Zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in der Europäischen Union
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 1/2, S. 27-34
ISSN: 0479-611X
"Im Vertrag über die Europäische Union vom 7. Februar 1992 wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zur zentralen Aufgabe der künftigen Integrationspolitik erklärt. Dennoch lehnen sich die für die Implementierung vorgesehenen Konzepte an die frühere Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) an. Auch Maastricht I beläßt die gemeinsame Außenpolitik strikt innerhalb des intergouvernementalen Bereichs. Die EU-Kommission hat folglich in der GASP nur geringe Bedeutung. Die Bilanz der gemeinsamen Außenpolitik wird von den 'europäischen Ruinen' auf dem Balkan bestimmt. Aber auch in anderen Bereichen sind nur rudimentäre Erfolge zu verzeichnen. Wichtige Resultate, wie die Konferenz zur 'euro-mediterranen Zusammenarbeit' in Barcelona, bewegen sich hauptsächlich im außenwirtschaftlichen Zuständigkeitsbereich der alten EG. EU-Gremien beklagen, daß es keinen Durchbruch in Richtung einer wirklichen GASP gegeben hat. Im Grunde ist nicht eine einzige Vorasussetzung für eine förderative Außenpolitik erfüllt: Gemeinsame Interessen sind nicht definiert; das Haushaltsverfahren ist zu schwerfällig; der Europäischen Union fehlt die rechtliche Identität; es fehlt an der klaren Aufgabenteilung zwischen den zahlreichen EU-Gremien, und vor allem gibt es keinen politischen Willen, tatsächlich eine gemeinsame substantielle Außenpolitik zu betreiben, weshalb wichtige Beschlüsse auf dem umständlichen Weg der Einstimmigkeit gefällt werden müssen. Für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die diesen Namen verdient, müßten die EU-Staaten ihre Identität aufgeben. Dazu sind die nationalen Eliten jedoch nicht bereit." (Autorenreferat)