Die Entstehung sozialer Normen. Beitrage zur sozialwissenschaftlichen Forschung
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 35, Heft 4, S. 792-794
ISSN: 0023-2653
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In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 35, Heft 4, S. 792-794
ISSN: 0023-2653
In: Angewandte Soziologie, S. 177-196
"Pamela Kerschke-Risch untersucht den Wertewandel in Westdeutschland. Dabei knüpft sie direkt an Arbeiten von Friedrichs zur (De-)Legitimierung sozialer Normen an. Empirisch untersucht sie, in welchem Ausmaß sich Normen im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts verändert haben und welche Rolle das Lebensalter und die Kohortenzugehörigkeit für diesen Wandel spielen. Kerschke-Risch kommt zu dem überraschenden Ergebnis, dass die Akzeptanz der von ihr untersuchten Normen entweder sich kaum verändert oder zugenommen hat. Letzteres ist vor allem bei Eigentumsdelikten der Fall, wobei insbesondere unter den Jüngeren eine starke Zunahme der Normakzeptanz beobachtet werden kann." (Autorenreferat)
In: Kritische Information 86
In: Argumente zu Marktwirtschaft und Politik 112
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 64, Heft 1, S. 175-184
ISSN: 0023-2653
Unter welchen Bedingungen befolgen Menschen soziale Normen in lebensbedrohlichen Situationen? Augenzeugen berichten, dass männliche Passagiere und die Besatzung die Norm "Frauen und Kinder zuerst" nach der Kollision der Titanic mit einem Eisberg respektiert hatten. Frey et al. (Kölner Z Soz Sozpsychol 63:237–254, 2011) haben als Grund angeführt, dass die relativ lange Zeitspanne bis zum Untergang des Schiffes die Etablierung einer sozialen Ordnung ermöglicht hat. Allerdings dürfte, wie hier argumentiert wird, als weiterer erklärender Faktor die Wahrnehmung des Risikos oder "die Situationsdefinition" hinzukommen. Im Gegensatz zu Frey et al. wecken Augenzeugenberichte und statistische Analysen Zweifel an der Behauptung, dass Passagiere der dritten Klasse nicht diskriminiert und während der Rettungsaktionen nicht vernachlässigt wurden.
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Heft 37, S. 327-354
ISSN: 0023-2653
In: Zur Entwicklung von Rechtsbewußtsein, S. 429-464
Dieser Beitrag behandelt das Thema der Normentstehung unter dem Aspekt der Verrechtlichung sozialer Nahbeziehungen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht hierbei die Beziehungsform der sogenannten nichtehelichen Lebensgemeinschaft. 'Verrechtlichung' versteht der Autor dabei nicht in einem juristischen bzw. politologischen Verständnis von Gesetzesflut oder Vergerichtlichung. Er will vielmehr einen genuin soziologischen Zugang zur Verrechtlichungsproblematik gewinnen und entwickelt daher zunächst ein soziologisches Konzept des Verhältnisses von Rechtsnorm und sozialer Norm. Auf dieser Basis und unter Zuhilfenahme einer entsprechenden theoretischen Präzisierung dessen, was unter Intimbeziehung zu verstehen ist, erörtert der Autor anschließend das Verhältnis von staatlichem Recht und Intimbeziehung genauer.(ICE)
Moderne Wohlfahrtsstaaten bieten in der Regel Schutz vor Armut, in dem Haushalten unter der Grenze des Existenzminimums durch Sozialhilfe unterstützt werden. In den meisten Ländern wird von dieser Möglichkeit jedoch nicht erschöpfend Gebrauch gemacht. Wenn Nichtbezugsquoten hoch sind, ist fraglich, inwiefern die Instrumente der Armutspolitik adäquat konzipiert sind. Auf der Basis von Steuerdaten des Kantons Bern ermittelt die vorliegende Studie den Bevölkerungsanteil mit rechnerischem Anspruch auf Sozialhilfe. Der Anteil der Nichtbeziehenden wird dabei auf 26,3 Prozent geschätzt. Die Analyse der regionalen Unterschiede legt ferner die Vermutung nahe, dass neben rein pekuniären Faktoren, soziale Erwartungen und Einstellungen zum Sozialhilfebezug mit eine Rolle bei der Nichtinanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen spielen. Diese tragen zur Erklärung des in vielen Studien gefundenen Unterschieds des Nichtbezuges von Stadt und Land erheblich bei, neben weiteren Faktoren wie die Wirtschaftsstruktur und die Dichte der sozialen Netzwerke.
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Moderne Wohlfahrtsstaaten bieten in der Regel Schutz vor Armut, in dem Haushalten unter der Grenze des Existenzminimums durch Sozialhilfe unterstützt werden. In den meisten Ländern wird von dieser Möglichkeit jedoch nicht erschöpfend Gebrauch gemacht. Wenn Nichtbezugsquoten hoch sind, ist fraglich, inwiefern die Instrumente der Armutspolitik adäquat konzipiert sind. Auf der Basis von Steuerdaten des Kantons Bern ermittelt die vorliegende Studie den Bevölkerungsanteil mit rechnerischem Anspruch auf Sozialhilfe. Der Anteil der Nichtbeziehenden wird dabei auf 26,3 Prozent geschätzt. Die Analyse der regionalen Unterschiede legt ferner die Vermutung nahe, dass neben rein pekuniären Faktoren, soziale Erwartungen und Einstellungen zum Sozialhilfebezug mit eine Rolle bei der Nichtinanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen spielen. Diese tragen zur Erklärung des in vielen Studien gefundenen Unterschieds des Nichtbezuges von Stadt und Land erheblich bei, neben weiteren Faktoren wie die Wirtschaftsstruktur und die Dichte der sozialen Netzwerke.
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In: Schriften der Johannes-Kepler-Universität Linz
In: Angewandte Soziologie, S. 177-196
In der vergangenen Dekade hat Deutschland den Kampf gegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung durch zahlreiche Maßnahmen verschärft. Doch sind Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit in Deutschland tatsächlich so omnipräsent, wie die Bundesregierung immer wieder glauben machen will? Und wie erfolgreich ist der von ihr eingeschlagene Weg der Abschreckung? Diesen Fragen geht die vorliegende Studie nach. Empirische Basis ist eine in Zusammenarbeit mit TNS Infratest München im Jahr 2009 durchgeführte repräsentative Befragung von 2.149 Personen in Deutschland. Die Befragung war so angelegt, dass nicht nur das Ausmaß der Steuerunehrlichkeit ermittelt werden konnte, sondern auch die individuellen Einschätzungen möglicher Determinanten von Steuerunehrlichkeit.
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In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 6, Psychologie = Psychology 115