Friedenswahrung nach dem kalten Krieg: Ansätze zur Stärkung der multilateralen Friedenserhaltung; ein Bericht an die Trilaterale Kommission
In: Arbeitspapiere zur internationalen Politik 79
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Die Europäische Union mißt der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung in Rußland für die Stabilität in Europa und in der ganzen Welt größte Bedeutung bei. Dies findet in einer stattlichen Anzahl von Dokumenten Ausdruck, die die Strategie der Europäischen Union gegenüber Rußland erkennen lassen. Das Partnerschaftsabkommen von 1994 begründet Beziehungen bisher nicht gekannter Intensität zwischen der Europäischen Union und Rußland. Bis zu seinem Inkrafttreten bilden das Interimsabkommen von 1995 und das noch mit der UdSSR geschlossene Handelsabkommen von 1989 die wesentliche vertragliche Grundlage für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Rußland. Ein Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens ist vor einer Einbeziehungen der neuen EU-Mitgliedstaaten Finnland, Österreich und Schweden nicht zu erwarten. Die Strategie der Europäischen Union gegenüber Rußland ist auf die Unterstützung des wirtschaftlichen Reformprozesses und die Stabilisierung demokratischer Institutionen gerichtet. Sie entfaltet sich im wesentlichen in fünf Bereichen: Politischer Dialog, Demokratie und Menschenrechte, wirtschaftliche Zusammenarbeit, finanzielle Zusammenarbeit, sicherheitspolitische Zusammenarbeit. Der im Partnerschaftsabkommen vorgesehene politische Dialog soll auf höchster Ebene zwischen dem Präsidenten des Rates der Europäischen Union und dem Präsidenten der Kommission einerseits und dem russischen Präsidenten andererseits stattfinden. Diese Regelung erscheint aus mehreren Gründen als inkonsistent. Die Achtung der Grundsätze der Demokratie und der Menschenrechte zählt zu den Grundlagen der Beziehung zwischen der Europäischen Union und Rußland. Die Europäische Union hat Rußland vertraglich auf die Achtung dieser Grundsätze verpflichtet. Bei einer Verletzung dieser Grundsätze ist sie bereit, die vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Aus russischer Sicht stehen die wirtschaftlichen Vorteile der Beziehung zur Europäischen Union im Vordergrund. Rußland war deshalb in den Bereichen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte zu Konzessionen bereit. Das Partnerschaftsabkommen beruht im Bereich der wirtschaftlichen Freiheiten im wesentlichen auf dem Grundsatz der Meistbegünstigung. Das Abkommen enthält Regelungen im Bereich der Niederlassung von Gesellschaften, des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs durch Gesellschaften sowie des Kapitalverkehrs. Die Freizügigkeit von Personen, insbesondere die Arbeitnehmerfreizügigkeit, ist jedoch aus dem Abkommen ausgeklammert worden. Das Partnerschaftsabkommen fördert die regionale Zusammenarbeit, insbesondere zwischen Rußland und den GUS-Staaten. Dadurch soll die im Vergleich zu den mittel- und osteuropäischen Ländern geringere Intensität der Anbindung jener Staaten an die Europäische Union kompensiert werden. Die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Rußland ist im Partnerschaftsabkommen grundsätzlich auf technische Hilfe beschränkt; sie erfolgt durch das TACIS-Programm. Aber auch soweit das TACIS-Programm über die Gewährung technischer Hilfe hinausgeht, kann Rußland aufgrund des Partnerschaftsabkommens Hilfe beanspruchen. Der Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder zur Europäischen Union hat für die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Rußland Bedeutung. Zwar besteht gegenwärtig zwischen einem Beitritt zur Europäischen Union und einer Mitgliedschaft in WEU und NATO kein notwendiger rechtlicher Zusammenhang; jedoch sind die zwischen den drei Organisationen bestehenden Verknüpfungen so eng, daß eine isolierte Betrachtung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union nicht sinnvoll ist. Die Osterweiterung der NATO wird von Rußland abgelehnt. Die Strategie der Europäischen Union ist darauf gerichtet, den Sicherheitsinteressen Rußlands Rechnung zu tragen. Hierfür kann eine "Charta für Europäische Sicherheit", wie sie auf dem OSZE-Gipfel im Dezember 1996 in Lissabon vorgeschlagen wurde, den geeigneten Rahmen bieten.
BASE
In: Psychologie und Gesellschaftskritik, Band 8, Heft 1/2, S. 135-146
Ausgehend von wissenschaftstheoretischen Ansätzen der Wertproblematik stellt der Autor die Art und Bedeutung seiner Beziehung zur Jugendforschung dar. Er sieht die vom Forscher eingebrachte Subjektivität als unausweichlich und wichtig an und verbindet Erfahrungen aus seiner Lebensgeschichte mit seinem Engagement in der Jugendforschung. Sein Ziel besteht darin, die Distanz der Forscherrolle durch die Aufdeckung und teilweise Praktizierung der Subjektivität zu verringern. (HD)
In: Schriftenreihe des Deutsch-Israelischen Arbeitskreises für Frieden im Nahen Osten e.V. 27
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In: NBER working paper series, 12759
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In: Princeton paperbacks
In: Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America
Significance Threats to human livelihoods resulting from natural hazards are increasing due to climate change. Climate-related disasters such as floods, storms, and droughts have destroyed shelter, reduced crop yields, harmed livestock, and fueled conflict, especially in developing countries. The key finding is that UN aid in the aftermath of climate-related disasters is largely driven by humanitarian need. The UN seems able to fend off donor states’ strategic interest and allocate more aid after disasters where hazard severity is greater and need is more pressing. Based on this finding, we argue that the UN lives up to its stated principles of neutrality, impartiality, and independence in disaster aid, corroborating the legitimacy of the UN in allocating disaster aid.
In: Global policy: gp, Band 6, Heft 3, S. 277-289
ISSN: 1758-5899
AbstractIn exploring the leadership practices of chief executives of intergovernmental organizations (IGOs), this article finds thatIGOleaders recognize themselves as agents and as brokers. This article produces findings from a multiple‐case study of the executive leadership ofNATOfrom 1995 to 1999 and of theEUCommon Foreign and Security Policy from 1999 to 2009. The relationship between member states and theIGOleader can be conceived as a principal–agent relationship where the agent plays a central role in framing a common vision and strategies, facilitating member states' involvement in the strategizing process, and mobilizing external and internal support. I depart from a restrictive principal–agent conceptualization of the relationship because I do not envision it as conflictive, but rather as collaborative.
In: Journal of contemporary European research: JCER, Band 9, Heft 3
ISSN: 1815-347X
In: Research in economics: Ricerche economiche, Band 67, Heft 1, S. 59-75
ISSN: 1090-9451
In: Political studies review, Band 9, Heft 3, S. 405
ISSN: 1478-9299
In: Legislating International Organization, S. 39-61
In: Relações internacionais: R:I, Heft 26, S. 166-167
ISSN: 1645-9199