NACH DEM BALKAN-KRIEG: Stiller Abschied von der "Friedensstaatlichkeit" des Bonner Grundgesetzes nach 50 Jahren?
In: Zeitschrift marxistische Erneuerung, Band 10, Heft 39, S. 22-35
ISSN: 0940-0648
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In: Zeitschrift marxistische Erneuerung, Band 10, Heft 39, S. 22-35
ISSN: 0940-0648
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 48, Heft 46-47, S. 27-35
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 46/47, S. 27-35
ISSN: 0479-611X
"Die Menschenrechtsidee, wie sie ihren Niederschlag in den amerikanischen und französischen revolutionären Verfassungsdokumenten gefunden hat, ist ein Produkt der europäischen Aufklärung. Zweifellos wurde und wird sie gegenwärtig auch noch zur Legitimierung neokolonialistischer und neoimperialistischer Zielsetzungen mißbraucht. Ihre universelle humane Botschaft bleibt dennoch bestehen, wie sie die Vereinten Nationen in ihrer Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 zum Ausdruck brachten, die sich explizit gegen die Negierung dieser Botschaft durch den Nationalsozialismus in Ideologie und Praxis wandte. Über ideologische (bürgerlich-liberal/sozialistisch-kommunistisch, nicht nur als Ost-West-Konflikt), soziale (Arbeit/Kapital, Industrieländer/Dritte Welt) und kulturelle (Christentum/Islam/Konfuzianismus) Unterschiede hinweg vereinbarte man ein universell verstandenes Menschenrechtsprogramm. In den Menschenrechtspakten von 1966 und den großen Antidiskriminierungskonventionen wurde dieses universalistische Programm bestätigt, erweitert und präzisiert, einschließlich eines internationalen, differenzierten Überwachungsinstrumentariums. Die Menschenrechte der dritten Generation stellen einen Versuch, vornehmlich der Länder der Dritten Welt, dar, die stark vom einzelnen Individuum und Nationalstaat her geprägte Sicht der Menschenrechte der ersten und zweiten Generation den komplexeren Bedingungen der heutigen internationalen Beziehungen durch die Einführung von sozialstaatlichen Solidaritätsaspekten anzupassen. Dieser Prozeß ist noch nicht abgeschlossen, er stagniert sogar im Augenblick, wie z. B. die Ergebnisse auf der Weltmenschenrechtskonferenz der UNO von 1993 zeigen. Der verbreiteten Interpretation allerdings, daß hier eine Aufkündigung des universellen Inhalts der Menschenrechte zugunsten einer Berufung auf 'kulturelle Differenz' stattgefunden habe, wird widersprochen. Der universelle Kern der Menschenrechte, der sich nicht nur auf die erste Generation bezieht, sondern die zweite mit enthält und sogar schon Elemente der dritten Generation aufnimmt, wurde vielmehr präzisiert und bestätigt." (Autorenreferat)
In: Sozialismus, Band 25, Heft 11, S. 7-10
ISSN: 0721-1171
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 46-47/1998
ISSN: 0479-611X
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 43, Heft 12, S. 1473-1476
ISSN: 0006-4416
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 30, Heft 8, S. 967-980
ISSN: 0006-4416
Angesichts der immer wieder von konservativer Seite betonten Offenheit der deutschen Frage und der in letzter Zeit durch US-amerikanische Repräsentanten vorgenommenen Interpretationen der Konferenzergebnisse der alliierten Siegermächte zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Zusammenhang mit der Teilung Europas stehen im Mittelpunkt des Beitrags die folgenden Fragen: (1) Was beinhalten die Abmachungen der drei großen Konferenzen der Alliierten (Teheran im November 1943; Jalta im Februar 1945; Potsdam im August 1945) wirklich? (2) Kann man sich zu Recht auf sie beziehen, wenn man von der Teilung Europas und Deutschlands spricht? (3) In welchem Zusammenhang stehen sie zur angeblichen Offenheit der deutschen Frage und zum KSZE-Prozeß? Die Vereinbarungen von Teheran, Jalta und Potsdam werden untersucht, indem zunächst die Vorgeschichte der Anti-Hitler-Koalition dargestellt wird, um dann den Inhalt zu analysieren. Dabei wird als Ziel die Zerschlagung des deutschen Faschismus und die gemeinsame Sicherung der Bedingungen für die demokratische Entwicklung herausgearbeitet. Der Zerfall der Anti-Hitler-Koalition wird beschrieben, ebenso wie die Wiederaufnahme der Zielsetzungen in der Phase der Entspannungspolitik. Die Überlegungen zur Offenheit der deutschen Frage ergeben, daß mit der Herausbildung der beiden deutschen Staaten und der Anerkennung des Status quo in Europa durch Ostverträge und KSZE-Schlußakte der Friedensvertragsvorbehalt im Potsdamer Abkommen und damit die deutsche Frage hinfällig geworden sind. Das amerikanische Konzept gegen diese Entwicklung wird erläutert. Es wird herausgearbeitet, daß die Teilung Europas in der Weise erhalten werden soll, als daß der sowjetische Einfluß nicht in den Westen gelangen soll, umgekehrt aber der westliche nach Osteuropa. (RW)
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 28, Heft 1, S. 53-68
ISSN: 0006-4416
In dem Beitrag geht es um die Frage, ob eine geschlossen auftretende Arbeiterbewegung die Machtübernahme an die Hitlerpartei und damit faschistischen Terror und Zweiten Weltkrieg hätte verhindern können. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Frage eingegangen, ob ein einheitliches Vorgehen der nicht-faschistischen bzw. nicht-aggressiven Staaten imstande gewesen wäre, die Entfesselung des Zweiten Weltkriegs zu verhindern. Zunächst wird die Kontinuität der deutschen Außenpolitik nach dem 30. Januar 1933 untersucht. Dabei wird zum einen die Nachkriegsordnung von 1919/20 beschrieben und zum anderen der Frage nach Qualität und Kontinuität der nationalsozialistischen Außenpolitik nachgegangen. Im zweiten Abschnitt werden die verschiedenen Versuche zum Aufbau eines kollektiven Sicherheitssystems behandelt. Gegenstand des letzten Abschnitts ist die Entwicklung vom Münchner Abkommen zum sogenannten Hitler-Stalin-Pakt. Abschließend wird der Versuch unternommen, aus der Geschichte zu lernen, indem aus den historischen Erfahrungen der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg Konsequenzen für die gegenwärtige vergleichbare Situation des Kampfes um Frieden und Sicherheit gezogen werden: Im Gegensatz zu gestern, gibt es keine Überlebensalternative als die der kollektiven Sicherheit. (KW)
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 25, Heft 5, S. 528-538
ISSN: 0006-4416
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 25, Heft 4, S. 397-412
ISSN: 0006-4416
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 24, Heft 9, S. 1094-1104
ISSN: 0006-4416
In dem Beitrag geht es um die Frage, ob der Hitler-Stalin-Pakt als Ursache des Zweiten Weltkriegs angesehen werden kann, wie es vom Totalitarismus-Ansatz her gesehen wird. Um gegen diese Ansicht argumentieren zu können, ist es die Absicht des Beitrags, die sowjetische Außenpolitik im unmittelbaren Zeitraum vor Ausbruch des Krieges zu analysieren. Dazu wird zunächst die Politik der Sowjetunion gegenüber den Westmächten am Vorabend des Zweiten Weltkriegs ausführlich untersucht. Vor diesem Hintergrund werden dann Inhalt und Stellenwert des deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrages beschrieben. Im letzten Teil werden die Folgen des Nichtangriffsvertrages analysiert, der der UdSSR eine günstigere strategische Ausgangsposition verschaffte und daher als ein wichtiger Faktor für den Sieg über den Faschismus betrachtet werden muß. (KW)
In: Recht auf Arbeit: eine politische Herausforderung, S. 75-103
Der Beitrag beginnt mit der Bestimmung des Rechts auf Arbeit aus der aktuellen sozioökonomischen Situation. Es werden der Entwicklungsgang der Befreiung der Arbeit und die verschiedenen Schichten des Rechts auf Arbeit gezeigt. Dabei wird das Recht auf Arbeit als politische Forderung der Arbeiterklasse gegenüber der Bourgeoisie und ihrem Staat verstanden, das aus den unmittelbaren Erfahrungen mit den Widersprüchen der kapitalistischen Gesellschaft gewachsen ist. Die Diskussion des Rechts auf Arbeit nach 1945 und seine Stellung in den Landesverfassungen und im Grundgesetz werden nachgezeichnet. Es wird die Herausbildung eines internationalen Menschenrechts auf Arbeit anhand der Entwicklung der Arbeiterbewegung untersucht und deren Rückwirkung auf das innerstaatliche Rechtssystem der BRD herausgearbeitet. (KW)
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 22, Heft 7, S. 793-809
ISSN: 0006-4416
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 22, Heft 11, S. 1309-1335
ISSN: 0006-4416
World Affairs Online