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In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Volume 59, Issue 1, p. 101-116
ISSN: 1865-5203
In seiner Besprechung einer politologischen Dissertation, die sich mit aktuellen
Tendenzen in der jüngeren Geschichte und Gegenwart der deutschen
Staatsrechtslehre beschäftigt, hat Klaus Ferdinand Gärditz vor kurzem erklärt,
die Auseinandersetzung mit den früher so prominent und wirkmächtig
diskutierten Fragen einer "Allgemeine Staatslehre" befände sich gegenwärtig
in einem äußerst prekären, nachgerade traurigen Zustand.
In: Symbole der Politik — Politik der Symbole, p. 213-233
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10770555-5
[Mehr nicht ersch.] ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Pol.g. 815 d
BASE
ISSN: 1865-5203
In: Sammlung Göschen 358
In: Zeitschrift für Sozialforschung, Volume 1, Issue 1, p. 205-206
I. Bd. Die gemeinsamen Grundlagen des politischen Lebens.--II. Bd. Die verschiedenen Formen der Staatsbildung. ; Mode of access: Internet.
BASE
In: Revista española de la opinión pública, Issue 8, p. 393
In: Kurzlehrbücher für das juristische Studium
In: Juristische Kurz-Lehrbücher
Die Allgemeine Staatslehre untersucht die tatsächlichen Faktoren der staatlichen Gemeinschaft. Dazu befasst sich das Studienbuch von Reinhold Zippelius zunächst mit generellen Fragestellungen des Staatswesens. Daneben grenzt es die Grundstrukturen menschlicher Gemeinschaften von den Besonderheiten ab, die ein staatliches Gemeinwesen ausmachen. Die Grundbegriffe des staatlichen Organisationsrechts und die gängigen Entstehungsmodelle und Rechtfertigungsstrategien für das Staatswesen werden außerdem beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Erläuterungen der bestehenden Staatstypen, den sozialen Gewalten sowie der Ausübung von Staatsgewalt. Die inhaltlichen Änderungen der Neuauflage betreffen u.a. die Gefährdung der Staatlichkeit, das Wahlrecht und die Auswirkungen des Streikrechts auf Leistungen der Daseinsvorsorge. Besondere Vorteile: Erläuterung der komplexen Tatbestände des Staatswesens; Vermittlung maßgeblicher staatstheoretischer Grundbegriffe und Denkmodelle.