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Menschenrechte für Flüchtlinge
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Volume 37, Issue 1, p. 24-36
ISSN: 0507-4150
"Flüchtlinge in Deutschland unterliegen tatsächlichen und gesetzlichen Restriktionen, die eine Verletzung dieser Normen und damit der Menschenrechte beinhalten." Einige Beispiele, vor allem aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, werden erläutert: Die "Drittstaaten-Regelung" (Ausschluß der Asylberechtigung von Familienangehörigen bei Einreise über einen sicheren Drittstaat), das "Flughafen-Verfahren" (Zurückweisung ohne asylrechtskundige Beratung), die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention (nationale einengende Auslegung des internationalen Rechts), die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (Unterlaufen der bindenden Rechtsprechung des Gerichtshofes für Menschenrechte). Das Aufdecken von "Schutzlücken", etwa des Individual-Rechtsschutzes, wird durch die Schilderung des alltäglichen Umgangs mit Asylbewerbern ergänzt. Weder das bundesdeutsche Asylrecht noch die Verfahrenspraxis, aber auch nicht die Gewährleistung der Menschenrechte in Deutschland werden dem Artikel 14 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen gerecht. Daraus werden konkrete Forderungen an die Politik abgeleitet. (prf)
Fluechtlinge in aller Welt
In: Schweizerische Lehrerzeitung, Volume 128, Issue 11, p. 29-48
Polen und die Flüchtlinge
In: Welt-Trends: das außenpolitische Journal, Volume 24, Issue 112, p. 10-14
ISSN: 0944-8101
"Die europäische Migrationskrise hat nicht nur den Schengenraum infrage gestellt, sondern auch die Europäische Union tief gespalten. Polen und andere Länder Mitteleuropas, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, werden scharf kritisiert. Der Autor untersucht das Verhalten von Bevölkerung und Politik in Polen gegenüber den Flüchtlingen und die Ursachen dafür." (Autorenreferat)
Flüchtlinge und Arbeitsrecht
In: Arbeit und Recht: AuR ; deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Volume 63, Issue 12, p. 430-437
ISSN: 0003-7648
"Der zunehmende Flüchtlingsstrom nach Deutschland erfordert eine Betrachtung des Arbeitsrechts für Flüchtlinge. Zahlreiche kurzfristige Gesetzesänderungen lassen ein enormes Dickicht an Regelungen verteilt über die verschiedensten Gesetze entstehen. Somit müssten zunächst die Grundbegriffe und Rechtsquellen geklärt werden. Nach dieser Frage wendet sich der Beitrag der Problematik zu, dass nicht jeder Flüchtling gleich einem Flüchtling ist. Der Gesetzgeber macht dort feine Unterschiede, die sich auf das Arbeitsrecht für Flüchtlinge auswirken können. In den Vorschriften wird zwischen sicheren und unsicheren Herkunftsstaaten unterscheiden, was sich auf die anzuwendenden Gesetze auswirkt. Während anerkannte Asylsuchende die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme haben, dürfen diejenigen in den Aufnahmeeinrichtungen für mind. 6 Mo. keine Tätigkeit annehmen. Dann erfolgt auch eine Prüfung durch die BA. Illegale Beschäftigung muss nach § 98a AufenthG gleichwohl entlohnt werden und wird durch die Vorschriften des MiLoG ergänzt. Doch nicht nur das Entgelt spielt eine wichtige Rolle. Vielmehr müssen auch Arbeitsschutz iwS., Auftraggeberhaftung, Kündigungsschutz und SGB III mit Blick auf die Vorschriften für Flüchtlinge betrachtet werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Dolmetschen für Flüchtlinge
In: Deutschland und die Welt Band 89 = Jahrgang 2013, Heft 4
Unterrichtsprojekt Fluechtlinge
In: Beiträge zur historischen Sozialkunde, Issue 2, p. 5-7
ISSN: 0045-1681
Zur Integration von Flüchtlingen
Die Zahl der Flüchtlinge weltweit ist durch die Zunahme von Krieg, Bürgerkrieg und politischer Verfolgung bis zum Jahresende 2014 auf 59,5 Millionen Menschen gestiegen. Rund ein Drittel der Flüchtlinge leben außerhalb ihrer Herkunftsländer. Die globalen Konfliktherde haben sich zudem zunehmend in den Nahen Osten und nach Afrika und damit in die unmittelbare Nachbarschaft der Europäischen Union (EU) verlagert. Im Jahr 2014 wurden in der EU 571.000 Asylerstanträge registriert, 173.000 davon in Deutschland. Insgesamt lebten im April 2015 nach den Angaben des Ausländerzentralregisters 605.000 Asylbewerber, Asylberechtigte und Flüchtlinge in Deutschland, von denen 266.000 als Asylberechtigte und Flüchtlinge anerkannt wurden oder subsidiären Schutz erhalten haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechnet im Verlauf des Jahres 2015 mit 400.000 Asylerstanträgen. Nach dem Anstieg der Asylbewerberzahlen im Juli 2015 auf 79.000 Personen ist diese Prognose vermutlich nicht mehr zu halten, es können bis Ende 2015 auch 600.000 bis 700.000 Personen werden. Bis zu 20 Prozent davon können auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallen. Unabhängig von der genauen Entwicklung dieser Zahlen ist die Unterbringung, die mittel- und langfristige Integration dieser Menschen in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt und ihre soziale Teilhabe eine große Herausforderung. Diese Herausforderung kann nur gelingen, wenn alle Ebenen des föderalen Systems in Deutschland - Bund, Länder und Kommunen - und die anderen Akteure wie Unternehmen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen eng zusammenarbeiten. Der Antrag der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen sowie der Entschließungsantrag der FDP-Fraktion beziehen sich auf integrationspolitische Maßnahmen, die teilweise in der Kompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen und seiner Kommunen, teilweise in der Kompetenz des Bundes liegen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind fast durchweg aus arbeitsmarktpolitischer Perspektive sinnvoll, auch wenn ihre Wirksamkeit unterschiedlich einzuschätzen ist. Vor dem Hintergrund der Dimensionen des Problems, das sich durch die jüngste Entwicklung der Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen noch verschärft hat, können diese Maßnahmen allerdings nur beschränkt helfen. Aus arbeitsmarkt- und migrationspolitischer Sicht sind grundlegendere Politikänderungen notwendig, die im ersten Abschnitt dieser Stellungnahme skizziert werden. Sie liegen überwiegend in der Kompetenz des Bundes. Da es sich bei den meisten Aufgaben aber um Gemeinschaftsaufgaben handelt, hat das Land Nordrhein-Westfalen hier erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Insofern werden diese Maßnahmen ebenfalls im Rahmen dieser Stellungnahme diskutiert. Anschließend werden die einzelnen, in den Anträgen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP-Fraktion vorgeschlagenen integrationspolitischen Maßnahmen betrachtet. ; Through the increase in wars, civil wars and political persecution, the number of refugees rose worldwide by the end of 2014 to 59.5 million people. Roughly a third of the refugees are living outside their countries of origin. Moreover, the centres of conflict have increasingly shifted to the Near East and Africa and, with this, to the direct neighbourhood of the European Union (EU). 571,000 first instance asylum applications were registered in the EU in 2014, 173,000 of them in Germany. All in all, according to information from the Central Foreigners' Register, 605,000 asylum seekers, persons entitled to asylum, and refu-gees were living in Germany in April 2015, of whom 266,000 were recognized as persons entitled to asylum and refugees or received subsidiary protection. The Federal Office for Migration and Refugees is expecting 400,000 Asylum applications in the course of 2015. However, after the rise in the number of asylum applicants in July 2015 to 79,000 persons, this prognosis can probably not be adhered to anymore: by the end of 2015 it could be a question of 600,000 to 700,000 people. Up to 20 per cent could be allotted to North Rhine-Westphalia. Independently of the exact development of these figures, accommodation, mid- and long-term integration of these persons into the educational system and the labour market, and their social participation represent an enormous challenge. This challenge can only be successfully met if all levels of the federal system in Germany - the State itself, the individual Federal States, and the communities - and other actors such as companies, trade unions and civil society organisations work closely together. The motion of the parliamentary parties the SPD (Social Democratic Party) and Bündnis 90/Die Grünen (Alliance 90/The Greens) as well as the motion for a resolu-tion from the parliamentary party the FDP (Free Democratic Party) refer to integrati-on policy measures that lie partly in the jurisdiction of the State of North Rhine-Westphalia and its communities and partly in the jurisdiction of the Federal State of Germany as a whole. From a labour market policy perspective, the measures suggested are almost without exception all sensible, even if their effectiveness may be judged to vary. Against the background of the dimension of the problem that has been exacerbated by the most recent development in the numbers of asylum seekers and refugees, these measures can only provide limited help. From the perspective of labour market and migration policy, more basic policy changes are necessary and these are sketched in the first section of this Statement. For the most part they lie in the jurisdiction of the German Federal State. However, as most of the measures are joint tasks, the state of North Rhine-Westphalia has considerable possibilities to influence matters. For this reason, these measures will also be discussed within the framework of this Statement. After this, the individual integration policy measures proposed in the motions of the SPD and Bündnis 90/Die Grünen as well as the FDP will be considered.
BASE
Bhutanische Flüchtlinge
In: Süd-Asien: Zeitschrift des Südasienbüro e.V, Volume 12, Issue 4-5, p. 59-62
ISSN: 0933-5196
World Affairs Online