Finanzmarktkrise und Corporate Governance - steigende Anforderungen an Banken
In: Diplomarbeit
Aus der Einleitung: Motivation und Zielsetzung: Kaum eine andere Branche befindet sich derzeit in einem so starken Wandel wie die der Finanzdienstleister. Die globale Finanzmarktkrise hinterlässt tiefe Spuren in der Finanzindustrie und vor allem bei Banken. Das Vertrauen in Märkte und Manager ist bei den meisten Marktteilnehmern in Misstrauen umgeschlagen. Die komplexen und intransparenten Finanzinnovationen der letzten Jahre, das lückenhafte Risikomanagement der Unternehmen sowie der immer weiter steigende Renditedruck haben unter anderem zu der Entstehung der Finanzmarktkrise beigetragen. Insbesondere die Banken bzw. Bankmanager werden hierbei von Politik und Öffentlichkeit als die Verantwortlichen angesehen, da diese in den letzten Jahren nur noch auf Renditejagt zu sein schienen, wobei potenzielle Risiken vollkommen vernachlässigt wurden. Unvorteilhafte Bemessungsgrundlagen sowie kurzfristig angelegte Anreiz- und Vergütungssysteme haben hier zu einer Reihe von Fehlanreizen und Fehlentscheidungen geführt. Weiterhin wirft das Ausmaß der Finanzkrise ernsthafte Fragen hinsichtlich der Angemessenheit der bestehenden 'Corporate Governance' Systeme auf. Unter diesem Schlagwort ist nun erneut eine verstärkte Diskussion um die Qualität und Zuverlässigkeit bestehender Kontrollmechanismen und Überwachungssysteme bei Banken hervorgegangen. Corporate Governance kann zunächst allgemein als ein Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung in einem Unternehmen bezeichnet werden. Sie beschäftigt sich mit Regeln, die für Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter gelten und die eine verantwortungsvolle und wertorientierte Führung und Überwachung von Unternehmen bewirken sollen. Um diese Regeln festzuhalten und zu vereinheitlichen wurde in Deutschland am 26. Februar 2002 der Deutsche Corporate Governance Kodex vorgelegt, der die Grundsätze einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -überwachung zusammenfasst. Hierbei handelt es sich jedoch um ein freiwilliges Regelwerk, dem Unternehmen folgen können, aber nicht müssen. So werden die Regelungen und Empfehlungen des Kodex nicht von allen Unternehmen gleichermaßen umgesetzt. Im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise stellt sich an diese Stelle die Frage, ob die Corporate Governance versagt hat und was geändert werden muss, damit es nicht wieder vorkommt. Ziel dieser Diplomarbeit ist es, zunächst Problematiken aufzuzeigen, die vor dem Hintergrund der Finanzkrise deutlich geworden sind. Im Zentrum der Betrachtung stehen hierbei vor allem die wertorientierte Planung und Performancemessung, die Managemententlohnung sowie das Risikomanagement der Banken. Anschließend sollen Anforderungen, die sich daraus ergeben, herausgearbeitet und mögliche Lösungsansätze diskutieren werden. Aufbau der Arbeit: Die Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Nachdem in diesem ersten Kapitel die Motivation, die Zielsetzung sowie der Aufbau der Arbeit behandelt wurden, werden im zweiten Kapitel zunächst die Ursachen, die durch ihr Zusammenspiel zu den Turbulenzen an den internationalen Märkten führten sowie die Auswirkungen der globalen Finanzmarktkrise erläutert. In Punkt 2.2 werden die wesentlichen Einflussfaktoren der Krise diskutiert. Hierbei wird vor allem auf die fehlende Transparenz von Finanzinnovationen, das Renditestreben der Marktteilnehmer, die damit verbundenen Anreizprobleme und Fehleinschätzungen sowie das Risikomanagement der Banken eingegangen. In Kapitel drei wird zunächst die Definition des Begriffs 'Corporate Governance' sowie die Problematik, die sich aus dem Prinzipal-Agent-Konflikt ergibt, erläutert. Darauf aufbauend werden in Punkt 3.4 die Entstehung und Zielsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie dessen Aufbau und Inhalt beschrieben. Anschließend wird noch auf die aktuelle Diskussion rund um Corporate Governance eingegangen.Kapitel vier behandelt die Kernfragestellung dieser Diplomarbeit. Hier werden die steigenden Anforderungen an Banken im Rahmen der Corporate Governance diskutiert. Dabei werden drei Hauptpunkte aufgegriffen, bei denen jeweils die Problematiken dargestellt und anschließend Lösungsansätze ausgearbeitet werden. Im fünften und letzten Kapitel werden die gewonnenen Erkenntnisse abschließend zusammengefasst und ein Fazit gezogen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: InhaltsverzeichnisII AbbildungsverzeichnisIII TabellenverzeichnisIV AbkürzungsverzeichnisV 1Einleitung1 1.1Motivation und Zielsetzung1 1.2Aufbau der Arbeit2 2Die Finanzmarktkrise3 2.1Entstehung der Krise3 2.2Einflussfaktoren der Krise auf dem Finanzmarkt6 2.2.1Fehlende Transparenz komplexer Finanzinnovationen6 2.2.2Renditestreben und Fehlanreize der Marktteilnehmer9 2.2.3Lückenhaftes Risikomanagement12 2.3Auswirkungen der Finanzmarktkrise und aktuelle Situation14 3Corporate Governance17 3.1Begriffsdefinition17 3.2Der Prinzipal-Agent-Konflikt18 3.3Corporate Governance und Unternehmenserfolg21 3.4Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK)22 3.4.1Entstehung und Zielsetzung22 3.4.2Aufbau und Inhalt des DCGK24 3.4.3Entsprechenserklärung28 3.5Aktueller Stand der Corporate Governance Debatte29 4Steigende Corporate Governance Anforderungen - Problematik und Lösungsansätze31 4.1Ziele und Grundanforderungen31 4.2Wertorientierte Planung und Performancemessung33 4.2.1Problematik33 4.2.1.1Orientierung an absoluten Gewinnen und Renditekennzahlen33 4.2.1.2Problematik der Periodisierung36 4.2.1.3Die Benchmarkproblematik38 4.2.2Lösungsansätze und aktuelle Diskussion39 4.2.2.1Planung und Performancemessung auf Basis von Residualgewinnen39 4.2.2.2Benchmarkbestimmung41 4.2.2.3Durchschnittsbildung und Glättung der Periodenerfolge im Zeitablauf43 4.3Wertorientierte Managemententlohnung45 4.3.1Problematik45 4.3.1.1Falsche Anreize etablierter Vergütungssysteme45 4.3.1.2Art der Bemessungsgrundlage46 4.3.1.3Gestaltung der Belohnungsfunktion48 4.3.2Lösungsansätze und aktuelle Diskussion50 4.3.2.1Langfristige Ausrichtung des Vergütungssystems50 4.3.2.2Anreizkompatible Gestaltung der Bemessungsgrundlage51 4.3.2.3Lineare Belohnungsfunktion und Einrichtung einer Bonusbank53 4.4Risikomanagement56 4.4.1Problematik56 4.4.1.1Unzureichende Risikoabschätzung und fehlende Transparenz strukturierter Produkte56 4.4.1.2Unterschätzung der Liquiditätsrisiken58 4.4.1.3Mangelnde Risikokultur im Unternehmen59 4.4.1.4Mangelhafte Kontrolle durch den Aufsichtsrat60 4.4.2Lösungsansätze und aktuelle Diskussion61 4.4.2.1Stärkung der Risikokultur und des Risikomanagements61 4.4.2.2Stärkere Überwachung durch den Aufsichtsrat64 4.4.2.3Erhöhung interner und externer Transparenz66 5Schlussbetrachtung68 Literaturverzeichnis71Textprobe:Textprobe: Kapitel 3.5, Aktueller Stand der Corporate Governance Debatte: Dem Kodex Report 2009 zufolge, welcher vom Berliner Center of Corporate Governance (BCCG) jährlich erstellt wird, wurden die insgesamt 84 Empfehlungen und 19 Anregungen des DCGK in der Fassung vom 6. Juni 2008 zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften sehr gut aufgenommen. In der Unternehmenspraxis erfahren diese, vor allem im DAX, eine sehr positive Resonanz. Die Befolgungsquote lag hier bei 94,9% der Empfehlungen und 86,1% der Anregungen (Vorjahr: 94,9% bzw. 75,8%). Vor dem Hintergrund der globalen Finanzmarktkrise gelangen Corporate Governance Themen rund um Aufsichtsrat und Vorstand erneut zunehmend in den Mittelpunkt von Politik und Medien. In diesem Zusammenhang werden die Themen um Zuständigkeiten und Professionalität der Aufsichtsräte sowie angemessene Managergehälter und Vergütungssysteme angeregt diskutiert. Die allgemeine Empörung darüber, dass Manager einiger großer Banken und Versicherungskonzerne trotz milliardenhoher Verluste und Abschreibungen sowie staatlicher Unterstützung Millionen-Boni bekommen sollen, ist groß. In diesem Zusammenhang wurden bereits mehrere Lösungsansätze durch die Politik und die Unternehmen selbst diskutiert. Auch die Regierungskommission DCGK hat entsprechend reagiert und den Kodex im Zuge der Finanzkrise bereits zwei Mal angepasst. Die Anpassungen vom 6. Juni 2008 betrafen im Wesentlichen den Bereich der Vorstandsvergütung als Verantwortung des Gesamtaufsichtsrats (der Aufsichtsrat soll 'das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente beschließen und soll es regelmäßig überprüfen')sowie die Befassung des Aufsichtsrats mit Zwischenfinanzberichten ('Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte sollen vom Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert werden'). Hier wurde vor allem der Aufsichtsrat als Gesamtorgan noch mehr als bisher in die Pflicht genommen. Des Weiteren hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in ihrer Plenarsitzung vom 29. Mai 2009 weitere Kodex-Änderungen beschlossen, welche infolge der Verabschiedung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) nochmals angepasst wurden. Diese Änderungen zielen hauptsächlich auf eine nachhaltigere Unternehmensführung im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft sowie auf eine weitere Professionalisierung und angemessene Besetzung des Aufsichtsrates ab. Zur Besetzung des Aufsichtsrates wird empfohlen, dass der Vorstand eines Unternehmens nicht in den Aufsichtsratsvorsitz wechseln soll. Außerdem soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied sein. Die Anzahl von Aufsichtsratsmandaten börsennotierter Gesellschaften soll für Vorstandsmitglieder von börsennotierten Gesellschaften auf drei, statt bislang fünf limitiert werden. Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, auf eine größere Diversität zu achten, insbesondere im Hinblick auf Internationalität und Frauenanteil in den Vorständen und Aufsichtsräten. Weiterhin sollen mithilfe einer angemessenen Vorstandsvergütung stärkere Anreize für nachhaltiges Handeln geschaffen werden. Der Vorstand soll hiernach am längerfristigen Erfolg sowie an einem möglichen Misserfolg des Unternehmens beteiligt werden. Bei der Festlegung der Vorstandsvergütung soll außerdem die generelle Vergütungsstruktur des Unternehmens berücksichtigt werden. Das Aufsichtsratsplenum soll künftig auf Vorschlag des entsprechenden Ausschusses neben der Vergütungsstruktur auch die Bandbreiten für fixe und variable Vergütungsbestandteile der einzelnen Vorstände festlegen. Ferner wurde eine wesentliche Änderung in Bezug auf einen Selbstbehalt bei DO-Versicherungen beschlossen. Dieser soll für Vorstandsmitglieder zu einer spürbaren Belastung führen und 10 Prozent des Schadens nicht unterschreiten. Mit dem am 18. Juni 2009 beschlossenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung stellt auch der Gesetzgeber zunehmend detaillierte Anforderungen an die Leitung und Kontrolle von Unternehmen. Weiterhin werden auch durch das neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die Bestimmungen zur Corporate Governance weiter ausgebaut.