Background: The National Cohort (Nationale Kohorte = NaKo ) will be one of the largest cohort studies in Europe to include intensive physical examinations and extensive information about the socio-demographic background and behavior of the subjects. However, regional selectivity of the study and potential learning effects due to the panel structure of the data present challenges for researchers using it. Methods: We discuss the two problems and show how they might lead to potential biases when trying to obtain result s from the National Cohort that are representative for the total population of Germany. We suggest that the long-running German Socio-Economic Panel Study (SOEP) should be used as a reference data set for population means and as a control sample for detection of learning effects (panel effects) induced by information about the results of individual medical examinations. Results: We present a wide range of topics and indicators which are available in both the German Socio-Economic Panel Study (SOEP) and the National Cohort ( NaKo ). These items can be harmonized to make the datasets comparable. The range of topics that overlap between SOEP and NaKo include socio-demographic variables, general indicators, socio-psychological environment, and to a limited extent biomarkers. Conclusion: Harmonizing certain survey item batteries from the NaKo to the SOEP standard can yield a great deal of additional research potential. This holds true both for researchers mainly interested in the NaKo data and for those mainly interested in the SOEP. Key points: Regional selectivity and learning effects in the National Cohort can be analyzed by using a reference data set: the Socio-Economic Panel (SOEP) Study. Conclusions for healthy policy based on the National Cohort can more easily be generalized to the total population of Germany living in private households. Harmonizing survey items between SOEP and NaKo would make it possible to validate and improve health-related survey questions in the SOEP.
Zusammenfassung Der Beitrag diskutiert Auswirkungen der Einführung des Sozialgesetzbuches II auf gesundheitlich beeinträchtigte Leistungsbezieher und die Inanspruchnahme von beruflichen Rehabilitationsleistungen. Es zeigt sich, dass einerseits die Ziele des SGB II mit Zielen des SGB IX in Teilen schwer vereinbar sind. Aufbauprozesse der neuen SGB II-Träger, vor allem im Jahr 2005, führten andererseits zu Aufgabenhierarchisierung und zur Konzentration auf finanzielle Leistungsgewährung. Das Ziel einer schnellen Vermittlung in Arbeit beeinflusst pudern Zugangsprozesse und trägt, neben anderen Faktoren, im Ergebnis einem deutlichen Rückgang der Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation bei. So lassen sich in unterschiedlich starkem Maße Anzeichen einer Praxis herausarbeiten, die eine Inkongruenz zur gesetzgeberischen Intention deutlich machen.
In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, S. 973-975
Die Thematisierung von Ungleichheit ist im Bereich der Gesundheit von hoher Brisanz. Wie in keinem anderen Bereich beanspruchen hier Gleichheitsziele und -normen allgemeine Geltung und finden weitgehende Anerkennung. Klassenzugehörigkeit, Geschlecht, Lebensalter und Migration spielen mit Blick auf Gesundheitszustand und -versorgung eine Rolle. Auch die Diskussion über selbstgewählte oder zu verantwortende Lebensstile ist im Gesundheitsbereich von hoher Relevanz. Die Beiträge zum Plenum XVI des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (2004) greifen unterschiedliche Aspekte dieser Thematik auf. (ICE2)
Der Beitrag berichtet über das Forschungsprogramm und die Projekte des Sonderforschungsbereiches 186 an der Universität Bremen, bei dem es um die Erforschung des Zusammenhangs zwischen Entwicklungstendenzen des Arbeitsmarktes, Veränderungen der Lebensentwürfe, sozialen Risiken, Statuspassagen und institutionellen Kontrollpraktiken geht. In ihrer Zwischenbilanz stellen die Autoren fest, daß sich das Konzept bewährt hat. Das Forschungsprogramm des Sonderforschungsbereiches untersucht nicht primär Lebensgeschichten und Verlaufskurven an Einzelfällen. Die Analysen von Statuspassagen richten sich vielmehr auf das Verhältnis von individueller Gestaltung und institutioneller Steuerung bei der Bewältigung von Risiken. Das Forschungsprogramm versucht, einem Verständnis von interdisziplinärer Forschung gerecht zu werden, das die analytisch-methodische Arbeitsteilung zwischen der Strukturanalyse gesellschaftlicher Verhältnisse und der Interpretation sozialer Erfahrungsmuster überwinden will. (pka)
"Im Arbeitspapier, welches im Rahmen des Sfb 186 erstellt wurde, werden Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von Krankenkassendaten für die Erforschung von Zusammenhängen zwischen Krankheit und Erwerbsverlauf diskutiert. Der erste Teil setzt sich mit den Stärken und Schwächen solcher Daten für verschiedene Fragestellungen eines Teilbereichs der Lebenslaufforschung - nämlich der Erwerbsverlaufsforschung - auseinander. Das Schwergewicht wird dabei auf die Erforschung von Erwerbsverläufen aus sozialmedizinischer Sicht gelegt. Im zweiten Teil wird die Eignung der Angaben zur ausgeübten Tätigkeit in Krankenkassendaten für eine verlaufsbezogene Untersuchung berufsbedingter Belastungen und ihrer Folgen in den Mittelpunkt gestellt."
Die Verfasser fragen, in wie weit der Grundsatz "Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen" in den Teilsystemen der Krankenversorgung und Gesundheitsförderung als gesellschaftliche Grundformel wirksam ist. An den Grenzen des Krankenversorgungssystems stehen - in Gestalt wissenschaftlicher Gutachter - Wärter, die darüber wachen, dass die generalisierte Bedürfnisnorm wirklich nur im Krankheitsfall in Anspruch genommen wird. Für ganz Deutschland nach 1989 und auch in den vergleichend herangezogenen Ländern Tschechien, Schweiz und Italien gilt der individualisierende Grundsatz dieser Norm als selbstverständliche gesetzliche Grundregel des Systems der Krankenversorgung. Wichtig zur Sicherung individueller Bedarfsgerechtigkeit ist die Strategie der Evidenzbasierung, die gesamtgesellschaftlich und individuell Fehl- und Überversorgung ausschließen und im Kontext der wirtschaftlichen und politischen Systeme der Gesellschaft Gerechtigkeit herstellen soll. Hier konnte nachgewiesen werden, dass eine organmedizinische Diagnose zuzüglich externer Therapieerfahrungen zwar notwendige, aber keinesfalls hinreichende Voraussetzungen sind, um individuellen Bedarf feststellen zu können. (ICE2)