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Soldaten für den Frieden: Frieden war und ist unser Lebensinhalt
Bundesministerium der Finanzen - Haushalt - Erl. v. 16. 11. 98, Zuständigkeit für Versorgungsangelegenheiten nach der Versorgungsordnung der ehemaligen DDR-Zollverwaltung und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) v. 25. 7. 1991, zuletzt geändert durch das AAÜG-Änderungsgesetz v. ...
In: Gemeinsames Ministerialblatt des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Band 50, Heft 1, S. 3
ISSN: 0939-4729, 0939-4729
Die Europäische Kommission – Aufgaben, Struktur und Zusammensetzung
Die Europäische Kommission (Artikel 13, 17 EUV, Artikel 244 –250 AEUV, ex-Artikel 211–219 EGV) ist das politische Organ der EU, in dem die Mitglieder und die Willensbildung ganz von den Mitgliedstaaten gelöst sind – sie stellt die Exekutive der EU dar. Die Kommission versteht sich dabei als "Motor, Wächter und ehrlicher Makler" der EU. Wie das Parlament und der Rat wurde die Europäische Kommission in den 50er-Jahren durch die Gründungsverträge der Gemeinschaften (EGKS, EURATOM, EWG) eingerichtet. Für die Zollverwaltung ist die Kommission vor allem als Gemeinschaftsgesetzgeber der ZK-DVO von Bedeutung. Darüber hinaus stellt die Kommission das "Dach der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten" dar, da die Kommission die Arbeit der nationalen Zollverwaltungen aus 27 EU-Mitgliedstaaten koordiniert und eine einheitliche Rechtsanwendung sicherstellt.
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Zustand der Zollunion 2019
Für Kenner der praktischen Abläufe und der Umsetzung der Europäischen Zollunion ist das Ergebnis des Sonderberichts Nr. 19/2017 wenig überraschend. Dennoch enthält der 90 Seiten umfassende Sonderbericht des EuRH (eines EU-Organs nach Art. 13 I EUV) große Sprengkraft und eine Detailtiefe an Daten, die bislang so unbekannt waren. Eine genaue Betrachtung lohnt sich: Die Europäische Union (EU) wird immer als eine Zollunion mit einheitlicher Rechtsanwendung dargestellt. Das dieses in der Praxis nicht so ist, ist jedem Praktiker des Zollrechts bewusst, doch oft liegen keine hinreichenden Beweise vor. Dem EuGH gelingt der Nachweis: Einige Mitgliedstaaten kontrollieren Wareneinfuhren seltener und weniger genau, weil sie offenbar die Anlastung von Eigenmitteln fürchten. Die Ergebnisse des EuRH müssen aufgegriffen und für Änderungen am bestehenden System genutzt werden. Diese Untersuchung stellt die Frage nach der einheitlichen Anwendung des Zollrechts durch die Mitgliedstaaten der EU-28 und nutzt dafür aktuelle Daten der World Customs Organization (WCO) und der World Trade Organization (WTO). Die Mitgliedstaaten der EU sollen zusammenarbeiten "wie eine Zollverwaltung". Kann das funktionieren? Wie genau sind die Zollverwaltungen aufgebaut? Welchen Arbeitsanfall müssen sie bewerkstelligen? Wieviel Zollbeamte stehen den nationalen Zollverwaltungen dafür zur Verfügung? Diese Untersuchung (Zustand der Zollunion 2019) gibt erstmals Antworten für das Berichtsjahr 2018.
BASE
Das gesamte Zolldienstrecht 2011: Rechte und Ansprüche, Stand und Status; Textsammlung mit Gesetzen, Verordnungen, Erlassen; [Beurteilung und Beförderung neu geregelt]
In: Taschenbuch für den Zolldienst
In: Walhalla-Online-Bibliothek
Die Arbeit des Zolls, national und international
In: Das Bundesministerium der Finanzen informiert
175 Jahre Nordzucker
In: Sugar industry, S. 665-676
1836 wurden durch die preußische Zollverwaltung die Zölle auf Zuckerimporte mehr als verdoppelt, primär nicht um die aufkeimende Rübenzuckerindustrie zu stärken, sondern als Gegenmaßnahme auf das niederländische Zollsystem, das hohe Rückzölle auf Zuckerexporte gewährte. Dies führte in den Gebieten des deutschen Zollvereins zu einer Gründungswelle von Zuckerfabriken zwischen 1836 und 1838 [1].