In: Bildungspolitik in Föderalstaaten und der Europäischen Union: does federalism matter? ; Tagungsband zum Jahrbuch-Autorenworkshop in Tübingen vom 13. bis 15. Oktober 2011, S. 212-225
Der Verfasser zeigt in seiner Analyse auf, dass auf dem Feld der Europäischen Bildungspolitik den Agenturen eine wichtige Rolle zukommt. Stellvertretend ist hier das 1975 gegründete Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) zu nennen. Die Politik der Dezentralisierung und Delegation von Aufgaben an Agenturen, die als "neutrale" Experten-Institutionen tätig werden, wird als "agencificacion" beschrieben. Der Verfasser zeichnet die Entstehung und Entwicklung der europäischen Agenturen nach und stellt deren Rechtsgrundlage, Status, Organisationsstruktur, Funktionen, Verantwortlichkeit und Kontrolle dar. Abschließend wird die "Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur" (EACAE) als Exekutivagentur neuen Typs beschrieben und ihre Programme für die Jahre 2007 bis 2013 werden vorgestellt. (ICE2)
Zunächst wird die von Reif und Schmitt vertretene These erläutert, der zu Folge die Europawahlen den Charakter von "second order national elections" tragen. Dann zeigt der Verfasser, dass das "second order"-Modell trotz einiger Anomalien - vor allem infolge der noch nicht konsolidierten Parteiensysteme in Mittel- und Osteuropa - auch nach den Wahlen 2004 grundlegend Geltung beanspruchen kann. Mit Blick auf die Europawahlen 2009 kommt der Verfasser hingegen zu dem Ergebnis, dass immer mehr Abweichungen auszumachen sind. Vor allem das Abschneiden der großen Regierungsparteien lässt sich nicht mehr allein durch die Annahmen des Sekundärwahlansatzes erklären, sondern in einer erheblichen Zahl von Fällen nur durch spezifische nationale Gegebenheiten. Mit dieser Schlussfolgerung unterstreicht der Verfasser zugleich die Notwendigkeit, eine Weiterentwicklung theoretischer Kategorien und Untersuchungsmodelle zur Analyse von Europawahlen entschlossener in Angriff zu nehmen. (ICE2)
Der Beitrag widmet sich dem von Wolfgang Wessels während des laufenden Ratifizierungsprozesses des Vertrags von Lissabon entwickelten Begriff der "differenzierten Integration". Der Beitrag versucht eine Klärung der Begriffe und Bezeichnungen, die sich auf bestimmte integrationspolitische Strategien der EU beziehen. Es wird ein Überblick gegeben, wann, wo, von wem und in welchem Kontext solche Konzepte im Verlauf des bisherigen Integrationsprozesses eingebracht wurden. Es erfolgt außerdem eine Bestandsaufnahme, ob und wo solche Strategien konkreten Niederschlag gefunden haben; ob und wo es also bereits "differenzierte Integration" im Rahmen der EG/ EU gab bzw. gibt. Schließlich erfolgt noch eine Erläuterung des jetzigen Standes der Diskussion, auch des Streits um Differenzierung; d. h. vor allem die Beschreibung geltender vertragsrechtlicher Möglichkeiten von Differenzierung und des Umgangs mit ihnen. Dies schließt auch einen Blick auf einschlägige Bestimmungen des Vertrags von Lissabon ein. (ICB2)
Der Autor zeichnet die Karriere des Subsidiaritätsprinzips von der Einheitlichen Europäischen Akte bis zum Vertrag von Lissabon nach. Eine Subsidiaritätsklausel wurde, so seine These, immer auch als Kompromiss zwischen dem Erforderlichkeits- und dem Effizienzprinzip diskutiert. Unterschiedliche Interpretationen waren jeweils vom Eigeninteresse - sei es der Kommission, sei es der deutschen oder britischen Regierung, sei es der Regierungen der "Netto-Empfänger" - getragen und führten zu intensiven Kontroversen um die richtige Anwendung des Subsidiaritätsprinzips. Die Subsidiarität wurde sodann um das Verhältnismäßigkeitsprinzip ergänzt. Mit dem Lissabon-Vertrag beginnt schließlich eine neue Subsidiaritätskultur Gestalt anzunehmen, denn er führt eine klarere Kompetenztrennung zwischen nationaler und supranationaler Ebene ein. Neu ist auch, dass nun erstmals die lokale Ebene in Bezug auf die Wahrung der Subsidiarität erwähnt wird. So müssen etwa bei Gesetzgebungsakten der EU die dadurch entstehenden finanziellen Belastungen und der Verwaltungsaufwand auch für die regionalen und lokalen Behörden berücksichtigt werden. Zudem wird den nationalen Parlamenten eine Rolle als Bewahrer des Subsidiaritätsprinzips zugesprochen und ihre Rechte werden durch das Frühwarnsystem substanziell gestärkt. Das neue System muss sich in der Praxis aber erst noch beweisen. (ICI2)
Der Verfasser setzt sich mit dem Beitrag auseinander, den die Bundesrepublik Deutschland - vor allem seit der Wiedervereinigung 1990 - zum europäischen Integrationsprozess geleistet hat. Das Bekenntnis zum europäischen Integrationsprozess gehört zur Staatsräson der deutschen Republik. Es bestimmt ebenso die Leitbilder der deutschen Europapolitik wie auch die deutsche Interessenlage. Der Verfasser zeigt die erstaunlich hohe Kontinuität jenseits von Koalitionen und unter unterschiedlichen Kanzlern auf. Zentrales Ziel, basierend auf einer föderalen Vision der Union, war es, die Gemeinschaft auf- und auszubauen. Die Verfolgung konkreter deutscher Interessen stand dabei nicht im Widerspruch zu diesem übergeordneten Integrationsziel, sondern Integrations- und Interessenpolitik gingen Hand in Hand. Zu diesem Zweck mussten zahlreiche Handlungsinstrumente entwickelt werden, die darauf ausgerichtet sind, die "Europafähigkeit" der Bundesrepublik zu stärken. (ICE2)
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 32, Heft 3, S. 193-209
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 32, Heft 3, S. 193-209
Der Artikel diskutiert die Frage, ob die deutschen Erfahrungen mit dem Föderalismus hilfreich für den weiteren Aufbau der Europäischen Union sein könnten. Der Beitrag führt zunächst in Grundlagen föderaler Staaten und Systeme ein. Ein Staatenbund etwa betont mehr die Autonomie der einzelnen Teile, während ein Bundesstaat eine höhere Verflechtung mit sich bringt. Es gibt eine Reihe unterschiedlicher föderaler Systeme.Der Artikel erläutert dann politische Entwicklungen der EU in den letzten Jahren und Jahrzehnten und stellt fest, dass die EU Züge föderaler Systeme aufweist. Allerdings ist der Befund nicht eindeutig, denn keine der bislang existierenden Föderalismusdefinitionen trifft völlig auf die EU zu: Sie zeigt Anzeichen eines "dualen Föderalismus, aber auch eines "kooperativen Föderalismus"; betont mal die Einheit und übt Formzwang aus, hebt dann aber wieder die Freiheit der Teilsysteme hervor. Der Beitrag schildert dann Eigenheiten des deutschen Föderalismus. Die deutschen Bund-Länder-Beziehungen haben sich zunehmend in Richtung wechselseitiger "Verflechtung" bewegt. Abschließend stellt der Artikel fest, dass insbesondere die relativ neue deutsche "Abweichungsgesetzgebung" (die den Ländern in gewissen Bereichen ein Abweichen von der Bundesgesetzgebung erlaubt) auch für die EU anwendbar sein könnte. Durch die Erweiterung der EU auf nunmehr 25 Mitgliedsstaaten hat sich die Vielfalt der Union noch einmal erhöht. "Unitarisierungstendenzen" (im Sinne einer Zentralisierung) sind nicht akzeptabel. Der Beitrag gibt zu bedenken, dass ein Vorangehen einzelner Staatengruppen innerhalb der EU die Integration der Union voranbringen könnte; andere Länder könnten so zunächst außen vor bleiben und später - wenn gewünscht - hinzukommen. Das "föderale System Europäische Union" braucht ein gewisses Maß an Einheit und Verflechtung. Aber auch der starke Wunsch der Unionsbevölkerungen nach Differenz muss beachtet werden - wenn die Integration der Union auf lange Sicht erfolgreich sein soll. Hier eine Balance zu finden, bleibt eine Daueraufgabe des EU-Systems. (ICB)
Am 25. März 1957 wurden in Rom die Verträge zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und zur Europäischen Atomgemeinschaft unterschrieben. Welche Ziele wurden mit diesen Verträgen verfolgt? Wie hat sich die Europäische Gemeinschaft in den folgenden 50 Jahren entwickelt? Wie sollte der Integrationsprozess fortgeführt werden? Wie steht es um die politische Beteiligung der Bürger? Wie sehen die Perspektiven der Gemeinschaft aus?
Im Zuge des europäischen Integrationsprozesses stellt sich generell die Frage, wie sich die Mitgliedschaft der Bundesrepublik auf den deutschen Föderalismus und insbesondere auf die Stellung und Rolle der deutschen Länder in ihrer Eigenschaft als Gliedstaaten auswirkt. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die Ausgangspositionen von Bund und Ländern sowie das Mandat der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung dargestellt. Im Anschluss daran werden die Kritikpunkte an der bisherigen Mitwirkung der deutschen Länder in EU-Angelegenheiten erörtert und die Forderungen nach einer Verstärkung und Verbesserung der Länder-Mitwirkung kritisch beleuchtet. Da die Beratungen der Reformkommission nach über einem Jahr im Dezember 2004 ergebnislos beendet wurden, kann im vorliegenden Beitrag nur der Beratungs- und Diskussionsstand zum Zeitpunkt des vorläufigen Scheiterns der Bemühungen um eine Föderalismus-Reform zusammengefasst werden. Der abschließende Ausblick gilt der Stellung des deutschen Bundesstaates in der erweiterten EU unter der möglichen Geltung des EU-Verfassungsvertrags, soweit dieser nach erfolgreicher Ratifikation in allen 25 EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2006 in Kraft treten sollte. (ICI2)