Terrorismus: der 11. September und die Folgen
In: BRD und Dritte Welt Band 71 = Jahrgang 2014, Heft 2
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In: BRD und Dritte Welt Band 71 = Jahrgang 2014, Heft 2
In: Europäische Sicherheit: Politik, Streitkräfte, Wirtschaft, Technik, Band 56, Heft 12, S. 78-82
ISSN: 0940-4171
World Affairs Online
In: Topos-Taschenbücher 81
World Affairs Online
Am 27. Dezember 2015 verabschiedete der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses das erste Antiterrorgesetz in der Geschichte der Volksrepublik China (VRC). Damit wurde eine über 25 Jahre erarbeitete umfangreiche Antiterrorstrategie zu Papier gebracht und mit ihr endlich eine verbindliche rechtliche Definition von "Terrorismus." Bereits gängige Praktiken wie öffentliche Medienzensur oder die Verpflichtung von Telekommunikationsunternehmen und Internetprovidern zur Bereitstellung von Inhaltsdaten wurden formalisiert und verschärft, sowie auch die Mobilisierung zivilgesellschaftlicher Organisationen auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Allerdings stellt das Gesetz nur den finalen, formalen Schritt einer fünfundzwanzigjährigen Entwicklung dar. Tatsächlich kämpft Beijing seit Anfang der 1990er Jahre in der Provinz Xinjiang mit einer Mischung aus separatistisch und islamistisch motivierter politischer Gewalt, an deren Spitze seit spätestens 2008 das East Turkestan Independence Movement (ETIM) steht. ETIM weist ideell und organisatorisch eine Nähe zu Al Qaeda auf, und arbeitet transnational mit der Islamischen Bewegung Usbekistans, Tehrik-i-Taliban (Pakistan) und der al-Nusra Front (Syrien) zusammen.
BASE
In: Europäische Sicherheit: Politik, Streitkräfte, Wirtschaft, Technik, Band 54, Heft 12, S. 75-80
ISSN: 0940-4171
World Affairs Online
In: Reihe praktische Demokratie
In: [Ullstein-Bücher] Ullstein-Buch Nr. 34011
In: Ullstein-Sachbuch
In: Europa-Archiv / Beiträge und Berichte, Band 32, Heft 6, S. D137-D142
World Affairs Online
In: Wissenschaft & Frieden: W & F, Band 23, Heft 4, S. 26-30
"Das Konzept des 'Kriegs gegen den Terror' könnte als politische Metapher nützlich sein, aber die Bekämpfung von Al-Kaida und ähnlich gesinnter Gruppen ist vorrangig eine Aufgabe der internationalen Strafverfolgung. Al-Kaida ist keine Regierung, die mittels Krieg unter Kontrolle gebracht werden kann, sondern ein facettenreiches Netzwerk nicht-staatlicher Akteure, das über mehr als sechzig Länder verteilt ist. Die Bekämpfung eines solchen Gegners erfordert die Kooperation vieler Staaten. Sind die Vereinten Nationen für diese Aufgabe geeignet und gewappnet? Der Autor schildert die bisherigen Initiativen der UN zur Terrorismusbekämpfung, das internationale Echo, Erfolge und neu zu bearbeitende Felder." (Autorenreferat)
In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, S. 275-285
"In dem öffentlichen Diskurs über Gewalteskalation konkurrieren bislang zwei Erklärungsmuster: die deprivationstheoretische Erklärung, derzufolge wahrgenommene Benachteiligung für die Gewaltbereitschaft ursächlich, und die kulturalistische Erklärung, derzufolge unverträgliche kulturelle Traditionen zu fortschreitenden Spannungen und Konflikten führen, die schließlich auch mit Mitteln des Terrorismus ausgetragen werden können. Nun wissen wir, dass Benachteiligung in vielen Fällen nicht zur Revolte führt und ganz unterschiedliche kulturelle Traditionen durchaus friedlich nebeneinander existieren können. Hier soll darum eine dritte konflikttheoretische Erklärung vorgestellt werden: Gruppenkonflikte, wie immer sie entstanden sind und worum immer sie gehen, enden in der Gewalt, wenn sie nicht in Institutionen aufgefangen werden. Dann forcieren sie über Angst und Hoffnung die Transformation der sozialen Identität von Akteuren und Opfern. Diese wird zunehmend eindeutig, Freund und Feind, Gut und Böse werden getrennt. Wachsende Ressentiments bestätigen sich wechselseitig. Der Rückgriff auf Traditionen angesichts fortschreitender Globalisierung (Huntington 1996) ist nur eine mögliche Konfliktlinie unter anderen. In vielen Fällen geht es nicht um Kultur, sondern um Land und Wasser, um Herrschaft und Zukunft. Gewalttätige Konflikte reduzieren die Vielfalt von Identitäten, die Menschen alltäglich aktualisieren, auf diejenige, die die persönliche Sicherheit, Integrität und Würde zu sichern scheint. Terrorismus ist daher nicht Ausdruck einer spezifischen Kultur oder von Kulturkonflikten (bei Basken, Iren, Tamilen, Tschetschenen, Hutus, Arabern usw.), sondern Folge (und zunehmend auch Ursache) eines radikalisierten Konfliktes zwischen imaginierten Gemeinschaften. Leidensfähige und gewaltbereite Kollektive agieren dann in einer 'kosmischen Auseinandersetzung' (Juergensmeyer 2000)." (Autorenreferat)
In: Geschichte für heute: Zeitschrift für historisch-politische Bildung, Band 3, Heft 4, S. 20-24
ISSN: 1866-2099