Theorieelemente des internationalen Menschenrechtsschutzes: das Beispiel der Präambel des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte
In: Schriften zum Völkerrecht 143
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In: Schriften zum Völkerrecht 143
In: Schriften zum deutschen und ausländischen Familienrecht und Staatsangehörigkeitsrecht 14
In: Juridikum: die Zeitschrift für Kritik - Recht - Gesellschaft, Heft 3, S. 384
ISSN: 2309-7477
In: Discussion Papers / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsschwerpunkt Zivilgesellschaft, Konflikte und Demokratie, Abteilung Transnationale Konflikte und Internationale Institutionen, Band 2010-303
"Internationale Organisationen greifen insbesondere seit dem Ende des Ost-West-Konflikts verstärkt in innergesellschaftliche Prozesse ein und treten immer öfter in direkte Herrschaftsbeziehungen mit Individuen. Die Einsätze zum Aufbau politischer Strukturen in Nachkriegsgesellschaften sind hierfür das augenfälligste Beispiel. Im Zuge dieser Entwicklung kam es zur Verletzung von Menschenrechten direkt durch internationale Organisationen. Als besonders gravierende Beispiele gelten die Fälle sexuellen Missbrauchs im Kontext von Friedensmissionen der UNO. Es wird zudem behauptet, dass es auch im Rahmen der Strukturanpassungsprogramme des IWF und der Weltbank zu Menschenrechtsverletzungen gekommen sei. Direkte Herrschaftsbeziehungen führen freilich auch umgekehrt dazu, dass normative Ansprüche hinsichtlich des Schutzes grundlegender Rechte direkt an internationale Organisationen herangetragen werden. In dem geplanten Projekt wollen wir deshalb der Frage nachgehen, wann internationale Organisationen diese Ansprüche anerkennen und Verfahren einrichten, mit denen der Schutz von Menschenrechten gewährleistet werden kann. Konkret soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen internationale Organisationen auf den Vorwurf, eine ihrer Politiken verletze Menschenrechte, mit der Einrichtung entsprechender Verfahren reagieren. Dabei soll es vor allem darum gehen, Kausalmechanismen und deren Rahmenbedingungen zu identifizieren und zu gewichten. Außerdem wollen wir Erkenntnisse darüber gewinnen, ob entsprechende Reformen internationaler Organisationen als Ausdruck der Etablierung einer neuen generellen Norm angesehen werden können. Das Projekt soll einen Beitrag zur Forschung über die neuen Funktionsweisen internationaler Institutionen im Zeitalter der Globalisierung leisten. Zudem soll es zur Weiterentwicklung der Forschung zur Diffusion von Normen im Allgemeinen und von Menschenrechts- und rule of law-Normen im Speziellen beitragen, indem die Möglichkeit sowohl einer vertikalen Diffusion von Normen auf die internationale Ebene als auch der horizontalen Diffusion von Normen auf der internationalen Ebene diskutiert wird." (Autorenreferat)
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 34, Heft 2, S. 60-64
ISSN: 0042-384X
1981 gab die Menschenrechtskommission eine Studie über Militärdienstverweigerung als Menschenrecht in Auftrag. Sie wurde 1983 fertiggestellt. Eine ausführliche Diskussion über diese Untersuchung ist für 1987 vorgesehen. Die Studie enthält einen Überblick über die aktuelle Lage in den verschiedenen Teilen der Welt. Geklärt werden sollen: die Gründe für die Anerkennung der Militärdienstverweigerung, das Verfahren für die Anerkennung des Militärdienstverweigerers, die Frage des Alternativdienstes, das Los derjenigen, denen der Status verwehrt blieb und die Frage der Asylgewährung für jene, die ihr Land aufgrund ihrer Nichtanerkennung verlassen müssen. Der innovative Aspekt der UN-Studie liegt darin, daß sie bestrebt ist, die Konsequenzen aus den Bemühungen der Vereinten Nationen um die Förderung einer größeren globalen Solidarität und ihrem Eintreten für eine Beschränkung der Gewaltanwendung in den nationalen und internationalen Beziehungen im Hinblick auf Wehrdienstverweigerung und Gewissen insgesamt zu ziehen. Wie die bisherigen Reaktionen zeigen, sind die UN-Mitglieder in dieser Frage zutiefst gespalten. Daher ist kaum anzunehmen, daß großartige Resultate erzielt werden, wenn sich die Menschenrechtskommission 1987 erneut dem Thema zuwendet. (KB)
In: Studien zum Internationalen, Europäischen und Öffentlichen Recht Band 28
Nach wie vor sind international Schutzberechtigte, also anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, in Deutschland mit gravierenden rechtlichen und praktischen Problemen konfrontiert, wenn sie ihre Familien nachholen möchten. Viele von ihnen sind seit Jahren von ihren Eltern, Kindern oder Geschwistern getrennt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in einer Stellungnahme mit den aktuellen Hürden beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen international Schutzberechtigten, insbesondere dem Geschwisternachzug, sowie der Nachzugsregelung zu subsidiär Schutzberechtigten beschäftigt. Zudem werden die praktischen Schwierigkeiten beim Nachweis der Familienzugehörigkeit beleuchtet.
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 48, Heft 10, S. 304
ISSN: 0341-3977
In: Reihe Rechtswissenschaften
World Affairs Online
In: Völkerrecht und Außenpolitik Band 91
In: Jus internationale et Europaeum 92
Die Diskrepanz zwischen Recht und Rechtswirklichkeit ist ein Merkmal nicht nur, aber insbesondere von Entwicklungsländern. Katrin Merhof analysiert diese Diskrepanz anhand des Beispiels des kolumbianischen Arbeitsrechts und dessen Umsetzung in der Blumenindustrie. Sie setzt sich mit der tatsächlichen Situation von Gewerkschaften und Leiharbeitern auseinander, betrachtet Lohnsituation, Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz und behandelt insbesondere die Lage der Arbeitnehmerinnen. Bestehen Schutzlücken, stellt die Autorin dar, inwieweit diese auf die Rechtslage oder ein Umsetzungsdefizit zurückgeführt werden können. Dabei nimmt sie auch die Rolle relevanter völkerrechtlicher Verträge, verfassungsrechtlicher Vorgaben und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts im Bereich sozialer Rechte in den Blick. Außerdem zeichnet sie nach, welche nationalen und internationalen Akteure die Ausgestaltung des Rechts und damit auch die Situation der Arbeitnehmer in der Blumenindustrie beeinflusst haben.
In: Krieg in der Geschichte Bd. 38
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 61, Heft 8, S. 314-321
ISSN: 0029-859X