Dieses Handbuch bietet eine umfassende, systematische Übersicht zu zentralen Aspekten der Friedensethik, einen interdisziplinären Zugang zum Stand der Forschung sowie zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Debatten. Es versammelt einerseits zahlreiche Beiträge zur Ideengeschichte und zu den theoretischen Grundlagen der Friedensethik. Andererseits suchen Expertinnen und Experten aus den relevanten Fachgebieten eine realitäts- und problembewusste Auseinandersetzung mit den Herausforderungen unserer konfliktbeladenen Gegenwart und nehmen dabei die Spannungen zwischen normativer und erklärender Theorie sowie zwischen Theorie und lebensweltlicher Erfahrung in den Blick. Somit ist dieses Buch ein unentbehrlicher Helfer sowohl in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre als auch in der Politik und der zivilgesellschaftlichen und kirchlichen Friedensarbeit. Der Inhalt • Verständigung über Grundbegriffe • Friedensethische Diskurse: Hauptströmungen in der abendländischen Tradition • Friedensethische Diskurse: Traditionen weltweit - eine dialogorientierte Perspektivenerweiterung •
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Friedenspädagogik wird als eine Pädagogik des Widerstands gegen organisierten Unfrieden begriffen. Im Zentrum steht die Kritik des Systems gesellschaftlicher Friedlosigkeit und seiner Rechtfertigung. Friedenspädagogik reflektiert die Grundlagen einer pädagogischen Friedensarbeit unter den Bedingungen des Unfriedens. Ihr zentraler Bezugspunkt ist die Friedlosigkeit, die strukturell in den bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen verankert ist. Dieses System gesellschaftlicher Friedlosigkeit, das in innergesellschaftlichem Unfrieden wie in einer Politik der Abschreckung, der Kriegsdrohung und des Militärinterventionismus zum Ausdruck kommt, gilt es auch auf pädagogischem Wege zu bekämpfen. Die vorliegende Rahmenkonzeption knüpft an die Modelle einer kritischen Friedenserziehung der 1970er Jahre an und führt diese weiter. Ziel einer kritischen Friedenspädagogik ist es, die Ursachen von Friedlosigkeit offenzulegen und ihre Rechtfertigungsmuster außer Kraft zu setzen.
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Die Einsätze, die unter den weiten Begriff von Friedensoperationen der Vereinten Nationen (VN) fallen, unterscheiden sich sowohl im Mandat als auch in der personellen Ausstattung. Doch auf deklaratorischer Ebene halten die VN an den drei klassischen Grundprinzipien des Peacekeeping fest, nämlich Zustimmung der Konfliktparteien, Unparteilichkeit und Anwendung militärischer Gewalt nur zum Zwecke der Selbstverteidigung und, wie es heißt, zur Verteidigung des Mandats. Das bedeutet: Militärische Gewalt soll nur dann angewendet werden, wenn dies zum Schutz von Zivilisten und Zivilistinnen und zur Abwehr von "Störern" eines Friedensprozesses unvermeidlich ist. Nirgendwo ist die Kluft zwischen tradierten, aber umgedeuteten Prinzipien und der Einsatzrealität größer als in einigen Stabilisierungsmissionen in Afrika. Im Rahmen dieser Missionen werden staatliche Kräfte auch mit offensiven militärischen Operationen gegen nicht-staatliche Kräfte unterstützt. In Anbetracht dieser Entwicklung wird seit einiger Zeit darüber diskutiert, ob an den alten Prinzipien des Peacekeeping festgehalten werden soll oder ob diese an die veränderten Herausforderungen angepasst werden sollten. Im Zentrum der Debatte steht die Frage nach der Rolle militärischer Gewalt, nach den Bedingungen und Grenzen eines Gewalteinsatzes. In der vorliegenden Studie wird diese Debatte rekonstruiert. Zunächst werden die Probleme und Implikationen analysiert, die mit dem Einsatz militärischer Gewalt in VN-Friedenseinsätzen einhergehen, dann die Optionen diskutiert, die es für den Umgang mit der Diskrepanz zwischen Rhetorik und Realität in dieser Frage gibt, und abschließend in einer normativen Zuspitzung Argumente wider die Militarisierung und Überdehnung des Peacekeeping angeführt. (Autorenreferat)
Die Studie diskutiert das Friedenspotential nicht-abrahamitischer Religionen am Beispiel des Buddhismus und Hinduismus und das konkrete Friedensengagement jeweiliger Akteure. Dabei werden die Entstehung und Aktivitäten zentraler friedensstiftender Personen, Organisationen und Netzwerke des Buddhismus und Hinduismus in einzelnen asiatischen Ländern geschildert. Ergänzt wird die ausführliche Darstellung durch einzelne kritische Fallbeispiele. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass in beiden Religionen das holistische und im eigenen Inneren beginnende friedensstiftende Engagement der Akteure meist auf eigenen Kriegs- und Leidenserfahrungen beruht und auch immer soziales, politisches und ökologisches Engagement miteinschließt. Eine zentrale Rolle der friedensstiftenden Aktivitäten spielen Friedensmärsche und groß angelegte Kampagnen. Im Vergleich zum Buddhismus gibt es sehr viel weniger friedensstiftende Initiativen, die sich auf hinduistisch-religiöse Quellen beziehen. Die meisten religiösen Friedensakteure, nicht nur in Indien, sondern religionsübergreifend in ganz Asien, berufen sich auf das Vorbild Mahatma Gandhis. Ein großes Potential für zukünftige Zusammenarbeit mit Friedensakteuren in Asien liegt in der zentralen Rolle religiös motivierter Frauen.
Bei der Tagung unter dem Titel "Von Ungestüm bis Unruhestand - Friedensengagement gestern, heute, morgen" war es um den Austausch von Erfahrungen zwischen den Generationen in der Friedensbewegung gegangen. Die Dokumentation beginnt mit einem Tagungsbericht von Alessandra Moretti. Darauf folgt ein Vortrag von Jörgen Johansen über das Miteinander der Generationen in den sozialen Bewegungen. Daran schließen die ersten Dialoggruppen an. Berthold Keunecke schreibt über gewaltfreie Aktionen, Wiltrud Rösch-Metzler befasst sich mit dem Israel-Palästina-Konflikt und Wiltrud Rösch-Metzler verfasste einen Aufruf zur politischen Lage in Israel. Marion Küpker berichtet über den Widerstand gegen Atombomben und Sebastian Grieser über Geschlechtergerechtigkeit. Berichte weiterer Dialoggruppen folgen: Guido Grünewald schreibt zu Themen früherer Friedensbewegungen, Renate Wanie über Strukturen und Elise Kopper zu Professionalisierung. Sabine Fründt wirft einen biographischen Blick zurück, Stephan Brües schreibt über Kommunikationsformen und Samya Korff über Nachwuchsarbeit. Die Dokumentation schließt ab mit der Lesung von Rehzi Malzahn und dem Abschluss-Input von Janosh Schnee und Clara Tempel von dem Jugendnetzwerk für politische Aktionen (JunepA). Außerdem enthält sie einen Artikel von Martin Otto, der uns vor der Tagung zur Verfügung gestellt wurde.
Neue Gefährdungslagen und Unfrieden in der Gesellschaft gegenüber bestehenden Strukturen der Demokratie stellen das Recht aktuell vor neue Herausforderungen. In rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht muss erneut die Frage nach der Friedensstiftungs- und Konfliktlösungsfunktion als Anspruch und raison d'être des Rechts gestellt werden. Lokalhistorisch inspiriert vom Augsburger Religionsfrieden von 1555 – einem herausragenden Beispiel, wie das Recht gesellschaftliche Fehden befrieden und trotz politischer Widerstände zu lösen vermag – nehmen es die folgenden 14 Beiträge zum Anlass, das heutige Verständnis und Verhältnis von Recht und Frieden erneut zu hinterfragen. Dabei widmen sie sich der Frage, ob und inwieweit das Öffentliche Recht friedensstiftende Funktion besitzt, um letztlich das Potential der Konfliktentschärfung und Friedensbewahrung durch das Öffentliche Recht in seinen verschiedenen Teilbereichen im Hinblick auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu ermitteln.Mit Beitägen von:Minou Banafsche (Kassel), Christian Ernst (Hamburg), Gabriel Gertsch (St. Gallen), Rafael Häcki (Bern), Martin Heidebach (München), Ralph Janik (Wien), Anika Klafki (Hamburg), Christoph Krönke (München), Matthias Lachenmann (Oldenburg), Felix Lange (Berlin), Florian Meinel (Berlin), Birgit Peters (Münster), Armin Steinbach (Bonn), Lorin-Johannes Wagner (Graz)
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Fachbeiträge. - Harald Müller: Hundert Jahre später: Gibt es ein Weltkriegsrisiko 9. - Hans-Joachim Reeb: Sicherheit in der politischen Bildung 13. - Klaus-Peter Hufer: Friedensbewegung, Friedensinitiativen und Friedenspädagogik: Was ist aus ihnen geworden? 16. - Christof Starke und Markus Wutzler: Wer den Frieden will, muss den Frieden vorbereiten. Einblicke in die Praxis aktueller Friedensbildung 19. - Didaktische Werkstatt. - Dirk Lange und Moritz Peter Haarmann: Politische Bildung oder politische Öffentlichkeitsarbeit? Zur Kritik des Einsatzes von Jugendoffizieren an allgemeinbildenden Schulen 22. - Thomas Schmidt: Wollen wir Schulen als Rekrutierungsfeld der Bundeswehr? 25
In der internationalen und regionalen Friedens- und Konfliktbearbeitung spielen die Vereinten Nationen, die NATO und ECOMOG eine zunehmend wichtige Rolle, insbesondere in Bürgerkriegen. Während sich die UNO seit Ende des zweiten Weltkrieges auf internationaler Ebene stark engagierte, ergriffen die NATO und ECOMOG in den 90er Jahren Friedensinitiativen überwiegend auf regionaler Ebene, im Balkan und in Westafrika. Im Kosovo verlief die Friedensmission der NATO ohne UN-Mandatierung. Sie war nur teilweise erfolgreich. Im bosnischen Bürgerkrieg wurde der NATO hingegen ein UN-Mandat erteilt. Die Friedensmission verlief dort erfolgreich. In Liberia agierte die ECOMOG zunächst jahrelang ohne UN-Mandat. Erst später wurde ihr ein Mandat zugesprochen. Ihre Friedensmission war dort nur beschränkt erfolgreich, während sie in Sierra Leone durchwegs positive Ergebnisse aufweisen konnte. Hieraus wird ersichtlich, wie stark sich die Präsenz bzw. Absenz eines UN-Mandates auswirkt. Die NATO und ECOMOG spielten hinsichtlich völkerrechtlicher Vorgehensweisen in regionalistischen Sicherheitsdiskursen eine signifikante Rolle. Beide Sicherheitsorganisationen sind weiterhin zuverlässige Partner der Vereinten Nationen. Ihre eigenständige, umsichtige Friedensvorgehensweise in Bürgerkriegen ist ein Paradebeispiel für andere regionale Sicherheitsorganisationen.
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Zusammenfassung, Kurzdarstellung: Die geopolitischen Veränderungen seit dem Ende des "kalten Krieges" stellen auch die friedensethische Diskussion in den christlichen Kirchen vor ganz neue Herausforderungen, besonders seit den Terroranschlägen vom 11.9.2001 und dem danach ausgerufenen "war on terror". In Frage steht, ob die im Zuge der wechselseitigen atomaren Bedrohung politisch-militärischer "Blöcke" entwickelten friedensethischen Konzepte (insbesondere die Ablehnung der Lehre vom "gerechten Krieg") noch leistungsfähig sind angesichts innerstaatlicher ethnischer Konflikte und global auftretenden nichtstaatlichen Terrors. Das DFG-finanzierte Projekt untersuchte kirchliche Stellungnahmen und Entwicklungen der wissenschaftlich-theologischen Diskussion zu diesem Fragenkomplex. Schwerpunktmäßig wurden die Diskursverläufe in den deutschen protestantischen Kirchen dokumentiert und im ökumenischen und internationalen Vergleich (vor allem zwischen protestantischen und katholischen bzw. zwischen deutschen und US-amerikanischen Stellungnahmen) profiliert. Dabei wurden Kontinuität und Veränderung in den Äußerungen seit 2001 herausgearbeitet. In der Endphase konnte noch die im Oktober 2007 veröffentlichte neue Friedensdenkschrift der EKD ("Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen") einbezogen werden.
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Friedenskonsolidierung ist auch Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit. Im Nachkriegsbosnien kommen Verfassungsgericht und Menschenrechtskammer dabei eine Schlüsselrolle zu. Auch 15 Jahre nach Ende des bewaffneten Konflikts ist der Fortbestand des 1995 in Dayton geschaffenen komplexen Staatsgebildes nicht gesichert. Die Innen- wie Außenpolitik bleibt – befördert von den alten Eliten – geprägt von der fortbestehenden ethnischen Spaltung. Schlichtend, ausgleichend und legitimierend, mit einem Auge für die übergeordneten Ziele von Staat und Gesellschaft, wirken in diesem Kontext die gemischt national-international besetzten obersten Gerichte: Sie gewähren effektiven Grundrechtsschutz, fördern die nationale Integration im Vielvölkerstaat, schlichten Kompetenzstreitigkeiten in der Ethnokratie und legitimieren sowie kontrollieren internationale Intervention
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Cover -- Inhalt / Impressum -- Einleitung -- Vergleich der Friedensschlüsse -- 1. Ideen zum "ewigen Frieden" -- 2. Der Westfälische Friede 1648 - ein gütlicher Vergleich? -- 3. Gleichgewicht und Restauration: Der Wiener Kongress (1814/15) -- 4. Der Versailler Vertrag - ein Friedensvertrag? -- 5. Frieden schaffen in einer bipolaren Weltordnung? Das Potsdamer Abkommen (1945) und der Zwei-Plus-Vier-Vertrag (1990) -- 6. Unter welchen Bedingungen kann es zum Frieden kommen? -- 7. Friedensfeiern oder Siegesfeiern? -- Leistungsüberprüfung -- Erwartungshorizont -- Literaturhinweise -- Weitere Bücher im Wochenschau Verlag -- Rückentext.
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Im Zentrum der Beiträge dieses Bandes stehen Fragen des Funktionierens und der Rahmenbedingungen frühneuzeitlicher Diplomatie, die am Beispiel der Westfälischen Friedensverhandlungen unter verschiedenen Blickwinkeln verfolgt werden. Die Editionsgeschichte der Friedensverträge und eine Ortsbestimmung des Westfälischen Friedens in der Entwicklung von Diplomatie und internationalem Verkehr im Europa der Frühen Neuzeit bilden weitere Themenschwerpunkte
Vorwort 7. - Friedensbewegung und Politik in Deutschland: Ansätze und Selbstverständnis der Friedensbewegung in beiden deutschen Staaten. Was kann das vereinte Deutschland daraus lernen? Ulrich Frey 17. - Mit Erfolg bewegen: Die Verhinderung des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide / Tim Haberstroh / Franziska Krämer / Raimund Krämer 53. - 30 years after: "Liberation Policy", SS-20 und der Störfall Friedensbewegung / Thomas Klein 87. - Bemerkungen zur inoffiziellen Friedensbewegung in der DDR / Sebastian Pflugbeil 101. - Zur Friedensbewegung vor und in der DDR bis zum Jahre 1990 / Bärbel Schindler-Saefkow 125. - Weichenstellungen für die Aufrüstung in Westdeutschland 1945 bis 1955 / Lothar Schröter 133. - Die FREIe HEIDe und der lange Weg zurück zum Frieden / Kirsten Tackmann 155. - Die Friedensbewegung der 1980er Jahre am Beispiel der Friedensbewegung in Westberlin / Laura Freiin von Wimmersperg 169. - Nachwort und Nachlese 183
Kirchliche Akteure können in Konflikten vielfältige und sich widersprechende Rollen ausfüllen. In Fallbeispielen wie Argentinien oder Nordirland treten kirchliche Akteure als Täter auf, während im Irak oder in Nordkorea kirchliche Akteure sowie Christen als Gemeinschaft regelmäßig zu Opfern von Verfolgung und Unterdrückung werden. Kirche kann jedoch auch ein "Friedensengel" sein, z.B. in Guatemala oder Südafrika. Die Literaturstudie leistet eine Bestandsaufnahme über kirchliche Beiträge zur nachhaltigen Friedenskonsolidierung im globalen Konfliktgeschehen. Zum einen werden positive Beispiele für kirchliches Engagement analysiert. Zum anderen werden Fallbeispiele herausgearbeitet, in denen kirchliche Akteure als Täter auftreten und den Konflikttransformationsprozess blockieren. Die Literaturstudie leitet darüber hinaus weiterführende Überlegungen ab: Worin liegen die Vor- und Nachteile religiöser Akteure in den Aufgabenfeldern Friedenskonsolidierung und Versöhnung?
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Militär- und Sicherheitsunternehmen sind seit einigen Jahren bedeutende Akteure in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen. Sie werden von Staaten, internationalen Organisationen, aber auch nichtstaatlichen Akteuren wie humanitären Organisationen oder Unternehmen, herangezogen. Die Autorin analysiert unter Berücksichtigung der Staatenpraxis und internationalen Judikatur umfassend die bestehenden völkerrechtlichen Fragen des Einsatzes von Militär- und Sicherheitsdienstleistern. Der erste Teil untersucht den völkerrechtlichen Status unter Differenzierung nach unterschiedlichen Konfliktarten, Auftraggebern und Tätigkeitsfeldern. Der zweite Teil widmet sich der Rechtsbindung privater Dienstleister an das humanitäre Völkerrecht und an Menschenrechte. Hierbei geht die Autorin auch auf die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten und die zivilrechtliche Haftung sowie auf die Pflichtenstellung von Staaten einschließlich bestehender due diligence-Pflichten und einer sich daraus ergebenden mittelbaren Pflichtenträgerschaft der privaten Akteure ein. Im Hinblick auf multinationale Friedenssicherungsoperationen wird im dritten Teil beleuchtet, inwieweit neben den Staaten auch Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die NATO oder die EU zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und menschenrechtlicher Standards in Bezug auf Militär- und Sicherheitsunternehmen verpflichtet und für deren Handeln völkerrechtlich verantwortlich sind. Militär- und Sicherheitsunternehmen werden von Staaten und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der NATO oder EU sowie von nichtstaatlichen Auftraggebern in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen herangezogen. Die Autorin untersucht unter Berücksichtigung der Staatenpraxis und internationalen Judikatur umfassend die bestehenden völkerrechtlichen Fragen des Einsatzes von Militär- und Sicherheitsdienstleistern. Sie zeigt im Ergebnis auf, dass diese nicht in »rechtlichen Grauzonen« handeln, vielmehr das geltende Völkerrecht einen hinreichenden Rechtsrahmen bietet. Dr. iur. Andrea Anna-Katharina Fischer, Jahrgang 1973, ist seit Dezember 2009 Referentin im Bundesministerium der Verteidigung. Sie begann ihre berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und München sowie dem Referendariat in München in der Rechtsabteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (2002–2004). Anschließend war sie im Ressort des Bundesministeriums der Verteidigung als Rechtsberaterin in verschiedenen Funktionen im In- und Ausland tätig, unter anderem in zwei Auslandseinsätzen im Kosovo (2007 und 2008). Von 2008 bis 2009 war sie in der EU Staff Group beim militärischen Hauptquartier der NATO in Mons, Belgien, eingesetzt.