Überwindung von Armut und sozialer Ausgrenzung – eine Illusion?
In: Handbuch Armut und Soziale Ausgrenzung, S. 607-623
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In: Handbuch Armut und Soziale Ausgrenzung, S. 607-623
In: Sozialpolitik und Sozialstaat, S. 293-307
In: Altern im sozialen Wandel: Die Rückkehr der Altersarmut?, S. 425-443
In: Der Sozialstaat: Fundamente und Reformdiskurse, S. 205-228
Der Verfasser fragt nach dem Zusammenhang von Armutsbekämpfung und Arbeitsanreizen. Schon Hegel sah die solidarisch agierende Gesellschaft in dem Dilemma befangen, jenen, die keine Arbeit haben, durch die Gewährleistung eines arbeitsfreien Einkommens das Arbeiten zu verleiden. Dieser Zusammenhang ist aber dem Verfasser zufolge nicht notwendigerweise gültig und beruht zudem auf einem verkürzten Begriff der Arbeit. Bei der Einrichtung eines Grundsicherungsmodells gilt es, neben dem möglichen Effekt auf die Arbeitsbereitschaft mindestens seine Effektivität in der Armutsbekämpfung und die politische Durchsetzbarkeit zu beachten. Eine unbedingte und zu versteuernde Kindergrundsicherung, die etwa beim Dreifachen des gegenwärtigen Kindergeldes liegen müsste, schnitte bei all diesen Kriterien am besten ab. (ICE2)
In: Gerechtigkeit im Sozialstaat. Analysen und Vorschläge., S. 229-242
"Der Autor stellt zwei Reformvarianten für eine Kindergrundsicherung vor, also eine tatsächliche Transferzahlung für jedes Kind, die an die Eltern fließt. Anders als Steuerfreibeträge und damit im Sinne von mehr Gleichheit würden die Transferzahlungen Gutverdienende nicht mehr begünstigen als niedrige Einkommensbezieher. Sie wären aber ihrerseits als Einkommen zu besteuern und fielen damit unter die normale Progression. Hausers Modellrechnungen zeigen erhebliche Verringerungen der Kinderarmut durch eine solche Maßnahme wie auch Umverteilungswirkungen zugunsten von Familien mit Kindern und niedrigen Einkommen und zu Lasten von Haushalten ohne Kinder und von Gutverdienenden. Es geht indes nicht nur um aktuell mehr horizontale und vertikale Gerechtigkeit, sondern den in diesem Band mehrfach betonten Anspruch: Gerechtigkeit für die Generationen, die ihre Zukunft noch vor sich haben." (Textauszug).
In: Handbuch Armut und Soziale Ausgrenzung, S. 607-623
"Der Beitrag beschäftigt sich nur mit den Problemen der Armutsbekämpfungspolitik in hochentwickelten demokratischen Wohlfahrtsstaaten. Es werden sechs Restriktionen benannt, die eine Armutsbekämpfungspolitik zu überwinden hat. Je nachdem, welchen Armutsbegriff man zugrunde legt, erweist sich die Möglichkeit einer vollständigen Beseitigung von Armut mehr oder weniger als Illusion. Ein Lebenslagenbegriff der Armut wäre problemadäquat, ist aber für die Messung und Bekämpfung von Armut nur schwer zu operationalisieren. Vor dem Hintergrund eines Lebenslagenbegriffs der Armut kann aber - wenn auch nur mit zusätzlichen Werturteilen oder politischen Entscheidungen - ein angemessener Einkommensbegriff der Armut abgeleitet werden. Auf dieser Basis können sowohl ein armutsvermeidendes soziokulturelles Existenzminimum festgelegt als auch Armutsbekämpfungsmaßnahmen gestaltet und in ihrer Wirksamkeit beurteilt werden." (Autorenreferat)
"Aus der Sicht eines Sozialstaates stellt das Vorhandensein von Armen unter der Wohnbevölkerung die Verfehlung eines wichtigen sozialpolitischen Ziels dar. (...) Für den Sozialstaat als Akteur, der das Ziel der Armutsbekämpfung bzw. Armutsvermeidung mit allgemeinen Gesetzen oder anderen institutionellen Regelungen und Instrumenten verfolgt, genügt eine Statistik, die lediglich die Zahl, den Bevölkerungsanteil und die durchschnittliche 'Schwere' der Armutslage von anonym bleibenden Menschen aufzeigt. Außerdem ist es wichtig, die Dauer von Armutslagen und das Ausmaß der Aufstiege aus und der Abstiege in Armutslagen zu ermitteln.; Dem Entstehen, dem Bestehenbleiben und dem Verschwinden von Armut liegen soziale Prozesse zugrunde. (...) Gesellschaftlich gesehen kann ein bestimmter Bevölkerungsanteil von Armen dauerhaft vorhanden sein, ohne dass dieselben Individuen dauerhaft arm bleiben müssen. Es genügt, dass der Zustrom von Individuen in die Armut etwa dem Abstrom von Individuen aus der Armut entspricht. (...); Der Zweck von Armutsgrenzen ist es, eine Unterscheidung zwischen Armen und Nicht-Armen treffen zu können. Sie liegen daher explizit oder implizit allen Überlegungen über Armut in den Artikeln dieses Handbuchs zugrunde. (...) Die deskriptive Klassifizierung von Personen als arm oder nicht arm ist eine Voraussetzung für weitergehende Ursachenanalysen." (Textauszug, IAB-Doku)
In: Handbuch Armut und Soziale Ausgrenzung, S. 122-146
In diesem Beitrag werden der erste Lastenausgleich, der im Zusammenhang mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1948/1949 stattfand, und der - nicht so benannte - zweite Lastenausgleich nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 analysiert und verglichen. Beim ersten Lastenausgleich ging es einerseits um einen solidarischen Ausgleich der Kriegsschäden zwischen stärker und weniger stark betroffenen Bevölkerungsgruppen und andererseits um die Integration von etwa 14 Millionen Menschen, die bis 1985 als Vertriebene, Umsiedler und Spätaussiedler in die Bundesrepublik gekommen waren. Mit dem zweiten Lastenausgleich sollten ebenfalls Kriegs- und Sozialisierungsverluste entschädigt und teils befristete, teils dauerhafte Hilfen zur Angleichung der Wirtschaftskraft und der Lebensverhältnisse zwischen den alten und den neuen Bundesländern gewährt werden. Im Verhältnis zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt Westdeutschlands bewegte der erste Lastenausgleich deutlich geringere Mittelvolumina als der zweite. Obwohl beide Lastenausgleiche mit großen Umverteilungsvorgängen verbunden waren, zeigten sich doch deutliche Unterschiede. Der erste Lastenausgleich war sowohl auf der Aufbringungsseite als auch auf der Leistungsseite viel stärker vom Solidaritätsprinzip geprägt als der zweite. Dies gilt insbesondere für die Naturalrestitution von Grundvermögen und Unternehmen. Dementsprechend war die restaurative Tendenz des ersten Lastenausgleichs weit geringer als jene des zweiten. ; This paper analyses and compares the first and the second program of burden sharing (Lastenausgleich): which were enacted after the founding of the Federal Republic of Germany 1948/49, and after the reunification of Germany 1990, respectively. The first program of burden sharing, firstly, aimed at redistribution from population groups which were less affected by war damages to those which were more affected or had completely lost their property and livelihood. Secondly, it should help to integrate about 14 million people who until 1985 had reached the Federal Republic as refugees from the former German Eastern regions and from the German Democratic Republic into the West German society. The second program of burden sharing also served as compensation for war damages and expropriations in the former German Democratic Republic as well as to improve the living standard and the economic strength of the new regions of Germany. Both programs were enormous social achievements. Relative to the respective gross national product of West Germany the second program that is still going on required even more financial means that the first one. Both programs were based on the principle of solidarity, but the second one showed a stronger restorative tendency than the first one. This is mainly due to the restitution of property in real terms without a special contribution to the costs of the program.
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In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik: GWP ; Sozialwissenschaften für politische Bildung, Band 59, Heft 2, S. 211-224
ISSN: 2196-1654
"Der Beitrag bezieht sich auf das Problem der Gestaltung von Institutionen, die Soziale Gerechtigkeit gewährleisten sollen; das heißt, es geht um jene gesetzlichen Regelungen, die die Verteilung von Einkommen, Vermögen, Gütern, Rechten, Freiheitsspielräumen und Verwirklichungschancen innerhalb einer Gesellschaft bestimmen. Dabei wird die individuell-ethische Perspektive völlig ausgeklammert, d.h., dass Verhaltensvorschriften für die Staatsbürger, die über die Beachtung der Gesetze hinausgehen, nicht behandelt werden. Schließlich werden eine demokratische Regierungsform im Rahmen des Grundgesetzes und die Sozialstaatsgarantie in den Artikeln 20 und 28 des Grundgesetzes vorausgesetzt." (Autorenreferat)
In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik: GWP ; Sozialwissenschaften für politische Bildung, Band 59, Heft 2, S. 211-224
ISSN: 1619-6910, 0016-5875
In: Soziale Politik – Soziale Lage – Soziale Arbeit, S. 35-51
Im vorliegenden Arbeitspapier werden alternative normative Grundpositionen der Familienpolitik diskutiert und die Entwicklung der relativen Verteilungspositionen von Haushalten unterschiedlicher Größe bzw. von Familien mit und ohne Kinder untersucht. Die empirische Analyse stützt sich zum einen auf veröffentlichte Tabellen des Statistischen Bundesamtes und zum anderen auf eigene Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichproben 1973, 1978 und 1983 sowie des Sozio-ökonomischen Panels für einzelne Stichjahre der späteren Periode und insbesondere für die Ausgangssituation und die bisherigen Veränderungen in den neuen Bundesländern. Als Indikator für die Einkommenslage von Personen wird ein Äquivalenzeinkommen in Relation zum jeweiligen Gruppen- oder Gesamtdurchschnitt, die sogenannte Wohlstandsposition, herangezogen. Personen in Haushalten mit drei oder mehr Personen - das sind hauptsächlich Familien mit Kindern - schneiden erwartungsgemäß im Durchschnitt schlechter ab als Personen in kleineren Haushalten. Allerdings sind die Diskrepanzen innerhalb der Gruppen, die überwiegend von Transfers leben, mäßiger als innerhalb der Gruppen mit erwerbstätigem Haushaltsvorstand; anscheinend wirkt der Familienlastenausgleich in den sozial schwächeren Gruppen stärker. Zwischen 1972 und 1992 (Westdeutschland) hat sich die relative Position der größeren Haushalte allerdings tendenziell etwas verschlechtert. Die Verteilungsanalyse auf der Basis der erwähnten Mikrodaten zeigt zudem, daß Familien mit Kindern wesentlich häufiger unterhalb der durchschnittlichen Wohlstandsposition und unterhalb der relativen Armutslinie von 50 % einzuordnen sind als (Ehe-)Paare ohne Kinder. Besonders ungünstig sieht die Situation bei den Alleinerziehenden aus; die Armutsquote dieser Gruppe schwankt zwischen einem Fünftel und einem Viertel. In der ehemaligen DDR scheint die relative Position der Familien mit Kindern überwiegend besser gewesen zu sein; die Strukturen in den neuen Bundesländern haben sich aber bereits denen in Westdeutschland angenähert. ; In this paper, we discuss alternative normative principles of family policy and analyse the development of relative distributional positions of households of different size and of families with and without children, respectively. The empirical analysis is based in part on published tables of the Federal Statistical Office. Additionally, it refers to own computations with two different sources of microdata: the Income and Consumption Surveys 1973, 1978 and 1983 and - for the later period and, especially, for the starting situation as well as previous changes in East Germany - the German Socio-economic Panel. We rely on the so called welfare position as indicator for the income situation of persons, that is the group specific average equivalent income in relation to the total average equivalent income. On average, individuals living in households with three or more persons - which are mainly families with children - as expected do worse than those in smaller households. However, this discrepancy is more moderate within groups living mainly on social welfare than within those with an employed head of household. Apparently, the family support is more effective in socially weaker groups. Yet between 1972 and 1992 (West-Germany) the relative position of the larger families has changed a little for the worse. Furthermore, according to the distributional analysis based on the micro-data mentioned above, families with children are placed below the average welfare position and below the relative poverty-line of 50 % much more frequently than (married) couples without children. The situation of single parents is extremely unfavourable; the poverty rate of this group varies between one fifth and a quarter. The relative position of families with children in the former German Democratic Republic was apparently better for the most part; however, the structures in East Germany are already approximating those in West-Germany.
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In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 58, Heft 7/8, S. 264-269
ISSN: 0490-1630
"Auf mittlere Sicht ist damit zu rechnen, dass ein stark zunehmender Anteil der alten Menschen zur Sicherung ihres sozio-kulturellen Existenzminimums auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sein wird. Die Gründe dafür liegen einerseits in den durch die Rentenreformen bewirkten kontinuierlichen Renteniveausenkungen und andererseits in den Veränderungen des Arbeitsmarktes - mit Ausweitungen des Niedriglohnsektors und der befristeten Stellen. Um zu verhindern, dass Beschäftigte, die viele Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eingezahlt haben, am Ende auf die einkommens- und vermögensüberprüfte Grundsicherung angewiesen sind, die eigentlich nur als letztes Auffangnetz für besonders schwierige Fälle gedacht war, wird hier ein so genanntes 30-30-Modell vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine unterschiedlich hohe Aufstockung von Renten auf ein armutsfestes Niveau für jene Rentner, die mindestens 30 Jahre Pflichtbeiträge entsprechend ihrem Arbeitseinkommen zur GRV geleistet haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Die Veröffentlichung des 3. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung hat in der Öffentlichkeit Betroffenheit ausgelöst. Wie wird Armut gemessen und wie sollte sie bekämpft werden?
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