The EU's externalisation of internal security objectives: perspectives after Lisbon and Stockholm
In: The international spectator: a quarterly journal of the Istituto Affari Internazionali, Italy, Band 45, Heft 2, S. 23-39
ISSN: 0393-2729
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In: The international spectator: a quarterly journal of the Istituto Affari Internazionali, Italy, Band 45, Heft 2, S. 23-39
ISSN: 0393-2729
World Affairs Online
In: S + F: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden, Band 20, Heft 4, S. 223-229
ISSN: 0175-274X
World Affairs Online
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Wissenschaftsministerin Petra Olschowski über den Gang der ETH Zürich nach Deutschland, den Umbau der Lehrerbildung, die Zukunft der Kultusministerkonferenz – und die Frage, ob Baden-Württemberg das neue Ruhrgebiet ist.
Petra Olschowski (Grüne) war 2010 bis 2016 Rektorin der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart und 2016 bis 2022 Staatssekretärin.
Seit September 2022 ist sie baden-württembergische Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Foto: Lena Lux Fotografie &
Bildjournalismus.
Frau Olschowski, die ETH Zürich hat neulich verkündet, dass sie eine Filiale in
Baden-Württemberg eröffnen wird – in Heilbronn, als Nachbarin der TU München. Auch für Sie eine Überraschung?
Die Dieter-Schwarz-Stiftung, die den Bildungscampus Heilbronn stark mit vorantreibt, kann ohne Rücksprache mit dem Land Entscheidungen treffen, hat uns aber einige Tage vor der Bekanntgabe der
Pläne informiert. Nach unserem Landeshochschulrecht muss das Wissenschaftsministerium der Ansiedlung zustimmen. Das prüfen wir jetzt. Grundsätzlich ist es erst mal ein starkes Zeichen für den
Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg, wenn es eine international herausragende Universität wie die ETH Zürich hierherzieht und sie ein Lehr- und Forschungszentrum für digitale Transformation
errichten will. Das starke Netzwerk in der KI-Forschung, das wir im Land auch mit dem Cyber Valley aufbauen, wird dadurch noch stärker.
Sind Sie nicht enttäuscht, dass die ETH lieber dem Ruf von Milliardär Dieter Schwarz folgt, anstatt für ihren Deutschland-Trip einen der Innovationscampi auszusuchen, von denen Ihr
Ministerium inzwischen fünf mit staatlichen Mitteln fördert, darunter das Cyber Valley in Tübingen?
Die ETH Zürich ist schon lange ein wichtiger Partner für das Cyber Valley, in das wir seit 2016 als Land investieren. Das Konzept vom Bildungscampus Heilbronn und unserer
Innovationscampus-Modelle folgen der sehr ähnlichen Idee einer Verdichtung von Expertise, der Idee des möglichst frühen Transfers von Forschungserkenntnissen in die Wirtschaft. Im Cyber Valley
sind das neben den Universitäten Stuttgart und Tübingen die Max-Planck-Gesellschaft und Unternehmen wie Amazon, Daimler oder Bosch. Dass die Dieter-Schwarz-Stiftung den Kooperationspartner ETH
jetzt über die Grenze holt, eröffnet natürlich nochmal zusätzliche Perspektiven für die Zusammenarbeit.
"Ich kenne mich gut aus mit der Geschichte
des Strukturwandels im Ruhrgebiet."
Fest steht: Baden-Württemberg braucht solche Nachrichten dringend. Das einst erfolgsverwöhnte Vorzeigeland steckt mit seiner Automobilindustrie in einer ähnlich tiefen Strukturkrise wie
das Ruhrgebiet mit seiner Kohle- und Stahlindustrie in den 60er Jahren.
Ich kenne mich gut aus mit der Geschichte des Strukturwandels im Ruhrgebiet. Meine Mutter kommt aus Dortmund, mein Opa hat untertage gearbeitet. Ich erinnere mich an die Debatten am
Abendbrottisch, wie mein Opa und seine Kollegen weiter auf die Kohle gesetzt haben, obwohl längst absehbar war, dass es so nicht weitergeht. Schau ich mir die Situation heute in Baden-Württemberg
an, gibt es Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Erstens: Wir werden uns eben nicht von der Automobilindustrie lösen müssen, wie Nordrhein-Westfalen sich von der Kohle lösen musste. Zweitens: Viele
Dinge werden sich trotzdem grundsätzlich ändern. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat schon 2017 einen Strategiedialog zur Transformation der Automobilindustrie eingerichtet, bei dem die
Chefs der großen Auto- und Zulieferkonzerne regelmäßig zusammensitzen mit Gewerkschaften, Lobbygruppen, aber auch mit der Wissenschaft, mit den Landesministerien. Alle Beteiligten eint: Wir
bleiben ein starker Automobilstandort, aber unsere Geschäftsmodelle wandeln sich, die Antriebsformen werden andere, der Schwerpunkt der Wertschöpfung verschiebt sich vermutlich Richtung
Hochtechnologie.
Namentlich: die Künstliche Intelligenz in all ihren Ausprägungen. Tatsächlich hat Baden-Württemberg mit Aleph Alpha aus Heidelberg jetzt sogar einen von nur zwei europäischen
Hoffnungsträgern, um ChatGPT Parolie zu bieten. Wiederum seit kurzem größter Geldgeber: die Schwarz-Gruppe und die Dieter-Schwarz-Stiftung. Deutschland war es dann auch, das neben Frankreich am
meisten Druck gemacht hat, um eine Regulierung sogenannter Foundation Models im europäischen KI-Gesetz zu verhindern. Auf Initiative Baden-Württembergs?
Es trifft zu, dass wir uns als baden-württembergische Landesregierung dafür eingesetzt haben, bei dem Gesetzgebungsverfahren die Interessen von Innovation und Forschung zu berücksichtigen. Wir
müssen ein europäisches KI-Modell hinbekommen, das nicht alle Freiheiten lässt, das die Möglichkeiten von Überwachung etwa am Arbeitsplatz in den Blick nimmt, zugleich aber nicht den Weg der
Überregulierung geht. Wir reden die ganze Zeit darüber, dass wir als Gesellschaft risikofreudiger werden müssen. Dann sollten wir auch danach handeln. Wir wissen heute nicht, wie der
wissenschaftliche Fortschritt in fünf oder in zehn Jahren aussieht. Darum dürfen wir jetzt nicht alle technologischen Entwicklungspfade blockieren. Wir müssen in Zukunft vermutlich lernen, unsere
Gesetzgebung den Erkenntnissen entsprechend laufend anzupassen und nicht zu meinen, ein Gesetz gilt für Jahrzehnte. Und wir sollten im Zweifel die Innovationskraft von Wissenschaft und Wirtschaft
zulassen. Das gilt bei der KI, aber auch bei der grünen Gentechnik und anderswo.
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Ob Industrie, Mobilität, Ernährung, Gesundheit: Überall, wo der Strukturwandel in Gang kommt, wo Deutschland sich neu erfinden muss, soll immer die Forschung es richten. Die Hoffnungen
sind gewaltig. Sehen Sie nicht die Gefahr, dass Politik Wissenschaft nur noch instrumentell begreift? Als Mittel zum Zweck?
Wir müssen uns ehrlich machen. Es gab eine Zeit, da hat sich die Wissenschaft zu wenig den Erwartungen und den Bedürfnissen der Gesellschaft gestellt. Das ist vorbei. Unsere
Wissenschaftslandschaft verändert sich und damit die Forschungsförderung, die wir betreiben. Alle wissen: Wir werden den Wandel in der Gesellschaft ohne neue Technologie nicht hinbekommen. Aber
natürlich nicht nur über Technologie. Wir müssen genauso über soziale Innovationen reden, womit auch und gerade die Geistes- und Sozialwissenschaften gefragt sind. Es wird jedenfalls deutlich
schwieriger einfach zu sagen: Das geht mich alles nichts an, mir ist egal, wie es der Gesellschaft geht und was sie braucht. Das ist aber nur die eine Seite. Die andere ist: Wir wissen genau,
dass es die freie Grundlagenforschung gerade um der Anwendung von morgen und übermorgen willen braucht. Sie ist die Basis aller wissenschaftlichen Erkenntnis, sie gehört grundlegend geschützt und
unterstützt. Und sie wird es auch.
Dieser Paradigmenwechsel, den Sie beschreiben, ist besonders für die Grünen heftig. Wenn Sie etwa Spielraum und Experimentierlust auch in der grünen Gentechnik fordern, tun Sie das im
Einklang mit Ihrer Parteifreundin, Hamburgs grüner
Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank, aber konträr zu langjährigen Überzeugungen des grünen Mainstreams.
Die grünen Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftspolitiker waren sich in der Hinsicht immer weitestgehend einig, das umfasst auch unsere scheidende hessische Kollegin Angela Dorn. Aber
natürlich gibt es die andere Seite, Parteifreundinnen und -freunde, die ihren Fokus stärker auf der Biolandwirtschaft haben. Es ist gut, dass wir beide Strömungen in der Partei haben. Wir Grünen
waren und sind eine Partei, die viele Themen der Gesellschaft in Tiefe und Breite offen ausdiskutiert. Das ist in erster Linie eine Stärke, aber manchmal auch eine Schwäche.
"Darüber zu sprechen, ist mit diesem BMBF
im Moment leider nicht so einfach möglich."
In Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatten Sie immer eine Verbündete, was den Schutz von KI oder grüner Gentechnik vor einer aus ihrer Sicht zu starken Regulierung
anging. Doch bei vielen Themen in der Bildungs-, Wissenschafts- und Innovationspolitik knirscht es zurzeit zwischen Bund und Ländern. Woran liegt das?
Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Bei der geplanten Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) erfahren wir kaum etwas zum Stand, zur Konzeption und zur Ausstattung. Vielleicht wird die DATI am Ende
hilfreich sein, vielleicht wird sie ein Erfolg. Aber als Länder bleiben wir außen vor. Wir haben Vertrauen in die gebildete Gründungskommission, außerdem bin ich erfreut, dass das BMBF offenbar
innovative Themen setzen und neue Formate ausprobieren will. Die Länder hätten allerdings auch Expertise bei der Frage zu bieten, wie die Agentur noch besser bzw. wie die Anschlussfähigkeit an
bestehende Länderprogramme sichergestellt werden könnte. Nur: Darüber zu sprechen, ist mit diesem BMBF im Moment leider nicht so einfach möglich.
Aber warum ist das so?
Ich würde lieber darüber sprechen, wie wir das ändern. Bei den Verhandlungen um die Fortsetzung des Programms zur HAW-Forschungsförderung hatten wir zwischendurch auch sehr schwierige Phasen. Es
hätte schneller und vertrauensvoller gehen können, wir haben miteinander gerungen, aber am Ende sind wir zu einem Ergebnis gekommen. Das könnte, das sollte doch jetzt unser gegenseitiges Vertrauen in unsere
Kooperationsfähigkeit stärken – bis zu dem Punkt, dass der Bund unseren Wunsch, als Länder früher und besser mit ihm ins Gespräch zu kommen, ernst nimmt. Dass man im BMBF ein Gefühl dafür
entwickelt, dass wir nicht nur die Schreckgestalten des Föderalismus sind, sondern Partner, die am Ende das gleiche Interesse haben: die Wissenschaft in Deutschland stark zu machen.
Wobei die Länder sich mitunter selbst schon genug Probleme bereiten. Die Wissenschaftsminister waren so frustriert über ihre Rolle in der Kultusministerkonferenz (KMK), dass sie jetzt ihre
eigene Wissenschaftsministerkonferenz
bekommen sollen. Droht die Scheidung von den Bildungsministern?
Ich hoffe nicht. Bis Sommer werden wir prüfen, was das richtige Format für die Wissenschaft sein wird: innerhalb oder außerhalb der KMK. Ich plädiere sehr dafür, dass wir die Verknüpfung
erhalten, aber anders gestalten als bislang, denn so, wie es war, hat es wirklich nicht funktioniert. Dafür sind die Dynamiken und Schwerpunktsetzungen zwischen Bildungs- und Wissenschaftspolitik
doch zu unterschiedlich. Umgekehrt gibt es viele Themen, bei denen wir eng verbunden sind. Bei der anstehenden Reform der Lehrerbildung, aber auch bei der Frage, wie das Abitur künftig die
Verbindung zwischen Schule und Hochschule darstellen kann.
"Manchmal hatte ich eher den Eindruck, dass unter den Kultusministerinnen und Kultusministern einige sind, die die Wissenschaft ganz aus der KMK verabschieden
wollten."
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) rief schon mal eine "Revolution statt Evolution" aus.
Es mag zutreffen, dass Karin Prien…
…Schleswig-Holsteins CDU-Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur…
…und ich eher zu denen gehören, die die Einrichtung einer eigenen Wissenschaftsministerkonferenz schmerzt. Bei Karin Prien schon deshalb, weil sie Bildung und Wissenschaft in ihrem Ressort
vereint. Bei mir, weil ich zwar als Kulturministerin durchaus die Vorteile sehe, seit die Kulturminister ihre eigene Kulturministerkonferenz haben. Weil ich zugleich aber ungute
Loslösungserscheinungen bemerke, obwohl sich die Kulturministerkonferenz sogar unter dem Dach der KMK befindet. Wir sind Wissenschaftsministerium, wir sind aber auch Hochschulministerium und
haben damit auch die Bildung im Haus. Deshalb bin ich dafür, dass die neue Konferenz zumindest ebenfalls Teil der KMK wird. Übrigens sieht auch Markus Blume den Wert starker Verbindungen zu den
Kultusministern. Manchmal hatte ich eher den Eindruck, dass unter den Kultusministerinnen und Kultusministern einige sind, die die Wissenschaft am liebsten ganz aus der KMK verabschieden wollten.
Wie stellen Sie sich den Neuanfang praktisch vor?
Es ist zu früh, das zu sagen. Aber sicherlich würde es Sinn ergeben, die Sitzungen einer Wissenschaftsministerkonferenz an die Termine der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und
Ländern anzubinden, denn dann treffen wir uns ohnehin schon. Und die Termine mit dem Wissenschaftsrat müssen wir außerdem koordinieren. Was allein schon zeigt: Mehr Gremien haben nicht
automatisch einen Mehrwert an sich.
Zumal Sie die Reform der Lehrerbildung eben schon ansprachen. Da werden Sie ohnehin wieder alle zusammensitzen müssen, wenn es keinen Wildwuchs geben soll. Die Ständige Wissenschaftliche
Kommission (SWK) hat die Länder gerade dringend zu einer föderalen Stimmigkeit und Systematik bei der Neugestaltung aufgerufen.
Mein erster Eindruck ist, das Gutachten der SWK bestätigt in vielen Teilen die Richtung, die wir in Baden-Württemberg bereits eingeschlagen haben. Es gibt allerdings einige Punkte, bei denen wir
anderer Meinung sind.
"Den Ein-Fach-Lehrer in
einigen Hauptfächern ermöglichen."
Sie meinen: das duale Lehramtsstudium, das Baden-Württemberg und andere Länder pushen, das die SWK-Experten aber ablehnen.
Zum Beispiel. Wobei man sich genau anschauen sollte, was mit dualem Studium gemeint ist. Wenn das Gutachten etwa empfiehlt, das Referendariat zu kürzen und die Praxisanteile in den Master zu
packen, entspricht das genau dem, was wir unter der Überschrift "duales Studium" planen. Die Sorge der SWK besteht vor allem darin, dass die Wissenschaftlichkeit des Studiums leidet, das muss
aber nicht der Fall sein, wenn man die Praxiselemente vernünftig einarbeitet. Noch wichtiger sind die Themen, bei denen sich das Gutachten deckt mit dem, was wir Länder, übrigens schon jetzt
recht einheitlich, vorhaben. Beispiel Ein-Fach-Lehrer: Dass es diesen in bestimmten Mangelfächern geben muss, dafür gibt es nach meiner Einschätzung in der KMK eine Mehrheit. Und trotzdem wird
ein Flächenland wie Baden-Württemberg, in dem es auch kleine Grundschulen auf dem Land gibt mit nur 15 Schülern in der Klasse, teilweise andere Lösungen entwickeln müssen als ein Stadtstaat wie
Hamburg.
Beim Ein-Fach-Lehrer, sagen Sie, herrsche weitgehend Konsens zwischen den Ländern. Tatsächlich? Es macht einen großen Unterschied, ob man das Modell nur für Mangelfächer etablieren will,
als Notmaßnahme gegen den akuten Lehrkräftemangel – oder es durch die Bank einführt als dauerhafte strukturelle Neuordnung der Lehrerbildung.
Im Moment liegt der Fokus sehr stark auf der Mathematik, weil dort der Mangel am stärksten und der Reformbedarf zugleich besonders groß ist in einem Studium, das als extrem anspruchsvoll und
angstbehaftet gilt. Wir sehen zudem, dass internationale Bewerberinnen und Bewerber nicht an Schulen arbeiten können, weil ihnen das zweite Fach fehlt. Ein entscheidender Punkt könnte sein, ob
wir von Haupt- oder Nebenfächern sprechen. Das hielte ich für eine sinnvolle Unterscheidung: den Ein-Fach-Lehrer in einigen Hauptfächern ermöglichen und, wenn er sich über den akuten
Lehrkräftemangel hinaus bewährt, auf weitere Fächer ausweiten.
Die SWK empfiehlt, den Absolventen der Ein-Fach-Studiengänge die berufsbegleitende, aber nicht weniger wissenschaftsbasierte Fortbildung zum zweiten Fach zu ermöglichen. Reicht das? Muss
es nicht eine Verpflichtung geben? Die würde schließlich auch die Länder binden, genügend Kapazitäten dafür zur Verfügung zu stellen.
Ich wäre dafür. Möglicherweise ist es keine erstrebenswerte Perspektive, als Lehrerin oder Lehrer über Jahrzehnte hinweg immer nur Mathematik zu unterrichten. Hinzu kommt, dass die Weiterbildung
im Lehrerberuf trotz aller Bemühungen nie die Bedeutung bekommen hat, die ihr zusteht. Viele Lehrkräfte beklagen seit langem, dass sie sich nicht richtig in ihrem Schulalltag weiterentwickeln
können. Es wäre eine wunderbare Folge der Ein-Fach-Lehrer-Debatte, wenn wir neue, hochwertige Weiterbildungsoptionen für alle eröffnen könnten.
"Darum plädiere ich dafür, dass wir jetzt erstmal
aus den Studiengebühren aussteigen und offen bleiben
für weitere Entwicklungen."
Einen Alleingang ist Baden-Württemberg vor Jahren bei Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende gegangen. Im vergangenen Frühsommer sprachen sich die Regierungsfraktionen von Grünen und
CDU dann für die Abschaffung aus, auch der unabhängige Monitoring-Beirat empfahl diese. Wie geht es weiter?
Die Entscheidung wird Teil der Haushaltsberatungen 2024. Die Zahlen, die wir zuletzt wieder vorgelegt bekamen, sprechen allerdings für sich. Die Diskrepanz zwischen dem Angebot an akademischen
Fachkräften und dem Bedarf, den wir in Baden-Württemberg bis 2040 haben, ist so groß, dass sie die Transformation, von der wir eingangs sprachen, erschwert. Darum ist es mein oberstes Interesse,
eine möglichst große Zahl hochqualifizierter Studierender an unseren Hochschulen zu haben. Erfreulicherweise kommen auch zu uns wieder mehr internationale Studienanfänger, aber im Vergleich der
Bundesländer sind wir zurückgefallen. Wir haben unsere Exzellenzuniversitäten, wir haben wunderschöne Orte zum Studieren von Heidelberg über Konstanz am Bodensee bis nach Freiburg und Tübingen,
da bleibt nur ein Grund übrig, der die Entwicklung erklärt: die Studiengebühren. Das ergeben diverse Umfragen: Für Studieninteressierte aus dem Ausland sind die Studiengebühren neben der
Visavergabe und anderen Barrieren die eine Hürde zu viel, um zu uns zu kommen.
Sagen Sie – während die TU München zum Wintersemester 2024/25 selbstbewusst Studiengebühren für internationale Studierende aus sogenannten Drittstaaten einführt, die sogar deutlich höher
liegen.
Natürlich schauen wir uns das bayerische Modell an, das die Entscheidung über die Einführung den einzelnen Hochschulen überlässt. Was das mit der Dynamik der bayerischen Hochschullandschaft
macht, wenn ein Hochschulstandort immer mehr zusätzliche Mittel generiert, während andere abfallen, wird man sehen. Umgekehrt stimmt ja, dass die deutschen Universitäten im internationalen
Wettbewerb mit den USA, Kanada oder Großbritannien auch von ihrer Ausstattung her attraktiv sein müssen, und die kostet. In Bayern können die Hochschulen das Geld, das sie durch die Gebühren
einnehmen, behalten. Bei uns fließen sie zum großen Teil in den Topf der Hochschulfinanzierung – verteilen sich also gleichmäßig auf alle Standorte. Die TUM kann sich bei der Betreuung ihrer
internationalen Studierenden in Zukunft Dinge leisten, für die an anderen Hochschulen die Mittel einfach nicht reichen.
Sie glauben also, für die TU München könnte es sich lohnen, und die internationalen Studierenden kommen weiterhin?
Das werden wir sehen und sicher auch für uns prüfen. Auch in Baden-Württemberg gibt es mit Standorten wie Heidelberg international attraktive Orte, auch aufgrund ihrer Geschichte. Gleichzeitig
brauchen wir internationale Studierende aber vielleicht gerade an den Standorten, die in den MINT-Fächern stark sind, wo die Städte aber vielleicht nicht so bekannt sind. Das könnte ein
Spannungsfeld sein. Darum plädiere ich dafür, dass wir jetzt erstmal in Baden-Württemberg aus den Studiengebühren aussteigen und offen bleiben für weitere Entwicklungen.
In eigener Sache: Blog-Finanzierung
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In: Dissertation/Doktorarbeit
Inhaltsangabe: Einleitung: Durch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel kommt der beruflichen Bildung in der Europäischen Union eine nach wie vor wachsende Bedeutung zu. Die stetig zunehmenden Anforderungen an den Einzelnen und die sich ändernden Rahmenbedingungen, wie die Globalisierung der Wirtschaft, die vollständige Realisierung des Binnenmarktes und die technische Weiterentwicklung und Veränderung in der Arbeitswelt, sind die Ursache für die wachsende Bedeutung der beruflichen Bildung in der Europäischen Union. Seit Anfang der 90er Jahre erfuhr die politische Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bildungsbereich, speziell im Bereich der beruflichen Bildung, zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen eine kontinuierliche Ausweitung. Zielsetzung der Europäischen Kommission war und ist es, die Mobilität und den Erwerb interkultureller Kompetenzen im europäischen Bildungs- und Beschäftigungsraum zu ermöglichen. Durch verstärkte Kooperationen in grenzübergreifenden Bildungsprojekten sollen zunehmend auch Maßnahmen zur Förderung von Anerkennung, Anrechnung und Transparenz von Qualifikationen und Bildungsabschlüssen gefördert werden. Aspekte wie lebenslanges Lernen, ECVET, NQR und EQR und Mobilitätsförderung prägen die Diskussionen in den Politikbereichen der beruflichen Bildung. Die zuvor aufgezählten Aspekte führten dazu, dass sich der Europäische Rat auf seinem Treffen in Lissabon im Mai 2000 erstmals mit Fragen der beruflichen Bildung beschäftigte, als er es sich zur Aufgabe und Zielsetzung machte, 'die Europäische Union bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen'. Die berufliche Bildung spielt zur Realisierung dieses Ziels eine wichtige, wenn nicht sogar die Hauptrolle wegen des engen Zusammenhangs zur Wirtschaft sowie zum Arbeitsmarkt. Der Rat der Europäischen Union hat für die Umsetzung der Ziele für die berufliche Bildung 2002 ein detailliertes Arbeitsprogramm aufgestellt. Die drei Grundprinzipien dieses Programms sind die Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung, die Erleichterung des Zugangs zur Bildung und die Öffnung der Bildung gegenüber der restlichen Welt, um den Austausch von Informationen durch bessere Koordination zu fördern. Bei seiner Tagung im März 2002 in Barcelona legte der Europäische Rat fest, dass die berufliche Bildung durch Weiterentwicklung und Zusammenarbeit bis zum Jahr 2010 zu einer 'weltweiten Qualitätsreferenz' gestaltet und ausgebaut werden solle. Daher haben sich die Mitgliedsstaaten im Dezember 2002 mit der Kopenhagener Erklärung darauf geeinigt, einen 'Berufsbildungsraum in Europa' durch die gegenseitige Öffnung der Berufsbildungssysteme und eine verstärkte Zusammenarbeit zu schaffen. Der hierdurch entstandene 'Kopenhagen-Prozess' hat zum Ziel, die Mobilität der Arbeitnehmer auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu fördern und praxisgerechte Lösungen für die Transparenz, Anerkennung und Qualität der Bildungssysteme in der Europäischen Union zu finden. Unlängst, am 23. April 2008, haben das Europäische Parlament und der Ministerrat den EQR verabschiedet. Die Planung und Umsetzung der NQR der Mitgliedstaaten der Europäischen Union befinden sich in stetiger Weiterentwicklung, wobei einige Mitgliedsstaaten ihren NQR schon in Kraft gesetzt haben. Die abschließenden Entwicklungen für ein europäisches Leistungspunktesystem in der beruflichen Bildung (ECVET) werden noch debattiert; die Diskussionen sollen im Frühjahr 2009 abgeschlossen werden. Generell sollen die beiden Elemente EQR und ECVET für die Berufsbildung in Europa miteinander verbunden werden. Angesichts dieser großen Herausforderung stehen die Berufsbildungssysteme der einzelnen EU-Mitgliedstaaten unter erheblichen Reform- und Modernisierungsdruck. Die vorliegende Arbeit möchte aus diesem Anlass, mit Blick auf den europäischen Ausbildungsmarkt, eine vergleichende Analyse zwischen den Ausbildungssystemen in Finnland, Polen, Dänemark und Deutschland an Hand der Ausbildungsberufe des KFZ-Mechatronikers und des Friseurs vornehmen und an diesem Beispiel Fragen nach dem Einfluss der Europäischen Berufsbildungspolitik auf die einzelnen Berufsbildungssysteme der EU-Mitgliedstaaten klären. Lösungswege, wie die Transparenz der Systeme im Verhältnis untereinander erfolgen sollte, werden an Hand von zwei klassischen Ausbildungsberufen, des KFZ-Mechatronikers und des Friseurs darzustellen versucht. Zu diesem Zweck sollen zunächst in den ersten Kapiteln der Arbeit Begriffe erklärt und Grundlagen geschaffen werden, um darauf aufbauend die einzelnen Systeme der zu vergleichenden Länder zu analysieren und die nationalen Qualifikationsrahmen sowie den europäischen Qualifikationsrahmen darzustellen und zu erläutern. Im Anschluss daran werden geeignete Schritte auf dem Weg zu einer Angleichung der Ausbildungssysteme erörtert und bewertet. Die Arbeit mündet in bereits entwickelte Instrumente, wie den Europass, Austauschprogramme wie 'Leonardo da Vinci', die Entwicklung von einem Europäischen Qualifikationsrahmen und das Vorantreiben der Entwicklung von nationalen Qualifikationsrahmen, die die Mobilität, Transparenz und Vergleichbarkeit der Ausbildungsberufe des KFZ-Mechatronikers und des Friseurs aufzeigen, und regt zu Diskussionen für Verbesserungen in der beruflichen Bildung an. Dabei werden Schritte auf dem Weg zu einer Angleichung der beiden Ausbildungsberufe an die sich fortschreitende Globalisierung aufgezeigt und es wird ein Ausblick auf die nähere Zukunft gegeben. Es ist faszinierend, wie Europa immer mehr zusammenwächst. Doch ein gemeinsames Europa kann nur funktionieren, wenn die noch zu existierenden Barrieren beseitigt werden.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis2 Abkürzungsverzeichnis9 1.Gegenstand, Aufbau und Problemstellung der Arbeit12 2.Grundlagen15 2.1Ausbildung, Ausbildungssystem, Ausbildungsmarkt15 2.1.1Definitionen15 2.1.2Historie und Entwicklung der Ausbildung17 2.1.3Ziele der Ausbildung22 2.2'Europäischer' Ausbildungsmarkt?23 2.2.1Historie und Entwicklung23 2.2.2Ziele eines europäischen Ausbildungsmarktes26 2.3Zur Wahl der Vergleichsländer27 3.Gestaltung der nationalen Ausbildungssysteme in vier europäischen Staaten29 3.1Das Ausbildungssystem in Deutschland29 3.1.1Gesetzliche Grundlagen29 3.1.2Lernorte im dualen Berufsausbildungssystem34 3.1.3Transparenz der dualen Berufsausbildung38 3.1.4Finanzierung der dualen Berufsausbildung in Deutschland39 3.2Das Ausbildungssystem in Finnland40 3.2.1Entwicklung40 3.2.2Das finnische Bildungssystem im Überblick42 3.2.3Gesetzliche Grundlagen des Ausbildungssystems43 3.2.4Lernorte im Ausbildungssystem Finnland44 3.2.5Finanzierung des Ausbildungssystems Finnlands49 3.2.6Leitlinien des Ausbildungssystems Finnlands50 3.3Das Ausbildungssystem in Polen51 3.3.1Entwicklung und gesetzliche Grundlagen51 3.3.2Lernorte im Ausbildungssystem Polen55 3.3.3Finanzierung des Ausbildungssystems Polens57 3.4Das Ausbildungssystem in Dänemark58 3.4.1Entwicklung des Ausbildungssystems in Dänemark58 3.4.2Gesetzliche Grundlagen des Ausbildungssystems Dänemark59 3.4.3Lernorte im Ausbildungssystem Dänemark59 3.5Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Ausbildungssysteme61 3.5.1Berufsbildungspolitische Zielsetzung61 3.5.2Unterschiede in rechtlichen Grundlagen62 3.5.3Entwicklung der Persönlichkeit in den einzelnen Systemen64 3.6Zwischenergebnis66 4.Nationale Qualifikationsrahmen der Ausbildungssysteme67 4.1Definition eines Nationalen Qualifikationsrahmens67 4.1.1Einführung67 4.1.2Aufbau und Struktur eines Nationalen Qualifikationsrahmens68 4.1.3Neuordnungsverfahren der Ausbildungsberufe im dualen System Deutschlands69 4.1.4Stand der Debatte um die Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens72 4.1.5Formales und informelles Lernen als wichtiger und integrierter Aspekt für die Entwicklung von Nationalen Qualifikationsrahmen75 4.2Die Nationalen Qualifikationsrahmen der analysierten Länder im Vergleich77 4.2.1Stand der Entwicklung der Nationalen Qualifikationsrahmen77 4.2.1.1Finnland77 4.2.1.2Polen78 4.2.1.3Dänemark79 4.2.2Auswirkung der Nationalen Qualifikationsrahmen auf die Berufsausbildung80 4.2.3Förderung der internationalen Dimension der Berufsausbildung82 4.3Zwischenergebnis84 5.Der Europäische Qualifikationsrahmen86 5.1Definition eines Europäischen Qualifikationsrahmens86 5.1.1Die europäische Berufsbildungspolitik und ihre gesetzlichen Grundlagen86 5.1.2Aufbau, Struktur und wesentliche Begriffe eines EQR90 5.1.3Bedeutung und Stellenwert des Europäischen Qualifikationsrahmens und der europäischen Berufsbildungspolitik für die Gesellschaft93 5.1.4Die berufliche Handlungsfähigkeit im Rahmen des EQR98 5.2Politische und gesellschaftliche Aspekte der Europäischen Berufsbildungspolitik103 5.2.1Die Berufswahlfreiheit aus europäischer Sicht103 5.2.2Die Europäische Dimension der Berufsausübung unter dem Aspekt der Europäischen Entsenderichtlinie105 5.2.2.1Überblick105 5.2.2.2Regelungen in den einzelnen Staaten108 5.2.2.2.1Deutschland108 5.2.2.2.2Finnland111 5.2.2.2.3Polen112 5.2.2.2.4Dänemark115 5.2.2.2.5Ergebnis116 5.2.3Europäische Berufsbildungspolitik und transnationale Mobilität118 5.2.4Die europäische Förderung der dualen Berufsausbildung120 5.2.5Die Finanzierung der Berufsbildung in der Europäischen Union122 5.3Der Konnex zwischen dem dualen Ausbildungssystem in Deutschland und den Ausbildungssystemen Finnland und Polen sowie Dänemark am Beispiel der Ausbildungsberufe Kfz-Mechatroniker und Friseur124 5.3.1Grundlagen und Verlauf des Ausbildungsberufs des Kfz-Mechatronikers im dualen System Deutschland zu den Vergleichsländern124 5.3.1.1Deutschland124 5.3.1.2Polen126 5.3.1.3Dänemark128 5.3.1.4Finnland129 5.3.2Grundlagen und Verlauf des Ausbildungsberufes des Friseurs im dualen System Deutschland zu den Vergleichsländern130 5.3.2.1Deutschland130 5.3.2.2Polen133 5.3.2.3Dänemark134 5.3.2.4Finnland135 5.3.3Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Ausbildungsverlauf136 5.3.3.1Finnland136 5.3.3.2Polen137 5.3.3.3Dänemark138 5.3.4Auswirkungen der europäischen Orientierung an den verschiedenen Ausbildungssystemen unter dem Aspekt der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Konsequenzen auf das Entsprechungsverfahren auf die duale Ausbildung in Deutschland138 5.4Förderung der Mobilität und Transparenz der Berufsausbildung140 5.4.1Die berufliche Mobilität in der EU während der Ausbildung140 5.4.2Der Europass als Instrument der Transparenz142 5.4.3Anwendung der Lernergebnisse an Beispielen durchgeführter Projekte in der Berufsausbildung: das Leonardo da Vinci Projekt147 5.4.3.1Vorbemerkung147 5.4.3.2Projekt I – 'EU Teamleader'149 5.4.3.3Projekt II –'interkulturelle Handlungskompetenz in Norwegen'152 5.4.3.4Projekt III – 'Handwerkskammer Potsdam'154 5.4.3.5Projekt IV - 'Lehrlingsaustausch im Friseurhandwerk'156 5.4.4Die Einbindung der Sozialpartner in die europäische Berufsbildungspolitik157 5.4.5Strategien der Modularisierung der Berufsbildung unter dem Aspekt des EQR und ECVET aus deutscher Sicht159 5.4.6Verbesserung der Transparenz zwischen den Bildungsebenen unter dem Aspekt von EQR und ECVET aus deutscher Sicht163 6.Schritte auf dem Weg zu einer Angleichung der Ausbildungssysteme165 6.1Die Arbeit der Mitgliedstaaten in der europäischen Berufsbildungspolitik165 6.1.1Errichtung nationaler Referenzstellen für die Qualität der beruflichen Bildung166 6.1.2Stellungnahmen deutscher Akteure167 6.2Modernisierung der beruflichen Bildung – ein elementarer Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und Wohlstand in Europa169 6.2.1Überblick169 6.2.2Implementierung der Ausbildungsberufe des Kfz-Mechatronikers und des Friseurs in EQR und DQR170 6.2.3Umsetzung der Ziele der Systeme der beruflichen Bildung in Europa171 7.Resümee173 7.1Zusammenfassung173 7.2Ausblick – konkrete zukünftige Ziele der beruflichen Bildung mit Blick auf die Ausbildungsberufe Kfz-Mechatroniker und Friseur175 7.3Entwicklung eines eigenständigen Modells zur Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse183 7.4Fazit185 Literatur- und Quellenverzeichnis186 Anhang200 Anhang 1 – DQR Matrix201 Anhang 2 – EQR Niveaustufen205 Anhang 3 – Auszug Schulgesetz Baden-Württemberg207 Anhang 4 – Europäisches Qualitätssicherungsmodell213 Anhang 5 – Auszug Rahmenlehrplan Kfz-Mechatroniker214 Anhang 6 – Grafik Qualifikationsvergleichbarkeit216 Anhang 7 – Europass Lebenslauf217 Anhang 8 – Europass Sprachen219 Anhang 9 – Europass Zeugniserläuterung220 Anhang 10 – Europass Mobilität222 Anhang 11 – Ausbildungskosten 2000225Textprobe:Textprobe: Kapitel 5.2.2, Die Europäische Dimension der Berufsausübung unter dem Aspekt der Europäischen Entsenderichtlinie: Überblick: Mit Blick auf die Mobilitätsförderung während und nach der Berufsausbildung, bildet das Arbeitnehmerentsendegesetz, auch Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, die Grundlage für die Festsetzung eines Branchenmindestlohns, der für alle inländischen und ausländischen Arbeitnehmer der Branche gilt. Da die Entwicklungen der Durchschnittslöhne in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich sind, kam es in den einzelnen Mitgliedsstaaten und auf europäischer Ebene zu verstärkten Diskussionen über einen europäischen Mindestlohn. Der europäische Wirtschaftsraum kann für die Beschäftigten der Mitgliedsstaaten nur attraktiv gestaltet werden, das Wachstum und die Mobilität fördern, wenn das Lohngefüge innerhalb der EU gerecht gestaltet ist. Es wird kaum eine Mobilitätsbewegung innerhalb der EU geben, wenn zum Beispiel ein Kfz-Mechatroniker in Deutschland 1.600 Euro netto Arbeitslohn verdienen wird und in Polen 1.200 Euro, auch wenn die Lebensbedingungen in beiden Ländern verschieden sind. Die Wissenschaftler des WSI haben 2008 eine Studie über europäische Mindestlöhne erarbeitet und plädieren für eine europaweit koordinierte Mindestlohnpolitik. Für die unteren Lohngruppen soll jedes Mitgliedsland eine konkrete Mindestnormen festlegen, die in einem bestimmten Verhältnis zum nationalen Lohngefüge stehen. In der EU-Sozialcharta würde damit der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 erhobene Forderung verwirklicht, wonach den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein 'gerechtes Arbeitsentgelt' garantiert werden soll. Ursprünglich war das Ziel dieses Gesetzes die Festschreibung zwingender Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die von im Ausland ansässigen Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden. Das AEntG war ein rein protektionistisches Gesetz, das deutsche Unternehmen vor ausländischer Konkurrenz schützen sollte, indem zwingende Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen festgeschrieben wurden, die nach Deutschland entsandt worden sind. Ausländische Unternehmen mussten nach dem Gesetz ihren nach Deutschland entsandten Arbeitern ein Entgelt nach dem deutschen (Mindestlohn-) Tarifvertrag zahlen, wenn dieser Tarifvertrag in Deutschland allgemeinverbindlich erklärt wurde. Allein unter den Voraussetzungen des § 5 TVG konnte die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags im AEntG in der früheren Fassung vom 26.02.1996 herbeigeführt werden: danach müssen u.a. die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber der Allgemeinverbindlichkeit zustimmen. Nachdem die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Mindestlohntarifvertrags, den die Tarifvertragsparteien im Hinblick auf das AEntG geschlossen hatten, am Widerstand der BDA gescheitert war, da einem solchen Vertrag auch nicht tarifgebundene Unternehmen unterliegen würden, wurde das AEntG um die Möglichkeit erweitert, die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags auf einem anderen Weg als nach dem TVG herbeizuführen. Seither kann aufgrund des 1998 in das Gesetz eingefügten § 1 Abs. 3a AEntG auch der Bundesminister für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages herstellen. Die Neufassung lautet: 'Ist ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages nach (§ 1) Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 gestellt worden, kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter den dort genannten Voraussetzungen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrages auf alle unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallenden und nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung finden. Vor Erlass der Rechtsverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den in den Geltungsbereich der Rechtsverordnung fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Parteien des Tarifvertrages Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Die Rechtsverordnung findet auch auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber, mit Sitz im Ausland und seinem im Geltungsbereich der Rechtsverordnung beschäftigten Arbeitnehmer zwingend Anwendung'. Im Unterschied zur Allgemeinverbindlichkeit nach dem TVG ist es nicht erforderlich, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte der im Geltungsbereich des Tarifvertrages tätigen Arbeitnehmer beschäftigten. Schließlich muss auch der Bundesrat nicht der Rechtsverordnung und damit der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags zustimmen. Seit dem 16.12.1996 existiert auf EG-Ebene die Entsenderichtlinie 96/71/EG, die bis zum 16.12.1999 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. Die Entsenderichtlinie bindet die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU und verpflichtet diese, deren Regelungsgehalt in nationales Recht zu transferieren. Die Entsenderichtlinie soll der Herstellung des EU-Binnenmarktes dienen und fußt damit auf Artikeln 47 Abs. 2 und 55 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). Die Richtlinie will gewährleisten, dass die Arbeitnehmer, die tatsächlich längere Zeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat für ihre Arbeitgeber tätig werden, nicht zu schlechteren Konditionen arbeiten müssen als vergleichbare Arbeitnehmer des Ziellandes. Regelungsinhalt ist also die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU, da grundsätzlich gilt, dass das Arbeitsrecht des Mitgliedstaates Anwendung findet, das auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
In: OSZE-Jahrbuch, Band 12, S. 261-273
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In: Historical social research: HSR-Retrospective (HSR-Retro) = Historische Sozialforschung, Band 33, Heft 2, S. 221-231
ISSN: 2366-6846
'From the beginning of the modern era, Western universities played the most important role in preparing the Romanian elite. We cannot talk about a Romanian higher education network before 1864, when the universities of Iasi and Bucharest were set up, to which two more universities were added in 1919 in Cluj and in Cernauti. Even so, due to the weakness of the Romanian higher education system, for a long time the 'other Europe' was the only reliable and respected source of education for the Romanian youth with higher intellectual, social and political aspirations. Relevant is the fact that due to the deficiencies of Romanian higher education, as well as the mirage of Western countries, foreign universities held a monopoly in the formation of the local intellectual elite. One can estimate, without exaggeration, that between 1860-1918, almost all ministers, members of ministerial cabinets, university professors and other high state officials had been educated abroad. Only by taking into account this fact can we explain the rapid transformations of Romanian elites and the gradual changes of all other, more deep-seated layers of society and the way changes of content and spirit in the national culture were possible following Western models, which up to that point were strongly influenced by the Oriental and Orthodox world. The explanation is more complex, not only taking into account the ethno-psychological features of Romanians, but also the post-war strategy of France. In other words, France manifested a profound desire to compensate the decline of French military and economic power with cultural preeminence, encouraging the presence of foreign students in its universities. After 1920 the Romanian students participated in this strategy as the promoters of French customs and lifestyle in their home country. Romanian students were most numerous in the faculties of law and medicine, and they were almost invariably the most represented foreign group in all faculties during the interwar period.' (author's abstract)|
In: Histoire de la France contemporaine / [dir. scientifique: Johann Chapoutot], 9
In: L'univers historique
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In: OSZE-Jahrbuch, S. 211-228
Für die Stabilisierung und Demokratisierung der heute selbstständigen, ehemaligen jugoslawischen Bundesstaaten spielte die Aussicht in naher Zukunft Mitglied der EU werden zu können - und dazu deren Normen akzeptieren und umsetzen zu müssen - eine entscheidende Rolle. Gelegentlich wird dabei allerdings übersehen, welche (Vor)leistungen die OSZE durch die Arbeit ihrer Missionen in diesen Ländern erbracht hat. Die Unterstützung beim dortigen Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen, Regelungen für bürgerkriegsvertriebene Rückkehrer und Hilfe bei der Formulierung und Implementierung von Gesetzen zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten sowie bei Wahl- und Mediengesetzen halfen die Grundlagen der westlichen Balkanländer für die Annäherung an die EU-Normen zu schaffen. Am Beispiel der OSZE-Missionen in Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Serbien werden Erfolge und Probleme der OSZE auf diesem Weg dargestellt. (IFSH-Pll)
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In: Afrika: Jahrbuch ; Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Afrika südlich der Sahara, Heft Afrika-Jahrbuch 2000. Politik, S. 17-24
ISSN: 0935-3534
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Die Demokratie ist heute mit einer außergewöhnlichen Verdichtung an externen Krisen konfrontiert: Klimawandel, Migration, Pandemie, Krieg und entgrenzter Kapitalismus. Doch was meinen wir eigentlich, wenn wir von "der" Demokratie sprechen? Wie gehen die entwickelten Demokratien mit diesen Herausforderungen um? Begegnen sie dem Zeitdruck mit "Verschlankung" der demokratischen Verfahren? Antworten sie auf die rechtspopulistischen Bewegungen mit illiberalen Instrumenten wie Verboten, Überwachung und Ausschlüssen? Befinden sich die Demokratien im Niedergang? Die Pfade sind nicht vorgezeichnet, der Niedergang ist nicht besiegelt. Die Schwächen und Blessuren der liberalen Demokratien treten heute jedoch deutlicher hervor als noch zur Jahrtausendwende. Aber neben der neuen Zerbrechlichkeit der Demokratie stehen auch beachtliche Erfolge der Demokratisierung, etwa in Geschlechterfragen oder der Zivilgesellschaft. Bei allen Sorgen – so Wolfgang Merkel – sollte man die Resilienz der liberalen Demokratien nicht unterschätzen.
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In: Soziales Gedächtnis, Erinnern und Vergessen - Memory Studies
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Die 'Flüchtlingskrise' ist nicht die erste 'Krise' in Sachen Migration, Flucht und Integration in Deutschland und Europa. Klaus J. Bade, Begründer der modernen Historischen Migrationsforschung in Deutschland und streitbarer Vertreter der Kritischen Politikbegleitung, blickt zurück. Der Grenzgänger zwischen Migrationsforschung und Migrationspolitik präsentiert eine autobiografische Sicht auf sein kritisches Engagement und eine Auswahl seiner Medientexte und öffentlichen Vorträge - von der 'Gastarbeiterfrage' damals bis zu 'Flüchtlingskrise' und Terrorangst heute. Das Buch bietet Erinnerungen, Bestandsaufnahmen, Kritik und Denkanstöße: Wo stehen wir heute in Sachen Migration - Flucht - Integration? Worauf müssen wir uns für die Zukunft einrichten? Woran können wir uns orientieren?
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In: Des Sociétés
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