Republikanischer Sozialismus: Positionen von Bernstein, Kautsky, Jaurès und Blum
In: Campus Forschung 932
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In: Campus Forschung 932
In: Fascism, communism and the consolidation of democracy: a comparison of European dictatorships, S. 83-94
In: Soziale Gerechtigkeit?, S. 28-35
Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung mit der Frage, was Gerechtigkeit nicht ist, zeigt der Verfasser, dass Gerechtigkeit bei Platon nicht distributive oder proportionale, sondern eher kommutative Gerechtigkeit ist. Sie ist ihrem Wesen nach an die Wechselseitigkeit jeglichen sozialen Seins gebunden, insofern sie auf die vernünftige, verantwortliche Verregelung der Belange zwischen den Menschen abzielt. Gerechtigkeit ist damit, vermittelt durch das individuelle Sein, ein Kernbestandteil des Sozialen und des Politischen. Erst durch ihr Wirken wird dem politischen Ganzen, in Platons Fall also der Polis, dauerhaft Bestand und Stabilität verliehen. Es wird argumentiert, dass in Platons normativem Ansatz Gerechtigkeit nicht ohne eine hinreichende materielle wie ideelle Begründung in der Praxis denkbar ist, und sie darüber hinaus auch keineswegs voraussetzungslos ist. Die unbedingte Relevanz dieser beiden Axiome wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, worauf die platonische Gerechtigkeitskonzeption letztlich verweist: Nämlich darauf, dass Gerechtigkeit, wie auch immer sie sich konkret zu materialisieren vermag, eine Haltung ist, die jedem Bürger zwingend aufgibt, seinen Beitrag für das Ganze, für die Polis, zu leisten. (ICG2)
In: Diskurs
In: Legitimitätspraxis, S. 13-37
In: Legitimitätspraxis, S. 209-224
Seit 2007 lebt die Mehrheit der Menschen in Städten. Städtische Räume zeich- nen sich durch ihre hohe Dichte aus, also durch in jederlei Hinsicht knappe Res- sourcen und die daraus resultierenden Konflikte. Der Beitrag fragt angesichts dieser Vorstellung von urbaner Dichte nach Praktiken, die ein den Bedürfnissen der Menschen gerecht werdendes Leben in der verdichteten Stadt ermöglichen. Trotz zweier sehr unterschiedlicher Betrachtungsperspektiven – einer politik- wissenschaftlichen und einer philosophischen – wird deutlich, dass die gerechte Stadt aus dem gemeinsamen Fluchtpunkt der Ermöglichung permanenter Ver- änderung denkbar ist. Gerechtes städtisches Leben wird in dem Maße möglich, in dem es gelingt, den BewohnerInnen der Städte Gestaltungsmöglichkeiten für Wandel zu eröffnen – oder sie diese selbst entwerfen zu lassen. Since 2007, the majority of people live in cities. Urban areas are characterized by their high density, which means by scarce resources and the conflicts result- ing from this situation. Given this notion of urban density, the article focusses on practices that enable the people to live in a just way, that is according to their needs, in areas of urban densification. Despite two very different perspec- tives – one coming from political science and another from philosophy – it be- comes clear that the opportunity of organizing a just city comes into sight from the common perspective of enabling permanent change. Decent urban life is possible to the extent, in which it allows the residents of the cities to implement strategies that deal with permanent change.
BASE
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 44, Heft 3, S. 415-416
ISSN: 0032-3470
In: Die Ökonomisierung der Politik in Deutschland: eine vergleichende Politikfeldanalyse, S. 3-19
In: Die Ökonomisierung der Politik in Deutschland, S. 3-19
In: Die Blaue Reihe : Studienbücher für die Polizei
In: Staatsrecht
In: Zeitschrift für Politikwissenschaft 28. Jahrgang, Heft 4 (2018)
In: Zeitschrift für politische Theorie, Band 14, Heft 2-2023, S. 207-229
ISSN: 2196-2103
Der Aufsatz geht der Frage nach, wie sich die Verknappung von Zeit im Ausnahmezustand auf politische Systeme auswirkt und unter welchen Bedingungen dabei eine Erosion demokratisch-rechtsstaatlicher Qualität zu beobachten ist. Für Österreich, die Türkei und Deutschland werden im Zeitraum der Coronapandemie ausnahmezustandliche Maßnahmen vergleichend ausgewertet. Es zeigen sich zwei zentrale Befunde. Erstens: Die Entdemokratisierung im Ausnahmezustand beruht systemunabhängig ursächlich auf der Verknappung von Zeit, erschöpft sich aber nicht in ihr. Die politikwissenschaftliche Analyse des Ausnahmezustandes muss deshalb die durch Beschleunigung beziehungsweise Verknappung der Ressource Zeit eröffneten beziehungsweise forcierten Fehlerquellen von Regierungshandeln miteinschließen. Zweitens: Rechtsbrüche im Ausnahmezustand wirken über die akute Krisensituation hinaus. Bleiben sie ungeahndet, beeinflussen sie die demokratisch-rechtsstaatliche Qualität nachhaltig. Um den Ausnahmezustand als Rechtsnorm dem Zeitdruck der akuten Krise und auch dem spontanen politischen Zugriff zu entziehen, empfiehlt sich seine vorzeitige krisenfeste Kodifizierung.