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In: Schriften zum Strafrecht v.251
Im Rahmen der Liechtensteiner Steueraffäre 2008 erwartete der Bundesnachrichtendienst auf der angekauften Daten-CD Material zum internationalen Terrorismus und zur Geldwäsche. Bei den stattdessen erlangten Steuerdaten handelte es sich daher um Zufallserkenntnisse. Die anschließende Diskussion in der Rechtswissenschaft zum Umgang mit derartigen Zufallserkenntnissen legte beachtliche Unsicherheiten offen.Catharina Dose untersucht in der Arbeit den rechtlichen Rahmen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen zwischen verschiedenen Behörden: dem Nachrichtendienst, der präventiv tätigen Polizei, den Strafverfolgungsbehörden sowie den Steuerbehörden. Neben dem verfassungsrechtlichen Fundament arbeitet die Autorin die dogmatischen Grundlagen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen heraus, die verfahrensübergreifend Geltung beanspruchen, und fasst diese in einer praxistauglichen Gesamtdarstellung zusammen. Inhaltsverzeichnis EinleitungAnlass und Ziel der Untersuchung – Gang der Untersuchung – Begriffsbestimmungen1. Strukturvergleich der VerfahrenAufgabenbestimmung und Verfahrenseigenschaften – Befugnisse zur Datenerhebung – Verwendung und Verwendungsverbote in den jeweiligen Verfahren2. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Übermittlung und Verwendung von ZufallserkenntnissenDas Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Die Grundrechtseingriffe bei der Übermittlung und Verwendung von Daten und von Zufallserkenntnissen – Die Gesetzgebungskompetenz für die Schaffung von Übermittlungs- und Verwendungsnormen – Der Grundsatz des »Nemo tenetur se ipsum accusare« – Trennungsgebot und Datenübermittlung – Ergebnisse des 2. Kapitels3. Allgemeiner Teil: Grundlagen der Übermittlung und verfahrensübergreifenden Verwendung von ZufallserkenntnissenVoraussetzungen für die Übermittlung, für die Verwendung – Zusammenfassung4.
In: Schriften zum Strafrecht 251
Im Rahmen der Liechtensteiner Steueraffäre 2008 erwartete der Bundesnachrichtendienst auf der angekauften Daten-CD Material zum internationalen Terrorismus und zur Geldwäsche. Bei den stattdessen erlangten Steuerdaten handelte es sich daher um Zufallserkenntnisse. Die anschließende Diskussion in der Rechtswissenschaft zum Umgang mit derartigen Zufallserkenntnissen legte beachtliche Unsicherheiten offen. -- Die Autorin Catharina Dose untersucht in der Arbeit den rechtlichen Rahmen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen zwischen verschiedenen Behörden: dem Nachrichtendienst, der präventiv tätigen Polizei, den Strafverfolgungsbehörden sowie den Steuerbehörden. Neben dem verfassungsrechtlichen Fundament arbeitet die Autorin die dogmatischen Grundlagen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen heraus, die verfahrensübergreifend Geltung beanspruchen, und fasst diese in einer praxistauglichen Gesamtdarstellung zusammen.
DIE VERWENDUNG VON MASCHINENGEWEHREN BEI HOHEM SCHNEE Die Verwendung von Maschinengewehren bei hohem Schnee ( - ) Einband ( - ) Werbung ( - ) Urteile der Presse: ( - ) Titelseite ([1]) Vorwort. ([3]) [Abb.]: Bild 1. Salvator Mitrailleusenträger und 2 Munitionsträger nach 4stündiger Skitour im Hochgebirge. ([6]) [Abb.]: Bild 2. General Galiéri inspiziert Alpini-Skiabteilungen. Mont Genèvre 1907. (7) [Abb.]: Bild 3. K. u. k. Skikurs auf der 1850 m Biharspitze 1904/5. (8) [Abb.]: Bild 4. Skikurs. Bihargebirge. 1500 m hoch, 3 m Schnee. (9) [Abb.]: Bild 5. Skikurse. Bihargebirge. 3 m Schnee. (10) [Abb.]: Offiziersskikurs. Hohe Tauern. Volle Kriegstaschenmunition, Verpflegung, Karabiner etc. (11) [Abb.]: Bild 7. Offiziersskikurs. Rathausberg. 2677 m. (12) [Abb.]: Bild 8. Alpini Italiens de la "Compaguie grise". (13) [Abb.]: Bild 9. Offiziersskikurs bei Lilienfeld. (14) [Abb.]: Bild 10. Ungarische Tieflandsöhne die "alpine" Skilauftechnik vollkommend beherrschend, im Hochgebirge vorzüglich bewährt. (15) [Abb.]: Bild 11. Aus einer Schneereifenkolonne im Hochgebirge bei 3 m Schnee. (16) [Abb.]: Bild 12. Schneereifenübung im Hochgebirge bei 3 m Schnee. (17) [Abb.]: Bild 13. Liegend schiessende Skiabteilung. (19) [Abb.]: Bild 14. Vorhut einer Schneereifenkolonne im Hochgebirge. (20) [Abb.]: Bild 15. Militärskikurs Mitterndorf. Vorspreitzstellung. (21) [Abb.]: Bild 16. Mitrailleusenskischlitten, erzeugt durch Skodawerke. (22) [Abb.]: Bild 17. I Skischlitten, II und IV Munitionstornister, III Salvator-Mitrailleusenträger. (23) [Abb.]: Bild 18. Maschinengewehrschlitten, erzeugt durch Waffenfabrik Steyr. (25) [Abb.]: Bild 19. Das feuernde "Schwarzlose" auf dem Schlitten. (26) [Abb.]: Bild 20. I Skischlittenträger, II Maschinengewehrträger - Fahrt bergauf. (27) [Abb.]: Bild 21. I Maschinengewehrträger, II Skischlittenträger - bergab. (28) [Abb.]: Bild 22. Schneereifenträger Maschinengewehre tragend. (29) [Abb.]: Bild 23. Ein Rasttag. Offiziersskikurs Gastein. (32) [Abb.]: Bild 24. Siehe Text Seite 39. (33) [Abb.]: Bild 25. Siehe Text Seite 39. (34) [Abb.]: Bild 26. Offiziersskikurs im Gebiete der hohen Tauern. (37) [Abb.]: Bild 27. Skizelte für Dauerrasten (das erste schon fertig, die anderen noch unzugedeckt). (38) [Abb.]: Nassfeldtal. Tauern. (39) Werbung ([uncounted]) Einband ([uncounted])
BASE
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Volume 64, Issue 15, p. 23-29
ISSN: 2194-3621
"Die Vermögensforschung zielt als Reaktion auf den Anstieg der Vermögenden darauf ab, diese gesellschaftliche Gruppe zu beschreiben und theoretisch zu durchdringen. Ein zweiter Fokus liegt auf der philanthropischen Verwendung der Vermögen." (Autorenreferat)
1. Das Wasser in der Natur -- Vorkommen -- Zusammensetzung des in der Natur vorkommenden Wassers -- Quell- und Brunnenwasser -- Tagewasser, Flusswasser -- 2 Einfluss der Bestandteile des Wassers auf seine Verwendung für häusliche und gewerbliche Zwecke -- Wasser für häusliche Zwecke einschl. Trinkwasser -- Dampfkesselspeisewasser -- Wasser für Stärke- und Zuckerfabriken -- Wasser für Brauereien -- Wasser für Verarbeitung der Faserstoffe -- Wasser für Gerbereien -- Wasser für landwirthschaftliche Zwecke -- Fischwasser -- 3. Gesetzliche Bestimmungen üher die Verunreinigung der Flüsse -- Englische Gesetze -- Deutsche Gesetze -- Ministerialverfügung vom 20. Februar 1901 -- Reichsgerichtsentscheidungen -- Reichsgesundheitsrath und kgl. Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung -- 4. Flussverunreinigung durch menschliche Abfallstoffe -- Menschliche Abfallstoffe -- Städtisches Kanalwasser -- Flussverunreinigung -- 5. Selbstreinigung der Flüsse -- Selbstreinigung des Wassers -- 6. Abwasserreinigung -- Mechanische Reinigung, Absetzen -- Biologische Verfahren -- Berieselung -- Zusatz von Chemikalien -- 7. Verunreinigung des Wassers durch Industrie-Abwasser -- Bergbau -- Salinen, Kaliindustrie -- Fabriken chemischer Producte -- Leuchtgasfabriken, Kokereien, Theerverarbeitung -- Hüttenwesen, Metallwaarenfabriken -- Stärkefabriken -- Zuckerfabriken -- Brauereien, Spiritusfabriken -- Schlächtereien, Fettverarbeitung -- Gerbereien, Leimfabriken -- Verarbeitung der Faserstoffe -- Papierfabriken -- 8. Wasserreinigung -- Reinigung des für häusliche und industrielle Zwecke bestimmten Wassers -- Sandfiltration -- Wirkung der Sandfllter -- Enteisenung des Wassers -- 9. Beurtheilung von Wasser -- Gutachten der wissenschaftlichen Deputation bez. Hannover -- Gutachten der wissenschaftlichen Deputation bez. Kaliindustrie -- Beurtheilung von Wasser.
In: Partner im Gespräch 28
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Volume 78, Issue 5, p. 320-320
ISSN: 2194-4202
In: Die Personalvertretung: PersV : Fachzeitschrift des gesamten Personalwesens für Personalvertretungen und Dienststellen, Issue 12
ISSN: 1866-0185, 1868-7857
In: Journal für Strafrecht: JSt ; Zeitschrift für Kriminalrecht, Polizeirecht und soziale Arbeit, Volume 10, Issue 3, p. 251
ISSN: 2312-1920
In: Die Personalvertretung: PersV : Fachzeitschrift des gesamten Personalwesens für Personalvertretungen und Dienststellen, Issue 11
ISSN: 1866-0185, 1868-7857
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Volume 76, Issue 16, p. 1040-1041
ISSN: 2194-4202
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Volume 75, Issue 14, p. 896-897
ISSN: 2194-4202
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Volume 74, Issue 20, p. 1268-1269
ISSN: 2194-4202