahler fällt nach neuem Recht von vorher 265.000 auf 172.000 und deshalb muß über die Hälfte des erhöhten Erbschaftsteueraufkommens in Zukunft von nur noch zwei Drittel der bisherigen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflichtigen aufgebracht werden. Daraus läßt sich schließen, daß diese Art von Vermögenserwerb durchschnittlich nun eine weit höhere Belastung erfahren wird. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 22. Juni 1995 die Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes notwendig gemacht. Ausschlaggebend dafür war die zu niedrige Bewertung des Grundbesitzes, dessen letzte allgemeine Bewertung zu steuerlichen Zwecken zum 1.1.1964 bzw. in den neuen Ländern zum 1.1.1935 erfolgt war. Damals wurde für jedes Grundstück der jeweilige Einheitswert ermittelt. Diese Werte wurden sowohl als Bemessungsgrundlage für die Vermögensteuer als auch für die Erbschaftsteuer verwendet. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde das letzte Mal 1974 neu geregelt. Seitdem galten die Steuersätze und Freibeträge. Damit war eine Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch die steigenden Verkehrswerte und die dadurch immer unrealistischer werdenden Einheitswerte unausweichlich geworden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes lautete deshalb, daß die bisherige unterschiedliche Bewertung von Grundbesitz und Kapitalvermögen zur steuerlichen Wertgrundlage verfassungswidrig in der Weise ist, als sie gegen den Art. 3 (1) GG verstößt. Dies wurde im Zusammenhang mit der Erhebung der Vermögensteuer festgestellt und für die Erbschaftsteuer i. V. m. § 12 ErbStG nochmals bestätigt. Außerdem wurde entschieden, daß die Regelungen der Erbschaftsteuer nur noch bis 31.12.1995 beibehalten werden konnten. Danach mußte bis zum Inkrafttreten der Neuregelung unter Vorbehalt veranlagt werden. Aufgrund der Erbrechtsgarantie und um Ehe und Familie zu schützen machte das Bundesverfassungsgericht weitere Auflagen für die Neuregelung der Erbschaftsteuer. So muß Familienangehörigen, die in die Steuerklasse I fallen zumindest der deutlich überwiegende Teil, bei kleineren Vermögen alles steuerfrei verbleiben. Weiter hat der Gesetzgeber laut Urteil zu berücksichtigen, daß mittelständische Betriebe, die '...für einen konkreten Zweck verselbständigt und als wirtschaftlich zusammengehörige Funktionseinheit organisiert sind, in besonderer Weise gemeinwohlgebunden und gemeinwohlverpflichtet sind.'So sind sie als Garant von Produktivität und Arbeitsplätzen den Arbeitnehmern verpflichtet und unterliegen einer gesteigerten rechtlichen Bindung. Deshalb entspricht hier die finanzielle Leistungsfähigkeit, die durch die Erbschaftsteuer erfaßt wird nicht dem Vermögenszuwachs des Erben, da die dem Betrieb zugehörigen Wirtschaftsgüter nur in beschränkter Weise für den Erben verfügbar sind. Dies steht im Gegensatz zu betrieblich ungebundenen Vermögen. Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes ist diese verminderte Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, damit die Erben einen Betrieb weder aufgeben noch veräußern müssen, sondern in seiner Sozialgebundenheit weiterführen können, aber '...ohne daß Vermögen und Ertragskraft des Betriebes durch den Erbfall vermehrt würden.' Damit wird die Schonung des Betriebsvermögens und gleichzeitig die Erleichterung im Generationenübergang gefordert. Es wird aber nichts darüber ausgesagt, wie und mit welchen Maßnahmen dies erreicht werden soll. So bleibt unklar, ob zu den bereits vorhandenen Begünstigungen weitere hinzukommen sollten, oder ob diese nur bestätigt wurden.
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On 25 October 2016, the European Commission presented a proposal for a directive on a Common Corporate Tax Base (hereafter CCTB Proposal), which contains a comprehensive concept for the harmonisation of profit calculation regulations within the EU. Against this current background, the objective of the present work is to contribute to the implementation of the CCTB by identifying ambiguities and conceptual weaknesses in the design of the profit determination system of the CCTB Proposal and developing concrete recommendations for action for adjustments in the course of the further legislative procedure. In the first article, selected profit calculation rules of the CCTB Proposal will be analysed in detail and compared with the provisions on profit calculation under German commercial and tax law and the International Financial Reporting Standards (IFRS) recognised across member states. Based on the legal comparison, questions of interpretation and inadequacies of the profit calculation system will be considered and proposals for adjustments to various regulatory areas will be submitted. Furthermore, in the second article, within the framework of a holistic study, expert interviews will be used as an empirical-qualitative research design to generate reliable assessments on the part of the various stakeholder groups affected by the implementation of the future directive or involved in its elaboration. The results show the extent to which the profit determination rules of the CCTB Proposal in their current form are suitable for national and EU-wide implementation and in which areas the various expert groups still see concrete need for adaptation. Based on these expert assessments, the third article finally develops a proposal to reduce the threat of legal uncertainty in interpretation issues criticised by the experts. Based on economic maxims developed by the European Commission and existing accounting principles of the current CCTB Proposal, the EU Accounting Directive and IFRS, a system of specific European tax principles will be developed which could be implemented within the framework of the CCTB Proposal. ; Am 25.10.2016 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag für eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage vorgelegt (im Folgenden RLVGKB 2016), der ein umfassendes Konzept für die Harmonisierung der Gewinnermittlungsvorschriften innerhalb der EU beinhaltet. Vor diesem aktuellen Hintergrund ergibt sich die Zielsetzung der vorliegenden Arbeit, einen Beitrag zur Umsetzung der GKB zu leisten, indem Unklarheiten und konzeptionelle Schwachstellen in der Ausgestaltung des Gewinnermittlungssystems des RLVGKB 2016 identifiziert und konkrete Handlungsempfehlungen für Anpassungen im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens erarbeitet werden. Hierzu werden im ersten Beitrag zunächst ausgewählte Gewinnermittlungsregeln des RLVGKB 2016 im Detail analysiert und den Vorschriften zur Gewinnermittlung nach deutschem Handels- und Steuerrecht sowie den mitgliedstaatenübergreifend anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) gegenübergestellt. Basierend auf dem Rechtsvergleich werden Auslegungsfragen und Unzulänglichkeiten des Gewinnermittlungssystems betrachtet und Anpassungsvorschläge zu verschiedenen Regelungsbereichen unterbreitet. Ferner werden im zweiten Beitrag im Rahmen einer ganzheitlichen Untersuchung durch Experteninterviews als empirisch-qualitatives Forschungsdesign gesicherte Einschätzungen aufseiten der verschiedenen Stakeholder-Gruppen, die von der Umsetzung der künftigen Richtlinie betroffen oder an ihrer Ausarbeitung beteiligt sind generiert. Im Ergebnis wird aufgezeigt, inwiefern sich die Gewinnermittlungsregeln des RLVGKB 2016 in ihrer derzeitigen Ausgestaltung für eine nationale und EU-weite Implementierung eignen und in welchen Bereichen die unterschiedlichen Expertengruppen noch konkreten Anpassungsbedarf sehen. Auf der Grundlage dieser Experteneinschätzungen wird schließlich im dritten Beitrag ein Vorschlag zur Reduktion der von den Experten bemängelten drohenden Rechtsunsicherheit bei Auslegungsfragen entwickelt. Hierzu wird basierend auf von der Europäischen Kommission herausgebildeten ökonomischen Maximen und in Anlehnung an bestehende Rechnungslegungsgrundsätze des aktuellen RLVGKB 2016, der EU-Rechnungslegungsrichtlinie und den IFRS ein System spezifischer europäischer Steuergrundsätze erarbeitet, welches im Rahmen des RLVGKB 2016 implementiert werden könnte.
"Der durchschnittliche Bruttojahreslohn pro Beschäftigtem in einer Region liefert wertvolle Informationen über die regionalen Verdienstmöglichkeiten. Bedingt durch das Meldeverfahren an die Sozialversicherungsträger werden die Einkommen jedoch nicht mit ihrer vollen Höhe erfasst, sondern nur bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze. Alle Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze werden abgeschnitten. Der in einer Region gemessene durchschnittliche Bruttojahreslohn pro Beschäftigtem aller Beschäftigungsverhältnisse liegt somit niedriger als der "tatsächliche" Mittelwert. Um die realen Verdienstmöglichkeiten in den einzelnen Regionen dennoch möglichst exakt abzubilden, muss dieser durch das institutionelle Abschneideverfahren bedingte Fehler bereinigt werden. Dazu wird die Einkommensverteilung über der Beitragsbemessungsgrenze sowie die "abgeschnittene" Bruttolohn- und Gehaltssumme hinzugeschätzt und damit der Mittelwert für jede Region einzeln korrigiert. Das Verfahren dieser Lohnkorrektur wird in dem vorliegenden Beitrag ausführlich beschrieben." [Autorenreferat]
'Der Aufsatz beschäftigt sich empirisch mit den Ursachen von Ausfällen in Befragungen. Die Datenbasis - eine Lebensverlaufserhebung ehemaliger Gymnasiasten, die nach einer Primärerhebung 1969/70 (ZA-Studien-Nr. 600) und einer ersten Wiederbefragung 1984/85 (ZA-Studien-Nr. 1441) noch einmal im Jahr 1997 im Alter von etwa 43 Jahren befragt wurden - erlaubte es, für die zweite Wiederbefragung eine Ausfallanalyse zu erstellen, die über die Betrachtung demographischer Korrelate der Ausfälle hinausgeht, indem sie die Informationen aus der ersten Wiederbefragung nutzt. Läßt man neutrale Ausfälle außer acht, dann lassen sich fünf eigenständige Ausfallursachen auf Seiten der Zielpersonen unterscheiden: (1) Erreichbarkeit, (2) allgemeine Kooperationsbereitschaft bei Befragungen, (3) Interesse am Thema der Befragung, (4) eine Selbsteinstufung hinsichtlich des Befragungsthemas verbunden mit einer Einschätzung der sozialen Wertschätzung dieser Position und (5) eine Einschätzung der eigenen kognitiven Kompetenzen bezüglich des Befragungsgegenstandes. Ihre Kenntnis kann wiederum genutzt werden, um Ausfälle - und dadurch Verzerrungen - zu vermeiden.' (Autorenreferat)
This professorial dissertation thesis collects several empirical studies on tax distribution and tax reform in Germany. Chapter 2 deals with two studies on effective income taxation, based on representative micro data sets from tax statistics. The first study analyses the effective income taxation at the individual level, in particular with respect to the top incomes. It is based on an integrated micro data file of household survey data and income tax statistics, which captures the entire income distribution up to the very top. Despite substantial tax base erosion and reductions of top tax rates, the German personal income tax has remained effectively progressive. The distribution of the tax burden is highly concentrated and the German economic elite is still taxed relatively heavily, even though the effective tax rate for this group has significantly declined. The second study of Chapter 2 highlights the effective income taxation of functional income sources, such as labor income, business and capital income, etc. Using income tax micro data and microsimulation models, we allocate the individual income tax liability to the respective income sources, according to different apportionment schemes accounting for losses. We find that the choice of the apportionment scheme markedly affects the tax shares of income sources and implicit tax rates, in particular those of capital income. Income types without significant losses such as labor income or transfer incomes show higher tax shares and implicit tax rates if we account for losses. The opposite is true for capital income, in particular for income from renting and leasing. Chapter 3 presents two studies on business taxation, based on representative micro data sets from tax statistics and the microsimulation model BizTax. The first part provides a study on fundamental reform options for the German local business tax. We find that today's high concentration of local business tax revenues on corporations with high profits decreases if the tax base is broadened by integrating more taxpayers and by including more elements of business value added. The reform scenarios with a broader tax base distribute the local business tax revenue per capita more equally across regional categories. The second study of Chapter 3 discusses the macroeconomic performance of business taxation against the background of corporate income. A comparison of the tax base reported in tax statistics with the macroeconomic corporate income from national accounts gives hints to considerable tax base erosion. The average implicit tax rate on corporate income was around 20 percent since 2001, and thus falling considerably short of statutory tax rates and effective tax rates discussed in the literature. For lack of detailed accounting data it is hard to give precise reasons for the presumptive tax base erosion. Chapter 4 deals with several assessment studies on the ecological tax reform implemented in Germany as of 1999. First, we describe the scientific, ideological, and political background of the ecological tax reform. Further, we present the main findings of a first systematic impact analysis. We employ two macroeconomic models, an econometric input-output model and a recursive-dynamic computable general equilibrium (CGE) model. Both models show that Germany's ecological tax reform helps to reduce energy consumption and CO2 emissions without having a substantial adverse effect on overall economic growth. It could have a slightly positive effect on employment. The reform's impact on the business sector and the effects of special provisions granted to agriculture and the goods and materials sectors are outlined in a further study. The special provisions avoid higher tax burdens on the energy-intensive production. However, they widely reduce the marginal tax rates and thus the incentives to energy saving. Though the reform of special provisions 2003 increased the overall tax burden of the energy-intensive industry, the enlarged eligibility for tax rebates neutralizes the ecologic incentives. Based on the Income and Consumption Survey of 2003, we have analyzed the distributional impact of the ecological tax reform. The increased energy taxes show a clear regressive impact relative to disposable income. Families with children face a higher tax burden relative to household income. The reduction of pension contributions and the automatic adjustment of social security transfers widely mitigate this regressive impact. Households with low income or with many children nevertheless bear a slight increase in tax burden. Refunding the eco tax revenue by an eco bonus would make the reform clearly progressive. ; Diese Habilitationsschrift fasst verschiedene empirische Studien zu Steuerlastverteilung und Steuerreformen in Deutschland zusammen. In Kapitel 2 werden zwei Studien zur effektiven Einkommensteuerbelastung dargestellt. Die erste Studie analysiert die effektive Einkommensteuerbelastung auf der persönlichen Ebene, insbesondere bei Personen mit hohen Einkommen. Grundlage der Analyse ist ein integrierter Mikrodatensatz aus Haushaltserhebungen und Steuerstatistik, der die vollständige Einkommensverteilung zuverlässig abbildet. Trotz erheblicher Steuerbegünstigungen und Senkungen der Spitzensteuersätze wirkt die deutsche Einkommensteuer klar progressiv, auch wenn die Belastung der Top-Verdiener in den letzten Jahren deutlich gesunken ist. Die zweite Studie in Kapitel 2 analysiert die effektive Einkommensteuerbelastung von verschiedenen funktionalen Einkommensquellen. Auf Grundlage von steuerstatistischen Mikrodaten und Mikrosimulationsmodellen analysieren wir die Anteile der Einkunftsarten an der Steuerbelastung für verschiedene Aufteilungsregeln unter Berücksichtigung von Verlusten. Die Wahl der Aufteilungsregel wirkt sich spürbar auf den Steueranteil und die impliziten Steuersätze von Einkommensarten aus, wenn Verluste berücksichtigt werden, vor allem bei den Vermögenseinkommen. Kapitel 3 enthält zwei Studien zur Unternehmensbesteuerung, die auf repräsentativen Einzeldatensätzen der Steuerstatistik und dem Mikrosimulationsmodell BizTax basieren. Zunächst wird eine Mikrosimulationsanalyse zu grundlegenden Reformmodellen für die Gewerbesteuer vorgestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass die starke Konzentration des Gewerbesteueraufkommens auf die Unternehmen mit höheren Gewinnen deutlich vermindert werden kann, wenn die Bemessungsgrundlagen verbreitert werden, durch Einbeziehung aller Unternehmen und eine Ausweitung auf weitere Komponenten der betrieblichen Wertschöpfung. Diese Reformszenarien verteilen das Steueraufkommen je Einwohner deutlich gleichmäßiger über die Regionen. In der zweiten Studie des Kapitels 3 analysieren wir das Unternehmensteueraufkommen vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Unternehmensgewinne. Ein Vergleich der steuerlichen Bemessungsgrundlagen mit den entsprechenden Unternehmensgewinnen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ergibt eine beträchtliche Besteuerungslücke. Die durchschnittliche effektive Unternehmensteuerbelastung dürfte sich seit 2001 um 20 Prozent bewegt haben. Dies ist deutlich niedriger als die nominalen tariflichen Steuersätze und die effektiven Steuersätze, die in der Literatur ermittelt werden. Mangels detaillierter statistischer Erfassung der steuerlichen Gewinnermittlung ist es derzeit nicht möglich, diese Besteuerungslücke genauer aufzuklären. In Kapitel 4 werden verschiedene Studien zur ökologischen Steuerreform dargestellt. Zunächst werden die wissenschaftlichen, ideologischen und politischen Hintergründe dieser Reform erläutert. Danach wird eine erste systematische Wirkungsanalyse dargestellt. Dabei werden zwei makroökonomische Modelle eingesetzt, ein ökonometrisches Input-Output-Modell und ein empirisches rekursiv-dynamisches allgemeines Gleichgewichtsmodell. Die Ergebnisse zeigen, dass die ökologische Steuerreform den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen spürbar senken kann, ohne dass dies nennenswerte Wachstumseinbußen nach sich ziehen würde. Ferner löst die Reform leicht positive Beschäftigungseffekte aus. Die Wirkungen der ökologischen Steuerreform nach Wirtschaftsbereichen und die Wirkungen der Steuervergünstigungen für Landwirtschaft und Produzierendes Gewerbe werden in einer weiteren Studie analysiert. Die Steuervergünstigungen vermeiden höhere Belastungen in den energieintensiven Produktionsbereichen. Zugleich reduzieren sie die Grenzbelastungen und somit die Anreize zum Energiesparen in diesen Branchen weitgehend. Die Reform der Steuervergünstigungen hat zwar die Belastungen für die energieintensive Wirtschaft seit 2003 erhöht. Die zusätzlichen Anreizwirkungen wurden aber durch die Ausweitung des "Spitzenausgleichs" konterkariert. Die Effekte der ökologischen Steuerreform auf die Einkommensverteilung wurden auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 untersucht. Die erhöhten Energiesteuern wirken klar regressiv bezogen auf das verfügbare Einkommen. Familien mit Kindern werden relativ stärker belastet. Die Senkung der Rentenbeiträge und die automatische Anpassung von Sozialleistungen mildern die regressive Belastungswirkung. Bei Haushalten mit niedrigen Einkommen oder bei Familien mit vielen Kindern bleiben jedoch Nettobelastungen bestehen. Eine Rückerstattung des Ökosteueraufkommens durch einen "Ökobonus" würde die gesamten Verteilungswirkungen der Reform deutlich progressiv machen.
Die Umsetzung des Inklusionsgedankens konfrontiert das gesamte Bildungssystem mit neuen Herausforderungen. Entsprechend der föderalen Zuständigkeiten sind dafür neben dem Land auch Kreise und Schulträger in der Pflicht, die Entwicklung mitzugestalten. Derzeit gibt es nur wenig systematisierte Informationen über den Stand der inklusiven Bildung im Schulsystem auf kommunaler Ebene. Dies hängt auch mit einer weitgehenden Unklarheit zusammen, welche Bemessungsgrundlagen für eine Einschätzung der Qualität inklusiv arbeitender Schulen zur Verfügung stehen, insbesondere vor dem Hintergrund der lokal höchst unterschiedlichen Formen der Unterrichtsorganisation sowie ungleichen Voraussetzungen im Hinblick auf Ressourcenverteilung (personell, räumlich und sächlich) und Schülerklientel (sonderpädagogischer Förderbedarf, soziale Herkunft, Migrationshintergrund, etc.). Untersucht werden am Beispiel des Flächenkreises Paderborn die Möglichkeiten und Grenzen, die Entwicklung des Gemeinsamen Lernens im Bereich Schule indikatorengestützt abzubilden und Schlussfolgerungen für inklusive Schulorganisation und -planung auf kleinräumiger Ebene abzuleiten. Die Hauptfrage der Arbeit lautet: Welche Indikatoren lassen sich auf kommunaler Ebene identifizieren, um Entwicklungen in den Dimensionen Input, Prozess und Output bei der Umsetzung eines inklusiven Schulsystems zu beschreiben? Die Beantwortung der Forschungsfrage folgt einem dreistufigen Vorgehen. In einem ersten Schritt werden auf Basis kleinräumiger und einzelschulischer Daten der amtlichen Schulstatistik indikatorengestützte Analysen im Zeitraum von 2007 bis 2015 durchgeführt. Im Anschluss werden diese datengestützten Befunde durch Ergebnisse einer quantitativen Schulleiterbefragung im Kreis Paderborn 2016 ergänzt. In einem letzten Schritt erfolgt drittens eine Charakterisierung des nachgezeichneten Transformationsprozesses auf Einzelschulebene sowie auf kommunaler Ebene. Die Synthese der gewonnenen Forschungsergebnisse bildet den Ausgangspunkt für die Ableitung von aussagekräftigen Indikatoren und Desideraten einer Dauerbeobachtung des Gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Wenngleich bestimmte Qualitätsaspekte schulischer Inklusion mit den verfügbaren amtlichen und den ergänzenden Schulleiterdaten nur näherungsweise indikatorisiert werden können, wird sowohl kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus Politik und Verwaltung, als auch Akteurinnen und Akteuren in den Bildungseinrichtungen ein breites Spektrum an Operationalisierungen zur Verfügung gestellt, um Ansatzpunkte zur organisationalen und systemischen Weiterentwicklung von Inklusion im Schulbereich auszumachen. (DIPF/Orig.) ; With the development of inclusive schools comes a broad range of new challenges within the whole German education system. According to the different responsibilities in the educational governance of the German system, not only the state level but also the district level has an important role in the reorganization process towards an inclusive school system. This doctoral thesis thus aims at developing a set of educational indicators at district and individual school level that provides information about the inputs, processes and outputs of inclusive schooling, i.e. conditions and school organizational aspects such as experience in dealing with heterogeneity (special educational needs, migration, gender, etc.). Thereby it can also provide a foundation for continuous, largely data-based observation and analysis of the implementation process of school inclusion. This kind of monitoring can inform both German educational policy and the public regarding contexts, process characteristics, outcomes and benefits of inclusive schooling. The main question of the thesis thus is: What indicators can be identified to describe and reflect developments in the implementation of an inclusive school system at the district level? This is addressed by a three-step analysis, exemplified by a typical German municipality in North Rhine-Westphalia. (1) Starting with an analysis of available school statistics in the period from 2007 to 2015 (2), the results are supplemented by a quantitative school-leadership survey in 2016 (3). A synthesis of the given results marks the last step with a characterization of the transformation process at school and district level. The framework of indicators is meant to identify general problems and offer an empirical foundation for the information on inclusive schooling in German municipalities, thus providing valid governance knowledge for a holistic, coherent educational management as well as contributing to improve the quality of inclusive education at district level. (DIPF/Orig.)
Inhaltsangabe: Mit dem Wachsen der Europäischen Union kommt dem innergemeinschaftlichen Dienstleistungsverkehr eine immer größer werdende Rolle zu. Dies schlägt sich auch auf den Tourismus bzw. den nichtkommerziellen Reiseverkehr nieder. Jedoch ist die Urlaubslust natürlich nicht nur auf das Gemeinschaftsgebiet beschränkt. Erhebungen zeigen, dass sich Fernreisen bei der reiselustigen Kundschaft immer größerer Beliebtheit erfreuen. Das umsatzsteuerliche Drittlandsgebiet wird über die Grenzen Europas hinaus für den Reiseverkehr immer attraktiver. So kommt es, dass im Rahmen des häufig festgestellten Wertewandels zu einer stärker ausgeprägten Freizeitgesellschaft Freizeit und Urlaub immer größere Bedeutung erlangen und so der Wirtschaftsfaktor Tourismus zunehmend zur Kenntnis genommen wird. Reisende geben immer mehr Geld für ihre Erholung aus. Diese Entwicklung wird nicht zuletzt von den Reiseveranstaltern bemerkt, die sich über steigende Umsatzzahlen freuen. So hat der international agierende Reiseveranstalter TUI AG laut eines Unternehmensberichtes vom 10. August 2006 seinen Umsatz im 2. Quartal 2006 trotz der urlaubshemmenden Vogelgrippe und Fußballweltmeisterschaft im Vergleich zum Vorjahr um 15,4 % steigern können. Die jährliche Urlaubsreise ist für die überwiegende Zahl der Deutschen schon fast eine Selbstverständlichkeit. Zugenommen hat darüber hinaus auch die Zahl der Zweit- und Drittreisen pro Jahr. Die Tendenz geht dahin, dass sich die Anzahl der Urlaubsreisen pro Jahr deutlich erhöht. Kurzurlaub liegt voll im Trend. Dieser Entwicklung muss auch das Umsatzsteuerrecht Rechnung tragen. Mit der Sechsten Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer vom 17.05.1977 wurde der Versuch unternommen, die Umsatzbesteuerung zwischenstaatlich anzugleichen. Dabei wurde mit Art. 26 eine Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen geschaffen. Die Umsetzung dieses Gemeinschaftsrechts auf nationale Ebene der Bundesrepublik Deutschland erfolgte mit § 25 UStG. Die Regelung wurde in die Sondervorschriften des Sechsten Abschnitts des Umsatzsteuergesetzes 1980 aufgenommen. Unter den Anwendungsbereich des § 25 UStG fallen alle Unternehmer, die Reiseleistungen im eigenen Namen an Endverbraucher erbringen, soweit sie dabei Reisevorleistungen in Anspruch nehmen, die den Reisenden unmittelbar zugute kommen. Unter diesen Voraussetzungen kommt eine Margenbesteuerung zum Ansatz. Das bedeutet, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Reiseleistung des Reiseveranstalters an den Reisenden aus dem Unterschiedsbetrag, der Marge, zwischen dem Reiseerlös und dem Betrag, für die von anderen Reiseunternehmern in Anspruch genommenen Vorleistungen, ergibt. In diesem Zusammenhang ist ein Vorsteuerabzug auf die Vorleistungen ausgeschlossen. Eine zweite Besonderheit ist die Bestimmung des Umsatzorts. Dieser befindet sich für die gesamte Reise dort, wo der Reiseunternehmer sein Unternehmen betreibt. Somit scheidet eine Registrierung für umsatzsteuerliche Zwecke in den Ländern, wo die Reiseleistung tatsächlich bewirkt wird, aus. Für Reiseleistungen, die die Voraussetzungen des § 25 UStG nicht erfüllen, soll der allgemeine Teil des Umsatzsteuergesetzes Anwendungen finden. Wirtschaftlich gesehen, ist der Reiseveranstalter derjenige, der Reiseleistungen, sprich Reisen, produziert. Diese gebündelten Leistungen können aus mehreren Einzelreiseleistungen bestehen, wie sich zum Beispiel eine Pauschalreise aus mehreren einzelnen Reiseleistungen, also Transfer und Unterbringung sowie Verpflegung und Betreuung der Reisenden, zusammensetzt. Der Veranstalter gibt Reisevorleistungen von anderen Reiseunternehmern (sog. Leistungsträgern) in Auftrag. Er kauft hierzu von diesen Unternehmern die einzelnen Bestandteile der Reise ein, zum Beispiel Sitzplatzkontingente in einem Überlandsflug bei einer Fluggesellschaft oder Hotelplätze in einem Hotel am jeweiligen Urlaubsort. Der Leistungsträger im In- und Ausland erbringt also die originären touristischen Dienstleistungen an den Reisenden und tritt dabei meist als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters auf. Die Produkte des Reiseveranstalters werden als vorgefertigtes Reisepaket dem Reisenden katalogmäßig angeboten. Dabei ist der Reisende Vertragspartner des Veranstalters. Für den Fall, dass die Kunden der Reiseveranstalter als Privatperson auftreten, ist die Regelung des § 25 UStG grundsätzlich einschlägig. Hieran wird deutlich, dass die Vorschrift besondere Beachtung bei Anbietern von Pauschalreisen finden muss. Dagegen soll § 25 UStG nicht zur Anwendung kommen, wenn die Leistungsträger, also die ersten Reiseunternehmer in der Leistungskette, ihre Leistungen an Reiseveranstalter bzw. andere Unternehmer weitergeben. Beim Verkauf der Reise bedient sich der Reiseveranstalter meist Vermittlern. Üblicherweise sind dies Reisebüros, die das Gesamtpaket bzw. die Pauschalreise den Reisenden anbieten und im Namen des Veranstalters veräußern. Ziel dieser Arbeit ist es, solche Leistungsketten, auch Reihengeschäfte genannt, auf der Ebene der einzelnen Reiseunternehmer umsatzsteuerlich zu würdigen. Dabei soll auf die Leistungsträger, auf die Reiseunternehmer, die Vorleistungen durch Leistungsträger in Anspruch nehmen, sprich Reiseveranstalter, und auf Reisebüros bzw. -vermittler eingegangen werden. Da sich Reisen nicht nur auf das Inland beschränken können, wird im Folgenden auch die Behandlung von Reiseleistungen im Gemeinschaftsgebiet sowie im Drittland beleuchtet. Gang der Untersuchung: In dieser Arbeit wird in der Einführung ein Überblick über die Entwicklung der Vorschriften der Besteuerung von Reiseleistungen sowie über deren Sinn und Zweck gegeben. Hierbei soll der Bezug zum Gemeinschaftsrecht hergestellt werden. Die zivilrechtliche Bearbeitung der Problematik sowie eine Erläuterung der Rechtsbegriffe hängen sich daran an. Im Anschluss folgt die umsatzsteuerliche Untersuchung der verschiedenen Fallvarianten zur Besteuerung von Reiseleistungen in einem Reihengeschäft. Die Behandlung des § 25 UStG spielt dabei eine tragende Rolle, da sie eine Sonderregelung des Umsatzsteuergesetzes darstellt. Im Einzelnen werden auf die Voraussetzungen, unter denen § 25 UStG anwendbar ist, sowie auf deren Rechtsfolgen eingegangen. Außerdem werden die umsatzsteuerlichen Folgen für den Fall, dass § 25 UStG nicht zum Ansatz kommt, aufgezeigt. Dabei gilt den Besonderheiten der verschiedenen Reiseleistungen, zum Beispiel der Beherbergung und der Beförderung von Reisenden, ein spezielles Augenmerk. Zuletzt untersucht diese Arbeit die Tätigkeit von Reisebüros im Lichte der Vermittlung von Reiseleistungen an Reisende sowie die Möglichkeit der Steuerbefreiung nach dem UStG.