"Noch bis weit in die neunziger Jahre waren deutsche Unternehmen nach den US-Firmen zweitwichtigster Investitionspartner Lateinamerikas. Seitdem nutzten vor allem US-amerikanische, spanische, niederländische, britische und französische Unternehmen die Chancen von Wirtschaftsliberalisierung und Privatisierung in dieser Region, um ihr Engagement kräftig auszubauen. Besonders spanische Unternehmen haben in der jüngsten Zeit in starkem Maße in Lateinamerika investiert, so dass das Schlagwort von der Rückeroberung (reconquista) die Runde macht. Dagegen setzten die deutschen Unternehmen in den letzten zehn Jahren andere regionale Schwerpunkte. Prioritäre Investitionsziele waren für sie die EU, die USA und Osteuropa. Lateinamerika kam dagegen kurz hinter Asien nur noch auf den fünften Platz. Wie die nachfolgenden Ausführungen belegen, ist ein Vergleich von Zahlen zu den deutschen Direktinvestitionen im Ausland, die aus unterschiedlichen Quellen stammen, wegen stark voneinander abweichender Erfassungskriterien äußerst problematisch. Trotzdem ist nicht daran zu zweifeln, dass der gegenwärtige Trend die Position Deutschlands als Investitionspartner Lateinamerikas schwächt." (Autorenreferat)
Die USA sind mit Abstand wichtigster Investitionspartner in Lateinamerika: Auf dieses Land entfallen 41% der ausländischen Direktinvestitionen in Lateinamerika und der Karibik. Es folgen Spanien, die Niederlande, Frankreich, Kanada und Großbritannien. Deutsche Unternehmen stehen nach den offiziellen Statistiken mit einem Anteil von nur 3% auf dem sechsten Platz. Unter Berücksichtigung der Reinvestitionen und der Investitionen über Drittländer nimmt Deutschland jedoch mit einem Investitionsbestand von US$ 42 Mrd. nach den USA und Spanien den dritten Platz in der Rangliste der Investitionspartner Lateinamerikas ein. Der Region kommt weiterhin strategische Bedeutung für die deutsche Wirtschaft zu. Außerhalb Westeuropas ist Lateinamerika die einzige Weltregion, in der deutsche Unternehmen Schlüsselpositionen in bestimmten Industriesektoren innehaben. (Brennpkt. Lat.am)
The unfavourable balance of foreign direct investment plays a major role in the ongoing debate on the quality of Gennany as a business location. High direct investment outflows and low inflows compared with the United Kingdom and France are often seen as a sign of weakness of the Gennan "Standort". The relative attractiveness of different countries for foreign direct investment is usually measured in tenns of the balance of payments data of the host countries. However, owing to still very divergent recording practices across the industrial countries, such comparisons may be misleading. In this paper it is shown that the statistical eITors are minor if investor countries", rather than host countries", data are used to compare the relative attractiveness of different economies for foreign direct investments. Over aperiod of 11 years, foreign balance of payments data show that Gennany has received a considerably higher amount of foreign direct investments than is recorded in the Gennan balance of payments. On the outflow side the different data sources give a more homogeneous picture of a persistently heavy commitment of Gennan companies abroad ...
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Bis weit in die neunziger Jahre waren deutsche Unternehmen nach den US-Firmen zweitwichtigster Investitionspartner Lateinamerikas. Seitdem nutzen vor allem US-amerikanische, spanische, niederländische, britische und französische Unternehmen die Chancen von Wirtschaftsliberalisierung und Privatisierung in dieser Region, um ihr Engagement auszubauen. Besonders spanische Unternehmen haben in der jüngsten Zeit in starkem Maße in Lateinamerika investiert, sodass das Schlagwort von der Rückeroberung (reconquista) die Runde macht. Wie die vorliegenden Ausführungen belegen, ist nicht daran zu zweifeln, dass der gegenwärtige Trend die Position Deutschlands als Investitionspartner Lateinamerikas schwächt. (Brennpkt Lat.am/DÜI)
Eine besondere Herausforderung bei grenzüberschreitenden Investitionen sind aus Sicht der investierenden Firmen die langfristigen Wirtschaftsbedingungen in den jeweiligen Zielländern: Rechtssicherheit, politische und wirtschaftliche Stabilität. Zumeist werden diese Faktoren in Form von Länderrisiken zusammengefasst. Auf der einen Seite haben Entwicklungs- und Schwellenländer große Potenziale. Zugleich aber zeichnen sich die entsprechenden Länder durch ein verhältnismäßig hohes Risiko aus. Zwischen 1989 und 2011 waren vor allem Länder, die mit weniger Risiko behaftet sind, Ziel des Großteils der deutschen Direktinvestitionen. Die vorliegenden Statistiken bestätigen zudem, dass Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, wie z.B. die Automobilindustrie, in wachstumsstarke Ökonomien investieren.
Angesichts der Bedeutung ausländischer Direktinvestitionen in den globalen Wirtschaftsbeziehungen ist ein multilaterales Investitionsabkommen (MAI) zwingend notwendig. Dieses sollte die Liberalisierung der Etablierung und des operativen Geschäfts ausländischer Investoren induzieren wie auch deren umfassenden Schutz vor Enteignung gewährleisten. Die investitionsbezogenen Bestimmungen der relevanten WTO-Verträge werden diesen Anforderungen in unterschiedlichem Maße gerecht. In der Warenhandelssphäre adressiert nur das Agreement on Trade-Related Investment Measures (TRIMS-Abkommen) investitionsrelevante Aspekte direkt. Die Reichweite des Abkommens ist jedoch gering. Unter Berufung auf zwei Bestimmungen des GATT, dem Verbot quantitativer Beschränkungen und dem Gebot der Inländerbehandlung, werden sechs Restriktionen des operativen Geschäfts untersagt und mit der Verpflichtung belegt, sie binnen definierter Fristen abzubauen. Bestimmungen zur Liberalisierung der Niederlassung oder zum Schutz ausländischer Investoren vor Enteignung weist das Abkommen nicht auf. In der Sphäre des Dienstleistungshandels ist der investitionspolitische Status quo ein anderer. In der Erbringungsart der Commercial Presence begründet, intendiert das General Agreement on Trade in Services (GATS) neben der Außenhandelsliberalisierung auch die Liberalisierung und den Schutz dienstleistungsbezogener Direktinvestitionen. In seinen investitionsbezogenen Bestimmungen kommt es daher, trotz konzeptioneller Schwäche, den Anforderungen an ein multilaterales Investitionsabkommen inhaltlich sehr nahe. Auch die potentielle investitionspolitische Reichweite der beiden Abkommen divergiert stark. Das TRIMS-Abkommen, als ein Handelsabkommen konzipiert und auch umgesetzt, definiert lediglich die Behandlung, die dem Endprodukt der Wertschöpfungsaktivitäten des Investors, seiner Handelsware, zu gewähren ist. Rechte des ausländischen Investors, so das Recht auf Etablierung oder auf Schutz vor direkter oder indirekter Enteignung, werden sich auch zukünftig nicht ableiten lassen. Das Erweiterungspotential des Abkommens beschränkt sich daher grundsätzlich auf die Liberalisierung des operativen Geschäfts. Indes sind auch hier keine substantiellen Vertragserweiterungen zu erwarten, da für jede zu untersagende Maßnahme ein hinreichend großer Handelseffekt nachzuweisen ist. Dieser Nachweis ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Gleichstellung der Erbringungsarten des Cross Border Supply und der Commercial Presence neutralisiert hingegen die exklusiv handelspolitischen Zielsetzungen des GATS so vollständig, daß dieses Handels- und Investitionsabkommen ist. Grundsätzlich ist es daher möglich, alle Anforderungen eines MAI in das GATS zu integrieren. Auch die konzeptionelle Schwäche des GATS steht dem nicht entgegen. Komplexität und Dynamik des WTO-Systems wie auch die Vielfalt der Verhandlungspositionen sind so groß, daß das Beharrungsvermögen einzelner Systembestandteile überwunden werden kann. Gegenwärtige und potentielle Reichweite der Verträge der Waren- und Dienstleistungssphäre divergieren in investitionspolitischer Hinsicht also erheblich. Unter der Zielsetzung diese Asymmetrien zu beheben, könnten in der gegenwärtigen Struktur des WTO-Systems zwei Alternativen in Betracht gezogen werden. Es bestünde zum einem die Möglichkeit, die Reichweite der investitionsbezogenen Bestimmungen des GATS auf die des TRIMS-Abkommens zu reduzieren. Zum anderen könnte versucht werden, mit dem Hinweis auf den Handelseffekt jeder investitionspolitischen Maßnahme die Investitionsthematik in die Warenhandelsverträge zu integrieren. Beide Möglichkeiten sind zu verwerfen. Die erste Alternative eliminierte die investitionspolitischen Fortschritte der Uruguay-Runde, die zweite Alternative wäre ein Hilfskonstrukt, das das grundsätzliche Dilemma des WTO-Systems, dessen Handelszentrismus, konservierte. Die Eliminierung der investitionspolitischen Asymmetrien ist somit in den bestehenden Vertragsstrukturen nicht sinnvoll möglich. Da auch eine horizontale Ausweitung des GATS auf die Sphäre des Warenhandels u.a. aufgrund der konzeptionellen Schwäche dieses Abkommens nur bedingt zielführend wäre, ist es unumgänglich, den Zwang bzw. die Gelegenheit der mangelnden Alternative nutzen, den Handelszentrismus des globalen Ordnungsrahmens zu überwinden und die Welthandelsordnung in eine Weltwirtschaftsordnung zu überführen. Dies setzte vier Schritte voraus: 1. Bereinigung der multilateralen Handelsordnung um sachgebietsfremde Aspekte 2. Ergänzung der Handelsordnung um ein eigenständiges multilaterales Investitionsabkommen und eine multilaterale Wettbewerbsordnung 3. Revision der nationalen und multilateralen Einflussbereiche 4. Neudefinition der Rechtsstellung nicht-staatlicher Wirtschaftssubjekte Mit Umsetzung dieser Maßnahmen würde der Transformationsprozess der Uruguay-Runde abgeschlossen und der multilaterale Ordnungsrahmen den Gegebenheiten einer globalisierten Welt angepasst.
Österreich hat einen im internationalen Vergleich durchschnittlichen Anteil von Direktinvestitionen im Inland (ein Drittel der österreichischen Industriebeschäftigten arbeiten in einem ausländischen Unternehmen), dagegen die niedrigsten Auslandsinvestitionen aller bedeutenden Industrieländer. Die Untersuchung der seit 1970 in Österreich getätigten Investitionen ergab (im Vergleich zum österreichischen Durchschnitt), daß die ausländischen Unternehmen ein höheres Beschäftigungs- und Umsatzwachstum haben, daß sie höherwertige Güter produzieren und diese zu 85 Prozent ins westliche Ausland exportieren, daß sie zweieinhalbmal soviel forschen. Sie können den Wettbewerb und den Know-how-Transfer fördern, doch dazu müßten mehr Anstrengungen zu industriellen Kooperationen unternommen werden. Unter dieser Voraussetzung hätte auch eine EG-Mitgliedschaft Österreichs erheblich Vorteile. Zur Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft werden drei industriepolitische Alternativen vorgeschlagen: - Verbesserung der industriellen Standortqualität durch aktive Forschungspolitik, Ausbau der Infrastruktur und Kooperation mit der EG; Integration der Betriebe in die heimische Wirtschaft; Internationalisierung der heimischen Industrie. (IAB2)