Systemic risk: a survey
In: Discussion paper series 2634
In: Financial economics and international macroeconomics
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In: Discussion paper series 2634
In: Financial economics and international macroeconomics
In: Bankrecht/Sanierung/Insolvenz
In: Schriftenreihe Verfassungsrecht in Forschung und Praxis 110
Empirische Untersuchungen zur Relevanz der Zinsschranke betrachten in der Regel lediglich Kapitalgesellschaften und bilden somit nur einen Bruchteil der potentiell betroffenen Unternehmen ab. Auf Basis eines umfangreichen balancierten Panels analysiere ich anhand von handelsrechtlichen Jahresabschlussdaten den Einfluss der Zinsschranke auf Personenunternehmen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Jahr sind im Zeitraum von 2008 bis 2012 zwischen 64 (2,9%) und 73 (3,3%) Personenunternehmen in der Stichprobe potentiell von der Zinsschranke betroffen. Die balancierte Panelstruktur liefert zudem Hinweise darauf, dass ein erheblicher Teil der Personenunternehmen, die zumindest in einem Jahr betroffen sind, dieses auch über einen langen Zeitraum bleiben (49,53%). Die Zins- und EBITDA-Vorträge steigen im Zeitablauf nahezu linear pro betroffenem Personenunternehmen an, führen jedoch nicht, wie politisch beabsichtigt, zu einer langfristigen Reduzierung der Anzahl der betroffenen Unternehmen. Zudem weisen von der Zinsschranke betroffene Personenunternehmen signifikant höhere Fremdkapitalquoten auf, sind weniger rentabel und größer als die nicht betroffenen Personenunternehmen. Ebenso ist zu erkennen, dass die betroffenen Gesellschaften eine höhere Sicherheitenquote, ein höheres Insolvenzrisiko, eine niedrigere Liquidität und ein niedrigeres Innenfinanzierungsvolumen sowie ein höheres operatives Risiko aufweisen. Darüber hinaus deutet ein Vergleich der betroffenen Personenunternehmen mit den betroffenen Kapitalgesellschaften darauf hin, dass die Kapitalgesellschaften sich in einer wirtschaftlich schlechteren Situation als die entsprechenden Personenunternehmen befinden. Unter Verwendung eines Propensity Score Matchings kann für Personenunternehmen der vermutete Zusammenhang, dass betroffene Personenunternehmen ihre Fremdkapitalquote stärker reduzieren als nicht betroffene Personenunternehmen und ebenso der Einfluss von Liquiditätsproblemen, nicht auf einem statistisch signifikanten Niveau gezeigt werden.
BASE
In: Dissertationen No. 4574
Diese Dissertation besteht aus vier Aufsätzen zur Regulierung und Besteuerung von Banken sowie zur Verflechtung von Bankrisiken und Staatsschulden. Die jüngste Finanzkrise und die andauernden Schuldenkrisen in der Eurozone machen dieses Themengebiet besonders aktuell und führen derzeit zu zahlreichen Reformen des Bankensektors. Das erste Kapitel der Dissertation untersucht die neu eingeführte Bankensteuer. Sie wird auf Verbindlichkeiten erhoben und zielt als Pigousteuer auf die Internalisierung der (fiskalischen) Kosten von Bankenkrisen ab. Im Zentrum der Analyse steht die Steuerinzidenz: Theorie und Evidenz legen nahe, dass diese Steuer den Kredit- und Einlagezins sowie die Zinsmarge erhöht, sodass ein Teil der Steuerlast auf die Schuldner überwälzt wird wogegen Sparer von höheren Zinsen profitieren, da ihre Einlagen nicht der Steuer unterliegen. Im Durchschnitt sind die Effekte moderat, in konzentrierten Märkten aber stark und ökonomisch signifikant. Das zweite Kapitel untersucht das Risk Shifting von Banken und identifiziert eine pekuniäre Externalität, welche makroprudenzielle Regulierung erfordert. Diese Externalität führt selbst dann zu einer ineffizienten Marktallokation, wenn der Einlagezins das Insolvenzrisiko der Bank korrekt widerspiegelt. Optimale Regulierung erhöht die Zinsmarge und stärkt so den Anreiz für eine vorsichtige Kreditvergabe führt aber auch zu Umverteilung von Sparern zu Banken und Unternehmen. Das dritte Kapitel untersucht die Prozyklizität der Eigenkapitalvorschriften von Banken. Die Analyse zeigt deren optimale Anpassung an adverse Schocks, sodass die Finanzstabilität gesichert und die Investitionstätigkeit der Realwirtschaft nicht behindert wird. Schliesslich wird im vierten Kapitel ein Modell der Verflechtung von Bankrisiken und Staatsschulden entwickelt. Es beschreibt die gegenseitige Ansteckung von Banken und Staat, wobei das Risiko von ersteren ausgeht. Zwei Ansteckungsmechanismen sind zentral: Einlagensicherung und Steuereinnahmen. Zudem wird gezeigt, inwieweit die Einlagensicherung das Risiko für den Staat senken und die Gesamtwohlfahrt erhöhen kann.
In: Hochschulschriften 38
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 5, Volks- und Betriebswirtschaft 2330
Die Einführung der Zinsschranke im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 hat für rege Diskussionen in Theorie und Praxis darüber gesorgt, wie viele Unternehmen vom Zinsabzugsverbot überhaupt betroffen sind und in welchem Umfang. Die vorliegende Arbeit nimmt nun, etwa sieben Jahre nach erstmaliger Anwendung der Regelung, eine rückblickende Perspektive ein und betrachtet die Relevanz im Bezug auf die Betroffenheit von der Zinsschranke auf Basis handelsrechtlicher Jahresabschlüsse der Jahre 2008 bis 2012. Der Fokus liegt hierbei auf Kapitalgesellschaften, geschätzte Zins- und EBITDA-Vorträge werden berücksichtigt. Wie sich zeigt, sind abhängig vom jeweiligen Jahr und den jeweils getroffenen Schätzannahmen zwischen 420 und 495 der 22.751 Unternehmen in der Stichprobe potentiell betroffen. Dieses approximierte Ergebnis gibt Anlass zur Befürchtung, dass die teils von der Politik proklamierte Zahl von maximal 300 betroffenen Unternehmen in der Grundgesamtheit überstiegen wird. Des Weiteren ergeben sich Hinweise darauf, dass ein großer Teil der Unternehmen, die von der Zinsschranke zumindest in einem Jahr potentiell betroffen sind, auch über einen längeren Zeitraum betroffen bleiben. Unter den mutmaßlich betroffenen Unternehmen erfahren schätzungsweise ca. 61% - 76% auch eine steuerliche Mehrbelastung durch die Zinsschranke, die in vielen Fällen die Steuerlast erheblich steigert. Zudem lassen die Daten vermuten, dass die Berücksichtigung von Zins- und EBITDA-Vorträgen grundsätzlich entlastend wirkt, es aber dennoch zu einer Anhäufung der Vorträge im Zeitablauf kommt. Die barwertige Summe der Steuermehraufwendungen sinkt um 12,80%, verglichen mit einem Szenario in dem derartige Vorträge nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus deutet sich an, dass den Unternehmen nur selten ein (vollständiger) Abbau der Zinsvorträge gelingt. Es zeigt sich zudem, dass potenziell betroffene Unternehmen tendenziell höhere Fremdkapitalquoten aufweisen und größer sind als nicht betroffene Unternehmen. Besonders problematisch dürfte sein, dass die betroffenen Unternehmen unter anderem durch eine niedrigere Rentabilität, ein erhöhtes operatives Risiko, ein erhöhtes Insolvenzrisiko und schlechtere Liquidität gekennzeichnet sind. Des Weiteren zeigen sich deutliche Hinweise auf eine Branchensensitivität. Der Einbezug neuerer Daten und die Berücksichtigung mehrerer Perioden (in balancierter Panelstruktur) inklusive einer Berücksichtigung der sich verändernden Rechtsgrundlage, grenzt die vorliegende Arbeit von bereits bestehenden Forschungsbeiträgen ab.
BASE
In: Technik
Ist der drohende Klimawandel nur eine Prophezeiung pessimistischer Zeitgenossen, oder handelt es sich um eine unbestreitbare Tatsache? In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche Folgen ein Klimawandel mit sich bringen kann und welchen Herausforderungen sich die Versicherungswirtschaft daraufhin stellen muss. Da in Deutschland die Einführung einer Elementarschaden-Zwangsversicherung für Gebäudeeigentümer zur Diskussion steht, liegt der Schwerpunkt dieser Arbeit auf der Versicherung von Gebäuden und dem dazugehörigen Hausrat. Auf die Bereiche Kraftfahrt-, Haftpflicht-, Reise-, Unfall- und Lebensversicherung wird nicht näher eingegangen, obwohl ein Klimawandel durch die Zunahme von Elementargefahren zweifellos auch Auswirkungen auf diese Sparten haben wird. Als Grundlage zum Verständnis der zunehmenden Elementargefahren werden in Kapitel 2 die Elementarrisiken vorgestellt, die von einer Klimaänderung betroffen sind. Danach folgt ein kurzer, historischer Überblick über die Entwicklung der Elementarschadenversicherung in Deutschland und eine Darstellung der aktuellen Versicherungsmöglichkeiten. Da durch Elementargefahren Schäden in großer Höhe entstehen können, spielt die Rückversicherungsnahme eine besonders wichtige Rolle. Daher wird untersucht, welche Rückversicherungsformen sich am besten zur Absicherung gegen Elementargefahren eignen. Um zu erklären, welche Folgen ein Klimawandel für die Versicherungswirtschaft haben kann, wird dieses Phänomen in Kapitel 3 genauer analysiert. In diesem Zusammenhang soll auch die Frage geklärt werden, welchen Einfluss der Mensch auf die Entwicklung des Klimas ausübt. Ein weiterer Untersuchungsgegenstand ist der nach oben weisende Schadentrend von Elementarereignissen. Zu klären ist hierbei, ob der Klimawandel die alleinige Ursache dafür ist, oder ob noch andere Faktoren dazu beitragen. Nach einer Untersuchung, wie sich das Verhältnis der versicherten zu den volkswirtschaftlichen Schäden entwickelt hat, werden Verfahren zur Prognose von zukünftigen Elementarschäden vorgestellt. In Kapitel 4 werden die Herausforderungen an die Versicherungswirtschaft aufgezeigt: Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um vorausschauend auf die steigenden Schadentrends infolge eines Klimawandels zu reagieren, und wie kann dabei gleichzeitig das Insolvenzrisiko niedrig gehalten werden? Zunächst wird ein Überblick über die klassischen Möglichkeiten der Versicherungsunternehmen geliefert. Im Anschluss daran folgt eine Vorstellung der wichtigsten innovativen Instrumente, die unter dem Oberbegriff Alternativer Risikotransfer zusammengefasst werden. Abschließend wird kurz darauf eingegangen, ob die Versicherungswirtschaft die Debatte zum Klimaschutz in ihrem Sinne beeinflussen kann. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den vorangegangenen Kapiteln erfolgt in Kapitel 5 eine Untersuchung, ob die Einführung einer Elementarschaden-Zwangsversicherung tatsächlich notwendig ist. Nach einem Überblick über Referenzlösungen, wie eine Zwangsversicherung in verschiedenen anderen Ländern ausgestaltet worden ist, folgt eine Aufstellung von Argumenten, die für bzw. gegen eine solche Einführung in Deutschland sprechen. Als mögliche Ausgestaltungsformen werden abschließend die Monopol- und die Wettbewerbslösung auf ihre Eignung hin untersucht.
In: Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht 67
Während der globalen Finanzkrise sahen sich Hoheitsträger in vielen Staaten veranlasst, zur Wiederherstellung der Finanzmarktstabilität in individuelle Rechtspositionen von Eigen- und Fremdkapitalgebern sowie Staatsgläubigern einzugreifen. Einen zentralen Prüfstein der gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Aufarbeitung dieser Eingriffe bilden in allen untersuchten Rechtsordnungen verfassungs- und völkerrechtliche Garantien des Privateigentums. Auf dieser Grundlage erschließt Michael W. Müller die strukturbildende Funktion des Eigentums für das öffentliche Finanzmarktrecht. Dabei zeigt er, dass das Institut grund- und menschenrechtlichen Eigentumsschutzes in der Lage ist, den Konflikt individueller Anlage- und kollektiver Stabilitätsinteressen theoretisch abzubilden. Durch seine rechtsvergleichende Analyse gewinnt der Autor Prinzipien für den hoheitlichen Umgang mit Finanzkrisen, die Gegenstand einer internationalen Verständigung sein könnten.
World Affairs Online
In: Diplomarbeit
Inhaltsangabe: Inhaltsangabe: Um ihre Ertragslage zu steigern haben Kreditinstitute Hypothekenkredite über sogenannte Special Purpose Vehicles am Kapitalmarkt verbrieft. Ausgelöst durch die Subprime-Krise mußten sowohl US-amerikanische als auch europäische Kreditinstitute Verluste in Milliardenhöhe aus diesen Verbriefungstransaktionen hinnehmen. Der weitere Verlauf der sich auf den gesamten Finanzsektor ausweitenden Krise führte in den USA unter anderem dazu, daß die Investmentbank Lehman Brothers insolvent wurde und die US-amerikanische Regierung und Legislative im Finanzsektor intervenierten durch Verstaatlichungen von Finanzinstituten und Verabschiedung eines umfänglichen Rettungsplans. In Deutschland führte die Krise so weit, daß vormals als sehr bonitätsstak geltende Kreditinstitute vor dem Zusammenbruch standen und nur durch staatliche Rettungsaktionen oder durch Fusionen mit Wettbewerbern vor der Insolvenz bewahrt werden konnten. Bei der Diskussion um die Konsequenzen der Subprime-Krise rückt vermehrt die zweckmäßige Abbildung von Finanzinstrumenten in Jahresabschlüssen nach den Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS) in den Mittelpunkt des Interesses. Als ein besonderer Kritikpunkt der Rechnungslegung nach IFRS wird häufig die in IAS 39 kodifizierte Mark-to-Model-Bewertung angeführt, die vorschreibt, Finanzinstrumente, sofern kein aktiver Markt (mehr) vorliegt, anstelle mit dem Marktpreis mit sogenannten anerkannten Bewertungsmodellen zu bewerten. Die vorliegende Arbeit greift diese Diskussion um Modelle zur Bewertung von Finanzinstrumenten auf. Nach einer Einführung über Verbriefungstransaktionen und einem Überblick über Wesen und Ursachen der Subprime-Krise widme ich mich danach dem für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten relevanten Bilanzierungsstandard IAS 39 und den Bewertungsmethoden. Dabei zeigen meine Ausführungen, daß es nahezu unmöglich scheint, derart komplexe Finanzinstrumente in einen einzigen, entscheidungsrelevanten Wert zu verdichten, der objektivierbar und nachvollziehbar ist, da Annahmen über Inputparamter der Bewertungsverfahren in Zeiten illiquider Märkte vom Management geschätzt werden (müssen) und somit, gewollt oder ungewollt, einen großen Ermessensspielraum aufweisen. Zudem wird aufgezeigt, daß die vom IASB eingebrachte Ergänzung zu IAS 39 und der mit ihr verbundenen Möglichkeit der Umklassifizierung von Finanzinstrumenten keinerlei Vorteile für Bilanzadressaten mit sich bringt, scheinen die Freiheitsgrade bei der Umgliederung von Finanzinstrumenten doch noch größer als bei der Mark-to-Model-Bewertung.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung1 2.Subprime-Krise4 2.1Verbriefungstransaktionen4 2.1.1Gefüge von Verbriefungstransaktionen4 2.1.1.1Definition4 2.1.1.2Grundgefüge und Beteiligte5 2.1.1.3Vielfalt von Assetklassen6 2.1.1.4Form des Risikotransfers7 2.1.1.4.1True Sale8 2.1.1.4.2Synthetische Verbriefungen8 2.1.1.5Laufzeitdifferenzierung der Wertpapiere10 2.1.1.6Gefüge der Verbriefung11 2.1.1.7Vorteile für Kreditinstitute aus Verbriefungen12 2.1.1.7.1Verbesserung der Liquidität12 2.1.1.7.2Risikomanagement13 2.2Ursachen für die Subprime-Krise14 3.Subprime-Krise im Spiegel der Rechnungslegung20 3.1Ansatz und Bewertung der von der Krise betroffenen Finanzinstrumente nach IAS 39 bei Kreditinstituten20 3.1.1Geschichte IAS 3920 3.1.2Zugangsbewertung von Finanzinstrumenten22 3.1.2.1Kategorisierung der Finanzinstrumente24 3.1.2.1.1Loans and Receivables (LaR)25 3.1.2.1.2Held to Maturity (HtM)25 3.1.2.1.3Fair Value through Profit or Loss (FVtPL)27 3.1.2.1.4Available for Sale (AfS)30 3.1.3Folgebewertung von Finanzinstrumenten30 3.1.3.1Bewertungshierarchie30 3.1.3.1.1Stufen-Ansatz31 3.1.4Definition aktiver Markt31 3.1.4.1Hierarchiestufen 1 und 234 3.1.5Bewertungsmethoden35 3.1.5.1Hierarchiestufen 3 und 435 3.1.5.2Hierarchiestufe 5 – Bewertungsmethoden36 3.1.6Amendment 'Reclassification of Financial Assets'37 4.Von der Subprime-Krise betroffene Bewertungsverfahren44 4.1ABX.HE44 4.2Discounted-Cashflow-Verfahren47 4.2.1Anforderungen an Bewertungsmodelle47 4.2.2Grundlagen des Discounted-Cashflow-Verfahrens48 4.2.2.1Bestimmung des Cashflows49 4.2.2.2Bestimmung des Diskontierungszinssatzes50 4.2.2.2.1Risikofreier Basiszinssatz50 4.2.2.2.2Credit Spread51 4.2.2.2.3Liquidity Spread53 4.2.2.2.4Aufschlag auf den Liquidity-Spread54 4.2.3Validierung der Modellwerte und Konsequenzen für das Risikomanagement55 5.Resümee58 AAnhangVI BLiteraturverzeichnis Teil AXXXIII CLiteraturverzeichnis Teil BXXXVIITextprobe:Textprobe: Kapitel 2.1.1.4.1, True Sale: Beim True Sale geht das Eigentum an den Forderungen samt Kreditrisiko bei Verkauf und damit einhergehender Übereignung regreßlos auf die Zweckgesellschaft über. Der Originator erhält im Gegegnzug den vereinbarten Kaufpreis, die Zweckgesellschaft refinanziert diesen durch Emission von Wertpapiertranchen, die sich auf den Forderungspool beziehen. An True-Sale-Transaktionen werden sowohl seitens der Investoren als auch der Rating-Agenturen hohe Anforderungen gesetzt. Das Risiko, das aus den emittierten Wertpapieren resultiert, stammt ausschließlich aus dem zugrunde liegenden Forderungspool und darf keine anderen Faktoren, wie zum Beispiel das Insolvenzrisiko des verkaufenden Kreditinstitutes, enthalten. Aus diesen Überlegungen heraus müssen die Forderungen rechtlich vom Originator separiert werden. Dies bedeutet nicht zuletzt auch eine Zweckgesellschaft außerhalb des Konsolidierungskreises des Originators. Sämtliche zukünftigen Zahlungsströme aus den Forderungen, die auch weiterhin zunächst dem Originator zufließen, stehen damit der Zweckgesellschaft zu. Die emittierten ABS zeichnen sich unter anderem folgendermaßen aus: – Die Ansprüche der Investoren (Rückzahlung des eingesetzten Kapital zuzüglich vereinbarter Verzinsung) werden ganz wesentlich aus den Cashflows der vom SPV erworbenen Forderungen erfüllt. – Die Zahlungsansprüche der Investoren werden durch die von der Zweckgesellschaft erworbenen Forderungen besichert (backed). – Reichen die Zahlungsströme zur Bedienung der Zahlungsansprüche der Investoren nicht aus, tragen die Investoren den Verlust bei Zahlungsverzögerungen oder gar Forderungs-Ausfällen. 2.1.1.4.2 Synthetische Verbriefungen: Bei dieser Form der Verbriefung verbleiben die Forderungen beim Originator und es werden nur die Kreditrisiken aus den Forderungen mittels Kreditderivaten auf die Zweckgesellschaft übertragen. Welche Formen von Kreditderivaten hierbei zum Einsatz kommen hängt ganz maßgeblich davon ab, welche Risiken der Originator transferieren möchte. Gängig sind hier Credit Default Swaps (CDS).Der Originator, in dieser Konstellation der 'Sicherungsnehmer", sichert sich damit gegen das Eintreten bestimmter Kreditereignisse (Credit-Events) ab. In vielen Fällen wird eine starke Eingrenzung der in den ISDA Credit Derivatives Definitions festgehaltenen Credit-Events vorgenommen. So kann zwar zum Beispiel die Insolvenz eines Forderungsschuldners, nicht jedoch ein Zahlungsverzug abgesichert werden. Hier sind vor allem zwei Kriterien zu erwähnen: Zum einen die Bildung von Forderungsportfolios: anstatt einen Finanztitel zugrunde zu legen, wird auf ein ganzes Forderungsportfolio abgestellt. Dieses Portfolio wird entweder nur einmalig am Starttag der Transaktion fixiert oder mit der Möglichkeit auf fortlaufende Substitution bedacht. Zum anderen die Inanspruchnahme gegenüber den Investoren beziehungsweise Sicherungsgebern: Es erfolgt eine Untergliederung der emittierten Wertpapiere beziehungsweise der zum Einsatz gekommenen Kreditderivate in unterschiedliche Tranchen. Rückzahlungen beziehungsweise Verluste werden hier nicht gleichmäßig verteilt, sondern erfolgen mittels einer Subordination beziehungsweise eines sogenannten 'Wasserfall-Prinzips", das heißt höherrangige Tranchen, die sogenannten Senior-Sotes, werden zuerst aus den Cashflows bedient und erst nach deren vollständiger Bedienung kommen niederrangige Tranchen (Junior, Subprime), einem Wasserfall gleich, zum Zuge. Verluste hingegen werden nach dem 'umgekehrten Wasserfall-Prinzip" auf die einzelnen Tranchen verteilt: diese treffen zunächst die Subprime- beziehungsweise Junior-Notes und erst, wenn diese die Verluste nicht mehr vollständig kompensieren können, springen sie auf höherrangige Tranchen über. Bei synthetischen Verbriefungsformen muß es indes nicht zwingend zu einer Wertpapier-Emission kommen. Man unterscheided hier mithin drei Liquiditäts- beziehungsweise Refinanzierungsformen: Fully Funded: Man spricht von einer Fully-Funded-Struktur, wenn der Forderungspool mittels Wertpapieren vollständig an die Investoren weitergeleitet wird. Der so erzielte Verkaufserlös entzieht sich, im Gegensatz zu einer True-Sale-Transaktion, dem Originator, dem dort zunächst die Liquidität zufließt. Die Erlöse aus Anleihen, welche die Zweckgesellschaft am Kapitalmarkt emittiert, werden dann in risikoarme beziehungsweise risikolose Anlagen, zum Beispiel Staatsanleihen oder Termingeldern, 'geparkt". Man spricht auch von sogenannten 'Collaterals". Zusammenfassend kann man sagen, daß der Originator das Risiko aus den eigenen Forderungen gegen das des Sicherungsgebers eintauscht. Da die Zweckgesellschaft keine eigene Bonitätsbeurteilung erhält, führt allein die Bonität des Collaterals gegenüber den usrprünglichen Forderungen zum Effekt der Risikoentlastung des Originators.Bei Eintritt eines, im Vorfeld klar umrissenen, Credit-Events, werden dann Zahlungen an den Originator geleistet. Gespeist werden diese Zahlungen durch die (Teil-)Auflösung des Collaterals. Die restlichen Beträge werden genutzt, um bei Laufzeitende der Papiere den Renditeansprüchen der Investoren nachzukommen. Deren Zinsanspruch setzt sich zusammen aus den zu zahlenden Prämien des ursprünglichen Forderungsinhabers für die Absicherung der Kreditrisiken aus dem Forderungspool und den Erträgen aus der Collateral-Anlage. Der Originator verbucht hier einen Refinanzierungseffekt, wenn er, aufgrund seiner eigenen Bonität, das Collateral stellt. Partially funded: Im Gegensatz zur gerade beschriebenen Fully-Funded-Struktur kommt es bei einer Partially-Funded-Struktur nur zu einer teilweisen Emission von Wertpapieren. Die restlichen Risiken werden mithilfe von Credit-Default-Swaps wiederum an andere Marktteilnehmer weitergegeben. Resultat ist zumeist eine Kostenersparnis. In vielen Fällen sind die emittierten Wertpapiere den Kreditderivaten nachgelagert, daher werden diese Credit-Default-Swaps auch häufig als Super-Senior-Swap bezeichnet. Damit sich beim Originator ein Risiko-Entlastungseffekt einstellt, sollte der Sicherungsgeber aus dem Credit-Default-Swap eine erstklassige Bonität besitzen. Not funded beziehungsweise unfunded: Nicht immer ist eine Platzierung von Wertpapieren am Kapitalmarkt zwingend notwendig. Bei einer not funded beziehungsweise unfunded-Struktur, werden mit den Sicherungsgebern Credit-Default-Swaps abgeschlossen, die der Tranchierung der fully-funded-Struktur ähneln: dem Subordinationsprizip gleich werden so die Kreditderivate, je nach Rang, in Anspruch genommen. Auch ist eine Zweckgesellschaft bei dieser Ausprägung von Verbriefungen nicht zwingend notwendig.