Tribunal Superior de Justicia de Galicia (Spanien) Arbeitsbefreiung für Stillzeiten
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 8
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
139 Ergebnisse
Sortierung:
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 8
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 7
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 5
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 4
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 3
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 2
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 1
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 11
ISSN: 1864-8029
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 55, Heft 2/3, S. 50-55
ISSN: 0038-609X
World Affairs Online
In: Arbeit und Recht: AuR ; deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Band 48, Heft 9, S. 325-330
ISSN: 0003-7648
Zwischen den Jahren 1985 und 1995 wuchs die Anzahl der Beschäftigten in den USA um 16,6 Prozent und nur um 5,7 Prozent in Deutschland. Dies erstaunt um so mehr, bedenkt man, daß in den 70er Jahren und bis Mitte der 80er Jahre die europäische Arbeitslosenquote stets niedriger als die der Vereinigten Staaten war. Eine Standarderklärung für diese Entwicklung, insbes. aus US-amerikanischer Sicht, sind die größere Arbeitsmarktflexibilität der Vereinigten Staaten und die größere Rigiditäten in Europa, die insbes. auch durch das unterschiedliche Arbeitsrecht bedingt sind. Dies wird aber durchaus nicht einheitlich so gesehen. Der Autor stellt zunächst die US-amerikanischen den bundesdeutschen Arbeitsmarktzahlen gegenüber, wobei die USA weitaus günstiger abschneiden. Dann diskutiert er verschiedene Erklärungsversuche dafür, etwa den geringeren gewerkschaftlichen Organisierungsgrad in den USA, das Kündigungsschutzrecht, das Bevölkerungswachstum, die Steuerpolitik. Sein vorsichtiges Fazit nach eingehender Diskussion: Der Arbeitsrechtler sollte sehr wohl den Arbeitsmarkt im Auge behalten; das amerikanische Recht kann aber wohl nicht als Beispiel dafür herhalten, dass der Weg zur Vollbeschäftigung über Manchester führt. (IAB2)
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 51, Heft 1, S. 25-28
ISSN: 0029-859X
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 148
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 148
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht Band 148
Die Rechtsprechung hat die Rechtstellung des nicht und des anders organisierten Arbeitnehmers und Arbeitgebers im Arbeitskampf weitgehend der des Organisierten angeglichen; die Einbeziehung von "Außenseitern" ist vor allem auf Arbeitnehmerseite fester Bestandteil der Arbeitskampfpraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Dies steht im Gegensatz zu § 3 TVG, wonach - abgesehen von den Betriebsnormen - nur der Organisierte vom Tarifvertrag erfaßt wird. Die dogmatische Begründung für diese Gleichbehandlung im Arbeitskampf, nicht aber im Tarif, wurde in der Vergangenheit nur vereinzelt entwickelt. Thüsing versucht die Einbeziehung des Außenseiters - differenziert nach Nicht- und Andersorganisierten - auf Grundlage der von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum vertretenen Streik- und Aussperrungsträgerschaft der Koalitionen zu begründen. Darauf aufbauend gibt er Lösungshinweise sowohl zu klassischen Fragen wie selektiver Aussperrung, Ausgleichzahlungen an Nichtorganisierte und Beteiligung an der Urabstimmung als auch zu neuesten Problemen des Arbeitskampfrechts - Recht zur Betriebsstillegung und Rechtstellung des Mitglieds ohne Tarifbindung im Arbeitskampf. All dies erfolgt mit stetem Blick auf die Praxis; insbesondere im einführenden rechtstatsächlichen Teil gibt er einen umfassenden, vor allem auf Information durch die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden aufbauenden Überblick, der bisher fehlte. Umfassend angelegt ist diese Darstellung ein hilfreicher Beitrag zur Strukturierung des sich ohne gesetzliche Normierung entwickelnden Arbeitskampfrechts. Sie dürfte für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen interessant sein.