Ansatzpunkte der Einflußnahme im politischen System
In: Public Interest Groups im politischen System der USA, S. 91-141
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In: Public Interest Groups im politischen System der USA, S. 91-141
In: Liberal: das Magazin für die Freiheit, Band 15, S. 615-624
ISSN: 0459-1992
In: Die Vereinigten Staaten von Amerika Bd. 1
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 21/22, S. 17-23
ISSN: 0479-611X
"Mehrfacher Einfluss auf Regierungswechsel zeugt von einer aktiven Rolle des Militärs im politischen System. Seit dem Rücktritt Pervez Musharrafs stellt sich erneut die Frage, inwieweit die Armee weiterhin politische Entscheidungen beeinflussen wird." (Autorenreferat)
In: Politische Bildung: PB ; Beiträge zur wissenschaftlichen Grundlegung und zur Unterrichtspraxis, Band 19, Heft 2, S. 3-17
ISSN: 0554-5455
Das Wahlsystem der Mehrheitswahl ist der Verhältniswahl vorzuziehen. Bei der Mehrheitswahl ist die Bildung einer handlungsfähigen Regierung besser gewährleistet, da sich in der Regel zwei große Parteien konkurrierend gegenüberstehen. Gleichermaßen ist die Kontrolle der Regierung im offenen Zwei-Parteien-System eher möglich, da eine große Oppositionspartei die Schwächen einer Regierung besser aufdecken kann. Schließlich entscheidet der Wähler, welche Partei die Regierung und welche die Rolle der Opposition übernimmt. Bei der Verhältniswahl kann der Wähler lediglich über Mandatsanteile, nicht aber über die Bildung einer Regierung entscheiden. Die Partizipationsmöglichkeiten des Wählers sind deshalb auch größer, weil bei der Mehrheitswahl kein Zwang zur Koalitionsbildung von Parteien besteht. Bei der Verhältniswahl kann der Wähler dagegen keinen Einfluß auf Koalitionsvereinbarungen nehmen. (RP)
In: Veröffentlichungen des Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 93
World Affairs Online
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 111, Heft 17, S. 1002
ISSN: 0012-1363
In: Sozialwissenschaftliche Informationen für Unterricht und Studium: sowi, Band 1, Heft 2, S. 5-9
ISSN: 0340-2304, 0340-2304
Rezension zu Hans-Peter Schwarz: Europa föderieren - aber wie? Eine Methodenkritik der europäischen Integration. In: Lehmbruch, v. Beyme, Fetscher (Hrsg.): Demokratisches System und politische Praxis der Bundesrepublik. München 1971, S. 377-443. (Festschrift für Theodor Eschenburg). Das Ausmaß der unmittelbaren Auswirkung 'europäischer' Entscheidungen auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wird von einer nach wie vor überwiegend auf die nationale Perspektive ausgerichteten Sozialwissenschaft vielfach verkannt, obwohl der laufende Prozeß der regionalen und supranationalen Integration so wichtige Bereiche umfaßt wie Einstellungen, Interessengruppen, supranationale Institutionen, regionale Entwicklung und Modernisierung, Parlamentarismus und politische Ökonomie. Nach Schwarz stellt sich dabei besonders das Problem, wie autonome und demokratische Staaten in einer kalkulierbaren und kontrollierbaren Weise integriert werden können. Zielvorstellung ist eine wie auch immer strukturierte Föderation, die nach außen eine Handlungseinheit bildet, wobei die einstigen Außenbeziehungen der Partner zu Binnenbeziehungen werden. Zur Lösung der Frage, wie Staaten, die zwar durch ein enges Interdependenzverhältnis miteinander verknüpft sind, aber zugleich einen weitgehend autonomen politischen Willensbildungsprozeß aufweisen, zur Föderation bewogen werden können, bietet sich das Theorem des 'Föderators' an. Es bezeichnet die integrationswilligen Kräfte, deren mehr oder weniger organisiertes Zusammenwirken politische Integrationsprozesse initiiert, verstärkt und koordiniert, und zwar intensiver als die eher an Bestandssicherung denn an Innovation orientierten Regierungen. So unverzichtbar jedoch die Aktivität europäischer Bewegungen ist, so reicht sie doch nicht aus, denn das verantwortliche Entscheiden und Handeln und das bei Integrationsprozessen eminent wichtige verbindliche Aushandeln von Kompromissen bleibt Domäne institutioneller Amts- und Mandatsträger. Diese Integrationsmethoden setzen einen Rahmen bereits institutionalisierter und völkerrechtlich abgesicherter Verfahrensweisen voraus, zu denen auch die entsprechende bürokratische Struktur gehört. Die Frage nach dem Integrationspotential der Europäischen Gemeinschaften selbst läßt sich mit dem Konzept des supranationalen Funktionalismus dahingehend beantworten, daß die Praxis, die sich als Resultat der Verträge, der Gruppen-Interaktion und der wirtschaftlichen Zwänge herausgebildet hat, die schrittweise Fortentwicklung der Föderation bewirkt. (HH)
In: Politische Kommunikation in der Mediengesellschaft, S. 61-78
In: Die politischen Systeme Osteuropas, S. 837-895
In: Politik in Deutschland, S. 19-91
In: Sozialwissenschaftliche Informationen für Unterricht und Studium: sowi, Band 13, Heft 4, S. 15-22
ISSN: 0340-2304
Der Autor beschreibt die Funktion des Grundgesetzes im politischen System der Bundesrepublik Deutschland zum einen als "Identifikationspunkt der neu entstandenen Republik" (Grundkonsens), zum anderen als "Rahmen für politische Auseinandersetzungen", der die Austragung von Konflikten regelt. Da die Verfassung kein statisches Gebilde ist, hat sie in ihrer bisherigen Geschichte eine Reihe von Änderungen erfahren, die auch ihren Charakter verändert haben (z.B. Wehrverfassung, Notstandsverfassung, Erweiterung der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen des Bundes etc.). Auf der einen Seite werden diese Einfügungen als "Schlußsteine in der 'Staatswerdung'" angesehen, auf der anderen Seite aber als eine "Entliberalisierung des Grundgesetzes" gedeutet. Den komplizierten Zusammenhang zwischen Verfassung und politischem Prozeß macht die sog. Grundlagendiskussion deutlich ("verfassungsrechtliche Festlegung und Absicherung von Werten"..." politische Offenheit für den demokratischen Prozeß"). Politische Fragen werden einzig unter dem Aspekt materieller Übereinstimmung mit der im Grundgesetz inkorporierten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung diskutiert, unter häufiger Anrufung des Bundesverfassungsgerichts als einem quasi "Obergesetzgeber" und einem parteipolitisch funktionalisierten Kampfinstrument in der politischen Auseinandersetzung. Die Rolle des Bundesverfassungsgerichtes kann nur in der Zurückweisung der Juridifizierung des demokratischen Prozesses liegen und der Sicherung der Chancengleichheit für alle am politischen Willensbildungsprozeß beteiligten Gruppen. (HM)
In: Macht - Herrschaft - Gewalt: gesellschaftswissenschaftliche Debatten am Beginn des 21. Jahrhunderts, S. 145-156
Klaus von Beyme entwickelte in seinem Buch "Parteien in westlichen Demokratien" (1982) die folgende Typologie der Funktionen von politischen Parteien innerhalb freiheitlich-demokratisch verfasster Gesellschaftsordnungen: (1) Zielfindungsfunktion im Hinblick auf Ideologie und Programmatik, (2) Interessenaggregations- und Interessenartikulationsfunktion, (3) Mobilisierungs- und Sozialisierungsfunktion gegenüber der Bürgerschaft im Zusammenhang mit Wahlen sowie (4) Elitenrekrutierungs- und Regierungsbildungsfunktion. Der Autor unternimmt in seinem Beitrag den Versuch, in kritischer Anknüpfung an Beyme dessen Typologie zu theoretisieren, wobei er die funktional-strukturelle Systemtheorie von Niklas Luhmann zugrunde legt. Diese theoretische Perspektive grenzt sich insbesondere von einem Verständnis von Politik als ein ubiquitär verbreitetes Phänomen ab und versucht, eine Parteientheorie aus dieser Perspektive heraus zu konzeptualisieren. Die Interpretation von Politik als Teilsystem der Gesellschaft hat zur Folge, Parteien nicht über die Artikulation gesellschaftlicher Interessen zu bestimmen, sondern ihre Inklusionsfunktion in den Mittelpunkt zu rücken, die ein routiniertes Reentry des Souveräns in das politische System ermöglicht. (ICI2)