Verdienstvoll: Licht auf die Politikfinanzierung
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 26, Heft 3, S. 544-545
ISSN: 0340-1758
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In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 26, Heft 3, S. 544-545
ISSN: 0340-1758
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 25, Heft 4, S. 674
ISSN: 0340-1758
In: Pluralismus und Parlamentarismus in Theorie und Praxis, S. 299-323
In: Deutschland Archiv, Band 24, Heft 9, S. 961-962
ISSN: 0012-1428
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 21, Heft 2
ISSN: 0340-1758
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 21, Heft 3
ISSN: 0340-1758
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 21, Heft 1
ISSN: 0340-1758
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 21, Heft 1, S. 38-70
ISSN: 0340-1758
- Beschluß über Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit - Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der DDR - Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer der DDR am 18. März 1990 - Gesetz über Parteien und andere politische Vereinigungen - Parteiengesetz - Gesetz über Vereinigungen - Vereinigungsgesetz - Geschäftsordnung des Zentralen Runden Tisches
World Affairs Online
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 20, Heft 1
ISSN: 0340-1758
In: US-Kongreß und Deutscher Bundestag, S. 73-107
In: Parteien in der Krise: das Parteiensystem in der Bundesrepublik und der Aufstand des Bürgerwillens, S. 59-71
Der Verfasser geht der Frage nach, wie die Parteien organisiert sein müssen, um den Ansprüchen gerecht zu werden, die nach dem Parteiengesetz an sie herangetragen werden. In diesem Kontext werden die innere Ordnung der Parteien, das eherne Gesetz der Oligarchie sowie die Oligarchisierung in der Bundesrepublik Deutschland thematisiert. Bilanzierend wird festgestellt, daß die Parteien weit hinter allen Textbuchmodellen von innerorganisatorischer Demokratie zurückbleiben. Das heißt aber nicht, daß die Parteien mit eherner Gesetzmäßigkeit undemokratisch sein müssen. Denn die Bestimmungen von Partei- und Wahlgesetz haben dazu geführt, daß wenigstens geklagt werden kann. Die gesetzlichen Bestimmungen sind also Bestandteil des innerorganisatorischen Machtkampfes. Mindestens insoweit hat das Parteiengesetz den Prozeß der innerparteilichen Gruppenbildung gefördert. Dasselbe gilt für die stärkere Einflußnahme der Parteiorganisation vor Ort bei der Aufstellung eines Bundestagsabgeordneten. Es gibt mithin auch Fortschritte in Richtung innerparteilicher Demokratie. Es bleibt festzuhalten, daß die Parteien der Bundesrepublik bislang weitgehend handlungsfähige Regierungen hervorgebracht haben. Bis heute ist es den Parteien gelungen, ihren Teil dazu beizutragen, daß der innere und äußere Friede auf vergleichsweise hohem sozialen Niveau erhalten blieb. Das ist es, was von ihnen gleichermaßen zu verlangen ist wie innerparteiliche Demokratie. (TR)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 35, Heft 35, S. 3-17
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band B 35, S. 3-17
ISSN: 0479-611X
"Der Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland enthält viele Widersprüchlichkeiten. Im internationalen Vergleich ist er durch beträchtliche Dynamik gekennzeichnet, die gleichwohl politische Konstanz bewirkt. Typisch für ihn ist Konkurrenz, die dennoch weitgehenden inhaltlichen Konsens hervorbringt. Zwar haben die Väter des Grundgesetzes die Entwicklung kräftig ausdifferenzierter Bundesländer fördern wollen, tatsächlich aber ist die Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse ständig fortgeschritten. Zwar haben die Bundesländer immer mehr an Eigenständigkeit, auch der Kompetenzen, eingebüßt, dafür aber zunehmend Einfluß auf die Gesetzgebung des Bundes gewonnen. Zwar zielt das parlamentarische Regierungssystem in Bund und Bundesländern auf die ungeteilte Verantwortlichkeit der Regierungen und ihrer Mehrheiten, trotzdem erhalten die Oppositionen von Bund und Ländern einen - institutionell gut abgesicherten - Einfluß auf die Bundespolitik, wie er in anderen westeuropäischen Ländern unbekannt ist. Vom Bundesrat geht ein erheblicher 'Konsensdruck' auf die Parteien der Bundesrepublik aus. Höchstens zwei Prozent der Gesetzentwürfe scheitern am Bundesrat und mindestens zwei Drittel aller Gesetze werden im Bundestag schließlich einstimmig verabschiedet. Der Konsensdruck verstärkt zwar die Legitimität der Entscheidungsinhalte, nicht aber Transparenz und Partizipation der Entscheidungsverfahren. Insofern kann - im Unterschied zur Schweiz - von einem 'Föderalismus von oben' gesprochen werden. Der Konsens der traditionellen Parlamentsparteien bewirkt die 'Ausgrenzung' alternativer Politik. Um so problematischer ist die Förderung nach mehr Konsens für die westdeutsche Politik gerade aus den Reihen der Befürworter alternativer Politik. In jüngster Zeit gibt es Anzeichen für eine Wiederbelebung des Föderalismus. Es ist dies jedoch keine Wiederbelebung der Individualitäten unterschiedlicher Landesvölker, vielmehr eine gesteigerte Konkurrenz der Landesväter. Es ist dies ein aus den Staatskanzleien der Bundesländer ventilierter Föderalismus, in dem die Ministerpräsidenten inner- und zwischenparteilich als 'Zuschußmaximierer' und 'Stimmenmaximierer' sowie als Kanzlerkandidaten miteinander wetteifern. Bei diesem 'Föderalismus von oben' geht es um die höchstmögliche Zustimmung von unten. Es ist ein parteipolitisch dominierter, konsensorientierter Konkurrenzföderalismus." (Autorenreferat)
In: Handwörterbuch zur politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland, S. 280-284
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 29, Heft 20, S. 25-52
ISSN: 0479-611X