Die andere Struktur-Kommission
In: Griephan-Briefe: Fachinformationen zum Geschäftsfeld äußere & innere Sicherheit, Band 46, Heft 19, S. 1
ISSN: 1860-403X, 1860-403X
38677 Ergebnisse
Sortierung:
In: Griephan-Briefe: Fachinformationen zum Geschäftsfeld äußere & innere Sicherheit, Band 46, Heft 19, S. 1
ISSN: 1860-403X, 1860-403X
In: Griephan-Briefe: Fachinformationen zum Geschäftsfeld äußere & innere Sicherheit, Band 46, Heft 11, S. 1
ISSN: 1860-403X, 1860-403X
In: Geistiges Eigentum in konkurrierenden völkerrechtlichen Vertragsordnungen; Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, S. 145-189
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 87, Heft 34, S. 1453-1458
ISSN: 1424-4004
In: Schriften zum internationalen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung 12
Kernstück der englischen und der deutschen außervertraglichen Verschuldenshaftung ist das Erfordernis der Kausalität. Ist zwischen einer Handlung und einem Schaden keine kausale Verbindung festzustellen, haftet der Handelnde nicht. Wie aber jene Verbindung festzustellen ist, lässt sich anhand von Gesetzen und Rechtsprechung kaum präzise definieren. Auf der Basis eines Vergleichs des deutschen und des englischen Rechts unternimmt es diese Arbeit, die der Kausalverbindung zu Grunde liegende Struktur als vorrechtliche Projektion des menschlichen Denkens darzustellen. Folglich können gesetzgeberische und richterliche Darstellungen des Kausalitätsfestellungsverfahrens nicht als präskriptiv, sondern nur als deskriptiv und daher fehlbar verstanden werden. Ermöglicht wird dadurch eine pragmatische Interpretation deliktischer Haftungsregeln, welche die logischen Unstimmigkeiten der konventionellen Kausalitätslehre vermeidet.
In: Dossier Helvetik 2
In: Versicherungswirtschaftliches Studienwerk Studientext 9
In: Versicherungsbetriebslehre
In: Mannheimer Schriftenreihe "Angewandte Wirtschaftswissenschaft" 4
In: Abhandlungen zum schweizerischen Recht N.F. H.110
In: Europa von A bis Z, S. 393-402