In den letzten zwei Jahren haben sich die wirtschaftlichen Aussichten im Euro-Raum immer weiter verdüstert und insbesondere in Deutschland stagniert die wirtschaftliche Aktivität, was in Verbindung mit kaum noch steigenden Preisen Sorgen vor einer möglichen Deflation geweckt hat. Professor Jürgen Kromphardt plädiert dafür, der möglichen Deflationsgefahr mit entsprechenden Nominallohnsteigerungen zu begegnen.
Das Phänomen der Strafe wird definiert, auf seine Legitimation befragt und in historischen Bezügen erörtert. Der Autor setzt Strafe in Bezug zur Erziehung, speziell der Erwachsenenpädagogik und zur Kriminalpolitik. Bis ins 20. Jahrhundert hinein wurde die Strafe in der Erziehung der Feststellung zufolge von allen namhaften Pädagogen grundsätzlich akzeptiert. Körperstrafen sind inzwischen in der Schule, der Heimerziehung und in den Familien weniger gebräuchlich. Als Reaktion auf abweichendes Verhalten hat die Strafe eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Kriminalpolitik ist der Darstellung zufolge gekennzeichnet von einem Widerspruch zwischen Legitimation durch Erziehung und dem Festhalten am Vorrang der Repression. Es wird resümiert, daß Erziehung ohne Strafe durchaus möglich ist, und die Erziehung hat ohne sie Aussicht auf Erfolg. Ein straffreies Lernfeld bietet die Basis, Vertrauen zu erwerben, Normen zu erlernen und Autonomie zu stärken: personale Sozialkontrolle ersetzt hierbei den Erwerb der Selbstkontrolle. (KG)
Am 23. Juni 2016 wird im Vereinigten Königreich, der zweitgrößten Volkswirtschaft der Europäischen Union, über den Verbleib in der EU abgestimmt. Vor dem Hintergrund einer erstarkenden antieuropäischen UK Independence Party (UKIP) und euroskeptischen Stimmen im eigenen Lager, hatte der konservative Premier David Cameron bereits im Januar 2013 ein Referendum über den Austritt aus der Europäischen Union bis spätestens 2017 angekündigt. Das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Februar 2016 stand daher besonders im Zeichen des so genannten "Brexit", des möglichen Ausstiegs des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Für den Fall eines Verbleibs in der EU konnte die Regierung von David Cameron den anderen Mitgliedsstaaten einige Zugeständnisse abringen. So sollen unter anderem die Mitspracherechte nationaler Parlamente gestärkt und die Ausnahme des Vereinigten Königreichs aus dem Integrationsziel einer "immer engeren Union" formalisiert werden und Sozialleistungen an EU-Binnenmigranten restriktiver gestaltet werden können. Falls die Briten sich dennoch gegen eine Mitgliedschaft in der EU entscheiden, stellt sich die Frage nach den wirtschaftlichen Konsequenzen; diese hängen jedoch maßgeblich davon ab, welche vertraglichen Beziehungen an die Stelle einer britischen Vollmitgliedschaft treten.
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 95, Heft 13
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 93, Heft 40, S. 1457-1457
In: Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung: UWSF ; Zeitschrift für Umweltchemie und Ökotoxikologie ; Organ des Verbandes für Geoökologie in Deutschland (VGöD) und der Eco-Informa, Band 1, Heft 3, S. 19-19
In: Wochenbericht / DIW Berlin, Band 51, Heft 18, S. 209-219
"In dieser Untersuchung werden Beschäftigungseffekte und gesamtwirtchaftliche Auswirkungen der Vorruhestandsregelung für den Fall berechnet, daß alle Wirtschaftsbereiche partizipieren. Bei recht optimistischen Annahmen sowohl hinsichtlich der Inanspruchnahme dieser Regelung als auch der Wiederbesetzung der Arbeitsplätze errechnen sich bis 1988 ca. 480 000 frei werdende Stellen und je nach tarifvertraglicher Einigung über die Einbeziehung der Vorruhestandsregelung in die Lohnabschlüsse, Neueinstellungen von 240 000 bis 350 000 Personen. Eine Beschränkung auf die Tarifbereiche, für die die Gewerkschaften eine Vorruhestandsregelung anstreben, reduziert die Zahl der Neueinstellungen auf 40 000 bis 70 000 Personen. In einer Variante zeigt sich allerdings eine Wachstumsabschwächung. Die Finanzierungsposition des Staates verbessert sich in den untersuchten Varianten. Der Staat hat hier durchaus noch Spielraum für eine bessere Ausgestaltung der vorgesehenen Zuschußregelung. Es sind Lösungen denkbar, bei denen die Finanzierungsposition des Staates nicht verschlechtert, der Beschäftigungserfolg aber erhöht würde." (Autorenreferat)