Konstruktionsprinzipien staatlicher Gewalt im Verfassungsstaat der Bundesrepublik
In: Konsens und Konflikt: 35 Jahre Grundgesetz ; Vorträge und Diskussionen einer Veranstaltung der Freien Universität Berlin vom 6. bis 8. Dezember 1984, S. 324-335
Der Vortrag skizziert Konstitutionsmerkmale der Staatsgewalt in der Bundesrepublik. Den Einstieg in die Thematik bildet eine kurze, begriffskritisch orientierte Darstellung unterschiedlicher Gewaltbestimmungen (juristisch, soziologisch), die in die These einmündet, daß im Sinne des Themas nur physische Gewalt von Bedeutung ist. Als Konstruktionsprinzipien werden (1.) das staatliche Gewaltmonopol als Basis, (2.) der Schutz nach außen, (3.) das Rechtsstaatsgebot, (4.) die Schranke der Verhältnismäßigkeit und (5.) die Ächtung der Privatgewalt jeweils kurz in ihren rechtlichen Grundlagen und funktionalen Aspekten dargestellt. Besonders herausgestellt werden dabei die dementsprechenden Artikel des Grundgesetzes. Obwohl der Zusammenhang von Staat und Gesellschaft kein expliziter Gegenstand der Ausführungen ist, wird verdeutlicht, daß die verfassungsrechtlich abgesicherte Staatsgewalt die zentrale Schranke gegen gesellschaftliche Gewalt und Anarchie darstellt. (MB)