Immer wieder hat die Finanzpolitik in den vergangenen Jahren versucht, die Defizite in den öffentlichen Haushalten zurückzuführen. Aufgrund der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist ihr dies jedoch nicht gelungen. Auch für 2006 und 2007 sind die finanzpolitischen Weichen auf einen restriktiven Kurs gestellt. In diesem Jahr dürften die Finanzierungsdefizite in den Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden auf 45 Mrd. Euro zurückgehen (2005: 54 Mrd. Euro), weil bei nahezu stagnierenden Staatsausgaben die gewinnabhängigen Steuern kräftig sprudeln. Im Jahr 2007 werden die Fehlbeträge voraussichtlich noch stärker - auf 23 Mrd. Euro - schrumpfen, vor allem, weil die Mehrwertsteuer massiv erhöht wird. In Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, die für die Ermittlung des "Maastricht-Kriteriums" relevant ist, errechnen sich gesamtstaatliche Defizitquoten von 2,3 bzw. 1,5 %. Sofern an der Mehrwertsteuererhöhung festgehalten wird, sollten die Mehreinnahmen vor allem zur Umfinanzierung der sozialen Sicherung und für dringliche Investitionen in die Infrastruktur (Verkehr, Bildung, Wissenschaft) verwendet werden. Wird dagegen ein großer Teil der Mehreinnahmen zur Verringerung der aktuellen Defizite genutzt, kommt es zu einer Dämpfung der wirtschaftlichen Entwicklung - eine Verlangsamung des Konsolidierungsprozesses wäre die Folge.
"Die gegenwärtige Lage der öffentlichen Haushalte ist alarmierend. Eine zu schwache wirtschaftliche Entwicklung und umfangreiche Steuersenkungen haben die Einnahmebasis des Staates nachhaltig geschwächt, so dass die besonders wachstumsrelevanten Investitionsausgaben und Bildungsausgaben des Staates drastisch gesenkt wurden. Eine Verstärkung der finanzpolitischen Restriktion im Jahre 2007 zieht gesamtwirtschaftlich schädliche Konsequenzen nach sich. Dies könnte verhindert werden, indem die Mittel aus der Mehrwertsteuererhöhung für solche Zwecke wieder ausgegeben werden, die das Wirtschaftswachstum begünstigen. Es müssen sehr viel mehr Mittel in den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur (Verkehr, Bildung, Wissenschaft) investiert werden. Die Defizite hier bewirken einen gravierenden Standortnachteil für die deutsche Wirtschaft. Indes sollte aufgrund der negativen Erfahrungen auf eine weitere Entlastung bei den Unternehmenssteuern verzichtet werden." (Autorenreferat)
"Mit dem Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder will die Bundesregierung dazu beitragen, die Betreuung bis zum Jahre 2010 qualitativ und quantitativ an westeuropäische Standards heranzuführen. Allerdings ist das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen vorrangig kommunale Aufgabe. Insofern hängt der Erfolg der geplanten Maßnahmen davon ab, ob die Anreize für die Gemeinden groß genug sind, um mehr Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen. Für eine einzelne Gemeinde "rechnet" sich kurzfristig unter rein fiskalischen Gesichtspunkten die Kinderbetreuung nur, wenn man extreme Annahmen setzt. Vor diesem Hintergrund ist die Initiative des Bundes konsequent, die finanzielle Lage der Kommunen zu verbessern und ihnen so die Möglichkeit zu geben, mehr Mittel für die Kinderbetreuung auszugeben.'" (Autorenreferat, IAB-Doku)
Mit dem Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder will die Bundesregierung dazu beitragen, die Betreuung bis zum Jahre 2010 qualitativ und quantitativ an westeuropäische Standards heranzuführen. Allerdings ist das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen vorrangig kommunale Aufgabe. Insofern hängt der Erfolg der geplanten Maßnahmen davon ab, ob die Anreize für die Gemeinden groß genug sind, um mehr Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen. Für eine einzelne Gemeinde "rechnet" sich kurzfristig unter rein fiskalischen Gesichtspunkten die Kinderbetreuung nur, wenn man extreme Annahmen setzt. Vor diesem Hintergrund ist die Initiative des Bundes konsequent, die finanzielle Lage der Kommunen zu verbessern und ihnen so die Möglichkeit zu geben, mehr Mittel für die Kinderbetreuung auszugeben.
"Mit dem Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder will die Bundesregierung dazu beitragen, die Betreuung bis zum Jahre 2010 qualitativ und quantitativ an westeuropäische Standards heranzuführen. Allerdings ist das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen vorrangig kommunale Aufgabe. Insofern hängt der Erfolg der geplanten Maßnahmen davon ab, ob die Anreize für die Gemeinden groß genug sind, um mehr Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen. Für eine einzelne Gemeinde 'rechnet' sich kurzfristig unter rein fiskalischen Gesichtspunkten die Kinderbetreuung nur, wenn man extreme Annahmen setzt. Vor diesem Hintergrund ist die Initiative des Bundes konsequent, die finanzielle Lage der Kommunen zu verbessern und ihnen so die Möglichkeit zu geben, mehr Mittel für die Kinderbetreuung auszugeben." (Autorenreferat)
Die zähe wirtschaftliche Stagnation in den vergangenen Jahren hat tiefe Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen. Nicht nur fielen die Finanzierungsdefizite stets höher aus als ursprünglich geplant. Auch wurden die im europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt gezogenen Verschuldungsgrenzen deutlich überschritten - obwohl die Finanzpolitik auf die konjunktur- und auch auf die reformbedingten Einnahmeausfälle mit Ausgabekürzungen reagierte. Von dieser Entwicklung blieben selbst wirtschaftsstärkere Regionen wie Bayern nicht verschont. Im Jahre 2000 hatte der bayerische Landeshaushalt noch mit einem Überschuss abgeschlossen. Im abgelaufenen Jahr, in dem Landtagswahlen stattfanden, betrug das Defizit 2,7 Mrd. Euro und war damit weit höher als geplant. Nun sind von der bayerischen Staatsregierung umfangreiche Einsparungen angekündigt worden. Ziel ist es, im Jahre 2006 einen ausgeglichenen Haushalt zu präsentieren. Zweifellos sind die Konsolidierungsziele sehr ehrgeizig gesetzt, obwohl der Handlungsdruck in Bayern geringer ist als in anderen Bundesländern. Zumindest kurzfristig dürften hiervon hemmende Einflüsse auf die Wirtschaftsentwicklung der Region ausgehen.
Im ostdeutschen Anpassungsprozess hat die Finanzpolitik eine herausragende Rolle gespielt. Nicht nur wurden riesige Beträge in den Ausbau und die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur investiert. Auch mussten erhebliche Mittel aufgewendet werden, um die Folgen des Einbruchs bei Produktion und Beschäftigung sozialpolitisch abzufedern. All dies hat die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Sozialversicherungsträger erheblich belastet, denn der Finanzbedarf stand in keinem Verhältnis zu den in Ostdeutschland erzielbaren Steuereinnahmen. Ein großer Teil dieser Lasten wurde über Kredite finanziert, so dass die Staatsverschuldung kräftig stieg. Mit der massiven Kreditfinanzierung war die Hoffnung verbunden, dass die Wirtschaft in Ostdeutschland rasch aufholt und Länder und Gemeinden dort bald über ähnlich hohe Einnahmen disponieren können wie in Westdeutschland. Diese Hoffnung hat getrogen, und die ostdeutschen Länder- und Kommunalhaushalte haben nun mit erheblichen Finanzproblemen zu kämpfen, die durch konjunktur- und reformbedingte Einnahmenausfälle verstärkt werden. Eine Folge ist der massive Rückgang der öffentlichen Investitionsausgaben.
Nach wie vor hinterlässt die wirtschaftliche Stagnation Spuren in den öffentlichen Haushalten. Trotz erheblicher Konsolidierungsbemühungen auf der Ausgabenseite sind die Finanzierungsdefizite von Bund, Ländern und Gemeinden im vergangenen Jahr um 10 auf 70 Mrd. Euro (in Abgrenzung der Finanzstatistik) gestiegen. Nach den in diesem Jahr wirksam gewordenen Steuererleichterungen treten im nächsten Jahr weitere Steuersenkungen in Kraft. Zwar gehen dadurch expansive Impulse auf die Gesamtwirtschaft aus, die auch positive Rückwirkungen auf den Staatshaushalt haben; allerdings versuchen die finanzpolitischen Entscheidungsträger auf allen Ebenen, die Einnahmeausfälle durch Ausgabekürzungen zu kompensieren. In diesem Jahr dürfte das Defizit der Gebietskörperschaften mit 83 Mrd. Euro noch höher als im Vorjahr ausfallen. Für das kommende Jahr ist dagegen mit einem niedrigeren Fehlbetrag zu rechnen (59 Mrd. Euro), insbesondere weil der Bund umfangreiche Privatisierungen plant. In Abgrenzung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) errechnen sich - unter Einbeziehung der Sozialversicherungen - Defizitquoten von 3,9 % bzw. 3,3 %. In der VGR werden Privatisierungserlöse nicht defizitwirksam.