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In: Theologische Studien 104
Wer meint, der Ablass führe ein stilles Leben in Geschichtsbüchern oder sei lediglich der folkloristische Rest einer überkommenen Frömmigkeitsform, hat weit gefehlt. Wie aktuell der Ablass ist, zeigt dieser Band. Reinhard Brandt stellt, mit vielen Rückblendungen auf die Geschichte des Ablasses, die gegenwärtige Ablasslehre der katholischen Kirche dar. Dabei berücksichtigt er auch Ansätze zu einer Neuinterpretation des Ablasses, vor allem im Gefolge Karl Rahners. Der Autor richtet seinen Blick auf fast alle strittigen Themen des ökumenischen Dialogs: Sünde, Buße und Sündenstrafe, Genugtuung, Verdienst und Rechtfertigung, Fegefeuer und Heilsgewissheit, die Kirche als Heilsanstalt und ihre Verfügungsgewalt bei der Zueignung des Heils, Offenbarung und Überlieferung. Bei all diesen Themen stellt der Ablass sozusagen die Probe auf die Tragfähigkeit der ökumenischen Verständigungsversuche dar.
In: Politische Bildung: PB ; Beiträge zur wissenschaftlichen Grundlegung und zur Unterrichtspraxis, Band 18, Heft 2, S. 43-64
ISSN: 0554-5455
Der Beitrag behandelt in drei Abschnitten die innere Logik von kommunistischen Herrschaftssystemen. Ausgehend von Elementen der Totalitarismustheorie wird im ersten Abschnitt die Rolle der Partei in Staat und Gesellschaft beschrieben. Deutlich wird der absolute Machtanspruch der Partei, die mit den Mitteln totalitaerer Herrschaftstechniken versucht, die gesamte Gesellschaft zu kontrollieren. Im zweiten Abschnitt geht es um das Phaenomen der inneren Stabilitaet: die lange Lebensdauer der bestehenden kommunistischen Systeme gilt einerseits als Zeichen fuer eine weitgehende Beherrschung der Gesellschaft, andererseits als Indiz fuer die Immobilitaet und mangelnde Kreativitaet der sozialistischen Staaten. Abschliessend wird die Funktion der marxistischen Theorie untersucht. Sie stellt sich dar als eine permanente Rechtfertigungslehre, die - die uebrigen Herrschaftsmittel dialektisch ergaenzend und uebergreifend - unabhaengiges Denken vereiteln soll.
Im Jahr 1525 werden Martin Luthers Forderungen nach einer Reform der christlichen Kirche und ihres Verhältnisses zum deutschen Reich von den Bauern in den Dienst ihrer Interessen gestellt, um die Landesfürsten auf ihre wirtschaftlich angespannte Situation aufmerksam zu machen; bei gleichbleibenden Bewirtschaftungskosten können sie weder ihre Produktion steigern noch ihre Preise dem rasch wachsenden Angebot des Handwerks anpassen. Aus diesem Grund sieht sich Martin Luther dazu veranlasst, sein Verständnis zur Obrigkeit genauer darzulegen. Er unterscheidet dabei zwischen der geistlichen Obrigkeit, die nur für das Seelenheil der Christen zuständig ist, und der weltlichen Obrigkeit, die das leibliche Wohl ihrer Untertanen gewährleistet. Am Beispiel des Reformationsdramatikers Thomas Naogeorg wird im ersten Teil der Arbeit untersucht, inwieweit über die populärere lutherische Rechtfertigungslehre hinaus – die beispielsweise in Naogeorgs Mercator thematisiert wird – auch Luthers Obrigkeitslehre von Reformationsautoren rezipiert worden ist. Im zweiten Teil der Arbeit wird dann anhand ausgewählter biblischer Prätexte untersucht, inwieweit Thomas Naogeorg seine Bibeldramen nutzt, um Kritik an den Strukturen des Heiligen Römischen Reiches und der Religionspolitik Karls V. zu üben.
BASE
In: Veröffentlichungen des Diakoniewissenschaftlichen Instituts an der Universität Heidelberg (VDWI) Band 60
In: Spätmittelalter, Humanismus, Reformation / Studies in the Late Middle Ages, Humanism, and the Reformation 44
Die Leistungen der Reformation in der Armen- und Krankenfürsorge bleiben umstritten: Schuf sie auf diesem Feld Neues, oder knüpfte sie nicht vielmehr an bestehende Reformen an? Wurde die frühere 'Werkgerechtigkeit' jetzt durch evangelische Freigebigkeit aus dem Glauben heraus abgelöst, oder führte Luthers Rechtfertigungslehre nicht vielmehr zu Stagnation und Niedergang aktiver Nächstenliebe? Zielte die reformatorische Fürsorgepraxis wirklich darauf ab, den Schwachen am Rande der Gesellschaft zu helfen, oder diente sie sich nicht vielmehr sozialdisziplinatorischen Interessen weltlicher Obrigkeiten an?Der Wittenberger Stadtpfarrer, Professor und Kirchenpolitiker Johannes Bugenhagen (1485–1558) entwickelte vom Evangelium aus ein neuartiges Fürsorgemodell unter dem Primat christlicher Liebe. Davon zeugen acht Kirchenordnungen für Braunschweig, Hamburg, Lübeck, Pommern, Dänemark-Norwegen, Schleswig-Holstein, Hildesheim und Braunschweig-Wolfenbüttel. Daneben förderten Flugschriften, Predigten und Bilder die Popularisierung seines Programms.Tim Lorentzen setzt im Spätmittelalter an und zeichnet den argumentativen Umbruch in der diakonischen Ethik der Reformatoren nach. Vergleiche mit spätmittelalterlichen, humanistischen und oberdeutschen Ansätzen zeigen Bugenhagens innovatives Profil. In lebensnah rekonstruierten Archivstudien kann erstmals auch die alltägliche Funktionstüchtigkeit seiner Fürsorgebestimmungen belegt werden. Das Buch erscheint zum 450. Todestag des Reformators.
In: Großes Lehrbuch Vahlen
Dieses Buch dient Studierenden der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaften, aber auch Praktikern – Juristen in Unternehmen, Beratern in Wirtschaftssachen, Strafverteidigern, Staatsanwälten und Richtern –, die einen Einstieg in und eine Übersicht über das umfangreiche Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts suchen.Mit der nunmehr vorgelegten Neuauflage werden die bislang in zwei Bänden erschienenen Werke zum Allgemeinen Teil und Besonderen Teil zu einer Einheit zusammengefasst.Der Autor behandelt in seinem umfassenden Lehrbuch neben dem Besonderen Teil (z.B. Außenwirtschafts-, Kartell- und sonstiges Wettbewerbsstrafrecht, Geldwäsche, Investitionsbetrug, Produktpiraterie u.v.m.) auch diejenigen Probleme, die sich erfahrungsgemäß häufig bei Fällen von Wirtschaftskriminalität stellen: Fragen hinreichender Bestimmtheit von Gesetzen und Verordnungen, faktischer ("wirtschaftlicher") oder klassischer (insbesondere teleologischer) Auslegung der Rechtsnormen, Erfassung von Umgehungshandlungen, Besonderheiten der Rechtfertigungslehre, Auswirkungen der Arbeitsteiligkeit auf die Bestimmung von Tätern und Teilnehmern u.v.m.Insgesamt wollen die insgesamt 68 Fälle aus der deutschen und europäischen Praxis des Wirtschaftsstrafrechts gezielt diejenigen Probleme erläutern, die dem Leser vom "normalen" Strafrecht her eher unbekannt sind und daher auf Verständnisschwierigkeiten stoßen können.Der AutorProf. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Tiedemann ist em. Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau.
In: Theologie Interdisziplinär 13