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World Affairs Online
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 756
Der Staat hat kein Geld mehr, die öffentlichen Kassen sind leer. Gleichzeitig werden heute unter Berufung auf Sozialstaatsprinzip und Grundrechte immer neue Aufgaben an die öffentliche Hand herangetragen. Muß der Staat in dieser Lage Verpflichtungen, welche er bereits eingegangen ist, genauso erfüllen wie ein privater Schuldner, oder gibt es für ihn eine besondere Grenze, einen Vorbehalt des finanziell Möglichen? -- In der Staatsrechtslehre ist ein solches Leistungsverweigerungs- oder -kürzungsrecht der öffentlichen Hand vereinzelt behauptet, allerdings nie begründet worden. Systematische Untersuchungen gibt es dazu bisher nicht. In der Rechtsprechung finden sich nur wenige, eher beiläufige Bemerkungen, vor allem zur Frage des Staatskonkurses in außerordentlichen Notlagen. -- Sinn eines Vorbehalts der Leistungsfähigkeit wäre es, dem Staat die Erfüllung vielleicht vorrangiger Aufgaben zu ermöglichen. Aus dem Verfassungsbegriff der Staatsaufgaben ergibt sich aber keine Bedeutungsabstufung, welche es dem Staat erlauben würde, Leistungen einzuschränken, die der Erfüllung nachrangiger Aufgaben dienten. Auch die Lehre von der Konkursunfähigkeit des Staates sowie das Recht des Staatsbankrotts, das Haushaltsrecht der Verfassung und insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bieten keine Grundlage für ein staatliches Leistungskürzungsrecht, ebensowenig wie andere Verfassungsbestimmungen oder Grundsätze des Bürgerlichen Rechts. -- Einen verfassungsrechtlichen Vorbehalt der Leistungsfähigkeit gibt es also nicht, über die Bestimmung der Leistungsinhalte praktiziert der Staat aber trotzdem "Staatsleistungen nach Haushaltsmitteln". Den Leistungsempfängern mag dies als ein Wortbruch aufgrund leerer Kassen erscheinen. Doch die Demokratie, die Staatsform des (Ver-)Sprechens, wahrt so, gerade noch, die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.
In: Leviathan: Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Band 47, Heft 2, S. 123-143
ISSN: 1861-8588
Dieser Beitrag befasst sich mit dem Verständnis des Staates in der traditionellen Wirtschaftstheorie, die dessen Rolle auf die Stabilisierung der Märkte sowie auf Fördermaßnahmen oder die Risikominimierung für den Privatsektor beschränkt. Tatsächlich jedoch hat der Staat oft ganz aktiv Märkte (mit)geschaffen und hohe Risiken dafür in Kauf genommen, bevor der Privatsektor dazu bereit oder fähig war. Dies trifft besonders auf die Innovationsökonomie zu, wo einzelne Gründer und Unternehmen bislang zu den einzigen risikobereiten Wertschöpfern stilisiert werden. Die Rolle des Staates bei der Schaffung und Gestaltung von Märkten zu ermessen setzt die Erkenntnis voraus, dass auch öffentliche Akteure risikobereite Investoren sind und dass dies Implikationen für die Aufteilung der Gewinne zwischen öffentlichen und privaten Akteuren hat. Eine marktschaffende Rolle der Politik, die eine Vergesellschaftung von Risiken und Chancen ermöglicht, ist besser dazu geeignet, sowohl »intelligenteres« (innovationsbasiert) als auch inklusiveres Wachstum voranzutreiben.
Blog: netzpolitik.org
Kämpfen um Chatkontrolle: EU-Kommissarin Johansson und Belgiens Innenministerin Verlinden. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / BelgaDen EU-Staaten gelingt es weiterhin nicht, sich auf eine gemeinsame Position zur Chatkontrolle zu einigen. Das geht aus einem internen Verhandlungs-Protokoll hervor, das wir veröffentlichen. Einige Staaten bezweifeln bereits, ob die belgische Ratspräsidentschaft überhaupt noch eine Einigung herbeiführen kann.
In: Schriftenreihe der Hochschule Speyer - Band 171
Hauptbeschreibung: Das Verwaltungsorganisationsrecht ist in Bewegung: Neuere Ansätze einer Staats- und Verwaltungsreform verfolgen eine Erfüllung öffentlicher Aufgaben arbeitsteilig zwischen Staat und Gesellschaft, teilweise unter Rückgabe der Verantwortung für die bislang durch den Staat erbrachten gemeinwohlbezogenen Aufgaben an die Gesellschaft. Um die Aufgabenerfüllung auch in solch pluralisierter Staatsorganisation mit ihren ausdifferenzierten Strukturen zu gewährleisten, ist eine Ausrichtung dieses Netzwerkes öffentlicher und privater Akteure an gemeinwohlorientierten Zielen und eine begl
In: Schriftenreihe der Hochschule Speyer, Bd. 171
Hauptbeschreibung Das Verwaltungsorganisationsrecht ist in Bewegung: Neuere Ansätze einer Staats- und Verwaltungsreform verfolgen eine Erfüllung öffentlicher Aufgaben arbeitsteilig zwischen Staat und Gesellschaft, teilweise unter Rückgabe der Verantwortung für die bislang durch den Staat erbrachten gemeinwohlbezogenen Aufgaben an die Gesellschaft. Um die Aufgabenerfüllung auch in solch pluralisierter Staatsorganisation mit ihren ausdifferenzierten Strukturen zu gewährleisten, ist eine Ausrichtung dieses Netzwerkes öffentlicher und privater Akteure an gemeinwohlorientierten Zielen un.
In: Asien, Afrika, Lateinamerika: wissenschaftliche Zeitschrift = Asia, Africa, Latin America, Band 19, Heft 2, S. 293-304
ISSN: 0323-3790
Am 22. Mai 1990 haben sich die beiden jemenitischen Staaten, die Jemenitische Arabische Republik Jemen (JAR) und die Volksdemokratische Republik Jemen (VDRJ), zur Republik Jemen vereinigt. Mit der Vereinigung Jemens haben die beiden Jemen damit faktisch ihren jahrelangen zum Teil konfrontativen bilateralen Beziehungen ein Ende gesetzt. Die Autorin analysiert die Probleme im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der jemenitischen Vereinigung. Sie stellt dar, daß die Transformation der jemenitischen Stammesgesellschaft in eine jemenitische Nation ein langwieriger, komplizierter Prozeß ist. (DÜI-Sen)
World Affairs Online
In: Strategieorientierte Planung im kooperativen Staat, S. 14-33
Der Einführungsartikel zu dem Sammelband 'Strategieorientierte Planung im kooperativen Staat' (2008) wirft zunächst einen Blick auf die so genannten driving forces, die hinter der Entwicklung von strategieorientierten Plänen im Kontext von Raum und Gesellschaft stehen. Welche Begründungszusammenhänge können identifiziert werden? Sind sie mehr endogen oder exogen, mehr akteursbezogen, institutionenbezogen oder strukturell bedingt? Die Analyse der driving forces bewegt sich entlang dieser Pole, um eine Typologie dieser Bedingungen zu gewinnen. Im Anschluss wird auf einige Kennzeichen und Ansätze strategieorientierter Planung eingegangen, wobei sich die Ausführungen in folgende Punkte gliedern: (1) strategieorientierte Planung und der Wandel im Steuerungsverständnis der Raumplanung, (2) Abgrenzungen und Überschneidungen der Strategieorientierten Planung mit anderen planungstheoretischen Ansätzen, (3) die strategieorientierte Planung, verstanden als ein Mix aus verschiedenen planungstheoretischen Ansätzen und planungsrelevanten Instrumenten sowie (4) kooperativer Staat und Governance oder die Frage nach der richtigen Steuerung. (ICG)
In: Aktuelle Ostinformationen: AO, Band 35, Heft 1/2, S. 4-12
Vor dem Hintergrund des stetigen Transformationsprozesses in den baltischen Staaten beschreibt der Beitrag die politische und gesellschaftliche Lage in Estland, Lettland und Litauen. Dabei gliedern sich die Ausführungen in drei Abschnitte: Das erste Kapitel behandelt den Komplex der politischen Institutionen. Dazu gehören die Rolle des Staatspräsidenten sowie die Parlamente und Parlamentswahlen. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Frage nach den sozio-ökonomischen Prozessen und der politischen Kultur in den drei postkommunistischen Staaten. Das dritte Kapitel erörtert schließlich das Problem der nationalen Minderheiten und der jeweiligen Minderheitenpolitik. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es weiterhin drei Risikofaktoren für die Entwicklung in den baltischen Staaten gibt: die heterogene Struktur der Bevölkerung, besonders hinsichtlich der russischen Minderheiten in Estland und Lettland, die schwache Position zivilgesellschaftlicher Institutionen (Parteien, Gewerkschaften) sowie die Gefahr von Provokationen seitens Russlands. (ICG2)
Das Werk enthält eine Darstellung der Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis zur Gegenwart. Es behandelt u.a. das Regierungssystem, die Westintegration, den Föderalismus, das Verhältnis von Staat und Kirche, die Entwicklung der Sozialstaatlichkeit und schließlich die Vereinigung der beiden deutschen Staaten. Besondere Beachtung findet hierbei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dessen Entscheidungen die Geschichte der Bundesrepublik maßgeblich geprägt haben.(Quelle: Verlag / Internet).
In: Russland-Analysen, Heft 265, S. 2-8
ISSN: 1613-3390
Die Arbeitsbedingungen für nichtkommerzieller Organisationen (NKO) – und dazu gehören die Nichtregierungsorganisationen (NGO) – sind in Russland schwierig. Sie stehen heute unter massivem Druck des Staates. Dabei hatten sie zunächst große Freiräume – anfangs verstand der Staat die Bedeutung der Institution NGO nicht. Erst in den Putin-Jahren ging man daran, die Verhältnisse im nichtkommerziellen Sektor zu ordnen. Der Staat misstraute insbesondere den Organisationen, die sich mit Menschenrechtsfragen befassten und versuchte ihre Tätigkeit zu behindern. Mit der Reform des NKO-Gesetzes im Jahre 2012 schuf er sich die Möglichkeit, schärfer gegen NGOs vorzugehen. Die Arbeitsmöglichkeiten wurden stark eingeschränkt, die Finanzierungsmöglichkeiten wurden stark beschnitten. Zusammenfassend lässt sich mit Bestimmtheit sagen, dass durch die Situation, die über die letzten Jahre entstanden ist, ernstliche Behinderungen für führende regierungskritische NGOs bestehen und deren Arbeit in Russland weiter erschwert wird. Für die Zivilgesellschaft sind die letzten Jahre sind die schlechtesten in der neuesten Geschichte Russlands.
Forschungsstelle Osteuropa
In: Russland-Analysen, Heft 265, S. 2-8
Die Arbeitsbedingungen für nichtkommerzielle Organisationen (NKO) - und dazu gehören die Nichtregierungsorganisationen (NGO) - sind in Russland schwierig. Sie stehen heute unter massivem Druck des Staates. Dabei hatten sie zunächst große Freiräume - anfangs verstand der Staat die Bedeutung der Institution NGO nicht. Erst in den Putin-Jahren ging man daran, die Verhältnisse im nichtkommerziellen Sektor zu ordnen. Der Staat misstraute insbesondere den Organisationen, die sich mit Menschenrechtsfragen befassten und versuchte ihre Tätigkeit zu behindern. Mit der Reform des NKO-Gesetzes im Jahre 2012 schuf er sich die Möglichkeit, schärfer gegen NGOs vorzugehen. Die Arbeitsmöglichkeiten wurden stark eingeschränkt, die Finanzierungsmöglichkeiten wurden stark beschnitten. Zusammenfassend lässt sich mit Bestimmtheit sagen, dass durch die Situation, die über die letzten Jahre entstanden ist, ernstliche Behinderungen für führende regierungskritische NGOs bestehen und deren Arbeit in Russland weiter erschwert wird. Für die Zivilgesellschaft sind die letzten Jahre sind die schlechtesten in der neuesten Geschichte Russlands.
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 17, Heft 2, S. 213-232
ISSN: 0506-7286
World Affairs Online
In: Berichte / BIOst, Band 38-1996
'Im vorliegenden Bericht wird die Wirtschaft der GUS in den neunziger Jahren dargestellt. Schwerpunkt sind die Entwicklungen in den einzelnen Staaten; Fragen der GUS-Integration werden nur gestreift. In einem einleitenden Abschnitt wird ein Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse in der GUS insgesamt gegeben. Auch eine statistische Abwägung der Einflüsse verschiedener Faktoren auf die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts wird versucht. Daraufhin wird auf die Situation in den einzelnen Staaten gesondert eingegangen, wobei länderspezifische Problematiken sowie Einflüsse der politischen Situation auf die wirtschaftliche Entwicklung im Vordergrund der Betrachtung stehen.' (Autorenreferat)