Die Europäischen Gemeinschaften sind die einzige internationale Organisation, die durch Erlaß in den Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht im Bereich der Umwelt setzen kann. Die Sammlung enthält die zahlreichen Vorschriften, die die EG auf Initiative des Europäischen Parlaments und vor allem der Kommission erlassen hat. (SWP-Hck)
Der Autor befaßt sich mit dem europäischen Integrationsprozeß nach dem Ende des Ost-West-Konflikts. In diesem Zusammenhang wendet er sich der Dichotomie der Zielsetzung des Integrationsprozesses zu: Soll dieser zu den "Vereinigten Staaten von Europa" führen oder zu einem "Europa der Nationalstaaten"? Der Verfasser zeigt auf, daß in den ersten Jahren seit Gründung der EWG der Bundesstaat eher als Zielsetzung fungierte, seit Mitte der sechziger Jahre bis Mitte der achtziger Jahre eher die Zielsetzung Staatenbund. Die Einheitliche Europäische Akte läutete eine neue Integrationsphase ein; sie hat wesentlich zu einer Ausweitung der Felder einer EG-Politik sowie zur Stärkung der Institutionen geführt. Heute verliert die Dichotomie "Bundesstaat gegen Staatenbund" an Beschreibungskraft. Der Verfasser beobachtet statt einem konflikthaften Verhältnis im Zusammenwirken von EU und EU-Mitgliedstaaten eine offene Entwicklung, die auf ihre symbiotische, wenn auch nicht notwendigerweise immer harmonische Vernetzung schließen läßt. (ICC)