Normativität - Religion - Mobilität
In: Untersuchungen über Recht und Religion 3
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In: Untersuchungen über Recht und Religion 3
In: Kleine Reihe Hochschuldidaktik
The book deals with a central question for the understanding of reality and the way in which human beings relate to it. Humans are creatures that can deliberate and define their actions by virtue of deliberation. He who deliberates relates himself to elements of reality that speak for or against doing something, and that in some mysterious way require him to act in a certain fashion. This book investigates this normative reality and its ontology. There is no normativity in reality independent from us. How does it then come to be in the world? What are the conditions of its existence?
In: Theorien des Historischen Materialismus, 2
In: Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft, 321
World Affairs Online
In: Zeitschrift für kritische Sozialtheorie und Philosophie, Band 1, Heft 2
ISSN: 2194-5640
In: Berliner Debatte Initial: sozial- und geisteswissenschaftliches Journal, Band 15, Heft 5/6, S. 89-100
ISSN: 0863-4564
Der Beitrag versucht, folgende Frage in Anlehnung an Wittgenstein zu klären: Explizieren Institutionen Regelbefolgungspraxen (unter diesem Titel Spiele, Sprache und Regeln zusammengefasst) oder explizieren umgekehrt Regelbefolgungspraxen Institutionen? Der Autor schlägt den zweiten Weg ein. Wenn es gelingt, Institutionen als eine Art von Regelbefolgungspraxen, d.h. als Manifestationen genuin sozialer Praktiken, zu rekonstruieren, können sie erstmals von innen heraus als Entitäten eigenen Rechts, als Realität sui generis, begriffen werden, statt sie wie gewohnt als Resultanten anderer Größen zu erklären, z. B. anthropologisch als Kompensation der mangelhaften Instinktausstattung des Individuums, funktionalistisch als Ergebnis des Selektionsdrucks im Überlebenskampf von Gesellschaften, militaristisch als Folge der Interessen von Individuen, vertragstheoretisch aus der Furcht vor den Unwägbarkeiten eines regellosen Daseins, oder schließlich diskurstheoretisch aus dem Konsens aller Betroffenen. Institutionen beanspruchen damit so etwas wie eine personenähnliche Identität, die weitaus strenger konzipiert ist als die diffusen Gemeinschafts- und Gruppenbildungen unserer Alltagspraxen. Die Entwicklung dieses Konzepts führt über die Diskussion eines geeigneten Handlungskonzepts und die Auslotung von dessen ontologischen und normativen Implikationen zur Klärung der Frage, welche Mechanismen unsere Regelbefolgungspraxen stabilisieren. Die an einen Vergemeinschaftungsprozess, der zur Herausbildung von Institutionen führt, zu stellenden Rationalitätsbedingungen werden am Schluss expliziert. (ICA2)
In: Zeitschrift für kritische Theorie ; ZkT, Band 8, Heft 14, S. 101-121
ISSN: 2702-7864
In: Familie: zwischen gesellschaftlicher Prägung und individuellem Design, S. 95-104
Zunächst erläutert der Verfasser den Zusammenhang zwischen Monogamie und Bindung. Hier geht es um Verhaltensorientierungen, die die Entscheidungen und Entscheidungsmöglichkeiten der Individuen regulieren. Anschließend werden normative Komponenten der Selbstdarstellung vorgestellt und Dimensionen sozialer Identität auf dem Weg zu einer "Partnerschaftsbiographie" diskutiert. Abschließend erörtert der Autor zwei normierende Sachverhalte bei partnerschaftsbezogenen Formen des Zusammenlebens: "soziale Investitionen" und "Vertrauen als Handlungsregulation". (ICE)
In: Familie, S. 95-104
In: Zeitschrift für Didaktik der Gesellschaftswissenschaften: zdg : Geographie, Geschichte, Politik, Wirtschaft = Journal for didactics of social sciences, Band 13, Heft 1, S. 9-21
ISSN: 2749-487X
In: Zeitschrift für Didaktik der Gesellschaftswissenschaften: zdg : Geographie, Geschichte, Politik, Wirtschaft = Journal for didactics of social sciences, Band 13, Heft 1, S. 59-76
ISSN: 2749-487X
In: Zeitschrift für Didaktik der Gesellschaftswissenschaften: zdg : Geographie, Geschichte, Politik, Wirtschaft = Journal for didactics of social sciences, Band 13, Heft 1, S. 97-116
ISSN: 2749-487X
In: Das Projekt Europa: rechts-, forschungs- und kulturpolitische Aspekte, S. 41-58
Der Beitrag betrachten die verschiedenen Steuerungsmittel und Gemengelagen im Vorfeld der "klassischen" Vorstellung von Recht als Zwangsordnung. An die Stelle der "Architektur", die im Bild von Kelsen einem "Stufenbau" entspricht, tritt heute ein "Kaleidoskop" verschieden moralischer und rechtlicher Regelungen. Stärker "entrechtlichte" Steuerungsmittel bedeuten eine Renaissance der "Einstimmigkeitsprinzips" anstelle des Mehrheitsprinzips, das eine genaue und letztlich sanktionsbewehrte Ordnung erfordert. In dieser Situation neigen österreichische Juristen dazu, nach Elementen neuer Stufenbauten zu suchen; der systematisierende Geist drängt nach neuer Systembildung. Außerhalb der Normativität des positiven öffentlichen und privaten Rechts stehen die traditionellen Formen von Moral, Brauch und Sitte, auch Gewohnheitsrecht, das im nationalen Rechtsstaat weitgehend zurückgedrängt worden ist. Im Zuge der verstärkten Demokratiebewegungen seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wird zunehmend Partizipation als Steuerungsform betont, auch als Surrogat für Parteistellung im Verfahren. Hier ist insgesamt der Ort der "Steuerung durch Kooperation". (ICA2)
In: Studien zur theologischen Ethik 57
In: Bildungswege als Hindernisläufe. Zum Menschenrecht auf Bildung in Deutschland., S. 13-39
Zwei Ziele werden mit dem Beitrag verfolgt: Zum einen werden einige grundlegende Informationen über Ziele und Struktur des Forschungsprojekts zum Menschenrecht auf Bildung präsentiert. Zum anderen wird mit einer methodologischen bzw. metaethischen Reflexion auf den zurückgelegten Weg ein spezifischer Bezug zwischen dem Gesamtprojekt und der erörterten speziellen Thematik ausgewiesen. Dafür steht die im Titel formulierte Spannung zwischen Empirie und Normativität, unter der das in dem präsentierten Forschungsprojekt erarbeitete bzw. bearbeitete Material befragt wird. Abschließend werden Desiderate und weiterführende Fragestellungen für die bildungsethische Reflexion benannt, die sich aus der Sichtung der geleisteten Arbeit ergeben. Es wird argumentiert, dass innerhalb des Menschenrechts auf Bildung der Zusammenhang zwischen dem Recht auf Bildung, den Rechten durch Bildung und den Rechten in der Bildung noch näher auszuarbeiten ist, so dass der umfassende partizipatorische Anspruch und Charakter des Menschenrechts und dessen Prägekraft für die verschiedenen institutionellen Ebenen des Bildungswesens genauer erkannt werden und zum Tragen kommen können. Nicht zuletzt erschließt sich im Zusammenhang mit den genannten Untersuchungsaspekten ein weiteres Bündel von Fragestellungen, die allerdings nach der Einschätzung der Autorin den Rahmen des laufenden Forschungsvorhabens sprengen: Die Umsetzung von Gerechtigkeitsmaßstäben, insbesondere der Beteiligungsgerechtigkeit, in bildungsspezifisches Handeln in Institutionen wirft notwendigerweise die Frage nach den zu beanspruchenden Akteuren und deren subsidiär zuzuordnender Verantwortung für Bildungspolitik, Bildungsprozesse, Bildungsangebote und konkrete Bildungsvollzüge auf. Damit verbinden sich wiederum vielfältige Aspekte von der Bildungsfinanzierung und -organisation bis zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. (ICF2).