Sport als Mittel einer Politik der Menschenrechte?
In: Sport im Spiegel der UN-Behindertenrechtskonvention. Interdisziplinäre Zugänge und politische Positionen., S. 60-79
14519 Ergebnisse
Sortierung:
In: Sport im Spiegel der UN-Behindertenrechtskonvention. Interdisziplinäre Zugänge und politische Positionen., S. 60-79
In: Der 3. Weg: Zeitschrift für die natürliche Wirtschaftsordnung ; Basis zur demokratischen Vollendung der freien und sozialen Marktwirtschaft, Band 31, Heft 4, S. 9
ISSN: 0012-6268
In: Rechtsradikale Gewalt im vereinigten Deutschland, S. 109-119
In: Neue Kleine Bibliothek 153
World Affairs Online
In: Nationale Interessen und internationale Politik, S. 7-41
Durch den Verzicht auf die moralphilosophische Erörterung der Legitimität militärischer Mittel und Einsätze für "humanitäre Interventionen" nimmt man sich zugleich die Möglichkeit, die Entscheidung für einen bestimmten Krieg jenseits bloßer Klugheits- und Zweckmäßigkeitserwägungen mit Gründen zu kritisieren: Nur, wer sich darüber Rechenschaft zu geben vermag, unter welchen Bedingungen ein Krieg, wenn überhaupt, moralisch erlaubt ist, kann sich über die - von wem auch immer - behauptete Legitimität eines bestimmten Krieges ein kritisches Urteil bilden. Die vorliegenden Überlegungen verstehen sich als Beitrag zum Diskurs über Maßstäbe für den Einsatz militärischer Mittel bei der Frage der Legitimität humanitärer Interventionen. Er gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil werden zwei grundlegende Voraussetzungen offengelegt, die die Argumentation in Anspruch nimmt. Im zweiten Teil wird begründet, dass und warum eine humanitäre Intervention moralisch gerechtfertigt sein kann. Im dritten Teil erörtert der Autor einen Einwand, der gegen die Legitimität des Kosovokriegs vorgebracht worden ist. Dieser Einwand bietet Anlass, einige besondere Legitimitätsbedingungen humanitärer Interventionen zu begründen. (ICA2)
I. Tl. 1914-1916. XV, 271, [I] p.--2. Tl. 1916-1917. XV, 380 p.--3. Tl. 1918. xvi, 269, [1] p. ; Mode of access: Internet.
BASE
In: Demaskierung der Macht: Niccolò Machiavellis Staats- und Politikverständnis, S. 90-110
Das Thema "Krieg und Politik" bei Machiavelli steht im Mittelpunkt des Forschungsinteresses. Dieses Thema hat verschiedene Ebenen und Facetten, an denen sich der Aufbau des Artikels orientiert. Zum einen hat sich Machiavelli Gedanken praktisch-politischer Art über die Frage einer guten Heeresorganisation gemacht, Vorstellungen, die er zu einem kleinen Teil auch in seiner Funktion als Kanzler der florentinischen Militärbehörde realisiert hat. Dieser Gedankenkomplex wird im ersten Teil unter dem Titel "Politik und Streitkräfte" untersucht. In einem zweiten Schritt werden noch grundsätzlichere Fragen geklärt, und zwar Machiavellis Verständnis von Politik sowie die sich hieraus zwangsläufig ergebende Sichtweise der Beziehungen zwischen Krieg und Politik. Dieser zweite Teil trägt den Titel "Politik und Kampf'". Der dritte Teil schließlich steht unter dem Motto "Machiavellis magisches Dreieck und der Krieg". Auf ihm liegt der Schwerpunkt des Aufsatzes. Er befasst sich mit Machiavellis drei Kernbegriffen fortuna (Glück/Schicksal), virtu (Tüchtigkeit) und necessità (Notwendigkeit) sowie mit der Bedeutung dieses Begriffsinstrumentariums für die Beschreibung des Krieg/Politik-Feldes. (ICB2)
In: Recht als Instrument der Politik, S. 35-59
In dem Beitrag geht es um den Beziehungszusammenhang von Recht und Politik. Aus systemtheoretischer Sicht wird diskutiert, inwieweit Recht als Mittel der Politik betrachtet und eingesetzt werden kann. Dazu werden die Begriffe "Recht", "Mittel" und "Politik" ausführlich erörtert und definiert. Recht wird als Rechtsform bestimmt, die von Normen und Zwecken her inhaltlich ausgefüllt ist. Es wird zugleich als objektive Normenwirklichkeit begriffen, weil es "in und aufgrund politischer Auseinandersetzung anerkannt ist". Die Analyse kommt zu dem Resultat, daß Recht darüber hinaus als Sinnmittler und als Kommunikationsmedium fungiert. Gesellschaftsstruktur, Wert- und Zweckbezug, Verhältnis zu anderen Normbereichen und Handlungsbezug des Rechts werden als Aspekte herausgearbeitet, die Folgerungen für das Wechselverhältnis zwischen Recht und Politik ermöglichen. Recht wird insgesamt als Kommunikationsform erkannt, "die auf anerkennungsfähige Vereinbarkeit von widerstreitenden Zwecken und Handlungszusammenhängen gerichtet" ist. Wenn die Politik sich des Rechts als Mittel bedienen will, muß sie sich nach Ansicht des Verfassers auf diese speziellen Rationalitätskriterien einlassen. (HA)
In: Ost-West-Gegeninformationen: Vierteljahresschrift, Band 18, Heft 4, S. 3-14
ISSN: 1812-609X
"Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Entwicklungsbedingungen, Herausforderungen und dem Inhalt sozialstaatlicher Politik sowohl in westeuropäischen als auch in postkommunistischen mittel- und osteuropäischen Ländern. Dabei ist voraus zu schicken, dass sich das Gros der heute vorliegenden Wohlfahrtsstaatenforschung mit den hoch entwickelten westlichen bzw. nördlichen Ländern beschäftigt. Ein erster Grund dafür liegt darin, dass sozialstaatliche Politik in den einschlägigen wissenschaftlichen Diskursen in der Regel als Politik zur Korrektur (bzw. zum Teil auch zur Steuerung) marktwirtschaftlicher Prozesse verstanden wurde (vgl. im Überblick z.B. Merkel 1995: 697). Wohlfahrtsstaatliche Politik wurde vor diesem Hintergrund per Definition als Ausprägung politischer Steuerung in kapitalistischen Systemen angesehen und einschlägige Politiken im Realsozialismus waren so in der Regel nicht Gegenstand der westlichen Wohlfahrtsstaatenforschung (z.B. Kaufmann 2000: 302f.). Zweitens konzentrierten sich einschlägige Untersuchungen (insbesondere in der vergleichenden Sozialstaatenforschung) lange Zeit auf die wirtschaftlich hoch entwickelten Länder (häufig die Mitgliedsstaaten der OECD; vgl. z.B. Siegel 2006: 306). Daneben rückten aber zuletzt auch die Sozialsysteme der postkommunistischen Länder Mittel- und Osteuropas zunehmend in den Fokus der international vergleichenden Sozialpolitikforschung. Diese Untersuchungen sind zumeist als qualitative Fallstudien angelegt: Makroquantitativ vergleichende Untersuchungen, wie sie für die westlichen Länder inzwischen in großer Zahl existieren, wurden für die osteuropäischen Länder bisher kaum vorgestellt. Zugleich beschäftigt sich die überwiegende Mehrzahl einschlägiger Analysen mit jenen Ländern, die zuletzt neu der Europäischen Union beigetreten sind (diese und die Westbalkan-Länder werden in diesem Beitrag in Folge mit dem Begriff OME-Länder bzw. Ostmitteleuropäische Länder umschrieben). Seltener werden in einschlägigen Untersuchungen auch die Nachfolgestaaten der Sowjetunion (in Folge: Former Soviet Union; FSU) berücksichtigt. Der vorliegende Beitrag skizziert einerseits Ausprägungsformen und Befunde zu den Entwicklungsbedingungen westlicher wohlfahrtsstaatlicher Systeme. Diese erlebten ihr 'golden age' - in anderen Worten ihren umfassenden Ausbau - in den unmittelbaren Nachkriegsjahrzehnten und gerieten in den letzten beiden Dekaden vor dem Hintergrund veränderter sozioökonomischer und politisch-institutioneller Rahmenbedingungen verstärkt unter Druck. Abschnitt 2 des gegenständlichen Beitrages beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit den zentralen strukturierenden Faktoren dieser Entwicklungen sowie rezenten Befunden zu aktuellen Veränderungen in der Sozialpolitik hoch entwickelter westlicher Wohlfahrtsstaaten. Dem folgt in Abschnitt 3 eine Analyse über die Sozialpolitiken in den postkommunistischen OME-Ländern und die diese strukturierenden Entwicklungsbedingungen. Dabei zeigt sich erstens, dass die Reformgeschwindigkeit in den OME-Staaten über jener in den westlichen Ländern lag. Zweitens kann die Entwicklung in den OME-Ländern nicht einfach als Modernisierung nach westlichem Vorbild verstanden werden: Die aktuellen Sozialsysteme in diesen Ländern bauen auf der eigenen historischen Vergangenheit auf und beinhalten Elemente aus der kommunistischen wie auch der vorkommunistischen Geschichte. Drittens deuten die Ergebnisse in die Richtung, dass veränderten sozioökonomischen Rahmenbedingungen und internationalen Organisationen für die jüngste Entwicklung der Sozialpolitik in den OME-Ländern ein höherer Erklärungsgehalt zufällt als in den westlichen Ländern (wo die jeweilige Regierungskonstellation und die Machtressourcen der Arbeitnehmerinnenorganisationen von größerer Bedeutung sind). Vor dem Hintergrund dieser strukturierenden Bedingungen liegt der sozialpolitische Ausbaugrad in den OME-Ländern heute beträchtlich unter jenem in den westlichen Wohlfahrtsstaaten. Der Beitrag schließt mit einem Fazit und wahrscheinlichen Entwicklungslinien." (Textauszug)
In: Politik, aktuell für den Unterricht: Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft u. Gesellschaft, Heft 30, S. 4-6
ISSN: 0342-5746
In: Krieg im 21. Jahrhundert, S. 229-250
In: Die Vermessung der sozialen Welt: Neoliberalismus - extreme Rechte - Migration im Fokus der Debatte, S. 69-84
Die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO gegen Jugoslawien im Frühjahr 1999 war eine Zäsur in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Dieser Krieg war nach Meinung des Autors ein Präzedenzfall und ein Sündenfall zugleich, denn er leitete die Enttabuisierung des Militärischen in der deutschen Außenpolitik ein. Der Weg in den Krieg und seine politische Legitimation durch die Bundesregierung bilden daher auch den Schwerpunkt des vorliegenden Beitrags. Der Autor zeigt anhand von Beispielen, dass die Militarisierung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik von den Medien mit ausgesprochenem Wohlwollen und nicht selten sogar mit Begeisterung begleitet und gewürdigt wurde. Jahrzehnte deutscher Friedenspolitik und militärischer Zurückhaltung, geprägt durch die Maxime, dass nach den schrecklichen Erfahrungen zweier Weltkriege deutsche Soldaten nur noch zur Verteidigung eingesetzt werden sollten, galten gleichsam als eine Art infantiler und anormaler Phase in der Geschichte der Bundesrepublik. Die selbst gesetzten Tabus wurden nun endlich abgelegt und Bundeskanzler Gerhard Schröder stilisierte sich geradezu zum Helden, der die "traditionelle Tabuisierung des Militärischen in Deutschland aufbrechen" musste. (ICI2)
In: Die Vermessung der sozialen Welt, S. 69-84