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Gerechtigkeit und Freiheit: Organ Weltbund d. Völkischen ; Zeitschr. für völkische Fragen
Welche Freiheit des Subjekts?: Freiheit, Pluralismus und die Grenzen der Begründung
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht. Beiheft, Heft 17, S. 9-22
ISSN: 0720-6828
Der Autor unterscheidet zunächst mit Ernst-Wolfgang Böckenförde negative, subjektive Freiheit von positiver, objektiver Freiheit. Diese Unterscheidungen von Freiheitsbegriffen werden mit Isaiah Berlins "Two Concepts of Liberty" verglichen. Anders als Böckenförde setzt Berlin nicht auf eine Vermittlung der unterschiedenen Freiheitsbegriffe, sondern entscheidet sich für den Vorrang des einen vor dem anderen. Er plädiert für den liberalen Vorrang und die überragende Wichtigkeit des negativen Freiheitsbegriffes. Vor diesem Hintergrund geht der Autor der Frage nach, ob angesichts dieser Kritik, die vor allem auf Berlins Idee des Pluralismus inkommensurabler und inkompatibler Werte beruht, die beiden Freiheitsbegriffe überhaupt miteinander kompatibel sind. Bedenken gegen die Abwertung negativer Freiheit und für die damit verknüpfte Aufwertung positiver Freiheit geltend zu machen, ist auch heute wichtig zur Verteidigung einer politischen Ordnung für freie Bürger. Der Autor schließt hier an Kant an: Positive Freiheit ist moralphilosophisch Autonomie, negative Freiheit die Unabhängigkeit von der Naturkausalität. Nur so hat die Unterscheidung den einzelnen Menschen im Blick und das, was bei ihm willensbestimmend ist: Natur (soll heißen: Fremdes) oder Vernunft (soll heißen: ich selbst). (ICA2)
Von der Freiheit auszusterben: neue Freiheiten im Neoliberalismus?
In: Freiheit und Geschlecht: offene Beziehungen, prekäre Verhältnisse, S. 17-31
Der Neoliberalismus verändert die sozialen Verhältnisse grundlegend. Arbeit und Reproduktion, internationale und geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, die sozialen Paradigmen und die hegemonialen Kompromisse werden neu konfiguriert. In der Transformation von Staatlichkeit bildet hier der geschlechtlich kodierte Freiheitsdiskurs den Grundton. Drei Dimensionen der Transformation von Staatlichkeit werden aus geschlechtsspezifischer Perspektive diskutiert: die Transformation auf internationaler Ebene (global governance), die Transformation auf nationaler Ebene (zwischen Freisetzung und Sicherung) sowie die Transformation von Souveränität (Gouvernementalisierung des Staates). Die Transformation von Staatlichkeit lässt sich an der Informalisierung von Politik in nationalen und internationalen Verhandlungsnetzwerken festmachen. In dieser Verhandlungsdemokratie liegt auch eine Chance zivilgesellschaftlichen feministischen Engagements. (ICE2)
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