Neuere Entwicklungen im Internationalen Strafrecht und ihr Verhältnis zur Kriegsverhütung
In: Marxistische Blätter, Band 40, Heft 3, S. 86-92
ISSN: 0542-7770
Im Mittelpunkt des Beitrags steht das Verhältnis der neueren Entwicklungen des internationalen (Völker-)Strafrechts und der Jurisdiktion dieser Tribunale zur Kriegsverhütung und dem Recht der Friedenssicherung. Das Haager Jugoslawientribunal und insbesondere der Fall Milosevic ist nach Ansicht des Autors Ausgangspunkt der jüngsten Entwicklungen im internationalen Strafrecht mit Auswirkungen auf die künftige Judikatur des permanenten Internationalen Strafgerichtshofs. Der Milosevic-Prozess schafft dabei Präzedenzfälle in mehrerer Hinsicht, die im einzelnen diskutiert werden: (1) Der Milosevic-Prozess ist der erste Fall in der Geschichte, in dem sich nach einem vorangegangenen Angriffskrieg nicht der Aggressor, sondern der Angegriffene vor einem internationalen Gericht strafrechtlich zu verantworten hat. (2) Der Milosevic-Prozess ist ein Präzedenzfall für die Aufhebung der strafrechtlichen Immunität eines Staatsoberhaupts. (3) Der Milosevic-Prozess steht für eine höchst innovative Eingriffsermächtigung des UN-Sicherheitsrats in die Souveränität eines Landes. (ICI2)