Recreation and Leisure Service. By James F. Murphy
In: Journal of leisure research: JLR, Band 8, Heft 4, S. 317-319
ISSN: 2159-6417
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In: Journal of leisure research: JLR, Band 8, Heft 4, S. 317-319
ISSN: 2159-6417
In: Europa-Archiv / Beiträge und Berichte, Band 30, Heft 11, S. 369-376
World Affairs Online
In: Journal of leisure research: JLR, Band 6, Heft 1, S. 89-90
ISSN: 2159-6417
In: Journal of leisure research: JLR, Band 3, Heft 4, S. 213-219
ISSN: 2159-6417
In: Historische Studien 415
Ausgangspunkt der Untersuchung zur Finanzpolitik des Deutschen Reichs bildet die verbreitete Furcht vor einer neuen Inflation in den 30er Jahren. Auch bestehen kaum Zweifel daran, von einer Instrumentalisierung der Inflationsangst durch die Regierung Brüning auszugehen. Bleibt die Frage offen, mit welchen Zielsetzungen – gleich bleibenden oder sich ändernden – erfolgte sie. Damit verbunden ist die Frage, wie von verantwortlichen Politikern, Wirtschaftsführern und Gewerkschaftlern die große Inflation in den Jahren des Ersten Weltkriegs bis zum totalen Zusammenbruch der Währung im Jahre 1923 wahrgenommen worden ist, wo ihrer Ansicht nach die Ursachen gelegen hatten, wie sie die Wirkungen einschätzten und welche Schlussfolgerungen sie hieraus für staatliches Handeln, insbesondere für die Finanzpolitik, gezogen haben. Aus der Wahrnehmung der Inflationsursachen (Reparationen, Handelsdiskriminierungen ) wurden für die Finanzpolitik des Reiches eine Reihe von inhaltlichen und formalen Schlussfolgerungen gezogen, die im Kern bereits während der Stabilisierungsphase 1923/24 formuliert wurden, deren finanzpolitischen Grundsätze aber erst 1929 angesichts der schwierigen Lage der Reichsfinanzen wieder Beachtung fanden. Thesenhaft lassen sich diese 'Vorstellungen' wie folgt darstellen: (1) Die öffentlichen Haushalte sollten on der Regel in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. Kreditfinanzierte Ausgaben sollten nur für Investitionen getätigt werden. (2) Das System der öffentlichen Einnahmen sollte Konsumtion bestrafen und Investitionen fördern; zugleich sollte es bestimmten, sonst weder unter binnenwirtschaftlichen noch Weltmarktbedingungen überlebensfähigen Wirtschaftszweigen (vor allem der Großlandwirtschaft, aber auch einzelnen Industrien) die Lebensfähigkeit garantieren – und auch dies zu Lasten der Konsumtion. (3) Ergaben sich aus diesen Postulaten Zielkonflikte für die öffentliche Finanzwirtschaft, standen auf der Ausgabenseite zuallererst die massenbelastenden Verbrauchs- und Verkehrssteuern für eine Erhöhung zur Disposition.
"Die Krise der Staatsfinanzen, die für das Reich schon zu Beginn des Haushaltsjahres 1928 für alle aufmerksamen Beobachter, in jedem Fall aber für die verantwortlichen Politiker und Beamten sowie Interessenvertreter, offen zutage lag, wirkte zusammen mit der Regierungsübernahme der Großen Koalition, die nun auch noch die bisher weniger berücksichtigten Interessen zufriedenzustellen drohte, als Katalysator: Die bisher eher unkoordiniert nebeneinander stehenden 'Vorstellungen' über die rechte Finanzpolitik auf dem Erfahrungshintergrund der Inflation wurden zu einer Konzeption zusammengeschweißt. Diesen Prozeß gilt es im Folgenden aufzuhellen. Dies geschieht im Wesentlichen durch eine Analyse der Schuldenpolitik, der Steuerpolitik und der Verteilungspolitik" (Witt, P.-C., 1985, a. a. O., S. 53f). Dabei werden die Haushaltsjahre seit November 1923 bis 1934/35 als eine Einheit gesehen, begrenzt durch das Ende der Inflation 1914-1923. Aus der Fülle des veröffentlichten und unveröffentlichten statistischen Materials arbeitet der Autor ein Bild von den öffentlichen Finanzen für den betrachteten Untersuchungszeitraum heraus.
Datentabellen in HISTAT:
A.01 Die jährlichen Wachstumsraten von Preisen, Löhnen, Gehältern und Renten (1925-1935)
A.02a Die Einnahmen der Gebietskörperschaften und des Sozialversicherungssystems und ihre Ausgaben, in laufenden Preisen (1913-1935)
A.02b Die Einnahmen des Reiches und seine Ausgaben, ohne Sozialversicherung, in laufenden Preisen (1924-1935)
A.02c Die Entwicklung der Reichsschuld, Nominalbeträge, in Mill. RM (1924-1933)
A.03 Einnahmen von Reich, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und dem Sozialversicherungssystem nach Einnahmegruppen, in Prozent (1913-1936)
A.04 Steuern, Abgaben und Beiträge zum Sozialversicherungssystem, Index 1928/29 = 100, in Preisen von 1928/29 (1913-1936)
A.05 Zolleinnahmen und Zollbelastung der Einfuhren (1913-1936)
A.06a Die Struktur der öffentlichen Ausgaben: Gebietskörperschaften und Sozialversicherungssystem, in Prozent (1913-1933)
A.06b Die Struktur der öffentlichen Ausgaben: Reich, in Prozent (1913-1933)
A.07 Durchschnittliche Rentenentwicklung im Deutschen Reich (1914-1936)
GESIS
Die Wohnungsbau- und Wohnungsmarktpolitik in der Weimarer Republik wurde gekennzeichnet dadurch, dass es sich stets nur um teils kurzfristige, teils auch langfristige Planungen zur Überwindung einer akuten, soziale und politische Probleme aufwerfenden Mangelsituation handelte. "Die Erbschaft, die die Weimarer Republik auf dem Gebiet des Wohnungswesens vom Kaiserreich zu übernehmen hatte, war kurz gesagt katastrophal, und zwar viel katastrophaler als verantwortliche Politiker und die Beamtenschaft annahmen, als sie die weit reichende Generalverpflichtung des Staates, jedem Deutschen eine angemessene Wohnung zu sichern, in den Text der Weimarer Verfassung hineinzuformulieren und damit bei den Bürgern eine Erwartung von der Leistungsfähigkeit staatlicher Politik weckten, an deren Erfüllung oder Nichterfüllung der Weimarer Staat auch gemessen werden würde … Dabei lassen sich zwei Perioden deutlich abgrenzen: eine bis zum Ende der Hyperinflation im Winter 1923 dauernde, in der sich die Probleme bei der Deckung des Wohnungsbedarfs im Wesentlichen als güterwirtschaftliche darstellten, und die Periode von 1924 bis Ende 1932, in der die Bedarfsdeckung im Wesentlichen ein Finanzierungsproblem war. Zugleich aber wurde die Bedarfsdeckung, wenn auch nicht quantitativ, so doch hinsichtlich der Frage, ob private Investoren oder die öffentliche Hände als Träger auftraten, ganz wesentlich bestimmt durch die seit dem Ersten Weltkrieg nicht mehr ausschließlich in den Händen der Eigentümer liegende Verteilung des vorhandenen Wohnraums, d.h. durch die mehr oder minder scharfen gesetzlichen Eingriffe und durch die mehr oder minder scharfe Anwendung der gesetzlichen Vorschriften durch die Verwaltung, d.h. durch gesetzliche Regelungen und Verwaltungspraxis der sogenannten Wohnungszwangswirtschaft" (Witt, P.-C., a.a.O., S. 385f). In dem Beitrag von Peter-Christian Witt werden die quantitativen Ergebnisse des Wohnungsbaus und seiner Finanzierung in der Weimarer Republik diskutiert und eine Reihe von hiermit eng zusammenhängenden Fragen wie z.B. Formen der Finanzierung näher beleuchtet. Die quantitativen und qualitativen Ergebnisse der staatlichen Wohnungsbauförderung in der Weimarer Republik werden im Hinblick auf ihre Tragfähigkeit durch die empirische Analyse überprüft.
Datentabellen in HISTAT (Thema: Bautätigkeit, Wohnungen):
Tab 1: Wohnungsbauproduktion (1919-1939);
Tab 2: Hauszinssteuer: Aufkommen, Verwendung für Wohnungsbau und öffentliche Wohnungsbauförderung (1924-1939);
Tab 3: Finanzierung des Neuzugangs an Wohnungen durch die öffentlichen Hände (1919-1939);
Tab 4: Brutto-Investitionen im Wohnungsbau und ihre Finanzierung (1919-1939).
GESIS
Die vorliegende Untersuchung versteht sich als ein Beitrag zur Geschichte der Innenpolitik des wilhelminischen Deutschlands. Dabei nimmt die Analyse der Ausgabenpolitik des Reichs einen breiten Raum ein. Aufgrund der Struktur des Reichshaushalts, dessen größter Posten der Finanzierung des Militärs diente, werden auch die Heeres- und Flottenvorlagen eingehend behandelt. Ausgehend von einer Analyse des Zolltarifgesetztes von 1902 und der diese Politik tragenden Parteien und gesellschaftlichen Gruppen, will die Untersuchung die staatliche Finanzpolitik, die Probleme der Aufbringung und Verteilung der staatlichen Finanzmittel, die Entwicklung der bundesstaatlichen Finanzverfassung und des Reichshaushaltsrechts, sowie das Einwirken von Parteien und wirtschaftlichen und Agitationsverbänden auf diese staatliche Finanzpolitik darstellen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die seit 1903 immer wieder unternommenen Versuche zur Neuordnung des Reichsfinanzwesens, da hieraus vielfältige Rückschlüsse auf die Struktur des Reichs gezogen werden können. Der Haushaltsplan besitzt dagegen eine hohe Aussagekraft für alle Fragen der staatlichen Sozialpolitik. Die Frage nach der Umwandlung des deutschen Regierungssystems im Kaiserreich im Sinne einer parlamentarischen Regierungsform wird an den konkreten politischen Entscheidungen im Finanzwesen des Reichs überprüft.
Themen:
Datentabellen in HISTAT:
A. Statistische Übersichten, Zeitraum 1872 bis 1913
- Entwicklung einzelner Reichseinnahmezweige, in Mill. Mark (1872-1905)
- Reichsausgaben nach Verwaltungszweigen, Nettoetat in Mill. Mark (1872-1913)
- Verteilung der Rüstungsausgaben, Nettoetat in Mill. Mark (1901-1913)
- Entwicklung der personellen Stärke von Heer und Flotte (1875-1914)
- Entwicklung der Reichsschulden, in Mill. Mark (1877-1913)
- Arbeitsmarktlage, Angaben in 1000 (1898-1913)
- Lebenshaltungskosten und Löhne, Index 1900=100 (1898-1913)
- Wirtschaftliche Entwicklung, in Mrd. Mark (1898-1913)
B. Reichseinnahmen und Reichsausgaben, 1901 bis 1913
- Die Reichseinnahmen, in Millionen Mark (1901-1913)
- Die Reichseinnahmen, in Prozent (1901-1913)
- Entwicklung der Reichsfinanzen unter dem Schatzsekretär Freiherr von Stengel, in Mill. Mark (1904-1908)
- Finanzplanung (ordentlicher Etat), Ausgaben der Ressorts in Mill. Mark (1909-1913)
- Finanzplanung (ordentlicher Etat), Einnahmeschätzungen des Schatzamtes in Mill. Mark (1909-1913)
C. Öffentliche Ausgaben 1914 bis 1933/34
- Öffentliche Ausgaben in Preisen von 1913 (1909-1929)
- Nettosozialprodukt zu Faktorkosten, Anteil der öffentlichen Ausgaben am Nettosozialprodukt, in Preisen von 1913 (1909-1929)
GESIS
In: Der Aufstieg der deutschen Arbeiterbewegung: Sozialdemokratie und Freie Gewerkschaften im Parteiensystem und Sozialmilieu des Kaiserreichs, S. 259-315
Der Verfasser diskutiert im vorliegenden Beitrag den Aufstieg der Sozialdemokratie im norddeutschen Harburg während des Kaiserreichs. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit die Sozialdemokratie in bürgerliches Wählerpotential eindringen konnte sowohl auf der kommunalpolitischen als auch auf Landesebene und auf der Ebene der Reichstagswahlen. Der Autor bearbeitet zeitgenössische soziostrukturelle Daten (Konfessionzugehörigkeit, Grad der Mobilität der Bevölkerung, Herausbildung von schichtenspezifischen Wohnquartieren) und Daten, die Aufschluß über die Dichte der sozialdemokratischen Organisationsstruktur geben. Darüber hinaus untersucht er qualitativ die Spannungen zwischen den Kompetenzen innerhalb der kommunalen Sozialpolitik und den Zuständigkeiten auf Bundesstaats- beziehungsweise Reichsebene. Die Untersuchung zeigt, daß die Partei über das Proletariat und eine gewisse Zahl von kleinen Angestellten hinaus auch Zulauf von Angehörigen des öffentlichen Dienstes und des selbständigen Kleinbürgertums erhielt. Dies sieht der Autor vor allem in der Entwicklung einer differenzierten sozialdemokratischen Infrastruktur mit einem Netz von Serviceleistungen als Gegenpart zu einem nationalliberalen "Klüngel", der einseitig die Interessen des Grundbesitzes und des Großbürgertums vertrat, begründet. (ICC)
In: Deutscher Konservatismus im 19. und 20. Jahrhundert: Festschrift für Fritz Fischer zum 75. Geburtstag und zum 50. Doktorjubiläum, S. 231-280
Diese vergleichende Fallstudie zur Rekrutierung und Politik von 67 höheren Beamten der Reichskanzlei soll auch die Frage klären, inwieweit der Anspruch dieser Beamten, "über den Parteien zu stehen", nur eine ideologische Verbrämung genuin konservativer politischer Praxis darstellt. Die Basis dafür bildeten die Akten der Reichskanzlei. Ausgangspunkt, zugleich auch Verbindungsglied zwischen ideologischem Anspruch des politischen Konservatismus und der Bürokratie, war eine Erörterung von Funktion und Gehalt der von Beamten wie Konservativen gleichermaßen beanspruchten "Überparteilichkeit". Sodann wurde auf die sich wandelnde Funktion der Reichskanzlei, insbesondere auch im Verhältnis zu den anderen, dem Kaiser bzw. dem Reichspräsidenten zugeordneten politischen Koordinierungsinstanzen, eingegangen. Schließlich wurden die Beamten der Reichskanzlei im einzelnen vorgestellt (biographischer Anhang) und ihrer Rolle bei der Planung und Durchsetzung politischer Entscheidungen an einigen wenigen Beispielen nachgegangen. (HRS)
In: Militärgeschichtliche Mitteilungen: MGM, Band 13, Heft 1, S. 59-76
ISSN: 2196-6850
In: Behavioral science, Band 16, Heft 1, S. 98-113
In: Zeitschrift für Betriebswirtschaft
In: Special issue 2009,6