Einstellungen (sets) bei der Erforschung der Beziehung zwischen Einstellungen (attitudes) und offenem Verhalten
In: Bielefelder Arbeiten zur Sozialpsychologie 17
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In: Bielefelder Arbeiten zur Sozialpsychologie 17
In: Journal für Strafrecht: JSt ; Zeitschrift für Kriminalrecht, Polizeirecht und soziale Arbeit, Heft 2, S. 161-161
ISSN: 2312-1920
In: Der Personalrat: Personal-Recht im öffentlichen Dienst, Band 32, Heft 3, S. 25-30
ISSN: 0175-9299
In: Demokratie in Deutschland, S. 71-92
In: Osteuropas Bevölkerung auf dem Weg in die Demokratie, S. 53-78
In: Journal für Entwicklungspolitik, Band 21, Heft 1, S. 24-49
ISSN: 2414-3197
In: Der Personalrat: Personal-Recht im öffentlichen Dienst, Band 20, Heft 1, S. 16-21
ISSN: 0175-9299
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 23, Theologie = Théologie = Theology 158
In: Einstellung von Lehrkräften 2016
In: Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz 212
In: Einstellung von Lehrkräften 2014
In: Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz 207
In: Einstellung von Lehrkräften 2012
In: Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz 199
In: Empirische Rechtssoziologie, S. 103-115
In dem Beitrag werden die Ergebnisse einer Befragung zur Einstellung zum Rechtswesen in einem internen Vergleich beschrieben, und zwar in einem Vergleich zwischen Angehörigen unterer Schichten einerseits und der Mittelschicht und Oberschicht andererseits. Entgegen der gängigen Meinung von der geringeren Rechtstreue der Unterschicht wird festgestellt, daß in der Unterschicht die richterfreundlichste Einstellung zu finden ist, daß auch in Fragen der Rechtstreue die Unterschicht die Mittelschicht übertrifft und daß hier eine besonders ordnungsstrenge Einstellung zu finden ist. Aufgrund dieses Ergebnisses wird diskutiert, wie es zu dem Widerspruch zwischen dem Selbstbild der Unterschicht über ihre Einstellung zum Rechtswesen und dem bei Richtern vorfindbaren Fremdbild kommt. Die besondere Tendenz zur Ordnung bei der Unterschicht wird auf deren Existenzangst und Zukunftsangst zurückgeführt. Außerdem wird eine Distanz der Unterschicht zum Gerichtssystem beobachtet. Insgesamt wird festgestellt, daß sich die Unterschicht in gleicher Weise um gesetzeskonformes Verhalten bemüht wie die Mittelschicht und die Oberschicht. (ICA)