"Mit dem Sozialbudget 2010 gibt die Bundesregierung wieder turnusgemäß einen Überblick über das Leistungsspektrum und die Finanzierung der sozialen Sicherung. Entsprechend europäischer Konvention und Vorschriften werden erstmals ab 2009 die Grundleistungen der privaten Krankenversicherung berücksichtigt und die steuerlichen Leistungen nur noch nachrichtlich ausgewiesen. Im Jahr 2010 wurden insgesamt rund 761 Milliarden Euro für soziale Leistungen ausgegeben. Gegenüber 2009 sind die Sozialleistungen um 2,1 Prozent gestiegen, während das nominale Wirtschaftswachstum bei 4,2 Prozent lag. Aufgrund der deutlichen Erholung der deutschen Wirtschaft nach dem Krisenjahr 2009 hat sich das Verhältnis von Sozialleistungen zum Bruttoinlandsprodukt - die Sozialleistungsquote - von 31,1 Prozent im Jahr 2009 auf 30,4 Prozent im Jahr 2010 vermindert.(...)" [Textauszuug]
"Die gleichberechtigte Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund in Wirtschaft und Gesellschaft setzt neben guter Bildung insbesondere eine gute Ausbildung und qualifizierte Beschäftigung voraus. Im Nationalen Integrationsplan, in dem sich Bund, Länder, Kommunen und wichtige zivilgesellschaftliche Akteure zu umfassenden Integrationsmaßnahmen verpflichteten, wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die integrationspolitischen Schlüsselthemen Ausbildung und Beschäftigung gelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales trägt für die Umsetzung des Nationalen Integrationsplans daher eine besondere Verantwortung. Ein Jahr nach der Verabschiedung des Nationalen Integrationsplans am 12. Juli 2007 wird eine erste Bilanz gezogen. Das BMAS legt deshalb eine vertiefte Bilanzierung der Bereiche 'Ausbildung und Arbeitsmarkt' vor. Diese beschreibt den Umsetzungsstand der Ergebnisse der Arbeitsgruppe 'Gute Bildung und Ausbildung sichern, Arbeitsmarktchancen erhöhen', die den Nationalen Integrationsplan unter Leitung des Ministeriums 2006/2007 mit erarbeitete. In der vorliegenden Bilanz werden sowohl die Initiativen und Maßnahmen der Bundesregierung als auch die der Sozialpartner berücksichtigt." (Autorenreferat)
"Im Rahmen des Projekts Diagnosegeleitete Maßnahmesteuerung und Entwicklung von Instrumenten zur Verbesserung der individuellen Förderung und Steuerung von Maßnahmen (DIMA), das durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (jetzt Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung) und die Bundesanstalt für Arbeit getragen wurde, sind die Diagnostischen Kriterien zur Feststellung des individuellen Förderbedarf und zur Steuerung von Maßnahmen erarbeitet worden der DIK-1. Die Erfahrungen mit diesem Kriterienkatalog in der Praxis waren der Anlass, eine umfassende Überarbeitung vorzunehmen, deren Ergebnis hier mit der zweiten Version des DIK, dem DIK-2 vorgelegt wird. DIK-2 ist ein Katalog von standardisierten Beschreibungen berufsbezogener Personenmerkmale. Mehr als 250 Merkmale, gegliedert in 19 Bereiche, sind nach einheitlichen Kriterien präzise, aber dennoch in allgemein verständlicher Sprache beschrieben. Die Merkmale lassen eine sehr umfassende und detaillierte Beschreibung körperlicher, psychischer, geistig-intellektueller, sozialer und kultureller Eigenschaften einer jeden Person zu. Für jedes Merkmal werden verschiedene Ausprägungsformen unterschieden, die exakte und sehr differenzierte Aussagen über das Ausmaß von Schwächen, Beeinträchtigungen oder Störungen und von Stärken oder Ressourcen hinsichtlich des jeweiligen Merkmals ermöglichen. Auch wenn alle Lebensbereiche einer Person berücksichtigt sind, so werden berufsbezogene Themen in besonderer Ausführlichkeit behandelt: Sie reichen von der schulischen und beruflichen Bildung über alle Fragen der beruflichen Vermittlung und Weiterbildung bis hin zur beruflichen Rehabilitation." (Autorenreferat)
"Die Bundesregierung hat im Juni 2000 einen Bericht über die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler in Deutschland vorgelegt. Der Bericht erläutert zunächst die Ziele und die Funktionsweise der Künstlersozialversicherung, zeigt ihre Entwicklung anhand der Zahl der Versicherten auf und stellt den Umfang der mit ihr erreichten sozialen Absicherung dar. Nach einem Überblick über die wesentlichen Änderungen des KSVG seit seiner Novellierung im Jahre 1988 geht der Bericht auf den Reformbedarf ein und befasst sich mit den wichtigsten aktuellen Änderungsvorschlägen. Der Bericht beruht in erster Linie auf statistischem Material der Künstlersozialkasse (KSK) und der allgemeinen Rentenversicherung, auf Erfahrungen der KSK, des Bundesversicherungsamts und des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung mit dem KSVG sowie auf den Vorschlägen der Verbände der Künstler und Publizisten, der Abgabepflichtigen und der Sozialversicherungsträger zur beabsichtigten Novellierung des KSVG." (Autorenreferat)