Die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge
In: JuristenZeitung, Band 72, Heft 8, S. 377
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In: JuristenZeitung, Band 72, Heft 8, S. 377
In: Schriftenreihe Natur und Recht; Infrastrukturmaßnahmen für den alpenquerenden und inneralpinen Gütertransport, S. 135-137
In: Wege zur Koordinierung völkerrechdicher Verträge; Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, S. 1-24
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 20, Heft 4, S. 519-523
ISSN: 0506-7286
In: Jahrbuch für Geschichte Lateinamerikas, Band 16, Heft 1
ISSN: 2194-3680
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 4, Heft 3, S. 345-371
ISSN: 0506-7286
In: Beiträge Zum Ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht Ser. v.207
In: Schweizerische Beiträge zum Europarecht 8
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 35, Heft 3, S. 445-501
ISSN: 0044-2348
World Affairs Online
In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel - Band 165
Hauptbeschreibung: Seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts, spätestens seit den 50er und 60er Jahren, tritt die Frage der Vorbehalte zu völkerrechtlichen Verträgen mit großer Regelmäßigkeit in den Mittelpunkt des Interesses der Völkerrechtswissenschaft. Selbst nach der Schaffung der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) fand die Diskussion kein Ende. Seit Mitte der 90er Jahre beschäftigt sich auch die International Law Commission erneut mit diesem Thema. In den Focus der Betrachtungen rücken dabei zunehmend Vorbehalte zu Menschenrechtsverträgen. Diese sind nicht nur Thema wissenschaftlich
In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, 165
Hauptbeschreibung Seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts, spätestens seit den 50er und 60er Jahren, tritt die Frage der Vorbehalte zu völkerrechtlichen Verträgen mit großer Regelmäßigkeit in den Mittelpunkt des Interesses der Völkerrechtswissenschaft. Selbst nach der Schaffung der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) fand die Diskussion kein Ende. Seit Mitte der 90er Jahre beschäftigt sich auch die International Law Commission erneut mit diesem Thema. In den Focus der Betrachtungen rücken dabei zunehmend Vorbehalte zu Menschenrechtsverträgen. Diese sind nicht nur Thema wisse.